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Ist Ein Selbstmörder Haftbar Für Die Folgen?


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Klingt markaber aber trotzdem ernst, ein vermögender Mann ( Fußballer lässt sich am Bahnübergang totfahren ) mit der Folge Zugsverspätungen mit Arbeits- oder Freizeitverlust der Fahrgäste, ggf. Erkrankung des Triebfahrzeugführers. Also bezifferbare Sach- und Vermögensschäden.

 

Warum so "geschmacklos" argumentieren?

 

Die Jungs vom DFB erklärten gesten ihr Mitgefühl der Famlie und Trauer um den Mann. Über die Folgen für die Bahnnutzer, Personal und den Bahnbetrieb kein Wort des Bedauern.

 

Zynisch aber wahr, man kann sich ohne andere zu schädigen auch im Wald oder im Keller aufhängen!

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Also bezifferbare Sach- und Vermögensschäden.

 

Über die Folgen für [...] den Bahnbetrieb kein Wort des Bedauern.

Im Leben kommt es nicht immer nur auf Sach- und Vermögensschäden an.

Auch nicht auf reibungslosen wirtschaftlichen Weiterbetrieb.

 

Man hat einfach keine Ahnung was wirklich in einem Menschen vorgeht. Auch dann nicht, wenn man ihn jede Woche im Stadion oder im Fernsehen sieht und über ihn und seine “Leistung” liest.

 

Seiner Frau und seiner Tochter alles Gute für die nächste Zeit, wird sicher schwer werden.

Frage mich gerade wie diese Frau das aushalten soll…

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Die Bahn stellt ihre Aufwendungen in Rechnung.

 

MfG.

 

hartmut

 

Das kann teuer werden. Bei einer Person, die sich einfach überrollen lässt sind die Kosten unerheblich. Bleibt er mit dem Auto auf dem Bahndamm stehen, wird daraus großes Kino.

 

Bevor überhaupt angefangen wird, muss die Fahrleitung vor und hinter der Unfallstelle geerdet werden, der komplette Zugverkehr wird eingestellt, die Lok muss hydraulisch angehoben werden. Wer auf dem Übergang stehen bleibt, wird dann ca. 5 - 600 m mitgeschleift, sodass die eigentliche Einsatzstelle immer irgentwo mitten in der Pampa liegt und meistens nur mit Allrad erreicht werden kann. Bis es wieder läuft ist der Tag vorbei.

 

Offtopic

 

Was sind 1000 Rechtsanwälte aneinandergekettet auf dem Meeresgrund? Ein guter Anfang...

 

Strand ist auch Mereresgrund, nur nicht so tief. Solange es gekühlte Drinks gibt, die von gutaussehenden, jungen Damen serviert werden, ist gegen die Kette ja nichts zu sagen :rolleyes:

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...man kann sich ohne andere zu schädigen auch im Wald oder im Keller aufhängen!

 

 

Im Wald sind auch gerne mal Familien mit ihren Kindern unterwegs - würde die auch ja nicht schädigen, wenn da der fünfjährige Sohn seinen Lieblingsfußballer oder auch jemand anderen tot auffindet...

Wenn keine Waldbesucher den Toten finden, trifft es die Arbeiter (z.b. Förster) von dort.

 

Im Keller aufhängen wäre da schon "sicherer" - aber auch muss man irgendwann wieder abgenommen werden; der Anblick von Personen, die da schon mehrere Tage oder vielleicht sogar Wochen "vor sich her verwesen" (bei vereinsamten Personen durchaus möglich) ist auch alles andere als angenehm.

 

Es geht also nie, ohne Andere zu schädigen.

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wenn schon so argumentiert wird...

 

Der Anblick im Wald ist wohl unschön, aber nicht die Problematik des Triebfahrzegführers denjenigen sehenden Auges aktiv totzufahren, und der Arbeits- oder Freizeitschaden der 1- 2 Waldarbeiter auf die Polizei zu warten und ggf. Ausage zu machen ist in derSumme lächerlich gegenüber der Sperre einer Hauptbahlinie zur abendlichen Pendelrzeit, leicht 3000 oder gar 10 000 Betroffende!

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Du könntest mir mal erklären, wie du den Selbstmörder verklagen willst :licht:.

Kannst Du mir mal juristisch erklären wie sich jemand selbst ermorden kann? :rolleyes:

 

 

Oder willst du auf die Gesamtrechtsnachfolge hinaus und die Erben verklagen?

Die Bahn macht es grundsätzlich.

Hat nichts mit Pietät zu tun, es ist ein Schutz der Menschen davon abhalten soll sich die Bahn für den Suizid auszusuchen.

 

Wenn im Schnitt jeder Lokführer mindestens einmal im Leben einen von den Schienen räumt verständlich.

 

Was mich verwundert ist, normal werden Suizide die mit der Bahn verübt werden nicht veröffentlicht um Nachahmer nicht zu animieren.

 

MfG.

 

hartmut

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Kannst Du mir mal juristisch erklären wie sich jemand selbst ermorden kann? :rolleyes:

Du hast recht. Der Begriff ist unscharf bzw. sogar falsch. Dennoch wendet ihn z.T. leider sogar die Rechtsprechung an.

 

Richtiger ist Selbsttötung oder Suizid :licht:.

 

Die Bahn macht es grundsätzlich.

Hat nichts mit Pietät zu tun, es ist ein Schutz der Menschen davon abhalten soll sich die Bahn für den Suizid auszusuchen.

Ich finde es auch nicht pietätlos, denn der Bahn passiert das laufend und der wirtschaftliche Schaden ist enorm. Ich kann verstehen, dass das Unternehmen es sich zurückholt von den Erben, auch wenn die zunächst mal im Regelfall andere Sorgen haben sollten. Vielleicht sollte man es mit 6-12 Monaten Verzögerung geltend machen. Verjährt ist es bis da hin noch nicht und verwirkt dürfte es auch nicht sein, insbesondere wenn die Bahn es tut, um die Erben zu schonen.

 

Ich glaube aber kaum, dass ein Suizident sich von Regressansprüchen der Bahn gegen seine Erben abschrecken lässt.

Den wenigsten dürfte das bekannt sein und in der Lage, in der man sich befindet, wenn man sich umbringt, dürfte man daran auch eher nicht denken. Wobei du da der Fachmann bist und evtl. dazu mehr sagen kannst.

 

Was mich verwundert ist, normal werden Suizide die mit der Bahn verübt werden nicht veröffentlicht um Nachahmer nicht zu animieren.

Naja, im vorliegenden Fall ist das natürlich schwer.

Eine sehr bekannte Person und dann ein grauer Schleier um die Ursache? In solchen Fällen lässt es sich halt nicht vermeiden.

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Klingt markaber

Schön, dass Du es gemerkt hast. Es ist tatsächlich makaber, sich über den Freizeitausfall und dessen finanziellen Ausgleich einiger Beteiligter einen Kopf zu machen, wenn ein anderer Mensch sein Leben gelassen hat.

 

Es macht deutlich, von welcher Respektlosigkeit Du dem Menschen gegenüber gezeichnet bist. Wertschätzung und Achtung Deiner Umwelt, und sei es auch einem Verstorbenen gegenüber sind offensichtlich Fremdworte für Dich.

 

Ich beantworte gerne alle möglichen Fragen, sofern ich dazu die passende Kenntnis habe. Aber auf eine so provokativ gestellte, die Würde des Menschen untergrabende Formulierung bekommst Du von mir höchstens eine persönliche Antwort, mehr nicht. Wenn Du magst, gerne auch eine Anleitung zum sozialverträglichen und wirtschaftlich unschädlichen Selbstmord. Aber nur per PN, nicht öffentlich.

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Es macht deutlich, von welcher Respektlosigkeit Du dem Menschen gegenüber gezeichnet bist. Wertschätzung und Achtung Deiner Umwelt, und sei es auch einem Verstorbenen gegenüber sind offensichtlich Fremdworte für Dich.

 

Ich beantworte gerne alle möglichen Fragen, sofern ich dazu die passende Kenntnis habe. Aber auf eine so provokativ gestellte, die Würde des Menschen untergrabende Formulierung bekommst Du von mir höchstens eine persönliche Antwort, mehr nicht.

Da hast du recht. Und nicht nur dem Menschen gegenüber.

 

Völlig unabhängig davon, dass der User für mich (ich betone: für mich) ein Troll ist (an diesem Thread kann man es m.E. mal wieder erkennen), ist das ja nicht das erste Mal.

 

Die Katzenstory aus dem VP zeugte auch schon von einem mangelnden Respekt vor Lebewesen und eine verqueren Denkweise, die ziemlich verachtend ist.

 

Ich mag Katzen nicht. Aber ich anerkenne sie als Lebewesen und zwar als gleichwertige mit dem Menschen (aus diesem Grund habe ich keine Haustiere, weil ich nicht einsehe, mich über diese zu stellen und sie zu unterwerfen, ich sehe einfach keine natürliche Legitimation dafür, warum ein Tier sich mir unterwerfen muss, warum ich ein Tier bevormunden darf). Ich würde so ein Tier niemals absichtlich überfahren und hätte auch Gewissensbisse, wenn ich es fahrlässig oder sogar ohne Schuld täte. Ich würde auch dem noch so verhassten Tier helfen, wenn es in meiner Macht steht, wenn es in Not ist. Auch dem Marder, wenn er mir gerade die Schläuche durchgefressen hat und nebendran steht und blutet, weil ihn gerade ein Hund gerissen hat (was sind ein paar lächerliche Gummischläuche im Vergleich zu einem Leben?). Offenbar ist Kolbenfeder eine emotionslose Maschine oder er ist eben ein Troll.

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Ich kann verstehen, dass das Unternehmen es sich zurückholt von den Erben, auch wenn die zunächst mal im Regelfall andere Sorgen haben sollten. Vielleicht sollte man es mit 6-12 Monaten Verzögerung geltend machen. Verjährt ist es bis da hin noch nicht und verwirkt dürfte es auch nicht sein, insbesondere wenn die Bahn es tut, um die Erben zu schonen.

Findest Du die Idee für die Erben wirklich gut?

 

Die Forderungen kommen dann wenn die Erben das Erbe nicht mehr ausschlagen, oder Nachlassinsolvenz beantragen können.

 

Ich glaube aber kaum, dass ein Suizident sich von Regressansprüchen der Bahn gegen seine Erben abschrecken lässt.

Doch, sehr viele. Es wollen die Wenigsten den Angehörigen schaden.

 

Den wenigsten dürfte das bekannt sein und in der Lage, in der man sich befindet, wenn man sich umbringt, dürfte man daran auch eher nicht denken. Wobei du da der Fachmann bist und evtl. dazu mehr sagen kannst.

Die meisten Suizide sind lange im Voraus geplant. Und da machen sich die meisten auch Gedanken um das wie wann und die ganzen Umstände.

 

Eine sehr bekannte Person und dann ein grauer Schleier um die Ursache? In solchen Fällen lässt es sich halt nicht vermeiden.

Die Ursache waren Depressionen, sollte doch reichen.

 

MfG.

 

hartmut

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Findest Du die Idee für die Erben wirklich gut?

 

Die Forderungen kommen dann wenn die Erben das Erbe nicht mehr ausschlagen, oder Nachlassinsolvenz beantragen können.

Ich weiß nicht, in welcher Größenordnung wir uns bewegen. Ich würde es aber im Zweifel besser finden, als das direkt nach dem Tod geltend zu machen. Hängt halt von der Größenordnung ab, weißt du genaue Zahlen?

 

Doch, sehr viele. Es wollen die Wenigsten den Angehörigen schaden.

Hm, ok..

In der Hinsicht bist du der Experte, wie gesagt.

 

Die meisten Suizide sind lange im Voraus geplant. Und da machen sich die meisten auch Gedanken um das wie wann und die ganzen Umstände.

Ok, das denke ich von dem vorliegenden Fall auch. Ich denke nicht, dass das spontan war.

Klassischer Bilanzselbstmord (oder Bilanzselbsttötung :rolleyes:), wie es aussieht.

 

Die Ursache waren Depressionen, sollte doch reichen.

Ich glaube, dass die Leute nicht eher Ruhe geben, bevor sie wissen, wie er zu Tode kam.

 

Gruß

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Was mich verwundert ist, normal werden Suizide die mit der Bahn verübt werden nicht veröffentlicht um Nachahmer nicht zu animieren.

Lässt sich bei Personen des öffentlichen Lebens einfach nicht vermeiden war bei Ratiopharm-Gründer Merckle doch auch schon so.

 

Abgesehen davon kann ich, als gar nicht mal so regelmäßiger Zugfahrer, doch berichten, dass "die Bahn" zumindest was Lautsprecherdurchagen in den Zügen angeht alles andere als auch "Geheimhaltung" setzt. Die Meldung "Personenschaden" auf dem Gleis habe ich jetzt doch schon mehrmals vernommen und eigentlich ist ja jedem denkenden Menschen klar, was das heißt, wenn eine mehrere Tonnen schwere Lok eine Person "schädigt"...

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Schön, dass Du es gemerkt hast. Es ist tatsächlich makaber, sich über den Freizeitausfall und dessen finanziellen Ausgleich einiger Beteiligter einen Kopf zu machen, wenn ein anderer Mensch sein Leben gelassen hat.

Das war doch die eigene Entscheidung des Selbstmörders, daher ist es geradezu richtig auch die Kosten zu verlangen.

 

Solche Arschlöscher die wegen ihrer Probleme andere schwer schädigen verdienen nicht mehr Respekt als ein Amokläufer der mit der Maschinenpistole einen Massenmord begeht.

 

Ich weiß nicht, in welcher Größenordnung wir uns bewegen. Ich würde es aber im Zweifel besser finden, als das direkt nach dem Tod geltend zu machen. Hängt halt von der Größenordnung ab, weißt du genaue Zahlen?
30-40 Jahresgehälter eines Lokführers sind ein durchaus realistischer Wert.
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Ich weiß nicht, in welcher Größenordnung wir uns bewegen. Ich würde es aber im Zweifel besser finden, als das direkt nach dem Tod geltend zu machen. Hängt halt von der Größenordnung ab, weißt du genaue Zahlen?

Besser für die Bahn ja, aber nicht für die Erben. Zahlen habe ich keine, wird eben auf dem Umfang des Schadens ankommen.

 

Ok, das denke ich von dem vorliegenden Fall auch. Ich denke nicht, dass das spontan war.

Klassischer Bilanzselbstmord (oder Bilanzselbsttötung :rolleyes:), wie es aussieht.

Welche Bilanz? Kann man bei ihm von einer schlechten Bilanz ausgehen?

Nein, der Auslöser ist eine Krankheit.

 

Ich glaube, dass die Leute nicht eher Ruhe geben, bevor sie wissen, wie er zu Tode kam.

Suizid, reicht doch, außerdem, wem geht es was an.

 

MfG.

 

hartmut

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Das war doch die eigene Entscheidung des Selbstmörders, daher ist es geradezu richtig auch die Kosten zu verlangen.

 

Hier wird soviel Geld zum Fenster rausgeschmissen, da kommt es doch auf die paar Euro doch wirklich nicht an. Wenn Mehdorn und Konsorten noch Millionenabfindungen kassieren und einen Scherbenhaufen hinterlassen, wenn aus Sparsamkeitsgründen der S- Bahn Verkehr in Berlin zusammenbricht, fragt kein Mensch nach den Kosten.

 

Solche Arschlöscher die wegen ihrer Probleme andere schwer schädigen verdienen nicht mehr Respekt als ein Amokläufer der mit der Maschinenpistole einen Massenmord begeht.

 

:rolleyes::licht:

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Klingt markaber

Schön, dass Du es gemerkt hast. Es ist tatsächlich makaber, sich über den Freizeitausfall und dessen finanziellen Ausgleich einiger Beteiligter einen Kopf zu machen, wenn ein anderer Mensch sein Leben gelassen hat.

Es macht deutlich, von welcher Respektlosigkeit Du dem Menschen gegenüber gezeichnet bist. Wertschätzung und Achtung Deiner Umwelt, und sei es auch einem Verstorbenen gegenüber sind offensichtlich Fremdworte für Dich.

 

Einige Beteiligte?

 

 

Wo lebst du? Frag mal diejenigen die jahrelang als Bahnpendler unterwegs sind, 2 - 3 h, auch 5h Umleitungen, Verspätungen, Zugsausfälle wegen "Personenschaden" alle 4 - 6 Wochen mit jedesmal 5000 - 15 000 Betroffenden ( München-S-Bahn-Stammstrecke auch 50 000 ) in den Zügen sind da in allen Regionen Deutschlands vorkommend!

 

 

Und Respektlosigkeit vor und Rücksichtslosigkeit gegen den Mitbürgern, das solltest du erstmal dem Vordemzugsteller nachsagen, besonders gegenüber dem Triebfahrzeugführer. Mit dem Tod wird die Rücksichtslosigkeit nicht ungeschehen gemacht!

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Die Entschädigungen die das Opfer (Lokführer) bekommt sind geradezu ein Scherz. Oder sind 9000€ für dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (=Kein Einkommen) und ein zerstörtes Leben eine angemessene Entschädigung?

 

Der Witwer einer Selbstmörderin muss einem Lokführer der Deutschen Bahn 9000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz bezahlen. Der Lokführer hatte den Todessprung der Frau nicht verkraftet.

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Allgemein und sachlich...

 

Die Anzahl der Fälle ist in den letzten Jahrzehnten nicht besonders großen Schwankungen unterworfen, was auch immer jemand dazu veranlasst.

 

Im Detail im Münchens Süden, früher war es "Mode" in entsprechenden Kreisen von der Hesseloher Brücke tödlich in die Isar zu springen, liebe Menschen die mitmenschlich dachten und es gut meinten liessen die Brücke durchkrabbeldicht komplett vergittern.

 

Der Erfolg? Jetzt springt da keiner mehr, aber im Laufe der Jahre ähnlich viel Tote die sich vor Züge stellten, daher kaum Leben "gerettet" aber zusätzliche Psychoschäden bei Triebfahrzeugführern und Lasten für Tausende von Bahnfahrern.

 

Warum? Weil es als unschicklich gilt sachlich und emotionslos über das Thema logisch nachzudenken, "liebsein" ist wichtiger!

 

Verinfacht:

 

Ja es ist traurig wenn sich jemand umbringt, doppelt traurig aber wenn er dabei andere belästigt. Ich lasse mich durchaus gern und stimme dem zu belästigen wenn mich jemand wie auch immer um Hilfe bittet. Für einen Lebenden ärgert mich Zeitaufwand und Mühe nicht!

 

 

PS.:

 

Es gab mal in meiner Umgebung bei einer anderen Familie ein junges au-pair-Mädchen mit Liebeskummer, rief unsere Tochter deshalb an, faselte von Tabletten....., die Gasteltern, Arzthaushalt mit viel Zeug im Haus, waren ausgegangen..., ja hin und von innen verschlossende Zimmertür eingetreten. Die Gasteltern sehr schnell ankommend wollten die Tür NICHT von mir ersetzt bekommen.

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Im Keller aufhängen wäre da schon "sicherer" - aber auch muss man irgendwann wieder abgenommen werden; der Anblick von Personen, die da schon mehrere Tage oder vielleicht sogar Wochen "vor sich her verwesen" (bei vereinsamten Personen durchaus möglich) ist auch alles andere als angenehm.

Ob er nun baumelt oder herum liegt, unangenehm ist der Gestank allemal. Aber ansonsten: alles Routine und beissen tun sie auch nicht mehr.....

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Völlig unabhängig davon, dass der User für mich (ich betone: für mich) ein Troll ist (an diesem Thread kann man es m.E. mal wieder erkennen), ist das ja nicht das erste Mal.

Ich frage mich, warum es nicht moeglich sein sollte, solche Dinge voellig emotionslos und sachlich zu diskutieren? Warum musst Du hier den moralischen Zeigefinger heben? :rolleyes:

 

[...]Aber ich anerkenne sie als Lebewesen und zwar als gleichwertige mit dem Menschen (aus diesem Grund habe ich keine Haustiere, weil ich nicht einsehe, mich über diese zu stellen und sie zu unterwerfen, ich sehe einfach keine natürliche Legitimation dafür, warum ein Tier sich mir unterwerfen muss, warum ich ein Tier bevormunden darf).

Diese Begruendung hier sehe ich z.B. auch als fernab jeglichem Realitaetssinn an - aber akzeptiere sie eben als deine Meinung, ohne dich als Troll zu bezeichnen.....

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Ganz schrecklich. :rolleyes: Ich hätte niemals erwartet, daß sich soviel Menschen in Deutschland das Leben nehmen. Nach Wikipedia pendelt die Zahl so um und bei 10000. Da ein Suizid ja doch meist mit psychischen Problemen anfängt (warum sonst? )sollte man doch wirklich die soziale Betreuung und entsprechende Hilfe (Psychologen) fördern.

 

Wenn wir schon bei der wirtschaftlichen Betrachtung sind, ist ja nicht nur der Tote ein Verlust an Humankapital, Wirtschaftskraft, sondern ja auch die Angehörigen, die ja doch nicht unerheblich in ihrer Leistung eingeschränkt sind.

 

MfG Bauloewe

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Da ein Suizid ja doch meist mit psychischen Problemen anfängt (warum sonst? )sollte man doch wirklich die soziale Betreuung und entsprechende Hilfe (Psychologen) fördern. MfG Bauloewe

 

Vermutung 1:

 

Die Motive wandelten sich, vor 40 oder 80 jhren war reale Verzweifelung wegen wirklicher Armut oder extremer sozialer Ächtung ( Kaufmann verlor durch Pleite seine Ehre ), ebenso manchesmal Mädels ohne Ehemann schwanger.

 

Im heutigen Sozialstaat dagegen kannst du mit jeder "Peinlichkeit" recht gut weiterleben, wechselst die Stadt, fertig.

 

Vermutung2:

 

Psychologische Hilfe usw. ist es nicht die soziale Umgebung die geradezu einredet wie schrecklich schlimm die Ergeinisse waren, was bist du für ein herzloser Kerl daß es dich NICHT umwirft?

 

Die Menscheit wäre schon ausgestorben wenn früher wegen jedem jung verstorbenden Kindes die Eltern als arbeitsunfähig krank auf Depression gemacht hätten. Trotz solcher Kinderverluste wurde gelacht, gespielt, fröhlich gefeiert nach einigen getrauerten Tagen. Ebenso die Menschen die im WK1 oder WK2 in Deutschland oder Russland Sohn, Tochter, Mann, Bruder, Eltern verloren. Da hätte 1945 mit "Wojna kaputt" jeweils die halbe Bevölkerung depressiv erkrankt und sich umbringen müssen!

 

Im Extremfall, die 1945 befreiten wenigen Überlebenden, die wirklich die Hölle kennenlernten, die bauten via Kibbuz den Staat Israel mit auf. Tränen in stillen Stunden dabei nicht ausgeschlossen.

 

Oder anders, wir sollten den Blick auf die lenken die Resilenz zeigen und leben, nicht in den Wunden stochern!

 

Damit würde sich aber die Psychobranche arbeitslos machen......

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[quote name='faun98' post='675156' date='11.11.2009, 21:56'][quote]Solche Arschlöscher die wegen [b]ihrer[/b] Probleme andere schwer schädigen verdienen nicht mehr Respekt als ein Amokläufer der mit der Maschinenpistole einen Massenmord begeht.[/quote]

:rolleyes: :licht:
[/quote]
faun98, kannst du ernsthaft einen Selbstmörder respektieren, der durch seine Art des Ablebens andere mehr als notwendig belästigt/schädigt? Egal ob er sich nun vor den Zug wirft oder als Geisterfahrer das Ende sucht, Respekt verdient so einer sicherlich nicht. Mitleid vielleicht, aber auch nicht zwangsläufig von Millionen Medienkonsumenten.
Bei 4 Millionen Deutschen, die an Depressionen leiden, sollte man eher die Ursachen beseitigen oder mildern, anstatt den täglichen Scherbenhaufen wegzukehren und geheucheltes Beileid zu verstreuen. Gerade letzteres wird sehr häufig als Floskel ohne jedweden Wert genutzt.
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Abgesehen davon kann ich, als gar nicht mal so regelmäßiger Zugfahrer, doch berichten, dass "die Bahn" zumindest was Lautsprecherdurchagen in den Zügen angeht alles andere als auch "Geheimhaltung" setzt. Die Meldung "Personenschaden" auf dem Gleis habe ich jetzt doch schon mehrmals vernommen und eigentlich ist ja jedem denkenden Menschen klar, was das heißt, wenn eine mehrere Tonnen schwere Lok eine Person "schädigt"...

Aber eigentlich ist das eher selten. Ganz im Gegenteil versucht die Bahn diese Fälle geheim zu halten, um Nachahmungstäter nicht zu animieren.

Sie geben sogar z.B. Stellwerkstörungen als Ursache vor, um nicht Selbsttötung als Ursache für Verspätungen oder nicht weiterfahrende Züge nennen zu müssen und riskieren dafür sogar die Gutscheinausgabe, da das im Endeffekt billiger ist als einen weiteren, der dann auf die gleiche Idee kommt.

 

 

 

Ganz schrecklich. :rolleyes: Ich hätte niemals erwartet, daß sich soviel Menschen in Deutschland das Leben nehmen. Nach Wikipedia pendelt die Zahl so um und bei 10000. Da ein Suizid ja doch meist mit psychischen Problemen anfängt (warum sonst? )sollte man doch wirklich die soziale Betreuung und entsprechende Hilfe (Psychologen) fördern.

Richtig. Wenn man sich überlegt, dass sich jährlich 10000 Menschen das Leben nehmen und 4000 Menschen im Straßenverkehr umkommen. Und man sich dann anschaut, dass kaum Anstrengungen unternommen werden, damit Menschen mit Depressionen ernsthaft geholfen wird. Vor 1-2 Wochen war Depression das Titelthema im Focus. Dort stand, dass nur 6-8% der Depressionspatienten eine adäquate Behandlung erhalten.

 

Vielleicht sollte man es mit 6-12 Monaten Verzögerung geltend machen. Verjährt ist es bis da hin noch nicht und verwirkt dürfte es auch nicht sein, insbesondere wenn die Bahn es tut, um die Erben zu schonen.

Das fände ich sehr unfair. Wenn es um die Testamentseröffnung geht, möchte ich als Erbe schon wissen, ob es Sinn macht, das Erbe auszuschlagen. Da müssen alle Karten auf den Tisch. Es weiß auch sicher nicht jeder, dass die Bahn solche Forderungen stellen wird.

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Ganz im Gegenteil versucht die Bahn diese Fälle geheim zu halten, um Nachahmungstäter nicht zu animieren.

Ich habe mal einem Bahnmitarbeiter auf dem HBF Hannover, auf dem ich mehr als 3 Stunden auf den Zug warten musste - er fluesterte mir was von einem Personenunfall ins Ohr und fragte noch: Was sollen wir denn machen, wenn sich die Leute vor die Zuege werfen? - angeraten, hohe Haeuser zu bauen. In HK z.B. schmeisst sich kein Mensch vor irgendeinen Zug, da springt man dann eher vom Hochhaus hinunter.....

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Das fände ich sehr unfair.

Was hat Recht mit Fairness zu tun? :rolleyes:

 

Wenn es um die Testamentseröffnung geht, möchte ich als Erbe schon wissen, ob es Sinn macht, das Erbe auszuschlagen. Da müssen alle Karten auf den Tisch. Es weiß auch sicher nicht jeder, dass die Bahn solche Forderungen stellen wird.

Das die Erben das wissen wollen ist schon verständlich, geht ja nicht nur um das Erbe, sondern auch um das Geld was sie selber erwirtschaftet haben und werden. Das die Erben mit ihrem Privatvermögen haften wenn sie das Erbe nicht ausschlagen oder Nachlassinsolvenz beantragen sagt man ihnen erst wenn es kein Zurück gibt.

 

Aber der "Rechts"anwalt der Bahn vertritt eben die Interessen der Bahn, nicht die der Erben.

 

Kennst Du den Ausdruck, Nachtreten, so richtig mit Schmackes.

 

MfG.

 

hartmut

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Testament, erbe, Nachlass.

 

Das die Erben mit ihrem Privatvermögen haften wenn sie das Erbe nicht ausschlagen oder Nachlassinsolvenz beantragen sagt man ihnen erst wenn es kein Zurück gibt. MfG. hartmut

 

 

Da sollte es etwas ähnliches geben wie bei Versteigerung und Grundschuld.

 

Daß Gläubiger die Möglichkeit bekommen einerseits vom Tod des Schuldners automatisch zu erfahren, andernseits Gläuiger dann ihre Forderungen unverzüglich beweiskräftig geltend machen müssen innerhalb der 1/2 Annahmezeit der Erben, andernfalls die Forderung unwiederruflich kraftlos wird.

 

Wie ist das eigentlich bei Erbschaft und schwebende Verfahren betrreff Vermögenswerte?

 

Z.B. Opas Grunstück ist im Enteignungsverfahren wegen Straßenbau, vorläufige Besitzeinweisung damit schon gebaut werden kann, ist es landwirtschaftliche Wiese, zu 5€/m² Erbe ausschlalgen, wird es als Bauland ( ggf. Ersatzgrundstück ) zu 50€ in dem Verfahren, Erbe annehmen?

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Solche Arschlöscher die wegen ihrer Probleme andere schwer schädigen verdienen nicht mehr Respekt als ein Amokläufer der mit der Maschinenpistole einen Massenmord begeht.

 

:rolleyes::licht:

faun98, kannst du ernsthaft einen Selbstmörder respektieren, der durch seine Art des Ablebens andere mehr als notwendig belästigt/schädigt? Egal ob er sich nun vor den Zug wirft oder als Geisterfahrer das Ende sucht, Respekt verdient so einer sicherlich nicht. Mitleid vielleicht, aber auch nicht zwangsläufig von Millionen Medienkonsumenten.

Bei 4 Millionen Deutschen, die an Depressionen leiden, sollte man eher die Ursachen beseitigen oder mildern, anstatt den täglichen Scherbenhaufen wegzukehren und geheucheltes Beileid zu verstreuen. Gerade letzteres wird sehr häufig als Floskel ohne jedweden Wert genutzt.

 

Grundsätzlich ist es doch so, das derjenige, der an Depressionen leidet krank ist. Ich selbst empfinde es nicht als Belästigung, wenn ich um 03.00 Uhr aus dem Bett muss, weil einer gegen den Brückenpfeiler gefahren ist. Eine Eisenbahn, die mal zwei Stunden steht, tut niemand weh, der Brückenpfeiler kann ein paar Kratzer vertragen, also was soll das.

 

Für den gesunden Menschen gibt es einfach keinen Grund aus dem Leben zu scheiden, weil für ihn kein Schmerz so groß ist, das er das tun müsste. Bei einem Kranken sieht das schon wieder anders aus. Existenzängste, Lebensangst und was weiß ich noch alles, sollten behandelt - und vor allen Dingen auch von den Kassen bezahlt werden

 

Die Hinterbliebenen, Mütter / Väter, Brüder / Schwestern tun mir immer leid, vor allem die Kinder, die dann fassungslos vor einem vollkommen zerstörten Auto stehen und von mir den guten Ratschlag bekommen, bei den Beisetzungsfeierlichkeiten den Sargdeckel geschlossen zu lassen, weil selbst der beste Bestatter, den Verblichenen nicht mehr herrichten kann.

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Auch, wenn wir im Laufe der Jahre doch erheblich abstumpfen (viele Bilder, bei denen ich zu Beginn meines Berufslebens noch gekotzt hätte finden heute Aufnahme in der Rubrik "Lustige Schockgeschichten") so gibt es doch zumindest bei mir doch einige Situationen, die ich, auch wenn sie teilweise schon Jahre zurück liegen, wohl nie vergessen werde. Da muss man halt mit leben.

 

Aber, und das darf man nicht vergessen, es macht einen gewaltigen Unterschied ob man eine Leiche sieht oder ob man einen Menschen sterben sieht.

Einige wenige Situationen dieser Art hatte ich leider auch schon, und hier erinnere ich mich, auch nach Jahren, noch an jedes Detail.

 

Und nu sagst du, die Eisenbahn, die ein paar Stunden steht, tut keinem weh. Wie schaut es aber mit dem Zugführer aus, der die Person auf den Gleisen erkennt, aber gleichzeitig weiß, daß er, auch wenn er bestmöglich reagiert, doch nichts mehr machen kann. Auch, wenn man bei rationaler Betrachtung zu dem logischen Schluss kommt, daß er sich dann auch keine Vorwürfe machen muss, leiden die meisten Opfer (und nichts anderes ist der Zugführer hier) noch Jahre später unter dem Eindruck dieser Situation.

 

Gruß

Goose

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Kann mir irgendeiner erklären, warum die Erben zahlen sollen?

MW haftet man grds. nur für eigenes Verschulden (Eltern haften auch nicht für ihre Kinder) - also kann man doch den Erben nicht ein "Verschulden" vorwerfen zumal: wenn jemand sich selbst töten will, handelt er mE in einem Zustand, der ein Verschulden ausschließt (unzurechnungsfähig).

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MW haftet man grds. nur für eigenes Verschulden (Eltern haften auch nicht für ihre Kinder) -

Stimmt im Prinzip schon, aber

 

als Erbe kann jemand nicht nur Guthaben erben, sondern auch Schulden. Deshalb kann ja ein Erbe auch ausgeschlagen werden wenn man damit rechnet das mehr Schulden als Guthaben vorhanden ist. Dann ist man aus der Gefahr raus für solche Forderungen aufkommen zu müssen.

 

MfG.

 

hartmut

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@ Goose

 

Du hast vollkommen Recht. Lokführer die eine Person im Gleis sehen wissen, das sie keine Chance haben den Zug noch rechtzeitig zum stehen zu bringen, sondern sehenden Auges die betreffende Person überfahren.

 

Heutzutage werden die Lokführer sofort aus dem Dienst genommen und von Therapeuten betreut, das war in früheren Zeiten nicht so. Auch meine Mitarbeiter sind fast täglich mit extremen Schadensbildern konfrontiert, die teilweise eine nachträgliche psychologische Aufarbeitung notwendig machen. Mittlerweile gibt es Notfallseelsorger, die den Einsatzkräften an den Unfallstellen zur Seite stehen, um das gesehene einigermaßen zu verarbeiten.

 

Darüber macht sich aber ein Selbstmörder keine Gedanken.

 

Wenn hier einer neu anfängt, gebe ich ihm den " Atlas der Rechtsmedizin " zur Ansicht mit dem Hinweis, das er im laufe seines Berufslebens mit allen hier abgebildeten Todesfällen konfrontiert werden kann.

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Kann mir irgendeiner erklären, warum die Erben zahlen sollen?

MW haftet man grds. nur für eigenes Verschulden (Eltern haften auch nicht für ihre Kinder) - also kann man doch den Erben nicht ein "Verschulden" vorwerfen zumal: wenn jemand sich selbst töten will, handelt er mE in einem Zustand, der ein Verschulden ausschließt (unzurechnungsfähig).

Mit dem Erbfall treten die Erben in die Rechtsposition des Erben ein egal ob sie von dem Erbe/Erbfall wissen (§ 1922 BGB).

http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html

 

Wie schon erklärt haften sie dann grundsätzlich auch für bestehende Verbindlichkeiten.

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Wie schon erklärt haften sie dann grundsätzlich auch für bestehende Verbindlichkeiten.

 

Muss denn die Bahn ihre Forderungen nicht erst einklagen und titulieren lassen und wie lange kann denn eine Nachlassinsolvenz beantragt / eingereicht werden ?

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Die kommen eigentlich recht flott. Wenn die erste Rückmeldung im Funk erkennen lässt, das es schlimm wird, setzen die sich schon in Bewegung.

Da stellt sich mir dann nur die Frage, was ihr da so lange macht. OK, für's Monobild oder auch Rollei-Metric muss die Unfallstelle geräumt sein, aber das sind ja nun einmal Arbeiten, die erst ganz zum Schluss kommen.

 

Gruß

Goose

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Da stellt sich mir dann nur die Frage, was ihr da so lange macht.

 

Die Länge der Bergung liegt nicht in meiner Hand. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es - und dann kommt es drauf an, wer was zu sagen hat und ob der, der was zu sagen hat, rechtzeitig da ist. Direktionsdienst, Staatsanwalt, Bahn Notfallmanager usw.

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Vor 1-2 Wochen war Depression das Titelthema im Focus. Dort stand, dass nur 6-8% der Depressionspatienten eine adäquate Behandlung erhalten.

War in der Ausgabe der letzten Woche das Thema,und traurigerweise vermutlich auch wieder in der nächsten Ausgabe ein Thema sein.

In der Ausgabe der letzten Woche wurde auch der Fall Sebastian Deissler angesprochen der ja die genau entgegengesetzte Strategie zu Enke wählte.Er ging damit an die Öffentlichkeit und zog die Konsequezen aus seiner Krankheit,er gab seinen Beruf auf der wohl auch mit ein Auslöser war.

Wie man aus der Presse entnehmen konnte hat Enke dagegen sich ja mehr oder weniger gegen eine brauchbare Therapie entschieden da er Angst hatte das seine Krankheit bekannt wird.

 

Das die Zahl der erfolgreichen oder zumindest versuchten Selbsttötungen in der großen Zahl nicht bekannt ist liegt eben auch daran das Selbsttötungen so weit möglich in den Medien verschwiegen werden.Wer die Möglichkeit hat sollte mal im Umfeld eines ZfP fragen wieviele Selbttötungen es im Jahr in diesem Ort gibt und wieviele davon veröffentlicht werden.

Bei uns in der Nähe sind Rettungskräfte und Polizei schon so weit das sie beim auffinden von Toten routinemässig erst mal in die Hemdkragen schauen ob dort eine Wäschemarke des ZfP eingenäht ist.

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Wie schon erklärt haften sie dann grundsätzlich auch für bestehende Verbindlichkeiten.

 

Muss denn die Bahn ihre Forderungen nicht erst einklagen und titulieren lassen und wie lange kann denn eine Nachlassinsolvenz beantragt / eingereicht werden ?

Natürlich wird die Bahn erst einmal eine nette Aufforderung zur Zahlung schicken und bei Nichtausgleich diese einklagen müssen. Notfalls sogar über eine Stufenklage, um alle Erben in Erfahrung zu bringen.

 

Die Nachlassinsolvenz ist in den §§ 1975 BGB enthalten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1975.html

 

Der Antrag ist unverzüglich nach Bekanntwerden der "Überschuldung" zu stellen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1980.html

 

Der Rest ist in der Insolvenzordnung geregelt-§§ 315ff InsO.

http://dejure.org/gesetze/InsO

 

Mehr weiß ich dazu allerdings nicht.

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Heute morgen war ein Interview im Radio, es war meine ich bei NDR2, wo ein Seelsorger, der betroffene

Lokführer betreut, befragt wurde. Er erzählte, daß es jährlich ca. 1000 (!) Menschen gibt, die auf den Schienen

sterben. In diesem Fall des Robert Enke habe er gehört, daß der Lokführer keine Person gesehen oder

erkannt habe, als der Zusammenprall passierte. Das bezeichnete der Seelsorger als "Glück" für diesen,

besonders schwer betroffen sind eben die Lokführer, die das Unheil kommen sehen und nichts mehr tun

können.

 

Was leistet eigentlich eine Haftpflichtversicherung desjenigen, der sich selbst unter diesen Umständen das Leben

nimmt ?

Wahrscheinlich sind die Versicherer durch den Passus "vorsätzliches Herbeiführen des Schadenfalls" fein

raus. Denn der Vorsatz steht hier ausser Frage, auch wenn er durch eine Krankheit herbeigeführt wurde, die

eine freie Entscheidung des eigenen Willens ausschließt.

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Wie schon erklärt haften sie dann grundsätzlich auch für bestehende Verbindlichkeiten.

 

Muss denn die Bahn ihre Forderungen nicht erst einklagen und titulieren lassen und wie lange kann denn eine Nachlassinsolvenz beantragt / eingereicht werden ?

Natürlich wird die Bahn erst einmal eine nette Aufforderung zur Zahlung schicken und bei Nichtausgleich diese einklagen müssen. Notfalls sogar über eine Stufenklage, um alle Erben in Erfahrung zu bringen.

 

...

Nochmal meine Frage: warum kann ich als Erbe verklagt werden für ein schuldhaftes Verhalten des Erblassers??

Natürlich haftet der erbe auch für Schulden - diese sind jedoch zum Todeszeitpunkt noch gar nicht festgestellt - also auch nicht vorhanden.

Die Bahn müsste zuerst den Toten verklagen (geht nicht), dann, wenn ein Schuldtitel vorliegt, könnte sie an den Erben ran.

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Natürlich wird die Bahn erst einmal eine nette Aufforderung zur Zahlung schicken und bei Nichtausgleich diese einklagen müssen. Notfalls sogar über eine Stufenklage, um alle Erben in Erfahrung zu bringen.

 

Da hilft dann nur, vor dem Antritt der Erbschaft einen Ehevertrag abzuschliessen und dann bis zur Rechtskraft des Urteils, die Kohle auszugeben, bzw. so unter zu bringen, das die Bahn in die Röhre guckt.

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hawethie, die bekanntesten Folgen einer Erbschaft, die über den Tot hinaus gehen sind z.B. die Übernahme der Mietverträge, die von den Erben innerhalb einer Frist entsprechend gekündigt werden müssen. Auch im Falle einer staatlichen Förderung im Pflegefall, kann der Staat mittlerweile an die Erben herantreten (BSHG § 92c).

Wenn sich jemand gezielt umbringt und dazu einen Abschiedsbrief hinterläßt, würde ich zunächst an einer Schuldunfähigkeit zweifeln, denn ein derartiges Handeln setzt bewußte Handlungskette voraus. Auf den ersten Blick trifft keiner Punkte des § 20 StGB zu, die eine Schuldunfähigkeit belegen könnten. Da das Strafgesetzbuch bei Toten nicht mehr angewendet werden kann, bleibt somit nur der zivilrechtliche Weg. Prinzipiell hat der Geschädigte Anspruch auf Entschädigung. Im Falle der Bahn kann sie aus den Ausfallzeiten und notwendigen Ersatzkosten wie SEV, Gutscheine wegen Verspätung, durchaus dem Verursacher in Rechnung stellen. Wie bei jedem Schuldner stellt man dann zunächst eine Forderung. Dieser Anteil am "Erbe" ist zivilrechtlicher Natur und müßte gegebenfalls gegenüber den Erben eingeklagt werden.

 

faun98, die Krankheit bezweifelt ja niemand und im familiären Bereich mitunter sehr belastend. Es macht jedoch einen sehr entscheidend Unterschied welche Kollateralschäden durch die Art des Ablebens verursacht werden. Beim Geisterfahrer sind es seltens Brückenpfeiler, sondern meist Unschuldige, die zur falschen Zeit am falschem Ort waren. Auch die Argumentation, dass die Bahn ja genügend Förderung bekommt, hinkt gewaltig. Genausogut könnte man dann Filmkopien oder geringen Diebstahl in einer Firma gutheißen, weil sie ja genügend "verdienen".

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Natürlich haftet der erbe auch für Schulden - diese sind jedoch zum Todeszeitpunkt noch gar nicht festgestellt - also auch nicht vorhanden.

 

Das dürfte ein Irrtum sein, noch nicht festgestellte Schadenssummen schließen die Forderung nicht aus.

 

Siehe für den Verursacher tödliche KFZ-Unfälle und KFZ-Hafpflicht.

 

Wie hoch die Heilungskosten, Rentenansprüche , Sachschäden usw. der Unfallgegner sind ist zum Todeszeitpunkt weder bekannt noch absehbar, trotzdem leistet die HaftpflichtVERSICHERUG an Stelle des Verstorbenen Ersatz.

 

Es gab früher bei den kleinen Pfichtversicherungssummen ( 250 000.-DM Personenschaden, 100 000.-DM Sachschäden? ) manches böse Erwachen von Erben wenn des Vaters Häuschen für die Unfallgegner draufging!

 

Schreckenszenario war schleudernder PKW knallt in Tankwagen der abbrennt, dazu Grundwasserschaden und Bundeswehr-Funkwagen kokelt auch noch ab!

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