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Ist Ein Selbstmörder Haftbar Für Die Folgen?


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Abgesehen davon kann ich, als gar nicht mal so regelmäßiger Zugfahrer, doch berichten, dass "die Bahn" zumindest was Lautsprecherdurchagen in den Zügen angeht alles andere als auch "Geheimhaltung" setzt. Die Meldung "Personenschaden" auf dem Gleis habe ich jetzt doch schon mehrmals vernommen und eigentlich ist ja jedem denkenden Menschen klar, was das heißt, wenn eine mehrere Tonnen schwere Lok eine Person "schädigt"...

Aber eigentlich ist das eher selten. Ganz im Gegenteil versucht die Bahn diese Fälle geheim zu halten, um Nachahmungstäter nicht zu animieren.

Sie geben sogar z.B. Stellwerkstörungen als Ursache vor, um nicht Selbsttötung als Ursache für Verspätungen oder nicht weiterfahrende Züge nennen zu müssen und riskieren dafür sogar die Gutscheinausgabe, da das im Endeffekt billiger ist als einen weiteren, der dann auf die gleiche Idee kommt.

 

naja... er sprach ja von "in den zügen". wenn ein zug mehrere stunden steht und passagiere evtl noch umgesetzt werden, wird es ohnehin kaum möglichsein, dass diese nichts mitbekommen. es steht dann ja auch immer ein nicht zu übersehendes paket von rettungsdienst, feuerwehr und polizei bereit. da kann man dann im zug auch problemlos offen sein (hat mein vater auch schon mal miterlebt). aber außerhalb des zugs, also auch an bahnhöfen wird es wohl verschwiegen werden. gehe davon aus, dass diese handhabe durchaus die regel und nicht selten ist.

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Wenn es der betroffene Zug ist, sicher.

Ich meine die Züge, die wegen der Streckensperrung im Bahnhof rumstehen. Dort wird in der Regel nichts von Selbsttötungen/Personenschäden gesagt. Eher was von Stellwerkstörungen, Triebwagenproblemen o.ä. Einmal haben sie durchgesagt, der Lokführer sei weg und es müsse ein Ersatzlokführer bestellt werden. Vielleicht hat's ja gestimmt.

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Ich nenne SOLLEN da ich nicht über Details des Erbrechtes informiert bin, kein ausgebildeter Jurist, den Istzustand nicht analysieren kann.

 

Für die Anahme des Erbes haben die Begünstigten eine gewisse Zeit die Umstände des Nachlasses zu prüfen. Natürliche oder juristische Personen sollten verpflichtet werden können oder in IHREM Interesse von sich aus Forderungen innerhalb dieser Zeit anzumelden, ansosnten Auschluß von der Verteilungsmasse. Bei nicht abgeschlossenden Schäden, wie medizinische Beahndlung von Opfern dem Nachlaßverwalter auflegen können das Verfahren in der Schwebe zu halten bis Summen ABSCHLIESSEND bezifferbar sind, ggf. die Überschuldung feststelbar ist.

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Naja, ich denke, die verlorene Fahrerlaubnis wird da das kleinste Problem sein. Selbst wenn der Wagen eine VK hatte, so wird diese wohl nicht bezahlen, ebenso wird die Haftpflicht diesen vorsätzlich herbeigeführten Schaden wohl auch nicht begleichen. Und ich denke, die Forderungen der Bahn sind recht hoch...

 

Gruß

Goose

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1. Versicherung, Regreß und Vorleistung oder Ablehnung jeder Regulierung?

 

2. Falls Vorleistung und Regreß, kann, darf oder sollten alle Haftpflichtversichurungen solche Chaoten per Datenbank zukünftig von Konthrahierung ausschliessen dürfen wegen Vorsatz?

 

3. Datenbank zugänglich auch für KFZ-Vermieter?

 

Punkt 2 + 3, ich plädiere für JA!

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Bei uns in A gibt es des den Begriff der "Bedingten Erbserklärung". Was bedeutet, daß man die Erbschaft nur dann annimmt, wenn sie aktiv ist.

 

Sollte sich dann herausstellen, daß - etwa durch bisher nicht bekannte Schulden - die Erbschaft negativ ist, gilt die Erbschaft als nicht angenommen.

 

Im Gegensatz zur "Unbedingten Erbserklärung", da gehört einem alles, einschliesslich der Schulden.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Und ich denke, die Forderungen der Bahn sind recht hoch...

 

Gruß

Goose

 

Lokomotiven sind sehr stabil. Wenn denn tatsächlich ein Luftschlauch an der Pufferbohle abgerissen sein sollte ........ :)

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Die Haftpflicht zahlt immer, auch bei Vorsatz http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wavey.gif

Richtig, sie begleicht den Schaden und nimmt danach den Versicherungsnehmer in Regress.

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ebenso wird die Haftpflicht diesen vorsätzlich herbeigeführten Schaden wohl auch nicht begleichen.

Die Haftpflicht zahlt immer, auch bei Vorsatz http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wavey.gif

Naja, da war das Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 23.05.2007, Aktenzeichen: 14 O 252/07 anderer Ansicht.

 

[...]

Das Gericht ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Kläger den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Die Beklagte haftet gemäß § 152 VVG daher für die vom Kläger herbeigeführten Schäden nicht.

[...]

 

Gruß

Goose

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Die Uhren scheinen in Coburg doch etwas anders zu ticken. Eine Entsagung des Versicherungsschutzes wäre ja ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das kann ja nicht sein. Der Geschädigte muss sich doch darauf verlassen können, dass ein ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug auch einen entsprechenden Versicherungsschutz hat. Er kann ja nichts dafür, dass das Schadenereignis vorsätzlich verursacht wurde.

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Nicht nur in Coburg. Es gibt auch noch weitere Urteile, die eine Versicherung bei vorsätzlicher Begehung von der Leistungspflicht befreien. Voraussetzung in all diesen Urteilen ist jedoch, daß der Verursacher des vorsätzlichen Schadenereignisses auch der Versicherungsnehmer ist.

 

Du kannst doch nicht erwarten, daß du vorsätzlich einen Schaden verursachst und dieser dann von deiner Versicherung erstattet wird. Das ist nun wirklich nicht der Sinn einer Versicherung.

 

Für den Geschädigten ist das natürlich nicht so praktisch. Dem bleibt, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist nur die Regulierung über § 12(1) Nr. 3 PflVG

 

Gruß

Goose

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Wenn es der betroffene Zug ist, sicher.

Ich meine die Züge, die wegen der Streckensperrung im Bahnhof rumstehen. Dort wird in der Regel nichts von Selbsttötungen/Personenschäden gesagt. Eher was von Stellwerkstörungen, Triebwagenproblemen o.ä. Einmal haben sie durchgesagt, der Lokführer sei weg und es müsse ein Ersatzlokführer bestellt werden. Vielleicht hat's ja gestimmt.

Ich habe noch nie (zumindest nicht wissentlich) in einem Zug gesessen, der direkt jemanden überfahren hatte.

Die Durchsagen von denen ich sprach habe ich in wartenden, also unbeteiligten, aber durch die Streckensperrung stillstehenden Zügen auf der Münchner S-Bahn-Stammstrecke, der Münchner U-Bahn (gehört aber ja nicht zur DB) und im bayrischen Regionalzugverkehr gehört.

 

Kann aber natürlich auch vom jeweiligen Zugführer abhängen wie offen er da seine Passagiere informiert.

Vielleicht denkt auch der ein oder andere, dass bei solchen Informationen die Leute nicht gleich auf die blöde Bahn und ihre Verspätungen schimpfen, denn den meisten wird wohl klar sein, dass die Bahn das nicht verhindern kann.

 

Aber man liest wirklich nur selten über Suizide auf Gleisen in Zeitungen etc.

Bei Prominten wie Merckle oder jetzt Enke ist das aber eben auch durch die Bahn nicht zu verhindern.

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Wenn es der betroffene Zug ist, sicher.

Ich meine die Züge, die wegen der Streckensperrung im Bahnhof rumstehen. Dort wird in der Regel nichts von Selbsttötungen/Personenschäden gesagt. Eher was von Stellwerkstörungen, Triebwagenproblemen o.ä. Einmal haben sie durchgesagt, der Lokführer sei weg und es müsse ein Ersatzlokführer bestellt werden. Vielleicht hat's ja gestimmt.

Gestern wieder live erlebt im Regionalexpress zwischen Würzburg und Nürnberg:

"Wegen eines Personenunfalls auf dem Gleis bei Emskirchen hält dieser Zug in Neustadt an der Aisch, zur Weiterfahrt sind Busse bestellt worden, die ..."

 

Also man kann wirklich nicht sagen, dass die Bahn da groß irgendwas verheimlicht.

 

Noch direkter der "Bahn-Bedienstete" in dem Kaff-Bahnhof zu dem uns der Bus gebracht hat: "Bedanken sie sich bei dem Selbstmörder! Die Teile liegen über 700m verteilt...".

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