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Blitzerfotograf von Polizisten angegriffen


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meine freundin hat lange bei diversen anwälten gearbeitet, und letztendlich hat sie es glaube ich niemals erlebt, dass eine anzeige gegen einen cop nicht eingestellt worden ist.

echt zum kotzen.

(...)

@Gast225,

ich hoffe wirklich du bleibst da am ball. ich drück dir die daumen

Ich fürchte wirklich, da muss man entweder über die Presse gehen oder übers OLG. Man muss hier wirklich raus aus diesen Provinzpossen. Je höher man kommt, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit an einen Sachbearbeiter zu geraten, der die Sache mal halbwegs ernst nimmt. Und mit etwas Glück kann man vllt. auch etwas die Öffentlichkeit sensibilisieren.

 

Ich kann mir wirklich nicht erklären, was einen Staatsanwalt reitet, Sachverhalte dermaßen zu verdrehen. Dann soll er halt schreiben, dass die Vorgänge bestritten sind und daher nicht geklärt werden können. Das hätte ich jetzt eher erwartet (Aussage gegen Aussage - mäßig) Aber dann hinzugehen und so einen Murks da zu begründen, ist Hohn und Spott am Bürger!

 

Wie gesagt, erst den ordentlichen und dann ggfs. den außerordentlichen Rechtsweg ausschöpfen! Wenn nichts bei rumkommt, mein Gott, dann hat man es halt probiert. Aber ich würde jede denkbare Möglichkeit aufgreifen.

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Hallo,

 

was mir hier auffällt:

 

Mal abgesehen davon, dass es nicht in Ordnung ist, andere Menschen zu verletzen (auch wenn es sich nur um zwei kleine, blaue Flecke handelt), ist es doch beachtlich, mit welcher Vehemenz hier auf das eigene, vermeintliche Recht gepocht wird.

Geht es hingegen darum, sich nach eigenem Fehlverhalten ungestraft aus der Affäre zu ziehen, ich verweise in diesem Zusammenhang einmal exemplarisch auf die unzähligen Beiträge nach Verkehrsverstößen, ist nahezu jedes Mittel recht.

 

Hat man dann aber mal beim Gegenüber, dem man offenbar schon allein aufgrund dessen beruflicher Tätigkeit nicht wohlgesonnen ist, ein Fehlverhalten entdeckt, wird geradezu mit Akribie versucht, dies zu dokumentieren und zu verfolgen.

Ich stelle einfach mal ganz wertneutral den Begriff "Doppelmoral" in den Raum. Nur mal so als Denkanstoss...

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Hallo,

 

trotz deiner burschikosen Aufforderung ("raus mit der Sprache"), kann ich dir leider nicht mit der gewünschten Information dienen. Der Grund dafür ist jedoch nicht Unwissenheit auf meiner Seite, sondern schlicht und ergreifend in der Tatsache zu suchen, dass du meinen Beitrag nicht richtig gelesen oder verstanden hast.

 

Und natürlich besteht zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ein gewaltiger Unterschied. Welcher rechtskundige Mitleser würde das auch nur im Entferntesten bezweifeln wollen?

Indes... eine Straftat liegt hier nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht vor, wie aus dem von Gast225 freundlicherweise uns allen zur Verfügung gestellten Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft unzweideutig zu entnehmen ist. Von daher vermag ich deiner gewählten Argumentation hier leider nicht zu folgen. Ich begrüße es aber sehr, dass du dich mit diesem Thema kritisch auseinandersetzt.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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zum thema doppelmoral: es ist immer noch ein unterschied, ob der ottonormalbürger ordnungswidrigkeiten begeht oder jemand, der für die sicherheit des staats sorgen soll, straftaten.

Stimmt. Aber wenn jemand (Verkehrs-)Straftaten begeht, verhält er sich ja gleichermaßen und wird nicht automatisch zum reumütigen Sünder. Von daher kann man das durchaus vergleichen.

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bei reellen verkehrstraftaten, bei denen also wirklich jemand geschädigt wurde, was über die verletzung dessen eigenen egos hinausgeht, gebe ich dir recht. denen helfen wir hier in der regel aber auch nicht, oder?

 

bleibt aber immer noch der faktor, dass man von der gruppe der polizsiten eine größere unfehlbarkeit erwarten können muss, als vom otto-normal-bürger. wer andere kontrolliert, darf sich nicht selbst wie die axt im walde verhalten.

 

und auch die kontrolleure müssen kontrolliert werden... und da mangelts offenbar sehr stark

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Indes... eine Straftat liegt hier nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht vor, wie aus dem von Gast225 freundlicherweise uns allen zur Verfügung gestellten Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft unzweideutig zu entnehmen ist.

nur weil eine straftat unter den teppich gekehrt werden soll, heißt das nicht, dass es sich nicht doch um eine gehandelt hat.

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Stimmt. Aber wenn jemand (Verkehrs-)Straftaten begeht, verhält er sich ja gleichermaßen und wird nicht automatisch zum reumütigen Sünder. Von daher kann man das durchaus vergleichen.

Was hältst du denn von der Einstellung?

Berechtigt / unberechtigt?

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Was hältst du denn von der Einstellung? Berechtigt / unberechtigt?

Wenn ich jetzt davon ausgehe, daß sich alles so zugetragen hat, wie es @Gast225 berichtete, so halte ich die Einstellung für unberechtigt. Ich weiß sehr wohl, daß sich auch in den Reihen der Beamten und öffentl. Angestellten Leute tummeln, die da nicht so recht hinpassen und durchaus einer eigenen Überwachung bedürften. Die sog. schwarzen Schafe. Mir persönlich ist daran gelegen, solche Leute auszusondern, da sie dem Ansehen des gesamten Berufsstandes Schaden zufügen.

 

Da ich aber nicht dabei war, halte ich mich lieber aus dieser Diskussion weitestgehend heraus und hake nur ab und an mal nach, wenn mir eine Äußerung übertrieben oder nicht weit genug durchdacht erscheint.

 

 

Edit: ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe. Sollte sie darauf abgezielt haben, ob ich die Einstellung von Leuten gutheiße, die trotz einer begangenen Straftat versuchen, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, so wäre meine Antwort: unser Rechtssystem sieht das so vor bzw. läßt das zu. Und niemand muß sich selbst an den Pranger stellen. Ich kann das verstehen und würde sicherlich genauso verfahren.

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Hat man dann aber mal beim Gegenüber, dem man offenbar schon allein aufgrund dessen beruflicher Tätigkeit nicht wohlgesonnen ist,

 

Denke nicht, dass das bei Gast225 und vielen anderen Leuten hier aus dem Radarforum der Fall ist. Gerade von den Fotografen hört man im Allgemeinen, dass die Menschen an den Geräten sehr oft nett und zuvorkommend sind.

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nur weil eine straftat unter den teppich gekehrt werden soll, heißt das nicht, dass es sich nicht doch um eine gehandelt hat.

Gerne beziehe ich auch zu diesem von dir vorgetragenen Einwand Stellung. Dazu sei es mir jedoch erlaubt, ein wenig weiter auszuholen und einen Bogen zu der auf der vorigen Seite betrachteten ersten Stellungnahme zu spannen, die Gast225 seitens der Polizei erhielt und die sich durchaus konträr zu der dann folgenden Einlassung der zuständigen Staatsanwaltschaft verhält.

 

Die Stellungnahme der Polizei ist ausschließlich auf Grundlage der von Gast225 formulierten Beschreibung des Geschehensablaufs erfolgt. Auch wenn es mir fernliegt, hierbei die Integrität und Bemühung zur detailgetreuen Darstellung von Gast225 in Zweifel zu ziehen, sei mir doch der Hinweis gestattet, dass diese Schilderung notwendigerweise subjektiv eingefärbt ist.

Insofern ist es nur folgerichtig, dass, legt man allein diese Schilderung zugrunde, die Bewertung so ausfallen muss, wie dies durch die Polizei dann auch vorgenommen wurde.

 

Die Staatsanwaltschaft hat indes, da es sich zum Zeitpunkt ihrer Beurteilung der Sachlage bereits um ein laufendes Ermittlungsverfahren innerhalb ihrer Zuständigkeit handelte, eine objektive Bewertung unter Hinzuziehung der sowohl be- als auch entlastenden Momente vorzunehmen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Vernehmung des Beschuldigten, so er sich denn zu dieser Sache einlassen möchte.

Während zum Zeitpunkt der ersten Bewertung durch die Polizei eine Einlassung des Beschuldigten noch nicht erfolgt ist und sich diese in der Folge notwendigerweise ausschließlich auf die Angaben von Gast225 stützte, ist davon auszugehen, dass, auch aufgrund der der Staatsanwaltschaft zu diesem Vorgang bekannten Detailinformationen, eine Einlassung des Beschuldigten nunmehr erfolgt ist.

 

Somit lag also der Staatsanwaltschaft ein deutlich differenzierteres Bild des Geschehens vor, demgegenüber sich der Kenntnisstand der Polizeibehörde auf die eindimensionale Schilderung der Situation durch Gast225 beschränkte.

 

Ich denke, hier wird nun deutlich, weshalb man, im Gegensatz zur maßgeblichen Beurteilung durch die zuständige Staatsanwaltschaft, der ersten Reaktion der Polizeibehörde eine nur untergeordnete Bedeutung beimessen kann, die jedenfalls keine belastbare Grundlage für eine weitere Argumentation in diesem Verfahren zu liefern vermag.

 

Somit solltest du deine obige Aussage noch einmal selbstkritisch hinterfragen. Dann solltest du eigentlich ebenfalls zu der Einschätzung gelangen, dass man beim jetzigen Stand des Verfahrens, das diskutierte Verhalten des Beamten nicht als Straftat bezeichnen kann.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Mal abgesehen davon, dass es nicht in Ordnung ist, andere Menschen zu verletzen (auch wenn es sich nur um zwei kleine, blaue Flecke handelt), ist es doch beachtlich, mit welcher Vehemenz hier auf das eigene, vermeintliche Recht gepocht wird.

Geht es hingegen darum, sich nach eigenem Fehlverhalten ungestraft aus der Affäre zu ziehen, ich verweise in diesem Zusammenhang einmal exemplarisch auf die unzähligen Beiträge nach Verkehrsverstößen, ist nahezu jedes Mittel recht.

 

Hat man dann aber mal beim Gegenüber, dem man offenbar schon allein aufgrund dessen beruflicher Tätigkeit nicht wohlgesonnen ist, ein Fehlverhalten entdeckt, wird geradezu mit Akribie versucht, dies zu dokumentieren und zu verfolgen.

Ich stelle einfach mal ganz wertneutral den Begriff "Doppelmoral" in den Raum. Nur mal so als Denkanstoss...

Wenn ich dies machen würde, dann würde ich ja recht häufig damit beschäftigt sein Anzeigen zu schreiben. Gerade bei kommunalen Blitzern ist meist ein arogantes um es mal vornehm auszudrücken Auftreten vorhanden.

Auch der Beschuldigt in dem hier streitgegenständlichen Straftverfahren war bereits zuvor mehrfach gegenüber mir ausfallend geworden. Dennoch habe ich nichts dagegen unternommen, da ich in solchen Sachen genau weiß was dabei herauskommt und zur Befriedigung meines Egos brauche ich dies sicherlich nicht.

 

Hat man dann aber mal beim Gegenüber, dem man offenbar schon allein aufgrund dessen beruflicher Tätigkeit nicht wohlgesonnen ist,

 

Denke nicht, dass das bei Gast225 und vielen anderen Leuten hier aus dem Radarforum der Fall ist. Gerade von den Fotografen hört man im Allgemeinen, dass die Menschen an den Geräten sehr oft nett und zuvorkommend sind.

:lol:

 

nur weil eine straftat unter den teppich gekehrt werden soll, heißt das nicht, dass es sich nicht doch um eine gehandelt hat.

Gerne beziehe ich auch zu diesem von dir vorgetragenen Einwand Stellung. Dazu sei es mir jedoch erlaubt, ein wenig weiter auszuholen und einen Bogen zu der auf der vorigen Seite betrachteten ersten Stellungnahme zu spannen, die Gast225 seitens der Polizei erhielt und die sich durchaus konträr zu der dann folgenden Einlassung der zuständigen Staatsanwaltschaft verhält.

 

Die Stellungnahme der Polizei ist ausschließlich auf Grundlage der von Gast225 formulierten Beschreibung des Geschehensablaufs erfolgt. Auch wenn es mir fernliegt, hierbei die Integrität und Bemühung zur detailgetreuen Darstellung von Gast225 in Zweifel zu ziehen, sei mir doch der Hinweis gestattet, dass diese Schilderung notwendigerweise subjektiv eingefärbt ist.

Insofern ist es nur folgerichtig, dass, legt man allein diese Schilderung zugrunde, die Bewertung so ausfallen muss, wie dies durch die Polizei dann auch vorgenommen wurde.

 

Die Staatsanwaltschaft hat indes, da es sich zum Zeitpunkt ihrer Beurteilung der Sachlage bereits um ein laufendes Ermittlungsverfahren innerhalb ihrer Zuständigkeit handelte, eine objektive Bewertung unter Hinzuziehung der sowohl be- als auch entlastenden Momente vorzunehmen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Vernehmung des Beschuldigten, so er sich denn zu dieser Sache einlassen möchte.

Während zum Zeitpunkt der ersten Bewertung durch die Polizei eine Einlassung des Beschuldigten noch nicht erfolgt ist und sich diese in der Folge notwendigerweise ausschließlich auf die Angaben von Gast225 stützte, ist davon auszugehen, dass, auch aufgrund der der Staatsanwaltschaft zu diesem Vorgang bekannten Detailinformationen, eine Einlassung des Beschuldigten nunmehr erfolgt ist.

Das ist meiner Meinung nach völlig an den Haaren herbeigezogen. zwar muss die StA sowohl be als auch entlastenden Beweise etc. nachgehen, jedoch hat hier die PD in Anklam sicherlich wesentlich mehr Informationen als der Schreibtischstaatsanwalt (dies ist jetzt nicht negativ gemeint).

Dieser nimmt sich die rote Akte, schaut sich die Seiten kurz an und fällt seine Entscheidung. Mehr ist aufgrund der Massenverfahren nicht möglich. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat er noch nicht einmal meinen Strafantrag richtig gelesen.

Und ja mir ist die Arbeitsweise in den StA bekannt.

 

Somit lag also der Staatsanwaltschaft ein deutlich differenzierteres Bild des Geschehens vor, demgegenüber sich der Kenntnisstand der Polizeibehörde auf die eindimensionale Schilderung der Situation durch Gast225 beschränkte.

 

Ich denke, hier wird nun deutlich, weshalb man, im Gegensatz zur maßgeblichen Beurteilung durch die zuständige Staatsanwaltschaft, der ersten Reaktion der Polizeibehörde eine nur untergeordnete Bedeutung beimessen kann, die jedenfalls keine belastbare Grundlage für eine weitere Argumentation in diesem Verfahren zu liefern vermag.

Gerade wenn der Staatsanwalt seid Jahren dort arbeitet und da ist bei einem Oberstaatsanwalt davon auszugehen, so wird er kaum noch Kenntnisse vom Verwaltungsrecht haben. Wie er dann entscheiden will dass der Platzverweis rechtmäßig ist will ich nicht hinterfragen.

Da vertraue ich doch lieber denjenigen, welcher sich regelmäßig mit solchen Dingen zu beschäftigen hat.

 

Mein persönliches Fazit zu deinen Beiträgen:

Die PD in ANklam hat mit Sicherheit mehr Informartionen als die StA in Stralsund, denn sie hat Kenntnisse vom Verhalten des Beschuldigten und da soll in der Vergangenheit schon einiges vorgefallen sein wie mir ja mitgeteilt wurde.

Auch von Dritten habe ich nach dem Thema hier Rückmeldungen bekommen welche das Verhalten des Polizisten sehr negativ erscheinen lassen.

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So hier mal die Rohfassung von heute morgen.

 

Generalstaatsanwaltschaft Rostock

Patriotischer Weg 120a

18057 Rostock

 

Schon der Straßenname :lol::lol:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Einstellung des oben genannten Verfahren.

 

 

Ich habe in meinen juristischen Berufsleben ja schon einige Schriftsätze in Bezug auf Straf¬ta¬ten lesen müssen, aber eine solcher Einstellungsbescheid ist mir dabei in den Jahren noch nicht untergekommen.

 

Die Angaben bezüglich der Ermittlungen über den Ablauf stimmen nahzu in ihrem gesamten Um¬fang nicht und ich frage mich wie man auf eine solche Darstellung des Ablaufes kommen kann.

 

Es stimmt das zwei Beamte der PD Anklam am 03. April 2009 in Bannemin ein Geschwin¬dig-keitskontrolle durchgeführt haben.

 

Dann wird der dargestellte Sachverhalt jedoch falsch.

 

Ich habe mich tatsächlich mit der Kamera in der Hand der Messstelle genähert und habe dann Fo¬tos gemacht, jedoch befand ich mich nicht nur wenige Zentimeter vom Gerät entfernt.

 

Dies geht schein rein aus der Örtlichkeit heraus nicht. Bis zum Angriff durch den Be¬schul¬dig¬ten habe ich nur Nahfotos von vorn gemacht.

Da vor dem aufgestellten Messgerät ein großer Stein liegt, ist es schon praktisch nicht mög¬lich sich bis auf wenige Zentimeter dem Messgerät zu nähern. Darüber hinaus wer¬den die Fo¬tos aus wenigen Zentimetern Entfernung, trotz moderner Technik, sicherlich nicht die Besten, zu¬mal dabei das Mess-ge¬rät nicht vollständig abgelichtet werden könnte.

 

Ich schätze, dass der Abstand beim fotografieren zu dem Gerät zwischen vier und sieben Me¬tern betragen hat. Die veröffentlichen Fotos zeigen dies nur eingeschränkt, da diese im nach-hin¬ein bearbeitet worden sind und damit einen sehr geringen Fotoabstand suggerieren.

 

Ich denke ein solcher Abstand bringt das Messgerät nicht in Gefahr und behindert auch nicht die polizeiliche Maßnahme. Auch konnte der Beschuldigte nicht damit rechnen, das ich in der Fol¬ge irgendwelche Beschädigungen etc. mit dem Gerät anstellen werde. Aus den zahlreichen Auf-einandertreffen in der Vergangenheit war dem Beschuldigten bekannt, das ich nur ein paar Fo¬tos anfertige und sodann die Messstelle wieder verlassen werde.

 

Darüber hinaus ist es unlogisch, wenn der Beschuldigte Angst um das Gerät gehabt hätte, mich im Anschluss an den Angriff weiter aus ähnlichen Abständen fotografieren zu lassen. Wenn ich eine Gefahr für das Messgerät ge¬we¬sen wäre und/oder die Messung behindert hätte, dann hätte ich mit an Sicherheit gren¬zen¬der Wahrscheinlichkeit keine weiteren Fotos machen können/dürfen.

 

Mithin bestand keine Gefahr für das Messgerät.

Die Argumentation des Oberstaatsanwalts geht daher fehl.

 

Auch in Bezug auf die weiteren Ausführungen muss ich dem Ablauf so wie er in der Ein¬stell¬ungs-nachricht wiedergegeben ist widersprechen.

 

Ich habe während der gesamten Zeit die Messung nicht behindert. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen in der Strafanzeige und nehme darauf voll umfassend Bezug.

 

Ergänzend sei mitgeteilt, das eine Behinderung schon aus rein praktischen Gründen nicht statt-gefunden haben kann. Während der gut 15 bis 20 Minuten meines Aufenthaltes kamen ge¬rade zwei Fahrzeuge an der Messstelle vorbei und das erst kurz bevor ich die Stelle ver¬las¬sen habe.

Dies hat seinen Grund darin, das zur selben Zeit in Wolgast Brückenzug war und daher kaum ein Auto aus dieser Richtung kommen konnte.

 

 

Darüber hinaus sei folgendes mitgeteilt.

 

Am 23. Juni 2009 gegen 16:15 Uhr erhielt ich von der PD in Anklam einen Anruf einer Frau ?, welche mit der Bearbeitung der Sache dort betraut worden ist.

 

Diese entschuldigte sich zunächst für das Verhalten des Beschuldigten und teilte mir mit, dass der An¬griff auf mich nicht akzeptabel gewesen ist und nicht hätte erfolgen dürfen.

Ferner teilte sie mir mit, dass der Beschuldigte überhaupt keine Aussage gemacht habe, aber be¬reits in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen sei bzw. sich über ihn beschwert wur¬de.

 

Auch gebe es in MVP keine gesetzliche Regelung die es nicht erlauben würde solche Ge¬schwin-digkeitsmessstellen zu fotografieren, so dass ich berechtigt bin auch Bilder davon an¬zu¬fer¬tigen sofern die Beamten später auf den Fotos nicht erkennbar seien.

 

Weiterhin teilte sie mir mit, dass der durch den Beschuldigten ausgesprochene Platzverweis rechts-widrig war und so nicht hätte ausgesprochen werden dürfen.

 

Am Ende des Gespräches entschuldigte sich sich nochmals für das Verhalten des Be¬schul¬dig¬ten und das dies so seitens des Dienstvorgesetzten nicht akzeptiert werden würde.

 

Eine schriftliche Mitteilung darüber habe ich trotz so lautenter Aussage der Frau bisher nichterhalten.

 

 

Vor dem Hintergrund dieser Mitteilung durch die bei der PD Anklam erfolgten Ermittlungen fra¬ge ich mich wie der Oberstaatsanwalt darauf kommt, dass ich die Messung behindert habe, der Angriff verhältnismäßig gewesen sein soll und vor allen warum derjenige welcher sich ein¬gehend mit der Sache beschäftigt hat davon ausgeht, dass der Platzverwies rechtswidrig war aber der Staatsanwalt welcher sich hauptsächlich mit Strafrecht befasst von einer rechtmäßigen Aus¬spra¬che des Platzverweises ausgeht.

 

 

Auch in Bezug auf die Körperverletzung muss ich der Aussage des Oberstaatsanwaltes wider¬sprech-en. Die Schwere der Verletzung kann keine Auswirkungen darauf haben ob eine Kör¬per¬verletzung vor¬liegt oder nicht, sondern allenfalls auf die Höhe der zu verhängenden Strafe.

 

Liegt eine Körperverletzung vor, so ist der objektive Tatbestand der entsprechenden Straf¬norm erfüllt und nicht es war ja nicht so schlimm.

Dabei sollte man nicht vergessen, dass die Blutergüsse 14 Tage sichtbar waren.

 

 

Unter der Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen blieb im Ergebnis nichts anderes üb¬rig als, gegen die Entscheidung des Oberstaatsanwaltes das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, Beschwerde einzulegen.

 

 

Mit kollegialen Gruß

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Hab ein paar Flüchtigkeitsfehler entdeckt, die du noch korrigieren kannst, wenn du magst.

 

Es stimmt das zwei Beamte der PD Anklam am 03. April 2009 in Bannemin ein Geschwin¬dig-keitskontrolle durchgeführt haben.

(...)

Auch konnte der Beschuldigte nicht damit rechnen, das ich in der Fol¬ge irgendwelche Beschädigungen etc. mit dem Gerät anstellen werde. Aus den zahlreichen Auf-einandertreffen in der Vergangenheit war dem Beschuldigten bekannt, das ich nur ein paar Fo¬tos anfertige und sodann die Messstelle wieder verlassen werde.

(...)

Ergänzend sei mitgeteilt, das eine Behinderung schon aus rein praktischen Gründen nicht statt-gefunden haben kann. Während der gut 15 bis 20 Minuten meines Aufenthaltes kamen ge¬rade zwei Fahrzeuge an der Messstelle vorbei und das erst kurz bevor ich die Stelle ver¬las¬sen habe.

(...)

Am Ende des Gespräches entschuldigte sich sich nochmals für das Verhalten des Be¬schul¬dig¬ten und das dies so seitens des Dienstvorgesetzten nicht akzeptiert werden würde.

(...)

Mit kollegialen Gruß

 

Ansonsten finde ich die Beschwerde außerordentlich gut. Ich hätte sie vllt. etwas umfangreicher verfasst, kann es aber verstehen, dass du dich aus Zeitmangel kurz fasst.

 

Ich hoffe, dass die GenStA etwas objektiver an die Sache herangeht.

 

Gruß

Mace

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Ansonsten finde ich die Beschwerde außerordentlich gut. Ich hätte sie vllt. etwas umfangreicher verfasst, kann es aber verstehen, dass du dich aus Zeitmangel kurz fasst.

Wie gesagt ist noch eine Rohfassung und es sind spontane Gedanken die mir heute morgen einfielen.

 

Und kurz ist sie mit Sicherheit nicht, denn es sind drei volle Din A4 Seiten in 12pt.

 

Ich hoffe, dass die GenStA etwas objektiver an die Sache herangeht.

Mal sehen. Von den drei Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der StA nach § 170 Abs. 2 StPO sind drei anders ausgegangen (eine Verurteilungen sowie eine Einstellung nach § 153a StPO und § 153 StPO). Zumindest erst einmal ein gutes Omen.

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Mal sehen. Von den drei Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der StA nach § 170 Abs. 2 StPO sind drei anders ausgegangen (eine Verurteilungen sowie eine Einstellung nach § 153a StPO und § 153 StPO). Zumindest erst einmal ein gutes Omen.

 

Es könnte also durchaus sein, das so ein Generalstaatsanwalt seinem untergebenen Staatsanwalt Schwachsinn attestiert und das ganze umdreht ? :lol: .

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Liebe Märtyrer,

 

 

Jetzt mal ehrlich.

 

Sicherlich ist es nicht gerechtfertigt jemanden durch Physiche Gewalt spüren zu lassen.

 

Aber was Ihr macht ist Lächerlich.

 

Was seid Ihr? Freiheitskämpfer?

Die Erben von Robin Hood.

 

Nein Ihr seid schlechte Verlierer.

 

Jedes Menschenleben was durch Geschwindigkeitsüberwachung geschützt werden kann rechtfertigt die Überwachung.

 

Erklärt doch den Angehörigen eines durch überhöhte Geschwindigkeit zu Tode gekommenen mal das Geschwindigkeitsüberwachung nur Abzoke ist.

 

 

Warum bezahlt Ihr eure Waren beim Aldi?

Geht doch einfach raus und wenn Ihr dann angzeigt werdet legt Einspruch ein und erklärt das Aldi ja nur Abzocke betreibt.

 

 

Fakt ist doch: Es gibt Gesetze und an die sollte man sich eben halten. Und es nützt kein Gesetzt wenn es nicht kontrolliert wird. Siehe nach Winnenden und dem Waffenrecht.

 

Der Positive Nebeneffekt der Geschw.überwachung spült natürlich Geld in die Kassen. Aber soll man Saure Lollies verteilen.

Strafe muss sein.

 

 

 

Nervt euch Geschwindigkeitsüberwachung? Dann haltet euch an die Regeln und keiner wird je die Chance bekommen euch zu Blitzen.

Oder wandert aus.......Upps in anderen Ländern sind die Strafen ja noch viel viel Höher.

 

 

 

Gute Fahrt.

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Liebe Märtyrer,

 

 

Jetzt mal ehrlich.

 

Sicherlich ist es nicht gerechtfertigt jemanden durch Physiche Gewalt spüren zu lassen.

 

Aber was Ihr macht ist Lächerlich.

 

Was seid Ihr? Freiheitskämpfer?

Die Erben von Robin Hood.

 

Nein Ihr seid schlechte Verlierer.

 

Jedes Menschenleben was durch Geschwindigkeitsüberwachung geschützt werden kann rechtfertigt die Überwachung.

 

Erklärt doch den Angehörigen eines durch überhöhte Geschwindigkeit zu Tode gekommenen mal das Geschwindigkeitsüberwachung nur Abzoke ist.

 

 

Warum bezahlt Ihr eure Waren beim Aldi?

Geht doch einfach raus und wenn Ihr dann angzeigt werdet legt Einspruch ein und erklärt das Aldi ja nur Abzocke betreibt.

 

 

Fakt ist doch: Es gibt Gesetze und an die sollte man sich eben halten. Und es nützt kein Gesetzt wenn es nicht kontrolliert wird. Siehe nach Winnenden und dem Waffenrecht.

 

Der Positive Nebeneffekt der Geschw.überwachung spült natürlich Geld in die Kassen. Aber soll man Saure Lollies verteilen.

Strafe muss sein.

 

 

 

Nervt euch Geschwindigkeitsüberwachung? Dann haltet euch an die Regeln und keiner wird je die Chance bekommen euch zu Blitzen.

Oder wandert aus.......Upps in anderen Ländern sind die Strafen ja noch viel viel Höher.

 

 

 

Gute Fahrt.

Rauchst du gerade mit Dirk aus einer Shisha das Simineon-Kraut das du nicht verstehts, um was es geht? :lol:

 

P.S.:Sorry für das full quote.

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Guest TetraMin

Ich bin ja sehr vorsichtig mit dem was ich schreibe - auch hinsichtlich meines späteren Berufswunsches. Aber nach dem themenverfehlten -sry- Blödsinn, den Coeln hier vom Stapel lässt, muss ich wirklich mit in die Diskussion einsteigen:

sollte dem wirklich so gewesen sein, und das glaube ich alleine deswegen, weil betreffende Stellen ihre eigenen Antworten gerne googlen und bisher nicht eingegriffen haben, dann bleib da dran!!

Sieh bitte auf jeden Fall zu, dass es möglichst nicht bei dieser gefühlten Niederlage für dich, und alle anständig agierenden Messstellenfotographen, bleibt.

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Warum kann ein Staatsanwalt Vorgänge nicht neutral erfassen, sondern ist schon im Vorfeld extrem verblendet zugunsten des Polizisten?

Das frage ich mich auch immer, nur unser @goose wirft mir vor, die Staatsanwaltschaft sei doch neutral und was ich denn wolle.

@gast225: Wirklich ein unsägliches Pamphlet der Staatsanwaltschaft, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

@coeln: :rolleyes::lol:

:lol:

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Auch ich hoffe, dass @Gast225 hier noch Recht bekommt.

 

weil betreffende Stellen ihre eigenen Antworten gerne googlen und bisher nicht eingegriffen haben

 

Quelle? Das mit den googlen vielleicht, aber wie darf ich mir in so einem Fall einen "Eingriff" ins Radarforum vorstellen? Oder kam hier sowas schonmal vor?

 

Fakt ist doch: Es gibt Gesetze und an die sollte man sich eben halten.

 

Fakt ist doch: Es gibt Rechtschreibregeln und an die sollte man sich eben halten. Dazu gehören auch Kommata und (wenn man es schon versucht) eine korrekte Groß- und Kleinschreibung und so. Lässt tief blicken...

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@Gast225

 

Ich würde auch gern noch etwas zu Deiner Beschwerde beitragen. Wann hast Du vor, das Schreiben abzuschicken?

Ich denke nächsten Wochenende werde ich die Sache in die Endfassung bringen. Für Anregungen habe ich ein offenes Ohr.

 

Liebe Märtyrer,

 

Jetzt mal ehrlich.

Sicherlich ist es nicht gerechtfertigt jemanden durch Physiche Gewalt spüren zu lassen.

Aber was Ihr macht ist Lächerlich.

Was seid Ihr? Freiheitskämpfer?

Die Erben von Robin Hood.

Nein Ihr seid schlechte Verlierer.

Jedes Menschenleben was durch Geschwindigkeitsüberwachung geschützt werden kann rechtfertigt die Überwachung.

Erklärt doch den Angehörigen eines durch überhöhte Geschwindigkeit zu Tode gekommenen mal das Geschwindigkeitsüberwachung nur Abzoke ist.

Warum bezahlt Ihr eure Waren beim Aldi?

Geht doch einfach raus und wenn Ihr dann angzeigt werdet legt Einspruch ein und erklärt das Aldi ja nur Abzocke betreibt.

Fakt ist doch: Es gibt Gesetze und an die sollte man sich eben halten. Und es nützt kein Gesetzt wenn es nicht kontrolliert wird. Siehe nach Winnenden und dem Waffenrecht.

Der Positive Nebeneffekt der Geschw.überwachung spült natürlich Geld in die Kassen. Aber soll man Saure Lollies verteilen.

Strafe muss sein.

Nervt euch Geschwindigkeitsüberwachung? Dann haltet euch an die Regeln und keiner wird je die Chance bekommen euch zu Blitzen.

Oder wandert aus.......Upps in anderen Ländern sind die Strafen ja noch viel viel Höher.

 

Gute Fahrt.

[Leerzeilen entfernt]

War dies jetzt Ironie oder was. Wenn nicht dann AMEN. Ich verweise mit der ANtwort auf die Aussage gegen Dirk die auch auf dich zutrifft.

 

 

Auch ich hoffe, dass @Gast225 hier noch Recht bekommt.

 

weil betreffende Stellen ihre eigenen Antworten gerne googlen und bisher nicht eingegriffen haben

 

Quelle? Das mit den googlen vielleicht, aber wie darf ich mir in so einem Fall einen "Eingriff" ins Radarforum vorstellen? Oder kam hier sowas schonmal vor?

Jaein, ich sage nur Berlin. Mehr gegebenenfalls per PN, aber dies wird auch nur sehr eingeschränkt gehen.

 

Edit:

Notfalls bleibt ja noch § 172 StPO

http://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren

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Die PD in ANklam hat mit Sicherheit mehr Informartionen als die StA in Stralsund, denn sie hat Kenntnisse vom Verhalten des Beschuldigten und da soll in der Vergangenheit schon einiges vorgefallen sein wie mir ja mitgeteilt wurde

Gerne antworte ich auch auf diesen Einwand, allerdings nur in aller gebotenen Kürze, da ich die Sachlage, wie sie sich momentan darstellt, in meinem vorigen Beitrag bereits umfassend beleuchtet habe.

Unstrittig dürfte sein, dass die Polizeibehörde in Anklam sich lediglich auf die von dir getätigte Sachverhaltsschilderung stützen konnte. Der Hinweis auf ein etwaiges Fehlverhalten des Beamten in der Vergangenheit, dass wir an dieser Stelle nicht bewerten können, ist indes verfehlt, da es nicht Gegenstand des nun anhängigen Verfahrens ist. Ein solcher Verweis wäre im Übrigen ohnehin unzulässig, da sich die Bewertung ausschließlich an der Sachlage des hier aktuell in Frage stehenden Geschehens zu orientieren hat.

 

Der Hinweis auf die ersten mündlichen Aussagen einer Sachbearbeiterin der Polizeibehörde, die dir nach meiner Einschätzung nicht mehr in Schriftform zugehen dürften, entfaltet nicht nur aus den obig bereits genannten Gründen (exemplarisch sei an dieser Stelle nochmals auf die lediglich einseitige Schilderung deinerseits und hier nicht relevantes Verhalten des Beamten in der Vergangenheit verwiesen) kaum eine Beweiskraft entfalten, die eine Beschwerde über die bereits bekannten Fakten hinausgehend erfolgversprechend erscheinen lässt.

Insofern dürfte die Beschwerde weder durchdringen, noch den Beschluss der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens erschüttern.

 

Zuletzt sei mir noch eine recht persönliche Anmerkung gestattet. Der Gedanke, der hinter dem Abschluss der Beschwerde mit der Grußformel "mit kollegialen Grüßen" steht, dürfte auch dem Adressaten nicht verborgen bleiben. Insofern könnte es sich als kontraproduktiv erweisen, hier den Eindruck zu erwecken, auf recht plumpe Art und Weise eine Nähe aufbauen zu wollen, die unzweideutig mit dem Wunsch verknüpft ist, eine wohlwollende Betrachtung des Schriftstückes auszulösen.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Wie gesagt ist noch eine Rohfassung und es sind spontane Gedanken die mir heute morgen einfielen.

Ja, das dachte ich mir :lol:

 

Mal sehen. Von den drei Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der StA nach § 170 Abs. 2 StPO sind drei anders ausgegangen (eine Verurteilungen sowie eine Einstellung nach § 153a StPO und § 153 StPO). Zumindest erst einmal ein gutes Omen.

Finde ich gut. Wärst du im Falle des Falles bereit, den Antrag nach § 172 Abs. 2 S. 1 StPO zu stellen?

 

Der Antrag wäre ja zulässig, weil kein Delikt des § 374 StPO vorliegt. Ist halt eine Abwägungsfrage. Befasst man lieber das OLG damit oder lieber das JM (im Rahmen einer Sachaufsichtsbeschwerde)? Ich wäre da der Meinung, die Wahrscheinlichkeit einer dir günstigen Entscheidung ist beim OLG höher als beim JM. Allerdings ist eben das Kostenrisiko (§ 177 StPO) beim Antrag ans OLG. Und ein RA muss unterzeichnen.

 

Ich glaube ich würde im Fall der Fälle dennoch das OLG bemühen. Die paar Kröten für Gerichtskosten sind es, denke ich, wert (nach Nr. 3200 betragen diese ja 60,- €). Und einen RA, der seinen Kritzel da drunter setzt, aber mit der Rechnung entsprechend entgegenkommt, sollte man ja eigl auch finden.

 

 

@Coeln: Dein, sorry, unsinniges Gesabbele und die billige Überwachungspolemik kannst du dir sonstwohin schmieren. Gast225 hat die Überwachung nicht im geringsten behindert oder blockiert. Also denkt nach, bevor ihr Murks schreibt. Außerdem ist es durchaus nicht verwerflich, wenn man die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten ausschöpft. Die entsprechenden Überprüfungsinstanzen haben ja dann die Möglichkeit, den Rechtsbehelfen nicht abzuhelfen, wenn sie sie als unbegründet erachten.

 

Zuletzt sei mir noch eine recht persönliche Anmerkung gestattet. Der Gedanke, der hinter dem Abschluss der Beschwerde mit der Grußformel "mit kollegialen Grüßen" steht, dürfte auch dem Adressaten nicht verborgen bleiben. Insofern könnte es sich als kontraproduktiv erweisen, hier den Eindruck zu erwecken, auf recht plumpe Art und Weise eine Nähe aufbauen zu wollen, die unzweideutig mit dem Wunsch verknüpft ist, eine wohlwollende Betrachtung des Schriftstückes auszulösen.

Ich denke, Gast 225 verfügt über einen ausreichenden Erfahrungsschatz, um zu wissen, was er schreiben kann und was nicht.

Ich würde vllt. eher "mit kollegialer Hochachtung" schreiben, aber das ist eine rein persönliche Note..

 

 

Übrigens: Sehr verdächtig, dass sich hier wieder taufrische User tummeln und dazwischen Funken. Stellt euch erstmal im Forum vor, dass man weiß, was man von euch erwarten kann, dann nimmt euch vllt. jemand ernst.

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Ganz einfach......

 

 

 

Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

 

 

Wo ist der Sinn die Anlage erneut zu Fotografiren.

 

Nach eigener Aussage, ist der ja nun zum Opfer gewordenen Gast225 kein Unbekannter gewesen.

Scheinbar macht er diese Aktion vermehrt, und das zieht natürlich nicht das Verständniss der Beamten auf sich.

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Du laberst einen Mist, das ist ja nicht auszuhalten!

Wie lange kennst du Gast225 im Forum? Hast du ihn schonmal persönlich getroffen? Weißt du, wie er seine Fotografien anfertigt und sich dabei verhält?

Verurteilst du Blitzerfotografen pauschal? (Ich mache das auch hin und wieder, habe aber Glück, dass ich bisher noch keinen richtig unfreundlichen Messtrupp hatte (1x ERA in heilbronn ausgenommen, aber die kann man nicht ernst nehmen)

 

Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

Gast225 provoziert nicht im Geringsten und übertreibt es auch definitiv nicht!

 

Wo ist der Sinn die Anlage erneut zu Fotografiren.

Der Sinn ist, dass man die Messstelle möglichst oft fotografiert haben muss, um die besten Bilder auswählen zu können.

Manche Blitzerfotografen haben Spaß an der Fotografie und betrachten die Vorgehensweisen als Kunst. Sie üben dabei erlaubte Tätigkeiten aus.

 

Nach eigener Aussage, ist der ja nun zum Opfer gewordenen Gast225 kein Unbekannter gewesen.

Unbekannt nicht, aber nicht im negativen Sinne. Denn Gast225 verhält sich bei seinen Aufnahmen immer korrekt.

 

Scheinbar macht er diese Aktion vermehrt, und das zieht natürlich nicht das Verständniss der Beamten auf sich.

Nicht? Komisch. Bei mir zeigen sie durch die Bank Verständnis.

Ich sage ihnen, wo sie die Aufnahmen einsehen können und erkläre meine Motivation und meine Vorgehsweise.

In gewissen Gegenden kommt man mir zum Anfertigen der Aufnahmen sogar entgegen. Ich bekomme sogar z.T. Arbeitskleidung (reflektierende Westen oder Arbeitshandschuhe) gestellt, um bei den Fotografien sicher vorgehen zu können.

 

Sogar die Polizei hat sich schonmal (nach freundlicher Nachfrage) meine Aufnahmen zunutze gemacht.

 

 

Ich glaube, du verstehst nicht ganz die Intention der Blitzerfotografie. Es geht primär um Dokumentation, nicht darum, die Blitzerleute zu verärgern oder zu schädigen. Diesem Vorurteil scheinst du aufzusitzen.

 

 

@Gast225:

Mir fällt gerade ein, vllt. solltest du noch in deiner Begründung klarstellen, dass du die Aufnahmen zu dokumentarischen Zwecken (für eine Website) anfertigst und dass es dir dabei nicht darum geht, die Messungen zu sabotieren oder die Bürger davor zu warnen. Betone, dass du die Aufnahmen neutral anfertigst und keine bösen Absichten verfolgst. Es ist durchaus möglich, dass der OStA diesem Vorurteil ebenso aufgesessen ist.

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Scheinbar habe ich ja hier einen ganz Wunden Punkt von MACE getroffen.

Wenn du nicht anonym herumprovozieren wolltest, wärst du auf die Argumente eingegangen. "Der Himmel ist Grün" ist ein Zeichen argumentativer Verendung par excellence.

 

Aber keine Angst. Der wunde Punkt liegt nicht nur bei mir vor, sondern ist so bekannt, dass es darüber sogar schon eine Internetseite gibt.

 

 

 

(Häuft sich in letzter Zeit wieder. Es sind wieder Sommerferien, wie mir vorhin aufgefallen ist.)

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Übrigens: Sehr verdächtig, dass sich hier wieder taufrische User tummeln und dazwischen Funken. Stellt euch erstmal im Forum vor, dass man weiß, was man von euch erwarten kann, dann nimmt euch vllt. jemand ernst.

Aber hallo - was soll das denn? :lol: Gehen Dir die Argumente aus und nun versuchst Du es ueber diese Schiene? :mecker: Ich denke schon, dass 'Dirk' sich hier so sachlich artikuliert, dass man ihn aufgrund dessen schon ernst nehmen muss, da bedarf es keiner gesonderten Vorstellung. Das war wohl ein gewaltiger Schuss in den Ofen, den Du da abgegeben hast. Du selbst hast Dich auch nicht explizit hier vorgestellt, wenn ich nicht irre, warum also verlangst Du es von anderen? :licht:

 

Gast225 provoziert nicht im Geringsten und übertreibt es auch definitiv nicht!

Spaetestens hier musst du dich schon selbst mal fragen lassen, woher Du das denn so definitiv weisst..... ;)

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Guest Simineon
Rauchst du gerade mit Dirk aus einer Shisha das Simineon-Kraut das du nicht verstehts, um was es geht? ;)

 

P.S.:Sorry für das full quote.

 

Schwachsinn, aber es zeigt doch deutlich, dass Du mich nicht verstehst oder verstehen willst. Beim Ersteren könnte es Dir an Intellekt fehlen, da könnte man ja nachhelfen, leider gehe ich vom Zweiteren aus, so dass Dir nicht zu helfen ist.

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Ganz einfach......

Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

Wo ist der Sinn die Anlage erneut zu Fotografiren.

Nach eigener Aussage, ist der ja nun zum Opfer gewordenen Gast225 kein Unbekannter gewesen.

Wo habe ich denn bitte provoziert?

 

Die Anlage habe ich mit Sicherheit schon mehrfach fotografiert, aber eben nicht diese Messstelle und zu der gehören eben auch Nahansichten des Gerätes.

 

Scheinbar macht er diese Aktion vermehrt, und das zieht natürlich nicht das Verständniss der Beamten auf sich.

http://bilder.radarfalle.de/de/u894

 

Da kannst du dir ja mal die Sammlung ansehen oder du klickst auf den Link in der Signatur.

 

@Dirk

Der Hinweis auf die ersten mündlichen Aussagen einer Sachbearbeiterin der Polizeibehörde, die dir nach meiner Einschätzung nicht mehr in Schriftform zugehen dürften, entfaltet nicht nur aus den obig bereits genannten Gründen (exemplarisch sei an dieser Stelle nochmals auf die lediglich einseitige Schilderung deinerseits und hier nicht relevantes Verhalten des Beamten in der Vergangenheit verwiesen) kaum eine Beweiskraft entfalten, die eine Beschwerde über die bereits bekannten Fakten hinausgehend erfolgversprechend erscheinen lässt.

Insofern dürfte die Beschwerde weder durchdringen, noch den Beschluss der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens erschüttern.

Das werden wir ja noch sehen. Ich werde erst einmal bei der Dame anrufen wo der versprochene Brief bleibt.

 

Zuletzt sei mir noch eine recht persönliche Anmerkung gestattet. Der Gedanke, der hinter dem Abschluss der Beschwerde mit der Grußformel "mit kollegialen Grüßen" steht, dürfte auch dem Adressaten nicht verborgen bleiben. Insofern könnte es sich als kontraproduktiv erweisen, hier den Eindruck zu erwecken, auf recht plumpe Art und Weise eine Nähe aufbauen zu wollen, die unzweideutig mit dem Wunsch verknüpft ist, eine wohlwollende Betrachtung des Schriftstückes auszulösen.

Das bezweckt überhaupt nichts, sondern zeugt von Respekt vor einem Berufskollegen. Auch die StA weiß von meinen Beruf, da ich dies in der Anzeige erwähnt habe (in Bezug darauf das mir die Folgen einer falschen Verdächtigung etc. bekannt sind) und sie haben dennoch so entschieden.

 

Ach ja du machst deinen Namen eine besondere Ehre. Mehr sage ich dazu aber nicht. ;)

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Bei allem was man macht sollte man sich doch mal in die Lage derer versetzen die dort die Messung durchführen.

 

 

Es wäre sicherlich entspannter zu aller erst zu den Meßbeamten zu gehen und denen dein Anliegen zu erklären.

Sicherlich wäre die Situation bei weitem entspannter.

 

 

Sei mir nicht böse aber den Sinn die Anlage wieder und wieder vom Nahen zu Fotografieren entzieht sich mir.

Vorrausgesetzt die Anlage ist die Alte geblieben.

 

Die Beamten werden dann natürlich Vorsichtig und kommen zu dir.

 

Das Rechtfertigt aber nicht ein Verhalten das man jemanden grob anpackt, solange es wirklich unberechtigt ist.

 

 

Wie gesagt einfach mal vorher bei den Meßbeamten Hallo sagen und fragen ob es ok wäre für deine Sammlung ein paar Bilder zu machen.

 

Dann wissen die wenigstens was los ist.

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@ Coeln:

 

wie in der Diskussion ja schon zu Tage gekommen ist (Du hattest es selbst erwähnt) kennen sich der Polizist und der Fotograf. Es ist demnach auf keinen Fall davon auszugehen, dass es so überraschend ist, wenn Gast zu dem Gerät geht und es abfotografiert.

 

Warum soll man zum x-tausenden Mal bei den Leuten vorstellig werden und sein Anliegen vortragen, wenn man die Meinung des Gegenüber schon kennt?

Mit wie vielen Polizisten hast Du deshalb schon Kontakt gehabt?

 

Was ist denn deiner Meinung nach zu tun, wenn die Polizisten dir dann freundlich aber bestimmt ein "nö" auf die Fragen, ob man die Messanlage fotografieren dürfe erwidern?

 

Deine Ansicht scheint mir dahingehend recht unerfahren.

 

Natürlich kann es entspannter sein, bisschen mit den Leuten zu plaudern etc. aber bei manchen Personen halte ich es für beide Seite am angenehmsten: Bilder und weg.

 

Ich bin überzeugt, dass der Kollege Gast bei seinen Herangehensweisen schon entsprechende Gründe und Erfahrung hat.

 

Warum sollte ein Blitzer nicht auch von Nahem fotografiert werden? was spricht dagegen? Entsprechende Details sind teilweise nur aus kurzer Entfernung erkennbar.

 

Gruß

Xander

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@Coeln und @Dirk:

 

Nochmal ganz langsam zum Mitlesen:

 

Jemand fotografiert eine Messstelle. Das ist erlaubt. Er begeht keine Straftaten, er ist auch nicht gegen Messungen. Er verhindert auch keine Messungen, er dokumentiert nur.

 

Der sind Aussagen wie

Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

einfach in der Sache komplett verfehlt. Denn wenn sich jemand nichts zuschulden kommen lässt, muss man sich auch keinen Angriff gefallen lassen.

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@Coeln und @Dirk:

 

Nochmal ganz langsam zum Mitlesen:

 

Jemand fotografiert eine Messstelle. Das ist erlaubt. Er begeht keine Straftaten, er ist auch nicht gegen Messungen. Er verhindert auch keine Messungen, er dokumentiert nur.

 

Der sind Aussagen wie

Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

einfach in der Sache komplett verfehlt. Denn wenn sich jemand nichts zuschulden kommen lässt, muss man sich auch keinen Angriff gefallen lassen.

 

 

So ein Blödsinn!!!!

 

Dort steht ein Meßgerät welches sicherlich eines Jahreeinkommens entspricht.

 

Wenn dort jemand auch aus der Nähe Fotos macht ist es doch verdammt nochmal logisch das der Meßbeamte auf ihn zukommt.

 

Die Welt besteht nicht nur aus kleinen lieben weißen Unschuldslämmern. Es gibt genug die auch an den Anlagen anfangen zu fummeln.

 

Und ob Gast225 so einer ist steht im nicht auf der Stirn. Daher ist für nachvollziehbar das ein Meßbeamter dort direkt eingreift.

 

 

Geht ein Passant hin und tritt das Ding um heißt es HAHA da haben die Meßbeamten wohl Heia gemacht.

 

 

In dem Fall wird man es keinem Recht machen können.

 

 

Außerdem Lieber DAGEGEN steht hier nicht die Rechtmäßigkeit der Anfertigung von Fotos zur Diskussion sondern das Verhalten der Meßbeamten.

 

Lieber selber mal alles LANGSAM lesen.

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Wenn dort jemand auch aus der Nähe Fotos macht ist es doch verdammt nochmal logisch das der Meßbeamte auf ihn zukommt.

 

Die Welt besteht nicht nur aus kleinen lieben weißen Unschuldslämmern. Es gibt genug die auch an den Anlagen anfangen zu fummeln.

 

Und ob Gast225 so einer ist steht im nicht auf der Stirn. Daher ist für nachvollziehbar das ein Meßbeamter dort direkt eingreift.

 

 

Geht ein Passant hin und tritt das Ding um heißt es HAHA da haben die Meßbeamten wohl Heia gemacht.

 

Neuer Messbeamter im Forum? ;)

 

Es ist dir doch mittlerweile erklärt worden, dass Gast225 die Messbeamten bereits kennt und zu keinem Zeitpunkt die Messung gestört hat, noch die Geräte auch nur angefasst hätte. Es sollte also ausreichen, wenn der Beamte aussteigt und Gast225 beobachtet.

Das er ihn stattdessen attackiert ist inakzeptabel und sollte auch von der Staatsanwaltschaft so behandelt werden.

 

Schau mal nach wie lange Gast225 schon Fotos macht. Komisch, dass sich keine anderen Beamten über ihn beschwert haben...

 

 

Ich mache auch Fotos. Die meisten Beamten stören sich an den Bildern überhaupt nicht und freuen sich eher mal über einen kleinen Plausch. Exzentrische Ausnahmen gibt es immer.

Es gibt genügend Möglichkeiten die Aufnahmen zu machen ohne die Messung zu behindern.

 

 

 

Ich verstehe auch nicht, wie man uns vorwerfen kann gegen Überwachung zu sein. Ganz im Gegenteil: Die Überwachung empfinde ich persönlich als dringend notwendig, um die Ordnung auf den Straßen halbwegs zu gewährleisten...

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So ein Blödsinn!!!!

Dort steht ein Meßgerät welches sicherlich eines Jahreeinkommens entspricht.

Wenn dort jemand auch aus der Nähe Fotos macht ist es doch verdammt nochmal logisch das der Meßbeamte auf ihn zukommt.

Die Welt besteht nicht nur aus kleinen lieben weißen Unschuldslämmern. Es gibt genug die auch an den Anlagen anfangen zu fummeln.

Und ob Gast225 so einer ist steht im nicht auf der Stirn. Daher ist für nachvollziehbar das ein Meßbeamter dort direkt eingreift.

 

Geht ein Passant hin und tritt das Ding um heißt es HAHA da haben die Meßbeamten wohl Heia gemacht.

 

In dem Fall wird man es keinem Recht machen können.

 

Außerdem Lieber DAGEGEN steht hier nicht die Rechtmäßigkeit der Anfertigung von Fotos zur Diskussion sondern das Verhalten der Meßbeamten.

Lieber selber mal alles LANGSAM lesen.

 

So ein Blödsinn!!!!

Dort steht ein MERCEDES welcher sicherlich eines Jahreeinkommens entspricht.

Wenn dort jemand auch aus der Nähe Fotos macht ist es doch verdammt nochmal logisch das der FAHRZEUGBESITZER auf ihn zukommt.

Die Welt besteht nicht nur aus kleinen lieben weißen Unschuldslämmern. Es gibt genug die auch an den FAHRZEUGEN anfangen zu fummeln.

Und ob Gast225 so einer ist steht im nicht auf der Stirn. Daher ist für nachvollziehbar das ein FAHRZEUGBESITZER dort direkt eingreift.

 

Geht ein Passant hin und tritt GEGEN das Ding um heißt es HAHA da haben die FAHRZEUGBESITZER wohl Heia gemacht.

 

 

 

Aha, also ganz neue Aspekte. Da kann ich nur den Kopf schütteln...

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Aha, also ganz neue Aspekte. Da kann ich nur den Kopf schütteln...

Ich auch. Man muss noch sagen, dass Gast255 in seiner Eigenschaft als Bürger und (hoffentlich) Steuerzahler quasi "Mitbesitzer" des Überwachungsgerätes und "Arbeitgeber" der Messbeamten ist.

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Hallo, Waschbaerbauch,

 

bleibt aber immer noch der faktor, dass man von der gruppe der polizsiten eine größere unfehlbarkeit erwarten können muss, als vom otto-normal-bürger. wer andere kontrolliert, darf sich nicht selbst wie die axt im walde verhalten.

Polizeibeamte haben im Gegensatz zum Papst keinen Unfehlbarkeitsstatus (obwohl es tatsächlich einige geben soll, die das glauben).

 

Dein zweiter Satz trifft allerdings absolut zu.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest TetraMin

Allein wie der Aspekt, dass sich Gast225 und der Polizist bereits kennen, absichtlich überhört wird, lässt mich an einfach allem zweifeln. Angefangen beim Einmaleins zwischenmenschlicher Kontakte. Als ich ob ich meiner Mütter jedesmal an der Haustür meine Lebensgeschichte aufsagen müsste, damit sie weiss wer ich bin und was ich will. Der Polizist rief User Gast225 mit Namen,... ja bitte, um wie viel mehr sollen die sich denn noch kennen? Diese kölsche Argumentationsstruktur ist mit absurd noch sehr naiv betitelt!

 

Und durch das ständige Drücken der Enter-taste wird der Text nur länger, nicht logischer...

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@nachteule: Deine Statements heben sich wohltuend von anderen Cop-Statements ab.

 

@coeln: Das Verhalten vom Meßbeamten war vollkommen daneben, das steht doch außer Frage. Wir haben hier etliche erfahrene Meßstellenfotografen, viele langjährig. Ein körperliche Verletzung ist bis dato meines Wissens nicht vorgekommen. Wenn mir so etwas zugefügt werden würde, dann würde es auch im Karton rauchen.

;)

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Guest Mr_Biggun
Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

Merkwürdige Interpretation vom "staatlichen Gewaltmonopol". Wenn ich diesen Maßstab anlegte, müsste ich bei der nächsten Kontrolle aussteigen und dem Messdiener die Fresse polieren. Denn zur Zeit wird in diesem unserem Königreiche doch gewaltig übertrieben mit Messungen...

 

...und jetzt füttere ich nicht weiter... ;)

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Außerdem Lieber DAGEGEN steht hier nicht die Rechtmäßigkeit der Anfertigung von Fotos zur Diskussion sondern das Verhalten der Meßbeamten.

[Hervorhebung durch mich]

 

Genau das ist eben die falsche Argumentation. Die ganze Aktion des Beschuldigten diente nur dazu zu verhindern, das ich weiterhin Fotos mache. Dies hat er auch dahingehend angedeutet. Er meinte es ist nicht erlaubt solche Fotos anzufertigen und er mich daran hindern werde. Das er hier übers Ziel hinausgeschossen ist, ist keine Frage sondern Fakt.

 

Das Verhalten des Beschuldigten POM kann man auch ganz gut an der Vorgängerserie erkennen als er bereits versucht hatte die Dokumentation der Messstelle zu verhindern und dann wegen der Dunkelheit dachte, dass die Bilder nichts mehr werden und sich daher entfernte. Es ist halt blöd wenn die Kamera dies nicht stört.

-----------------------------------------------

14.07.2009

Kleiner Rückschlag heute.

 

Anruf unter der Nummer die mich am 23. Juni 2009 angerufen hat. Zwar ist eine Polizistin dran, aber eine Neue die erst seit wenigen Tagen auf dem Platz sitzt.

Ich habe ihr die ganze Sache nochmals erklären müssen, Namen nennen etc. . Dann was die Kollegin gesagt hatte und was sie machen wollte. Sie will sich die Sache nun ebenfalls ansehen, braucht dafür aber ein paar Tage und wird sich wieder melden.

 

Wenn dies bis nächste Woche nicht passiert ist, rufe ich noch einmal dort an.

 

Noch eine kleine Auffälligkeit am Rande. Ich bin in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität gelandet. Mit was sich die alles beschäftigen müssen (auch Delikte durch Polizeibeamte); ist schon komisch.

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@Coeln,

sorry, aber wenn ich deine beiträge zu diesem thema lese, kann ich dir echt nur empfehlen vor dem nächsten posten mal gut nachdenken bevor man so einen schwachsinn schreibt. sorry, das musste jetzt mal gesagt werden

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@Coeln und @Dirk:

 

Nochmal ganz langsam zum Mitlesen:

 

Jemand fotografiert eine Messstelle. Das ist erlaubt. Er begeht keine Straftaten, er ist auch nicht gegen Messungen. Er verhindert auch keine Messungen, er dokumentiert nur.

 

Der sind Aussagen wie

Wer Provoziert, oder einfach mal übetreibt muss mit den Konsequenzen rechnen.

einfach in der Sache komplett verfehlt. Denn wenn sich jemand nichts zuschulden kommen lässt, muss man sich auch keinen Angriff gefallen lassen.

Gerne würde ich dir an dieser Stelle antworten, doch du hast dich leider auf keine meiner Äußerungen bezogen, obwohl du mich hier angesprochen hast. Sicherlich hast du das im Eifer des Gefechts nur vergessen. Gerade in unserer heutigen, hektischen Zeit kann so etwas durchaus schon mal vorkommen.

Deshalb hast du jetzt natürlich noch die Gelegenheit, das nachzuholen.

 

 

In diesem Sinne... Dirk

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Muss man sich als Polizist bei der Arbeit in der Form fotografieren lassen?

Um Personenfotos geht es hier nicht. Hier geht es um Aufnahmen der Technik und der örtlichen Gegebenheiten.

 

Meines Wissens ist das Veröffentlichen von Personenfotos (also auch Polizisten im Dienst, wenn sie denn erkennbar sind) wirklich problematisch.

Fotografieren dürftest du sie theoretisch im freien Gelände dennoch, die Ergebnisse jedoch nicht ohne deren Genehmigung und Einverständnis weiterverbreiten.

Zum Fotografieren von Gegenständen und Personen darfst du allerdings keine privaten Gebäude oder Grundstücke betreten. Beim Fotografieren von und auf öffentlichem Grund dagegen gilt die sogenannte "Panoramafreiheit".

 

Edit: Ergänzung: Die Panoramafreiheit gibt es so übrigens nur in Deutschland. Obacht: In anderen Ländern gibt es andere Regeln.

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