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superdiesel

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  1. A49 - innerorts? Kann ich mir nicht vorstellen! http://www.autobahn-bilder.de/inlines/a49.htm Das wären dann ja nicht zwei Fahrverbote, sondern nur eines mit zwei Monate Länge.
  2. Das war aber auch hier in Deutschland vor ein paar Jahren schon Thema. Bei der Einführung des heute gültigen Telefonierverbots wurde von wissenschaftlicher Seite schon damals darauf hingewisen, dass mit oder ohne Freisprecheinrichtung keinen großen Unterschied macht. Begründet wurde damals das Verbot u.a. damit, dass man mit Freisprecheinrichtung wenigstens die Hände am Steuer lassen kann und ja auch Gespräche mit Beifahrern ablenken und man diese nicht unterbinden könne. Ich hätte aber auch nichts gegen ein Komplettverbot von Handys im Wagen. Ich brauchs nicht.
  3. Wäre das nicht Bestechung/Vorteilsnahme?
  4. Du stehst gerade ziemlich auf deiner Leitung.Genau das wollte die Q-Treiberin dem TE doch damit sagen. Übrigens braucht man für eine Abmahnung nicht im ÖD zu sein.
  5. Du zitierst mich zwar ellenlang, gehst aber auf meine Fragen so gar nicht ein. So macht eine Diskussion wenig Sinn. Stattdessen wiederholst du schon im nächsten Post wieder diese Leier von Woher hast du diese Weisheit, dass das Vorausetzung für eine Messung sein soll? Zeig mir den Paragraphen doch mal endlich. Außerdem ist mir deine Intention immer noch nicht klar. Nehmen wir mal, du seiest einmal "zu Unrecht" beschuldigt worden und konntest dich nicht wehren. Okay, das ist unschön und kostet und man kann sich darüber ärgern. Aber Punkte werden auch wieder getilgt. Dein allumfass
  6. Schon witzig. Aber nicht mehr als eine Marketingveranstaltung für Anwalt und Mandant. Da kommt natürlich nichts bei raus. Erstens wird die Stadt/das Land die Sache nach dem Opportunitäts-Prinzip ohnehin nicht verfolgen. Und zweitens genießt der Papst als Staatsoberhaupt auf Besuch Immunität und könnte das Mandat schlichtweg in den Papierkorb entsorgen. Aber zur Unterhaltung und als Zeitungsfutter für die Rubrik "Kurioses" ist es nicht schlecht.
  7. Tja. Auch in den Niederlanden ist das doch sicher durch die Politik beschlossen worden, also in Gesetzes- oder Verordnungsform gegossen. Diese Politiker sind ja gewählt worden - kann ich nur sagen: Jedes (demokratische) Land hat die Regierung, die es verdient.
  8. Autogürtel! Diese Position finde ich ja mal gut.
  9. Ich verstehe nicht ganz, warum du mir ein Argument, dass ich fairerweise zur Unterstützung deiner Position vorbringe, vorwirfst. Irgendwie verkehrte Welt. Ich habe (wie auch schon an anderer Stelle) deutlich machen wollen, dass Zweifel an solchen veröffentlichten Zahlen immer angebracht sind, wenn man nicht die berücksichtigten Grunddaten kennt. (Sind Gebühren mit drin oder nur Bußgelder? Ist das die Summe aus Polizei und allen Ordnungsämtern? Welche Personalkosten wurden dagegen gestellt? Abgrenzung Verkehrsbußgelder zu sonstigen (Hundehaltung usw.), Kosten der Justiz berücksichtigt....u
  10. Ich ahne es nicht nur, ich weiß es - mit Handelszahlen kenne ich mich einigermaßen aus. Auch sind die angegebenen Prozente nur die veröffentlichten Daten, die schwer zu verifizieren sind. Und ja: Viel bringt viel. Dennoch bin ich sicher, dass sich die meisten (und auch der TE) völlig falsche Vorstellungen davon machen, wieviel Geld von einem eingetriebenen Bußgeld-Euro wirklich der Staatskasse zugute kommen.
  11. Ja? Wo steht die denn? Kannst du mal eine rechtsverbindliche Quelle verlinken? Diese "Grundregel" wird zwar oft kolportiert und -wenns gerade passt- auch von Politikern immer mal zitiert, aber sie ist nirgendwo festgelegt oder beschlossen. Das klingt halt gut, ist aber reines Wunschdenken. Und ja, die Einnahmen dieser Überwachungen sind in den Haushalten fest eingeplant. Besonders die Kommunen tun sich da hervor. Dummerweise klappt das aber oft gar nicht so gut wie geplant. Wenn es blöd läuft, zahlen sie sogar drauf. Nur wer einen der Top-10-Bltzerstandorte hat (meist auf Autobahnen wie He
  12. Zustimmung. Wer weiß, ob das mit den 165 stimmt. Aber die Ausrede Sonderrechtsfahrt zieht nicht. Das dreifache der Normalgeschwindigkeit läßt sich nicht als Sonderrechtsfahrt -wofür auch immer- rechtfertigen.
  13. Dein verlinktes Schild oder Aufkleber ist aber kein offizielles Dokument. Das ist nichts anderes als ein Hinweis. Genausogut kannst du dir ein Schild "Presse" oder "Notfalleinsatz" an die Scheibe heften. Das mag als Hinweis gut sein, eine Parkerlaubnis stellt das genausowenig dar wie "Kind an Bord". Auch den "Arzt im Einsatz" kann man gut und gerne abschleppen.
  14. Neben der Gesetzgebung gibt es aber auch noch präzisierende Rechtsprechung. Und @janr hat durchaus Recht. Ein abgesenkter Bordstein ist keiner mehr, wenn er länger als etwa eine Wagenlänge ist, das ist durch OLG-Urteile so entschieden worden. Übrigens gibt es Orte (in Ba-Wü z.B.) bei denen ganze Ortsteile durchweg abgesenkte Bordsteinkanten haben und es gar nichts anderes gibt, weil dort einfach so üblich. Dennoch käme niemand auf die Idee, daraus ein Parkverbot abzuleiten. Und auch das Parken von Grundstücksbesitzern vor eigenen Einfahrten ist gerichtlich bestätigt. Der Schutzzweck ein
  15. Ich finde die Argumentation des TE interessant. Ich werde mal auch künftig Geschwindigkeitstickets in ganz Berlin nicht mehr bezahlen mit der Begründung, ich sei über die mittlere Spur gekommen, als ich Berlin erreichte. Ich kann daher gar nicht wissen, dass ich mich in einer geschlossenen Ortschaft befinde und gehe daher von Tempo 100 in allen Stadtstraßen aus, solange nicht mit Tempo-30 beschildert.
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