Holgiheld 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Nur so rein Interesse halber. Bin am Wochenende durch einen Schilderbrückenwald (diese elektronischen Verkehrszeichenanlagen halt). Die 1. Brücke war aus, die 2. zeigte , die 3. war wieder aus, die 4. zeigte wieder , die restlichen 4 waren wieder aus. Es war nirgens angezeigt. Nach diesen Brücken folgten keine weiteren Schilder. Erst ca. 20 km später (und ca. 4 Auffahrten später) kam dann wieder ein er Schild. Wie lange galt denn nun die nach der letzten Wechselbrücke? Bis zur nächsten Auffahrt? Quote Link to post Share on other sites
Remus 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Soweit ich weiss bis zum Aber woher sollen denn die andern Vt´s die auf die BAB fahren wissen dasdort gilt?! Quote Link to post Share on other sites
digi 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 es gilt solange bis ein neues Schild kommt oder eine Auffahrt ... ist bei der Auffahrt danach kein Schild ist unbegrenzt .... ist ina stadt genauso. Steht nen Schild 30 wird es an der nächsten Kreuzung aufgehoben Quote Link to post Share on other sites
Ric 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 "und ca. 4 Auffahrten später" Ab der nächsten Ausfahrt hättest wieder Stoff geben können. Wenn keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ( Stadt oder so ), dann zählt es immer bis zur nächsten Kreuzung, Abfahrt etc. Quote Link to post Share on other sites
Techniker 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Die wissens nicht, müssen sich folglich bis zur nächsten angezeigten auch nicht dran halten. Das gleiche findest du ja auch bei unzähligen Geschwindigkeitsbeschränkungen an Einmündungen von Landstraßen. Für VT auf der Vorfahrtsstraße gilt die Beschränkung bis , VT die aus der Seitenstraße kommen, können gleich auf beschleunigen. Quote Link to post Share on other sites
digi 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Abfahrten zählen meines wissens nicht dazu ... nur auffahrten. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 es gilt solange bis ein neues Schild kommt oder eine Auffahrt ... ist bei der Auffahrt danach kein Schild ist unbegrenzt .... ist ina stadt genauso. Steht nen Schild 30 wird es an der nächsten Kreuzung aufgehoben Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung (§41 (7) StVO, Zeichen 274 ) ist gekennzeichnet durch Zeichen 278, wenn nicht andere Anzeichen darauf hindeuten (zweifelsfreies Ende einer Gefahrenstelle, wenn diese zusammen mit dem Steckenverbotszeichen aufgestellt wurde / Angabe der Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung). Es endet nicht an der nächsten Einmündung oder Kreuzung. Laut herrschender Meinung kann jedoch dem ortsunkundigen Autofahrer ein Verstoß nicht oder nur bedingt angelastet werden, wenn er glaubhaft machen kann, daß er von einer anderen Straße, auf der keine oder eine höhere Geschwindigkeitsbeschränkung galt, eingebogen ist und somit nichts von der bestehenden Beschränkung wissen konnte. (läßt sich jedoch nachvollziehen, daß ihm besagte Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein müsste, z.B. weil er in dem Ort wohnt und diese Stecke häufiger fährt, wird er sich darauf nur schwer berufen können) Quote Link to post Share on other sites
digi 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 komisch ... ina fahrschule hab ich gesagt bekommen, wenn kein schild is darf ich heitzen Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 komisch ... ina fahrschule hab ich gesagt bekommen, wenn kein schild is darf ich heitzen Dann hat dein Fahrlehrer dir wohl was falsches erzählt. Maßgeblich ist das, was in der StVO steht, nicht das, was ein Fahrlehrer seinem Fahrschüler erzählt.Und die StVO hat klar festgelegt, wann ein Streckenverbot endet, eine Einmündung gehört hier nicht zu. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Tekko 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Und die StVO hat klar festgelegt, wann ein Streckenverbot endet, eine Einmündung gehört hier nicht zu. aber das ist doch total unlogisch, dass da für die selbe strecke dann für die einen ein tempolimit gilt, und für die anderen nicht blitzt ihr an solchen stellen eigentlich manchmal? da gibt es doch anschließend sicher jede menge leute, die behaupten, von der geschwindigkeitsbegrenzung nichts gewusst zu haben, oder? jaja, für provida gilt das natürlich nicht... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Es gilt für beide. Man ist verpflichtet, sich dem bestehenden Verkehrsfluss anzupassen, bis ein Schild kommt. Nur wenn man nichts vom Limit wusste und wissen konnte (weil kein anderer Verkehr vorhanden war) kann einem die Übertretung nicht vorgeworfen werden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Tekko 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 ist das nicht sehr realitätsfern? dem verkehrsfluß anpassen und was ist, wenn die anderen auch zu schnell fahren. da drängt es sich doch jedem geblitzten geradezu auf, gegen die messung vorzugehen? und dann dürfen sich wieder richter und anwälte damit befassen. warum schafft man keine eindeutigen regelungen (z.B. das an einmündungen, die tempolimits wiederholt werden müssen)? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 ist das nicht sehr realitätsfern? dem verkehrsfluß anpassen und was ist, wenn die anderen auch zu schnell fahren.Ist es nicht vielmehr realitätsfern, wenn man auf eine Autobahn auffährt, auf der alle anderen um die 100 km/h fahren und dann nicht annimmt, daß dort ein Limit bestehen könnte? Ich bin nicht auf der BAB tätig, denke jedoch, daß an solchen Stellen nicht stationär gemessen wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Klaus1 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Das ist wieder mal eine von vielen sinnlosen Regelungen in derStVO. Wenn ich bei der Auffahrt auf eine durch Schilder nicht in der Geschwindigkeit limitierte Autobahn zufällig in einen Pulk von Oberlehrern, benzinsparenden Grünen und anderen Schleichern gerate, dann soll ich mich deren Tempo anpassen? Das ist doch wohl ein Witz! Ich bin weißgott kein Freund der DDR und weine dieser keine Träne nach, aber derartigen Blödsinn gab es dort in der StVO nicht. Auch alle anderen nicht eindeutig geregelten Situationen in der jetzt geltenden StVO waren zu DDR-Zeiten eindeutig und logisch geregelt. Und selbst in der "alten" BRD waren wohl offenbar viele Situationen besser geregelt, oder wie erklären sich sonst die vielen Fragen bezüglich des Geltungsbereiches von Streckenverboten von Forumsteilnehmern, die ihren Führerschein schon lange besitzen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Wenn ich bei der Auffahrt auf eine durch Schilder nicht in der Geschwindigkeit limitierte Autobahn zufällig in einen Pulk von Oberlehrern, benzinsparenden Grünen und anderen Schleichern gerate, dann soll ich mich deren Tempo anpassen? Das ist doch wohl ein Witz! Ach du Scheiße, ja stell dir das nur vor. Dann würdest du langsamer fahren als du eigendlich durftest. Und das bis zum nächsten Schild. Das wäre ja schrecklich, nicht auszudenken...... Ich bin weißgott kein Freund der DDR und weine dieser keine Träne nach, aber derartigen Blödsinn gab es dort in der StVO nicht. Auch alle anderen nicht eindeutig geregelten Situationen in der jetzt geltenden StVO waren zu DDR-Zeiten eindeutig und logisch geregelt. Und selbst in der "alten" BRD waren wohl offenbar viele Situationen besser geregelt, oder wie erklären sich sonst die vielen Fragen bezüglich des Geltungsbereiches von Streckenverboten von Forumsteilnehmern, die ihren Führerschein schon lange besitzen?Stimmt, da gab es ein klares Limit auf der "Autobahn". und nicht schneller. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Klaus1 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 @Goose Von Dir bin ich eigentlich sinnvolle und für Deinen Beruf erstaunlich realistische Antworten bzw. Beiträge gewohnt. Das war aber wohl doch nichts, oder war es vielleicht ironisch gemeint? Eine Begründung für den Sinn unlogischer Regelungen in der StVO hast Du damit jedenfalls nicht geliefert. Zur Verdeutlichung meiner Bemerkung von vorhin: In der DDR galt (sinngemäß) "... an Kreuzungen und Einmündungen geleichberechtigter Strassen hat Vorfahrt, wer von Rechts kommt, unabhängig, ob er die Fahrtrichtung beibehält oder nicht... " Damit gab es die hier mehrfach diskutierten Problem an derartigen Kreuzungen nicht, und es war auch nicht notwendig, diesen aus einem Beamtenhirn mit seiner speziellen Logik stammenden Unterschied zwischen "Vorrang" und "Vorfahrt" zu konstruieren. Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 was hat denn der vorrang und die vorfahrt von rechts mit dem thema zu tun? Quote Link to post Share on other sites
Klaus1 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Na dann denk mal nach!! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 @Klaus1: Das war aber wohl doch nichts, oder war es vielleicht ironisch gemeint?Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, was daran so schlimm sein soll, wenn man mal, in der Annahme, es bestünde ein Limit, langsamer als erlaubt fährt. Darüber würde ich mich wohl kaum ärgern können. In der DDR galt (sinngemäß) "... an Kreuzungen und Einmündungen geleichberechtigter Strassen hat Vorfahrt, wer von Rechts kommt, unabhängig, ob er die Fahrtrichtung beibehält oder nicht... "Und in Deutschland gilt:§8 StVO Vorfahrt(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Aber was hat das mit der Geschwindigkeit zu tun? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Na dann denk mal nach!! ich komme zu keinem ergebnis. sprich. Quote Link to post Share on other sites
Klaus1 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Es ging (bitte nachlesen) um in der StVO nicht eindeutig bzw. unlogisch geregelte Verkehrssituationen, wie die Frage nach dem Geltungsbereich von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Streckenverboten) oder beispielsweise die Vorfahrts- und/oder Vorrangregelungen an Kreuzungen und Einmündungen gleichberechtigter Strassen. Ich bitte herzlichst um Entschuldigung, dass ich mir erlaubt habe anzunehmen, hier würde nicht nur gelesen, sondern hin und wider auch ein wenig gedacht! Verzeihung, es wird nicht wieder passieren. Quote Link to post Share on other sites
eisregenfahrer 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Was schlimm ist sind diese ständigen extremen Wechsel zwischen kein limit und dann 100 oder 80.Insbesondere wenn man fremd ist. Ich hab jetzt seit 2 Wochen ein Auto was 250 läuft und ruck zuck hatman 200 drauf ohne daß man es groß merkt. Einen Moment nicht aufgepasst, irgend ein Schild übersehenund schon geht man 3 Monate zu Fuß ohne daß man absichtlich das limit missachtet hat. Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 @klausdu hast post. Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Hallo, und am besten sind die Tagesbaustellen, an denen die Aufhebung üblicherweise vergessen wird und die Schilderbrücken, die nur zum Teil in Betrieb sind.Da fährst Du teilweise wie der Depp 30km mit 100 auf einer trockenen dreispurigen BAB weil das letzte Zeichen nicht aufgehoben wurde.Bei den Tagesbaustellen z.B. ist an deren Ende die Geschwindigkeit nur dann aufgehoben wenn an allen Geschindigkeitsbegrenzungsschildern am gleichem Mast auch ein Gefahrzeichen (z.B. Baustellenschild) angebracht ist. Ist auf den BAB in D so gut wie nie der Fall, also gilt genaugenommen die Geschindigkeitsbegrenzung bis zur Nächsten, auch wenn sie erst 50km weiter kommt. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted October 25, 2004 Author Report Share Posted October 25, 2004 Verstehe ich das jetzt richtig: Als ortsfremder hätte ich nach der 1. Auffahrt wieder Stoff geben können (was ich ja war und auch gemacht habe ) - Einheimischer hätte ich die 120 bis zum Schluß fahren müssen (um dann wieder weiter mit 120 über die Bahn zu eiern.....).....Tolle Regelung. Was ich allerdings nicht verstehen kann ist wieso nicht nach der letzten Brücke automatisch (schon beim installieren der Anlage) ein Schild an den Rand gestellt wird. Von mir aus auch ein Schild mit einer Begrenzung. Damit wäre die Sache aber auf jeden Fall eindeutig.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Es ging (bitte nachlesen) um in der StVO nicht eindeutig bzw. unlogisch geregelte Verkehrssituationen, wie die Frage nach dem Geltungsbereich von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Streckenverboten) oder beispielsweise die Vorfahrts- und/oder Vorrangregelungen an Kreuzungen und Einmündungen gleichberechtigter Strassen. Also ich verstehe deine Probleme nicht. Nach deinem Willen müßte an jeder Einmündung von einem Feldweg ein neuer Schilderwald stehen. Das an wichtigen Einmündungen neue Schilder stehen ist fast selbstverständlich. Und wenn einer mal zum Pinkeln in den Wald fährt, wird er doch noch wissen ob vorher eine Beschränkung war wenn er wieder auf die Straße zurück kommt. Auch deine Kritik an Kreuzungen an denen die Vorfahrt nicht geregelt ist sehr unverständlich. Der von rechts kommt darf zuerst fahren, egal wohin. Verwechselst Du das unter Umständen mit Spielstraßen, wo derjenige der aus der Spielstraße grundsätzlich warten muß? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Klaus1 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Mein Gott Hartmut, ehe Du hier Deine Pinkelprobleme diskutierst, solltest Du Dich mal damit befassen, worum es hier überhaupt ging! Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Mein Gott Hartmut, ehe Du hier Deine Pinkelprobleme diskutierst, solltest Du Dich mal damit befassen, worum es hier überhaupt ging! bleib mal auf dem teppich. Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Geht hier eindeutig um BAB und nicht um Spielstrassen oder Feldwege. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 @Klaus1 Irgendwie habe ich das Gefühl, Du hast irgendetwas nicht so ganz verstanden.Wer die StVO nicht so ganz kapiert soll besser Fahrrad fahren. Macht nix. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Geht hier eindeutig um BAB und nicht um Spielstrassen oder Feldwege. Klaus1 @25.10.2004, 20:16 Es ging (bitte nachlesen) um in der StVO nicht eindeutig bzw. unlogisch geregelte Verkehrssituationen, wie die Frage nach dem Geltungsbereich von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Streckenverboten) oder beispielsweise die Vorfahrts- und/oder Vorrangregelungen an Kreuzungen und Einmündungen gleichberechtigter Strassen. Darauf bezog sich meine Antwort an Klaus MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Klaus1 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Eben, macht nix, dass Du nichts verstanden hast. Geh in den Wald zum Pinkeln und vergiss dabei die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstrasse nicht. Quote Link to post Share on other sites
siggi_boh 0 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Bei den Verkehrsbeinflussungsanlagen gibts noch eine kleine Variante, was die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung angeht: Sind die Anzeigen für die Geschwindigkeit aus, aber das Überholverbot für LKWs eingeschaltet, gilt es wie eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Ganze habe ich aus dem Forum der Autobahnpolizei Köln. Leider ist das Forum nicht mehr aktiv, habe hier vor einem Jahr aber die Antwort der AP Köln gepostet. Hier der Link: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...t=ST&f=6&t=4861 Gruß, Siegfried Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted October 25, 2004 Report Share Posted October 25, 2004 Von der in dem dortigen Posting angekündigten klarstellenden Änderung der StVO habe ich allerdings noch nichts gehört, obwohl die wirklich angebracht wäre. Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Bei den Verkehrsbeinflussungsanlagen gibts noch eine kleine Variante, was die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung angeht: Sind die Anzeigen für die Geschwindigkeit aus, aber das Überholverbot für LKWs eingeschaltet, gilt es wie eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Ganze habe ich aus dem Forum der Autobahnpolizei Köln. Leider ist das Forum nicht mehr aktiv, habe hier vor einem Jahr aber die Antwort der AP Köln gepostet. Hier der Link: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...t=ST&f=6&t=4861 Gruß, SiegfriedHallo, und genau dazu gibt es keinerlei Gesetzestext oder tragfähige Rechtssprechung. Damit bewegst Du dich auf extrem dünnem Eis und ich würde dafür meineKarte nicht riskieren. Mag ja sein, das die eine Besatzung das so sieht, die nächste kann dir locker den FS für drei Monate abnehmen. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted October 26, 2004 Author Report Share Posted October 26, 2004 Na denn lauf ich mal los und schneid an jeder letzter Schilderbrücke das Stromkabel durch.... Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Es gibt noch viel mehr zweideutige Regelungen, die man im Ernstfall anfechten kann... Mein Beispiel: Habe ein Mädchen kennengelernt und bin mit zu ihr nach Hause gefahren. Genauer gesagt:Sie fuhr mein Auto, weil ich schon etwas getrunken hatte - nachts zu sich nach Hause und parkte es vor ihrer Haustür. Am nächsten Morgen fuhr ich damit wieder los und wurde prompt - mit etwa 55 kmh geblitzt.Das einzige, was ich aber wahrnehmen konnte, war, daß ich mich innerhalb geschlossener Ortschaft befand... was ich aber nicht wußte, war, daß ich mich in einer 30er-Zone befand, denn diese wird nur beim Einfahren - in die Zone - einmal angezeigt. Ich bin aber am Vortage nicht eingefahren, sondern das Mädchen!Als ich morgens - ahnungslos losfuhr, konnte ich durch nichts erkennen, daß ich mich in einer 30er-Zone befand. Ich habe die Einstellung des verfahrens erreicht! Quote Link to post Share on other sites
lordgolo 0 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 ach einfach nur geil.bitte mehr beispiele alberto Quote Link to post Share on other sites
-NT- 3 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 hm nochma zurück zu blöder beschilderung. IMHO gibt es eine Menge schilder die absolut sinnlos in der weltgeschichte stehn und andere stellen wo ein einziges schild viel aufregung verhindern könnte. ich zb habe gelernt das ich einer straße von rechts vorfahrt gewähren muss wenn der fußgängerweg abgerundet ist und nich gerade durchgeht (und somit die straße kreuzt). eine ziemlich bescheuerte regelung wie ich finde, da manche straßen pflastersteine haben, die eher einem fußgängerweg gleich kommen als einer straße. bevor man da auf den fußgängerweg geachtet hat ist man eh schon vorbei ( und an jeder ausfahrt bremsen um nachzuschaun kann ja auch nich sinn der sache sein...!). genauso bei verkehrsberuhigten zonen wo die schilder immer schön versteckt für die vorfahrtsstraße nich erkennbar aufgestellt werden.solche schilder können bestimmt leicht kaputt gehen wenn sie zu oft angeschaut werden, anders kann ich mir das nicht erklären.... Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 ich zb habe gelernt das ich einer straße von rechts vorfahrt gewähren muss wenn der fußgängerweg abgerundet ist und nich gerade durchgeht Rechts vor links halt....... Der abgerundete Bordstein kennzeichnet eine Strasse, der abgesenkte Bordstein eine Ausfahrt, etc. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Als ich morgens - ahnungslos losfuhr, konnte ich durch nichts erkennen, daß ich mich in einer 30er-Zone befand. Nein? Vielleicht doch: Zone 30 => lt. meinem Kenntnisstand Recht-Vor-Links zwingend vorgeschrieben. Kenne ich auch nicht anders. Deutet normalerweise auf eine solche Zone hin. Ich habe die Einstellung des verfahrens erreicht!Meinen Glückwunsch. Da hatteste aber wohl einen recht milde gestimmten Sachbearbeiter oder Richter. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Nein? Vielleicht doch: Zone 30 => lt. meinem Kenntnisstand Recht-Vor-Links zwingend vorgeschrieben. Kenne ich auch nicht anders. Deutet normalerweise auf eine solche Zone hin. Ja, mir auch bekannt. Aber: Muss es sich denn zwangsläufig um besagte Zone handeln, wenn "rechts vor links" vorgefunden wird ? Kann ich denn bei normaler Beschilderung davon ausgehen, das ich mich nicht in einer Tempo Zone befinde ? ( aus eigener Erfahrung: Nein ) Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Das ist ja wohl der größte Schwachsinn, den ich seit langem gehört habe. Nun stelle ich mir mal eine Großstadt wie München, Berlin oder Hamburg vor. Es ist spät abends und kaum Autos auf der Straße. Wie zum Teufel soll ich wissen, welches Tempolimit vorgegeben ist ??? Ich kann mir wohl kaum, auch als Ortskundiger, alle Tempolimits auf den umliegenden Autobahnen merken. In der Regel isses so und das können mir wohl viele bestätigen, das wenn man eine Auffahrt auf die Autobahn befährt und ein Tempolimit herrscht, dieses dann auch nach der Auffahrt dem neuen VT angezeigt wird. Nicht anderes habe ich bisher auf deutschen Autobahnen kennengelernt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 26, 2004 Report Share Posted October 26, 2004 Aber: Muss es sich denn zwangsläufig um besagte Zone handeln, wenn "rechts vor links" vorgefunden wird ? Nicht unbedingt um eine Zone. Kann auch ein Tempo 30-Bereich sein. Aber dürften bei "Rechts-Vor-Links" (mit entspr. Markierungen auf der Straße) idR immer gelten. Kann ich denn bei normaler Beschilderung davon ausgehen, das ich mich nicht in einer Tempo Zone befinde ? ( aus eigener Erfahrung: Nein )Stimmt. Aber hier war die Rede von einer Zone 30. Und das ist eben der Unterschied. BTW: bei Tempo 30 wird das VZ wiederholt. Ausnahme: Sackgasse. Hinter dieser Einmündung wird es nicht wiederholt. Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Sorry - es gibt auch die Rechts vor Links-Regel im 50er-Bereich.. z.B. in Industriegebieten.. Und das mit den beschilderungen auf Autobahnen...Ich las da oftmals - in den Bußgeldbescheiden.. Das Schild wurde in Abständen von... beideseitig wiederholt..Sozusagen als Beweis, daß ich es nicht übersehen haben konnte.. Aber eben auch als gegenargument... wenn es nicht so gewesen sein sollte. Und.. wir haben wirklich oftmals den Ärger mit den baustellen... die beschränken zwar korrekt - heben aber oftmals nicht korrekt auf.. Am meisten stinkt mir die Schlampigkeit, mit der spezielle beschränkungen aufgehoben werden... Also... mit dem Zusatz.. Nur für LKW - wird oftmals aufgehoben diurch.. Ebenso - bei Nässe - wird aufgehoben ohne den Zusatz.. Bei Nässe. Das macht mal grundsätzlich ein schlechtes Gewissen, denn man fährt an einer Aufhebung vorbei und denkt sich... War da etwas beschränkt? habe ich vielleicht etweas übersehen? Das sind alles sinnlose denkvorgänge, die einen nur vom Straßenverkehr ablenken.. Man könnte - mit etwas Liebe zur genauigkeit - durchaus auch die Aufhebung mit dem vorhergeltenden Zusatz versehen, so daß der VT auch genau weiß, was nun aufgehoben wurde. Allein die Tatsache, daß man nun "Freie Fahrt" hat - ist ja wohl nicht ganz ausreichend. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 @ Findom kannst du bitte zu deinem Paragraphen § 42 und Schild 274 den Gesetzestext hier wiedergeben wo steht, das dieses Zeichen an Ausfahrten nicht wiederholt werden muss. Danke Dir. Ich habs nämlich nicht gefunden. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 § 41(2) 7 StVO: 7. Streckenverbote Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken. Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird. Das Zusatzschild "Bei Nässe" verbietet, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Zeichen 274.1 - BeginnZeichen 274.2 - Ende der Tempo 30-Zone. Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende der Tempo 30-Zone. Mit den Zeichen kann auch eine niedrigere Zonengeschwindigkeit, zum Beispiel verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, angeordnet sein. Es ist verboten, innerhalb der Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben. Zeichen 275 - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit verbietet, langsamer als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Es verbietet Fahrzeugführern, die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht zu schnell fahren können oder dürfen, diese Straße zu benutzen. Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse können dazu verpflichten, langsamer zu fahren. Überholverbote verbieten Führern von Zeichen 276 - Kraftfahrzeugen aller Art, Zeichen 277 - Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet. Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild angegeben sein. Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, Zeichen 279, Zeichen 280, Zeichen 281 Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282 Diese Zeichen können auch allein links stehen. Hier ist abschließend aufgelistet, wann ein Streckenverbot endet (nämlich entweder am Ende der Strecke, am Ende der Gefahrstrecke, wenn das Schild zusammen mit dem Gefahrzeichen angebracht war oder durch die Zeichen 278 bis 282. Eine Einmündung als Ende der Strecke ist hier nicht genannt.Anders ist es z.B. bei Halteverboten, hier ist im Gestezestext ausdrücklich gesagt, daß dieses nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite gilt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
rallyeracer 0 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Ich kenne es eigentlich auch nur so, dass ein Tempolimit solange gilt, bis es durch aufgehoben wird, jedoch stellt sich diese Regelung in der Praxis sehr schnell als schwachsinnig heraus.Bei mir in der Nähe gibt es momentan auf einer Landstrasse eine kleine Baustelle, Tempo auf reduziert und Überholverbot, jedoch ohne Zusatzschilder wie "Baustelle" oder sonstige Angaben.Lt. StVO würde nun (einschließlich Überholverbot?) bis ans Ende dieser Strecke (~ 15km) gelten, egal wie viele Einmündungen dort sind, da nirgendwo einen anderes Tempolimit besteht. Normalerwiese würde kein auf die Idee kommen 5km hinter der Baustelle zu blitzen, aber falls doch (die Kassen sind ja bekanntlich leer ), würde diese Messung vor Gericht standhalten?? Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Normalerwiese würde kein auf die Idee kommen 5km hinter der Baustelle zu blitzen, aber falls doch (die Kassen sind ja bekanntlich leer ), würde diese Messung vor Gericht standhalten?? Ja, Recht hat nicht notwendigerweise was mit Vernunft zu tun. Die Schilder sind mittlerweile kaum noch am Ende irgendeiner Baustelle zu finden. Die genaue Rechtslage dazu kennen die wenigsten und es wird durch das Fehlen der Schilder IMHO eine absichtliche Verwirrung der VT erzeugt. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2004 Report Share Posted October 27, 2004 Normalerwiese würde kein auf die Idee kommen 5km hinter der Baustelle zu blitzen, aber falls doch (die Kassen sind ja bekanntlich leer ), würde diese Messung vor Gericht standhalten?? Doch. Natürlich. Aber in diesem Fall würden garantiert nicht die , sondern die normalerweise zHG zugrunde gelegt werden. Und damit gäbe es auch vor Gericht keinerlei Probleme. Quote Link to post Share on other sites
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