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Alberto

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  1. Hallo Leute, es ist vollbracht.. ich habe meine Einlassung formuliert und abgeschickt. Euch allen vielen Dank für die tollen Unterlagen und Ausführungen. Im Prinzip habe ich nun glerich 3 Angriffs-Punkte, wovon doch wenigstens einer einen weiteren Tolersanz-Abzug erreichen sollte. 1. Die Fotolinie ist nicht auf meinen Bildern zu sehen. Sie darf von der Fahrzeugfront nur max. + - 0,3 m = 30 cm - abweichen. mal sehen, weklche Fotos die noch hervorkramen können... 2. "Vorauseilende Lichtreflexe durch extreme Sonneneinstrahlung" (wie damals beim Olli Kahn). Ja - mein Foto ähnelt sehr den
  2. Hallo reinholdein, es war im Juli... wenn Du die Örtlichkeit kennst.... Den Bernauer Berg hinunter ist ja schon 100 kmh. in Richtung Salzburg. Dann kommt die Ausfahrt Bernau.. dann verengen sich die Fahrspuren auf 2 Spuren ohne Haltestreifen rechts (über den neuen Hochwasser-Wall) Und - es kommt eine Links-Krümmung. In genau dieser Krümmung gibt es rechts eine Leitplanke und dahinter eine geteerte Fläche - von hinten her wohl anfahrbar. Da stehen dann diese 4 roten Lichter knapp über der Leitplanke - teilweise auch darunter... Man fährt also eine Linkskurve - rechts fährt auch ein Auto - d
  3. Das ist gar nicht mal so dumm, was reinholdein da schreibt. In der Tat - es war um 9:28 Uhr in Richtung Osten - und zwar genau am Beginn dieser nach links drehenden Kurve der neuen Hochwasserbrücke (die ist etwa 10 Jahr dort) - genau nach der Ausfahrt Bernau. Die Sonne stand tief. Die stellen in Bayern grundsätzlich ihr Fallen auf, wenn man gegen die Sonne fährt, - damit man sie nicht so leicht sieht - wegen Eigenblendung. Und - ja - diese frisch aufgeschüttete Brückenrampe ist ein künstliches Gebilde, welches durchaus in Schwingungen kommen kann, wenn ein LKW vorbei fährt. Mein Wagen ist ei
  4. Danke Bluey, daraus kann ich was machen.. :-) Ich berichte wieder.... Gruß Alberto
  5. Da gebe ich PIZZA ein bisschen recht. Es wird meine einzige Chance sein, dem Gericht die "Unstimmigkeit" in der Anweisung darzulegen. 1. Warum muss mit der Wasserwaage - nach einer Messungs-Phase - nochmals die Position nachgemessen werden? 2. Warum - wenn es schon so sein soll - wird es dann nicht dokumentiert? 3. Welche Maßnahmen würden ergriffen werden, wenn diese Nachmessung Abweichungen ergäbe? Logik: Ich muss nichts nachmessen, was sich nicht verstellen kann! Aber - dann wäre eine Anweisung zur Nachmessung auch überflüssig. Gruß Alberto
  6. Hallo Bluey, ich kann Dir auch nicht sagen, warum hier 30% abgezogen wurden. ich habe extra nach der Verhandlung die junge Richterin danach gefragt. das interessierte auch den anderen Polizeibeamten. Sie sagte, dass schon seit vielen Monaten wohl die abgesprochene Rechtssprechung bei "Hinterherfahren ohne geeichtem Tacho" neuerdings von 30% Abzug ausgeht. Ob das nun eine "jus bavariae" ist, kann ich nicht sagen... jedenfalls kann man in München wohl damit rechnen.. :-) Und - lieber Bluey... wennDu nochmals nach dem Originaltext zu der Wasserwaage suchen könntest... das wäre wirklich to
  7. Hallo Zorro, das ist nur für 1 Fahrzeug so... dieser ist aber auch mich zugelassen.. Spielt auch keine Rolle, weil mich ja ein Motorrad-Polizist angehalten hat. Also.. eindeutige Fahrer-Identifikation erfolgreich :-) Gruß Alberto
  8. Lieber Bluey, das mit den 20% hat der Polizist ( der Zeuge) in der GV auch geglaubt... Auch der Polizist, der neben mir saß - wegen einer anderen Sache... der hat erstaunt mit dem Koipf geschüttelt. Ich weiß längst, dass vor Gericht vieles möglich ist, was dann immer wieder etwas Frust bei den Verfolgungsbehörden, bzw. deren Beamten auslöst. In diesem konkreten Fall war es sogar so, dass in einer BAB-Baustelle der Beschuldiugte mit gesicherten 155 kmh bei erlaubten 100 kmh von der Polizei 2 km verfolgt wurde. Die Polizisten sagten aus, dass sie auf dem Tacho diese 155 kmh ( der Beifahrer)
  9. Hallo KlausK, ja - da ist vieles theoretisch... in der Juristerei. Und dennoch... kleinste Zweifel... bringen den Erfolg in einem Rechtsstaat. "in dubio pro reo" Ich erinnere an Oliver Kahn... die gleiche Polizeidienststelle, wie bei mir.. eine Baustelle mit 80 beschränkt. olli ist mit seinem 360-er-Ferrari mit etwa 150 kmh durchgebrettert... Aber - er hatte den (leider sehr teuren und selbst zu bezahlenden) Sachverständigen aus München. Herrn Professor Buck. Dieser hat ihm "vorauseilende Lichtreflexe" als technische Möglichkeit beschert... der Führertschein war gerettet. :-) Und noch
  10. Lieber Bluey, das ist doch meine Chance... "Eine Abweichung darf nicht erfolgt sein" Super.... wenigstens das müsste dann doch bei der letzten Überprüfung wenigstens irgendwo vermerkt sein? Z.B. Ankreuzen: O Einstellwinkel per Wasserwaage überprüft... und dann noch ankreuzen: O keine Abweichung festgestellt Wäre es sehr unverschämt, diese Passage aus der Dienstanweisung im Originaltext zu erbitten? Denn - der Satz, dass das Gerät ansonsten etwas andere Werte anzeigen könnte... der ist ja für einen Richter durchaus interessant. Ich halte fest: Die Kontrollmessung mit der Wasserwaag
  11. Hallo zusammen, das sind ja keine ermunternden Erkenntnisse... Das mit der Wasserwaage (Bluey) macht ja auch wenig Sinn, wenn es nicht protokolliert werden muss. Was wäre denn, wenn die Wasserwaage dann am Schkluss eine Abweichung anzeigen würde? Würden dann alle gemachten Messungen annulliert werden? Wohl kaum. So eine Kontrolle macht ja nur Sinn, wenn es danach bei etwaigen Abweichungen auch Konsequenzen gäbe. Alles etwas seltsam. Lieber Bluey, was steht denn genau in der Dienstanweisung zu dieser nachträglichen messung der Neigung? Ich weiß ja, dass es nicht gewollt ist, dass der
  12. Hallo zusammen, nach sehr klanger Zeit haben sie mich leider mal wieder kräftig erwischt.... die Bayern eben... Geblitzt bei 100 mit netto 142 auf der A8 am Chiemsee... Und - gleich noch ein Abfangjäger mit Motorrad... also nix mit Verjährungs-Methode. Nun habe ich Akteneinsicht beantragt und auch bekommen. Eichung ok - Ausbildung Messbeamter - ok aber... Es gibt keine Bilder "Vorher-nachher" Auf meine Einlassung gegenüber dem Gericht hin wurde der Meßbeamte aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Diese liegt nun vor. Er schreibt: "Diese angeführten Kontrollbilder werden nicht gemac
  13. Das ganze Thema "Organspenden" hat ohnedies einen statistisch etwas erklärungsbedürftigen Beigeschmack. 1. Angeblich gibt es in Deutschland pro Jahr nur etwa 8.000 Organspenden. Das ist schon mal falsch ausgedrückt... denn das sind nur die registrierten tatsächlich stattgefundenen Organ-Entnahmen. Ein weiterer großer Teil der möglichen Entnahmen findet gar nicht statt, obwohl ein "Organspender-Ausweis" vorliegt. Begründung: Die Krankenhäuser bekommen für eine Entnahme nur 3500 € - das ist zu wenig und bedeutet ein Verlustgeschäft. 2. Diese 8000 Spenden... wo kommen wohl die "Spender" her
  14. Ja - das glaube ich definitiv. Diese vielen Laser-Brücken sprechen eine eindeutige Sprache. Eigentlich sind sie ja nur für LKW´s gedacht... von wegen! Wie schön ist es denn für den Staat, jeden Kilometer (außerhalb der Stadt) mit genauer Uhrzeit nachweisen zu können, den mein Auto gefahren ist? Das dient ja nicht nur der Strafverfolgung - bei Unfallflucht z.B. - sondern z.B. auch dem Finanzamt, wenn jemand Kilometergelder für seine Fahrtstrecken abrechnet.. Ich habe natürlich längst vorgesorgt - mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug. Das darf ich legal innerhalb der EU benutzen.
  15. Hallo liebe Forums-Gemeinde, mir brennt wal wieder ein Thema auf der Seele, welches ich gerne mal den Fachleuten zur Beurteilung vortragen möchte: Seit etwa 3 Jahren sind ja die Hartplastik-Stempel auf den Kennzeichen abgeschafft worden und es gibt nur noch Klebe-Stempel. Dabei - ganz neu - wurde unauffällig ein winzig kleiner QR-Code rechts neben dem Wappen platziert. So etwa 6 x 6 mm.(Findet mittlerweile jeder auf seinem Zulassungsstempel - außer bei älteren Zulassungen) Mir ist das anlässlich einer Fahrzeug-Zulassung insofern aufgefallen, als dass der Verwaltungs-Angestellte an de
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