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Techniker

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  1. Die wissens nicht, müssen sich folglich bis zur nächsten angezeigten auch nicht dran halten. Das gleiche findest du ja auch bei unzähligen Geschwindigkeitsbeschränkungen an Einmündungen von Landstraßen. Für VT auf der Vorfahrtsstraße gilt die Beschränkung bis , VT die aus der Seitenstraße kommen, können gleich auf beschleunigen.
  2. troublemaker sprach von einer stat. Anlage. Multinova ist keine stat. Anlage. TPH-S, die gängigsten stat. Anlagen blitzen 2mal /sek.
  3. Ja und nein. Private dürfen mit öffentlich angestellten Meßkontrolleuren blitzen. D.h. i.d.R. tritt eine Privatfirma als Dienstleister auf, der die Meßtechnik und evtl. Personal zur Verfügung stellt.
  4. ... sind da schon die 3 neuen am Tunnel mit dabei? Ja. Das sind allerdings nur zwei, einer am Nordportal, einer am Südportal jeweils drehbar. Der Kasten am Südportal hat allerdings zur optischen "Irreführung" an der Wartungstür Kamera- und Blitzscheibenatrappen, sodaß man nicht sofort sieht, in welche Richtung der Kasten gedreht ist.
  5. gesamter Ostalbkreis (Aalen): 61 stat. Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachungsanlagen Kreisstadt Aalen allein: 23 (Sind natürlich nicht alle bestückt, viele auch defekt.) Wer bietet mehr?
  6. Bei Radarwinkel 20°: 10° Abweichung von der Parallelstellung = 88 (!) cm = Messfehler 2,4 km/h bei 50 km/h Es würden also noch 0,6 km/h für andere mögliche Fehler bleiben. Und das auch nur zu deinem Ungunsten, wenn das Vorderrad nach rechts in FR abweicht, ansonsten ist die Abweichung zu deinem Gunsten.
  7. Er kann Einsicht ins Meßprotokoll nehmen. Dort ist die Ausrichtung des Meßfahrzeuges festgehalten. Naja, relevant wird das erst ab einem halben Meter Abweichung von der Parallelaufstellung... Und das sollte ein Blinder mit Krückstock sehen, da brauche ich keinen Gutachter. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass Messkontrolleure das Fahrzeug zur Messung so offensichtlich schief aufstellen und dann das auch noch im Messprotokoll festhalten.
  8. Wo liegt das Problem? Geblitzt wird z.B. ab 89 Km/h. Ergibt für LKWs eine Überschreitung von 26 km/h und für PKWs 6 Km/h. Nein, danach bei der Auswertung wird auf dem Foto erkennbar sein, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt und es erfolgt eine dementsprechende Zuordnung.
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