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Holgiheld

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  1. Bei nem Bußgeldbescheid kannst du eigentlich immer Einspruch einlegen. Ausser einer zeitlichen Verzögerung der Rechtskraft nach hinten bringt dir das allerdings nichts. Sollte allerdings in dieser Zeit festgestellt werden daß zu unrecht und/oder falsch geblitzt wurde dann kann dir das was bringen. Wenn ein BG-Bescheid rechtskräftig geworden ist dann ist das, wenn überhaupt, nur mit hohem finanziellen Aufwand wieder rückgängig zu machen (und natürlich auch nur dann wenn Gründe dafür vorliegen). Bei nem Verwarngeld Einspruch einzulegen bringt dir meist nur eine Verdopplung (oder auch mehr)
  2. Muss ich die letzten beiden Beiträge jetzt so verstehen daß Wickinger gesperrt wurde??
  3. Die haben morgens um 9.30 Uhr wohl schon auf die gewartet.... Wie kann man aber nur so blöd sein und nicht merken daß da ein Zettel unter den Scheibenwischern ist?
  4. Was ich mich schon immer fragte.... Wieso hab ich ein Zeugnisverweigerungsrecht wenn mir dieses durch die Auflage eines Fahrtenbuches wieder wegenommen werden kann?? Beim nächsten Verstoß müsste ich ja dann meinen Angehörigen ans Messer liefern....
  5. Das kann aber eigentlich nicht sein. Entweder er hat euch die Sicht genommen weil ihr so nah an dem dran wart - dann wäre allerdings kein AB an deinen Vater gegangen da auf dem Foto auch kein Kennzeichen zu erkennen gewesen wäre oder ihr hattet genügend Abstand zum Lieferwagen - dann wäre aber die Ampel auf jeden Fall zu sehen gewesen. Natürlich nur wenn nicht auch noch von hinten geblitzt wurde......
  6. War doch gar nicht soo viel drüber - also gibts da wohl keine Schwierigkeiten Du kannst auch vom 12. auf den 12. abgeben. Geht halt immer 1 Monat. Du kannst dir aber ein paar Tage sparen wenn du den FS erst irgendwann im Februar abgibst. Im Januar hast du halt die längste Zeit Wenn du nichts besonderes Erreichen willst kannst du dir die Rücksendung sparen. Ab Rechtskraft des BG´s hast du als Erststäter 4 Monate Zeit deinen Lappen einzuschicken. Zur Info: Schick ihn am besten an die im BG-genannte Stelle (und gib ihn nicht bei der örtlichen Polizei ab). Die schicken den FS ca. 2-3 Ta
  7. Schön für Dich.... Hat der Bruder nun eigentlich nen BG erhalten oder nicht ???
  8. Wahrscheinlich eher eine Messung von ner Brücke herab (mit ner kleinen Kamera im Mittelstreifen damit man auch den Fahrer schön erkennen kann ) Beim Nachfahren müsste eigentlich irgendwas mit Provida o.ä. drinstehen...
  9. Also bei erlaubten und gemessenen 208 km/h funktionierte die recht gut War aber Gott sei Dank nicht ich.....
  10. Es gibt aber auch 30er Zonen bei denen es schon Sinn machen würde wenn es darin mal noch ein Hinweis darauf geben könnte daß man sich in einer 30er Zone befindet. Wenn keine Markierungen, keine weiteren Schilder und noch nicht mal was auf die Straße gepinselt wurde kann man schon manchmal verzweifeln....
  11. Moment mal - versteh ich das richtig? Deinem Vater wird was vorgeworfen was er tatsächlich gar nicht begangen hat? Wieso schickt er dann den AB nicht zurück mit dem Hinweis daß er zum Tatzeitpunkt da und da war ? Wenn er es nicht war kann er ja gerne bei der Überführung des tatsächlichen Täters aktiv mitwirken oder?
  12. Na ja, 50 zu viel ist schon soooo krass daß die doch schon ein bischen genauer ermitteln werden. Verstehe allerdings auch nicht wieso du (obwohl schon eindringlich gewarnt) nochmal so, entschuldige bitte, blöd bist so schnell zu fahren. Allerdings könnte in Deinem Fall Alberto bzw. Ersafa funktionieren.....
  13. Erfolgsaussichten für Ersafa sind natürlich deutliche größer wenn Fahrer nicht gleich Halter ist. Da du der Halter bist wird sicherlich ein AB gegen dich erlassen werden. Dieser unterbricht die Verjährungsfrist (d.h. ab Ausstelldatum fangen die 3 Monate wieder neu an zu laufen für dich). Desweiteren wird i.d.R. wenn du den Verstoß nicht zugibst erstmal dein Foto vom EMA mit dem Radarfoto verglichen. Je nach Qualität des Radarfotos ist da die Geschichte schon zu ende für Dich (oder es kommt ein netter bei dir vorbei). Warte erstmal ab wenn was kommt und dann sach was dir konkret vorgew
  14. Eine Erhöhung der Strafe ist nur dann möglich wenn der 1. Verstoß bereits rechtskräftig wäre, bevor der 2. Verstoß begangen wurde. Wenn du für die Tatzeit ein sicheres Alibi (z.B. auf der Arbeit mit allen Kollegen als Zeugen) hast kommt ihr sogar beide mit etwas Geschick ungeschoren davon. Auf jeden Fall würde ich die Rechtskraft des ersten Bescheides so lange rauszögern bis vom 2. Verstoß auch was da ist...
  15. @annoying Bei dir war der Verstoß im Verwarngeldbereich. D.h. der Behörde ist es sch....egal wer dei Kohle überweist. Der Fahrer interessiert in dem Fall auch nicht. In diesem Fall geht es allerdings in den Punktebereich (beim ersten Verstoß 1 Punkt, beim 2. Verstoß wohl um 3 Punkte). Daher will die Behörde erstmal wissen wer da gefahren ist. Diesbezüglich schickten Sie an den Halter einen ZBB - leider einen ZBB - das deutet darauf hin daß der Sachbearbeiter nicht davon ausgeht daß der Halter auch der Fahrer war. Versuchen könnt ihr es daß Deine Mum sich als Fahrer einträgt - daß es all
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