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Tipo

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  1. Nur mal am Rande: Es gab aber kein Überholverbot, oder? Denn ausserorts in einer Rechtskurve ist schon arg verdächtig - vor allem wenn dann noch "geblitzt"/"gelasert" wird - ggf. ein Unfallschwerpunkt! Ein Hinweis: ERSAFA taugt hier wenig, wenn eine Vorgeschichte mit dem Selben Auto bereits stattgefunden hat, da man dann einfach nur in die "History" der Verstöße des Fahrzeugs rein schauen muss! Ansonsten noch ein Hinweis: Man überholt auf einem "Berghang" kein Fahrschulauto - das könnte den SB geradezu animieren, etwas genauer hinzuschauen!
  2. Eine Anmerkung: Wenn der SB kein Vollidiot ist, dann könnte es u.U. dazu führen, dass eine Meldeabfrage ergibt, dass keine Abmeldung vorgenommen wurde. Wenn dann eine Zwangs-Abmeldung vorgenommen wird und der Laden auf den Ex-KFZ-Halter lief, dann könnte die Konzession der Pizssabude widerufen werden und dann muss man den Laden vorerst "dicht" machen. Die Gewerbeaufsicht würde sich "freuen"!
  3. LOL, da kommste aber etwa spät! Viele finden schon unmittelbar nach einem Verstoß den Weg ins Forum! Mal ne Frage: steht nicht jetzt sowieso eine MPU an - deren Bestehen für den TE höchst unwahrscheinlich ist, vor allem wenn man bedenkt, dass er innerhalb kürzester Zeit (diesen Monat) gleich 2 mal mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt wurde! Taxifahrer kannste ja nicht sein, da wird aufgrund der besonderen Regelung die Beförderungslizenz ja vorher entzogen! Jetzt mal im Ernst - wie machste das? Machst du Jagt auf Blitzer und Zivilstreifen? In der Dekade, wo ich schon Auto fahre,
  4. Es gibt nur an den wenigsten Ampeln auch Blitzer! Aber es viele alte Säcke und Omis von der RAF (Rentner Armee Fraktion), die sich als Oberlehrer fühlen und jeden und alles anzeigen! So blind man auch sein mag - einen Blitzer (i.d.R: Doppelblitz) an einer Ampel bemerkt man gewiss - so blind kann man nicht sein!
  5. wieso das, wenn ich fragen darf.... Der Verstoß wurde zugegeben, aber von der offensichtlich falschen Person! Die Sachbearbeiter sind, entgegen der Meinungen vieler hier im Forum, keine Vollidioten! Und wenn du an einen Sachbearbeiter gerätst, der die Schnauze gestrichen voll hat - kann er ggf. eine Fahrtenbuchauflage der Fahrzeughalterin aufbürden! Ist ja im Interesse der Fahrzeughalterin, die offensichtlich zu "blind" war (aus Sicht des Sachbearbeiters) und sich auf einem Bild ihres Sohnes wiedererkannt hat! Die Rache des Sachbearbeiters
  6. Tja, leider Pech gehabt! Es zählt, wie du bestimmt weisst, der Tattag! Damit endet deine Probezeit nicht in 1 Monat, sondern erst in 25 Monaten! http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechn...amp;actio=count Bussgeld = 160,00 Euro + 23,50 EUR Gebühren und Auslagen +3 Punkte +1 Monat Fahrverbot + Aufbauseminar + Probezeitverlängerung um 2 Jahre Vielleicht auch noch eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter!? Zu deiner Frage: Da man offensichtlich auf dich gekommen ist und deine Mutter ausgeschlossen hat - sehe ich keine guten Chancen auf eine Verzögerungstaktik! Wenn du j
  7. Alleine durch die jetzige Situation, dass das Ordnungsamt bereits ermitteln muss, könnte es zu einer Fahrtenbuchauflage kommen! Dabei ist es unerheblich, ob der wahre Fahrer gefunden wird oder nicht - das Fahrtenbuch aufzuerlegen, liegt im Ermessungsbereich des Sachbearbeiters. Mögliche Erklärung für ein Fahrtenbuch: Seht das mal aus Sicht eines Sachbearbeiters : Wissentlich falsche Personenangabe und dann noch der Personalaufwand für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes - die Fallbearbeitung ist aufgeschoben und verzögert sich! Kannst der Bekannten auch sagen, wenn sie sich weigern sollte
  8. Fürs Protokoll: Wenn auf einer Autobahn für alle 3 Spuren es mindestens 2 Verschiedene Geschwindigkeiten gibt, so darf der Autofahrer sich aussuchen, ob er rechts oder in der Mitte fährt! Das reine Rechtsfahrgebot, auf Teufel komm raus, gilt hier nicht mehr! Habe auch schon gesehen, dass 3 verschiedene Geschwindigkeiten, bei 3 Spuren, angezeigt werden. Und ja - ich kenne den Elzer Berg auch und halte ihn für eine echte Gefahr für LKWs (Auffahrunfälle) - da möchte ich nicht zwischen 2 LKWs fahren! Das KFZ nicht verfolgt werden, die rechts geblitzt werden, wusste ich bisher nicht - kann n
  9. In Wiesbaden wird gerne geblitzt - von örtlichen Hilfssherriffs. Diese parken z.B. auf einer 2-Spurigen Straße 1 Spur zu - umd auf der 2. zu blitzen - da der Straßenverlauf vorher leicht abknickend ist - ist das Fahrzeug sehr schlecht zu sehen! Man kann dies aber "umgehen", indem man ordnungsgemäß fährt! Ihr müsst eines "wissen": BGB und OWI-Strafen sind fester Bestandteil einer jeden Haushaltsplanung. Auch wenn die Städte verneinen, dass es Soll-Richtlinien gibt - wieviele Strafzettel ausgeteilt werden müssen/sollen - so nehmen sie doch einen gewissen Anteil an "Millionen" im voraus in Ihre
  10. Ja wobei noch anzumerken ist, dass in einer Kurve der Abstand geringer ist, so dass man i.d.R. (auch laut Wiki) 5 Leitpfosten auf einmal sehen kann! Auf Autobahnen ist es relativ einfach, den Abstand zum Vordermann zu ermitteln, denn der Abstand zweier Leitpfosten zueinander ergeben den Abstand bei 100 km/h. Fährst du schneller, dann lässt du etwas mehr Abstand - und bei geringerer Geschwindigkeit darfst du (musst aber nicht) den Abstand entsprechend reduzieren!
  11. Sofern das jetzt kein Scherz war - würde ich dir raten, dich selbst umgehend in eine geschlossene Therapieeinrichtung einzuweisen, bzw. einweisen zu lassen! Der Entzug des Führerscheins und die Androhung einer neuen MPU, dürften derzeit deine geringsten Probleme sein! Ich meine dies in keinster Weise sarkastisch! Jeder fährt mal zu schnell und wenn man geblitzt wird, trifft es einen fast immer überraschend, da man selbst seine eigene Geschwindigkeit oftmals falsch einschätzt. Kein Einziger Autofahrer würde freiwillig der Staatskasse grundlos auch nur einen Euro überweisen - daher gehe ich m
  12. Na, um ihn anzuhören ... Er darf sich doch zur Tat äussern und evtl. mildernde Umstände anführen ? Echt? Ich dachte nachdem die "Daten" aufgenommen wurden, bekommt man zwangsweise nur noch einen BGB - gegen den man dann Einspruch einlegen kann! Wieder was gelernt! Danke für die Info!
  13. Um Ehrlich zu sein ergibt dies für mich keine Sinn! Die Identität haben sie ermittelt, offensichtlich auch deine Anschrift! Warum zum Geier dann einen Anhörungsbogen?
  14. Als ich gestern auf der Überlandstraße gefahren bin, ist mir dieser Thread nochmal eingefallen. Zu Beginn war noch Tempo und wurde erst kurz darauf auf erweitert. Ich habe mal darauf geachtet, wie groß der Abstand war und was ich für mich persönlich als Mindestabstand vertreten könnte. Ich wills mal so formulieren: bei Tempo 50 waren es deulich viel mehr als 2 Meter! Wenn ich mir das auf der Autobahn vorstelle - 2 Meter bei 130 km/h - da wird kein Richter davon ausgehen, dass keine Gefährdung vorgelegen hätte! Nun, ich persönlich bin zur Überzeugung gekommen, dass der TE Geisteskrank ist
  15. Ich weiß das es Dumm war, habe mich aber leider ablenken lassen und nich auf die Schilder geachtet!! Und ich habe heute mit meinem Chef gesprochen und der meinte es wäre wohl nich allzu schlimm... Was meinte dein Chef? Dass er dich nicht als Fahrer angibt, sondern einen Anderen oder dass er auf deine Mitarbeit, auch bei Fahrverbot, nicht verzichten will, oder dass er angibt, nicht zu wissen, wer gefahren sei?
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