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Krujtzschoff

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  1. Nett, dass ihr euch nachträglich noch so einen Kopf macht. Also wenn es um ausgleichende Gerechtigkeit geht, steht es immer noch besser als 1:1. ;-) Allerdings kämpfe ich selten selber für mich als für Andere. Gerade solche Aussagen vom Richter, dass wir eigentlich jeden Bußgeldbescheid an dieser Ampel einstellen müssten, ist eine klassisches Zeichen, dass was hier nicht stimmen kann. Ich habe im Einspruch des Bussgeldbescheides, Einspruch ohne Begründung eingelegt weil ich nicht wusste das es sich um ein Heckfoto handelt und mein Kumpel noch nicht aus der Verjährung raus war. In unserem Bun
  2. @sharknbake Ja, das was du da liest ist auch meine freie Darstellung, seiner Worte. Aber als ich nur Heckfoto gehört habe, war das der einzige Punkt wo ich mich geärgert habe, dass ich selber das nicht kontrolliert habe. Selbst wenn die Punkte kommen, sind es 2 Jahre Verjährung, oder? Ansonsten ist es wie Sobbel schreibt, mal gewinnt man, mal verliert man. :-D Schlimmer fand ich eine Verhandlung, die ich mitbekommen habe, da ging es um ein angefahrendes Kind. Die Situtation möchte ich nicht erleben!!! Dagegen ist "mein" Ding Kinderkram. Vielen Dank euch allen und ein frohes Fest!
  3. Mag sein aber bitte, wie hättest du es anders gemacht wenn du die Information "Heckfoto" so wie ich, nicht gehabt hättest? Will aus eventuell Fehlern lernen. Sehe eigentlich als Fehler, meinem Kumpel vertraut zu haben, dass es Front- und Heckfoto geben muss! Würde auch meine Empfindung sein. Aber alle Fakten spielten überhaupt keine Rolle.
  4. @autobahnschleicher Ja, ich war ohne Anwalt da. Da mein "Alibi" von über 40 Mitmenschen bezeugt werden kann, bin ich entspannt zum Termin gegangen. Entspannt bin ich eigentlich immer noch. Wundere mich nur über die Willkür. Das Urteil waren 90€ Bußgeld + Verfahrenskosten. Von Punkten hat er nichts gesagt. Auch war sein Hinweis, beim nächsten Mal ein Beweisfoto anzufordern, da es nur ein Heckblitzer ist und alle Verfahren eingestellt werden würden. Sie hätten das Verfahren somit eigestellet wenn der Halter/Fahrer, dass Foto angefragt hätte. Hatte extra gefragt ob von vorne und hinter oder n
  5. @tomcraft Ich freue mich, dass dein Mitleid aber wenigstens zu einem Beitrag gereicht hat. Die Kosten des Verfahrens + Bussgeld muss ich nicht bezahlen, dass macht der wahre Verursacher. Brauchst dich also nicht bemühen.
  6. Hallo Forum, ich komme gerade von meinem Vorladungstermin zurück und verstehe die Welt nicht mehr. Ein Freund von mir hat einen Rotlichverstoss begangen. Er ist an mich herangetreten. Ich habe seinen Anhörungsbogen beantwortet(in dem ich ein eigenes Schreiben aufgesetzt hatte) und mich als Täter ausgegeben. Darauf erhielt ich einen Anhörungsbogen den ich nicht beantwortet habe. Gegen den Bussgeldbescheid habe ich fristgerecht Einspruch ohne Begründung eingelegt. Heute in der Verhandlung wurde das Urteil gegen mich ausgesprochen, obwohl ich nachweislich das Fahrzeug an dem Tag nicht geführt
  7. Guten Morgen Gast225, Könntest du es eventuell für mich noch ein wenig mehr ausführen? Ich denke, dass dieses Schreiben von der Behörde, in der Akte zu finden ist.
  8. Hallo ihr Beiden, danke für eure Antworten. Da werde ich mit ihm dahin fahren. Ich verstehe aber nicht, an welcher Stelle ich was falsch gemacht habe. Ersatzfahrer genannt, der hat es zugegeben. Gegen den Bussgeldbescheideinspruch eingelegt, dann kam ein Schreiben, dass der Einspruch anerkannt wird und danach kam sofort das Schreiben vom Gericht, mit dem vorladungstermin. Wo hätte ich da das Verfahren vor dem Gericht verhindern können? Früher war alles einfacher! Da durfte ich den Einspruch noch einmal begründen bevor es einen Verhandlungstermin gab. Darauf wurden die Verfahren eingestellt
  9. @GM Du hast recht! Der Richter hält an der Verhandlung fest. Gibt es eine Möglichkeit, die Verhandlung nun noch zu verhindern? Es geht einfach darum, den Ersatzfahrer, den Aufwand zu ersparen. Sollte es keine Möglichkeit geben, wäre es sinnvoll, dass ich als Fahrer zum Termin mit erscheine? Nur für den Fall, das trotz nicht vorhandener Brille, anderes Gesicht und andere Haarfarbe, der Richter darauf besteht, den Fahrer vor sich sitzen zu haben? Mir könnte ja nichts passieren, aufgrund der Verjährung. Dankeschön.
  10. Hallo, werden wir sehen. Bisher kam immer die Anfrage ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll. Ansonsten wird der Ersatzfahrer mitteilen, dass er die Aussage verweigert wird. Mit einem Hinweis auf die Verfahrenskosten, stehe ich der Sache positiv gegenüber.
  11. Ok, Dankeschön. Ich dachte immer, dass auch ermittelt werden kann ohne das ich davon in Kenntnis gesetzt wurde. Anhörungsbogen wurde nicht versendet nur das erste Schreiben, dass mein Fahrzeug gemessen wurde und der Fahrer zu nennen ist. Dann mache ich das Schreiben gleich fertig. Grüße
  12. UPDATE Um einmal den aktuellen Stand mitzuteilen. Der Einspruch wurde rechtzeitig eingelegt. Nun kam das Schreiben, mit dem Vorladungsdatum. Was ist nun die bessere Tatik? Schriftlich mitteilen, das die Aussage verweigert wird(Hinweis: Entbehrung der Anwesenheitspflicht laut Rechtsbelehrung auf der Rückseite). Oder mitteilen, dass der Ersatzfahrer es nicht gewesen sein kann. Beim letzteren besteht das Risiko, sie könnten noch innerhalb der 6 Monatsfrist(27.05.2012), gegen mich das Verfahren eröffnen. Falls sie bereits am Anfang gegen mich ermittelt haben sollten. Dankeschön und Grüße
  13. Danke ich weiß das, ich habe mir nur angewöhnt, den Leuten von der Behörde nette Geschichten bei der Fahrernennungen oder dem Einspruch ohne Begründung mit einzubauen. Bei ersteren erhoffe ich mir den "Muttifaktor" getreut dem Motto: "ist der Naiv, da brauche ich doch nicht ein Fotoabgleich machen!" Ob es hilft weiß ich nicht aber mein Erfolgsquote ist bisher nicht so schlecht.
  14. Wenn dem so ist, sieht es doch noch perfekter aus! Sollte man den Joker "Wiedereinsetzung" ziehen oder ist die Gefahr der Ablehnung groß? Ich habe leider keinen vergleichbaren Thread mit dem Stichwort Urlaub Verlängerung gefunden. Edit: Ok, hat sich überschnitten! Dann mache ich den Einspruch fertig und er schickt ihn einfach ab. Kann noch einen Hinweis auf den Urlaub geben, warum es so lange gedauert hat. Dankeschön!
  15. Wir haben uns aber auch gesucht und gefunden, oder? Die Regel, die ich im Kopf habe ist, 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit!
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