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siggi_boh

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  1. Es können sogar bis zu 3 Spuren überwacht werden. Die Radarkeule hat eine Reichweite von bis zu 40 Metern. Bei einem Winkel zur Fahrbahn von 20° reicht das für alle Spuren! Gruß, Siegfried
  2. Bei Lichtschranken findet die tatsächliche Messung natürlich erst bei durchfahren der Lichtschranke statt. Wenn Du hier laut Tacho knapp über 70 draufhattest, kannst Du nochmals ca. 6 km (Messtoleranz und Tachoabweichung) abziehen und bist dann eigentlich im grünen Bereich. Ich denke mal, da kommt nichts und wenn, dann nur ein geringes Verwarnungsgeld. Da es sich bei der Geschwindigkeitbegrenzung um einen Geschwindigkeitstrichter handelt, darf auch direkt nach dem ersten geblitzt werden. Außerdem fällt es den Behörden mit Sicherheit nicht schwer, die Baustelle als Gefahrenstelle einzustufe
  3. Bei den Verkehrsbeinflussungsanlagen gibts noch eine kleine Variante, was die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung angeht: Sind die Anzeigen für die Geschwindigkeit aus, aber das Überholverbot für LKWs eingeschaltet, gilt es wie eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Ganze habe ich aus dem Forum der Autobahnpolizei Köln. Leider ist das Forum nicht mehr aktiv, habe hier vor einem Jahr aber die Antwort der AP Köln gepostet. Hier der Link: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...t=ST&f=6&t=4861 Gruß, Siegfried
  4. Da Du alles zugegeben hast, ist der Zug wohl abgefahren. Ich glaube kaum, dass der Grund akzeptiert wird, denn Du dürftest nicht der Erste sein, der mit dieser oder einer ähnlichen "Entschuldigung" kommt. Also wirst Du als nächstes den Bußgeldbescheid mit einer Geldstrafe und einem 1-monatigen Fahrverbot bekommen. Irgendwann kommt dann noch der Bescheid zur Nachschulung. Gruß, Siegfried
  5. Der Kamarawinkel sagt nichts über den Erfassungswinkel des Messgerätes aus. Wahrscheinlich messen die irgendwo durch ein kleine Lücke in der Hecke und haben die Kamara so neben die Hecke postiert, dass die "Übeltäter" auch sauber im Bild sind. Gruß, Siegfried
  6. Nein, ein Fahrverbot gibts bei 2x mehr als 25 innerhalb eines Jahres. Alle, auch die aktuelle Überschreitung ist noch unterhalb eines Fahrverbotes, das wäre erst ab 31 i.g.O. Da könnte man vielleicht den Einspruch ansetzen. Oder steht in der Begründung, das diesmal ein Fahrverbot verhängt wurde wegen der ganzen "Vorstrafen"? Gruß, Siegfried
  7. Noch ein Nachtrag: Bei Vorsatz übernehmen die Rechtsschutzversicherungen i.d.R. die Kosten NICHT!! Ich würde da mal vorsichtig nachfragen, ob deine bisherigen und zukünftigen Kosten überhaupt abgedeckt sind. Siegfried
  8. Wird wohl nichts werden. Nach einem Urteil (Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 Ss OWi 420/95)) ist eine Geschwindigkeitsübertretung >50 km/h als Vorsatz zu werten. Ich glaube kaum, dass da in deinem Fall, speziell auf Landstraße und mit einer solch gravierenden Übertretung (lt. Tacho müsstest Du ca 185 drauf gehabt haben) anders entschieden wird. Gruß, Siegfried
  9. Das nicht, aber er hat zumindest erreicht, dass du etwas nervös geworden bist und über die Sache nachdenkst. Betrachte das ganze als erzieherische Maßnahme, die wohl ohne Folgen bleiben wird. Siegfried
  10. Die Erhöhung des Bußgeldes hat nichts mit einer Gefährdung zu tun, sondern resultiert aus deiner Voreintragung in Flensburg. Bei Widerholungstätern wird das Bußgeld üblicherweise erhöht und kann je nach Voreintragung und Schwere der aktuellen OWI durchaus auch doppelt so hoch sein, als im Bußgeldkatalog angegeben. Die Angaben im Bußgeldkatalog gelten nur fürs erste mal bzw. bei leerem Punktekonto! Wann sollte der alte Punkt gelöscht werden? Vielleicht kannst du den neuen Bescheid etwas reauszögern, so dass er erst nach Verfall des alten Puntes rechtskräftig wird. Ansonsten bleibt der alte P
  11. Auf der Berliner Stadtautobahn ist generell aufzupassen. Erstens zählt es trotz Autobahn als innerörtliche Straße (also ab 31 drüber gibts FV), zweitens wird dort nicht nur vom Straßenrand aus geblitzt, sondern auch mit Zivilfahrzeugen durch hinterherfahren und filmen. Wurde in diesem Forum auch schon des öfteren erwähnt. Gruß, Siegfried <edit> ups, habe doch glatt den letzen Absatz überlesen. posting daher überflüssig. sorry </edit>
  12. Das mit dem Abzug bei Überholen ist wohl etwas daneben! Ich weiß nicht, aus welcher Kiste der Beamte das herausgeholt hat. Auch beim Überholen gilt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf! Geht das nicht, muss man halt solange hinter dem Bus bleiben, bis man ohne Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit vorbei kann. Gruß, Siegfried
  13. Nach Abzug der Tolleranzen werden es irgendwas zwischen 10 und 15 zu schnell sein, also nur ein Verwarnungsgeld, welches ja keine weiteren Folgen hat. Es wird direkt der Bescheid mit anhängender Zahlkarte kommen. Bei Nichtbezahlen wird es eine Bußgeldgeschichte, in der dann noch knapp 20 Euro Verwaltungskosten hinzukommen. Gruß, Siegfried
  14. In dem Artikel steht, dass dort z.Z. Bauarbeiten stattfinden. Daher kann man auch davon ausgehen, dass dort neben dem Tempolimit genügend Warnschilder rumstehen, bzw. zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden haben. Wenn es dann trotzdem zu einem solch tragischen Unfall kommt, bestätigt es eigentlich nur, dass viele Autofahrer einfach nicht in der Lage sind, Gegebenheiten richtig einzuschätzen und durch Kontrollen vor sich selbst geschützt werden müssen. Das Argument von Koral, wenn nur ein Warnschild vorhanden wäre, hätte der Fahrer nicht überholt, ist blauäugig. Eine fehlende Beschränkung würde nu
  15. und Das sagt eigentlich alles... Heißt das, die Polizei ist ca 10 km (!) hinter dir hergefahren, bevor sie dich rausgewunken haben? Wenn ich mich recht erinnere, gab es dazu mal ein Urteil, wonach ein Autofahrer nicht für alle Vergehen bestraft wurde, weil die Polizei im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit den Überltäter hätte viel früher anhalten müssen und somit weitere Vergehen verhindern müssen. Liegt schon einige Jahre zurück, weiß auch nicht mehr die Quelle und ob das Urteil nicht durch eine höhere Instanz aufgehoben wurde. Gruß, Siegfried
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