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rth

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Everything posted by rth

  1. Stimmt, aber ein Fahrertraining auf dem Nürburgring ist preiswerter.
  2. Wenn ich mich recht erinnere ist das grundlose Filmen für die Polizei verboten. Wenn ein Providawagen einen anderen Verkehrsteilnehmer ohne Anlass (auf Vorrat) aufnimmt ist es illegal. Es muß ein konkreter Anfangsverdacht vorhanden sein. (Ich denke da auch an die Abstandsmessung von Brücken.)
  3. Bitte erläutere doch einmal, wie ohne Amhalten der Fahrer identifiziert werden soll. Du kannst ja auf deinen reichhaltigen Erfahrungsschatz in Sachen Verkehrsüberwachung zurück greifen.... @ HarryB: Du hast übersehen, daß sich die Beamten in den Providawagen die Hose mit der Kneifzange anziehen. Sie erstatten Anzeige gegen den Halter des Fahrzeuges und schauen dumm aus der Wäsche wenn der schlicht sagt: Das war ich nicht. Aber über den Wagen verfügen noch A, B und C. Wie sah der Fahrer denn aus, Mann oder Frau, blond, grau, dunkel, hell? usw... Ich zitiere mal Bluey: Geschrieben 11 Janu
  4. Da bleibt dir nicht anderes übrig als abzuwarten. Entweder haben dich 2 "Scherzbolde" auf den Arm genommen, oder die Behörde hat die Einladung eines Anwohners angenommen, aus gut getarnten Grund zu arbeiten. Meine Glaskugel tippt auf Scherzbold.
  5. Stimmt! Es kann auch sein, dass ein Meteor bei deiner nächsten Fahrt auf dein Auto fällt...
  6. Nein, die Regel ist 2 x +26 km/h. Oder aber 3 x +21 km/h als "Kannbestimmung". Da müßte noch ein "Knöllchen" im Verborgenen sein.
  7. Nein, es kann theoretisch auch so eine Anzeige geschrieben werden. Nur, mit welchem Erfolg? Wer war der Fahrer. Das muss der Anzeigenerstatter nachweisen. Und das wird er nicht können.
  8. Oder fordern, Blitzer sind so zu tarnen, daß Aufbau und Betrieb nicht bemerkt werden. Willst du das?
  9. Du erinnerst aber schon, wo Du Dich hier eingeloggt hast? Ja. Vor Jahren habe ich gelesen, daß die Polizei in NRW das Recht habe ohne Nachfrage bis 10 km auf dem Gebiet der Niederlande tätig zu werden, und natürlich die Holländer in NRW. Nur so aus dem Gedächnis ohne Gewähr. Finde trotzdem i. O.!
  10. Und genau das möchte ich nicht. Möglicherweise ist dies das Ergebnis: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49219-bereits-zehn-mal-mit-mehr-als-200-kmh-geblitzt/?do=findComment&comment=852335
  11. Ich halte es für schändlich, daß ein Fahrer sich auf so billige Art und Weise seiner Verantwortung entziehen kann. Er ist gefahren, er war zu schnell.
  12. Das dein Vater möglicherweise ein - kostenpflichtiges - Fahrtenbuch führen muß ist dir bekannt? Dein Kumpel kann selbst anrufen, ich habe mich geirrt, war ich nicht sondern "xy", wenn die 3 Monate sicher um sind. Du kannst anrufen, habe mit meinem Kumpel gesprochen, war doch nicht er sondern ich, Foto schicken. Und wenn dein Kumpel nicht gefahren ist, warum geht er nicht zur Polizei, schaut erstaunt auf das dort vorliegende Originalfoto in 1a Qualität und sagt, Moment, da hab ich mich getäuscht, das bin ich ja gar nicht. Warum haben eure Fotos auf den Bogen auch so eine schlechte Qualität?
  13. Ich kann nur für Provida-Kräder sprechen: nie. Das hatte ich vermutet.
  14. Noch eine technische Frage: Wie oft (in %) werden von Provida - Besatzungen Anzeigen geschrieben, ohne das verfolgte Auto anzuhalten?
  15. Wobei das ja noch nicht einmal eine Manipulation wäre. Bluey, dies ist eine Frage der Definition. Aber das "Problem" ist für mich nicht real, rein "akademisch".
  16. Ich kann an der Anlage selbst im Prinzip nur ein- und ausschalten. Mehr nicht. Irgendwelche Einstellungen etc. kann ich nicht vornehmen bzw. verändern. Außer Uhrzeit, Datum, Helligkeit... also Grundeinstellungen. Aber was die Einblendungen betrifft, da kann ich mW nichts verändern. Also ist die einzige realistische Manipulation: Ach, das ist mein "Spezi", da schalte ich die Anlage nicht ein. Sehr wahrscheinlich!
  17. Technische Frage: Hat der Provida - Fahrer mehr möglichkeiten als "ein" und "aus" schalten? Ich dachte die Objektive sind fest eingebaut, die Brennweite ist nicht veränderbar. Oder irre ich mich?
  18. Dann mußt Du ihn aber schon lange ignoriert haben. Leider nicht lange genug. Mein Fehler!
  19. Selten so einen "Stuss" gelesen. Betrug bleibt Betrug. Das es soetwas auch woanders geben kann ist keine Entschuldigung.
  20. Sehr uncool - und eine weinerliche Entschuldigung. Trolle bitte nicht füttern!
  21. Wie bist du an das Foto gekommen? Direkt vom AG mit der Aufforderung: "Bringen Sie das in Ordnung" oder von der Behörde? Dann hat der AG deinen Namen bereits genannt. Und was @ QTreiberin schrieb würde ich sehr enst nehmen.
  22. Du kannst auch jetzt noch gegen das Urteil vorgehen, Hinweis ich war im Ausland. Aber ich glaube kaum, daß es dir ohne Rechtsanwalt gelingen wird.
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