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rth

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  1. Es genügt, daß dich ein Richter erkennen kann. Mein Rat: Prüfe ob PedroK nicht recht hat. Spart Geld und Nerven.
  2. Kann ich gut verstehen; aber schreib das nicht dem SB. Er könnte daraus "Vorsatz" ableiten. Das wird nur teurer. Die Idee mit dem Schwager kann klappen, ist aber nicht wahrscheinlich.
  3. Hab ich schon beobachtet. Großfeuer, Verpflegung kam mit Baulicht. Durst tut weh!
  4. Hallo maverik, herzlich willkommen im RF. Das Autohaus wird deinen Namen nennen müssen. Real ist der Fisch geschuppt.
  5. Hallo ebli, herzlich willkommen im RF. Das sieht sehr nach BGB aus. Hat dich niemand angehört? Mündlich oder schriftlich? Umwandlung von Fahrverbot in doppeltes BG ist möglich, in den FAQ findest du eine gute Anleitung. Wann bist du mit +28 geblitzt worden. Wenn das noch in deiner Akte steht ist es - noch - schwieriger das Fahrverbot zu vermeiden.
  6. :nick: Jeder Anwohner einer Straße mit Krankenhauszufahrt freut sich über Anfahrten nur mit Blaulicht. Man will auch mal schlafen. Ich habe mal in der Nähe einer Kreuzung gewohn, ca. 2 km von einer Feuerwache entfernt ...
  7. Stimmt. Der Anhänger kommt aber zusätzlich extra mit 11 t. Und wenn du 50 Jahre alt wirst mußt du zum Arzt zur Untersuchung, und alle 5 Jahre wieder. Hab ich so gehört. Ohne Arzt ab 50 nur 4 t Hänger. Reicht für mich.
  8. So. die Verjährung ist unterbrochen. Wenn dem SB das nicht auffällt.... Andererseits, dein Einsatz sind 0.60 Euro Porto. Es ist den Versuch wert.
  9. Mit der Anhörung wurde die Verjährung unterbrochen und beginnt neu zu laufen. Alles was du noch tuen kannst wurde bereits beschrieben.
  10. Anrufen würde ich nicht. Es kommt darauf an, eine andere Person so lange im Spiel zu halten, bis der Vorwurf gegen dich verjährt ist. Dazu muss sich diese Person zwingend selbst in den Bogen eintragen und die Tat zugeben. Oder du schreibst ich kann mich nicht erinnern am 15.09. gefahren zu sein. Erbitte Foto. (Dein Name ist ja bereits gefallen). Dann siehst du weiter. beide Möglichkeiten sind Strohhalme. Dein Risiko ist zur Zeit gering, nur das Porto.
  11. Erwischt: http://www.derwesten.de/staedte/essen/polizisten-parkten-falsch-an-der-rue-um-essen-zu-holen-id10053980.html
  12. Hallo wollw63, nur ganz allgemein, nicht nur hier: Nach meiner Beobachtung findest du wichtige, sachliche Hinweise unter den ersten ca. 10 Antworten. Danach wird es oft OT. Einige Antworten nehme ich nicht all zu Ernst, ärgerlich sind für mich Hinweise, die ich als bewust irreführend einordne.
  13. Hallo V6TDI. Herzlich willkommen im RF. Lese ich das richtig? Du bist gefahren, du hast einen an dich adressierten Anhörungsbogen erhalten. Du wurdest nicht als Zeuge befragt, sondern als Betroffener. Dann ist die Verjährung gegen dich bereits unterbrochen. Du kannst einen Freund bitten, sich selbst als vermeinlicher Fahrer irrtümlich anzugeben, deine Chancen sind, wenn die o. a. Voraussetzungen zutreffen, sehr schlecht.
  14. Wenn ich nicht eingreife bist du dann ein Patient im KKH. @ HarryB, Mein Hund ist gut erzogen, ich nutze selten eine Leine.
  15. Stimmt. Aber dann geringfügig höhere Kosten einplanen; und nicht flennen.
  16. Darf der getretene Hund jetzt in – möglicher weise – putativer Notwehr den „Treter“ beißen?
  17. Respekt. Ich bin nicht sicher, wie mein Hund reagieren würde. Vermutlich angreifen!
  18. Mein Hund ist gut erzogen, auf Komando pinkeln kann er nicht. Als erwachsener Schäferhund kann er sich aber gegen Fußtritte wehren.
  19. Es geht hier um "Quer" Parkplätze. Aber auch bei "Längs" Parkplätzen muß ich rückwärts fahren. Laut @janr faktisch verboten. Das manche nicht einparken können ist unstrittig.
  20. Nein, darum geht es nicht. Es geht nur um die Frage, ob rückwärts ausparken verboten ist.
  21. Entschuldige bitte, ich war - sicher irrtümlich - der Ansicht, Autofahrer lernen in der Fahrschule mit dem Auto einzuparken. Egal ob vorwärts, rüchwärts, quer. Je nach Situaton. Ist das heute nicht mehr so?
  22. Bei Parkplätzen parallel zur Fahrbahn sicher, quer sicher nicht. Da lass ich es drauf ankommen Das kommt - sehr - auf Hund und Halter an.
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