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rth

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  1. Noch weitere 3 Monate. Ein Beispiel: Tattag 05.08.2014, am 04.11.2014 ordnet der SB deine Anhörung an. Der Brief erreicht dich nicht. Am 04.02.2015 ordnet der SB den BGB an und hat noch 2 Wochen Zeit für die ordnungsgemäße Zustellung.
  2. Ist es so schwer...? Ich bin ein Porschefan, leider nicht mehr bezahlbar für mich. Edit: Entschuldige Pedro, der Groschen ist gefallen!
  3. Hallo Zöllner, vorab, wer einen Fahrer mit 1,5 Promille aus den Verkehr ziehen lässt ist - für mich - kein Denunziant. Er schützt uns alle, und letztendlich auch den Fahrer wenn er es so rechtzeitig tut bevor ein schreckliches Unglück geschieht. Vielfach machen sich die alk. Fahrer nach einem Unfall selbst schreckliche Vorwürfe. Der TE hat jetzt - zwangsweise - Gelegenheit sein Verhalten zu überprüfen. In machen Bundesländern per MPU.
  4. Falsch! Der TE schreibt in Pos 1: "Ich bin davon überzeugt, das mich ein Saunagast angezählt hat, er ist Polizist im Ruhestand. Ich hatte mit Ihm eine politische Diskussion." Wer die Polizei gerufen hat, ob der TE per Zufall, durch unsichere Fahrweise aufgefallen ist oder von einem anderen Badegast angezeigt wurde wissen wir nicht. Der TE hat eine Vermutung, einen Verdacht. Nichts genaues ist uns bekannt.
  5. Das kann man so nicht einschätzen. Du erhälst entweder einen Strafbefehl, oder ein Urteil von einem Richter. Gefängnis ist angedroht, real gibt es meist 30 - 60 Tagessätze. Der Tagessatz grob 1/30 deines Nettomonatseinkommens. Je mach Bundesland ist ab 1,1Promille, andere erst 1.6 Promille eine MPU Pflicht um den FS zu erhalten bzw. neu zu beantragen. Ob dein "Saunafreund" dich angezeigt hat, oder ob du per Zufall aufgefallen bis ist belanglos. Du kannst den Anzeigeerstatter nichts tun.
  6. Aus FAQ in diesem Forum: ab 1,1 Promille (ab 0,55 mg/l) absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer ab dieser Alkoholkonzentration liegt bei Kraftfahrern immer eine Straftat vorPS: Herzlich willkommen!
  7. Für den deutschen Schutzmann bestimmt nicht. Verstehe ich nicht: Beamter mit Suchtproblem in der MPU hat sicher min. den gleiche Stress wie "Otto Normalverbraucher". Suchtberatung, Selbsthilfe oder Ähnliches gibt es in den meisten großen Firmen auch.
  8. Ich habe zur Erlangung des Personenbeförderungsscheins eine MPU beibringen müssen. Fragestellung war, ob ich meine Farbsehschwäche ausgleichen kann. Das war eine unterhaltsamer, streßarmer Vormittag für mich. Bei der Fragestellung nach alk. Problemen, Suchtproblemen oder charakterlicher Eignung ist so ein Vormittag um den Faktor x "stressiger." MPU ist nicht gleich MPU. Es kommt auf die Fragestellung an.
  9. Widerspruch einlegen, Nachweis führen das beide Polizisten ihre Brille nicht trugen oder die Ampel nicht sehen konnten. Erfolgversprechend nur mit RA und Gutachter. (Auf deine Kosten) Oder kurz ärgern und zahlen. Ist vermutlich preiswerter. Ach so; herzlich willkommen.
  10. Das ist i. O.! Einspruch gegen den BGB nicht vergessen.
  11. Was spricht gegen die Angabe: Ich habe mich 06 / 2014 von meiner Frau xy getrennt. Meine Frau hat das Auto mitgenommen. Ich nutze es nicht mehr. Wenn bekannt und höflich: Neue Anschrift.
  12. Du hast ein Verwarungsangebot erhalten. Das kannst du annehmen indem du zahlst. Oder du stellst Fragen: Ob sie dir beantwortet werden ist fraglich. Ein RA erhält Antworten. Du erhälts die Rechnung des RA. Und auf jeden Fall zu den 15 Euro noch zusätzlich 28.50 Euro Gebühr. Egal ob du mit oder ohne RA fragst. PS: Herzlich willkommen im RF. Und herzlichen Glückwunsch, dass du 99 % sicher bist nicht 6 km/h zu schnell gefahren zu sein. Ich bin das in der Regel nicht. Messpunkt, Blitzpunkt und Blick aufs Tacho sind 3 verschiedene Vorgänge, die Abstand von einander haben.
  13. Nö, Pension entfällt dann bzw. wird "angepasst". Beamte! Richter! sind nicht kündbar. Angestellte im öffentlichen Dienst sind nach 15 Dienstjahren nahezu "Unkündbar." Es müssen schon "goldene Löffel" sein.
  14. Nicht nur angesichts der hier diskutierten Fälle hielte ich es für sinnvoll, dass unser aller Bedienstete (seien es Polizisten, Behörden-Angestellte jeglicher Provenienz, OA-Heinis oder auch Richter) sich regelmäßig - z.B. alle zwei Jahre - einer MPU im Sinne einer "Begutachtung der Diensteignung" stellen müssen. Pedro, sehr gute Idee. Wer durchfällt ist dienstunfähig und bleibt bei Ruhestandsbezügen zu Hause.
  15. In dem mir bekannten Fall war wohl die Aussage "Parkhaus ist teurer als Knöllchen" ausreichend.
  16. Seit wann? Gegen die Gebühren kann man klagen, dann kann die MPU auch kippen, aber gegen eine MPU-Anordnung kann man so einfach nicht klagen. Und auch einer MPU-Anordnung sind Hürden gesetzt, die nicht unbedingt nur vom Falschparken erfüllt werden. Die Geschichten die ich mal las, da war das Falschparken alleine nicht ausschlaggebend. Ich freue mich, dass du die Goldwaage gefundn hast. In dem mir bekannten Fall hat der "Falschparker" die Politesse noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Knolle preiswerter als das Parkhaus sein.
  17. Hallo zorro69, ich kenne so einen Fall. Der arrogante Kerl hat der Politesse gesagt, ihre Knöllchen sind billiger als das Parkhaus. Da hat sie begonnen mit zu schreiben. Ist aber schon lange her.
  18. ist durchaus möglich (beim ersten Verstoß aber unwahrscheinlich) - es sind sogar schon Fahrerlaubnisse entzogen worden (bei Dauerfalschparker). FS-Entzug wegen Punkten OK, aber nicht wegen OWis die keine Punkte bringen. Wir haben immerhin hier eine Rechtsgrundlage. Es mag sein, daß man so manchen FE-Entzug das Falschparken mit zeigte, daß man nicht befähigt ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, aber dann braucht es auch eine Überprüfung. Du hast ja so Recht. Wenn du tatsächlich wegen ständigen falsch parken auffällst, kann deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr von der Behörde in
  19. Ähnliches oder Vergleichbares gibt es bei uns auch. Wir bekommen auch des öfteren vom Kreis die entsprechenden Ergebnislisten. Manche festgestellten Werte sind da schon mehr als erschreckend! Wo der Kreis anschließend (technisch) nicht messen kann, werden wir gebeten auszurücken. Ggf messen wir dort mit Laser oder ESO. Ist bei uns ähnlich. Die Stadt hat 4 Messwagen, kann damit nicht immer messen. Dann hilft die Polizei. Und man sieht genau, welche Beschwerde berechtigt ist; oder auch nicht.
  20. Ich habe allerdings in den zurückliegenden Jahren den "großen Alarm" mehrfach überprüfen dürfen. Und danach übertreiben die Anwohner von Wohngebieten idR maßlos. Im Bereich von Schulen und Kitas/Kigas hingegen schaut's meistens gänzlich anders aus. Bei uns besitzt die Stadtverwaltung Messplatten, damit kann man über 24 Stunden ein Profil erstellen. Wie viele Fahrzeuge sind gefahren, wie schnell sind sie gefahren. Wenn es da "Probleme" gibt wird gemessen, wenn technisch möglich.
  21. Zu schnell ist bei Kindern relativ, hinzu kommt, daß die haltenden/parkenden Mamis, Papis sind auch nicht besser, die Sicht der Kinder massiv behindern. @ PedroK: Ich bin nicht persönlich betroffen. Nur Beobachter!
  22. Das ist gut - nicht die Prellungen, sondern, dass nichts Schlimmes passiert ist. Wie gingen denn die Ermittlungsverfahren (§229 StGB) aus? Das ist mir nicht bekannt.
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