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rth

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Everything posted by rth

  1. Nö. Der "gewisse User" ist - vermutlich - schuldfähig . Nein Pedro, mit einem geschickten RA wird er sicher als "Schuldunfähig" eingestuft. Er kann halt nichts dafür.
  2. Du solltest hier niemanden der Lüge bezichtigen, zumal, wenn dir deine eigenen Aussagen nachgewiesen werden! Hallo HarryB, danke für die Unterstützung. Aber es ist allein mein Fehler, ich wollte jeglichen Kontakt zu einem "gewissen" User meiden, lohnt einfach nicht! Hatte ich mir auch fest vorgenommen, bin aber rückfällig geworden, leider!
  3. Woher weißt du das? Warte ab ob du Post erhältst. Meine Glaskugel ist beschlagen.
  4. Navi ist erlaubt, Handy ist verboten. Unter +21 zahlen und glücklich sein.
  5. Das ist mir die Mühe nicht wert.
  6. Kein weiterer Kommentar! Fett nicht von mir.
  7. Hallo Bluey, mit Pos 9 bzw. 10 haben sowohl Pedro als auch ich geschrieben, daß nach den bekannten Berichten die Polizisten vor Ort angemessen gehandelt haben. Diese Aussage wurde nur von einem "User" bezweifelt. Ich verkürze, er hätte viel früher geschossen. Und für die Kritik an den vor Ort tätigen Polizeibeamten von einem "Kollegen" habe ich in diesem Fall keinerlei Verständnis. Die Beamten mussten abwägen und haben dann gehandelt. Ihr Handeln können sie begründen.
  8. Listen-Cops? Nur mit Maulkorb!
  9. Tja...... Der SB sollte vor Erlass jedes BGB einmal einen Blick auf das Foto werfen.
  10. Wenn du hingehst wirst du als Fahrer mit großer Sicherheit ausgeschlossen. Ob in deinem Umfeld ermittelt wird ist nicht sicher, aber durchaus möglich. Schadet dir eine solche Befragung der Nachbarn? Ich würde nicht hingehen. Trotzdem, das du gefahren bist wird bereits vom SB bezweifelt. Der Weg Vater - Sohn ist nicht weit.
  11. Wenn du eine RSV hast kannst du den Vorgang durch einen RA in Verbindung mit einem Gutachter prüfen lassen. Wenn du selber zahlen mußt wird es - vermutlich - sehr viel teurer. RA und Gutachter zahlt der Verlierer, mit großer Sicherheit also du.
  12. Und ich gute Nerven hatte. Da habt ihr beide Recht.
  13. @HarryB: Der offizielle Begriff ist Listenhund, das mit Kampfhund gleichzusetzen ist üblich, aber streng genommen nicht korrekt. Über den Sinn der Listen kann man sich trefflich streiten, viele Verbände lehnen sie als überzogen ab. Und ich bleibe meiner Meinung, das Problem ist am anderen Ende der Leine, selbst wenn keine Leine vorhanden ist. (Auch nicht 100% korrekt,trotzdem...) Für deine Zucht wünsche ich dir viel Glück, in der richtigen Hand wunderbare Tiere.
  14. Stimmt natürlich, aber ein aggressiver Rehpinscher kann mich auch verletzen, mit einem gutmütigen Amstaff kann ich problemlos schmusen. HarryB will / kann nicht nicht verstehen, daß "Kampfhund" in Deutschland ein Sammelbegriff für Hunde ist, die in den Listen für gefährliche Hunde aufgeführt werden. Von Hundekämpfen in D habe ich noch nie gehört, in HarryBs Sinn kann es daher keine Kampfhunde in D geben. Letztendlich ist der Disput recht belanglos.
  15. Eine Frage: Hast du den von dir verlinkten Beitrag gelesen? Seit Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff Kampfhund vor allem im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden auf Menschen oder andere Hunde verwendet. Der Begriff Kampfhund steht hier im Zusammenhang mit der Einführung von Rasselisten und Hundegesetzen und wird teilweise für eine spezielle Kategorie gefährlicher Hunde verwendet. Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen wurden (und werden noc
  16. Hallo Pedro, ich sehe es grundsätzlich so: Wenn "Andere" geblitzt werden dient es der Verkehrssicherheit; wenn ich geblitzt werde ist es unverschämte Abzocke.
  17. @HarryB: Wie in Wiki dargelegt werden in D die "Listenhunde" umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichnet. Aus Wiki: Der American Staffordshire Terrier zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen, in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden In der Satzung der Stadt Essen zum Beispiel spricht man von Gefährlichen Hunden. § 3 Gefährliche Hunde (1) Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Abs. 3 im Einzelfall festgestellt worden ist. (2) Gefährliche Hunde sind H
  18. Aus Wiki: Der American Staffordshire Terrier zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen, in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. Der Import dieser Rasse nach Deutschland ist durchgehend verboten. Die Rasse steht in der Schweiz in allen 13 Kantonen mit Rasseliste auf dieser Liste, die Haltung ist dort bewilligungspflichtig. In den Kantonen Genf, Wallis und Zürich sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten. Das gilt auch für Dänemark, wo der American Staff
  19. Och, fotografieren ist ja nun kein Kunst. Macht die Polizei auch - z.B. Gurtkontrolle von Autobahnbrücken herab. Ob die Einnahmen duch Anzeigen die Kosten für die kommunalen Überwacher erreichen? Anzeigen darf "Jedermann" erstatten.
  20. Genau, und welches System genutzt wurde kann uns nur der TE sagen.
  21. Natürlich dürfen "die" das. Nur, den Nachweis führen dürfte schwer sein. Anhalten dürfen "die" nicht. Und wie willst du ohne Foto den Fahrer feststellen.
  22. Rotlichtverstoß vermutlich nicht, aber es kann durchaus sein, daß du die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hast und deshalb geblitzt wurdest. Warte einfach ab was kommt.
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