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MatzeB

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  1. Mahlzeit. Meine Freundin hats letzte Woche in ner 20Zone erwischt. Hab mir die Beschilderung mal angeschaut, da sie meinte sie hätte das Schild nicht gesehn. Ist nen Kreisverkehr welcher 4 Ausfahrten hat. Die Straße die sie vom Kreisverkehr befuhr, is ziemlich unubersichtlich, da sie schon mit ner unubersichtlichen Kurve und nen Fußgängerüberweg an, auf der rechten Seite befindet sich eine Art Stadtturm. Genau hinter diesem befindet sich dann folgende Beschilderung. Von unten angefangen Zusatzschild "mit Parkschein, gefolgt von einem weiteren Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen".
  2. Mahlzeit. Nachdem ich nun vor kurzem das erste mal geblitzt wurde, würde ich gern mal wissen wo überhaupt Kommunen blitzen dürfen? Mir ist bekannt das dies nicht überall erlaubt ist. Hier bei mir (Thüringen) in der größeren Gemeinde wechselt der städtische Blitzer alle 2-3 Stunden seinen Standort, nur seltsamer Weise sieht man ihn nie vor ner Schule ect stehn. Lässt sich für mich als Normalbürger irgendwo nachvollziehen, wo dies der Kommune nun gestattet ist Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen.Ich hab hier das Gefühl, das dient ehr der finanziellen Auffüllung der Stadtkasse als wie der V
  3. Mahlzeit zusammen. Bin vor n paar Wochen mal innerorts geblitzt wurden. Gestern kam nun der Anhörungsbogen (nur Verwarngeld). Mir wird vorgeworfen als Führer und Halter eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Als Beweismittel ist aufgeführt: Bild-Nr ..., Film-Nr...,Frontfoto, Radar, Zeuge Messbeamte. So, ich streite es nicht ab zu schnell gewesen zu sein, nur machts sichs hier meines Erachtens die Behörde n bissl einfach mit ihren genannten Angaben. Ist es nicht üblich,das zum Anhörungsbogen das Blitzerfoto mitgeschickt wird? Auch müsste doch wenigstens der Blitzertyp als Beweis genannt we
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