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rth

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  1. Schlichte Frage: Haben die Messwagen keine Standheizung?
  2. Stimmt! Trotzdem würde ich das Familienverhältnisse nicht zusätzlich belasten. Angriff erfolgreich abwehren, keinen eigenen Angriff starten.
  3. Freunde kann man sich aussuchen, Familie nicht. Es gibt schon einen guten Grund warum es innerhalb des Familenverbundes ein Aussageverweigerungsrecht gibt. (Alter Spruch: Nachbarn und Familie vergessen nie).
  4. Ich würde kein Fass aufmachen. Schriftlich Widerspruch einlegen. Begründung nicht mein Auto, ich bin nicht gefahren. Mehr nicht. Du solltest deine Schwester nicht belasten.
  5. Ungenau möglicherweise, falsch sicher nicht. Nur, du wirfst Nebelkerzen die ausschließlich verwirren.
  6. Richtig. Solange du keinen Bußgeldbescheid erhalten hast ist jeder Kontakt mit der Behörde schädlich.
  7. Und wieder wirfst du Nebelkerzen. Wichtig für den TE zu wissen ist nur Verjährung kann man sicher nur durch Akteneinsicht feststellen. Damit der TE „Spaß“ hat noch ein Hinweis: Ich z.B. wurde Anfang September 2023 mit +19 km/h geblitzt, Anhörung Ende 9/23 mit recht gutem Foto erhalten. Sorgfältig abgeheftet. Natürlich nicht beantwortet. Nie mehr etwas davon gehört.
  8. Natürlich muss „Sie“ das. Ist aber kein Problem. Vermerk in der Akte genügt. Deshalb kannst du „Verjährung“ letztendlich nur durch Akteneinsicht feststellen.
  9. @cat123b es ist nicht entscheidend, ob du irgendwann eine Nachricht der Behörde erhalten hast. Relevant ist ausschließlich die Aktenlage der Behörde. Jede Befragung o.ä. die den wahren Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist betrifft unterbricht die Verjährung. (Laienhafte Aussage, nur im Prinzip richtig.) Ob du davon Kenntnis hat, ob dich das Schreiben erreicht, ist nicht entscheidend.
  10. Kann, muss aber kein Grund sein. „Meine“ Versicherung hat bei den letzten beiden Abrechnungen, es waren kleine Beträge, statt sonst 14 Tage nur 48 Stunden bis zur Auszahlung benötigt.
  11. Das ist immer Richtig. Und, für mich, ist jede Diskussion unter +20 eh Zeitverschwendung.
  12. @heidenei123ich stimme @m3 zu da kommt sicher nichts. Aber, ob es , auch für dich, gesund ist bei leichtem Regen mit 140 - 150 km/h an Fahrzeugen mit "Flutlicht" und gelb blinkendem Begleitfahrzeug, vermutlich ein Schwertransport mit Überbreite und/oder Überlänge vorbei zu fahren solltest du dir überlegen.
  13. Ärgerlich, dürfte schon vielen Anderen passiert sein. Zumindest das Geld für den RA hast du gespart.
  14. @m3, danke für deine Bestätigung. Der VT fährt „ vorsätzlich“ zu schnell.
  15. Guter Hinweis, dumme Frage: warum ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus 200 m Entfernung unsichtbar, eine Freigabe natürlich sichtbar und damit ab „Sicht“ gütig?
  16. Dumme Frage: Was hat die Anlage gekostet, was hat die Anlage „eingespielt“? Unwichtige Nebenfrage, wie viele Unfälle ereigneten sich auf der überwachten Strecke vor der Inbetriebnahme der Anlage, wie viele Unfälle während des Einsatzes. Nur dann kann man beurteilen, ob der „Michel“ Verlust erlitten hat.
  17. Spielt in Österreich offensichtlich keine Rolle. Test verweigern = Schuldig, Alkoholsünder. Eine Sicherheitsleistung hat die Österreichische Polizei dem TE offenbar auch abgenommen. Und ob er außerhalb Österreichs noch fahren darf ist denen sicher Wurscht.
  18. @Sobbel die Frau ist Abgeordnete und damit Person des öffentlichen Lebens. Da muss Sie sich so eine Veröffentlichung gefallen lassen. Wer ein öffentliches Amt hat ist für die Presse vogelfrei. Egal ob Politisch, Vorsitz im Kleingartenverein oder Sportverein. Und Mandatsverzicht macht die Presse neugierig.
  19. Für den Fall, dass du keinen Kalender besitzt. Ab 11.11. beginnt die 5. Jahreszeit. Rosenmontag ist in weniger als 3 Wochen. Und, Humor ist wenn man trotzdem lacht.
  20. Ein lecker Flönz mit einem kühlen Flens ist nicht zu verachten.
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