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rth

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Everything posted by rth

  1. Der TE schreibt in Post 1, er sei gefahren. Das Risiko ist nicht gering, daß das Originalfoto ausreichend "scharf" ist. Im Zweifel kann ein Richter auch einen Gutachter beauftragen. Wenn er erkannt wird zu seinen Lasten. 1. kann man sich Akteneinsicht verschaffen (notfalls über einen RA) 2. wird da nicht "einfach so" ein Gutachter beauftragt, ohne dass der Betroffene es erfährt. Und sollte es wirklich dazu kommen, zieht man den Einspruch zurück und fertig. zu 1: Akteneinsicht per RA ist nicht kostenlos, ohne RA eine freiwillige Leistung der Behörde. zu 2: Nicht so einfach, natürlich nicht.
  2. Der TE schreibt in Post 1, er sei gefahren. Das Risiko ist nicht gering, daß das Originalfoto ausreichend "scharf" ist. Im Zweifel kann ein Richter auch einen Gutachter beauftragen. Wenn er erkannt wird zu seinen Lasten.
  3. Jo, dafür gibt es dann dieses komische Ding. Wie heißt es nochmal? Genau: Bremse .
  4. Und wenn du Pech hast und der Schnarchkopp zieht mit steht die Frage "Ampelrennen" im Raum.
  5. Ich bin auch nicht ortskundig. Auf dem von dir verlinkten Bild zähle ich 4 Linksabbiegerpfeile... Das wird nicht einfach. Ich denke, dass ist ein "Rotlichtverstoss". Du wirst auf Post warten müssen.
  6. Bitte keine Verunglimpfung von Bahnhofstoiletten. Sie sind enorm wichtig!
  7. Wozu so ein Stern auch gut sein kann...... 10 Jahre alt.
  8. Möglich, aber ich glaube nicht, dass ich es erfahren würde.
  9. Nein, ich habe das Schild nach der Inspektion bewusst gesehen.(Werbung gelesen)
  10. Na, das ist doch kulant, wuerde ich mal sagen...... Stimmt. Der Verlust bleibt rätselhaft. Der Wagen ist nach der Montage des neuen Schildhalters durch die Waschanlage gelaufen. Da hätte ein Montagefehler eigentlich auffallen müssen. Die Bürsten reißen ein fehlerhaft montiertes Nummernschild ab. Doch ein Diebstahl??
  11. So, heute habe ich den Fall für mich abgeschlossen: Danke HarryB für die hilfreichen Links. "Mein" Straßenverkehrsamt hat so nützliche Hinweise nicht auf der Homepage, nur einen Vordruck für die "Eidesstattliche Versicherung; hat sich aber exakt so verhalten wie in den Links dargestellt. Dafür aber eine Möglichkeit einen Termin zu erhalten und sich ein "Kostenpflichtiges" Wunschkennzeichen auszusuchen. Zeitaufwand im Amt incl. Schilder drucken ca. 1 Stunde. Kosten 56.10 € Gebühren, 14.oo € für 2 neue Schilder. Die "alte" Nummer wird für 10 Jahre gesperrt. Der Händler hat keine Idee warum ich
  12. Hallo, danke für die vielen Beiträge. Zur Klarstellung: 1. Die Kennzeichen Grundplatte ist noch am Fahrzeug. 2. Der Kennzeichehhalter ist - mit meiner Zustimmung - vor 3 Tagen gewechselt worden. 3. Die Werkstatt behauptet, bei einem Montagefehler währe das Kennzeichen sofort, nach der ersten Bodenwelle an der Werkstatt abgefallen. Ansonsten lasse sich das Kennzeichen nur aus dem Halter entfernen, indem der Halter zerstört wird. 4. Das Auto wurde bewegt, es ist unwahrscheinlich, daß mir ein fehlendes Kennzeichen am Vortag nicht aufgefallen wäre. 5. Das Auto wurde in einer ruhigen Nebenstraße ge
  13. Gute Idee, leider hat der Beamte weder das Kennzeichen notiert, noch mir einen Zettel mitgegben. Nur einen guten Rat die Füße steill zu halten. @wolle63: Der Brief ist in meinem Besitz.
  14. Ob der Beamte Erfahrung hat, keine Ahnung. Er hatte 3 silberne Sterne auf der Schulter, jung war er auch nicht mehr. Nur, mein "Verdacht" 3 Tage vorher ist die Kennzeichenhalterung gewechselt worden, ich tippe immer noch auf schlampige Montage und schlichtes Verlieren, kein Diebstahl. Die Hoffnung ...
  15. Kann durchaus sein. Nur, mein Wagen wird 2015 "TÜV" fällig, der daneben 2016.
  16. Danke für die Info. Ich war auf der Wache. Ein sehr netter Beamter riet: Warten sie erst einmal ab. Wenn Diebstahl, dann erfahrungsgemäß beide Kennzeichen, nicht nur hinten. Er tippt auf schlichtes verlieren. Offiziell ist fahren nicht erlaubt, ...aber 1 woche mit einem Provisorium aus Pappe wird in der Regel nicht geahndet. Ich habe daher - noch - keine Anzeige aufgegeben und warte ab. Wenn ich Anzeige erstatte wird das Nummernschild zur Fahndung ausgeschrieben. Das Auto erhält andere Nummern; ähnich wie bei einer Ummeldung. Kosten natürlich zu meinen Lasten. Aussage PB: Natürlich nehme ich
  17. Heute Morgen fehlte an meinem Fahrzeug das hintere Nummernschild. Vor 3 Tagen ist der Halter in der Werkstatt gewechselt worden. Der Händler beteuert, wenn der Halter fehlerhaft befestigt worden währe, hätte das Schild keine Stunde am Auto gehalten. Das Schild kann nur entfernt werden, indem man den Halter (mit der Werbung) zerstört wird. Das Nummernschild kann nur gestohlen worden sein. Die Grundplatte ist noch vorhanden. Was kommt auf mich zu? Die Polizei wollte die Meldung des Diebstahls telefonisch nicht annehmen. Ohne Nummernschild mag ich nicht fahren. Ich warte erst einmal ab.
  18. Wir sind nicht in Österreich. Und auch dort wird - trotz eindeutiger Rechtslage - nicht sanktioniert. Darum geht es mir nicht. Das Einführen eines möglicherweise illegal erworbenen Beweismittels in einen Prozess kann "Rechtsbeugung" sein.
  19. @ Wolle: z.Z. ist die Zulassung des Filmchens aus der Dashcam "Rechtsbeugung". Und die "Zeugen" werden vor einer gerichtlichen Falschaussage geschützt. Wobei, wenn sie das Schild gesehen hätten und sind trotzdem zu schnell gefahren; sind wir dann beim Vorsatz?
  20. Es kommt darauf an. Wenn noch zusätzlich die Anschrift ermittelt werden muß, verlängert sich die "Zitterpartie" noch weiter.
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