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Devantes

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  1. Daran solltest du merken, dass ich die Sache anders sehe. Aber wahrscheinlich macht es eh keinen Sinn sich mit dir drüber zu streiten, da du auch Leute in deiner Freizeit anzeigst....Hoffe nur, dass der Sachbearbeiter nicht so engstirnig ist und mir gleich eine Unfähigkeit unterstellt. Ich war auch direkt bei der Polizei danach und habe die Sache gemeldet, der Beamter lachte drüber und wusste sofort worum es ging, als ich nur die Kreuzung erwähnt hatte und meinte dass es da am Tag einige Male vorkommt. Wahrscheinlich sind da sehr viele Leute an dieser Kreuzung überfordert. Sind wahrscheinli
  2. Ähm.... doch. Eben genau wenn man ehrlich ist (bzw. Du zu Dir selbst) muß man feststellen, daß Du einen Rotlichtverstoß begangen hast. Im übrigen: ohne Dir persönlich nahetreten zu wollen, aber wenn ich mir den ersten Absatz Deines letzten Posts durchlese, könnte ich auf den Gedanken kommen, Dir eine gewisse Unfähigkeit (weil wohl scheinbar bei einem gewissen Verkehrsaufkommen überfordert) zu unterstellen. Also wenn ich richtig ehrlich bin, habe ich keinen Rotlichtversoß begangen, weil ich nciht links abgebogen bin, aber wahrscheinlich macht es wenig sinn mit dir drüber zu diskutieren. Hier
  3. Ich wiederhole mich gern: ich habe etliche solcher Fälle zur Anzeige gebracht und bislang wurde keiner, der seinen Weg bis vor ein Gericht fand (auch das waren etliche) eingestellt. Es wurde jedesmal auf Verstoß nach § 37 StVO erkannt (mit den entsprechenden Folgen. Hinzu kamen aber die von Dir aufgeführten Verstöße, bei denen dem Betroffenen regelmäßig Vorsatz unterstellt wurde. Oh Mensch, das kann ja bunt werden, falls es zur Anzeige kommt, vor allem weil es 1. Kein Vorsatz war und 2. die Stelle wirklich etwas verwirrend ist für Ortsfremde. Aus der Vogelperspektive sieht alles so klar a
  4. Leute , irgendwie ist eure diskussion hier zu einem Battle geworden und hilft mir leider relativ wenig weiter, In nem anderen forum habe ich ein zwei nützliche hinweise erhalten: " Das Fahrzeug wird doch schon 2x geblitzt. Dann wird man auch an den Fotos sehen, daß der Fahrer geradeaus weitergefahren ist. Dann ist er bestenfalls mit einem recht neuen Tatbestand konfrontiert, die das Fahren auf der falschen Spur an Ampeln sanktioniert: "Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 2
  5. Oh ja, hast recht, sehe ich auch gerade erst:( Frage mich halt ob es trotzdem nicht zählt ob man links abbiegt oder nicht?
  6. Hallo Leute, bin heute in Offenbach an der Mühlheimer Strasse von dem Rotlichtblitzer erwischt worden. Ihr findet die Stelle hier: https://www.google.de/maps/@50.105412,8.783...1!1e3?hl=de oder https://www.google.de/maps/@50.105412,8.783...1!1e3?hl=de Ich bin auf der Mittleren Spur gefahren die wenn man an die Kreuzung kommt zur rechten von zwei Linksabbiegerspuren wird und von einen Rotlichtblitzer überwacht wird. Geradeaus geht es jedoch zweispurig weiter. Ich fahre also auf der besagten mittleren Spur- Die Linksabbiegerampel schaltet von orange auf Rot-- Die Ampel für die Geradeausfahr
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