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rth

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  1. Stell deine Fragen, du wirst sicher Antwort erhalten. 28,50 Euro "Antwortgebühr" sind dir sicher. Das ist ein Angebot, problemlos - für beide Seiten - die OWi abzuarbeiten. Du mußt dieses Angebot nicht annehmen.
  2. Und der SB, der den "richtigen" Fahrer am Hacken hat und dann gegen einen 2. ermittelt, bei dem die Verjährung eingetreten ist, zieht seine Hose mit der Kneifzange an. Aber manchmal kotzen die Pferde direkt vor der Apotheke.
  3. Ja, theoretisch kann ja die Verjährung gegen den Fahrer durch AHB oder Bussgeld unterbrochen worden sein, für den bisher "Unbekannten" ist Verjährung eingetreten.
  4. Ups, jetzt erst gesehen. Nein, der Begriff ist keine Unverschämtheit. Er stammt vom holländischen "bol" und bedeutet "Kopf" oder übertragen "kluger Mensch" (unangebracht ist das zwar, aber keine Beleidigung). "Cop" hingegen ist eine Beleidigung. Der Begriff kommt von "copper" und bedeutet grob übersetzt "Dieb" oder "jemand, der Dir was (illegal/unberechtigt) wegnimmt". Ein Bußgeld-SB ist also auch ein "Cop".</klugschieterei> Ist OT: Bei uns finden Drachenbootrennen für Freizeitsportler und Firmenmannschaften statt. Die Polizei startet mit einem Trikot mit der Aufschrift "Bulle" bzw. "B
  5. Das ist wissentlicher Betrug und @QTreiberin warum interveniert hier keiner? Betrug = Strafbar!!! Nichts anderes stand in den Beiträgen, um die es letztens ging, die nach Deiner Aussage "ok" waren. @ ElDiablo: Quatsch: Du hast keine Ahnung! So kann es gehen, aber der Sohn kann die Knolle an der Backe haben und nicht mehr los werden
  6. rth

    Berufsrisiko

    Wer ein Sprengstoffattentat lustig findet...
  7. @ ElDiablo: porscheturbo hat Recht. Dein Pos. 19 beschreibt eine Straftat. Straffrei geht anders.
  8. ebenfalls OT, aus reiner Neugier: War es für den Beamten deutlich erkennbar, dass es sich um das Führfahrzeug und nicht um irgendeinen Spinner handelte, der einfach mal über den Gehweg fährt? Ja! Schrifttafel vorn und mitlaufende Uhr auf der Ladefläche.
  9. Stimmt, es müssten sich viel mehr User melden um auf den Blödsinn und die Wichtigtuerei eines Mitgliedes hinzuweisen.
  10. Ist OT, trotzdem: Bei uns wollte mal ein Motorradpolizist die Sondergenehmigung für das Fahren auf Geh- und Radwegen kontrollieren. Es handelte sich um das Führfahrzeug bei einem Marathonlauf mit ca. 3.000 Teilnehmern; natürlich während des Laufes.
  11. FF fährt zur Übung oft mit Sonderrechten. Wie sollen die sonst eine Einsatzfahrt üben? (Oder ist ein Probealarm keine Übung?)
  12. Ich finde das voll fies, wie Du Menschen mit gewissen Defiziten auszugrenzen versuchst. Stimmt, Inklusion wird doch überall gefordert.
  13. Ist doch verfügbar. Und nu? Hast du Anzeige erstattet?
  14. Kaum, die Kuh war vom Schlachthof ausgebrochen.
  15. Richtig, aber nur wenn du ohne Widerrede fristgerecht zahlst.
  16. Wenn der SB sich die Hose mit der Kneifzange anzieht kann das klappen. Andererseits: Der Versuch ist nicht strafbar. Dein Vater muss den Bogen nur selbst ausfüllen.
  17. Es gibt 2 Möglichkeiten: Dein Bruder schreibt, er sei gefahren. Der SB nimmt die Angabe ab. Dein Bruder legt fristgerecht Widerspruch gegen den BGB ein. (Er darf sich - straflos - irren.) Der Irrtum wird erkannt. Verjährung für den Täter ist um, max. Folge für den Halter Fahrtenbuch, für den Bruder nix. 2. Möglichkeit. Der SB glaubt dem "Irrtum" nicht, der BGB bleibt bestehen, ob du per Gericht aus der Nummer raus kommst? Ihr dürft euch nicht zu ähnlich sein.
  18. Wieso das nicht? Wenn Pos. 1 Sinn macht, ist das Fahrzeug noch nicht umgemeldet.
  19. Alter Halter: z. B. Fahrtenbuch für alle seine Fahrzeuge: Kosten bis 200 Euro. Abmelden / Ummelden ist auch erforderlich. Und warum sollte er sich Ärger aufladen? Nur weil er zu dumm war das Auto vor dem Verkauf abzumelden? Bruder: Wenn er Pech hat, s. Link in Pos. 1, wenn er Glück hat - nichts. Deshalb lesen, lesen, lesen.
  20. Hallo Norbert, herzlich willkommen im Radarforum. der "alte Halter" sollte, wenn er klug ist, schreiben: Bin nicht der Fahrer, habe den Wagen am xx.yy.zz an abc verkauft. Anschrift. Ende. Wenn er nicht klug ist: Maximal kann er dir das Schreiben geben. Du kannst das Schreiben an deinen Bruder weiterreichen, er muss den Schrieb ausfüllen und die Missetat bekennen. Wie es dann weiter geht: Lesen, wird hier x mal beschrieben. Folgen:http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/23925-rotlichtverstoesse-und-bahnubergang/
  21. Wenn du Pos .1 gelesen hättest ... Wenn Abbiegespur und "Gerade aus" gleichzeitig grün haben ist es doch langweilig.
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