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rth

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  1. @ElDiablo: http://www.radarforum.de/forum/index.php/forum/48-verkehrsverstoesse/ und das 2 x.
  2. vermisse den Biber noch, dann wäre es komplett Ich hoffe Dein Kumpel fährt den gewonnenen GTI noch?! (Sarkasmus aus) ... Welche Rechtsfolge hinsichtlich Fahrverbot ist zu erwarten? ... war die Frage. (hab ich da rauskopiert, also nix Unsinn - hoffe da bekomme ich Zustimmung?!) Folgendes habe ich geantwortet: Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärte
  3. @Eribaer, dieses Wort würde ich patentieren lassen.
  4. Das wäre die SA. Ich tippe auf "Sachabaita" . Du bist kleinlich!
  5. Hab' eine Verständnisfrage: Wat is eigentlich ein "SA" Eine verbotene Organisation aus dem 3. Reich.
  6. @ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot. Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal. Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden.
  7. Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen...
  8. TE ist Widerholungstäter, da hat der SB kein Ermessen.
  9. Das neue Auto hat deutlich mehr "Bums". Daher 1.1. und < 150 € Maut.
  10. Wird dann nicht einfach ein Bußgeldbescheid erlassen und das Gericht kümmert sich in letzter Instanz darum? Entweder das "Blitzerfoto" ist in Ordnung, dann wird schon der SB durch einen Vergleich mit dem im Einwohneramt gespeicherten Foto aus dem Perso feststellen, dies ist nicht der Fahrer. Oder das Foto ist schlecht, dann ist es ein Problem der Behörde. Auch Richter sind nicht blind. Der Unterschied Vater - Sohn ist deutlich.
  11. Was diese Behörde speichert ist mir nicht bekannt, aber warum antwortet dein Vater nicht fristgerecht: Ich habe den Wagen xy am Tattag nicht gefahren.
  12. Entschuldige bitte, ich habe nicht gewusst, du kannst nicht lesen.
  13. Habe ich. Übrigens auch die widersprüchlichen Behauptungen darin. Und sonst: wo war da der Link zu den Anforderungen in welchem Land? Wenn du lesen könntest...
  14. Höhere Hürden im Vergleich zu welchen Ländern? Du hast Pos. 5424 und 5421 gelesen?
  15. Die Voraussetzungen um in den Polizeidienst zu kommen sind offensichtlich unterschiedlich. NRW z. B. hat da - sehr viel - höhere Hürden. https://www.polizei-nrw.de/artikel__8816.html
  16. Hat er in diesm Fall nicht. Eine Alarmanlage hat ausgelöst. Warum???
  17. Als ex. Revisor kann ich dir versichern, nach langer Prüfung, Auswertung aller Fakten komt man Monate später zu einem belastbaren Ergebnis. (Die arme Sau im Streifenwagen kann einem nur leid tun. Hoffentlich wirst du nie mit so einer Prüfung betraut.)
  18. Mich würde - ernsthaft - interessieren, ob es dazu belastbare Zahlen gibt. Ich kenne keine Zahlen. Nur viele Menschen. Aber auch da habe ic keine Statistik geführt.
  19. Will man das? Ich fürchte ja. Die Meinung, daß die Polizei zu lasch vorgeht (vorgehen muß) ist weit verbreitet.
  20. Nach intensiver, monatelanger Prüfung wird schon festgestellt werden, wie sich die Beamten hätten verhalten sollen.
  21. Nein, geht nicht. Vor allem, ich hatte nahezu beliebig viel Zeit zu prüfen, konnte Vorschriften nachlesen, andere Kollegen nach ihrer Meinung befragen. (Externer Erfahrungsaustausch usw.). Die Kollegen "vor Ort" mußten nahezu immer unter Zeitdruck entscheiden.
  22. Pfui, ein TR3A ist Kult, den darf man nicht werfen!
  23. Im Gegenteil, es war ausdrücklich erwünscht, daß man Abstand zum Rest der Belegschaft hielt.
  24. Ist OT, trotzdem: Ich habe mal 3 Jahre in der internen Revision einer AG gearbeitet. Wir hatte das Recht alle Akten einzusehen, alle Behälter und Schränke öffnen zu lassen, alle Betriebsteile zu betreten, alle Mitarbeiter zu befragen. Keine weitere Weisungsbefugnis außer dem Recht, Arbeiten sofort unterbrechen zu lassen und sofort den zuständigen Abteilungsleiter zu unterrichten der das weitere Vorgehen zu entscheiden hatte. Direkter Vorgesetzter war der Vorstandsvorsitzende, der die Berichte erhielt. Untersucht wurden Vorgänge auf Weisung des Vorstandes und auf eigenen Vorschlag nach Genehmig
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