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rth

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  1. Könnte es daran liegen, daß in eurer Gegend nur wenige Mitbürger mit ostanatolischem Migrationshintergrund leben?
  2. Das Gericht ist die entscheidende Instanz.
  3. Doch, natürlich. Mit Wegfall der Möglichkeit, Bargeld zu kassieren, bekamen wir die Telecash-Geräte. Mit einer Plastikkarte kann jeder cash vor Ort bezahlen. Danke für die Auskunft!
  4. Hallo Nachteule, Ich kenne Telecash. Nur ich meine gehört zu haben wird in NRW nicht -mehr?- eingesetzt.
  5. Ich hatte mal das "Vergnügen" eine Verhandlung wegen fahrens ohne FS zu verfolgen. In 2 Jahren 13 x erwischt. Sobald der Täter das Auto nutze riefen die Nachbarn an. Er wurde nur selten erwischt, wie geagt 13 x. Gefahren ist er sicher öfter. Urteil 3,x Jahre
  6. Du Ärmster! Keine Freundin, keine Geliebte, nichts... Vielleicht wirft die Geliebte drei Steinchen ans Fenster? Ja, Blauwacker!
  7. Hallo Nachteule, wenn ich mich nicht irre gibt es in NRW nur noch Zahlkarten. Bargeld ist definitiv out, Telecash ???
  8. Du Ärmster! Keine Freundin, keine Geliebte, nichts...
  9. Ich kann nur für mich sprechen: Anhalten und zahlen am Ort der "Misstat" ist wirkungsvoller als nach Wochen einen "Schrieb" bekommen mit Zahlkarte.
  10. Polizei kennt die Fahrer ohne FS, "böswillige" Nachbarn oft auch.
  11. Nicht nur das. Der immer wieder geforderte "Fachanwalt" war ja wohl nicht im Gerichtssaal.
  12. Ist nicht sehr wahrscheinlich, aber der Anhörungsbogen, der die Verjährung unterbrochen hat, kann tatsächlich verloren gegangen sein. Wenn du nach mehr als 3 Monaten einen BGB erhalten solltest würde ich auf Verjährung verweisen und um Einblick in die Akte bitten.
  13. Hallo gery41, ich habe noch nie gewerblich einen Lkw gefahren und werde es auch nicht ändern. Für mich ist es eine rein theoretische Frage. Wobei, als Student habe ich Taxi gefahren und hatte eine "Gelbe Pappe". Dürfte ich nach entsprechender ärztlichen Untersuchung wieder Taxi fahren?
  14. Ich hatte einen Führerschein Klasse 3. Damit durfte ich Fahrzeuge bis 7,5 t mit einem Hänger bis 11,25 t fahren. Ab dem 50 Lebensjahr ist alle 5 Jahre eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich um die Fahrberechtigung iin diesem Umfang zu erhalten. Jetzt habe ich gehört, dass das Recht jederzeit wiederhergestellt werden kann, wenn man die ärztliche Untersuchung nachholt. Stimmt das?
  15. Korrupte Polizisten mag es geben, so wie korrupte Bundesligaschiedsrichter. Aber in Deutschland sicher ein -sehr, sehr - seltenes Problem.
  16. Du kennst keinen Richter! Die richterliche Unabhänigkeit ist eine "Heilige Kuh"!
  17. Auch ein Generalstaatsanwalt kann einen Richter nicht "zurückpfeifen", nur einen Staatsanwalt. Warum auch, wo kein Kläger ist kein Richter!
  18. Ich vermute du hast einen Anhörungsbogen als Halter erhalten, keinen Bussgeldbescheid. Da du schreibst du wurdest geblitzt, dass ist abens kaum zu übersehen, gehe ich davon aus das die Behörde ein Foto hat. Ich würde wie folgt antworten. Ich bin nicht gefahren, bitte senden sie mir ein Foto damit ich bei der Suche nach dem Fahrer mithelfen kann. Der "Guten Ordnung" halber weise ich darauf hin, dass das Fahrzeug xyz als PKW zugelassen ist. Absenden 2 Wochen nach Eingang des Schreibens. PS: Herzlich willkommen!
  19. Eben, nicht "bemerkt", keine Straftat, kein Eingreifen erforderlich.
  20. Hallo Pedro, es ist doch sehr einfach. Auch ein Polizeibeamter kann immer noch in eine andere Richtung schauen. Und was man sieht entscheidet man immer selbst.
  21. Hallo Pedro, ich habe ein anderes Beispiel: Ein Kinderschänder wird zu x Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich Sicherungsverwahrung. Wenn der Täter nach der Haft aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden will muss seine "Ungefährlichkeit" in entsprechenden Prüfungen nachweisen.
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