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BlitzBlitz

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  1. Hier ist ja mal wieder die Post abgegangen. Fassen wir zusammen: Wer mit dem Nervenkitzel klar kommt, lernt die Legende auswendig und hat am besten ne EC-Karte, o.ä. dabei und verkauft sich ggü. dem Beamten so gut es geht. Schließlich sind sie auch nur Menschen LG
  2. Hallo Ihr Lieben, nach einem längeren Prozess, wurde ich vom Amtsgericht zu einem 1-monatigen Fahrverbot verdonnert. Trotz Klage und der Mitteilung das ich im Außendienst darauf angewiesen bin und max. 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen kann hat es zu nichts gebracht. Widerspruch gegen das Urteil wurde abgelehnt. Ein unfähiger Anwalt (bzw. seine ahnungslose Frau) sollte mich vertreten. Obwohl mein Punktekonto jungfräulich ist hat mir genauso wenig verholfen. Wie dem auch sei. Was ich mich gerade frage ist was die Polizei denn macht, wenn ich bei einer Polizeikontrolle sage das ich mein Führe
  3. Nein, der Bußgeldbescheid ging an den Halter des Fahrzeugs. Kann dies denn zu einem Fahrtenbuch führen?
  4. Moin Moin! kürzlich kam ein schöner gelber Brief nach Hause wo eine Geldbuße fürs "verbotswidrige parken auf dem Gehweg" i.H.v. 20 € angesetzt wurde. Desweiteren kommen Gebühren i.H.v 25 €, sowie 3,50 € Auslagen hinzu. In Summe also 48,50 € Leider kam vorher keine Verwarnung. Das Fahrzeug läuft auf ein Familienmietglied. Nach meiner Recherche sind Verwarnungen ja keine Pflicht, sodass nicht nachgewiesen werden muss, dass ich den Brief erhalten habe? Entsprechend finde ich die Höhe ein wenig happig. Welche Möglichkeiten bestehen in diesem Fall? Gilt hier eine Halterhaftung? Was passiert
  5. Das ist Standard. Die Befragung der Nachbarschaft soll (wenn sie denn durchgeführt wird) Fehler ausschließen. Wenn du im Laufe des Tages Fehler frei bleibst, dann stell die Frage nochmal (heute wars schon mal nicht) - vor allem, wenn du x-mal den gleichen Mist schreiben musst. (Irgendwo steht auch was von "Wer ohne Schuld ist...." Hier herrscht wohl ein Überschuss an Testesteron... Da haste was in den falschen Hals bekommen! Auch wenn es heißt: "Wer ohne Sünde ist, .... " Es geht ja vielmehr darum alle legalen Mittel zu nutzen um für den Enkel als Betroffenen am Besten aus der Sache rau
  6. Leider ist der Beschuldigte der Fahrer Bzw. es ist der Betroffene! Nicht der Beschuldigte Noch wird gegen den Fahrer ermittelt und nicht er ist noch nicht festgestellt worden.
  7. In dem Anhörungsbogen wird erwähnt: Für dewn Fall dass der Beschuldigte - ohne Angaben von Gründen - den angegebenen Termin nicht wahrnimmt, wird: - davon ausgegangen, dass er von seinem Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, keinen Gebracuh machen will - außerdem darauf hingewiesen, dass zur Feststellung der Fahrers die Vorlage eines Fotos die Befragung in der Nachbarschaft durchgeführt wird. Desweiteren ist in dem Anschreiben ein Fehler drin. Sie schreiben, dass am Datum XYZ, um 90:30 Uhr der Betroffene erscheinen soll... Kann man das Anfechten? Klingt jetzt nicht so als hätten di
  8. Hallo Nadi! Wie sicher bist Du Dir? Im Zeugenfragebogen steht ganz klar, dass 60 km/h erlaubt sind und der Enkel mit 104 km/h nach Toleranzabzug gefahren ist. Desweiteren ist gestern eine Ladung der Polizei auf den Enkel eingetroffen. Nachdem der Zeugenfragebogen nicht beantwortet wurde, da dieser natürlich nicht nachweislich eingetroffen ist. Normalerweise hätten wir mit ner Mahnung gerechnet. Hier kam allerdings nichts, sondern die Ladung der Polizei. Wie sollte man jetzt vorgehen? Zwischen Anhörung und Verjährung liegen gerade mal 2 Wochen. Sollte ich ein Rechtsanwalt einbeziehen um auf d
  9. Gut... Dann gehen wir auf das erste Schreiben nicht ein und warten bis die Erinnerung kommt... Dann soll Oma mal zurückschreiben, dass sie gerne ein Foto hätte wo man das Gesicht genauer erkennen soll... Evtl. hilft das ja... Werde dann nochmal auf Euch zukommen Könnte echt kotzen... Wäre der Blitzer an einer Schule... Ok! Dann verstehe ich das! Aber an der Travemünder Landstraße wo 3 Spuren sind und die Landstraße von der AB abgeht eine 60er Zone hinzuknallen.... Unglaublich!!! Selbst wenn es um Lärmschutz geht, dann gehört da ein 80er Schild hin! Und da beschwert man sich noch warum der H
  10. Sprich... Oma sollte im Zeugenfragebogen gleich die falsche Person angeben (sprich Vater)? Da lässt sich aber schnell beweisen das es vorsätzliche Falschaussage war...
  11. Moin Jungs! Erstmal vielen Dank für Eure Nachrichten! Es sieht folgendermaßen aus. Es handelt sich um ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter (also der Oma). Hierbei besteht für sie die Möglichkeit für Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Damit wird dann klar, dass die Poilzei innerhalb der Familie zu suchen hat. Meine Hoffnung ist natürlich das es zuerst auf meinen Vater fällt, sodass dieser es dann hinziehen kann bis zur Verjährung. Jedoch ist das Foto recht scharf, sodass man eigentlich erkennen sollte, dass dort kein 40 + Jahre junger Mann hinterm Steuer sitzt. Der Br
  12. Moin Moin!!! am 09.03.2014 wurde ein Mann dummerweise außerhalb geschlossener Ortschaften geblitz. Er ging davon aus, dass es eine 80er Zone sei, sodass der Schock groß war als der Brief einging und nun gegen den Fahrer ermittelt wird. http://www.blitzer.de/blitzer/757341/pictures/71410 3-spurige Straße die wohl von der Autobahn abgeht und ne 60er Zone... Ich fass es nicht... Wie dem auch sei, das Fahrzeug ist nicht auf den Mann angemeldet, sondern auf eine Person im Familienkreis die jedoch kein Führerschein besitzt. Dummerweise ist die Person auf dem Blitzerfoto im selben Haus gemeldet w
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