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rth

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Everything posted by rth

  1. Natürlich Rechtsbeugung! Oder Pragmartismus. Wenn das Parken auf Gehwegen erlaubt wird muss der Bordstein abgesenkt werden. Oder die Stadt haftet für Schäden am Auto.
  2. Ich kenn eine (Groß) Stadt, da wird den Politessen und Verkehrsaufsehern von ihren Vorgesetzten empfohlen, bei einer "Restgehwegbreite" von 80 cm ( 2 Gehwegplatten) in Wohnstraßen bzw. 120 cm "Restgehwegbreite" (3 Gehwegplatten) in allen anderen Straßen weiter zu gehen. Es gäbe wichtigeres zu beanstanden.
  3. Natürlich Verwaltungsgericht. Anordnung eines FB ist ein Verwaltungsakt, kein Urteil. Kosten sind Gebühren, keine Strafe.
  4. Firmenangehörige können durchaus grundsätzlich Berechtigte sein. Natürlich, können sie, müssen sie aber nicht.
  5. Hallo Pedro, das Problem wird im Urteil des Amtgerichtes, wie in Pos. 3 dargestellt, so gelöst: Der "Verantwortliche" hat zu wissen wer gefahren ist, selbst wenn kein Foto vorliegt. Wenn er es nicht weiß; Fahrtenbuch für alle. Punkt. Nun bindet ein AG kein anderes Gericht, trotzdem wird das Urteil auch von anderen AGs zitiert. MfG rth
  6. Weil einer schon einer zuviel ist! Stimmt auch wieder.
  7. Ääh - nur, weil der Verantwortliche etwas zu wissen hat, wird aus Nichtwissen bzw. der Angabe einer Anzahl möglicher Fahrer keine Falschaussage. Und Diebstahl ist Diebstahl, keine unerlaubte Benutzung. Ob die hier überhaupt vorliegen könnte, ist erstens völlig offen und zweitens für den Fall absolut uninteressant. Ja. Und? Meinst Du, in solchen Fällen müßte man zwischen privater und dienstlicher Dummheit unterscheiden? Dann solltest Du weniger absolut formulieren. Um es klar zu sagen: für Deine Behauptung gibt es keinen passenden §. Wer redet denn von müssen? Können es m.E. gewesen se
  8. Man könnte darüber diskutieren, ob Deine Meinung zuträfe, wenn der zuständige Mitarbeiter sich auf die genannten Personen versteifte, also andere als Fahrer absolut ausschlöße. Wer allerdings so dumm ist und nicht ein m.E. o.ä. einfügt, der gehört aus grundsätzichen Erwägungen heraus bestraft. Unabhängig davon: welchen § würdest Du anwenden wollen? Das ist völliger Quatsch. Wenn ich Pos. 3 richtig verstanden habe, hat der "Verantwortliche" der Firma zu wissen wer gefahren ist, somit Gefahr der Falschaussage. Diebstahl ist natürlich eine Beschreibung der "unerlaubten Benutzung."
  9. Das ist doch längst Pflichtlektüre für alle Fahrdienstleiter.
  10. ... Aber wenn ich 14 (vierzehn!) Semester an einer Uni gewesen wäre, würde ich sicherlich nicht auf diese reichlich langen sieben Jahre, sondern auf das Ergebnis abheben. ... 14 Semester ist für einen Abschluss mit Doktortitel doch in Ordnung.
  11. Wenn die wollen, bitte, eine konkrete Tat geschah nicht. Ist auch nicht erforderlich. Es besteht der Verdacht, dass du charakterlich nicht geeignet bist ein Fahrzeug, egal ob Flugzeug, Auto oder Schiff zu führen. Den Verdacht kannst du durch eine MPU ausräumen.
  12. über welche Vorschrift? Die STVO sagt Fußgänger haben den Gehweg zu nutzen, wennd ort jeamnd widerrechtlich sein KFZ abstellt hat der eben gewollt daß man sich datan vorbeizwängt oder darüber hinwegläuft. Ich nehme zu dessen Gunsten an daß der die Füßgänger NICHT widerrechtlich nötigen wollte sich der KFZ-Gefahren auf der Fahrbahn auszusetzen. Schlicht Abwägung, evtl. KFZ-Geringsbeschädigung statt Personenschaden auf der Fahrbahn! :vogelzeig:
  13. Nö, keine Straftat, kein Vorsatz meinerseits. Spiegel sind stabil. Sie können von einem Fußgänger nur mit voller Absicht abgebrochen (in der Regel "abgetreten) werden. Wegklappen geht natürlich "ohne Absicht!"
  14. Ja. Und? Ist das eine Begründung für das Parken auf Geh- und Radwegen? Im übrigen: Polizei rufen ist zwecklos, O-Amt anrufen bzw. selbst anzeigen ist böse, Spiegel abbrechen ist Selbstjustiz - was bitte also soll bzw. darf der betroffene Fußgänger bzw. Radfahrer tun? Wenn ich mich wirklich über ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig ärgere kann ich Anzeige erstatten. Punkt. Wenn ich das Fahrzeug beschädige mache ich mich strafbar. Der Fehler eines Anderen ist keine Rechtfertigung meinerseits mich über Vorschriften hinweg zu setzen.
  15. Die Ironie nicht gefunden? Dabei hatte ich doch als Findehilfe den Flötemann dazugestellt. Leider nein!
  16. Sehr richtig; nur Spiegel abbrechen ist auch verboten. Ist "Selbstjustiz"!
  17. Da müßte aber Absicht unterstellt werden. Abbrechen eines Spiegels geht nicht im Vorbeigehen aus Versehen.Nur mit Absicht!
  18. Du begehst also weil du dich über die OWi eines Anderen geärgert hast eine Straftat.
  19. Strafrechtlich nein. Zivilrechtlich schon möglich, ähnlich Kfz-Versicherungen die Rabatte bei einem Mindestalter bezüglich des Fahrers gewähren. Ich habe vor einer Woche 5,99 € pro Tag extra für einen 2. Fahrer bezahlt. Der Name des 2. Fahrers mußte angegeben werden, der FS wurde überprüft.
  20. Natürlich, der Radfahrer wird gezwungen statt des Gehweges die Fahrbahn zu benutzen. Und das ist gefährlich!
  21. Herzlich willkommen KrankeSchwester. Ganz allgemein, moderne Radaranlgen können mehrere Spuren überwachen und die Fotos entsprechend zuordnen.
  22. Kommt auf die Umgebung an. Kann "übel" aufgenommen werden.
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