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rth

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Everything posted by rth

  1. Hallo DarkHornet, du mußt abwarten. 1. Hat der "Messdiener" deine Nummer notiert. 2. Bist du auf dem Foto erkennbar. Solltest du Post erhalten ist Frage 1 beantwortet....
  2. rth

    Gaffer.....

    Der einschlägige § spricht nicht von Körperverletzung. Und woher hast Du das mit der Strafverfolgung? Unabhängig davon kannst Du ja mal versuchen, ein Kind mit (komischen) blauen Flecken o.ä. bei einem Kinderarzt oder in einem Krankenhaus vorzustellen und hoffen, ohne kritische Fragen davonzukommen - erfreulicherweise. Hallo Biber, der von dir - richtigerweise - zitierte Paragraf ist nicht strafbewehrt. Ersatzweise greift dann nur Körperverletzung. Kinderärzte und KKH sind heute aufmerksam, sehr gut. Nachbarn werden auch immer öfter neugierig! Hallo Nachteule, das Jugendamt benötigt eine
  3. rth

    Gaffer.....

    Mal blöd gefragt, weil ich es tatsächlich nicht weiß: Ist es das überhaupt grundsätzlich und für alle - also mit eigenem Tatbestand oder fällt das auch einfach nur unter Körperverletzung.Gut, ich weiß, das Leherer, Erzieher udgl. nicht mehr mit dem Rohrstock unterrichten dürfen, aber mir wäre neu, dass der berühmte Klapps auf den Gluteus Maximus für Eltern wirklich auch explizit verboten wäre. Ja, körperliche Züchtigung ist in Deutschland verboten. Ist "Körperverletzung". Strafverfolgung aber nur auf Antrag des Betroffenen oder bei "Öffentlichem Interesse", praktisch also sogut wie nie.
  4. Hallo Pedro, dass ist mir neu. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der BT-KAT immer von einfacher Fahrlässigkeit ausgeht.
  5. Ich auch, deshalb generelles Tempolimit auf allen Straßen, auch auf BAB wie z. B. in den allermeisten Staaten!
  6. Ich denke Du spielst auf den Wiederverkaufswert an. Dazu folgendes: 1. fahre ich meine Fzg. meist bis sie nur noch Schrottwert haben 2. wäre es einem pot. Käufer leicht möglich die Sache mit dem zusätzlichen Besitzer zu erklären. 3. finde ich das Artikelmerkmal: aus erster, zweiter usw. Hand eh´ total dämlich. Zu 1. Ich nicht zu 2. Vile Spass, beim Pferdehandel wurde bereits gelogen... zu 3. Deine Meinung, die Preise sprechen nach meiner Meinung eine andere Sprache.
  7. Der Unterschied beim Verkauf des Fahrzeuges aus 1, 2, oder x ter Hand ist dir bekannt?
  8. rth

    Gaffer.....

    Nein. Das käme vielleicht Deinem "claim and duck"-Stil entgegen, ist aber einer gedeihlichen Diskussion eher abträglich. Wenn man sich darüber austauschen will, wie "Gaffen" verfolgt werden könnte, muss man den Tatbestand schon definieren. Für mich z.B. beginnt "Gaffen", wenn jemand nicht verkehrsbedingt und aus Schaulust langsamer fährt als möglich und erlaubt. Aber wie will man so etwas belegen? Hallo Pedro, ich verstehe dich nicht! Da schreibt er endlich etwas Sinnvolles, da bist du immer noch nicht zufrieden.
  9. Wenn ich "Betriebsgefahr KfZ" bei Google eingebe finde ich zuerst ein Urteil des BGH von 1979.
  10. Dann dürfte der Drops gelutscht sein. Verjährung ist unterbrochen, der SB kann jederzeit das Foto mit deinem Bild im Einwohnerverzeichnis vergleichen. Wenn du in Flensburg 0 Punkte hast kannst du mit dem SB verhanden. Führerschein wird dringend benötigt (Nachweis erforderlich), kurzfristige Limitänderung. -> Verdoppelung des Bussgeldes. In den FAQ gibts ein Beispiel.
  11. Hallo gerre, welche sozialdemokratische Justizministerin hat den Begriff Betriebsgefahr erfunden?
  12. Habe ich anders im Gedächnis. ...Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges, welches im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, ist immer der Fahrer und der Halter verantwortlich.
  13. Die StA kennen halt "ihre" Pappenheimer.
  14. Aber doch nur dann, wenn DU es willst. Deren Anwesenheit erfährt man doch schon viele hundert Meter vorher. Mit entsprechender Technik verbaut, versteht sich. Stimmt natürlich; aber der "aufmerksame" Autofahrer hat sowohl die rechte Spur als auch den Rückspiegel im Auge.
  15. Die Lappalie war ein Umweg von ca. 1 Stunde pro Tag.
  16. Wer ist "wir"? Und was sollte das Problem sein? "Wir" ist die Bevölkerung eines Stadtteils; Problem war die Frage dürfen Linienbusse mit stehenden Fahrgästen auf einer Autobahn fahren. Antwort: "Ja", aber max. 60 km/h. Das ist kein Problem, die Strecke ist kurz.
  17. Danke für die Auskunft. Dann haben wir kein Problem!
  18. Bei uns wird eine baufällige Brücke abgerissen und anschließend an gleicher Stelle neu gebaut. Bauzeit mehrere Jahre. Der Linienbus muß daher auf eine BAB umgeleitet werden. Der Bus ist oft überfüllt, viele Fahrgäste müssen stehen. Ist der geplante, regelmäßige Transport von stehenden Fahrgästen auf der BAB erlaubt?
  19. Hallo Eribaer, in am Wochenende wieder in OÖ. Aber wer die Teilchen auf der A9 hinter den Tunnel übersieht ...
  20. Hallo Eribaer, rigide Überwachung in Österreich ist sicher maßlos übertrieben! Der TE hat geschlafen und nun will erwissen ob er den "Wecker" überhört hat.
  21. Aha, du nennst es "Aufwachen". Ich nenne so etwas maßlose Willkür und bewusstes Unterlaufen einer der wesentlichsten Rechtsregeln überhaupt (nulla poena sine culpa) durch gezielten Einsatz von Verwaltungsrecht . Wenn du die Ironie findest; du darfst sie behalten.
  22. Stimmt. Der SB hat den Weg vom Halter zur Frau nicht gefunden. Der Halter hat mit Erfolg "Spielchen" mit dem Rechtsstaat gemacht. Jetzt wacht der Rechtsstaat auf, hoffentlich diesmal mit Erfolg.
  23. Und wenn Post kommt hast du die Bestätigung, dass du 2 x tief geschlafen hast! 1. Schild übersehen (verzeilich), 2. Blitzer nicht bemerkt (unverzeilich)! Aber noch lange kein Grund zu zahlen.
  24. Ja, die gibt es (als herunterzuladende Zusatzfunktion). Erlaubt sind die nicht. wir hatten dazu schon lange Auseiandersetzungen ob erlaubt oder verboten. Da diese Zusätze im Navi praktisch nicht verfolgt werden sind sie im Grunde geduldet.
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