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Jens-WN

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  1. Versuch mal meine Grundhaltung zu verstehen....ich hab nix gemacht, im ersten Schreiben erzählen "die" was von Abgleich der Meldedaten usw. Da denk ich mir, zum Tatzeitpunkt war auch der Fahrer an der gleichen Adresse gemeldet wie ich, solln se mal abgleichen und ihm dann schreiben. Um "denen" auf die Sprünge zu helfen hab ich den Anhörungsbogen ja auch umgehend zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass ich nicht der Fahrer war. Ein paar Wochen später kommt Freitags ne Einladung, dass ich Montag oder Dienstag zwischen 8 und 12 Uhr da aufzutauchen habe. Ähm, gehts noch? Abgesehen, dass Otto-Norm
  2. Ich hab nie irgendwo "Einspruch" eingelegt. Ich hab auf dem Anhörungssbogen angegeben, dass ich den Verstoss nicht zugebe, weil ich nicht gefahren bin. Dasselbe hab ich auf dem LRA wiederholt ... wo ich mir jetzt aber nicht sicher bin, ob ich da was unterschrieben habe und was da drauf stand..... Vielleicht war das ja der Einspruch Wäre schön gewesen wenn Du das ein wenig eher geschrieben hättest... sorry :-/
  3. Ich hatte jetzt eher gedacht, dass der SB - nachdem sich der TE nicht zeitnah auf den AHB gemeldet hat - eben schon den BuGeBe erlassen hatte, der den TE aber zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erreicht hatte, was aber wiederum der SB nicht wissen konnte.Der SB wertet das als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und gibt die Sache ab ... Deshalb sollte der TE vielleicht mal nachfragen, was mit dem BuGeBe/PZU passiert ist. Gruß, AnReRa Den AHB hab ich rechtzeitig zurückgeschickt, den Termin beim Landratsamt hab ich "nur" einen Tag verspätet wahr genommen (hab nochmal nachgeschaut). "Mein"
  4. mh, und wenn die das Kreuzchen auf dem Anhörungsbogen bei "nein, der Verstoss wird nicht zugegeben" als Einspruch gewertet haben? Weil nach der Anhörung kam ja "gleich" die Einladung und auf dem Landratsamt sagten die mir ja schon, dass das jetzt direkt ans Gericht geht.
  5. Also ich habe hier: -eine Anhörung zum Bußgeldverfahren von Anfang April -eine Ladung als Betroffener vom Landratsamt zur Vernehmung von Ende Mai (übrigens mit dem Hinweis, dass ich zum Erscheinen verpflichtet bin), diese hab ich Freitags erhalten mit Termin Montag oder Dienstag jew. 8-12 Uhr, ich war aber erst am Mittwoch dort -keinen Bussgeldbescheid, sondern: -eine Einladung zum Gerichtstermin von Ende Oktober (hier war ich schon 5 Wochen außer Landes) -ein Urteil von Ende November (ab da war ich noch weitere 4 Wochen nicht da) Ich hab grad mal nen Anwalt für Verkehrsrecht angerufen, der
  6. Hi, danke für die schnellen Antworten! zu 1) die Woche dürfte jetzt rum sein, hab ich wegen Weihnachten etwas vertrödelt :-/ zu 2) naja, wenn der Bußgeldbescheid jetzt rechtskräftig ist (hab ihn ja noch nicht, hatte nur die Anhörung), dann drücken die mir nen Punkt rein, für etwas dass ich nicht getan hab. Ob das jetzt "verurteilt" oder "vervorurteilt" heißt ist auch wurst ;-) zu 3) ich war über 3 Monate im Ausland und die Post wurde an die Adresse meiner Eltern zugestellt, die mich darüber auch informiert haben. Daraufhin hab ich ja die E-Mail geschrieben, dass ich im Ausland bin (vor
  7. Hallo Zusammen, im Juni ist ein Familienangehöriger mit einem auf mich zugelassenem Auto geblitzt worden. Genaue Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr, war jedenfalls ein Punkt dabei. Ich hab den Anhörungsbogen zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass ich nicht gefahren bin. Daraufhin bekam ich eine Einladung zum Landratsamt, der ich (wenn auch mit 2 Tagen Verspätung) gefolgt bin. Meine Aussage habe ich dort wiederholt: "ich bin nicht gefahren" Auf dem Bildschirm des SB sah ich auch das Foto, welches ich einwandfrei als "nicht ich" identifizieren konnte. Dazu habe ich mich aber nicht geäußert.
  8. Aus Erfahrung in Basel-Stadt kann ich dir folgende "Preise" geben. -Überschreiten der zulässigen Parkzeit (in BS 90 min) um mehr als 2 Stunden: ab 100 CHF -keine Parkuhr gut sichtbar hinter der Frontscheibe platziert: 40 CHF noch Fragen? ;-D
  9. Wenn man Satz 2 und 3 nochmal einzeln liest und sich auf der Zunge zergehen lässt, löst sich das Rätsel ;-D
  10. So Happy End nun. Ich hab mit der Sachbearbeiterin telefoniert und sie hat nach Ansicht der Aktenlage (meine ganzen Punkte....alles Geschwindigkeit) und ein wenig Weinerei, wie unwissend ich doch bin aus dem BGB eine Verwarnung für 35 Euro ohne Punkte gemacht. Also dran bleiben, nachfragen und natürlich nie wieder erwischen lassen. So als Tipps LG
  11. Ich hab heut mal da angerufen, weil mir das beim letzten Mal sehr viel weiter geholfen hat und die Mädels in der Verwaltung das nicht so eng sehen, wie die Polizei bei der Kontrolle. Die zuständige Sachbearbeiterin hat zwar grad Urlaub, aber mein Anruf wurde erstmal aufgenommen. Wegen der Adresse scheinen die irgendein Problem intern zu haben, ich vermute dass der PM statt der Stadt das Bundesland (BraBu) aufgeschrieben hat, und da es die Stadt ja wirklich gibt konnte der Brief nicht zugestellt werden. Dann ham die ne alte Adresse von mir gefunden und es dort versucht und irgendwie ham sie e
  12. Das lässt mir jetzt keine Ruhe. Hallo ihrs, erstmal. Ich wurde am Ostersonntag von einer Polizeistreife angehalten. Nach Überprüfung der Papiere stellte der PM fest, dass mein linker Vorderreifen zu weit raussteht (ca 1-2cm), wogegen der rechte genau unter die Kotflügel passt. Daraufhin stellte er einen Mängelschein aus und vermerkte sinngemäß: "Vorderradabdeckung fehlte, Rad steht links weiter raus als rechts, Achsverschiebung?" Ich bin dann mit Winterreifen zum TÜV, weil ich eh schon ein paar Tage über der Frist war und hab die Mängelkarte abgestempelt an die Zulassungsstelle geschick
  13. ...denke mal die westdeutschen Kommunen sind genauso verschuldet wie jede andere auch... tut aber nix zum thema. mfg Udo Ich rätsel seit ner halben Stunde daran, welche Kommune das nun sein soll. Weil auf den Bilder gibt es kein Ortskennzeichen zweimal. B? EE? PCH? TF? MW? CB? Nicht dass es son Studentenviertel in Westberlin ist und hier irgendwelche Tatsachen verdreht werden. *scnr*
  14. Wieso Vorsatz? *dummfrag* Ich wurde gefilmt, angehalten, musste das Protokoll unterschreiben (d.h. meines Erachtens: ich gebe den Verstoß zu), bekomme demnächst Post, zahle brav meine Strafe und geb den Lappen für zwei Monate ab. Das ich das so locker sehe, wissen die ja nicht, und meine Forumsbeiträge hier, werden die sicher auch nicht gegen mich verwenden. Eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft dazu werde ich sicher nicht machen und damit hat sich der Fall für mich und die Herren vom Gericht ja dann wohl (hoffentlich) erledigt. Mal noch ne andere Frage: Gibt es das immernoch, dass ma
  15. mach doch! zum Thema freuen: wenigstens stehe ich zu meinem Fehler und versuch hier nicht krampfhaft Gott und die Welt zu verklagen um meinen Lappen zu behalten. Da wird man sich doch wenigstens noch "freuen" dürfen, dass es "nur" zwei Monate und 275€ statt 3 Monate und 375€ sind, oder?? btw: Ich finds sicherer dort 100 bzw 120 zu fahren, als 60, weil dann penn ich ein und komme womöglich von der Fahrbahn ab, rausche in den Gegenverkehr und schädige andere unschuldige VT's. Guck mal, wenn du den ganzen Tag arbeiten warst, und dann noch 500km Heimfahrt vor dir hast, in Nürnberg im Stau st
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