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Blutkontrolle - News Auf Sternshortnews


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"Vorarlberg: Führerscheinentzug trotz 0,0 Promille bei Alkohol-Kontrolle

 

In Vorarlberg hat die Polizei den 58-jährigen Büroangestellten Lothar Burtscher bei einer Alkohol-Kontrolle angehalten. Da er nichts getrunken hatte, bließ er unbesorgt ins Röhrchen.

Doch, nach dem fünften Pusten, tat sich immer noch nichts bei der Promille-Anzeige. Die Polizisten nahmen dem Mann daraufhin den Führerschein ab.

Burtscher fuhr sofort ins Krankenhaus, wo bei einem Bluttest ein Promillewert von 0,000 festgestellt wurde. Dennoch wurde ihm eine Geldstrafe von 1.700 Euro auferlegt. Den Führerschein erhielt er nach elf Tagen wieder zurück."

 

was haltet ihr :nolimit: denn davon?

 

:kopfschuettel:

 

hier noch die eigentliche quelle:

http://www.krone.at/index.php?http://wcm.k...xcms/index.html

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Denn so sehr er bei einer Kontrolle auch ins Röhrl blies, es ging nicht. Das gilt als Verweigerung - die Lenkerberechtigung war weg.

Das ist m.E. eine zweifelhafte Regelung. Ich habe noch nie "ins Röhrl" blasen müssen. Daher kann ich auch nicht sagen, ob man sich da dämlich anstellen kann. Würde mich wirklich mal interessieren. Vielleicht kann ein Foren-:kopfschuettel: dazu mal ein paar erklärende Worte geben.

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Es muss eine Regelung geben, wie die (angebliche) Unfähigkeit in die Apparatur zu blasen behandelt wird. Schließlich kann man immer behaupten, man sei dazu nicht in der Lage, auch gerade, wenn man etwas getrunken hat.

 

Eine dann folgende Blutprobe müsste dann natürlich vom Betroffenen selbst finanziert werden, auch wenn dabei herauskommt, dass die BAK bei 0 liegt.

 

Die in dem geschilderten Fall verhängte Geldstrafe von 1700 Euro ist natürlich :kopfschuettel:

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Gibt durchaus einige Leute, die krankheitsbedingt nicht mehr so lange Blasen können, wie es die Messgeräte fordern.

Das man dies als Verweigerung interpretiert ist natürlich hart, aber sicherlich auch hausgemacht bzw. gibt es in Österreich tatsächlich die Regelung das eine Verweigerung als mit 1,6 Promille gefahren gewertet wird.

Interessant ist natürlich das die Blutabnahme eigenhändig erfolgen musste und nicht in Begleitung der Polizei erfolgte.

 

Die Krone hat halt manchmal Bildzeitungscharakter:

http://www.vol.at/vorarlberg/article/news-20060908-06370714

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Das heißt, wenn man nicht adäquat in das Gerät reinblasen kann (aus welchen Gründen auch immer) oder aber das Gerät defekt ist und nichts anzeigt, soll man für die Blutprobe zahlen? :kopfschuettel: Und das alles bei 0 Promille?

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Daher kann ich auch nicht sagen, ob man sich da dämlich anstellen kann. Würde mich wirklich mal interessieren. Vielleicht kann ein Foren-:lesen: dazu mal ein paar erklärende Worte geben.

Aus dem Artikel geht letztlich nicht hervor, auf welche Art gemessen wurde. Da die Kontrolle offensichtlich vor Ort stattfand, scheidet das Dräger Evidential 7110 natürlich aus. Bei diesem Gerät ist die Wahrscheinlichkeit allerdings am größten, dass der Betroffene keine gültige Messung hinbekommt.

Sollte "ins Röhrl blasen" bei den Ösis nicht nur umgangssprachlich allgemein für Alkoholkontrollen verwendet werden, könnte es sich tatsächlich um das gute alte Röhrchen gehandelt haben.

Tja, u. wenn das nicht korrekt aufgesägt war... :nolimit:

...aber wir wollen hier nichts unterstellen. :kopfschuettel:

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Och, Österreich hat auch schöne Seiten. So ist ja nun auch wieder nicht... :kopfschuettel:

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Da die Kontrolle offensichtlich vor Ort stattfand, scheidet das Dräger Evidential 7110 natürlich aus. Bei diesem Gerät ist die Wahrscheinlichkeit allerdings am größten, dass der Betroffene keine gültige Messung hinbekommt.

In dem verlinkten Bericht steht, das er bei zwei verschiednen Geräten keinen Wert erbringen konnte:

Doch so sehr er ins Röhrchen des Alko-Vortest-Gerätes blies, es ging nicht. ... Dann ging es zum richtigen Alkomat für zwei Versuche. „Es hat sich nichts getan, die Maschine hat nur Sternchen angezeigt", so Burtscher.

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Die Erklärung ist einfacher, als man denkt: 20% der Unfälle werden durch Alkoholgenuss verursacht. Das heißt, 80% der Unfälle werden verursacht durch Nicht-Alkoholgenuss. Und weil das offenbar zu viel mehr Unfällen führt, sind Null Promille einfach unverantwortlich wenig. Eigentlich logisch.

.

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Hallo allerseits,

 

Bei der Atemluftkontrolle wird die Luftmenge gemessen! Wenn diese zu wenig ist, um eine aussagekräftige Alkoholwertbestimmung durchzuführen, muss man halt nochmals blasen. Bis die Luftmenge stimmt.

 

Wenn da einer glaubt, er haucht halt nur rein und ist dann aus dem Schneider, hat er sich halt geirrt.

Dann kriegt er eine Strafe wegen Verweigerung, in der dafür vorgesehenen nicht unbeträchtlichen Höhe. Auch wenn er - nachträglich nachgewiesen - tatsächlich 0,0 Promille hat.

 

Sollte jedoch der VT nachweislich nicht imstande sein, aus gesundheitlichen Gründen (Asthma zb) ordentlich reinzublasen, und eine eventuelle Blutprobe einen nicht strafbaren Wert, bzw. 0 ergibt, gehe ich davon aus, dass es keine Strafe geben kann. Persönliche Erfahrung dazu habe ich aber nicht.

 

Wie schon öfters erwähnt, bei uns ist der Gesetzgeber nicht so lahmarschig, und ich finde es auch richtig so.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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M.E. muss nicht der Bürger seine Unschuld beweisen (durch pusten), sondern der Staat muss einem die Schuld beweisen (daher bei uns Blutabnahme). Österreich hats mit den rechtsstaatlichen Prinzipien ja nicht so ...

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Österreich hats mit den rechtsstaatlichen Prinzipien ja nicht so ...

Das kann auch anders gesehen werden.

 

Vergleiche mal die Prozedur wenn sich einer weigert eine Blutprobe sich nehmen zulassen, und dem verweigern einer Kontrolle durch blasen.

 

Was nach meiner Meinung bei den Österreicher anders ist, die Konsequenz die Gesetze zur Geltung zu verhelfen. Hier in D läßt der Staat sich zu oft verars..... .

 

Mag an unserer Geschichte liegen.

 

MfG.

 

hartmut

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Das kann man so nicht sagen:

 

Die Verweigerung des Alkotestes ist nunmal strafbar. Wer hat da was dagegen?

 

Genauso wie die Bekanntgabe des Lenkers bei div. Verkehrsdelikten, Stichwort

Halterhaftung.

 

Und die immer wieder kritisierte Rechtslage, daß ein Exekutivbeamter die Geschwindigkeit schätzen kann, ist auch nicht absurd. Schliesslich hat man in grauer Urzeit, als es noch kein Radar/Laser gegeben hat, auch Schnellfahrer zur Kasse gebeten. Warum soll das jetzt nicht gehen?

 

Ah ja, weil in Eurem Rechtstaat wird es bald soweit, daß auch ein Kinderschänder o.Ä. ohne Foto/Video vom Tathergang straffrei bleiben wird.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Die Verweigerung des Alkotestes ist nunmal strafbar. Wer hat da was dagegen?

Weil es eine rechtsstaatlich bedenkliche Beweislastumkehr ist. Der Betroffene soll beweisen, dass er nicht betrunken fährt.

Wie wäre es denn damit, dass du demnächst wegen Mordes verhaftet wirst. Beweise gibt es keine, aber du hast ja die Chance deine Unschuld zu beweisen.

Na, klingelt's?

 

Und was ist, wenn das Gerät defekt ist und deswegen nichts anzeigt?

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Die Verweigerung des Alkotestes ist nunmal strafbar. Wer hat da was dagegen?

Weil es eine rechtsstaatlich bedenkliche Beweislastumkehr ist.

Wo ist da eine Beweislastumkehr. Nach dem österreichischem Recht muss er blasen. Wenn nicht hat es zwar die Folgen wie eine Alkoholfahrt, bestraft wird aber das verweigern der Kontrolle.

 

Für mich ist die österreichische Methode die bessere Lösung. Hier bei uns darf zwar blasen verweigert werden, aber eine Blutprobe wird notfalls mit Gewalt genommen.

 

Der Betroffene soll beweisen, dass er nicht betrunken fährt.
Braucht er nicht, weil er deswegen ja nicht bestraft wird.

 

Wie wäre es denn damit, dass du demnächst wegen Mordes verhaftet wirst. Beweise gibt es keine, aber du hast ja die Chance deine Unschuld zu beweisen.

Na, klingelt's?

Es klingelt in den Ohren, zwischen Mord und Alk-Test ist doch noch ein kleiner, unwesentlicher Unterschied. ;)

 

Und was ist, wenn das Gerät defekt ist und deswegen nichts anzeigt?

Dann wird ja nicht verweigert. :lol:

 

MfG.

 

hartmut

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Und was ist, wenn das Gerät defekt ist und deswegen nichts anzeigt?

Dann wird ja nicht verweigert. :lol:

Und wer stellt das fest? Der Mann pustet, Gerät zeigt nichts an, Polizisten schlussfolgern: Verweigert! Super!

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Und wer stellt das fest? Der Mann pustet, Gerät zeigt nichts an, Polizisten schlussfolgern: Verweigert! Super!

Dann kommt der Rechtsstaat, in dem der Bürger sich zur Wehr setzen kann. In einem Rechtsstaat zu leben bedeutet ja nicht, dass einem der Hintern mit dem Gesetzbuch gepudert wird, sondern, dass man sich Recht verschaffen kann. Auch wenn es manchmal mühe macht.

 

Die gleichen Bedenken könntest Du bei jedem technischen Gerät äussern, wer gibt da Garantie das immer alles zu 100% stimmt.

 

So ein Tester dürfte einfach zu überprüfen sein, indem mal ein ;) bläst. :lol:

 

MfG.

 

hartmut

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Und was ist, wenn das Gerät defekt ist und deswegen nichts anzeigt?

Dann wird ja nicht verweigert. :lol:

Und wer stellt das fest? Der Mann pustet, Gerät zeigt nichts an, Polizisten schlussfolgern: Verweigert! Super!

Du weißt, wie die Geräte arbeiten?

Man pustet etwa 6 bis 7 Sekunden rein, solange man feste genug pustet, kommt ein Summton. Bricht man vorher ab, gibt's eine Fehlermeldung, ist der Akku leer, kommt eine andere Meldung. Man erkennt also, warum die Messung nicht geklappt hat.

Bei mir hat es bisher noch jeder vor Ort geschafft, ins 7410 zu pusten (den einen oder anderen mag hierbei noch der Hinweis beflügelt haben, daß wir es ja gerne auf der Wache auch noch mit einem anderen Gerät testen können, und wenn das nicht klappt, kommt der Arzt)

 

Gruß

Goose

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Ah ja, weil in Eurem Rechtstaat wird es bald soweit, daß auch ein Kinderschänder o.Ä. ohne Foto/Video vom Tathergang straffrei bleiben wird.

 

Ich denke, damit schiesst Du hier etwas übers Ziel hinaus.

 

 

In einer der Meldungen stand, es wurde mit mehreren Geräten geprüft. Da hat wohl einer mal gemerkt, wie es ist, wenn man die <_< verarscht.

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also ich wundere mich doch sehr über einige aussagen in dem thread hier...

 

- da ist einer der nix getrunken hat, also auch nichts zu befürchten hat

- er nimmt 5 anläufe zum pusten, doch das gerät zeigt nix an

- man kann davon ausgehen, daß er die konsequenzen kennt, wenn er verweigert

 

wie kann man da überhaupt auf die idee kommen, er hätte absichtlich nicht richtig gepustet?

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Hallo allerseits,

 

Es muss aber schon erwähnt werden, dass - zunindest bei uns - die Autofahrer ja nicht wahllos zum Blasen herausgezogen werden.

 

Es müssen Anzeichen vorhanden sein, die eine Alkoholisierung vermuten lassen:

 

gerötete Augen (der VT kann aber eine Bindehautentzündung haben)

 

lallendes oder undeutliches Sprechen (er kann ein neues oder unpassendes Klavier haben - für Nichtwiener : Zahnprothese)

 

Alkoholgeruch (vielleicht hat er wirklich ein oder zwei Moncherie verzehrt)

 

Um diesen Verdacht zu verifizieren, wird eben der Schnelltest durchgeführt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wird die tatsächliche Messung (mit einem anderen Gerät) durchgeführt. Diese Messung ist aber dann auch verbindlich. Dem VT bleibt es aber unbenommen, mittel eines Bluttestes die Richtigkeit der Atemluftmessung anzufechten.

 

Und wenn der korrekt durchgeführte Schnelltest negativ ist, dann ist das ganze eh erledigt.

 

Die Verweigerung des Alkotestes ist jedenfalls strafbar, egal ob er echt verweigert oder nur hineinhaucht und somit keine Messung möglich ist. Wenn die Messung keine Alkoholisierung ergibt, ist das aber keineswegs eine Verweigerung, wie manche Treath-Teilnehmer scheinbar vermuten.

 

Weiters ist es durchaus denkbar, daß der VT durch andere Umstände nicht fahrtüchtig ist. Dope, Gras und was es sonst noch auf dem Sektor geben soll, sowie Medikamentenmissbrauch. Bei uns wird jedenfalls bei entsprechenden Verdachtsmomenten auch diesbezüglich ein Test durchgeführt. Dafür gibt es seit einiger Zeit die entsprechende Ausrüstung. Und dann ab zum Amtsarzt.

 

Ich wohne in einer "Heurigengegend" (zahlreiche Buschenschanken), da werden des öfteren sogenannte "Plan-Quadrate" durchgeführt- Also Strasse gesperrt und jeder VT angehalten. Da heisst

es "hauchen Sie mich an" . Nicht zu beneiden, unsere Beamten, was manche Leute für einen Mundgeruch haben! Na, und wenn der Atem verdächtig ist, wird halt geblasen. Wenns nur 1 oder 2 Achterl waren, passiert ja nichts, aber was glaubt ihr, wie viele Besoffene da jedesmal erwischt werden.

 

Und das ist auch gut so.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Ui nur gut das das BVerfG, der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das noch nicht gesehen hat. Böses Deutschland :koch::D .

 

Zweitens wer hat was gegen Zwang gesagt. Wenn die Probe nicht freiwillig abgegeben wird, dann kann man immer noch die Konsequenzen wie bei der Pusteweigerung anwenden. :D

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Menschenrechte, Hoppala!

 

Wenn dem so wäre, hätten viele Ärzte und deren Mitarbeiterinnen ein echtes Problem!

 

Lassen wir mal die Kirche im Dorf und besehen das ganze aus rechtsstaatlicher Sicht, dann klappt es!

 

Gibt es in A keine Blutentnahmen? Kann ja sein, wer Geschwindigkeiten schätzen darf, darf vielleicht auch BAK schätzen!

 

Übrigens ist es in Deutschland nicht so, dass, wer das Pusten verweigerrt automatisch zur Blutprobe muss!

 

dete

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Hallole,

 

naja... wenns in deutschland passiert wäre, würde euch schon ne begründung einfallen,w arum das gerechtfertigt ist ... oder es wäre ein bedauerlicher einzelfall :):(

wie sollte es deiner Meinung nach in Deutschland ablaufen? Folgendes Beispiel:

 

Fahrzeug fällt wegen seines Fahrstils auf und wird angehalten. Alkotest (oder Vortest bei Drogenverdacht)wird verweigert. Aufgrund der Gesamtumstände scheint der Fahrzeugführer aber doch durch Rauschmittel beeinträchtigt zu sein.

 

Dann wird auch in diesem Falle eine Blutprobe angeordnet - und - sie wird auch durchgesetzt. Und nach der Blutentnahme wird ihm auch bis zur Auswertung der FS erstmal abgenommen (sofern eine Straftat gem. § 316 bzw. 315c StGB im Raum steht, vgl. § 69 StGB/111a StPO).

 

Kommt dann heraus, dass der Fahrer sauber war, d.h. keine Blutalkohol bzw. keine anderen Rauschmittel, so wird gegen ihn nicht weiter ermittelt, er bekommt seinen FS wieder und kann an Straßenverkehr wieder teilnehmen.

Allerdings ist es möglich, dass ihm die Kosten für die Blutentnahme auferlegt werden, denn durch einen freiwilligen Alkotest (bzw. Drogenvortest) hätte die Maßnahme vermieden werden können.

 

Anders als in Ö ist es bei uns nur nicht möglich, wegen des nicht durchgeführten freiwilligen Alkotests bestraft zu werden.

 

Übrigens - in der Tat stellt es einen Grundrechtseingriff dar, wenn die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 (2) GG) durch eine Blutentnahme beeinträchtigt wird, aber dieser Eingriff ist gem. § 81a StPO gerechtfertigt.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - ohne hicks Alohol -

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Och, Österreich hat auch schöne Seiten. So ist ja nun auch wieder nicht... :)

 

wenns auch OT ist, muss ich dem zustimmen. Das hab ich vor ein paar Tagen aufgenommen:

 

http://home.snafu.de/van.dusen/reise1.jpg

 

Nun ist der Reifen fällig :(

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Hallo allerseits,

 

eins würde mich schon interessieren:

 

Der Lenker wird angehalten und zum Alkotest gebeten.

 

Er verweigert.

 

Er soll in ein Krankenhaus oder zum Amtsarzt gebracht werden zweckt Blutabnahme.

 

Er weigert sich.

 

Wird er jetzt gewaltsam in den Peterwagen verfrachtet und dort hin gebracht?

 

Und was passiert, wenn er - freiwillig oder gewaltsam - dort gelandet ist und er verweigert die Blutabnahme.

 

Wird er dann mittels Handschellen o.Ä. ruhiggestellt und dann gewaltsam Blut abgenommen?

 

Oder kann er wieder nach Hause gehen und es war nix?

 

Obwohl ich eher nicht vorhabe, in D betrunken in eine Kontrolle zu geraten, hätte ich gern gewusst, was dann passiert.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Ja, im Ernstfall fixieren ein paar Polizisten den Betroffenen für ein paar Sekunden und ein Arzt nimmt ihm Blut ab.

 

Ich halte das dennoch für unbedenklicher als eine Strafe für die Verweigerung. Bestraft werden kann nach rechtsstaatlichen Prinzipien nur das, was man beweissicher vorwerfen kann. Es darf keine Beweislast dahingehend geben, dass der Betroffene ja seine Unschuld beweisen kann, bis dahin gilt er aber als schuldig.

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Obwohl ich eher nicht vorhabe, in D betrunken in eine Kontrolle zu geraten, hätte ich gern gewusst, was dann passiert.

Er gibt Blut, auf die eine oder andere Art. Im Notfall kommt noch Verstärkung aus dem Revier dazu. :lol:

 

Er hat die Wahl zwischen keinen, wenigen und vielen blauen Flecken. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Hallole

... eine Blutprobe angeordnet - und - sie wird auch durchgesetzt.

D.h. es wird notfalls auch gegen den Willen des Beschuldigten die Blutentnahme bei ihm durchgeführt. Und dies mit allen erforderlichen Mitteln, er wird eben entsprechend fixiert und der Arzt kann sich dann an die Arbeit machen. Und wenn man den Arm eben nicht bekommt, muss halt ein Bein für die Blutentnahme herhalten ...

 

Grüße

 

papemark

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Das sind aber wohl Scherze!

 

oder doch nicht?

 

Na dann gute Nacht

 

Und wenn er 0,0 Prmille hat, was dann? Anzeige gegen Polizisten und ärztliches Personal ?

 

oder der VT kriegt eine Anzeige wg. Widerstand gegen die Staatsgewalt?

 

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Muss bei euch jeder pro forma pusten?

 

Bei uns muss man nur pusten und erst recht nur zur Blutabnahme, wenn Anhaltspunkte für Alkohol oder Drogen vorliegen. Ohne diese Anhaltspunkte wird dich der deutsche :lol: noch nicht mal pusten lassen. Hier wird niemand mit 0,0 Promille zum Bluttest mitgenommen. Und erst recht nicht wird dieser jemand mit 0,0 Promille sich mit Gewalt weigern sich pieksen zu lassen, wenn er noch bei klarem Verstand ist.

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Ich hab noch keine Blutprobe unter Zwang durchgeführt, wo der Betreffende nicht richtig hacke gewesen ist. Die weniger Vollen sind nicht meist nicht so dämlich, sich gegen diese Maßnahme zur Wehr zu setzen.

 

Es gibt viele Körperregionen, wo ich Blut bekomme :D . Und es ist unglaublich, wie biegsam der menschliche Körper zuweilen sein kann :80: .

 

MfG

!Xabbu

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http://www.vol.at/vorarlberg/article/news-20060908-06370714

„Ich hatte nur ein kleines Bier getrunken, folglich hatte ich überhaupt kein Problem mit dem Alkotest",

 

 

http://www.krone.at/index.php?http://wcm.k...xcms/index.html

Getrunken hatte er keinen Tropfen. Also blies er bei einer Polizei-Kontrolle reinen Gewissens ins Röhrchen,

 

 

Also irgendwie ist den Zeitungen auch nicht alles zu glauben :80:

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  • 3 months later...

Das Menschenrecht macht auch keinen Unterschied zwischen der Todesstrafe und einer Blutabnahme.

Da gibt es auch nicht "auszulegen", eine Blutabnahme ist ein Strich in der Liste der Menschenrechtsverstöße.

 

Wer also gegen die Todestrafe ist, und nicht gegen die Menschenrechte ist muss also gegen jede Blutabnahme sein.

 

Analog zum "haben Sie etwas getrunken":

Wenn man gefragt wird ob man "etwas geraucht" hat kann man sagen "Nein, und ich bein auch der Meinung dass jeder der raucht asozialer Drogensüchtiger Menschenmüll ist der "ausgerottet" gehört".

Das klingt jetzt etwas hart ("ausgerottet" dient hier dem Schockeffekt), aber nur darum geht es.

Es soll provozieren.

Gut ein Drittel der Gesellschaft raucht, und die Chance dass er oder Verwandte bzw. Bekannte rauchen ist gut. Man zeigt dem Fragesteller dass man die Raucher auf die gleiche Ebene stellt wie die "Raucher" die er meinte.

Denn ich empfände es schon sehr frech von einem Zigarettenjunkie (ab vier Stück Sucht) wenn er mich fragt ob ich "was geraucht" habe. Man muss mit dem Spruch klarstellen dass man im Gegensatz zu den Rauchern (wenn man Glück hat ist der Fragesteller einer) kein Drogenjunkie ist.

Wegen Beleidigung kann der einem nichts, schließlich war das eine Allgemeine Aussage.

 

Genau genommen kann man das auch mit Alkohol machen und sagen dass man nicht zu dem [provokante Worte] (siehe z.B. oben) gehört der Alkohol konsumiert. Damit lässt man die Menge weg und trifft auch den Fragesteller wenn er "mal was trinkt".

 

 

 

 

Ach ja, wenn sich tatsächlich ein Mengele, äh Arzt findet der das machen will empfehle ich jedem dem klarzumachen dass er (bzw. seine Familie) danach nicht mehr glücklich wird. In bestimmten Fällen (wo das Gesetz einem nicht hilft) ist es gesund das Private sowie berufliche Leben ^dieser Person zu zerstören/anzuknacksen (nach Art der "Teufelin"), bzw. ihm Ärger mit dem Gesetz zu verschaffen bis hin zu seiner Verurteilung wegen irgendetwas.

In Deutschland ist das einfacher da es hier auch Meinungsdelikte gibt. Es muss nur zu der Zielperson führen/hinweisen..... Man kann etwas anonym ins Internet setzen (Proxyserver, TOR-Netzwerk...), aber ein paar "dumme Fehler" einbauen die auf die Zielperson hinweisen..... Oder eine "Anonyme Internetseite" eröffenen (de.vu usw.) und dort die Daten der Person eintragen. Oder wenn es authentischer sein soll die Anmeldung über einen Proxy führen und eine Fantasieadresse angeben, aber eine EMail-Adresse wo die Zielperson eingetragen ist. Das scheint mehr wie ein dummer Fehler.

Es muss nur so aussehen, dass der Täter echt versucht hat anonym zu bleiben aber die großartige Strafverfolgung ( ;-] ) ihn überführt hat. Wer an der Handlung mitwirkt muss damit rechnen dass er in Notwehr (auf Grundlage der Menschenrechte) auch zu tode kommt. Das ist als letzte Möglichkeit um die körperliche Unversehrtheit zu erhalten legitim.

Ansonsten macht man das gleiche was man mit dem Arzt macht (siehe Text) natürlich auch mit den Polizisten.

Wenn man es echt drauf anlegt ist das beste was denen passieren kann, dass sie noch in Freiheit leben aber Hilfe beziehen.

 

 

 

Wenn es zumindest so wäre, dass die einen nicht zur Abnahme zwingen können, es aber den Führerschein kostet.

Dann hätte man ja zumindest eine Wahl.

Wenn ich mit Fahrzeugen im Verkehr unterwegs bin akzeptiere ich ja gewisse Dinge. Also auch pusten.

Bei der Blutabnahme höchtens wenn das pusten positiv ist. Wenn es kein Ergebnis gibt (auch wenn jemand verweigert) dann aber nicht. Das ist zwar ein Dilemma, aber für die Verweigerer müste man dann etwas anderes finden als die Zwangsblutabnahme. Es handelt sich schließlich nicht um Leute die gerade jemand überfahren haben. Also bliebe als Drohung dass der Führerschein dann generell weg ist. Wenn es jemand ist, der gerade einen Unfall mit Schaden vom anderen hatte dann könnte man theoretisch über die blutabnahme nachdenken (wenn Pusten positiv), aber auch da ist es wieder ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

Es muss dem also die Möglichkeit bleiben freiwillig so zu bestraft werden als wenn er vollalkoholisiert war (um seine körperliche Unversehrtheit zu schützen). Mag zwar den meisten unverständlich erscheinen, da sie lieber beweisen würden dass sie nichts getrunken haben aber es muss wenigstens eine "Alternative" geben. Egal wie unverständlicvh sie einigen erscheinen mögen.

Man könnte die Verweigerung auch generell mit längerem Führerscheinentzug (ein, zwei, drei Jahre...) ahnden. So hat die Person die Möglichkeit um die Blutabnahme herum zu kommen ohne dass sie für immer ohne Führerschein sind.

Diese Option wohlgemerkt ohne Unfall.

Im Prinzip das gleiche was "Gast225" meinte. Vor einer pauschalen Strafe in Höhe der die man für Alkoholkonsum bekäme wirklich ausgiebig ein Schnelltest (pusten...) versucht werden muss. Auch dass bei Problemfällen mal ein Polizist zur Kontrolle pustet, und/oder andere Geräte genommen werden.

 

 

Ich akzeptiere ja noch gewisse Dinge wenn ich mit Fahrzeug (alles was auf die Straße muss inkl. Fahrrad) unterwegs bin, aber als Fußgänger (der nicht bei Rot über die Straße lief) akzeptiere ich absolut gar nichts. Also auch keine Info über meine Personalien usw.. So etwas kann passieren. Man mus nur zufällig den gleichen Weg haben wie ein paar bekannte gewaltbereite Fans, und die wollen einen auch überprüfen (auch wenn man die nicht kennt und nichts gemacht hat).

Genau das passierte, und die haben die Daten von dem sogar in eine Datei gewaltbereiter Sportfans eingetragen. Der merkte dass erst, als er an der Grenze an der Ausreise aus Deutschland gehindert wurde (wie in der DDR).....

Dann lieber gar nichts sagen. Ich fände es echt interessant wie lange die brauchen um mich zu identifizieren. Sie können mich ja nicht ewig festhalten. Am Ende könnte man noch ein paar ausländische Worte (eine Sprache, sonst wirkt es komisch) brabbeln die so klingen als würde man den nicht verstehen. Die werden einen ja wohl nicht abschieben (ann könnte man sich von der deutschen Botschaft eh auf Staatskosten zurückbringen lassen).

 

 

 

 

@Weinberg

 

In Östereich macht man wirklich keine gewaltsamen Blutabnahmen?

Gerade wo die Polizei in wien doch sonst so negativ bekannt ist (Ausländer/Gefangene zusammenschlagen...). Ja, das sind "Einzelfälle", aber zumindest gibt es den Ruf nicht von Ungefähr. In Sachen Blutabnahme hätte man natürlich nichts davon wenn man es einfach macht, und der sagt dass sie ihn gezwungen haben. Beim zusammenschlagen wird ja kein offizieller ANlass verfolgt, und sie haben davon, ihre kranke Art auszuleben.

Wenn das wirklich so ist, *Applaus*. Scheinbar geht es in Östereich auch ohne Zwangsblutabnahme.

 

 

 

 

@Waschbaerbauch

 

Allerdings ist es möglich, dass ihm die Kosten für die Blutentnahme auferlegt werden, denn durch einen freiwilligen Alkotest (bzw. Drogenvortest) hätte die Maßnahme vermieden werden können.

 

Das hieße aber, dass wenn festgestellt wird, dass der Alkohol im Blut hatte er die Kosten nicht tragen muss, da der Test auch nach dem Pusten angeordnet worden wäre.

Zahlen müssten demnach nur die die keinen Alkohol im Blut hatten und sich weigerten.

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Das Menschenrecht macht auch keinen Unterschied zwischen der Todesstrafe und einer Blutabnahme.

Da gibt es auch nicht "auszulegen", eine Blutabnahme ist ein Strich in der Liste der Menschenrechtsverstöße.

 

Wer also gegen die Todestrafe ist, und nicht gegen die Menschenrechte ist muss also gegen jede Blutabnahme sein.

Ist denn irgendwo verankert, dass jeder Mensch das Recht hat, ein Auto zu fahren?

 

Wer kein Auto fährt, wird auch nicht zur Blutprobe beordert.

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Ich halte es immer noch für falsch jemanden wegen Alkohol zu verurteilen, weil er seine Nüchternheit nicht nachweisen will/kann. Das ist eine Umkehr der Beweispflicht die mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar ist.

 

Entweder man zapft die Leute zwangsweise oder man verpflichtet sie gesetzlich zum Alkoholtest und bestraft sie dann für die Verweigerung desselben und nicht für angebliche Trunkenheit.

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