Jump to content

Auto Abgeschleppt - Parkverbot


Recommended Posts

Ich kenne keinen, wo die Leasing-Fa drin steht
Oh Mist. Dann bin ich ja vier Jahre lang irgendwie illegal unterwegs gewesen. Andererseits: da die Leasingbude keine ganz kleine ist und bei Kontrollen auch niemand was gesagt hat, könnte es möglicherweise sein, daß Du falsch liegst.
Link to post
Share on other sites
  • Replies 103
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Jo...  Nö, Kommentare wie Deine sind es!

Selber im Filmgewerbe arbeitend weis ich, daß es manchmal schwierig ist, wenn man arbeiten will und keiner hällt sich an das Haltverbot.   Klar ist aber auch, daß die Fa die den Haltverbots-Service ma

... und die Baden-Württemberger ebenfalls, und hier ist mein Auto nämlich zugelassen. Aber selbst wenn die NRW´ler in den dortigen Zulassungbezirken keine Telefon-Nummern erfasst haben (eine Halterabf

Interessant ist auch, dass ein Abschlepper vom ADAC für das Abschleppen EUR 80,-- bekommt,

 

Schön wär´s........aktuell gibt es für die Fahrt zwischen Pannenort und nächster Werkstatt € 57,80.-, dazu noch € 10,98.- MwSt., sodass sich ein Betrag von € 68,78 errechnet. Das mit diesen Beträgen eigentlich niemand Kostendeckend arbeiten kann, sollte doch jedem klar sein. :heul: Ergo: mit den Pannenfahrten lasst sich nicht so richtig Geld verdienen, da macht es dann die Masse, bzw. ob das Fz. vielleicht 2 Pannenfahrten die Stunde erledigen kann, wenn der Pannenort und die Werkstatt nicht allzuweit auseinander liegen.

 

Abhaken mit einer Erfahrung mehr: trau keinem Staatsdiener nicht, und schon gar keinem Abschlepper.

 

Ersteres sowieso, bei den Abschleppern gibt es doch wenigstens den einen oder anderen gradlinigen, unbestechlichen und ehrlichen Unternehmer.

Link to post
Share on other sites
... und bei Kontrollen auch niemand was gesagt hat, ...
Was interessiert den :cop01: bei der Kontrolle ob Halter und Fahrer identisch sind?

 

Oder hattest du vom Wohnortfinanzamt-Abteilung-KFZ-Steuer eine Prüfung direkt über das FZ? Das glaube ich nicht.

 

So ist dein Einwand, nur weil verdammt selten Kontrollen genau darüber sind und auf der Straße sich kein :cop01: dafür interessiert, kein Beweis daß ich falsch liege.

 

Allerdings ist der §46 FZV da eindeutig. :B):

Link to post
Share on other sites

ich finde, dass die Aufregung des TE durchaus gerechtfertigt ist. Die Städte sind immer dafür, dass man mehr die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt und das eigene Auto stehen lässt. Auf einem Anwohnerparkplatz parken üblicherweise nicht die Kurzparker zum Einkaufen. Wenn man diese beiden Sachverhalte mal zusammennimmt, sollte es einem normal denkenden Menschen einleuchten, dass ein Fahrzeughalter nicht unbedingt alle 2 Stunden (ähm 48h bzw 72h) nach seinem Fahrzeug schaut. Ausserdem hat der TE nicht vorsätzlich falsch geparkt, sondern er wurde ohne sein Wissen durch die Mithilfe der städtischen Behörde zum Falschparker genötigt. In diesem Fall sollte es auch die Pflicht dieser Behörde sein, den Halter zu ermitteln. Wenn die Gebühren eintreiben wollen ist es ja auch möglich. Wenn aufgrund des Zeitmangels ein sofortiges entfernen des Fahrzeuges notwendig ist, sollte man auch mal überlegen wer wegen Winterschlafes die Gebühren zu zahlen hat.

 

Es ist halt bequemer, via Handy jemanden herbeizurufen, der die weitere Arbeit macht....

Link to post
Share on other sites

ich kann die Aufrrgung des TE auch verstehen, allerdings ist aber auch so, dass eine solches Verhalten der Stadt nicht "plötzlich und unerwartet" kommt, sondern dass derartiges sehr wohl vorher in der Lokalpresse angekündigt wird. Ausserdem werden die Schilder ein paar Tage vorher aufgestellt, sodass auch der "nichtZeitungsleser" die Chance hat, seine Karre beiseite zu fahren.

Link to post
Share on other sites
... dass derartiges sehr wohl vorher in der Lokalpresse angekündigt wird. ...
Wo lebst du denn?

 

Wenn in der Lokalpresse immer erscheint, wann wo gedreht wird, währe in den Zeitungen kein Platz für Anderes.

 

Vor allem unterliegen Dreharbeiten oft der Geheimhaltung: Autogramm-Tourismus, Story muß geheim bleiben.

Da darf keiner mit der Presse reden.

Link to post
Share on other sites

trotzdem zeigt es, wie sturr und ignorant die Behörden agieren. Das zwischenmenschliche bleibt auf der Strecke. Warum sind wir Deutschen eigentlich solche Duckmäuser, die alles was von oben kommt als absolut korrekt einstufen?

Link to post
Share on other sites
.. ich meinte Sperrungen wg Bauarbeiten oder ähnlichem... also Arbeiten im öffentlichen Interesse. ..nicht wg Filmarbeiten...
Auch Filmarbeiten sind in öffentlichem Interesse, da die Firmen meist ordentlich dafür bezahlen (müssen).

Und dann haben sie auch ein "Recht" darauf, dass die Sperrung auch frei von Fahrzeugen ist bzw. frei geräumt wird.

Link to post
Share on other sites

Ok, hatte die "Gänsefüßchen" vergessen. Meinte damit, dass durch die Genehmigungen ein bisschen Geld in die Kassen gespült wird, und somit der Staat wieder ein kleines bisschen weniger klamm ist...

War mit ein wenig Ironie gemeint.

Link to post
Share on other sites

Hi

hier werden Parkverbote ca. eine Woche vorher ausgeschildert.

Zu den 160 EUR Kosten: die Tätigkeit als Abschleppunternehmer für die Polizei/Ordnungsbehörde wird regelmäßig ausgeschrieben. Dann bieten die verschiedenen interessierten Abschlepper und der mit den günstigsten Tarifen erhält den Zuschlag. Die Behörde kann für die Preisgestaltung überhaupt nichts machen.

Mit scheint dieser Fall ähnlich zu sein, wie in Köln: da wird jedes Jahr vor den Karnevalsumzügen abgeschleppt und jedesmal stehen die Leute da und wundern sich, dass schon wieder Karneval ist. Teilw. werden sogar Zettel in die Birefkästen geworfen mit dem Hinweis, dass ab..... abgeschleppt wird - ein Anruf oder "nachts um 3 rausklingeln" findet da auch nicht mehr statt.

 

Ach ja: wenn der Abschlepper der Behörde nicht mitteilt, dass das Fz. ausgelöst wurde - dann kann es schon mal passieren, dass die Behörde den Halter anschreibt und mit Verschrottung droht - nicht immer die Schuld bei der Behörde suchen.

Und: nein - mit Zahlen der Kfz Steuer hat man kein Anrecht darauf, dass man sein Auto unbegrenzt auf der Straße abstellen darf.

 

Gruß

HaWeThie

Link to post
Share on other sites

Bedeutet das, dass ein "Laternenparker" in D-Land nicht beruhigt zwei Wochen in den Urlaub fliegen kann?

Gruß, Pedro.

 

Hallo,

erst mit steuerfreien Sprit , mehrwertsteuerfreien Reisepreis von subverntionierten Flugplätzen in den Urlaub fliegen wollen, dann aber zu geizig sein einen eigenen Stellplatz zu mieten oder kaufen.

 

Weg mit allen Laternengaragen, KFZ-Zulassung NUR mit privaten Stellplatz.

Link to post
Share on other sites

Weg mit allen Privilegien für Unternehmer. Sollen sie ihr Werkzeug doch per ÖPNV vom PR-Platz außerhalb der Stadt in die Innenstadt transportieren.

 

Viel Spass mit dem Warmwasserspeicher und sonstigen großen/schweren Dingen.

Link to post
Share on other sites

Bedeutet das, dass ein "Laternenparker" in D-Land nicht beruhigt zwei Wochen in den Urlaub fliegen kann?

Gruß, Pedro.

 

Hallo,

erst mit steuerfreien Sprit , mehrwertsteuerfreien Reisepreis von subverntionierten Flugplätzen in den Urlaub fliegen wollen, dann aber zu geizig sein einen eigenen Stellplatz zu mieten oder kaufen.

 

Weg mit allen Laternengaragen, KFZ-Zulassung NUR mit privaten Stellplatz.

 

@Kolbenfeder: Jetzt fahrradfahre eine gemütliche Runde (das Wetter passt ja heute in Deiner Region) und wenn Du dann entspannt bist, legst Dich wieder nieder, und alles wird gut.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Prokko,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Gleichwohl stellt sich die Frage ob der Polizist VOR dem Abschleppen per Kennzeichen- oder per auf dem Armaturenbrett sichtbar ausliegenden Anwohnerparkausweis eine Halternermittlung hätte durchführen müssen. Das wäre in max 10 Minuten erledigt gewesen (und so lange musste der Polizist garantiert auch auf den Abschleppwagen vor Ort warten) und dann wäre ich sofort weg gefahren.

1.: Bist Du Dir sicher, dass man nicht versucht hat, Dich zu erreichen?

 

2.: Hätte man Dich angerufen und hätte man Dich erreicht; Wie lange hättest Du gebraucht, um das Fahrzeug zu entfernen?

 

Hättest Du es umgehend entfernen können oder hättest Du erst anreisen müssen?

 

Wenn Du nicht in der Nähe warst: Hätte die Polizei vielleicht abwarten sollen, bis Du irgendwann nach ein paar Stunden oder Tagen auftauchst?

 

Es geht hier ja ganz sicher nicht um ein einzelnes Fahrzeug, sondern es werden dort wohl noch mehr gestanden haben.

 

Soll die Polizei oder die Ordnungsbehörde für so eine Abschleppaktion gleich mehrere Tage einkalkulieren, mit der Gefahr, dass dadurch, dass noch etliche Fahrzeuge stehen und auf die Halter/Fahrer warten, neue Fahrzeuge hinzukommen?

 

Hallo, Hartmut,

 

Sage lieber, es wurden mal wieder Kosten generiert um den Säckel zu füllen.

wie viel von dem Geld sind denn im Staats - bzw. Stadtsäckel gelandet und was hat die Stadt im Gegenzug an Kosten (Personalkosten) zu verbuchen?

 

 

Hallo, Zöllner,

 

Nach meiner bescheidenen Kenntnis muss zwischen Aufstellung der Schilder und dem Abschleppen ein Zeitraum von 72 Std. liegen.

Hier das Urteil dazu, zu finden hier im RF:

http://lrbw.juris.de...069&pos=0&anz=2

na ja, diese Zeit wurde ja ganz offensichtlich eingehalten und dazu noch um einiges mehr:

 

Mein Auto wurde mit ausgelegtem und gültigem Anwohnerparkausweis in Düsseldorf auf einem unbefristeten Anwohnerparkplatz geparkt. 8 Tage nach Parkbeginn wurde dort auf Veranlassung der städtischen Behörde eine mobile Halteverbotsbeschilderung aufgestellt, weil wegen geplanter Filmaufnahmen dort kein Auto stehen sollte. Da ich nicht vor Ort war (man schläft ja selten im Auto) wusste ich nichts von der mittlerweile aufgestellten Beschilderung, und weitere 4 Tage später wurde dann mein Auto auf Veranlassung der Behörde mit der Begründung "Halteverbot nach......

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Weg mit allen Privilegien für Unternehmer. Sollen sie ihr Werkzeug doch per ÖPNV vom PR-Platz außerhalb der Stadt in die Innenstadt transportieren.

 

Hallo,

1. viel Spaß mit der Polemik.

2. Halten im Sinne der STVO, dazu gehören auch Ladegeschäfte für Baumaterial, Handwerkeranfahrten oder Paket- und Getränkedienste ist etwas anderes als "Laternengaragennutzung".

 

3. Konsequent ALLE illegalen Parker aus den Innenstädten gebührenpflichtig verwarnen oder sofort abschleppen ( wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3min hält ohne Ladegeschäft parkt ) würde in den Innenstädten die Gewerbeausübung für Handwerker, Bierfahrer, Zustelldienste, Ärztehausbesuche usw. deutlich erleichtern und den Verkehr verflüssigen. Die Verlockung oder das Gefühl "in der 2 Reihe Parken müssen" würde nachlassen.

Link to post
Share on other sites

Sage lieber, es wurden mal wieder Kosten generiert um den Säckel zu füllen.

wie viel von dem Geld sind denn im Staats - bzw. Stadtsäckel gelandet und was hat die Stadt im Gegenzug an Kosten (Personalkosten) zu verbuchen?

Es kommt darauf an wo abgezockt wird.

Für den Verwaltungsakt können Gebühren erhoben werden. Ein Beispiel aus NRW.

 

Tatbestand:

 

Der Beklagte beauftragte ein Abschleppunternehmen, um das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug des Klägers abschleppen zu lassen. Vor Beendigung der Abschleppmaßnahme kehrte der Kläger zu seinem Fahrzeug zurück und entfernte es selbst. Der Beklagte forderte von dem Kläger die vom Abschleppunternehmen in Rechnung gestellten Kosten für die Leerfahrt in Höhe von 155,25 DM sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 160,00 DM. Gegenstand des Berufungsverfahrens war allein die Verwaltungsgebühr. Das OVG hielt die Gebühr im Grundsatz für rechtmäßig, reduzierte aber deren Höhe auf 148,00 DM.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3704.php

 

Wie hoch schätzt Du die Kosten einen Abschlepper zu bestellen?

Dann das Knöllchen das auch bisschen höher als 5€ ist.

 

Nicht zuletzt zahlt der Abschleppunternehmer noch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, usw., wovon der Stadtsäckel auch was hat.

 

Da bleibt mehr als genug in dem Stadtsäckel.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Beide Seiten haben Recht!

 

Goose hat deutlich die Pflichten des Fahrzeugsführers dargestellt und daraus das Abschleppen und Ticket richtigerweise begründet.

 

Der TE (und andere) haben Recht, dass es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein geringerer Eingriff wäre den TE (über den Anwohnerparkausweis nicht unbedingt dem Auswärtigen Kennzeichen) zu ermitteln.

 

Was nun nicht bekannt ist: wurde vor dem Abschleppen versucht den TE zu erreichen?

Ich könnte mir vorstellen, dass der TE in einem Rechtsstreit / Verfahren Recht bekommt - zumindest dann, wenn keinerlei Maßnahmen dokumentiert sind ihn zu erreichen und keine gravierende dringende zeitliche Komponete hinzukommt.

 

 

Wie war das noch mit den Rechtsstreiten Zettel mit Telefonnummer?

 

Link to post
Share on other sites
Ich könnte mir vorstellen, dass der TE in einem Rechtsstreit / Verfahren Recht bekommt - zumindest dann, wenn keinerlei Maßnahmen dokumentiert sind ihn zu erreichen und keine gravierende dringende zeitliche Komponete hinzukommt.
Dann wird Deine Vorstellungskraft doch bestimmt auch ausreichen zu belegen, wo dieses steht wenn die 72-Stunden-Regel eingehalten wurde....
Link to post
Share on other sites
Ich könnte mir vorstellen, dass der TE in einem Rechtsstreit / Verfahren Recht bekommt - zumindest dann, wenn keinerlei Maßnahmen dokumentiert sind ihn zu erreichen und keine gravierende dringende zeitliche Komponete hinzukommt.
Dann wird Deine Vorstellungskraft doch bestimmt auch ausreichen zu belegen, wo dieses steht wenn die 72-Stunden-Regel eingehalten wurde....

 

In der Verfassung!

 

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Schrieb ich doch.

Link to post
Share on other sites

So hier mein Beitrag zum Thema.

 

 

Beide Seiten haben Recht!

 

Goose hat deutlich die Pflichten des Fahrzeugsführers dargestellt und daraus das Abschleppen und Ticket richtigerweise begründet.

 

Der TE (und andere) haben Recht, dass es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein geringerer Eingriff wäre den TE (über den Anwohnerparkausweis nicht unbedingt dem Auswärtigen Kennzeichen) zu ermitteln.

 

Was nun nicht bekannt ist: wurde vor dem Abschleppen versucht den TE zu erreichen?

Ich könnte mir vorstellen, dass der TE in einem Rechtsstreit / Verfahren Recht bekommt - zumindest dann, wenn keinerlei Maßnahmen dokumentiert sind ihn zu erreichen und keine gravierende dringende zeitliche Komponete hinzukommt.

 

 

Wie war das noch mit den Rechtsstreiten Zettel mit Telefonnummer?

Link to post
Share on other sites

Guten Abend. Wäre es nicht auch "verhältnismäßig" gewesen, das Fahrzeug einfach auf einen freien Bewohnerparkplatz im Bereich umzusetzen? Wäre verhältnismäßig günstiger für de TE aber halt ungünstig für den Abschlepper gewesen. :think:

Irgendwo hier im Forum habe ich mal sowas gelesen. :lesen:

Link to post
Share on other sites

Sogar hier im Thread.

In M wird sowas gemacht. Also bei Filmaufnahmen.

 

Da zahlt die Film-Fa dem Abschlepper ein bisschen was und das FZ wird nur um die Ecke umgesetzt.

 

Eben weil das FZ schon vor dem Aufstellen des HVs dort stand und der Fahrer nicht wissen kann, daß er falsch steht.

 

Da zahlt der Fahrer des FZs gar nix.

 

Das ist auch das was mit Verhältnissmäßigkeit gemeint ist.

 

Bei plötzlichen Bauarbeiten (Wasserrohrbruch etc) kann man oft nix machen, aber wenn nur Parkraum für die Equipment-Laster benötigt wird, wird so ein FZ i.d.R. nicht auf den Hof des Abschleppers gebracht.

Link to post
Share on other sites

Weg mit allen Privilegien für Unternehmer. Sollen sie ihr Werkzeug doch per ÖPNV vom PR-Platz außerhalb der Stadt in die Innenstadt transportieren.

 

Hallo,

1. viel Spaß mit der Polemik.

2. Halten im Sinne der STVO, dazu gehören auch Ladegeschäfte für Baumaterial, Handwerkeranfahrten oder Paket- und Getränkedienste ist etwas anderes als "Laternengaragennutzung".

 

3. Konsequent ALLE illegalen Parker aus den Innenstädten gebührenpflichtig verwarnen oder sofort abschleppen ( wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3min hält ohne Ladegeschäft parkt ) würde in den Innenstädten die Gewerbeausübung für Handwerker, Bierfahrer, Zustelldienste, Ärztehausbesuche usw. deutlich erleichtern und den Verkehr verflüssigen. Die Verlockung oder das Gefühl "in der 2 Reihe Parken müssen" würde nachlassen.

Es war nur für deine Ausführungen gedacht.

 

Warum sollen die Geschäfte etc. nicht auch eigene Parkplätze für Lieferverkehr und Handwerker vorhalten. So wie du dies von privaten Autobesitzern forderst.

 

Dann können die Privilegien wie extra Ladezonen und Sonderausweise abgeschafft werden. Ein Befahren der Fußgängerzone ist dann auch nicht mehr möglich.

 

Nichts anderes forderst du ja auch. Und im Sinne der Gleichberechtigung sollte dies dann eben auch für diese Gruppe gelten.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Hartmut,

 

wenn Verwaltungskosten entstehen, weil das Fahrzeug z. B. zu einem städtischen Verwahrplatz o.ä gebracht wird oder aus irgendwelchen anderen Gründen, magst Du vielleicht recht haben.

 

Im vorliegenden Fall gab es augenscheinlich nur die Abschleppkosten an den Abschleppunternehmer zu zahlen und die gebührenpflichtige Verwarnung.

 

Verwarnung bedeutet, wie Du sicher selber weißt, dass maximal 39,99 € genommen wurden (höchstwahrscheinlich aber weniger) und somit dürfte die Aktion sicher nicht kostendeckend gewesen sein, wenn man das Drum und Dran berücksichtigt; dies selbst dann wohl kaum, wenn noch die 23,50 € an zusätzlichen Verwaltungsgebühren kassiert wurden.

 

Die Chancen, hier zu gewinnen, sehe ich bei Null, die Chancen, noch zusätzlich Geld aus dem Fenster zu werfen, bei 99,99 %.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Warum sollen die Geschäfte etc. nicht auch eigene Parkplätze für Lieferverkehr und Handwerker vorhalten. So wie du dies von privaten Autobesitzern forderst.

 

Dort wo eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert ist, dort ist auch Privaten halten, ein- oder aussteigenlassen inkl. Laden und Entladen zulässig. Ich schrieb nicht gegen Stadt-KFZ-Verkehr, nicht gegen eingeschräntes Halteverbot. Aber und nur gegen "Laternengarage". Das schließt nicht aus in Wohnstraßen z.B. eine Parkscheibenregelung für 6h damit dich "Tante Landei mit Schwager" zum Geburstagsabend mit dem PKW besuchen können oder du zum Freund in der "Norrdstadt" von dir aus dem "Westend" wenn du magst, auch mit dem PKW wenn es DIR zu weit, zu kalt, unbequem oder zu naß für das Fahrrad erscheint, bitte.

 

Ich schrieb davon illegales PARKEN, von wem auch immer ( der Werkstattwagen des urlaubenden Kollegen dürfte dann eben auch nicht auf öffentlicher Straße GEPARKT werden ), konsquent zu unterbinden, nicht mehr, nicht weniger. Daß neben der Beschleunigung des Gewererverkehrs auch Privatverkehr davon profitiert widerspricht dem ja nicht, egal ob "Oma" vor der Haustür ihres Lieblingscafe abholend, Tochter zum Bahnhof bringend oder die Zu- und Abfahrt zur eigenen Tiefgarage. Weniger DAUERPARKMÖGLICHKEITEN in den Städten ergibt mehr Stellen für eingeschränktes Halteverbot...., für Gewerbe UND Private.

 

Schau z.B. die Stadt New York City, funktionierender Privat-, Bus- und Gewerbeverkehr inkl. Taxi, im öffentlichen Raum NO Parking, NO! ( allerwinzigste Ausnahmen mag es geben )

Link to post
Share on other sites

Im vorliegenden Fall gab es augenscheinlich nur die Abschleppkosten an den Abschleppunternehmer zu zahlen und die gebührenpflichtige Verwarnung.

Der Gebührenbescheid kommt einige Wochen später.

 

Verwarnung bedeutet, wie Du sicher selber weißt, dass maximal 39,99 € genommen wurden (höchstwahrscheinlich aber weniger) und somit dürfte die Aktion sicher nicht kostendeckend gewesen sein, wenn man das Drum und Dran berücksichtigt; dies selbst dann wohl kaum, wenn noch die 23,50 € an zusätzlichen Verwaltungsgebühren kassiert wurden.

Es geht um das Gefühl ungerecht behandelt zu werden. Und damit auch ob solche Stellen wie das OA respektiert werden. Besonders schlimm wird es, wenn dann noch hohe Kosten auf einen zukommen, obwohl jemand glaubt sich richtig verhalten zu haben. Rechnet derjenige dann noch nach und sieht wieviel im Stadtsäckel verschwindet, wird er nie seinen kleinen Fehler einsehen. Würde ich auch nicht, wenn ich weiß das es auch andere Lösungsmöglichkeiten gegeben hätte.

 

Die Chancen, hier zu gewinnen, sehe ich bei Null, die Chancen, noch zusätzlich Geld aus dem Fenster zu werfen, bei 99,99 %.

Stimmt, und dann ist das Gefühl da, der Obrigkeit völlig ausgeliefert zu sein.

 

Die wenigsten haben ein Problem damit, wenn sie sie einen Fehler einsehen, auch mal paar € zu "spenden". Nur wenn jemand das Gefühl hat, man lässt ihn in ein offenes Messer laufen, der wird auch später bei einem berechtigten 10€ Knöllchen von Abzocke sprechen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Die Chancen, hier zu gewinnen, sehe ich bei Null, die Chancen, noch zusätzlich Geld aus dem Fenster zu werfen, bei 99,99 %.

Stimmt, und dann ist das Gefühl da, der Obrigkeit völlig ausgeliefert zu sein.

 

 

 

MfG.

 

hartmut

 

Ich finde die Frage berechtigt warum nicht der Halter ausfindig gemacht wurde. Gerade durch den Hinweis auf den Anwohnerausweis in einer Bewohnerparkzone. Gerade im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

vielleicht sollte erst einmal geklärt werden, ob versucht wurde, den Halter zu erreichen, denn diese Frage wurde noch nicht beantwortet.

 

Möglicherweise hat man ja unter der Anschrift auf dem Parkausweis geklingelt und niemanden erreicht, und dann?

 

Vielleicht hat man ja sogar versucht, eine Telefonnummer zu ermitteln und keine gefunden?

 

Fragen, die nur der TE beantworten kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

vielleicht sollte erst einmal geklärt werden, ob versucht wurde, den Halter zu erreichen

Na Nachteule.

Nun scroll nochmal hoch und lies was ich schrieb!

(ich machs leicht und zitier mich nochmal. Soll ich es markieren?)

 

 

 

Beide Seiten haben Recht!

 

Goose hat deutlich die Pflichten des Fahrzeugsführers dargestellt und daraus das Abschleppen und Ticket richtigerweise begründet.

 

Der TE (und andere) haben Recht, dass es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein geringerer Eingriff wäre den TE (über den Anwohnerparkausweis nicht unbedingt dem Auswärtigen Kennzeichen) zu ermitteln.

 

Was nun nicht bekannt ist: wurde vor dem Abschleppen versucht den TE zu erreichen?

Ich könnte mir vorstellen, dass der TE in einem Rechtsstreit / Verfahren Recht bekommt - zumindest dann, wenn keinerlei Maßnahmen dokumentiert sind ihn zu erreichen und keine gravierende dringende zeitliche Komponete hinzukommt.

 

 

Wie war das noch mit den Rechtsstreiten Zettel mit Telefonnummer?

Link to post
Share on other sites

Dann kann man das FZ immer noch um die Ecke bringen. ;)

 

Auch ein Ansatz, den man vor Gericht klären könnte.

Unbegründet ist der Einwand nämlich nicht!

 

 

Ich sehe die Chancen nicht bei Null, sondern sehe hier Fragen, die man gerichtliche stellen lassen kann.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

Nun scroll nochmal hoch und lies was ich schrieb!

Du wirst Dich wundern, denn ich habe vorher nachgelesen, was Du geschrieben hast:

 

Ich finde die Frage berechtigt warum nicht der Halter ausfindig gemacht wurde. Gerade durch den Hinweis auf den Anwohnerausweis in einer Bewohnerparkzone. Gerade im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit.

In diesem Beitrag hast Du konkret bemängelt, dass der Halter nicht ausfindig gemacht wurde und Du hast diesen Beitrag nicht so formuliert, dass er als Frage gilt, ob dieser Versuch gemacht wurde.

 

Wenn Du mal diese Meinung vertrittst, mal jene, ist es Deine Sache, aber Du wirst doch wohl nicht erwarten, dass ich jedesmal erst alle Deine Beiträge durchlese, um festzustellen, in welche Richtung Dein Fähnchen jetzt gerade weht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Ich vertrete nicht ma jene und mal welche Ansicht. Im Laufe des Themas wiederhole ich jedoch nicht in jedem Beitrag alle vorherigen. Wenn du die Diskussion nicht verfolgst, dann solltest du dich vielleicht mit deinen Statements zurückhalten!

Link to post
Share on other sites
Ich vertrete nicht ma jene und mal welche Ansicht. Im Laufe des Themas wiederhole ich jedoch nicht in jedem Beitrag alle vorherigen. Wenn du die Diskussion nicht verfolgst, dann solltest du dich vielleicht mit deinen Statements zurückhalten!
Doch, genau Dein Rumgeier ist es was hier alle bemängeln (zusätzlich zu Deiner Unkenntnis, Überheblichkeit, Arroganz etc.).

Und ich empfinde es als absolute Unverfrorenheit hier einem so sachlichen User wie @nachteule Zurückhaltung zu "empfehlen"... :mecker2:

Tu uns doch hier allen einen Gefallen und halte Du Dich zurück. Am besten nicht nur in einzelnen Thread, sondern am besten im gesamten Radarforum!!

Deine Art hier ist langsam einfach nur noch zum :kotz:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Wenn du die Diskussion nicht verfolgst, dann solltest du dich vielleicht mit deinen Statements zurückhalten!

 

Ich moechte dich mal in freundlicher Form darauf hinweisen, dass DU hier niemandem das Recht, Beitraege zu schreiben, absprichst, in welcher Form auch immer! Geht das klar?

Link to post
Share on other sites

Ich spreche kein Recht ab.

Aber ich habe Recht!

Wenn man die Diskussion nicht verfolgt hat, dann sollte man sich mit seinen Statements zurück nehmen, denn was bringt es, wenn man was vorhält, was vorher schon deutlich anders dargestellt wurde?

 

Mit diesem Hinweis habe ich niemanden abgesprochen Beiträge zu schreiben. Aber ich forder entweder zurückhaltendes Verhalten im Thema oder einfach das ganze Thema zu verfolgen!

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
Aber ich forder entweder zurückhaltendes Verhalten im Thema oder einfach das ganze Thema zu verfolgen!

 

Deine "Forderung" passt leider nicht zu diesem "Beitrag":

 

Beide Seiten haben Recht! [...] Ich könnte mir vorstellen, dass der TE in einem Rechtsstreit / Verfahren Recht bekommt - zumindest dann, wenn keinerlei Maßnahmen dokumentiert sind ihn zu erreichen und keine gravierende dringende zeitliche Komponete hinzukommt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...