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Wavestar0759

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  1. Moin. Ich habe ein stillgelegten Auto verkauft und der Käufer will jetzt das Auto mit Kennzeichen von einem anderen Auto bei mir abholen. Gehe ich da irgendein Risiko ein, wenn er erwischt wird?
  2. Einfache Antwort: Weil es mich interessiert, was für eine derartige Dreistigkeit aufgerufen wird. Einfaches fahen mit einem nicht zugelassenen Fzg. kann man ja nachlesen. Aber die Geschichte hier ist ja doch ne Nummer größer und bevor Du jetzt Vermutungen über meinen Anteil an der Geschichte anstellst: Nein, ich habe nichts mit Fahrschulfahrzeugen am Hut, sondern sorge dafür, dass Du hier lesen und schreiben kannst. Dididididum Grüße Wavestar
  3. Hallo, habe gestern etwas merkwürdiges erlebt: Vor mir ein PKW mit Beschriftung einer Fahrschule, Magnetschild "Fahrschule" und auch Doppelspiegel. Zwei Personen im Auto, recht unsichere Fahrweise. Ungewöhnlich war die Tatsache, dass das Fahrzeug kein Siegel der Zulassung hatte. Kurze Zeit später wurde der Wagen von einem Streifenwagen gestoppt. Mich würde jetzt mal interessieren, was da auf Halter und Fahrlehrer zukommt. Bussgeld, evtl. Entzug der Fahrlehrerlizenz? Ist ja schon ein starkes Stück.... Grüße Wavestar..
  4. Hallo Mandy, also auf der A67 in den Niederlanden ist mir keine "Traject-Controle" also eine Abschnittsmessung bekannt. Hierbei wird am Anfang und Ende eines definierten Abschnitts das Kennzeichen von hinten fotografiert und und die durchschnittliche Geschwindigkeit berechnet. Allerdings wird die "normale" Geschwindigkeitmessung eigentlich auch nur "von hinten" gemacht. Deshalb ist man auch immer recht überrascht, wenn ein Brief vom Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB) bekommt. In den Niederlanden gilt bei Geschwindigkeitsübertretungen grundsätzlich eine Halterhaftung. Denen ist also ega
  5. Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage: In der Zulassungsbescheinigung meines zukünftigen PKW steht unter Ziff5: "Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl" Also Fahrzeug zur Personenbeförderung. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei um ein als Taxi genutztes Fahrzeug handelt, oder könnte diese Eintragung auch bei einem rein privat genutzten PKW verwendet worden sein? Fahrzeug stammt aus dem Kreis Unna. Unter Haltername und -Anschrift ist kein Taxiunternehmer verzeichnet. Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben? Gruß Wavestar
  6. Wieso in dem Zeitraum? Wenn gesperrt ist fährt man da doch gar nicht durch. Sorry, falsch ausgedrückt: zwischen 8 und 18 Uhr nur laaangsam, von 18 bis 8 Uhr ist eine Schranke zu. Selten so einen Unsinn gehört/gelesen... Wenn ich die Mail noch habe, stell ich den Text gerne hier ein :-)
  7. Servus, Bei mir an der Firma wurde als zweiter Zufahrtsweg ein Waldweg asphaltiert und mit limitiert. Während der Wanderzeit der heimischen Kröten wird diese Schneise von 18 bis 8 Uhr gesperrt und die Mitarbeiter wurden darauf hingewiesen, in diesem Zeitraum mi deutlich niedrigerer Geschwindigkeit zu fahren, da auch bei Tempo 30 alleine durch den Luftzug vorbeifahrender Autos die Lungen der Tiere platzen können. Früher haben die Tierschützer einen Fangzaun gestellt und die Tiere in Eimern übergesetzt, heute müssen die Arbeiter halt einen Umweg durch den Ort fahren. Im Nachbarort hat man ds
  8. So, die Antwort vom Bürgerbüro ist da: "Nach Teilnahme an der Weiterbildung muss diese auch in den Führerschein eingetragen werden, da ansonsten nicht klar ist wann diese abläuft. Hierzu müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen und mit Ihrem Ausweisdokument, Ihrem Führerschein, einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) und Ihren Bescheinigungen über die Weiterbildung vorsprechen. Für einen Ersatzführerschein benötigen Sie einen Termin." @ Biber: Das Problem besteht darin, dass der Fuhrparkleiter den Chef wohl dahin bringen will, den Freund so lange vom
  9. Halle Gemeinde, ich bräuchte für einen Freund mal eine stichhaltige Info: Er hat als LKW-Fahrer im Fernverkehr die vorgeschriebene Weiterbildung (Module) absolviert und hierüber auch eine Bescheinigung von der Fahrschule erhalten. Der Fuhrparkonkel seines Arbeitgebers (früher Fahrlehrer) besteht jetzt darauf, dass das im Führerschein eingetragen werden muss. Bei einer Kontrolle vor zwei Wochen wurde ihm von den Polizeibeamten / BAG´lern gesagt es sei ausreichend, die Bescheinigung dabei zu haben (lag da noch in der Fahrschule). Was stimmt denn jetzt? Wäre gut, wenn zufällig ein SB einer Führ
  10. Es soll Leute geben, die merken es nicht mal wenn sie geistige Diarrhoe von sich geben. (Schreibfehler dürfen behalten werden)
  11. Nee, bei aller Liebe für flottes fahren. Wer sich so wie dieser LKW-Fahrer verhält ist nicht nur eine Schande für den Berufsstand, sondern auch eine Gefahr für andere. Was passiert denn, wenn der mal schlechte Laune hat - schiebt er den vermeintlichen "Schleicher" gleich mit dem LKW von der Straße?
  12. Dem gehört mal ordentlich , bzw die Pappe gelocht. Solche Vollpfosten haben nix auf der Bahn verloren.
  13. Guten Abend. Wäre es nicht auch "verhältnismäßig" gewesen, das Fahrzeug einfach auf einen freien Bewohnerparkplatz im Bereich umzusetzen? Wäre verhältnismäßig günstiger für de TE aber halt ungünstig für den Abschlepper gewesen. Irgendwo hier im Forum habe ich mal sowas gelesen.
  14. @ Kobenfeder. Also bei dieser geistigen Diarrhoe kommt mir das nicht verzehrte Frühstück wieder hoch . WER sorgt denn dafür, dass wir morgens unsere druckfrische Zeitung lesen, dass frische Lebensmittel im Regal liegen und die Firmen ihr Arbeitsmaterial rechtzeitig haben? Hast Du die überhaupt schon mal Gedankendarüber gemacht, was die Jungs und Mädels für einen -Job teilweise machen müssen? Unter welchem Druck durch die Disponenten die stehen, weil JEDER-ALLES-SOFORT -BILLIG zu Hause haben will. Und erzähl mir jetzt nicht, sie sollen sich an die Regeln halten. Wer das versucht, ist in der
  15. Ich fahre auch seit Jahren mit einer Kopie rum. Doppelseitig , in Farbe mit einem dicken roten Eindruck "KOPIE" und einlaminiert. Gleiches bei meinem 125er Roller und dem 50er meine Holden. Ich denke mit dem Angebot in freundlichem Tonfall, den Original-Schein zeitnah auf dem heimatlichen Polizeirevier vorzulegen, sollte das kein Problem darstellen. Wenn ich weiter oder länger weg fahre (Urlaub, etc.), ist das Original an Bord. Gruß Manfred
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