Goose 70 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Glaubst du, man ärgert mich, indem man mir seine Papiere nicht zeigt? Und glaubst du, ich übersehe dadurch einen anderen Verstoß, den ich sonst gefunden hätte? GrußGoose Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 @Nachteule Es kann sogar noch viel ärgerlicher werden; wenn der Kontrollcop mitspielen mag und neben Verbandsreieck und Warnpaket noch Profiltiefe, Blinker, Licht, etc kontrolliert. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 [...] Verbandsreieck und Warnpaket [...]Stimmt. Dann wird's echt ärgerlich. Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Ich hab beides nicht Ich böhser Ferprächer Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Mann @Blaulicht, du haust se auch wieder raus! dete Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Mann @Blaulicht, du haust se auch wieder raus! dete Ja, leider hat er (der Computer) ein D unterschlagen und ich habe aus dem Kasten ein Päckchen gemacht. Richtig heißt es natürlich Verbandsdreieck und Warnkasten. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Ich hab beides nicht Damit kommst Du aber bei einer Kontrolle nicht weit. Da heißt es u.U.: „Was? Hänne aussn Taschn un Verbandsreieck her sonnss gipps Ssüchigung! Hicks.“ Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 @PedroK Das mit den Händen aus den Taschen während der Kontrolle hat es dir echt angetan?! Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Richtig heißt es natürlich Verbandsdreieck und Warnkasten.Ist das so etwas wie ein interner Joke in "Deinem Bundesland"? Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Nö, dieses Späßchen ist in der ganzen Republik vertreten. Ist zumindest lustiger, als wenn man FZschein nicht vorzeigt, obwohl man ihn dabei hat.Und dass der Polizist dann was übersieht, was er sonst gesehen hätte glaubst du doch auch nicht? Eher findet er mehr. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Komisch, ist mir noch nie begegnet. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Komisch, ist mir noch nie begegnet. Möglich. Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Hallo, Blaulicht, diese kleinen Spielchen brauchst Du mir nicht erklären, denn um die ging es hier gar nicht. Es ging einzig und allein um diese Frage von Hartmut auf den Kommentar von Gast225: Und vor allem kann dies schnell Ärger geben, wenn die Papiere dann bei einer Durchsuchung doch gefunden werden.Hast Du mir dafür eine Erklärung? Vielleicht fällt Dir ja noch eine andere Möglichkeit ein, warum es Ärger geben kann, wenn die Papiere bei der Durchsuchung gefunden werden. Viele Grüße, Nachteule Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Zumindest ein Verstoß gegen § 111 OWiG könnte auch im Raum stehen. Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Nö. §111 OWiG sagt nullkommanull über Fahrzeugpapiere aus Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Ein kleine Owi, wie kommst du zum Durchsuchen? Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Verbandsreieck und Warnpaket Richtig heißt es natürlich Verbandsdreieck und Warnkasten.Bestiiiiimmmmt..... (auf welcher Feier bist Du vor dem posten denn gewesen?) Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Ein kleine Owi, wie kommst du zum Durchsuchen? Mildeste Mittel? dete Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Ein kleine Owi, wie kommst du zum Durchsuchen? Mildeste Mittel? dete P(olizist):"Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugschein bitte. Haben Sie Alkohol getrunken?"F(ahrer):"Nein, Alkohol habe ich nicht getrunken", es gibt keine gegenteiligen Anzeichen. "den Fahrzeugschein habe ich leider zu Hause vergessen. Hier ist nein Führerschein."P.:"ok, dann muss ich Sie einmal nach dem Fahrzeugschein durchsuchen." @deteStellst du dir das so vor?Ist die Durchsuchung wirklich das mildeste Mittel? Und wofür? Was wäre mit einer Fahrzeug-/Kennzeichen Abfrage? Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Nö. §111 OWiG sagt nullkommanull über Fahrzeugpapiere aus Und wie willst du es sonst nachweisen. Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand. Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.Er muss die erforderlichen Angaben machen, ist da eine bestimmte Form vorgeschrieben? MfG. hartmut Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Nö. §111 OWiG sagt nullkommanull über Fahrzeugpapiere aus Und wie willst du es sonst nachweisen. Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.Wie so oft Einzelfallabhängig. Gibt mir der Fahrzeugführer einen Personalausweis, so bringt der Fahrtezgschein keinen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die durch den § 111 OWiG geschützen Daten.Macht er keine Angaben zu den Personaldaten udn händigt mir die geforderten Dokumente nicht aus, so kommt der § 111 OWiG in Betracht. Im Lebenssachverhalt ist die Anwendung des § 111 OWiG jedoch bei Verweigerung der Herausgabe des Fahrzeugscheines eher unwahrscheinlich. In Betracht kommt jedoch eine vorsätzliche Begehung, was dann zu einer Bußgelderhöhung führt. Zur Durchsuchung: Auch ich bin ein großer Freund davon, rechtmäßige Maßnahmen auch durchzuziehen. Für die Durchsuchung bei der Nichtgerausgabe des Fahrzeugscheines mit dem Hinweis, man habe diesen nicht dabei, muss aber dann doch noch was dazukommen. GrußGoose Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 In Betracht kommt jedoch eine vorsätzliche Begehung, was dann zu einer Bußgelderhöhung führt.Nö, es gibt zwei Tatbestände 811100 Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit. ( B - 1 ) 10,00§ 11 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat 811106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die ( B - 1 ) 10,00Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug nicht aus.§ 11 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 252 BKat Nicht aushändigen kostet auch nur 10€, und das ist schon Vorsatz. MfG. hartmut Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Nein, der zweite Tatbestand deckt nur die Ausrede, mit der man sich sonst aus dem ersten Tatbestand herausreden könnte bzw. ermöglicht es uns, ein endloses Suchen abzukürzen. Händigt man ihn vorsätzlich nicht aus, weil man ihn fahrlässig verlegt hat, ist es insgesamt keine vorsätzliche Tat. GrußGoose Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 @Hartmut Die Bußgeldstelle kann das erheblich teurer machen.... Aber es kommt auf den Fall drauf an. Im Regelfall ist das nicht so teuer, wenn man den nicht aushändigt. Kann aber viel Zeit kosten und es kann auch mehr Aufmerksamkeit hervorrufen. Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 P(olizist):"Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugschein bitte. Haben Sie Alkohol getrunken?"F(ahrer):"Nein, Alkohol habe ich nicht getrunken", es gibt keine gegenteiligen Anzeichen. "den Fahrzeugschein habe ich leider zu Hause vergessen. Hier ist nein Führerschein."P.:"ok, dann muss ich Sie einmal nach dem Fahrzeugschein durchsuchen."Ich könnte mir folgenden Dialog vorstellen:"Den Fzg-Schein hab ich zu Hause vergessen""Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter" Ist die Durchsuchung wirklich das mildeste Mittel? Und wofür? Was wäre mit einer Fahrzeug-/Kennzeichen Abfrage?Möglicherweise ist sie das mildeste Mittel (Einzelfall). - - - Aber für ein 10 Euro VG?Wir haben so was wie eine Mängelkarte nur auf Papiere bezogen, nennt sich Ausweisbestätigung.Die kann man mitgeben und dann rennt der pöhse purche mit dem Fzg-Schein zu einer Wache und legt den da vor. Die Kennzeichen Abfrage ist weder geeignet noch zielführend. Gruß Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 @sobbel Da stimme ich dir zu. Je nachdem was man möchte, kann man auch über das Kennzeichen sehr nützliches erfahren. @ dete Durchsuchen sehe ich nicht! Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 "Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee? MfG. hartmut Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Moin Moin Je nachdem was man möchte, kann man auch über das Kennzeichen sehr nützliches erfahren. Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde? Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Moin Moin Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee?Das ist eh die Regel und macht mir keinen Harten.Eine mögliche Messiebude muß ich mir auch nicht antun. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde?Wird bei Stilllegungen nicht auch dieses Siegel vom Kennzeichen entfernt? Ich meinte, das sei zumindest in HH so. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Moin Moin Je nachdem was man möchte, kann man auch über das Kennzeichen sehr nützliches erfahren. Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde? Nein.(aber das wußtest du sicherlich) Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Moin Moin Wird bei Stilllegungen nicht auch dieses Siegel vom Kennzeichen entfernt? Ich meinte, das sei zumindest in HH so.Das wird bei uns (Behörde) nur noch bei entsprechenden Ausschreibungen gemacht. Bei techn. Mängeln erscheint der Betroffene i.d.R. schnell in der Wache, führt das (ja wieder) ordnungsgemäße Fahrzeug vor und bekommt dann auch den Schein zurück.Ist halt weniger Verwaltungskram. Gruß Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 "Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee? MfG. hartmut Danke, keinen Kaffee. Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Moin Moin Nein.(aber das wußtest du sicherlich) Ja, ich wußte das.Weiß das nicht jeder Polizist? Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 @ deteDurchsuchen sehe ich nicht!Natürlich, als Frisör! dete 2 Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Danke, keinen Kaffee.Dir würde ich auch keinen anbieten...oder bin ich dann wegen mangelnder "Einsicht" aus Deiner Sicht "fällig" für weitere Maßnahmen??? Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Moin Moin Nein.(aber das wußtest du sicherlich) Ja, ich wußte das.Weiß das nicht jeder Polizist? Ich denke mal, dass man sich wundern sollte, was manche Polizisten nicht wissen. Das führt aber zuweit. @detewas willst du schon wieder? @q-treiberinMir wäre ein Tee lieber.Ob wir beide (real) einen Tee zusammen trinken würden weiß ich nicht.Virtuell vermutlich nicht. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 @Sobbel: Alles klar, danke für die Info. @QTreiberin: Stell' sicherheitshalber einen Warnkasten vor die Tür und bewaffne Dich mit einem Verbandsdreieck . Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 @q-treiberinMir wäre ein Tee lieber.Wenn überhaupt würdest Du nur einen mit einen fetten Prise Abführmittel o.ä. bekommen... @QTreiberin: Stell' sicherheitshalber einen Warnkasten vor die Tür und bewaffne Dich mit einem Verbandsdreieck . Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.Er muss die erforderlichen Angaben machen, ist da eine bestimmte Form vorgeschrieben? Herr POM, ich lasse ihnen meine Daten umgehend per Fernschreiben zukommen Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Wird nicht funktionieren Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Händigt man ihn vorsätzlich nicht aus, weil man ihn fahrlässig verlegt hat, ist es insgesamt keine vorsätzliche Tat. Diesen Satz versteh ich nicht ohne größere Mengen C2H5OH "Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee? Einer hat aber den Fuß in der Tür Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Nö. §111 OWiG sagt nullkommanull über Fahrzeugpapiere aus Und wie willst du es sonst nachweisen. Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.Wie so oft Einzelfallabhängig. Gibt mir der Fahrzeugführer einen Personalausweis, so bringt der Fahrtezgschein keinen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die durch den § 111 OWiG geschützen Daten.Macht er keine Angaben zu den Personaldaten udn händigt mir die geforderten Dokumente nicht aus, so kommt der § 111 OWiG in Betracht. Im Lebenssachverhalt ist die Anwendung des § 111 OWiG jedoch bei Verweigerung der Herausgabe des Fahrzeugscheines eher unwahrscheinlich. In Betracht kommt jedoch eine vorsätzliche Begehung, was dann zu einer Bußgelderhöhung führt. Zur Durchsuchung: Auch ich bin ein großer Freund davon, rechtmäßige Maßnahmen auch durchzuziehen. Für die Durchsuchung bei der Nichtgerausgabe des Fahrzeugscheines mit dem Hinweis, man habe diesen nicht dabei, muss aber dann doch noch was dazukommen. GrußGooseEs ging ja nur um eine theoretische Diskussion und da muss man halt alles abklappern. Das mit der Durchsuchung ist natürlich ein anderes Thema und nicht so einfach gerichtsfest durchführbar. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Warum sollte der Fuß in die Tür? Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Zur Durchsuchung: Auch ich bin ein großer Freund davon, rechtmäßige Maßnahmen auch durchzuziehen. Für die Durchsuchung bei der Nichtgerausgabe des Fahrzeugscheines mit dem Hinweis, man habe diesen nicht dabei, muss aber dann doch noch was dazukommen. GrußGooseUnd wie gross wird dann der kleine Freund ?Scherzhaftgrüsstsnb Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Hast du es dir heute zur Aufgabe gemacht, in jedem Thread einen dummen Beitrag zu schreiben? GrußGoose Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Ich könnte mir folgenden Dialog vorstellen:"Den Fzg-Schein hab ich zu Hause vergessen""Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"Könnte ich mir auch vorstellen, WENN es denn nicht allzu weit entfernt ist. Ansonsten kann es auch mal sein, daß jemand ziemlich lange bei uns stehen bleibt, bis ein Dritter den Fahrzeugschein, idR aber eher den Führerschein zur Kontrollstelle gebracht hat. Hängt davon ab, was ihm vorzuwerfen ist. Wir haben so was wie eine Mängelkarte nur auf Papiere bezogen, nennt sich Ausweisbestätigung. Ganz genau. In solchen Fällen nutze ich dieses schöne Papier auch mal sehr gern. Bewirkt es doch, daß derjenige ein bißchen Lauferei hat. Die Kennzeichen Abfrage ist weder geeignet noch zielführend. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee?Da muß ich Dich enttäuschen. Ich will keinen Kaffee und ich warte auch nicht vor der Tür, sondern eher im Hausflur. Alternativ darf auch ein Dritter das gewünschte Dokument aus dem Haus holen, während der Betroffene draußen bei mir bleibt. Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted September 26, 2012 Report Share Posted September 26, 2012 Glaubst du, man ärgert mich, indem man mir seine Papiere nicht zeigt? Und glaubst du, ich übersehe dadurch einen anderen Verstoß, den ich sonst gefunden hätte?@goose: Jedenfalls hast Du mehr Aufwand. Was Du findest, weiß ich nicht. Meine Kontrollettis hatten mich bisher immer als seriös eingestuft und suchten nix. Sehr selten kommt bei mir das Kasperltheater "Verbandskasten+ Warndreieck" vor. Und eine Ahndung für vorsätzlich nicht gezeigte Papiere halte ich für Theorie, da erstens nicht nachweisbar und zweitens, wenn es überhaupt zu einer Filzung kommt und die Papiere gefunden werden, dann habe ich mich halt geirrt, weil ich den ganzen Tag soviel zu tun hatte, um D nach vorne zu bringen oder weil mich die Kontrolle durcheinander bringt, usw. 1 Link to post Share on other sites
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