Jump to content

Fahrzeugschein Als Kopie Gültig?


Recommended Posts

  • Replies 438
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Ich würde es schon begrüßen, wenn dete vor Schließung des Threads noch Gelegenheit bekäme, uns darüber zu informieren, ob QTreiberin Recht hatten mit der Interpretation von Friwue. Vielleicht sollte m

... und in der Schüssel.

Ich verneige mich mit Respekt vor @detes Berufs- und Lebenserfahrung. Er hatte von Anfang an Recht:  

Nö, dieses Späßchen ist in der ganzen Republik vertreten.

 

 

Ist zumindest lustiger, als wenn man FZschein nicht vorzeigt, obwohl man ihn dabei hat.

Und dass der Polizist dann was übersieht, was er sonst gesehen hätte glaubst du doch auch nicht? Eher findet er mehr.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

diese kleinen Spielchen brauchst Du mir nicht erklären, denn um die ging es hier gar nicht.

 

Es ging einzig und allein um diese Frage von Hartmut auf den Kommentar von Gast225:

 

Und vor allem kann dies schnell Ärger geben, wenn die Papiere dann bei einer Durchsuchung doch gefunden werden.

Hast Du mir dafür eine Erklärung?

 

Vielleicht fällt Dir ja noch eine andere Möglichkeit ein, warum es Ärger geben kann, wenn die Papiere bei der Durchsuchung gefunden werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Ein kleine Owi, wie kommst du zum Durchsuchen?

 

Mildeste Mittel?

 

dete

 

P(olizist):"Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugschein bitte. Haben Sie Alkohol getrunken?"

F(ahrer):"Nein, Alkohol habe ich nicht getrunken", es gibt keine gegenteiligen Anzeichen. "den Fahrzeugschein habe ich leider zu Hause vergessen. Hier ist nein Führerschein."

P.:"ok, dann muss ich Sie einmal nach dem Fahrzeugschein durchsuchen."

 

 

@dete

Stellst du dir das so vor?

Ist die Durchsuchung wirklich das mildeste Mittel? Und wofür? Was wäre mit einer Fahrzeug-/Kennzeichen Abfrage?

Link to post
Share on other sites

Nö. §111 OWiG sagt nullkommanull über Fahrzeugpapiere aus :abwarten:

Und wie willst du es sonst nachweisen.

 

Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.

Wie so oft Einzelfallabhängig. Gibt mir der Fahrzeugführer einen Personalausweis, so bringt der Fahrtezgschein keinen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die durch den § 111 OWiG geschützen Daten.

Macht er keine Angaben zu den Personaldaten udn händigt mir die geforderten Dokumente nicht aus, so kommt der § 111 OWiG in Betracht.

 

Im Lebenssachverhalt ist die Anwendung des § 111 OWiG jedoch bei Verweigerung der Herausgabe des Fahrzeugscheines eher unwahrscheinlich.

 

In Betracht kommt jedoch eine vorsätzliche Begehung, was dann zu einer Bußgelderhöhung führt.

 

Zur Durchsuchung: Auch ich bin ein großer Freund davon, rechtmäßige Maßnahmen auch durchzuziehen. Für die Durchsuchung bei der Nichtgerausgabe des Fahrzeugscheines mit dem Hinweis, man habe diesen nicht dabei, muss aber dann doch noch was dazukommen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

In Betracht kommt jedoch eine vorsätzliche Begehung, was dann zu einer Bußgelderhöhung führt.

Nö,

 

es gibt zwei Tatbestände

 

 

811100 Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit. ( B - 1 ) 10,00

§ 11 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat

 

811106 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die ( B - 1 ) 10,00

Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug nicht aus.

§ 11 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 252 BKat

 

Nicht aushändigen kostet auch nur 10€, und das ist schon Vorsatz.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Nein, der zweite Tatbestand deckt nur die Ausrede, mit der man sich sonst aus dem ersten Tatbestand herausreden könnte bzw. ermöglicht es uns, ein endloses Suchen abzukürzen.

 

Händigt man ihn vorsätzlich nicht aus, weil man ihn fahrlässig verlegt hat, ist es insgesamt keine vorsätzliche Tat.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

P(olizist):"Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugschein bitte. Haben Sie Alkohol getrunken?"

F(ahrer):"Nein, Alkohol habe ich nicht getrunken", es gibt keine gegenteiligen Anzeichen. "den Fahrzeugschein habe ich leider zu Hause vergessen. Hier ist nein Führerschein."

P.:"ok, dann muss ich Sie einmal nach dem Fahrzeugschein durchsuchen."

Ich könnte mir folgenden Dialog vorstellen:

"Den Fzg-Schein hab ich zu Hause vergessen"

"Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"

 

Ist die Durchsuchung wirklich das mildeste Mittel? Und wofür? Was wäre mit einer Fahrzeug-/Kennzeichen Abfrage?

Möglicherweise ist sie das mildeste Mittel (Einzelfall). - - - Aber für ein 10 Euro VG?

Wir haben so was wie eine Mängelkarte nur auf Papiere bezogen, nennt sich Ausweisbestätigung.

Die kann man mitgeben und dann rennt der pöhse purche mit dem Fzg-Schein zu einer Wache und legt den da vor.

 

Die Kennzeichen Abfrage ist weder geeignet noch zielführend.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Je nachdem was man möchte, kann man auch über das Kennzeichen sehr nützliches erfahren.

 

Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde?

Link to post
Share on other sites

Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde?

Wird bei Stilllegungen nicht auch dieses Siegel vom Kennzeichen entfernt? Ich meinte, das sei zumindest in HH so.
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Je nachdem was man möchte, kann man auch über das Kennzeichen sehr nützliches erfahren.

 

 

 

Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde?

 

Nein.

(aber das wußtest du sicherlich)

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Wird bei Stilllegungen nicht auch dieses Siegel vom Kennzeichen entfernt? Ich meinte, das sei zumindest in HH so.

Das wird bei uns (Behörde) nur noch bei entsprechenden Ausschreibungen gemacht.

 

Bei techn. Mängeln erscheint der Betroffene i.d.R. schnell in der Wache, führt das (ja wieder) ordnungsgemäße Fahrzeug vor und bekommt dann auch den Schein zurück.

Ist halt weniger Verwaltungskram.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Nein.

(aber das wußtest du sicherlich)

 

Ja, ich wußte das.

Weiß das nicht jeder Polizist?

 

Ich denke mal, dass man sich wundern sollte, was manche Polizisten nicht wissen. Das führt aber zuweit.

 

 

@dete

was willst du schon wieder?

 

@q-treiberin

Mir wäre ein Tee lieber.

Ob wir beide (real) einen Tee zusammen trinken würden weiß ich nicht.

Virtuell vermutlich nicht.

Link to post
Share on other sites

Händigt man ihn vorsätzlich nicht aus, weil man ihn fahrlässig verlegt hat, ist es insgesamt keine vorsätzliche Tat.

 

Diesen Satz versteh ich nicht ohne größere Mengen C2H5OH :lesen:

 

"Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"

Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee?

 

Einer hat aber den Fuß in der Tür :whistling:

Link to post
Share on other sites

Nö. §111 OWiG sagt nullkommanull über Fahrzeugpapiere aus :abwarten:

Und wie willst du es sonst nachweisen.

 

Ich würde es unter Weigerung fassen. Einen Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.

Wie so oft Einzelfallabhängig. Gibt mir der Fahrzeugführer einen Personalausweis, so bringt der Fahrtezgschein keinen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die durch den § 111 OWiG geschützen Daten.

Macht er keine Angaben zu den Personaldaten udn händigt mir die geforderten Dokumente nicht aus, so kommt der § 111 OWiG in Betracht.

 

Im Lebenssachverhalt ist die Anwendung des § 111 OWiG jedoch bei Verweigerung der Herausgabe des Fahrzeugscheines eher unwahrscheinlich.

 

In Betracht kommt jedoch eine vorsätzliche Begehung, was dann zu einer Bußgelderhöhung führt.

 

Zur Durchsuchung: Auch ich bin ein großer Freund davon, rechtmäßige Maßnahmen auch durchzuziehen. Für die Durchsuchung bei der Nichtgerausgabe des Fahrzeugscheines mit dem Hinweis, man habe diesen nicht dabei, muss aber dann doch noch was dazukommen.

 

Gruß

Goose

Es ging ja nur um eine theoretische Diskussion und da muss man halt alles abklappern.

 

Das mit der Durchsuchung ist natürlich ein anderes Thema und nicht so einfach gerichtsfest durchführbar.

Link to post
Share on other sites

 

Zur Durchsuchung: Auch ich bin ein großer Freund davon, rechtmäßige Maßnahmen auch durchzuziehen. Für die Durchsuchung bei der Nichtgerausgabe des Fahrzeugscheines mit dem Hinweis, man habe diesen nicht dabei, muss aber dann doch noch was dazukommen.

 

Gruß

Goose

Und wie gross wird dann der kleine Freund ?

Scherzhaft

grüsst

snb

Link to post
Share on other sites
Ich könnte mir folgenden Dialog vorstellen:

"Den Fzg-Schein hab ich zu Hause vergessen"

"Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter"

Könnte ich mir auch vorstellen, WENN es denn nicht allzu weit entfernt ist. Ansonsten kann es auch mal sein, daß jemand ziemlich lange bei uns stehen bleibt, bis ein Dritter den Fahrzeugschein, idR aber eher den Führerschein zur Kontrollstelle gebracht hat. Hängt davon ab, was ihm vorzuwerfen ist.

 

Wir haben so was wie eine Mängelkarte nur auf Papiere bezogen, nennt sich Ausweisbestätigung.

:nick: Ganz genau. In solchen Fällen nutze ich dieses schöne Papier auch mal sehr gern. Bewirkt es doch, daß derjenige ein bißchen Lauferei hat.

 

Die Kennzeichen Abfrage ist weder geeignet noch zielführend.

:nick:

Link to post
Share on other sites
Und dann wartet ihr draußen vor der Türe, oder wollt ihr noch ein Kaffee?

Da muß ich Dich enttäuschen. Ich will keinen Kaffee und ich warte auch nicht vor der Tür, sondern eher im Hausflur. Alternativ darf auch ein Dritter das gewünschte Dokument aus dem Haus holen, während der Betroffene draußen bei mir bleibt.

Link to post
Share on other sites

Glaubst du, man ärgert mich, indem man mir seine Papiere nicht zeigt? Und glaubst du, ich übersehe dadurch einen anderen Verstoß, den ich sonst gefunden hätte?

@goose: Jedenfalls hast Du mehr Aufwand. Was Du findest, weiß ich nicht. Meine Kontrollettis hatten mich bisher immer als seriös eingestuft und suchten nix. Sehr selten kommt bei mir das Kasperltheater "Verbandskasten+ Warndreieck" vor.

 

Und eine Ahndung für vorsätzlich nicht gezeigte Papiere halte ich für Theorie, da erstens nicht nachweisbar und zweitens, wenn es überhaupt zu einer Filzung kommt und die Papiere gefunden werden, dann habe ich mich halt geirrt, weil ich den ganzen Tag soviel zu tun hatte, um D nach vorne zu bringen oder weil mich die Kontrolle durcheinander bringt, usw.

:nolimit:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Guest
This topic is now closed to further replies.

×
×
  • Create New...