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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Guest PedroK

Vermische nicht Bahnticketgültigkeitsstreit und das Hausrecht der Bahn, was die Polizei schützen muss.

Zum x-ten Mal: Würdest Du bitte auf Deinen sinnlosen Gebrauch des Imperativs mir gegenüber verzichten?

 

Was ist eigentlich mit den Rechten der Kundin, die eine Leistung eingekauft hat? Wer schützt die?

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das Hausrecht der Bahn, was die Polizei schützen muss.

Hilf uns, die wir von der polizeilichen Arbeit keine Ahnung haben: wo ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Bahn ihr Hausrecht ausüben darf?

Und wo ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Polizei dieses Hausrecht schützen muß? Ist dort auch geregelt, daß die Polizei nicht prüfen darf bzw. muß, inwieweit die behauptete Verletzung des Hausrechtes überhaupt stattfindet?

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Vermische nicht Bahnticketgültigkeitsstreit und das Hausrecht der Bahn, was die Polizei schützen muss.

Zum x-ten Mal: Würdest Du bitte auf Deinen sinnlosen Gebrauch des Imperativs mir gegenüber verzichten?

 

Was ist eigentlich mit den Rechten der Kundin, die eine Leistung eingekauft hat? Wer schützt die?

Könnten die Rechte der Kundin zivilrechtlich sein? Schützt nicht das Gericht bei zivilrechtlichen Streitigkeiten?

 

Ist es so, ohne Imperativ, genehm?

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das Hausrecht der Bahn, was die Polizei schützen muss.

Hilf uns, die wir von der polizeilichen Arbeit keine Ahnung haben: wo ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Bahn ihr Hausrecht ausüben darf?

Und wo ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Polizei dieses Hausrecht schützen muß? Ist dort auch geregelt, daß die Polizei nicht prüfen darf bzw. muß, inwieweit die behauptete Verletzung des Hausrechtes überhaupt stattfindet?

 

Wo ist geregelt, dass du in deinem Wohnzimmer das Hausrecht hast? Wo ist geregelt, dass der Diskobetreiber ein Hausrecht hat?

 

Gut, haben wir das.

Für die Bahn greift über das Hausrecht für einige Fälle, nämlich u.a. wenn man eine gültige Karte hat, eine Beförderungspflicht, die aber bei groben Verstössen gegen die Hausordung auch zurück treten kann.

 

Hier im Fall war wohl keine gültige Karte, nach Auffassung der Bahn, gegeben und damit ist die Kundin von der Fahrt ausgeschlossen.

 

Sie könnte vor Gericht ziehen und wenn sie gewinnt eine Entschädigung erhalten.

 

 

Dass die Polizei zum Schutz privater Rechte einschreiten darf wirst du im jeweiligen Polizeigesetz, bei den Aufgaben, finden. Und dass sie auch prüfen muss ergibt sich aus der Rechtsmäßigkeitsprüfung der Eingriffsnorm (Verwaltungsrecht).

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Guest PedroK

Könnten die Rechte der Kundin zivilrechtlich sein?

Möglich. Dazu habe ich gerade gelesen:

Dass die Polizei zum Schutz privater Rechte einschreiten darf wirst du im jeweiligen Polizeigesetz, bei den Aufgaben, finden.

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Guest PedroK

@Blaulicht: Hast Du das Folgende überlesen?

 

Könnten die Rechte der Kundin zivilrechtlich sein?

Möglich. Dazu habe ich gerade gelesen:

Dass die Polizei zum Schutz privater Rechte einschreiten darf wirst du im jeweiligen Polizeigesetz, bei den Aufgaben, finden.

 

Hätte die Polizei nicht zum Schutz der privaten Rechte der Kundin einschreiten sollen?

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Ich habs dir doch erklärt
Du hast nichts erklärt. Was aber eigentlich niemanden verwundern kann, denn erklären kann man grundsätzlich nur das, was man weiß und verstanden hat.
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@Blaulicht: Hast Du das Folgende überlesen?

 

Könnten die Rechte der Kundin zivilrechtlich sein?

Möglich. Dazu habe ich gerade gelesen:

Dass die Polizei zum Schutz privater Rechte einschreiten darf wirst du im jeweiligen Polizeigesetz, bei den Aufgaben, finden.

 

Hätte die Polizei nicht zum Schutz der privaten Rechte der Kundin einschreiten sollen?

 

Wie stellst du dir das vor?

 

Der Staat hat mit hoheitlichen Befugnissen zum Schutz privater Rechte zurückhaltend zu handeln.

Anders als bei hoheitlichem Einschreiten, wo ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, sind bei zivilrechtlichen Streitigkeiten beide Parteien auf der selbe Stufe. Die Zuständigkeit liegt bei Gericht.

 

Was sollte die Polizei also hier für die Rechte der Frau machen?

Die Bahn hat einen Fahrtausschluss verhängt und dem ist die Frau nicht nachgekommen, so dass die Polizei hier eingreifen musste.

 

Die Frau wird vermutlich alle Namen der Zugbegleiter haben (bzw über die Polizei verfügbar), um ihren Anspruch vor Gericht durchzusetzen.

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Wie stellst du dir das vor?
Wie sollen wir Ahnungslosen das wissen können, wenn nicht mal Du die Grundlagen für das Eingreifen benennen kannst?

 

Der Staat hat mit hoheitlichen Befugnissen zum Schutz privater Rechte zurückhaltend zu handeln.
Diese Zurückhaltung kann man in dem Video sehr schön beobachten. Da werden dann erkennbar auch gleich noch Grundrechte zurückgehalten.

 

Die Bahn hat einen Fahrtausschluss verhängt
Das weißt Du woher?

 

Die Frau wird vermutlich alle Namen der Zugbegleiter haben (bzw über die Polizei verfügbar)
Ja klar. Genauso wird es sein. Und die Namen der beteiligten Polizisten wird sie auch bekommen.
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Guest PedroK

Wie stellst du dir das vor?

 

Ungefähr so:

 

„Guten Tag, sehr geehrte Bahn-Kundin. Das Bahn-Personal behauptet, Sie hätten kein gültiges Ticket. Haben Sie denn eines?“

„Ja, Herr Oberförster, sehen Sie hier: Ich habe es bezahlt und es gilt für diese Bahnfahrt.“

„Danke, Frau Irgendwie-owa. Diese Tickets sind personengebunden. Können Sie sich denn ausweisen?“

„Ja, gerne, Herr Oberförster. Hier ist mein Pass.“

„Ah, alles klar, Frau Irgendwie-owa. Damit wäre der Fall geklärt. Gute Reise und herzlich willkommen in Deutschland.“

 

Anders als bei hoheitlichem Einschreiten, wo ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, sind bei zivilrechtlichen Streitigkeiten beide Parteien auf der selbe Stufe.
Genau. Wenn der Polizist nicht einem Konflikt mit seinem mittelbaren Arbeitgeber gegenübersteht, muss er nicht buckeln, sondern kann völlig frei und entspannt an die Sache herangehen. Das ist doch prima.
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Für "Oberförster" habe ich schon Anzeigen geschrieben!

 

 

Ansonsten: das Ticket scheint so wie es war ungültigt zu sein. Ob das so ist, ob das gerecht ist oder was weiß ich alles noch interessiert die Polizei vor Ort nicht. Wenn die Bahn sagt: hier ist die Fahrt mit diesem Ticket zu Ende, dann ist die Fahrt zu Ende. Dann muss sie ein neues Ticket kaufen, die Schaffnerin die russische Ausweisnummer akzeptiert oder eben aussteigen!! Den Streit zwischen Bahn und Kundin muss dann ein Gericht klären.

Die Polizei kann die Bahn hier nicht verpflichten die Frau weiterfahren zu lassen!

(es sei denn die Polizei verpflichtet die Bahn hoheitlich als Inanspruchnahme Dritter, jedoch muss die Polizisten dann die Kosten tragen)

 

Also mit 'hier ist mein Pass und Ticket' ist das nicht getan, denn das Ticket war nicht gültig; weil dort eine falsche Eintragung war. (so habe ich zumindest die Argumente der Bahn verstanden)

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Hallo, PedroK,

 

wie gesagt, bei mir "hakelt" der Film und somit kann ich auch nichts dazu sagen, was auf dem Video gesprochen wurde.

 

Allein von dem, was ich sehen und in dem Artikel lesen konnte, sehe ich nicht, wie die Polizeibeamten sich anders hätten verhalten können.

 

Es bestand ja anscheinend der Verdacht, dass die junge Dame das Ticket widerrechtlich erworben hat und laut dem Zeitungsartikel kommt es scheinbar häufig vor, dass diese Online - Tickets gefälscht werden.

 

Letzteres wäre eine Straftat und diese lässt sich nicht so einfach in einem kurzen Gespräch im Zug klären, zumal dieser auch nicht ewig stehen bleiben kann.

 

Meiner Ansicht nach war es genauso, wie bei einer normalen Verkehrskontrolle, bei der der Verdacht besteht, dass irgendwelche Dokumente gefälscht sein können und bei der die Kontrolle der Papiere somit auf der Dienststelle durchgeführt werden muss.

 

In dem Fall ist es unerlässlich, dass der Inhaber der Papiere die Beamten zur Dienststelle begleitet.

 

Es mag ja sein, dass die junge Dame sich im Recht gefühlt hat und im Endeffekt sogar im Recht war, aber trotzdem hätte die Sache nicht eskalieren müssen, wenn sie freiwillig mitgegangen wäre, um die Sache zu klären.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Für "Oberförster" habe ich schon Anzeigen geschrieben!
Du bist ein Held. Hat man Dir auch mitgeteilt, daß Deine Beanzeigung folgenlos blieb?

 

das Ticket scheint so wie es war ungültigt zu sein.
Falsch.

 

Ob das so ist, ob das gerecht ist oder was weiß ich alles noch interessiert die Polizei vor Ort nicht.
Das sollte es aber.

 

Wenn die Bahn sagt: hier ist die Fahrt mit diesem Ticket zu Ende, dann ist die Fahrt zu Ende.
Das Beenden der Fahrt, also die Befriedigung eines angeblichen Anspruches eines zivilrechtlichen Streitpartners, ist nicht Aufgabe der Polizei.

 

Die Polizei kann die Bahn hier nicht verpflichten die Frau weiterfahren zu lassen!
Andersrum wäre zutreffend gewesen: die Bahn kann die Polizei hier nicht verpflichten, die Frau gewaltsam aus dem Zug zu zerren.

 

denn das Ticket war nicht gültig
Immer noch falsch.

 

so habe ich zumindest die Argumente der Bahn verstanden
Falsch verstanden. Aber kein Wunder, wenn Du dich nicht mal mit so einfachen Sachen wie Deinen eigenen Einsatz- und Arbeitsgrundlagen auskennst, wie solltest Du Dich dann auch mit so schwierigen Sachen wei Bahntickets auskennen.

 

 

Allein von dem, was ich sehen und in dem Artikel lesen konnte, sehe ich nicht, wie die Polizeibeamten sich anders hätten verhalten können.
Sie hätten z.B. nicht in Truppstärke und weniger martialisch auftreten können. Sie hätten das Grundgesetz beachten können. Sie hätten die Frau bis zu ihrem Fahrtziel begleiten und unterwegs mit ihr und dem Bahnpersonal reden können. Sie hätten nicht einfach dem Bahnpersonal vorbehaltlos glauben können (der alte Grundstz: audiatur et altera pars). Sie hätten schlicht und ergreifend etwas mehr Fingerspitzengefühl in ihren behandschuhten Händen haben müssen.

 

Letzteres wäre eine Straftat und diese lässt sich nicht so einfach in einem kurzen Gespräch im Zug klären, zumal dieser auch nicht ewig stehen bleiben kann.
Die Fahrt endete für die Russin auf einem - wenn ich das Video richtig einschätze - eher mäßig frequentierten Bahnhof irgendwo in der Pampa, ohne weitere Zeugen, 'umgeben' von jede Menge Bundespolizisten, offenbar ohne irgendeinen Bahnmitarbeiter. Was bitte wollen die Polizisten da in einem längeren Gespräch klären? Warum kann diese Klärung nicht im fahrenden Zug stattfinden?

 

Meiner Ansicht nach war es genauso, wie bei einer normalen Verkehrskontrolle
Nö. Eine Verkehrskontrolle mit Diskussion um die Gültigkeit von Papieren ist keine zivilrechtliche Streitigkeit.

 

In dem Fall ist es unerlässlich, dass der Inhaber der Papiere die Beamten zur Dienststelle begleitet.
Mag sein, kann dahingestellt bleiben. In diesem Fahrkartenfall auf jeden Fall nicht.

 

Es mag ja sein, dass die junge Dame sich im Recht gefühlt hat und im Endeffekt sogar im Recht war
Die Berichte über die Verfahrenseinstellung und die Entschudligung der Bahn lassen nur einen Schluß zu: sie war im Recht.

 

aber trotzdem hätte die Sache nicht eskalieren müssen, wenn sie freiwillig mitgegangen wäre, um die Sache zu klären.
Kooperieren, um die Sache zu klären? Kann schon mal in der Psychiatrie enden. Im übrigen: wieso sollte sie irgendwohin mitgehen müssen? Was wollten die Polizisten denn klären? Was hätten sie denn auf der Dienststelle klären können, so ganz ohne Bahnmitarbeiter, was sie nicht auch im Zug hätten klären können, mit Bahnmitarbeiter?
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@Biber, deine letzten Beiträge waren wieder mal nur so gesetzt um zu stänkern und nicht am Thema ausgerichtet und nicht diskussionsfördernt. Das subsumiert man unter trollen / Troll

http://de.wikipedia....ll_(Netzkultur)

 

Ich werde in deinem obigen Beitrag jetzt nur versuchen auf die Sachdiskussion einzugehen.

 

- Gültigkeit des Tickets

 

Die Bahn behauptet, dass das Ticket in dieser Form, durch die falsche Ausweisnummer, nicht gültig sei.

Die Frau hat ein Ticket bezahlt, jedoch die Angaben falsch ausgefüllt.

 

Ob die Bahn jetzt das Ticket mit der falschen Nummer akzeptieren muss, muss in dieser Streitigkeit ein Gericht klären.

 

Meiner Meinung nach hat die Bahn sich hier nicht kundenfreundlich und zielgerichtet verhalten. Die Bahn hat ihr Geld; es ist eine blöde Nummer falsch, die Frau ist jedoch durch Ausweis legitimiert und hat als russische Studentin weder einen deutschen Ausweis noch einen Ausweis mit einer deutschen Adresse.

 

Meine Meinung interessiert aber nicht. Wenn die Bahn das Ticket nicht anerkennt, dann ist das so. Und der Frau bleibt nur der Gang vor Gericht.

 

 

- Aufgabe der Polizei

 

Die Polizei mischt sich in diese Streitigkeit nicht ein. Sie sichert lediglich notwendige Daten, Eigentum oder Rechte vor Ort, wo ein Handeln vor Ort erforderlich ist und nicht bis zu einem Gerichtsverfahren aufgeschoben werden kann, bzw. ohne die ein Gerichtsverfahren gar nicht möglich wäre (Gefahr im Verzug).

Hier für den Fall wäre das die Sicherstellung des Datenaustausches von der Frau für die Bahn, von der Bahnmitarbeiterin für die Frau und die Durchsetzung der Verfügung der Bahn, dass die Frau den Zug zu verlassen hat.

 

Wenn die Bahnmitarbeiterin die Fahrt für beendet erklärt und die Frau aus dem Zug verweist, die Frau der Aufforderung nicht folgt, kommt auch ein strafrechtlicher Hausfriedensbruch in Betracht. Hier hat die Polizei die strafrechtliche Ermittlung zu führen.

Zu Prüfen wäre, ob die Schaffnerin strafantragsberechtigt wäre.

 

 

- Fingerspitzengefühl

 

leider ist auf dem Video wenig zu erkennen, um das abschließend zu beurteilen; jedoch sieht es so aus, dass die Beamten sehr viel Fingerspitzengefühl gegen die leicht durchdrehende Frau aufbringen. Eine Situation, die sogar in einem Widerstand enden könnte wurde so beruhigt.

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Bevor hier noch mehr falsches gepostet wird:

- die Personalausweisnummer war nicht falsch

- das Ticket kann auch mit einem nichtdeutschen PA gekauft und genutzt werden, bei der Bahn direkt allerdings nicht mit einem russischen, bei den von der Betroffenen genutzten Plattform schon, wichtig sind die 4 letzten Ziffern der Ausweisnummer

- haette das alles vor Ort geklaert werden koennen, notfalls mit einem Smartphone.

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Da verlinkt man mal einen relativ positiven Bericht (immerhin haben sie die Gute ja nicht verprügelt) und schon bist Du wieder am Nölen.

Nee nee..... es trieft geradezu vor Ironie. Ich glaube nicht, daß Du den Link mit diesem Gedanken eingestellt hast.

 

Und nochwas zum eigentlich Thema: ich möcht nicht wissen, wie ein Deutscher (oder auch anderer (westlicher) Ausländer bspw. in Rußland in einer vergleichbaren Situation behandelt worden wäre! Die Kritik hier richtet sich offensichtlich nicht gegen ein falsches Einschreiten, sondern vielmehr dagegen, daß man die Sache nicht kulant geregelt hat. Aber warum sollte man das, frage ich mich? Hätte oder würde man so einen Aufstand auch machen, wäre es keine Russin, sondern eine Deutsche gewesen? Warum hielt sich die Russin nicht einfach an die Modalitäten, die da lauten: bist Du Deutsche, kannst Du das Ticket iVm Deinem BPA entsprechend kaufen. Bist Du keine Deutsche, mußt Du Dir das Ticket auf andere Weise kaufen. Tust Du es doch, bekommst Du ggf. Probleme. Was ist so schwer daran zu verstehen?! Vergleichbares gibt es in anderen Ländern sicherlich auch. Und da regt sich niemand auf, wenn ein Ausländer sich falsch verhält und entsprechend behandelt wird.

 

 

Edit: @KlausK

Sicherlich hätte das vor Ort, also im Zug geklärt werden können. Meines Wissens ist es aber so üblich (und dafür wird es auch sicherlich nachvollziehbare Gründe geben), daß Streitigkeiten eben nicht im Zug geklärt werden, sondern außerhalt. So wie hier am nächsten Bahnhof.

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Warum hielt sich die Russin nicht einfach an die Modalitäten, die da lauten: bist Du Deutsche, kannst Du das Ticket iVm Deinem BPA entsprechend kaufen. Bist Du keine Deutsche, mußt Du Dir das Ticket auf andere Weise kaufen. Tust Du es doch, bekommst Du ggf. Probleme. Was ist so schwer daran zu verstehen?! Vergleichbares gibt es in anderen Ländern sicherlich auch. Und da regt sich niemand auf, wenn ein Ausländer sich falsch verhält und entsprechend behandelt wird.

Da schrieb ich es eben noch extra: auch als Ausländer kann ich die Tickets online kaufen und den Ausweis als ID nutzen.
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Guest PedroK
Allein von dem, was ich sehen und in dem Artikel lesen konnte, sehe ich nicht, wie die Polizeibeamten sich anders hätten verhalten können.

 

Es bestand ja anscheinend der Verdacht, dass die junge Dame das Ticket widerrechtlich erworben hat und laut dem Zeitungsartikel kommt es scheinbar häufig vor, dass diese Online - Tickets gefälscht werden.

 

Hi Nachteule,

 

ich meine, die Cops hätten sich neutral verhalten müssen, denn der Situation nach hatte entweder die junge Dame kein gültiges Ticket oder aber die Bahn verweigerte eine rechtmäßig zu verlangende Leistung (das Zweitere war IMO der Fall, die Bahn hat sich ja mittlerweile entschuldigt). Sie haben aber einfach nach Schema F durchgezogen.

 

Übrigens: Wenn Du mal auf ltur.com gehst und dort als „Wladimir Iljitsch Uljanow“ aus Russland ein Bahnticket buchst, wird Dir die Identifikations-Möglichkeit „Personalausweis“ weiterhin angeboten. Vielleicht hat das historische Gründe ;).

 

Warum hielt sich die Russin nicht einfach an die Modalitäten, die da lauten: bist Du Deutsche, kannst Du das Ticket iVm Deinem BPA entsprechend kaufen. Bist Du keine Deutsche, mußt Du Dir das Ticket auf andere Weise kaufen.
Siehe oben & KlausKs Beitrag. Gibst Du an, Russe zu sein, wird Dir weiterhin die Identifizierung per Ausweis angeboten.

 

Gruß, Pedro.

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Moin Moin

 

Die Studentin hat online über Ltur gebucht und auch bezahlt.

Ich hab mir die Ltur Buchungsseite mal angeguckt.

Ltur möchte eine Identifikation - zur Auswahl stehen da:

Kreditkarte, Bahn-Card, EC-Karte und der (deutsche) Personalausweis.

Dieses Identifikationsmittel ist mit dem Onlineticket den Kontrolleuren vorzuzeigen.

 

Bezahlen kann man stets nur per Kreditkarte.

 

Die Studentin hat sich für den deutschen Personalausweis als Identifikationsmittel entschieden und das angeklickt.

Ihr dürfte/müßte dabei aufgefallen sein, daß in dem Drop-Down Feld für das Land nur "Deutschland" möglich ist - kein anderes Land.

Trotzdem fährt sie fort und bezahlt mit einer Kreditkarte - die aber auch als Identifikationsmittel akzeptiert wird.

Aber sie ist ja in Deutschland und da ist es nicht so schlimm, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

 

Dabei wäre es so einfach gewesen auch als Nichtinhaberin eines deutschen Personalausweises das Online-Ticket korrekt zu erwerben.

Sie hätte doch nur die Kreditkarte als ID-Mittel anklicken brauchen und alles wäre gut gewesen.

 

Warum die Ltur Seite die Buchung fortführen läßt, obwohl ein nichtdeutscher Pass eingetragen wurde, weiß ich nicht.

 

Es kam wie es kommen mußte, die Studentin wurde kontrolliert.

Die Kontrolleure stellten dabei fest, daß Ticket und ID-Mittel nicht zusammenpassten.

 

Ob das berechtigt und zwingend zum Fahrtabbruch führen muß, kann und wird die Polizei nicht prüfen - das haben die Kontrolleure getan, weil es deren Aufgabe ist.

 

Gruß

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Warum hielt sich die Russin nicht einfach an die Modalitäten, die da lauten: bist Du Deutsche, kannst Du das Ticket iVm Deinem BPA entsprechend kaufen. Bist Du keine Deutsche, mußt Du Dir das Ticket auf andere Weise kaufen. Tust Du es doch, bekommst Du ggf. Probleme. Was ist so schwer daran zu verstehen?! Vergleichbares gibt es in anderen Ländern sicherlich auch. Und da regt sich niemand auf, wenn ein Ausländer sich falsch verhält und entsprechend behandelt wird.

Da schrieb ich es eben noch extra: auch als Ausländer kann ich die Tickets online kaufen und den Ausweis als ID nutzen.

 

Aber nur den deutschen Personalausweis, sie hat jedoch einen russischen Ausweis benutzt.

Doof - aber entspricht nicht den Identifikationsvoraussetzungen.

 

Warum die Bahn sich hier nicht kundenorientiert und kulant gezeigt hat verstehe ich nicht; naja die Bahn ist schon irgendwie komisch - warum wird eigentlich immer nur auf der Polizei rumgehackt - die Bahn bietet sich doch viel besser an?!

 

Aber wenn die Schaffnerin das Ticket nicht anerkennt, dann ist die Fahrt zu Ende. Da kann auch die Polizei nichts machen.

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Guest PedroK
Ihr dürfte/müßte dabei aufgefallen sein, daß in dem Drop-Down Feld für das Land nur "Deutschland" möglich ist - kein anderes Land.
Und das ist voreingestellt. Dürfte IMO eigentlich nicht so sein.

 

Warum die Ltur Seite die Buchung fortführen läßt, obwohl ein nichtdeutscher Pass eingetragen wurde, weiß ich nicht.
Geht bei bahn.de auch. Wenn die Bahn die Kohle im Rahmen eines Online-Geschäfts so annimmt, muss sie IMO auch befördern, oder?

 

Ob das berechtigt und zwingend zum Fahrtabbruch führen muß, kann und wird die Polizei nicht prüfen - das haben die Kontrolleure getan, weil es deren Aufgabe ist.
Das ist es, was ich kritisiere. Ihr zieht kritiklos durch, was die Bahn gern hätte, ohne Euch um die Rechte des Passagiers zu scheren. Einmal Mitdenken hätte doch gereicht, um den Match zwischen Ticket, Pass und Person festzustellen.

 

Warum die Bahn sich hier nicht kundenorientiert und kulant gezeigt hat verstehe ich nicht; naja die Bahn ist schon irgendwie komisch - warum wird eigentlich immer nur auf der Polizei rumgehackt - die Bahn bietet sich doch viel besser an?!
Siehe oben. Es ist natürlich dreist, zunächst die Zahlung im Online-Verkauf anzunehmen und dann die Leute aus dem Zug werfen zu wollen. Unerfreulich ist aber auch, dass sich Polizisten zu willfährigen Gehilfen derlei Gebarens machen lassen.
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Ich werde in deinem obigen Beitrag jetzt nur versuchen auf die Sachdiskussion einzugehen.
Du kannst nicht in meinem Beitrag auf irgendwas eingehen. Selbst dann nicht, wenn Du mal wieder rumschreist.

 

Die Bahn behauptet, dass das Ticket in dieser Form, durch die falsche Ausweisnummer, nicht gültig sei.
Quelle?

 

Ob die Bahn jetzt das Ticket mit der falschen Nummer akzeptieren muss, muss in dieser Streitigkeit ein Gericht klären.
Wenn Du lesen würdest, hättest Du erkennen können, daß es in dieser Streitigkeit kein Verfahren geben wird.

 

Die Polizei mischt sich in diese Streitigkeit nicht ein.
Du hast das Video nicht gesehen, nicht wahr?

 

Hier für den Fall wäre das die Sicherstellung des Datenaustausches von der Frau für die Bahn, von der Bahnmitarbeiterin für die Frau
Ja, genau so sah das aus.

 

die Durchsetzung der Verfügung der Bahn, dass die Frau den Zug zu verlassen hat.
Auch wenn ich sicher bin, daß Du die Frage wieder nicht beantworten kannst: könntest Du mal die einschlägigen Rechtsgrundlagen nennen, die die Polizei zu dem in dem Video erkennbaren Vorgehen verpflichten?

 

Wenn die Bahnmitarbeiterin die Fahrt für beendet erklärt und die Frau aus dem Zug verweist, die Frau der Aufforderung nicht folgt, kommt auch ein strafrechtlicher Hausfriedensbruch in Betracht.
Begründung, mit Quellen?

 

jedoch sieht es so aus, dass die Beamten sehr viel Fingerspitzengefühl gegen die leicht durchdrehende Frau aufbringen. Eine Situation, die sogar in einem Widerstand enden könnte wurde so beruhigt.
Na, da hat die Frau ja richtig Glück gehabt. Man stelle sich vor, sie sei so ganz ohne Fingerspitzengefühl behandelt worden...

 

Du hast ürbigens wesentliche Aspekte meines Beitrags ausgeblendet und die anderen Fragen immer noch nicht beantwortet - kommt da noch was?

 

Und nochwas zum eigentlich Thema: ich möcht nicht wissen, wie ein Deutscher (oder auch anderer (westlicher) Ausländer bspw. in Rußland in einer vergleichbaren Situation behandelt worden wäre!
Dieses 'Argument' ist selbst für Dich ausgesprochen niveaulos.

 

Die Kritik hier richtet sich offensichtlich nicht gegen ein falsches Einschreiten, sondern vielmehr dagegen, daß man die Sache nicht kulant geregelt hat.
Du hast da was falsch verstanden. Das Einschreiten war von Anfang an falsch, das Ticket war gültig, Kulanz also gar nicht nötig.

 

Hätte oder würde man so einen Aufstand auch machen, wäre es keine Russin, sondern eine Deutsche gewesen?
Nein, natürlich nicht. Wenn eine Deutsche so behandelt worden wäre, hätte in unserem Land niemand Notiz davon genommen.

 

Warum hielt sich die Russin nicht einfach an die Modalitäten (...)
Das sind nicht die Modalitäten.

 

So wie hier am nächsten Bahnhof.
Interessant. Was wurde denn da Deiner Meinung nach in dem Bahnhof geklärt, so zwischen Polizisten und Russin, ohne Zugbegleiterin?
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@PedroK

 

 

Vermutlich sind wir uns einig über die Bahn.

Für die Polizei ist das aber egal! Die Bahn hat einfach das Hausrecht. Wenn die Bahn sagt: raus! Dann ist Ende. Da hat die Polizei kein Prüfungsrecht!

 

Wenn du ein Grillfest machst und Ede nach fünf Bier Tante Trude an die Möpse greift, in die Blumen pinkelt und die sagst: raus! Ende der Party für Ede. Dann muss Ede gehen und die Polizei muss dir genauso wie der Bahn helfen. Auch hier hat die Polizei kein Prüfungsrecht, auch dann nicht wenn das Blumenbeet ausgetrocknet war und Tante Trude glücklich ist, dass ihre Weiblichkeit Beachtung gefunden hat.

 

Wenn der Diskotürsteher sagt, dass jemand nicht reinkommt, weil die Klamotten zu billig sind, kann die Polizei auch nicht kommen, den Wert der Klamotten bestimmen und mit dem durchschnittlichlichen Wert der Klamotten abgleichen, die Zutritt erhalten haben.

 

Das Hausrecht steht jedem Hausrechtsinhaber zu und unterliegt keine staatlichen Zensur / Prüfung.

 

 

Die Bahn kann auch Reisende mit gültigem Ticket, nicht wie hier mit ungültigem Ticket, ausschließen, wenn die die Hausordung nicht beachten.

 

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Warum hielt sich die Russin nicht einfach an die Modalitäten, die da lauten: bist Du Deutsche, kannst Du das Ticket iVm Deinem BPA entsprechend kaufen. Bist Du keine Deutsche, mußt Du Dir das Ticket auf andere Weise kaufen. Tust Du es doch, bekommst Du ggf. Probleme. Was ist so schwer daran zu verstehen?! Vergleichbares gibt es in anderen Ländern sicherlich auch. Und da regt sich niemand auf, wenn ein Ausländer sich falsch verhält und entsprechend behandelt wird.

Da schrieb ich es eben noch extra: auch als Ausländer kann ich die Tickets online kaufen und den Ausweis als ID nutzen.

 

Aber nur den deutschen Personalausweis, sie hat jedoch einen russischen Ausweis benutzt.

Doof - aber entspricht nicht den Identifikationsvoraussetzungen.

 

Warum die Bahn sich hier nicht kundenorientiert und kulant gezeigt hat verstehe ich nicht; naja die Bahn ist schon irgendwie komisch - warum wird eigentlich immer nur auf der Polizei rumgehackt - die Bahn bietet sich doch viel besser an?!

 

Aber wenn die Schaffnerin das Ticket nicht anerkennt, dann ist die Fahrt zu Ende. Da kann auch die Polizei nichts machen.

rede ich heute Chinesisch? es gehen auch nicht-deutsche PA nur eben keine russischen bei DB: https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/bahnbuchen/bahn_zusatzleistung.post;jsessionid=MNvhRzTL1qy5ST9Hmd0nQ7GphGQypKQsywhrL6sF59TJ582vtp2L!63721877?shopId=96233b&lang=de&country=DEU auf anderen Portalen gibt es teilweise keine Einschränkungen, kann ein Softwarefehler sein.
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Bei dem erworbenen LTUR Bahnticket muss zur Legimation ein deutscher Personalausweis verwendet werden oder ein anderes Legimationsmittel aus der Auswahlliste.

 

Hier hat die Frau auf deutschen Ausweis geklickt und einen russischen Ausweis verwendet.

 

Damit ist, streng genommen, das Ticket nicht legitimiert und damit ungültig.

 

Dass das mal wieder Bahnquatsch ist, ist etwas anderes!

Aber das Ticket entspricht nicht den Beförderungsbestimmungen, wird nicht anerkannt, ist nicht gültig.

Die Bahnmittarbeiterin hat die Fahrt für die Frau beendet.

Auch das ist Bahnquatsch. Aber so ist das nunmal.

 

Und nun sagt die Bahnfrau: raus.

Und nun geht die Kundin nicht.

Und nun kommt die Polizei. Bahnquatsch auf der einen und Hausrecht auf der gleichen Seite. Damit muss die Frau aussteigen.

Die Polizei hat keine Handlungsoption!

 

Die Bahnmittarbeiterin jedoch hätte eine Handlungsoption!

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Guest PedroK
Wenn der Diskotürsteher sagt, dass jemand nicht reinkommt, weil die Klamotten zu billig sind, kann die Polizei auch nicht kommen, den Wert der Klamotten bestimmen und mit dem durchschnittlichlichen Wert der Klamotten abgleichen, die Zutritt erhalten haben.
Hast Du Dich nicht jüngst über vermeintlich schiefe Vergleiche ausgelassen?

 

Mal abgesehen davon, dass Bahn und Disco aus vielerlei Gründen nicht vergleichbar sind, wäre eine halbwegs ähnliche Situation diese: Der Disco-Betreiber verkauft Dir ein Ticket, akzeptiert die Zahlung und lässt Dich dann grundlos von den Cops rausschmeissen.

 

Macht Ihr solch einen Service ebenfalls ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts?

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Für die Polizei ist das aber egal! Die Bahn hat einfach das Hausrecht. Wenn die Bahn sagt: raus! Dann ist Ende. Da hat die Polizei kein Prüfungsrecht!
Du hast immer noch keine Belege für Deine Thesen gebracht. Deine nachfolgenden 'Beispiele' sind übrigens keine Belege - kommt also noch was brauchbares oder dürfen wir weiterhin davon ausgehen, daß Du es nicht weißt?

 

Die Bahn kann auch Reisende mit gültigem Ticket, nicht wie hier mit ungültigem Ticket, ausschließen, wenn die die Hausordung nicht beachten.
Willst Du nicht begreifen oder stehst Du tatsächlich unter dem Einfluss irgendwelcher Substanzen? Das Ticket war gültig - nimm es zur Kenntnis und schreib nicht immer wieder den gleichen Mist. Und zu der anderen These: nein, kann sie nicht.

 

Aber das Ticket entspricht nicht den Beförderungsbestimmungen, wird nicht anerkannt, ist nicht gültig.
Falsch.

 

Und nun kommt die Polizei. Bahnquatsch auf der einen und Hausrecht auf der gleichen Seite. Damit muss die Frau aussteigen.
Auch falsch.
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Macht Ihr solch einen Service ebenfalls ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts?

 

Hausrecht ist Hausrecht.

Vertragsrecht ist zivilrecht.

 

Wenn jemand ein Ticket (ob Disko oder Bahn kauft) und das nicht annerkannt wird, dann befinden wir uns im BGB. Vermutlich wird ein (Voll)Jurist das besser erklären können. Aber ob ein Anspruch besteht entscheidet im Streitfall ein Zivilgericht.

 

Hier mischt die Polizei sich ein, da das Hausrecht (zu Recht oder Unrecht) verletzt wurde.

 

Eine Prüfung findet in der normalen Rechtmäßigkeitsprüfung statt; jedoch kein Prüfung, wie du sie jetzt wünschst, den diese fällt in die Zuständigkeit eines Gerichtes und nicht in die Prüfung durch die Polizei.

 

 

 

@Biber

Du schreibst Falsches und Unsinn!

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Du schreibst Falsches und Unsinn!
Natürlich. Würdest Du das konkret belegen oder schaffst Du das genauso wenig wie in anderen Fällen?
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könntest du auch die an dich gestellten Fragen beantworten?
Nein, kann er nicht. Deshalb versucht er es jetzt mit dem Wechsel zu Off-Topic.
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Wie bereits gesagt, stehen alle Antworten hier im Thema.

Hilf uns, die wir von der Polizeiarbeit keine Ahnung haben und zitiere bitte die Antworten z.B. auf die Fragen in #3803. Und nicht vergessen: Gegenfragen sind keine Antworten, genauso wenig wie allgemeine Hinweise auf irgendwelche Polizeigesetze (welches gilt denn eigentlich für die Bundespolizei?). Paragraphen, Urteile, Kommentare sind die Sachen, die wir lesen wollen, nicht verzweifeltes Drumrumgeschwurbel eines offenbar Überforderten.

 

Und wenn Du das geschafft hast, erklär' uns doch bitte auch noch, warum es kein Verfahren gegen die Frau gibt und die Bahn sich sogar bei ihr entschuldigt hat.

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Moin Moin

 

Wenn die Bahn die Kohle im Rahmen eines Online-Geschäfts so annimmt, muss sie IMO auch befördern, oder?

Die Beförderungspflicht ist in meinen Augen strittig.

Die Ltur nahm zwar die Kohle an, hatte aber online keine Möglichkeit die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu prüfen.

 

Meiner Meinung nach ist ein gültiger Kaufvertrag nicht zustandegekommen.

 

Da ist einerseits die Studentin, die ein Ticket kaufen möchte und dieses auch bezahlen kann.

Und dann ist da die Ltur, die den Verkauf des Tickets an bestimmte Voraussetzungen bindet.

Eine davon ist

"Wenn du beim Ticketkauf den deutschen Ausweis als Identifikationsmittel benutzt, hast du im Zug beides vorzuzeigen"

(so steht das auch auf der Buchungsseite der Ltur).

Das kann die Studentin natürlich nicht, sie kann also die Vertragsbedingung nicht erfüllen.

Das Online-Ticket in Verbindung mit dem ID-Mittel ist der (gültige) Fahrausweis.

Ein gültiger Kaufvertrag ist nicht zustandegekommen. Die Bahn tritt also (wohl stellvertretend für die Ltur) vom Kaufvertrag zurück und befördert die Studentin nicht weiter - davon gingen wohl auch die Kontrolleure aus.

Bis hierhin ist das Zivilrecht - Vertragsrecht.

 

Und da sich Blaulicht (wiedermal) scheut Rechtsgrundlagen zu benennen, mach ich das mal in Stichworten.

Das Hausrecht ergibt sich aus §123 StGB Hausfriedensbruch, §32 StGB Notwehr, den Selbsthilferechten aus dem BGB (irgendwo in den 800ern) und auch irgendwie aus Art. 13 GG.

 

Die Kontrolleure durften von einem ungültigen Fahrausweis bei der Studentin ausgehen und forderten sie auf, den Zug zu verlassen. Dieser Aufforderung kam sie nicht nach und befindet sich somit im Hausfriedensbruch.

Dieser fortdauernden Rechtsverletzung durften die Kontrolleure über die Notwehr/Selbsthilferechte begegnen. Das taten sie aber nicht selber und holten die Polizei (und die ließ sich zu "Rausschmeißern" machen). Die Polizei hat mit einfacher körperlicher Gewalt die Studentin nach draussen befördert und so diesen rechtswidrigen Zustand beendet.

 

Das sich die Bahn im Nachhinein entschuldigt hat, ist für die Situation im Zug unerheblich.

 

Gruß

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@Sobbel

 

freundlich von dir, dass du mit Rechtsgrundlagen aushilfst.

Meiner Meinung nach jedoch überflüssig / unnötig. Hier ist kein Juraforum wo sich alles um juristische Findigkeiten dreht. Das Hausrecht bedarf meiner Meinung nach keiner weiterer Erörterung.

Hier wäre lediglich die Beförderungspflicht dem Hausrecht gegenüber zu stellen, was ja oben gemacht wurde.

 

Auch die tatsächliche Frage, ob das Ticken gültig ist können wir hier nicht klären; da sich die Kritik aber wiedermal nur gegen die Polizei richtete ist das auch unnötig.

 

Letzlich blieb noch die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Polizei. Auch diese wurde genannt. Im jeweiligen Polizeigesetz, bei den Aufgaben.

 

Strafrechtlich kommt dann der Hausfriedensbruch in Betracht. Die Aufgabe der Strafverfolgung aus der StPO.

 

Gegenseitige Schadensersatzansprüche könnten aus dem BGB begründet werden.

 

Datenaustausch dann aus den Bestimmungen über Datennutzung des Polizeigesetzes.

 

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Moin Moin

 

@Sobbel

 

freundlich von dir, dass du mit Rechtsgrundlagen aushilfst.

Meiner Meinung nach jedoch überflüssig / unnötig.

Ist sicherlich richtig.

Aber deiner Reputation wäre es förderlich gewesen, wenn du es getan hättest.

 

Gruß

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Kann es sein, dass der Ausweis lediglich für die Zahlungsmodalitäten wichtig ist und nach erfolgreicher Abwicklung - das sollte durch den Besitz des Tickets ja einsichtig sein - einer Beförderung nichts mehr im Wege stehen sollte?

Oder gibt es es hier jetzt Deutschentickets, die an unseren Ausweis gebunden sind?

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Kann es sein, dass der Ausweis lediglich für die Zahlungsmodalitäten wichtig ist und nach erfolgreicher Abwicklung - das sollte durch den Besitz des Tickets ja einsichtig sein - einer Beförderung nichts mehr im Wege stehen sollte?

Oder gibt es es hier jetzt Deutschentickets, die an unseren Ausweis gebunden sind?

 

So wie ich das verstanden habe, ist das Ticket nur in Verbindung mit dem Legimationsdokument gültig.

Zur Legimation kann man beim Kauf wählen. Hier wurde wohl die Legalitätsprinzipsmethode falsch gewählt, was zu Ungültigkeit führte.

 

Warum das so ist, kann ich jedoch nicht erklären. Klingt nach Bahnquatsch.

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Die Beförderungspflicht ist in meinen Augen strittig.
Wohl kaum. Es gab eine gültige Fahrkarte, lediglich die Art der Identifzierung war wohl ein Problem.

 

Meiner Meinung nach ist ein gültiger Kaufvertrag nicht zustandegekommen.
Stimmt, es handelt sich um einen Werkvertrag. Unabhängig davon müßte die Art der Identifzierung entscheidend sein für das Zustandekommen des Vertrages, das ist aber erkennbar nicht der Fall.

 

Und dann ist da die Ltur, die den Verkauf des Tickets an bestimmte Voraussetzungen bindet.
Dieser direkter Zusammenhang ist so sicher nicht zutreffend.

 

Und da sich Blaulicht (wiedermal) scheut Rechtsgrundlagen zu benennen
Das hat mit scheuen nichts zu tun, sondern mit können.

 

Das Hausrecht ergibt sich aus §123 StGB Hausfriedensbruch
Schön gesehen. Hausfriedensbruch trifft hier allerdings wohl eher nicht zu.

 

Die Kontrolleure durften von einem ungültigen Fahrausweis bei der Studentin ausgehen
Das war strittig und ist inzwischen unstrittig falsch (kein Verfahren, Äußerung der Bahn).

 

und forderten sie auf, den Zug zu verlassen.
Mag sein, daß ich das überlesen habe. Wo stand das?

 

Dieser Aufforderung kam sie nicht nach und befindet sich somit im Hausfriedensbruch.
Ganz dünnes Eis. Vor allem deshalb, weil die Bahn natürlich überhaupt kein Interesse daran hat, daß die Frau den Zug verlässt, bevor die Personalien festgestellt wurden.

 

Dieser fortdauernden Rechtsverletzung durften die Kontrolleure über die Notwehr/Selbsthilferechte begegnen.
Nochmal: es gibt keine Rechtsverletzung. Es gab allerhöchstens die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht.

 

Das sich die Bahn im Nachhinein entschuldigt hat, ist für die Situation im Zug unerheblich.
Stimmt. Die Situation im Zug war da nämlich schon lange durch. Aber die Tatsache, daß es kein Verfahren gegen die Frau und eine Entschuldigung der Bahn gegeben hat, zeigt deutlich, daß die Mitarbeiter und auch die Polizisten die Situation im Zug falsch beurteilt haben.

 

Meiner Meinung nach jedoch überflüssig / unnötig.
Das hättest Du gern, daß Rechtsgrundlagen überflüssig werden, nicht wahr? Aber erfreulicherweise ist damit in unserem Land zumindest im Moment nicht zu rechnen.

 

Auch die tatsächliche Frage, ob das Ticken gültig ist können wir hier nicht klären
Die ist geklärt.

 

Auch diese wurde genannt
Nein. Du hast nichts genannt.

 

Du wirfst irgendwelche Begriffe in die Runde und bist - wieder mal - auf Nachfrage nicht in der Lage, Deine Behauptungen zu validieren. Dafür kennt man Dich nun inzwischen, allerdings bedeutet das noch lange nicht, daß man es durchgehen lassen darf.

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Guest PedroK
Die Beförderungspflicht ist in meinen Augen strittig. Die Ltur nahm zwar die Kohle an, hatte aber online keine Möglichkeit die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu prüfen. Meiner Meinung nach ist ein gültiger Kaufvertrag nicht zustandegekommen.
Das sehe ich anders. Gerade bei Online-Deals ist der Verkäufer verpflichtet, sehr eindeutig klarzumachen, unter welchen Bedingungen er verkauft und deren Einhaltung auch zu prüfen. Allein die Voreinstellung „Deutschland“ bei der Eingabe der Ausweis-Daten ist da schon problematisch.

 

Das Hausrecht ergibt sich aus §123 StGB Hausfriedensbruch, §32 StGB Notwehr, den Selbsthilferechten aus dem BGB (irgendwo in den 800ern) und auch irgendwie aus Art. 13 GG.
Vielen Dank. Das Hausrecht – bzw. die Ausübung desselben - ist IMO jedoch eingeschränkt bei Hausrechtsinhabern , die ihre Einrichtungen allgemein zugänglich machen. Hier kommt noch die Beförderungspflicht als weitere Einschränkung dazu. Und in Verbindung mit der ID-Methode spielt dann u.U. auch noch das Thema Diskriminierung eine Rolle.

 

Ich meine, die Polizei sollte an solche Dinge etwas kritischer herangehen und im Zweifel auch mal den Rücken für die Rechte des Passagiers gerade machen.

 

Kann es sein, dass der Ausweis lediglich für die Zahlungsmodalitäten wichtig ist und nach erfolgreicher Abwicklung - das sollte durch den Besitz des Tickets ja einsichtig sein - einer Beförderung nichts mehr im Wege stehen sollte?
Nein, es geht darum, dass man das Ticket nicht mehrfach ausdruckt und in der Verwandtschaft verteilt. Daher die Bindung an eine ID.

 

Gruß, Pedro.

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Da schrieb ich es eben noch extra: auch als Ausländer kann ich die Tickets online kaufen und den Ausweis als ID nutzen.

Hatte es leider zu spät gesehen. Unabhängig davon, daß es hier wohl auch entsprechend möglich gewesen wäre, frage ich mich trotzdem, warum hier das Gemeckere gleich immer riesengroß ist, wohingegen man bei ähnlichen Vorfällen im Ausland nicht mal einen kleinen Pieps hört.

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Unabhängig davon, daß es hier wohl auch entsprechend möglich gewesen wäre, frage ich mich trotzdem, warum hier das Gemeckere gleich immer riesengroß ist, wohingegen man bei ähnlichen Vorfällen im Ausland nicht mal einen kleinen Pieps hört.
Möglicherweise bleiben Deutschen im Ausland solche Vorfälle erspart. Kennst Du welche?

 

Und selbst wenn Deine These zuträfe: soll mögliches ausländisches Fehlverhalten als Begründung für deutsches Fehlverhalten herhalten?

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