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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Hallo, Biber,

 

es ist mir schon klar, wie Du es meinst und im Großen und Ganzen stimme ich Dir zu.

Das ist gut. Bei allen juristischen Spitzfindigkeiten und Möglichkeiten muß jedoch eins klar sein und bleiben: eine strafrechtliche Schuld stellt bei uns ein Gericht fest. Gibt es diese Feststellung nicht, hat der Betreffende als unschuldig zu gelten.

 

Um sich eine Meinung zu bilden ist es besser je mehr man von allen Seiten weiß!
Küchenmamsellkalendersprüche at its best.
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Sollte sich herausstellen, dass es doch der Ehemann war, ist er, wenn ich es richtig sehe, nicht mal mehr zu belangen.

 

Was jetzt durch die wohl etwas dilletantisch durchgeführten Ermittlungen sicher nicht einfacher wird. Dabei wurden sicher Spuren nicht gesichert oder zerstört die jetzt wichtig wären.

 

Mal ehrlich. Faserspuren der Kleidung des Partners auf der eigenen Kleidung dürften bei Ehepaaren eher die Regel als die Ausnahme sein, oder sehe ich Das falsch? Es sollte zumindest dem Staatsanwalt bewusst sein das dieses Belastungsindiz nichts taugt.

Aber den Ehepartner als Täter zu präsentieren ist auch eine schöne und vor allem einfache Lösung.

Ich will damit den Polizisten nichts unterstellen, Die haben zum Glück nicht so viel Erfahrung mit Tötungsdelikten wie ihre Kollegen in Großstädten und das dann Fehler passieren ist menschlich.

Leider dürfte jetzt viel Zeit vergeudet worden sein in denen Spuren kalt wurden oder verschwanden.

 

:licht: Oder man hätte gleich Kluftinger und seine Chaotentruppe auf den Fall ansetzen sollen.

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Ich will damit den Polizisten nichts unterstellen, Die haben zum Glück nicht so viel Erfahrung mit Tötungsdelikten wie ihre Kollegen in Großstädten und das dann Fehler passieren ist menschlich.

Und was, wenn diese Polizisten, auf die Du abzielst, gar nichts getan, ermittelt und daher eben auch nichts falsch gemacht haben, nicht machen konnte, weil nämlich genau die Kollegen (aus der Großstadt), die damit öfters zu tun haben, mit den Ermittlungen betraut waren?

 

Von hier kenne ich es so, daß die einzelnen Landratsbehörden in Mordfällen gar nichts machen dürfen, sondern die "übergeordnete" Dienststelle bzw. die mit einer entsprechenden Fachabteilung die Ermittlungen sofort übernimmt.

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Hallo, fritz the cat,

 

Faserspuren der Kleidung des Partners auf der eigenen Kleidung dürften bei Ehepaaren eher die Regel als die Ausnahme sein, oder sehe ich Das falsch?

kommt darauf an, wie lange und wie gut man miteinander verheiratet ist. :abwarten:

 

Nee, jetzt mal im Ernst:

 

Ich kenne den Fall nur am Rande aus der Presse und somit habe ich keine Ahnung von den Hintergründen, aber nur anhand der Faserspuren einen Verdacht zu begründen halte ich schon für sehr gewagt.

 

Wenn ich es richtig mitbekommen habe, scheint es ja zwischen den beiden nicht zu Besten gestanden zu haben und der Schwager war ja offensichtlich die treibende Kraft, als es drum ging, den Ehemann zu beschuldigen.

 

Inwieweit dies die Ermittlungen beeinflusst hat, kann ich nicht sagen, aber es dürfte schon eine große Rolle gespielt haben.

 

:licht: Oder man hätte gleich Kluftinger und seine Chaotentruppe auf den Fall ansetzen sollen.

Dazu könnte ich vielleicht etwas sagen, wenn mir der Name etwas sagen würde.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und was, wenn diese Polizisten, auf die Du abzielst, gar nichts getan, ermittelt und daher eben auch nichts falsch gemacht haben, nicht machen konnte, weil nämlich genau die Kollegen (aus der Großstadt), die damit öfters zu tun haben, mit den Ermittlungen betraut waren?

Dann wäre die Blamage für die Polizei, wenn ein Richter das sagt,

Er bescheinigte den ermittelnden Kriminalbeamten handwerkliche Fehler, die zu »fehlerhaften Einschätzungen« geführt haben.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.hechingen-mord-an-joggerin-ehemann-freigesprochen.ae2ab507-c0e3-4f8c-8fd2-57243b7ab099.html

noch größer.

 

MfG.

 

hartmut

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Um sich eine Meinung zu bilden ist es besser je mehr man von allen Seiten weiß!
Das ist 'ne typische Wischi-Waschi-Antwort, die die Frage nicht beantwortet. Selbst wenn das Verhalten des Jungen verwerflich gewesen waere, wuerde das deine Meinung zum Verhalten des PD in irgendeiner Weise beeinflussen, gar verstaendlich machen?
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Und was, wenn diese Polizisten, auf die Du abzielst, gar nichts getan, ermittelt und daher eben auch nichts falsch gemacht haben, nicht machen konnte, weil nämlich genau die Kollegen (aus der Großstadt), die damit öfters zu tun haben, mit den Ermittlungen betraut waren?

 

Der Richter hat offensichtlich schon öfters die Arbeit der Polizei kritisiert. In diesem Fall dürfte Kritik, abgesehen vom Lapsus mit den Fasern, sehr deutlich gewesen sein. Ich zitier mal,

Der Vorsitzende Richter wirft der Polizei am ersten Verhandlungstag außerdem vor, den Angeklagten nicht rechtzeitig belehrt, die Ermittlungen zu einseitig geführt und ihn zu früh festgenommen zu haben, obwohl zu wenig Beweise vorlagen. Viele Pfullendorfer hatten sich gewundert, dass am Morgen nach dem Gewaltverbrechen das Waldgebiet zwar abgesperrt war, aber dennoch von der Polizei unbeaufsichtigt blieb.

 

Da hätte der Täter ganz gemütlich nochmals kommen können und Spuren verwischen, bzw die Tatwaffe beseitigen wenn sie noch da gewesen wäre.

Kompletter Beitrag:

http://www.schwaebische.de/region/sigmaringen-tuttlingen/pfullendorf/stadtnachrichten-pfullendorf_artikel,-Der-Joggerin-Mord-koennte-ungesuehnt-bleiben-_arid,5414759.html

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:licht: Oder man hätte gleich Kluftinger und seine Chaotentruppe auf den Fall ansetzen sollen.

Dazu könnte ich vielleicht etwas sagen, wenn mir der Name etwas sagen würde.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Dem kann abgeholfen werden,

http://www.allgaeuerurlaubsportal.de/allgaeuliteratur/kommisar-kluftinger/

 

Die ARD hat schon zwei Bücher verfilmt und gesendet.

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Da hätte der Täter ganz gemütlich nochmals kommen können und Spuren verwischen, bzw die Tatwaffe beseitigen wenn sie noch da gewesen wäre.

1. wer sagt denn bitte schön, daß das Waldgebiet nicht doch (zumind. teilweise) verpostet war? Vieles geschieht auch, ohne daß es von der Bevölkerung wahrgenommen wird.

2. vllt hätte der Täter zurückkommen können. Vllt war das aber auch so einkalkuliert worden, weshalb der ganze Bereich eben nicht mit Personal verpostet und abgesperrt wurde.

3. ich hab mir auf Google-Maps mal den Bereich um Pullendorf angeschaut. Leider konnte ich mir das benannte Waldgebiet nicht anzeigen lassen. Aber die dort befindlichen sind nicht gerade klein. Hast Du eine Ahnung, was es bedeutet, so ein Gebiet komplett abzusperren? Da muß man sich wohl fragen, wofür und ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist.

 

Letztlich bleibt auch hier, wie in vielen anderen diskutierten Themen, völlig offen und ungeklärt, warum wieso weshalb was wie gemacht wurde und warum nicht anders.

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Mal die Polizeigewerkschaft zu der Frau mit dem zertrümmerten Gesicht.

 

"Wie aufgescheuchte Hühner"

 

Der Faustschlag eines Polizisten hat nicht nur das Nasenbein einer gefesselten Frau gebrochen, er hat auch das Image der Münchner Polizei schwer beschädigt. Gewerkschaftschef Benker kritisiert nun das fehlende Krisenmanagement - und nennt die internen Untersuchungen gegen Beamte "absolut unprofessionell".

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/scharfe-kritik-an-polizeifuehrung-wie-aufgescheuchte-huehner-1.1642326

 

Aber, es gibt auch etwas Erfreuliches zu berichten

 

Schusswaffe zur Selbstverteidigung

 

Ein Betrunkener läuft mit einer geladenen Armeepistole durch Dachau. Die Polizei überwältigte den Mann.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachau-schusswaffe-zur-selbstverteidigung-1.1643683

 

Problem ganz ohne Ballerei gelöst. :cool:

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Biber,

 

Bei allen juristischen Spitzfindigkeiten und Möglichkeiten muß jedoch eins klar sein und bleiben: eine strafrechtliche Schuld stellt bei uns ein Gericht fest. Gibt es diese Feststellung nicht, hat der Betreffende als unschuldig zu gelten.

viele Fälle landen gar nicht erst vor Gericht, sondern werden durch Strafbefehl oder durch Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft erledigt.

 

Deshalb noch mal die Frage, ob Du tatsächlich hier davon sprechen würdest, dass die Betreffenden unschuldig sind:

 

Ein Ladendieb stiehlt ein paar Kleinigkeiten im Kaufhaus; der Staatsanwalt stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

....

 

Ein Strafunmündiger begeht eine Straftat, für die er nicht belangt werden kann.

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Deshalb noch mal die Frage, ob Du tatsächlich hier davon sprechen würdest, dass die Betreffenden unschuldig sind:

 

Ein Ladendieb stiehlt ein paar Kleinigkeiten im Kaufhaus; der Staatsanwalt stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

....

 

Ein Strafunmündiger begeht eine Straftat, für die er nicht belangt werden kann.

Strafrechtich auf jeden Fall. Der Ladendieb kann m.W. zivilrechtlich belangt werden, der Strafunmündige möglicherweise auch.
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Bleibt ja in der Familie.

 

Polizist bei 1.-Mai-Demo verletzt – Freispruch für Kollegen

 

Zwei Polizisten sollen bei der 1.-Mai-Demo 2011 einen Zivilkollegen misshandelt haben. Beim Prozess gaben die meisten Polizeizeugen an, nichts gesehen zu haben. Nur zwei hatten etwas beobachtet.

.............

Zwei Polizisten hatten Misshandlungen aus der Gruppe der Uniformierten beobachtet. Konkret konnten auch diese Zeugen die Täter nicht identifizieren.

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article115143789/Polizist-bei-1-Mai-Demo-verletzt-Freispruch-fuer-Kollegen.html

Denke, es wird wirklich Zeit die Polizisten zu kennzeichnen.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Biber,

 

Strafrechtich auf jeden Fall.

das ist so nicht richtig.

 

Wie schon gesagt: Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht, dass jemand unschuldig ist, weder straf - noch zivilrechtlich.

 

Das Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, was bei einem Unschuldigen (Einstellung aufgrund Tatsachenentscheidung) nicht möglich ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Alles okay, aber entscheidend ist doch nun mal: solange jemand nicht verurteilt wurde, hat er als unschuldig zu gelten. Hier (also in dem Fall mit dem vom Rosenheimer Polzeichef verprügelten Jugendlichen) wird aber doch von manchen Leuten der Eindruck erweckt, der Knabe sei schuldig, irgendwie, auch wenn es nicht mal ein Gerichtsverfahren gegeben hat. Dem ist aber nicht so!

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Hallo, Biber,

 

Hier (also in dem Fall mit dem vom Rosenheimer Polzeichef verprügelten Jugendlichen) wird aber doch von manchen Leuten der Eindruck erweckt, der Knabe sei schuldig, irgendwie, auch wenn es nicht mal ein Gerichtsverfahren gegeben hat. Dem ist aber nicht so!

das ist es ja, was ich bemängelt habe.

 

Es werden Fälle nach 170 (2) eingestellt, weil jemand tatsächlich unschuldig ist und andere, weil die Schuld nur gering ist oder weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

 

Wenn die Staatsanwaltschaft dies in den Fällen, in denen wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, nicht besonders heraushebt und wenn die Presse dies nur so ganz am Rande oder gar nicht mitteilt, bleibt oft ein Gschmäckle, wie man im Schwäbischen so schön sagt.

 

Bei dem Jungen ist auch ziemlich untergegangen, dass er ganz offensichtlich nichts mit dieser Randale zu tun hatte.

 

Wenn dies der Presse schon gleich mitgeteilt, aber von dieser nicht weiter verbreitet wurde, liegt der Fehler bei der Presse.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Alles okay, aber entscheidend ist doch nun mal: solange jemand nicht verurteilt wurde, hat er als unschuldig zu gelten. [..] Dem ist aber nicht so!

 

Wenn du die Definition aus dem Strafrecht für Schuld nimmst hast du Recht. Wie immer im Leben dreht sich aber die Definition, ob jemand Unschuldig ist, nicht immer nur nach dem Strafrecht.

 

Beispiel:

Es gibt Menschen, die tatsächlich eine Tat (z.B. Mord) nicht begangen haben. Diese Menschen sind also tatsächlich unschuldig.

Ein Gericht jedoch verurteilt diese unschuldigen Menschen zu einer Strafe (zb Todesstrafe in den USA). Damit sind diese Menschen im Sinne des Rechtes schuldig obwohl sie unschuldig sind.

 

Es gibt viele Fälle, wo die tatsächliche Schuld bekannt ist. Wie das ganze nun strafrechtlich (oder haftungsrechtlich) aussieht, zeigt das rechtsstaatliche Verfahren. Wird das Verfahren eingestellt (oder muss es aus verfahrenstechnischen Gründen eingestellt werden), so ist strafrechtlich dann die Person unschuldig, obwohl sie tatsächlich schuldig ist.

 

 

Ich halte es für falsch ungünstig, wenn man sich an jeweils nur eine mögliche Definition eines Begriffs klammert, gerade dann, wenn man sich dann auch noch für eine juristische Definition entscheidet, obwohl wann weiß (wissen müsste) dass der reguläre Sprachgebrauch den Begriff auch durchaus anders verwendet. Wenn man sich dann noch aufgeilt, dass man recht habe und immer und immer wieder nur auf die eine Definition pocht, dann ist das traurig. In einem Forum nur für Juristen mag das angebracht sein. Hier sollte man bedenken, dass neben den formaljuristischen Definitionen noch weitere Definitionen (formelle und materielle) verschiedener Begriffe existieren.

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Wenn die Staatsanwaltschaft dies in den Fällen, in denen wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, nicht besonders heraushebt und wenn die Presse dies nur so ganz am Rande oder gar nicht mitteilt, bleibt oft ein Gschmäckle, wie man im Schwäbischen so schön sagt.

Des Geschmäckle kommt immer wieder auf, sobald über den Fall berichtet wird, und dabei der Grund der Festnahme genannt wurde. Nur das zählt in dem Moment in dem Artikel. Dazu kommt, es muss versucht werden den Jugendlichen möglichst zu schützen, und da ist eine breite Berichterstattung über den Jugendlichen nicht sinnvoll.

 

Mir macht ein anderes Geschmäckle mehr Sorgen. Wenn der als junger Mann mal in eine Polizeikontrolle gerät, und eine Abfrage ergibt, Es gab Ermittlungen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand, dann ist kein Polizist mehr so ganz neutral.

 

Wenn dies der Presse schon gleich mitgeteilt, aber von dieser nicht weiter verbreitet wurde, liegt der Fehler bei der Presse.

Es wurde mitgeteilt und auch verbreitet. Der Fehler liegt eher bei der selektiven Wahrnehmung.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn der als junger Mann mal in eine Polizeikontrolle gerät, und eine Abfrage ergibt, Es gab Ermittlungen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand, dann ist kein Polizist mehr so ganz neutral.

 

Och Hartmut, du und deine Vorstellungen....

 

Erstmal müsste die Abfrage was ergeben.... so wie es hier klingt, war der Junge Opfer - da ergibt die Abfrage dann wohl nichts.

Selbst wenn die Abfrage was ergeben sollte, was denkst du denn dann schon wieder?

Es muss ja einen Kontrollgrund geben. Und dieser Kontrollgrund beeinflusst was der Polizist macht. Was sollte denn da als unneutrales Verhalten durch den Polizisten passieren? Selbst wenn der Junge mal Beschuldigter eine KV wird und eine Abfrage ergibt, dass gegen den Jungen ermittelt wurde (was so nicht als Abfrageergebnis käme), was sollte dass dann ändern?

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Hallo, Hartmut,

 

Des Geschmäckle kommt immer wieder auf, sobald über den Fall berichtet wird, und dabei der Grund der Festnahme genannt wurde. Nur das zählt in dem Moment in dem Artikel. Dazu kommt, es muss versucht werden den Jugendlichen möglichst zu schützen, und da ist eine breite Berichterstattung über den Jugendlichen nicht sinnvoll.

umgekehrt kann genauso ein Schuh draus werden: Man kann bei der Berichterstattung auch jedes mal darauf hinweisen, dass der Jugendliche unschuldig war und nichts mit der Randale zu tun hatte.

 

Mir macht ein anderes Geschmäckle mehr Sorgen. Wenn der als junger Mann mal in eine Polizeikontrolle gerät, und eine Abfrage ergibt, Es gab Ermittlungen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand, dann ist kein Polizist mehr so ganz neutral.

Es wurde ja nach Lage der Dinge festgestellt, dass der Jugendliche nichts mit der Randale zu tun hatte und somit gibt es auch keinen Eintrag in der Datei.

 

Selbst, wenn er zunächst zur Anzeige gebracht worden wäre und sich seine Unschuld erst später herausgestellt hätte, hätte der Eintrag dann umgehend gelöscht werden müssen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wenn du die Definition aus dem Strafrecht für Schuld nimmst hast du Recht.
Damit hättest Du Deinen Beitrag beenden sollen.

 

Wie immer im Leben dreht sich aber die Definition, ob jemand Unschuldig ist, nicht immer nur nach dem Strafrecht.
Wie immer sind so allgemeinfilosofische Ansätze wundertoll, allerdings juristisch gesehen völlig irrelevant.

 

Es gibt viele Fälle, wo die tatsächliche Schuld bekannt ist.
Stimmt. Die Gerichte liefern täglich neue Beispiele.

 

Wird das Verfahren eingestellt (oder muss es aus verfahrenstechnischen Gründen eingestellt werden), so ist strafrechtlich dann die Person unschuldig, obwohl sie tatsächlich schuldig ist.
Ich hatte nicht erwartet, daß Du es verstehst. Aber eigentlich auch immer wieder schön, in seinen Erwartungen nicht enttäuscht zu werden.

 

Ich halte es für falsch ungünstig, wenn man sich an jeweils nur eine mögliche Definition eines Begriffs klammert
Ich halte es für schlechten Stil, wenn Du hier immer wieder rumbrüllst. Und ansonsten darfst Du Dir gern so lange irgendwelche Begriffsdefinitonen zusammenbasteln, wie Du magst.

 

Hier sollte man bedenken, dass neben den formaljuristischen Definitionen noch weitere Definitionen (formelle und materielle) verschiedener Begriffe existieren.
Könntest Du mal ein paar formelle und materielle Definitonen von schuldig abliefern?

 

Wenn der als junger Mann mal in eine Polizeikontrolle gerät, und eine Abfrage ergibt, Es gab Ermittlungen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand, dann ist kein Polizist mehr so ganz neutral.
Das wird sich leider nur verhindern lassen, wenn der Anwalt des Jungen sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Und selbst dann gibt es keine Garantie.

 

Erstmal müsste die Abfrage was ergeben.... so wie es hier klingt, war der Junge Opfer - da ergibt die Abfrage dann wohl nichts.
Erstens: es klingt nicht so, es war so. Hör' gefälligst auf, hier irgendwas zusammenzuraunen. Zweitens: der Junge wurde beangezeigt. Und genau das (samt anbegezeigten Vorwürfen) könnte die Abfrage ergeben.

 

Selbst wenn der Junge mal Beschuldigter eine KV wird und eine Abfrage ergibt, dass gegen den Jungen ermittelt wurde (was so nicht als Abfrageergebnis käme), was sollte dass dann ändern?
Träum weiter.

 

Selbst, wenn er zunächst zur Anzeige gebracht worden wäre und sich seine Unschuld erst später herausgestellt hätte, hätte der Eintrag dann umgehend gelöscht werden müssen.

Konjunktiv. Aus gutem Grund.
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Boh Biber.... Bist du so oder tust du so?

 

 

Also, wenn sich dein Leben um juristische Definitionen dreht, dann werde damit glücklich. Akzeptiere aber, dass für die meisten Menschen, also alle die nicht Jura studiert haben und Freude am Leben und Dingen außer Jura haben, eine Welt neben den juristischenen Definitionen existiert!

 

Außerdem hast du Null Ahnung, was eine Abfrage ergibt. Also verbreite hier nicht so einen Unsinn!

Und noch weniger Ahnung hast du von polizeilicher Arbeit; also verbreite nicht solchen Unsinn! Ich weiß welchen Wert Abfrageergebnisse haben und wie davon die weitere polizeiliche Arbeit beeinflusst wird!

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Hallo, Biber,

 

Das wird sich leider nur verhindern lassen, wenn der Anwalt des Jungen sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Und selbst dann gibt es keine Garantie.

nö, einen Anwalt braucht er dazu gar nicht.

 

Zumindest in BW läuft es folgendermaßen:

 

Wenn er angezeigt wurde und wenn das Verfahren eingestellt wurde, bekommt der Polizeibeamte eine "Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens".

 

Aufgrund dieser MAV bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Löschung des Eintrags zu beantragen.

 

Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass der Junge überhaupt erst einmal im POLAS gespeichert wurde, denn wenn gleich nach dem Vorfall bekannt war, dass er mit der Sache nichts zu tun hatte, hätte er gar nicht erst erfasst werden dürfen und die Anzeige hätte auch nur geschrieben werden dürfen, damit der Staatsanwalt sie einstellt (der sachbearbeitende Polizeibeamte darf den Fall ja nicht selber einstellen).

 

Ob er gespeichert wurde, kann der Jugendliche leicht über den Datenschutzbeauftragten der zuständigen Polizeidirektion erfragen (dazu braucht er keinen Anwalt) und sollte er tatsächlich Bestand wegen dieser Sache haben,braucht er dem Datenschutzbeauftragten nur die schriftliche Mitteilung über die Einstellung vorlegen, dann sollte das Thema recht schnell erledigt sein.

 

Konjunktiv. Aus gutem Grund.

Natürlich, denn woher soll ich wissen, ob der Junge tatsächlich noch nach dem Vorfall zur Anzeige gebracht wurde, ob der Staatsanwalt aufgrund des Vorfalls mit dem Revierleiter das Verfahren gleich einstellt, ob der Junge polizeilich erfasst wurde usw.

 

Da bleibt nur "was wäre, wenn".

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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http://www.morgenpos...r-Kollegen.html

Denke, es wird wirklich Zeit die Polizisten zu kennzeichnen.

 

Schon mal interessant zu sehen wie es im Gerichtssaal zugeht. Hätte es gerne mit Youtube verlinkt damit es länger zu sehen ist.

Freunde unter sich, eben.

https://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.!etc!medialib!rbb!rbb!abendschau!abendschau_20130409_prozess.html

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Hartmut,

 

meinst Du, wenn die Beamten Namensschilder oder Nummern getragen hätten, wäre es so viel anders ausgegangen?

 

Was glaubst Du, wie es zugeht, wenn Du mal abends unterwegs bist und von einer Gruppe Männer angepöbelt und von zweien dieser Männer geschlagen wirst?

 

Bist du Dir sicher, dass Du diese eindeutig identifizieren könntest, selbst, wenn Du ihre Gesichter gesehen hast, selbst, wenn sie ein Namensschild oder Nummern auf ihrer Kleidung tragen würden?

 

Ich will die Beamten, die hier zugeschlagen haben, in keinster Weise in Schutz nehmen, aber im Grunde genommen ist diese Situation vergleichbar mit vielen anderen ähnliche Situationen, in denen es keine Beteiligung von Polizeibeamten gibt:

 

Es gibt keinen eindeutigen Nachweis, wer der Täter ist und umliegende Zeugen, egal, ob es Freunde oder Kollegen des/der Schläger waren, haben nichts gesehen oder nichts sehen wollen.

 

Bist Du Dir 100 % sicher, dass Du in der gleichen Situation als Zeuge Deinen Kumpel, der einen anderen geschlagen hat, anzeigen oder gegen ihn aussagen würdest?

 

Es ist traurig, wenn Polizeibeamte in so einem Fall ihre Kollegen decken, aber trotz Allem ist es menschlich nachvollziehbar (was nicht heißt, dass es richtig ist).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

... aber im Grunde genommen ist diese Situation vergleichbar mit vielen anderen ähnliche Situationen, in denen es keine Beteiligung von Polizeibeamten gibt:

Das sehe ich anders. Wer einen Eid auf Verfassung und Gesetze leistet ...

 

Gruß, Pedro.

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meinst Du, wenn die Beamten Namensschilder oder Nummern getragen hätten, wäre es so viel anders ausgegangen?

Es ist mal die Aussage gekommen, Kennzeichnung ist überflüssig, der Vorgesetzte kann die Leute auseinanderhalten. Er weiß was wer macht. Stimmt scheinbar so nicht. Kennzeichnung erhöht die Wahrscheinlichkeit für Fehler auch zur Rechenschaft genommen zu werden, und kann das Verhalten beeinflussen.

 

Was glaubst Du, wie es zugeht, wenn Du mal abends unterwegs bist und von einer Gruppe Männer angepöbelt und von zweien dieser Männer geschlagen wirst?

Dann stehen nicht ganz viele Polizisten um mich herum die nachher nichts gesehen haben.

 

Bist du Dir sicher, dass Du diese eindeutig identifizieren könntest, selbst, wenn Du ihre Gesichter gesehen hast, selbst, wenn sie ein Namensschild oder Nummern auf ihrer Kleidung tragen würden?
Es reicht z.B. eine vierstellige Nummer, die kann man sich merken.

 

Es gibt keinen eindeutigen Nachweis, wer der Täter ist und umliegende Zeugen, egal, ob es Freunde oder Kollegen des/der Schläger waren, haben nichts gesehen oder nichts sehen wollen.

Wenn eine Gruppe so organisiert ist, einer muss auf den anderen aufpassen, damit er geschützt ist, gibt es Zeugen.

 

Bist Du Dir 100 % sicher, dass Du in der gleichen Situation als Zeuge Deinen Kumpel, der einen anderen geschlagen hat, anzeigen oder gegen ihn aussagen würdest?

Jetzt mit Sicherheit nicht mehr. Aber die Freundschaft wäre beendet.

 

Es ist traurig, wenn Polizeibeamte in so einem Fall ihre Kollegen decken, aber trotz Allem ist es menschlich nachvollziehbar (was nicht heißt, dass es richtig ist).

In gewissem Sinne verständlich. Aber was soll ich von jemanden halten, der Verbrechen bekämpfen soll, gleichzeitig aber Verbrecher deckt.

 

Wenn der Polizist irgendein Verbrechen außerhalb des Dienst begangen hätte, wäre mir das mehr oder weniger egal. Hier ist aber ein Verbrechen geschehen, wären das keine zivilen Polizisten gewesen, dann hätten die Geschlagenen sich wahrscheinlich ganz warm anziehen müssen, und es wären genügend Zeugen vorhanden.

 

MfG.

 

hartmut

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Irgendwie lustig, der :cop01: war aber als Privatmann unterwegs.

 

 

Den Rasern muss man mit allen Mitteln entgegentreten. :spinner:

Es passierte im April 2010. Der 53-Jährige und sein Sohn waren damals privat mit ihren Rennrädern im ländlichen Bereich von Recklinghausen unterwegs. Um einen entgegen kommenden Autofahrer quasi zum Langsamerfahren zu erziehen, stellte der Beamte offenbar sein Rennrad „bewusst quer“ zur Fahrbahn, sodass es zu einer Mini-Kollision kommen musste.

http://www.waltroper-zeitung.de/lokales/castrop-rauxel/Verhandlung-am-Amtsgericht-Polizist-kassierte-nach-inszeniertem-Unfall-ab;art1343,999882

 

MfG.

 

hartmut

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Naja; lustig finde ich das nich.

Einige Radfahrer haben echt einen Schatten!

Dass dieser hier neben seinem Radfahren auch noch Polizist ist, ist traurig, aber sein Verhalten hat mit Sicherheit nichts mit seinem Beruf, sondern wohl eher was mit Radfahren und irgendwelche Defizite in den Hirnwendungen zu tun.

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Ehrlich gesagt unglaublich! Nicht in dem Sinne, daß ich es nicht glauben mag, sondern daß sowas tatsächlich passiert ist. Daß es sich bei dem Radfahrer um einen Kollegen handelte, zudem noch um einen älteren und damit erfahrenen, erschwert die Sache aus meiner Sicht noch zusätzlich. Hier hätte es auch durchaus einen härtere Strafe geben dürfen. Aber ich denke, die wird er im Zuge des Diszi noch erhalten. So ein Verhalten ist beim Ottonormalbürger nicht zu tolerieren, bei einem Polizisten aber schon mal gar nicht. Der hätte andere Mittel und Möglichkeiten gehabt, wenn er den Autofahrer partout hätte maßregeln wollen. So jedenfalls ist es ein absolutes No Go!!! Und dann auch noch sowas konstruieren und Schmerzensgeld einfordern..... geht absolut nicht. Ein entsprechender, auch dienstrechtlicher Dämpfer ist hier mehr als gerechtfertigt!

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Hier hätte es auch durchaus einen härtere Strafe geben dürfen. Aber ich denke, die wird er im Zuge des Diszi noch erhalten.

Die Strafe ist mir eigentlich egal, müsste mit anderen ähnlichen Fällen verglichen werden.

 

Mir wäre es lieber wenn das Geld statt in den Staatssäckel, zu dem Geschädigten geflossen wäre.

 

Interessant wäre auch zu erfahren weswegen der Geschädigte vor den Kadi musste. Wegen so einer minimalen Körperverletzung und Bagatellunfall kommt normal keiner vor Gericht.

 

MfG.

 

hartmut

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Dass dieser hier neben seinem Radfahren auch noch Polizist ist, ist traurig, aber sein Verhalten hat mit Sicherheit nichts mit seinem Beruf, sondern wohl eher was mit Radfahren und irgendwelche Defizite in den Hirnwendungen zu tun.
Warum regst Du Dich eigentlich immer darüber auf, wenn alle Cops über einen kamm geschoren werden? Du bist keinen Deut besser, wenn Du solche Pauschalurteile absonderst.
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Hallo, Ichtyos,

 

Aber wenn auch erfahrene Cops nicht mal mehr die Basics draufhaben... :schreck:

es stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich um einen im Verkehrsbereich erfahrenen Polizeibeamten handelte oder um einen, der seine Erfahrungen anderweitig gesammelt hat (Kripo, Verwaltung usw.).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Na PedroK;

 

wieder den wilden Meldungen blind folgen und laut Protest schreien...

 

dabei ist es wie immer.... es steckt mehr hinter der Geschichte als die Überschrift bietet..

 

 

Schau'n mir mal:

 

die russische Studentin ... weil sie bei der Kontrolle keinen deutschen Personalausweis vorlegen konnte.

Mmh... verworren. Die meisten ausländischen Studenten verfügen über keinen deutschen Personalausweis - weil sie ja keine Deutschen sind, sondern Ausländer, die hier studieren. Sogenannte Auslandstsudien / Auslandsemester. Russen benötigen dafür ein Visum.

 

 

Kauf des Tickets auf der Website des Reiseveranstalters....Der in diesem Fall von der DB nicht anerkannte russische Personalausweis als Identifikation zum Online-Ticket der Kundin hätte durch die simple Angabe von Adressdaten und eine nachträgliche Überprüfung kompensiert werden können.

Gut, Kaufmodalitäten. Kann ich nichts zu sagen; jedoch steht doch im Artikel sinngemäß

- irgendwas ist bei der Legitimation des Tickets (also Gültigkeit) schiefgelaufen

- man hätte das Problem vor Ort lösen können

 

Da die Kundin jedoch nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten DB-Mitarbeiter alle Versuche zur einvernehmlichen Lösung des Problems und eine Deeskalation der Situation ablehnte

 

 

Nun hat ein Unbeteiligter wohl irgendwas mitbekommen... aber na gut nehmen wir das ebenfalls dazu:

Die Zugbegleiterin forderte aber einen Ausweis, auf dem ihre Anschrift verzeichnet ist - offenbar um auszuschließen, dass Asya ihr mündlich eine falsche Adresse mitteilt. Solch einen Ausweis besitzt Asya als russische Staatsbürgerin jedoch nicht.

Richtig. Eine Russin mit Visum hat keinen amtlichen Ausweis auf dem eine deutsche Adresse steht. Ist so.

 

Deswegen sollte Asya ein neues Ticket kaufen, wogegen sie sich wehrte.

Zivilrechtliche Vertragsstreitigkeit.

 

 

und was hat jetzt die Polizei falsch gemacht?

Sie setzt das Hausrecht der Bahn durch - auch dann, wenn das Verhalten der Bahn falsch ist! -

 

Die Russin hingegen muss der Weisung der Polizei folgen - auch wenn sie in einem möglichen Rechtsstreit gegen die Bahn später Recht bekäme.

Sie darf sich nicht wehren.

Bleibt sie, trotz Aufforderung in der Bahn begeht sie einen Hausfriedensbruch. Wehrt sie sich gegen die Polizei, begeht sie einen Widerstand.

 

Der Ticketkauf war kompliziert.

Das Verhalten der Bahn war falsch.

Das Verhalten der Russin war mindestens grenzwertig (zumindest ab dem Zeitpunkt wo die Schaffnerin sie des Zuges verwiesen hat)

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Guest PedroK

Na PedroK; wieder den wilden Meldungen blind folgen und laut Protest schreien...

Da verlinkt man mal einen relativ positiven Bericht (immerhin haben sie die Gute ja nicht verprügelt) und schon bist Du wieder am Nölen.

 

Tsss.

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Hallo, PedroK,

 

was möchtest Du mit diesem Link konkret sagen, bzw. kritisieren?

 

Die Maßnahmen der Bahnmitarbeiterin oder die der Bundespolizeibeamten?

 

Sollte es Kritik an der Bahnmitarbeiterin sein:

 

Hier wäre erst einmal zu klären, ob es ihr möglich gewesen wäre, vor Ort festzustellen, ob es sich um ein echtes Ticket handelt und ob die junge Dame aufgrund der missverständlichen Angaben auf der Webseite tatsächlich nur den Fehler mit der Eingabe der Daten aus ihrem russischen Ausweis gemacht hat.

 

Sollte dies problemlos zu klären sein, war der Einsatz der Polizei überflüssig und dann würde auf jeden Fall Schulungsbedarf bei dieser Bahnbediensteten bestehen.

 

Sollte sich die Sache nicht so einfach klären lassen und wäre der Verdacht aufgrund identischer Fälle begründet, dass hier z. B. mit einem gefälschten Ticket gefahren wurde, wären weitere Ermittlungen berechtigt und die junge Dame hätte sich, da sie mit einem nicht ordnungsgemäßen Ticket unterwegs war, zumindest die Zeit nehmen müssen, um den Verdacht auszuräumen.

 

Ggf. wäre damit ein Stopp an der nächsten Bahnstation verbunden gewesen, um die Papiere genauer überprüfen zu können.

 

Solltest Du die Maßnahmen der Polizeibeamten meinen:

 

Das Video ist recht undeutlich und hat auf meinem PC dauern gestockt, so dass ich ungefähr bei der Hälfte aufgegeben habe.

 

Bis dahin konnte ich allerdings von Seiten der Beamten kein Fehlverhalten erkennen.

 

Sie sind verständigt worden, weil scheinbar der Verdacht einer Schwarzfahrt und eines ungültigen Tickets bestand und hatten somit den Sachverhalt zu klären.

 

Wenn dies nicht vor Ort im Zug möglich ist, haben sie das Recht, den Fahrgast mit zu ihrer Dienststelle zu nehmen und sie haben der jungen Dame dies offensichtlich auch zu erklären versucht.

 

Da sie sich dieser Maßnahme durch Gegenwehr widersetzt hat, wurde sie mit einfachem körperlichen Zwang aus dem Zug verbracht und dabei wurde, wie auf dem Video zu sehen ist, keine unnötige Gewalt angewandt.

 

Dieses angebliche Armverdrehen, auf dem im Artikel hingedeutet wird, ist auf dem Video eindeutig zu erkennen und zwar wird sie schlicht und ergreifend nur am Arm festgehalten und dreht sich dabei selber von dem Beamten weg zum Zug hin.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das Video macht deutlich, wer sich falsch verhält (nämlich die Frau).

 

 

 

@Hartmut

Ein Beispiel, so aus der Ferne betrachtet, von Zwangsanwendung ohne Widerstandshandlungen (naja zumindest keine, die ich beanzeigen würde obwohl es wohl formaljuristisch ein Widerstand wäre)

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Natürlich war das Verhalten der Russin grundfalsch. Eigentlich sollte sie doch aus ihrem Land wissen, wie sie sich zu verhalten hat, wenn ein Beamter Bahnmitarbeiter und dann auch noch die Polizei behaupten, sie hätte irgendwas falsch gemacht. Sie ist also selbst schuld, wenn sie es schafft, irgendwie die Technik zu überlisten und mit einem russischen Pass eine Fahrkarte zu kaufen, obwohl dazu ein deutscher Personalausweis zwingend erforderlich ist. Also: völlig korrekte Handhabung der Situation durch die Verantwortlichen!

 

Das gilt auch für die Polizisten, die hier mit einfachen, aber wirksamen MItteln die Freiheit der Presse sichergestellt haben. Nur durch die Verhinderung der Aufnahmen im Zug wurde nämlich das Einschreiten der Polizei gegen den Journalisten überflüssig. Hätte man ihn ungehindert filmen lassen, hätte man diesen Film aufgrund des Rechts am eigenen Bild (nicht nur der Polizisten, auch der anderen Mitreisenden und natürlich der Russin!) und der durch das Filmen ja zwangsläufigen Störung einer Amtshandlung, auf die der eine Polizist ja erfreulicherweise deutlich hinweist, beschlagnahmen müssen. Dazu hätte auch der Journalist den Zug verlassen und sich weiteren Maßnahmen stellen müssen, und das wäre sicher nicht in seinem Sinne gewesen. Also auch hier: völlig korrekte Handhabung der Situation durch die Beamten!

 

Bedauerlich ist nur, daß die zuständige Staatsanwaltschaft nicht den Mumm hatte, das Verfahren gegen die Russin durchzuziehen. Und das die Bahn sich entschuldigt - naja, was soll man den Verantwortlichen dort schon erwarten. Die sind ja auch in anderen Fällen eingeknickt (ich erinnere nur an die jugendlichen Schwarzfahrer, die völlig korrekt aus dem Zug gewiesen wurden, da lief das dann ja so ähnlich), da wäre es ein Wunder gewesen, wenn sie jetzt keinen Rückzieher gemacht hätten.

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Guest PedroK
Hallo, PedroK, was möchtest Du mit diesem Link konkret sagen, bzw. kritisieren?

Hi Nachteule,

 

Zunächst wollte ich nur mal sehen, ob der olle Pawlow Recht hat. Er hat:

Das Video macht deutlich, wer sich falsch verhält (nämlich die Frau).

 

Zur Kritik (ohne Paragraphenreiterei): Mir ist unverständlich, wie der deutsche Quasi-Schienen-Monopolist auf derartig bekloppte Ideen kommt, dass bestimmte, korrekt bezahlte Tickets nur in Verbindung mit einem deutschen PA gültig sein sollten.

 

Und mir ist noch unverständlicher, dass sich die Ordnungshüter zu Erfüllungsgehilfen derlei Schwachsinns machen lassen, anstatt in solchen Fällen dem Bahnpersonal einen Vogel zu zeigen und der Bahn eine Rechnung zu schicken.

 

Gruß, Pedro.

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