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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Und selbst wenn Deine These zuträfe: soll mögliches ausländisches Fehlverhalten als Begründung für deutsches Fehlverhalten herhalten?

Nö, sicherlich nicht. Ich würde mir nur halt wünschen, daß das Geschrei ähnlich groß wäre, wenn unseren Landsleuten im Ausland "Unrecht" widerfährt.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Ich würde mir nur halt wünschen, daß das Geschrei ähnlich groß wäre, wenn unseren Landsleuten im Ausland "Unrecht" widerfährt.
Kennst Du solche Vorfälle?
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Jap. Der Fall des "Jugendlichen" aus Niedersachsen z.B., der vor einiger Zeit ein junges Mädchen aus England vergewaltigt haben soll und zunächst einmal über Monate unter unmöglichen Verhältnissen im türkischen Knast sitzen durfte.

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Jap. Der Fall des "Jugendlichen" aus Niedersachsen z.B., der vor einiger Zeit ein junges Mädchen aus England vergewaltigt haben soll und zunächst einmal über Monate unter unmöglichen Verhältnissen im türkischen Knast sitzen durfte.
Ich erinnere mich. Das haben unsere Medien tatsächlich völlig ignoriert. Zum Beispiel hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.
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Wo habe ich behauptet, daß unsere Medien das ignoriert hätten??? Hmmm????? Interessant, was Du immer so aus anderen Beiträgen an Nichtgesagtem herausfilterst. Daher muß ich Deiner ungezügelten Fantasie leider etwas die Luft rauslassen. Hättest Dir aber Deine Links auch besser mal selbst angeschaut. Man höre und staune:

 

(Zitat):

"Auch der Generalstaatsanwalt von Antalya ist über die deutschen Kamerateams vor dem Gefängnis der Stadt verärgert. Osman Vuraloglu sagte nach türkischen Zeitungsmeldungen, er sehe die Berichte der deutschen Medien und das Warten der Journalisten vor dem Gefängnis als "versuchte Beeinflussung der Justiz" an. Als "Taktlosigkeit" bezeichnete der Generalstaatsanwalt den Anruf von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, in dem sich dieser bei seinem türkischen Amtskollegen Abdullah Gül um eine Freilassung des Schülers bemüht hatte."

 

Sowas aber auch. Die pitterpösen Deutschen. Erdreisten sie sich doch tatsächlich, mit Kamerateams vor dem Gefängnis aufzuschlagen. Ja, noch viel schlimmer: ein deutscher Politiker bemüht sich um die Freilassung des Jungen. Ja nee, sowas geht ja schonmal gar nicht. Umgekehrt aber, im fraglichen Prozeß, da ist es ok, wenn sich türkische Politiker für ihre Leute einsetzen.

 

Ich habe die ersten beiden Links mal überflogen. Wo bitte schön regt sich da auch nur ein einziger auf? MIt der Ausnahme der Türken natürlich.

 

Aber es gab ja noch eine Steigerung (auf Kosten des Jungen!!):

 

(Zitat):

"Anfangs vertagten die Richter in der Türkei die Sitzungen noch im Monatsrhythmus, dann ließen sie sich immer länger Zeit, um in dem Prozess neue, stets ergebnislose Termine anzuberaumen. Beobachter konnten den Eindruck gewinnen, die türkische Justiz wolle jenen deutschen Politikern eine Lektion erteilen, die öffentlich auf eine Beschleunigung des Verfahrens gedrängt hatten."

 

Na, Biber, ist das so ganz nach Deinem Geschmack? Soll oder darf man so mit Menschen umgehen? Ist das keine Willkür? Wo hat sich jemand hierüber aufgeregt?

 

Und was lese ich im nächsten Link??!!

 

(Zitat):

"Journalisten waren bei der Fortsetzung der Verhandlung heute nicht im Gerichtssaal zugelassen. Die türkische Justiz hat eine weitgehende Nachrichtensperre verhängt mit der Begründung, dass schon viel zu viel in den Medien über den Fall publiziert worden sei."

 

Ja wo gibt's denn sowas? Keine Öffentlichkeit? Keine Presse? Ja sogar eine Nachrichtensperre? Na, Biber, wie wäre Dein Aufschrei (und der einiger anderer) wohl, wenn auch nur ansatzweise soetwas hier in Deutschland erfolgen würde?! Wo hat sich jemand über diese Willkür/Zensur aufgeregt?

 

Ich belasse es mal dabei. Die Zitate dürften ausreichen um aufzuzeigen, wie wundervoll gerade die agieren, die sich über uns aufregen und auch noch hier Unterstützung erfahren. Ihr dürft stolz auf euch sein!

 

 

 

Man überlege sich mal, wie lange der Junge hinter türkischen Gittern verbringen durfte. 247 Tage, mal eben so, weil er beschuldigt wurde, etwas getan zu haben, was sich das Mädchen wohl (warum auch immer) ausgedacht zu haben schien. Das, was wohl tatsächlich geschah, wäre zumind. in Deutschland nicht der Rede wert, keinesfalls jedoch strafbar gewesen.

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Unabhängig davon, daß es hier wohl auch entsprechend möglich gewesen wäre, frage ich mich trotzdem, warum hier das Gemeckere gleich immer riesengroß ist, wohingegen man bei ähnlichen Vorfällen im Ausland nicht mal einen kleinen Pieps hört.
Möglicherweise bleiben Deutschen im Ausland solche Vorfälle erspart. Kennst Du welche?

 

Da kann ich eventuell aushelfen mit folgender Erlaeuterung: Wenn ich meiner Frau online ein Ticket fuer den Flieger auf die Inseln buche, dann muss meine Frau beim Einchecken - sowohl hin als auch zurueck - eine Kopie meiner Kreditkarte vorlegen, mit der das Ticket bezahlt wurde. Ist sie dazu nicht in der Lage, dann sitzt sie nicht im Flieger, das Geld aber ist bereits abgebucht..........

 

Insofern scheint mir, dass das Ding mit dem Bahnticket korrekt, wenn auch wenig servicefreundlich, abgelaufen ist. Die hinzu gerufene Polizei kann eigentlich nichts anderes tun, als die Dame aus dem Zug zu entfernen, wenn von offizieller Seite mitgeteilt wird, dass das Ticket keine Gueltigkeit hat. Zivilrechtliche Streitigkeiten in der Folge liegen nicht im Ermessens- und Handlungsbereich der Polizei, die haben an Ort und Stelle erst einmal den Auftrag zu erfuellen.......

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Ja wo gibt's denn sowas? Keine Öffentlichkeit? Keine Presse? Ja sogar eine Nachrichtensperre? Na, Biber, wie wäre Dein Aufschrei (und der einiger anderer) wohl, wenn auch nur ansatzweise soetwas hier in Deutschland erfolgen würde?! Wo hat sich jemand über diese Willkür/Zensur aufgeregt?

Ähm, in Deutschland ist das völlig normal. :farewell:

Die Prozesse gegen Jugendliche sind nichtöffentlich. Genauso wenn z.B. Kinder oder auch Erwachsene z.B. wegen sexuellen Missbrauch aussagen müssen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ähm, in Deutschland ist das völlig normal. :farewell:

Die Prozesse gegen Jugendliche sind nichtöffentlich. Genauso wenn z.B. Kinder oder auch Erwachsene z.B. wegen sexuellen Missbrauch aussagen müssen.

Das ist mir sehr wohl bekannt. Trotzdem erfährt die Öffentlichkeit auch von solchen Vorfällen, so es denn von öffentlichem Interesse ist. Es wird keine Nachrichtensperre verhängt.

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Unabhängig davon, daß es hier wohl auch entsprechend möglich gewesen wäre, frage ich mich trotzdem, warum hier das Gemeckere gleich immer riesengroß ist, wohingegen man bei ähnlichen Vorfällen im Ausland nicht mal einen kleinen Pieps hört.
Möglicherweise bleiben Deutschen im Ausland solche Vorfälle erspart. Kennst Du welche?

 

Da kann ich eventuell aushelfen mit folgender Erlaeuterung: Wenn ich meiner Frau online ein Ticket fuer den Flieger auf die Inseln buche, dann muss meine Frau beim Einchecken - sowohl hin als auch zurueck - eine Kopie meiner Kreditkarte vorlegen, mit der das Ticket bezahlt wurde. Ist sie dazu nicht in der Lage, dann sitzt sie nicht im Flieger, das Geld aber ist bereits abgebucht..........

 

Insofern scheint mir, dass das Ding mit dem Bahnticket korrekt, wenn auch wenig servicefreundlich, abgelaufen ist. Die hinzu gerufene Polizei kann eigentlich nichts anderes tun, als die Dame aus dem Zug zu entfernen, wenn von offizieller Seite mitgeteilt wird, dass das Ticket keine Gueltigkeit hat. Zivilrechtliche Streitigkeiten in der Folge liegen nicht im Ermessens- und Handlungsbereich der Polizei, die haben an Ort und Stelle erst einmal den Auftrag zu erfuellen.......

 

Über deine Frau konnte ich nichts sagen, der Rest deckt sich mit dem, was ich hier schon mehrmals schrieb.

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Hallo, PedroK,

 

ich meine, die Cops hätten sich neutral verhalten müssen, denn der Situation nach hatte entweder die junge Dame kein gültiges Ticket oder aber die Bahn verweigerte eine rechtmäßig zu verlangende Leistung (das Zweitere war IMO der Fall, die Bahn hat sich ja mittlerweile entschuldigt). Sie haben aber einfach nach Schema F durchgezogen.

soweit ich es erkennen konnte, haben die Beamten sich so neutral wie eben möglich verhalten.

 

Ich kann nicht sagen, was von Seiten dieses Reporters mit seinem Handy abgelaufen ist und ob er die Handlungen der Beamten nicht nur gefilmt, sondern auch verbal gestört hat und ich weiß auch nicht, ob dieses dann dazu geführt hat, dass der eine Beamte sich dauernd mit diesem Reporter beschäftigt hat.

 

So, wie ich es sehen konnte, sah es aus, als ob dieser Reporter sich dauernd einmischen wollte.

 

In solchen Situationen ist es immer besser, den Zug zu verlassen, um die weiteren Maßnahmen in Ruhe zu treffen.

 

Dies entweder gleich auf dem Bahnhof, nicht selten aber auch auf der Dienststelle, denn von dieser aus kann man die weiteren Ermittlungen wesentlich besser durchführen als vom Bahnsteig aus.

 

Die meisten Polizeidienststellen sind nicht mit dienstlichen Smartphones und Internetflat für die Handys ausgestattet, so dass es von unterwegs kaum möglich gewesen sein dürfte, abzuklären, ob die Bahnmitarbeiterin richtig oder die junge Dame richtig lag.

 

Der Wachhabende hat in aller Regel auch nicht die Zeit und die Möglichkeit, auf der Dienststelle solche Ermittlungen durchzuführen, denn man hat ja nicht nur diese Beamten draußen, sondern auch noch andere und somit weitere Einsätze.

 

Man meint als Außenstehender oft, dass man mit einem oder mit zwei Anrufen so etwas ganz schnell abklären kann, aber dem ist nicht so.

 

Wäre es so einfach gewesen, wäre das Ganze bestimmt nicht an die Staatsanwaltschaft und dann weiter vor Gericht gegangen.

 

Die Polizeibeamten haben hier zwei Parteien:

 

Die junge Dame, die sich offensichtlich keiner Schuld bewusst war und die Bahn und ihre Mitarbeiter, die angeben, dass das Ticket in dieser Form nicht gültig war.

 

Wie stellst Du Dir nun vor, wie die Beamten dies hätten klären sollen, wenn sie mit der Dame im Zug geblieben wären?

 

Hallo, Biber,

 

Sie hätten z.B. nicht in Truppstärke und weniger martialisch auftreten können.

die Beamten sind, wenn ich es richtig gesehen habe, zu viert gewesen.

 

Das ist m. W. bei der BuPo bzw. Bahnpolizei keine ungewöhnliche Streifenformation.

 

Wenn die Insassen eines Zuges überprüft werden sollen, geht das nun mal nicht allein oder zu zweit.

 

Wenn diese Beamten sich gerade als Begleiter in diesem Zug befanden und dann über Funk den Auftrag bekommen haben, ist es doch klar, dass sie diesen geschlossen übernehmen.

 

 

 

Sie hätten die Frau bis zu ihrem Fahrtziel begleiten und unterwegs mit ihr und dem Bahnpersonal reden können.

Warum es vermutlich nicht möglich war, die Dame bis zum Fahrtziel zu begleiten, habe ich ja schon geschrieben.

 

Wenn bei uns auf der Autobahn ein Fahrzeug überprüft werden soll, fahren wir ja auch nicht hinter dem Fahrzeug her, bis es sein Ziel erreicht hat, sondern lotsen es von der BAB.

 

Lässt sich das ganze dann noch nicht klären, muss der Fahrer mit zur Dienststelle, auch, wenn diese in anderer Richtung liegt.

 

 

Sie hätten nicht einfach dem Bahnpersonal vorbehaltlos glauben können (der alte Grundstz: audiatur et altera pars). Sie hätten schlicht und ergreifend etwas mehr Fingerspitzengefühl in ihren behandschuhten Händen haben müssen.

Wer sagt denn, dass sie dem Bahnpersonal vorbehaltlos geglaubt haben?

 

Es ist durchaus möglich, dass sie Zweifel bei der Geschichte hatten, aber auch dann waren sie verpflichtet, die Angaben der Bahnmitarbeiter zusammen mit den Angaben der Studentin zu überprüfen.

 

Ebenso, wie sie d. A. n. den Angaben der Bahnmitarbeiter nicht vorbehaltlos glauben sollten, durften sie auch nicht den Angaben der jungen Dame vorbehaltlos glauben.

 

Ergo: Abklärung des Sachverhaltes auf der Dienststelle und nicht im Zug.

 

 

Die Fahrt endete für die Russin auf einem - wenn ich das Video richtig einschätze - eher mäßig frequentierten Bahnhof irgendwo in der Pampa,

Wer sagt denn, dass die Fahrt dort geendet hat?

 

Wie schon geschrieben, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass dieser Bahnhof nur ein Zwischenstop war und dass es auf der Dienststelle weiterging.

 

Meiner Ansicht nach war es genauso, wie bei einer normalen Verkehrskontrolle
Nö. Eine Verkehrskontrolle mit Diskussion um die Gültigkeit von Papieren ist keine zivilrechtliche Streitigkeit.

Dazu mal ein Beispiel aus der Praxis:

 

Der A mietet bei der Firma XY ein Fahrzeug und wird als alleiniger Fahrer eingetragen.

 

Tatsächlich übergibt er das Fahrzeug an den B, der fröhlich mit dem Fahrzeug in der Gegend herum fährt.

 

Bei einer Kontrolle fällt das Fahrzeug auf und bei der Überprüfung der Papiere stellt sich heraus, dass der B nicht als Mieter und auch nicht als Fahrer eingetragen ist.

 

Um abzuklären, ob der B berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs ist, telefoniert der Beamte mit dem Halter (Fa, XY).

 

Der Verantwortliche der Firma untersagt daraufhin dem B die Weiterfahrt, da das Fahrzeug nur vom A gefahren werden darf und somit gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wurde.

 

Der B weigert sich und will weiter fahren, weil ja sein Kumpel gezahlt hat.

 

Was würdest Du in diesem Fall als Polizeibeamter unternehmen?

 

 

In dem Fall ist es unerlässlich, dass der Inhaber der Papiere die Beamten zur Dienststelle begleitet.
Mag sein, kann dahingestellt bleiben. In diesem Fahrkartenfall auf jeden Fall nicht.

Wie kannst Du das ohne Hintergrundwissen beurteilen?

 

 

Es mag ja sein, dass die junge Dame sich im Recht gefühlt hat und im Endeffekt sogar im Recht war
Die Berichte über die Verfahrenseinstellung und die Entschudligung der Bahn lassen nur einen Schluß zu: sie war im Recht.

Stimmt.

 

Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei, dieses abschließend zu beurteilen, denn die Polizei ermittelt nur und stellt dann diese Ermittlungsergebnisse zusammen.

 

Wäre es so einfach gewesen, wäre es nicht zu der Verhandlung gekommen, sondern es wäre gleich auf der Dienststelle geklärt worden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die pitterpösen Deutschen. Erdreisten sie sich doch tatsächlich, mit Kamerateams vor dem Gefängnis aufzuschlagen. Ja, noch viel schlimmer: ein deutscher Politiker bemüht sich um die Freilassung des Jungen. Ja nee, sowas geht ja schonmal gar nicht. Umgekehrt aber, im fraglichen Prozeß, da ist es ok, wenn sich türkische Politiker für ihre Leute einsetzen.
Wir können also festhalten: türkische und deutsche Medien und Politiker unterscheiden sich nicht wesentlich in ihren Berichten bzw. in ihrem Vorgehen.

 

Wo bitte schön regt sich da auch nur ein einziger auf?
Wenn Du die einschlägige Senstationspresse durchsuchst, wirst Du sicherlich deutlichere Worte finden als in den (sogenannten) Qualitätsmedien.

 

Soll oder darf man so mit Menschen umgehen?
Ob man das soll oder darf, kann dahingestellt bleiben. Das türkische Gericht handelte offensichtlich genauso unabhängig wie das OLG in München - und an beiden gibt es mehr oder minder deutliche Kritik.

 

Ist das keine Willkür?
Das kann ich genausowenig wie Du beurteilen.

 

Ja wo gibt's denn sowas? Keine Öffentlichkeit? Keine Presse? Ja sogar eine Nachrichtensperre?
Dazu hat hartmut ja bereits dankenswerterweise auf die Dir offenbar unbekannte entfallene Rechtslage hingewiesen. Und auch das
Trotzdem erfährt die Öffentlichkeit auch von solchen Vorfällen, so es denn von öffentlichem Interesse ist. Es wird keine Nachrichtensperre verhängt.
ist in dieser Form selbstverständlich unzutreffend. Die Öffentlichkeit hat auch im Fall Marco W. von den 'Vorfällen' erfahren, und auch in Deutschland gibt es von Gerichten verhängte Nachrichtensperren

 

Na, Biber, wie wäre Dein Aufschrei (und der einiger anderer) wohl, wenn auch nur ansatzweise soetwas hier in Deutschland erfolgen würde?!
Im Licht der Rechtslage: dumme Frage.

 

Wo hat sich jemand über diese Willkür/Zensur aufgeregt?
Ich bin mir sicher, daß es irgendwelche dummen rechtsunkundige Menschen gegeben hat, die irgendwas von Willkür und Zensur gefaselt haben. Das muß man sich, vor allem, wenn man es besser weiß, aber nicht zu eigen machen.

 

Ich belasse es mal dabei.
Sehr gute Idee. Denn das
Die Zitate dürften ausreichen um aufzuzeigen, wie wundervoll gerade die agieren, die sich über uns aufregen und auch noch hier Unterstützung erfahren.
ist einfach nur unbelegter Unsinn. Und das
Ihr dürft stolz auf euch sein!
ist schlicht gequirlter Mist, auch wenn ich nicht wirklich nachvollziehen kann, von wem Du eigentlich redest.

 

Das, was wohl tatsächlich geschah, wäre zumind. in Deutschland nicht der Rede wert, keinesfalls jedoch strafbar gewesen.
Falls Du es vergessen haben solltest: die vorgeworfenen Taten wurden in der Türkei verübt, dort gilt kein deutsches Recht (mal ganz unabhängig davon, daß Deine Behauptungen reine Spekulation sind).

 

Was passt Dir eigentlich nicht? Das Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist, in dem eine prinzipiell unabhängige Justiz es ertragen muß und erträgt, von der ebenfalls prinzipiell unabhängigen und freien Presse kritisiert zu werden? Das Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist, in dem eine prinzipiell unabhängige Justiz es ertragen muß und erträgt, von ebenfalls prinzipiell unabhängigen, gewählten Repräsentanten des Volkes in mehr oder minder vorsichtigen Worten kritisiert zu werden? Oder das Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist mit einem unabhängigen Verfassungsgericht, das es tatsächlich wagt, dieser Kritik (völlig unabhängig von der Kritik) zumindest in Teilen Recht zu geben?

 

Bei der Aufklärung der NSU-Morde hat sich unser Staat auf verschiedensten Ebenen komplett und in einer nicht denk- und vorstellbaren Art und Weise blamiert (die Ermittlungsbehörden und ihr Hilfspersonal ganz besonders). Wenigstens jetzt sollte also so transparent wie auch nur irgend möglich und zulässig gehandelt werden. Die Opfer bzw. deren Angehörigen haben verdammt nochmal Anspruch darauf!

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soweit ich es erkennen konnte, haben die Beamten sich so neutral wie eben möglich verhalten.
Das kann man durchaus anders sehen.

 

Ich kann nicht sagen, was von Seiten dieses Reporters mit seinem Handy abgelaufen ist und ob er die Handlungen der Beamten nicht nur gefilmt, sondern auch verbal gestört hat
Es gibt nicht den allergeringsten Hinweis auf verbale Störungen durch den Reporter. Klar ist: de Polizist hat die Presse in ihrer Arbeit massiv behindert, ich halte das für einen Verstoß gegen das GG.

 

Wie stellst Du Dir nun vor, wie die Beamten dies hätten klären sollen, wenn sie mit der Dame im Zug geblieben wären?
Bis zur Endhaltestelle fahren (also dem in dem Artikel genannten, von der Frau geplanten Bahnhof, der offenbar nicht wesentlich weiter weg war), unterwegs Personalien aufnehmen, Ende. Mehr ist nicht Aufgabe der Polizisten.

 

die Beamten sind, wenn ich es richtig gesehen habe, zu viert gewesen.
Ich komme auf mindestens fünf, aber sei's drum

 

Wenn die Insassen eines Zuges überprüft werden sollen, geht das nun mal nicht allein oder zu zweit.
Warum nicht? Warum sollte nicht ein einzelner Beamter in der Lage sein, die Personalien der Frau aufzunehmen?

 

Warum es vermutlich nicht möglich war, die Dame bis zum Fahrtziel zu begleiten, habe ich ja schon geschrieben.
Tut mir leid, das ist mir wohl entgangen. Wo war das bitte?

 

Wenn bei uns auf der Autobahn ein Fahrzeug überprüft werden soll, fahren wir ja auch nicht hinter dem Fahrzeug her, bis es sein Ziel erreicht hat, sondern lotsen es von der BAB.
Kein Vergleich. Wir reden hier über eine zivilrechtliche Streitigkeit.

 

Wer sagt denn, dass sie dem Bahnpersonal vorbehaltlos geglaubt haben?
Ich habe weder aus dem Video noch aus den diversen Berichten den Eindruck gewonnen, es könnte anders sein.

 

Es ist durchaus möglich, dass sie Zweifel bei der Geschichte hatten, aber auch dann waren sie verpflichtet, die Angaben der Bahnmitarbeiter zusammen mit den Angaben der Studentin zu überprüfen.
Warum? Welche Klärung führt die Polizei bei zivilrechtlichen Streitigkeiten durch? Was ist in diesem Fall hier die konkrete Aufgabe der Bundespolizei außer der Aufnahme der persönlichen Daten?

 

Wer sagt denn, dass die Fahrt dort geendet hat?
Das Video. Oder glaubst Du, der Zug hat nochmal angehalten und die Dame samt Polizisten sind wieder eingestiegen?

 

Wie schon geschrieben, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass dieser Bahnhof nur ein Zwischenstop war und dass es auf der Dienststelle weiterging.
Interessanter Ansatz. Die Dame muß also irgendwo im nirgendwo aus dem Zug, um auf eine Dienststelle verbracht zu werden. Ich spekuliere jetzt mal: die Dienststelle ist tendenziell deutlich eher am Endbahnhof (Berlin Innenstadt, wenn ich mich nicht irre) als dort draußen. Wie kommt sie nun zu der Dienststelle? Mit einem Zug, ohne Fahrkarte? Dann hätte sie ja gleich imm Zug bleiben können. Mit einem Dienstfahrzeug? Da müßte also ein Bulli von irgendwoher anreisen, um die gesammelte Truppe einzuladen und dann zur Dienststelle zu verfrachten? Ökonomisch klingt anders...

 

Dazu mal ein Beispiel aus der Praxis (...) Was würdest Du in diesem Fall als Polizeibeamter unternehmen?
Ich bin kein Polizeibeamter, ich kenne nur die AGB verschiedener Autovermieter. In denen ist für solche Fälle regelmäßig eine Art Vertragsstrafe für den Mieter vorgesehen, ein Verbot der Weiterfahrt selbstverständlich nicht. Das wäre wohl auch rechtlich kaum durchsetzbar.

Im übrigen wundere ich mich über das Interesse der Polizei: der Mietvertrag geht die m.E. nichts an. Ich lege FS und Fz-Schein vor und gut ist. Ist doch bei privaten Fahrzeugüberlassungen nicht anders - oder ruft ihr auch den Halter an, wenn da jemand mit einem anderen Nachnamen als der Halter am Steuer sitzt?

 

Wie kannst Du das ohne Hintergrundwissen beurteilen?
Siehe oben: ich sehe hier die Aufgabe der Polizei lediglich im Austausch der Personalien.
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Hallo, Biber,

 

wie gesagt: Das Video läuft bei mir nicht so richtig.

Es gibt nicht den allergeringsten Hinweis auf verbale Störungen durch den Reporter. Klar ist: de Polizist hat die Presse in ihrer Arbeit massiv behindert, ich halte das für einen Verstoß gegen das GG.

Laut dem Zeitungsartikel war der Reporter privat unterwegs.

 

Gibt es in dem Video irgendeinen Hinweis darauf, dass er sich als Reporter ausgewiesen hat, oder hat er nur behauptet, Reporter zu sein?

 

Wenn nein: Wie kommst Du darauf, dass der Reporter widerrechtlich in seiner Arbeit behindert wurde?

 

Du magst es vielleicht anders sehen, aber es dient auch dem Schutz der Personen, mit denen es die Polizei zu tun hat, wenn verhindert wird, dass solche Aktionen gefilmt und einfach so, ohne diese Personen unkenntlich zu machen, ins Internet gestellt werden.

 

Wenn ich es richtig gesehen habe, ist keine der Personen, weder die junge Dame, noch die Bahnmitarbeiter oder die Polizeibeamten, verpixelt worden.

 

Was ist, wenn es der jungen Dame gar nicht angenehm ist, dass jeder im Internet sehen kann, wie sie sich gegen diese Kontrolle zur Wehr setzt?

 

So mancher Betrunkene, der nachts gegenüber der Polizei in alkoholisiertem Zustand randaliert, kommt ein paar Tage später im nüchternen Zustand bei diesen Beamten an, um sich zu entschuldigen und damit ist die Sache erledigt,

 

Glaubst Du, dass es diesen Personen recht wäre, wenn ganz offen im Internet gezeigt wird, wie sie sich im betrunkenen Zustand verhalten haben?

 

Verantwortungsvolle Pressevertreter sorgen dafür, dass diese Personen unkenntlich gemacht werden, was im vorliegenden Fall, soweit ich sehen konnte, nicht der Fall war.

 

 

Bis zur Endhaltestelle fahren (also dem in dem Artikel genannten, von der Frau geplanten Bahnhof, der offenbar nicht wesentlich weiter weg war), unterwegs Personalien aufnehmen, Ende. Mehr ist nicht Aufgabe der Polizisten.

 

Das ist so nicht richtig.

 

Wenn von Seiten der Bahn mitgeteilt wird, dass ab sofort die weitere Beförderung dieser Person mangels gültiger Fahrkarte nicht gestattet wird, ist die Fahrt am nächsten Bahnhof zu Ende und die Polizeibeamten haben diese Maßnahme umzusetzen, ohne Wenn und Aber.

 

Glaubst Du, ein Schwarzfahrer wird von der Polizei bis zu der Haltestelle begleitet, an der er ursprünglich aussteigen wollte?

 

Warum nicht? Warum sollte nicht ein einzelner Beamter in der Lage sein, die Personalien der Frau aufzunehmen?

Die Personalien sind ganz sicher nur von einem einzelnen Beamten aufgenommen worden.

 

Die anderen Beamten waren "eh da", so dass sie in der Zeit, in der die Personalien aufgenommen wurden, die Dame aus dem Zug begleitet haben.

 

 

 

Tut mir leid, das ist mir wohl entgangen. Wo war das bitte?

Hier:

 

Die meisten Polizeidienststellen sind nicht mit dienstlichen Smartphones und Internetflat für die Handys ausgestattet, so dass es von unterwegs kaum möglich gewesen sein dürfte, abzuklären, ob die Bahnmitarbeiterin richtig oder die junge Dame richtig lag.

 

Der Wachhabende hat in aller Regel auch nicht die Zeit und die Möglichkeit, auf der Dienststelle solche Ermittlungen durchzuführen, denn man hat ja nicht nur diese Beamten draußen, sondern auch noch andere und somit weitere Einsätze.

 

Man meint als Außenstehender oft, dass man mit einem oder mit zwei Anrufen so etwas ganz schnell abklären kann, aber dem ist nicht so.

 

Wäre es so einfach gewesen, wäre das Ganze bestimmt nicht an die Staatsanwaltschaft und dann weiter vor Gericht gegangen.

 

 

 

Wer sagt denn, dass sie dem Bahnpersonal vorbehaltlos geglaubt haben?
Ich habe weder aus dem Video noch aus den diversen Berichten den Eindruck gewonnen, es könnte anders sein.

Möglicherweise war genau das der Sinn dieses Artikels und des Videos.

 

So etwas nennt sich Meinungsmache auf Kosten anderer, um die Auflage zu steigern.

 

Die Polizeibeamten sind ja nicht einfach so aus dem Nichts erschienen, sondern wurden erst von den Bahnmitarbeitern gerufen.

 

Vorher wird es höchstwahrscheinlich schon Gespräche zwischen diesen und der Dame gegeben haben, die fruchtlos verlaufen sind.

 

Ihr wurde laut dem Artikel erklärt, dass ihr Ticket nach Ansicht der Bahnmitarbeiterin nicht gültig ist und dass sie deshalb den Zug verlassen muss, was sie nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Bekannten, einem Anwalt, nicht gemacht hat.

 

Die Sache mit dem Ticket ist, wie Du selber geschrieben hast, eine zivilrechtliche Angelegenheit.

 

Sie hätte demnach den Zug verlassen und alles weitere z. B. über diesen Anwalt klären können, ggf. mit Ansprüchen auf Schadensersatz.

 

Das hat sie nicht gemacht, sondern ist sitzen geblieben und somit kommt die strafrechtliche Seite ins Spiel (Hausrecht der Bahn) und somit sind wir wieder bei der Tatsache, dass die Maßnahme der Polizeibeamten rechtmäßig waren.

 

Hast Du irgendwo in dem Artikel irgendwelche Kritik der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts an den Maßnahmen der Polizeibeamten gelesen, die ja nur von den ihnen bekannten Gegebenheiten ausgehen konnten?

 

Warum? Welche Klärung führt die Polizei bei zivilrechtlichen Streitigkeiten durch? Was ist in diesem Fall hier die konkrete Aufgabe der Bundespolizei außer der Aufnahme der persönlichen Daten?

Wurde doch schon gesagt: Die Beamten haben das Hausrecht der Bahn durchzusetzen (die Bundespolizei ist gleichzeitig Bahnpolizei).

 

Wäre es nur um die Überprüfung der Personalien gegangen oder darum, dass die Dame ihre Personalien nicht herausgeben wollte oder etwas in der Art, wäre es gar nicht zu den weiteren Maßnahmen gekommen.

 

Wenn allerdings aufgrund der Aussagen der Bahnmitarbeiter der Verdacht bestand, dass das Ticket sogar gefälscht war oder dass möglicherweise andere Verdachtsmomente auf eine Straftat bestanden, wäre es nicht nur mit der Aufnahme der Personalien getan.

 

Diese weiteren Maßnahmen kann man nun mal eben nicht im Zug oder auf dem Bahnsteig durchführen, sondern ggf. auf der Dienststelle.

 

 

Wie kommt sie nun zu der Dienststelle? Mit einem Zug, ohne Fahrkarte? Dann hätte sie ja gleich imm Zug bleiben können. Mit einem Dienstfahrzeug? Da müßte also ein Bulli von irgendwoher anreisen, um die gesammelte Truppe einzuladen und dann zur Dienststelle zu verfrachten? Ökonomisch klingt anders...

Das hat nichts mit Ökonomie zu tun.

 

Manche Ermittlungen und Maßnahmen kann man eben nur auf der Dienststelle durchführen.

 

 

Im übrigen wundere ich mich über das Interesse der Polizei: der Mietvertrag geht die m.E. nichts an. Ich lege FS und Fz-Schein vor und gut ist. Ist doch bei privaten Fahrzeugüberlassungen nicht anders - oder ruft ihr auch den Halter an, wenn da jemand mit einem anderen Nachnamen als der Halter am Steuer sitzt?

Es kommt immer wieder vor, dass die Fahrer den Fahrzeugschein nicht finden und deshalb den Mietvertrag aushändigen, damit wir zumindest die Daten des Vermieters haben.

 

Und ja: Es kommt immer wieder mal vor, dass wir einen Fahrzeughalter anrufen und abklären, ob der Fahrer berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs ist, manchmal auch mitten in der Nacht, und es kommt immer mal wieder vor, dass sich herausstellt, dass der Fahrer entweder unberechtigt das Fahrzeug nutzt oder dass es sogar "frisch" gestohlen wurde und der Halter hat noch gar nichts davon mitbekommen.

 

Wo siehst Du da ein Problem?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich denke, dass mein Beispiel oben das ebenfalls sehr deutlich macht:

 

Wenn sich jemand auf deiner Gartenparty daneben benimmt, er pinkelt ins Blumenbeet, greift der Mutti an Po, drückt seine Kippe im Salat aus, und du sagst: Ende dieser Feier für dich. GEH!

Und nun sagt der: nö. Und bleibt und dur rufst du Polizei, dann fragst du auch nicht die Polizei ob du im Recht bist, sondern erwartest, dass die Polizei den Störenfried rauswirft.

Auch dann, wenn der Störenfried vier Würste mitgenommen hatte und erst eine gegessen hat und somit noch das Recht auf drei Würste hat.

 

So ähnlich verhält sich das auch in dem Bahnfall. Und wenn Biber meint, dass er denkt, dass die Polizei eine andere Aufgabe hat, dann irrt er (mal wieder)

 

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Laufen die :cop01: jetzt schon mit privaten Totschläger rum? :wacko:

 

Genau bei diesem Einsatz soll ein 53-jähriger Beamter einen privaten Teleskopschlagstock eingesetzt haben. Und damit nicht genug, soll er damit versehentlich auch noch einen Kollegen getroffen und ihm einen Finger der rechten Hand gebrochen haben. Wegen Körperverletzung im Amt steht der 53-Jährige nun vor dem Amtsgericht Duisburg.

.....

Schlagstock-Einsatz war wohl unnötig - Mann lag schon am Boden

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-polizist-soll-nicht-erlaubten-schlagstock-eingesetzt-haben-id7872685.html

 

Da weiß ich nicht wer mehr unter Drogen Adrenalin stand, der Samurai oder der :cop01:

 

Langsam kommen die Schlagzeilen nicht mehr aus Bayern, NRW holt stark auf. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Ich denke, dass mein Beispiel oben das ebenfalls sehr deutlich macht:

 

Wenn sich jemand auf deiner Gartenparty daneben benimmt, er pinkelt ins Blumenbeet, greift der Mutti an Po, drückt seine Kippe im Salat aus, und du sagst: Ende dieser Feier für dich. GEH! Und nun sagt der: nö. Und bleibt und dur rufst du Polizei, dann fragst du auch nicht die Polizei ob du im Recht bist, sondern erwartest, dass die Polizei den Störenfried rauswirft. Auch dann, wenn der Störenfried vier Würste mitgenommen hatte und erst eine gegessen hat und somit noch das Recht auf drei Würste hat.

Dir müsste doch (hoffentlich) klar sein, dass Dein Vergleich weit mehr als hinkt.
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Wir können also festhalten: türkische und deutsche Medien und Politiker unterscheiden sich nicht wesentlich in ihren Berichten bzw. in ihrem Vorgehen.

Wir? Bislang bist Du so ziemlich der einzige, der ständig irgendwas festhält.

Möglich, daß sich deutsche und türkische Medien nicht wesentlich in ihrem Vorgehen und in ihren Berichten unterscheiden. Das zu beurteilen maße ich mir jedoch nicht an. Ich denke aber, daß sich deutsche und türkische Politiker durchaus in vielem unterscheiden.

 

Wenn Du die einschlägige Senstationspresse durchsuchst, wirst Du sicherlich deutlichere Worte finden als in den (sogenannten) Qualitätsmedien.

Sicher(lich). Vielleicht aber auch nicht.

 

Das türkische Gericht handelte offensichtlich genauso unabhängig wie das OLG in München - und an beiden gibt es mehr oder minder deutliche Kritik.

Ich sehe da durchaus einige Unterschiede, welche in Deinen Links und den von mir daraus zitierten Stellen auch deutlich werden.

 

Das kann ich genausowenig wie Du beurteilen.

Ich darf aber einen Eindruck und eine Meinung dazu haben. Und danach ist es (für mich) Willkür.

 

Dazu hat hartmut ja bereits dankenswerterweise auf die Dir offenbar unbekannte entfallene Rechtslage hingewiesen.

:yawn: Weder das eine noch das andere. Aber woher sollst Du das auch wissen.

 

Und auch das
Trotzdem erfährt die Öffentlichkeit auch von solchen Vorfällen, so es denn von öffentlichem Interesse ist. Es wird keine Nachrichtensperre verhängt.
ist in dieser Form selbstverständlich unzutreffend.

Für Dich ist vieles selbstverständlich, was eben nicht selbstverständlich ist.

 

Im Licht der Rechtslage: dumme Frage.

Und eine noch viel dümmere Antwort. Etwas anderes hatte ich aber auch nicht erwartet.

 

Ich bin mir sicher, daß es irgendwelche dummen rechtsunkundige Menschen gegeben hat, die irgendwas von Willkür und Zensur gefaselt haben. Das muß man sich, vor allem, wenn man es besser weiß, aber nicht zu eigen machen.

Deshalb mache ich mir gerade Dein dummes abgehobenes Gerede auch nicht zu eigen.

 

Denn das ... ist einfach nur unbelegter Unsinn.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

 

... auch wenn ich nicht wirklich nachvollziehen kann, von wem Du eigentlich redest.

Dann denk mal scharf nach. Mit etwas Mühe kommst selbst Du drauf.

 

Falls Du es vergessen haben solltest: die vorgeworfenen Taten wurden in der Türkei verübt, dort gilt kein deutsches Recht (mal ganz unabhängig davon, daß Deine Behauptungen reine Spekulation sind).

1. weiß ich

2. lesen, einfach nur lesen. Natürlich auch verstehen.

 

Was passt Dir eigentlich nicht?

Läßt sich einfach und kurz beantworten: dummes Gesabbele von Leuten wie Dir.

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Guest PedroK

Die Polizeibeamten haben hier zwei Parteien:

 

Die junge Dame, die sich offensichtlich keiner Schuld bewusst war und die Bahn und ihre Mitarbeiter, die angeben, dass das Ticket in dieser Form nicht gültig war.

 

Wie stellst Du Dir nun vor, wie die Beamten dies hätten klären sollen, wenn sie mit der Dame im Zug geblieben wären?

Eine Frage: Warum haben sie die Bahn-Mitarbeiter nicht zur Klärung mitgenommen?

 

Gruß, Pedro.

 

Ja. Aber Hausrecht, Regeln nicht eingehalten, Rauswurf.

Um in Deinem Stil zu antworten: Nope. Eingeschränktes Hausrecht, Regeln eingehalten, nix Rauswurf.
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Wenn sich jemand auf deiner Gartenparty daneben benimmt, er pinkelt ins Blumenbeet, greift der Mutti an Po, drückt seine Kippe im Salat aus, und du sagst: Ende dieser Feier für dich. GEH!

Und nun sagt der: nö. Und bleibt und dur rufst du Polizei, dann fragst du auch nicht die Polizei ob du im Recht bist, sondern erwartest, dass die Polizei den Störenfried rauswirft.

Auch dann, wenn der Störenfried vier Würste mitgenommen hatte und erst eine gegessen hat und somit noch das Recht auf drei Würste hat.

Auf die Idee, auf meiner Gartenparty wegen sowas die Polizei zu rufen, würde ich nicht kommen. Ich lade mir aber üblicherweise keine Störenfriede ein.

Aber gut zu wissen, wen du in deinen Garten lässt :schreck:

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Laut dem Zeitungsartikel war der Reporter privat unterwegs.
Ja und? Gibt es irgendwo ein Gesetz, wonach ein Journalist dienstlich unterwegs sein muß, um als Journalist arbeiten zu dürfen? Also bitte...

 

Gibt es in dem Video irgendeinen Hinweis darauf, dass er sich als Reporter ausgewiesen hat, oder hat er nur behauptet, Reporter zu sein?
Er hat das dem ihn behindernden Polizisten mehrfach mitgeteilt. Den Polizisten hat das allerdings nicht im allergeringsten interessiert. Glaubst Du, er hätte ihn ungehindert filmen lassen, wenn er mit seinem Presseausweis herumgewedelt hätte? Gibt es irgendeinen Grund, warum nicht auch eine Privatperson hätte ungehindert filmen dürfen?

 

Wie kommst Du darauf, dass der Reporter widerrechtlich in seiner Arbeit behindert wurde?
Siehe oben: der ihn behindernde Polizist hat nicht die allergeringste Reaktion auf den Hinweis des Journalisten gezeigt. Ich möchte die Reaktion eines Zivilpolizisten sehen, der behauptet, er sei ein solcher und der Angesprochene macht ungerührt weiter!

 

es dient auch dem Schutz der Personen, mit denen es die Polizei zu tun hat, wenn verhindert wird, dass solche Aktionen gefilmt und einfach so, ohne diese Personen unkenntlich zu machen, ins Internet gestellt werden.
Das ist nichts weiter als eine faule Ausrede. Du weißt mindestens genauso gut wie ich, daß das Filmen mit diesem Argument nicht verhindert werden darf. Der behindernde Polizist hat auch gar nicht versucht, so zu argumentieren. Stattdessen hat er von der Behinderung einer Amtshandlung gesprochen - diese angebliche Behinderung ist allerdings nicht im geringsten erkennbar.

 

Wenn ich es richtig gesehen habe, ist keine der Personen, weder die junge Dame, noch die Bahnmitarbeiter oder die Polizeibeamten, verpixelt worden. (...) Verantwortungsvolle Pressevertreter sorgen dafür, dass diese Personen unkenntlich gemacht werden, was im vorliegenden Fall, soweit ich sehen konnte, nicht der Fall war.
Du hast falsch gesehen. Ist übrigens schon auf dem Bild des Videos im Artikel zu erkennen. Unabhängig davon wäre zumindest die Nicht-Verpixelung der Polizisten und der Bahnmitarbeiterin diskutierbar.

 

 

Wenn von Seiten der Bahn mitgeteilt wird, dass ab sofort die weitere Beförderung dieser Person mangels gültiger Fahrkarte nicht gestattet wird, ist die Fahrt am nächsten Bahnhof zu Ende und die Polizeibeamten haben diese Maßnahme umzusetzen, ohne Wenn und Aber.
Du behauptest also, die Bundespolizei muß nicht zumindest überprüfen, ob die Behauptung einer Bahnmitarbeiterin wenigstens halbwegs nachvollziehbar zutrifft? Du behauptest dementsprechend, daß die Beamten überhaupt nicht auf die klare Aussage der Kundin reagieren sollten, sie sei im Besitz einer gültigen Fahrkarte?

 

Glaubst Du, ein Schwarzfahrer wird von der Polizei bis zu der Haltestelle begleitet, an der er ursprünglich aussteigen wollte?
Wir reden hier nicht über eine Schwarzfahrerin, die keine Fahrkarte vorzeigen konnte.

 

Hier (...)
Tut mir leid, ich kann da keinen Grund erkennen, warum man das nicht am Fahrtziel hätte klären können.

 

Wäre es so einfach gewesen, wäre das Ganze bestimmt nicht an die Staatsanwaltschaft und dann weiter vor Gericht gegangen.
Äääh - also an die Staatsanwaltschaft muß es ja wohl gehen, schließlich hat die Bahn ja Anzeige erstattet. Und das Gericht mit der Sache befasst war, ist mir neu.

 

Möglicherweise war genau das der Sinn dieses Artikels und des Videos.

 

So etwas nennt sich Meinungsmache auf Kosten anderer, um die Auflage zu steigern.

Jaja, die bösen Journalisten. Ist Dir mal der Gedanke gekommen, daß das Video und der Artikel genau das wiedergeben, was passiert ist? Klingt wahrscheinlich, denke ich, insbesondere in Anbetracht der Verfahrenseinstellung durch die StA und der Entschuldigung durch die Bahn.

 

Das hat sie nicht gemacht, sondern ist sitzen geblieben und somit kommt die strafrechtliche Seite ins Spiel (Hausrecht der Bahn) und somit sind wir wieder bei der Tatsache, dass die Maßnahme der Polizeibeamten rechtmäßig waren.
Sie ist sitzen geblieben, weil sie sich im Recht fühlte und es offensichtlich auch wahr, wie inzwischen klar sein dürfte. Insofern greift das sowieso nur eingeschränkte Hausrecht der Bahn hier sicher nicht.

 

Hast Du irgendwo in dem Artikel irgendwelche Kritik der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts an den Maßnahmen der Polizeibeamten gelesen, die ja nur von den ihnen bekannten Gegebenheiten ausgehen konnten?
Wie gesagt: von einem Gericht habe ich nichts gelesen. Und das die StA sich nicht kritisch äußert, ist wohl nicht weiter verwunderlich. Die kommentarlose Verfahrenseinstellung dürfte deutlich genug sein.

 

Die Beamten haben das Hausrecht der Bahn durchzusetzen (die Bundespolizei ist gleichzeitig Bahnpolizei).
Zum Hausrecht der Bahn hatte ja nicht nur ich mich bereits geäußert.

 

Wenn allerdings aufgrund der Aussagen der Bahnmitarbeiter der Verdacht bestand, dass das Ticket sogar gefälscht war oder dass möglicherweise andere Verdachtsmomente auf eine Straftat bestanden, wäre es nicht nur mit der Aufnahme der Personalien getan.
Sondern? Was prüfen die Beamten auf der Dienststelle, was sie nicht auch vor Ort prüfen könnten?

 

Das hat nichts mit Ökonomie zu tun.
Oh doch. Wenn, wie ich ja unwidersprochen angenommen habe, die Dienststelle in Berlin eben nicht in der Pampa, sondern im Hauptbahnhof liegt, hat es genau damit zu tun.

 

Es kommt immer wieder vor, dass die Fahrer den Fahrzeugschein nicht finden und deshalb den Mietvertrag aushändigen, damit wir zumindest die Daten des Vermieters haben.
Davon war in Deinem Beispiel nicht die Rede.

 

Wo siehst Du da ein Problem?
Das würde ich Dir möglicherweise nach einem nächtlichen Anruf erklären. Und wenn ich der Fahrer wäre, würde ich schon gern wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ihr mich bei vorhandenen und unzweifelhaft echten Dokumenten an einer Weiterfahrt hindern wolltet. Ach ja, und was macht ihr denn, wenn ihr den Halter nicht erreicht?
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Ich sehe da durchaus einige Unterschiede, welche in Deinen Links und den von mir daraus zitierten Stellen auch deutlich werden.
Wo denn bitte konkret?

 

Deshalb mache ich mir gerade Dein dummes abgehobenes Gerede auch nicht zu eigen.
Tut mir leid, daß ich Dich überfordere.

 

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Hilf mir: wo hast Du etwas belegt?

 

Dann denk mal scharf nach. Mit etwas Mühe kommst selbst Du drauf.
Tut mir leid, klappt nicht. Also bitte: von wem redest Du?

 

Läßt sich einfach und kurz beantworten: dummes Gesabbele von Leuten wie Dir.
Eine dermaßen dämlich-niveaulose Antwort Reaktion hätte ich von den meisten Menschen, die ernstgenommen werden wollen, nicht erwartet, von einem Polizisten, also einem Staatsdiener, schon gar nicht (bis auf einen, aber das soll jetzt mal unberücksichtigt bleiben).
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@Biber

 

Nur weil DU keine Behinderung einer Amtshandlung siehst, heißt es nicht, dass keine vorliegt.

 

Abgesehen davon kann die Polizei auch präventiv, d.h. vor Eintritt der Behinderung, diese abwehren. Dazu gehört regelmäßig, dass Unbeteiligte (und auch die Presse) Distanz zu halten haben.

 

 

Der Rest ist ganz einfach, wenn das Ticket von der Frau nicht annerkannt wird und die Bahn sagt, dass sie aussteigen muss.

Für die Polizei heißt das Schutz des Hausrecht, Prüfen ob Schwarzfahrt (sehe ich hier nicht), Prüfen ob Hausfriedensbruch vorliegt, Fragen nach Strafantrag.

Was die Polizei nicht prüft ist die zivilrechtliche Streitigkeit, die immernoch im Raum steht!

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Nur weil DU keine Behinderung einer Amtshandlung siehst, heißt es nicht, dass keine vorliegt.
Stimmt. Die Behinderung einer Amtshandlung liegt ja deshalb auch deshalb nicht vor, weil es sie gar nicht gegeben hat. Oder hast Du eine gesehen? Na also!

 

Abgesehen davon kann die Polizei auch präventiv, d.h. vor Eintritt der Behinderung, diese abwehren.
Wenn ich darauf hoffen dürfte, Du wärest in der Lage , Deine Behauptung zu beweisen und würdest das dann auch tun, würde ich ja nach den rechtlichen Grundlagen für diese erstaunliche Meinung fragen. Da ich darauf nicht hoffen darf: nein, die Polizei darf nicht zuerst zurückschlagen.

 

Dazu gehört regelmäßig, dass Unbeteiligte (und auch die Presse) Distanz zu halten haben.
Du solltest das Video ansehen, bevor Du diesbezüglich irgendwelche Äußerungen machst.

 

wenn das Ticket von der Frau nicht annerkannt wird
Die Frau hat die Fahrkarte 'anerkannt', wieso sollte sie das auch nicht tun? Das Problem war die Bahnmitarbeiterin, die fälschlicherweise der Meinung war, die Dame sei eine Betrügerin.

 

Für die Polizei heißt das Schutz des Hausrecht
Dazu hat es hier nun reichlich Äußerungen gegeben, die Du Dir vielleicht mal erklären lassen solltest.

 

Prüfen ob Schwarzfahrt
Wenn ich darauf hoffen dürfte, Du wärest in der Lage , Deine Behauptung zu beweisen und würdest das dann auch tun, würde ich ja nach den rechtlichen Grundlagen für diese erstaunliche Meinung fragen. Da ich darauf nicht hoffen darf: nein, die Polizei hat sicher keine Prüfungspflicht. Mal ganz abgesehen von der Möglichkeit dazu.
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Eine dermaßen dämlich-niveaulose Antwort Reaktion ...

Und da ich auf eine dermaßen dumm-dämlich-niveaulose "Unterhaltung" mit Dir eh keine Lust habe, darfst Du Dich wieder einmal gern mit Deinem verschrobenen Spiegelbild unterhalten.

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Hallo, Biber,

 

es ist mir gelungen, das Video jetzt mal an einem anderen Rechner komplett anzusehen.

 

Ja und? Gibt es irgendwo ein Gesetz, wonach ein Journalist dienstlich unterwegs sein muß, um als Journalist arbeiten zu dürfen? Also bitte...

keineswegs.

 

Gibt es in dem Video irgendeinen Hinweis darauf, dass er sich als Reporter ausgewiesen hat, oder hat er nur behauptet, Reporter zu sein?
Er hat das dem ihn behindernden Polizisten mehrfach mitgeteilt. Den Polizisten hat das allerdings nicht im allergeringsten interessiert.

Jeder kann von sich behaupten, dass er Reporter ist (nicht umsonst gibt es ja sogar von der Bild - Zeitung diese "Bildreporter".

 

Solange sich ein Reporter nicht mit einem Presseausweis als solcher ausweist, hat er nicht mehr Rechte als jeder andere Handyfilmer auch, es sei denn, es ist bekannt, dass er tatsächlich Pressevertreter ist.

 

Glaubst Du, er hätte ihn ungehindert filmen lassen, wenn er mit seinem Presseausweis herumgewedelt hätte?

Kann ich nicht sagen, denn ich kenne diesen Beamten nicht.

 

Es ist allerdings ein Unterschied, ob ein Reporter die Maßnahmen der Polizei in irgendeiner Form von außen dokumentiert oder ob er versucht, dazwischen zu gehen oder diese zu behindern.

 

Wenn er sich den Beamten z. B. in den Weg stellt, damit diese die Dame nicht aus dem Zug bringen können, behindert er die Maßnahme und daran darf man auch einen Reporter hindern.

 

Gibt es irgendeinen Grund, warum nicht auch eine Privatperson hätte ungehindert filmen dürfen?

Wenn er die Maßnahmen nicht behindert und wenn er die Aufnahmen nicht unverpixelt veröffentlicht, sehe ich in so einem Fall keine Handhabe, das Filmen zu verbieten.

 

Wie kommst Du darauf, dass der Reporter widerrechtlich in seiner Arbeit behindert wurde?
Siehe oben: der ihn behindernde Polizist hat nicht die allergeringste Reaktion auf den Hinweis des Journalisten gezeigt. Ich möchte die Reaktion eines Zivilpolizisten sehen, der behauptet, er sei ein solcher und der Angesprochene macht ungerührt weiter!

Es ist davon auszugehen, dass ein Zivilbeamter sich als Polizeibeamter ausweisen wird, es sei denn, dass dies im Einzelfall vollkommen unmöglich ist.

 

 

Jaja, die bösen Journalisten. Ist Dir mal der Gedanke gekommen, daß das Video und der Artikel genau das wiedergeben, was passiert ist?

Genau.

 

Deshalb war es ja soooo wichtig, auf die Haarfarbe der Frau und ähnlichen Unsinn hinzuweisen und auf die Fälle, in denen sich andere Mitarbeiter der Bahn falsch verhalten haben.

 

Unbestritten:

 

Es ist hier nicht alles richtig gelaufen, aber daran trägt diese Dame eine gehörige Portion Mitschuld.

 

Hätte sie sich nicht so hysterisch aufgeführt, wie man in diesem Video erkennen konnte, wäre das Ganze sehr wahrscheinlich anders und wesentlich ruhiger abgelaufen.

 

An eine ruhige Unterhaltung war hier ja gar nicht mehr zu denken und allein deshalb war es schon angebracht, die Frau aus dem Zug zu bringen.

 

Sondern? Was prüfen die Beamten auf der Dienststelle, was sie nicht auch vor Ort prüfen könnten?

Z. B., ob die Angaben zutreffen, dass man auch mit den Daten des russischen Ausweises ein Ticket lösen kann usw.

 

Es werden ja nicht nur be - sondern auch entlastende Angaben überprüft, aber das geht nun mal nicht auf dem Bahnhof oder in dem Zug.

 

Es kommt immer wieder vor, dass die Fahrer den Fahrzeugschein nicht finden und deshalb den Mietvertrag aushändigen, damit wir zumindest die Daten des Vermieters haben.
Davon war in Deinem Beispiel nicht die Rede.

Es wurde ja auch vorher nicht danach gefragt.

 

 

 

Wo siehst Du da ein Problem?
Das würde ich Dir möglicherweise nach einem nächtlichen Anruf erklären.

Das darfst Du gerne machen.

 

Bevor wir uns falsch verstehen:

 

So etwas findet nicht bei jeder Fahrzeugkontrolle statt, denn dann wären wir ja nur noch am Telefonieren, da mittlerweile viele Fahrer nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind.

 

Solche Anrufe finden statt, wenn wir bestimmte Verdachtsmomente haben, die darauf hindeuten, dass da etwas nicht stimmt.

 

Welche es sind und um welche Fälle es sich handelt, werde ich hier jetzt ganz sicher nicht breittreten, aber wie schon gesagt, liegen wir, wenn wir anrufen, nicht selten richtig mit unserer Vermutung.

 

Und wenn ich der Fahrer wäre, würde ich schon gern wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ihr mich bei vorhandenen und unzweifelhaft echten Dokumenten an einer Weiterfahrt hindern wolltet. Ach ja, und was macht ihr denn, wenn ihr den Halter nicht erreicht?

Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, sagt der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht das geringste darüber aus, ob der Fahrer das Fahrzeug berechtigt führt.

 

Allein schon die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer lassen zu, dass nachgeprüft wird, ob der Fahrer berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

 

Ich möchte Dich sehen, wenn Du Eigentümer eines hochwertigen PKW wärst, dieser würde gestohlen, per Zufall kontrolliert und die Beamten würden aus Angst vor einem Anpfiff Deinerseits nicht nachprüfen, ob Du dem bei der Kontrolle angetroffenen Fahrer, der ganz offensichtlich nicht zu diesem Luxusfahrzeug passt, gestattet hast, damit zu fahren.

 

Dies erst recht, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das mit Geld nicht zu ersetzen wäre (Oldtimer, Einzelstück o. ä.).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, PedroK,

 

Eine Frage: Warum haben sie die Bahn-Mitarbeiter nicht zur Klärung mitgenommen?

ich meine, dass die Bahnmitarbeiter in dem Video mit den Beamten auf dem Bahnsteig standen.

 

Ob diese dann mit auf die Dienststelle gefahren sind, kann ich genauso wenig sagen, wie Du.

 

Hallo, Hartmut,

 

zu Deinem Artikel:

 

Gibt es da noch Hintergrundinformationen?

 

Irgendwie ist es eigenartig, dass ein Polizeibeamter einen anderen anzeigt, der ihn bei einem Einsatz tatsächlich aus Versehen verletzt hat.

 

Erst recht der Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt gibt mir in diesem Zusammenhang Rätsel auf.

 

Wenn ein Polizeibeamter bei einer Einsatzfahrt einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht, wird er m. W. wie jeder andere wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Anzeige gebracht, aber nicht wegen Körperverletzung im Amt.

 

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Polizeibeamter wegen Körperverletzung im Amt zur Anzeige gebracht wird, wenn er z. B. bei einer Festnahme und einem gleichzeitigen Widerstand einem Schlag ausweicht, indem er zur Seite springt und wenn er dabei versehentlich einen anderen (einen Kollegen oder eine unbeteiligte Person) verletzt.

 

Hier scheint noch irgendetwas zu fehlen und das hat vermutlich nicht nur etwas mit dem nicht erlaubten Teleskopschlagstock zu tun.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Biber

 

Ich werde dir nicht das gesamte Einsatzrecht der Polizei erklären

(du willst es ja eh nicht verstehen, wie man an dem Satz sieht, wo ich schrieb, dass die Karte von der Frau nicht akzeptiert wurde. Die Karte ist von der Frau! Nicht die Frau hat die Karte nicht akzeptiert. Das wolltest du du mir Absicht wieder mal falsch verstehen, um wiedermal zu trollen!)

 

Rechtsgrundliagen

164 StPO oder Platzverweis (steht in jedem PolG)

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Und da ich auf eine dermaßen dumm-dämlich-niveaulose "Unterhaltung" mit Dir eh keine Lust habe, darfst Du Dich wieder einmal gern mit Deinem verschrobenen Spiegelbild unterhalten.
Ach ja. Deine übliche Pöbel-Reaktion, wenn Du nicht mehr weiter weißt. Was für ein Armutszeugnis Du Dir ausstellst...

 

Solange sich ein Reporter nicht mit einem Presseausweis als solcher ausweist, hat er nicht mehr Rechte als jeder andere Handyfilmer auch
Darüber kann man diskutieren, ist aber nicht wichtig, denn der Journalist nimmt erkennbar keine anderen Rechte in Anspruch als jeder andere Filmende auch.

 

Wenn er sich den Beamten z. B. in den Weg stellt, damit diese die Dame nicht aus dem Zug bringen können, behindert er die Maßnahme und daran darf man auch einen Reporter hindern.
Kann dahingestellt bleiben, da davon nicht mal ansatzweise irgendwas zu erkennen ist.

 

Wenn er die Maßnahmen nicht behindert und wenn er die Aufnahmen nicht unverpixelt veröffentlicht, sehe ich in so einem Fall keine Handhabe, das Filmen zu verbieten.
Auf eine Behinderung der Maßnahme gibt es nicht den geringsten Hinweis. Die mögliche unverpixelte Veröffentlichung (über deren Unrechtmäßigkeit man diskutieren kann) gewissermaßen ex ante durch Verhinderung des Filmens zu verhindern ist sicherlich illegal.

 

Deshalb war es ja soooo wichtig, auf die Haarfarbe der Frau und ähnlichen Unsinn hinzuweisen und auf die Fälle, in denen sich andere Mitarbeiter der Bahn falsch verhalten haben.
Ach, und weil Du diese journalistischen Stilmittel nicht für notwendig hältst, sind das Video und die Artikel falsch oder schlecht?

 

Es ist hier nicht alles richtig gelaufen, aber daran trägt diese Dame eine gehörige Portion Mitschuld.
Ja klar. Wer nicht brav ist, ist selber schuld. Auch wenn er im Recht ist.

 

An eine ruhige Unterhaltung war hier ja gar nicht mehr zu denken und allein deshalb war es schon angebracht, die Frau aus dem Zug zu bringen.
Ich glaube, hier verwechselst Du Ursache und Wirkung.

 

Z. B., ob die Angaben zutreffen, dass man auch mit den Daten des russischen Ausweises ein Ticket lösen kann usw.
Wir reden hier doch über eine zivilrechtliche Streitigkeit, oder habe ich da was verpasst?

 

Es werden ja nicht nur be - sondern auch entlastende Angaben überprüft, aber das geht nun mal nicht auf dem Bahnhof oder in dem Zug.
Das sehe ich anders.

 

Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, sagt der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht das geringste darüber aus, ob der Fahrer das Fahrzeug berechtigt führt.
Was sagt denn zuverlässig und rechtlich einwandfrei etwas darüber aus, ob der Fahrer das Fahrzeug berechtigt führt? Was wäre also die Rechtsgrundlage für ein Verhindern der Weiterfahrt, wenn ich FS und Fz-Schein hätte und das Fahrzeug erkennbar nicht aufgebrochen oder sonstwie manipuliert wurde (anders ausgedrückt: Schlüssel vorhanden)?

 

Allein schon die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer lassen zu, dass nachgeprüft wird, ob der Fahrer berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs ist.
Und was steht in dem Polizeigesetz Deines Landes dazu, wie der Fahrer diese Berechtigung zu beweisen hat?

 

Ich möchte Dich sehen, wenn Du Eigentümer eines hochwertigen PKW wärst, dieser würde gestohlen, per Zufall kontrolliert und die Beamten würden aus Angst vor einem Anpfiff Deinerseits nicht nachprüfen, ob Du dem bei der Kontrolle angetroffenen Fahrer, der ganz offensichtlich nicht zu diesem Luxusfahrzeug passt, gestattet hast, damit zu fahren.
Zunächst mal: bitte die Fälle nicht immer wieder erweitern, so wie oben mit Mietvertrag und Fz-Schein oder jetzt mit ganz offensichtlich nicht passend, um irgendwelche Ausnahmesituationen zurecht zu basteln. Dann: Dein Beispiel wäre kein Problem - falls der Fahrer nicht zufälligerweise auch noch in mein Haus eingedrungen und dort den Fahrzeugschein gefunden und gestohlen hätte, hättest Du aufgrund dieses fehlenden Dokumentes selbstverständlich allen Grund zur Nachfrage.

 

Ich werde dir nicht das gesamte Einsatzrecht der Polizei erklären
Mir würde es ja schon genügen, wenn Du die Grundlagen für Deine mehr oder minder abwegigen Behauptungen erklären könntest. Wenn ich mich recht erinnere, haben Deine diesbezüglichen Versuche eigentlich immer in einem Desaster geendet, so daß Du mittlerweile ganz darauf verzichtest, wie man auch jetzt wieder sehr schön an Deinen fehlenden Antworten erkennen kann. Anders ausgedrückt: Du kannst es nicht.

 

du willst es ja eh nicht verstehen, wie man an dem Satz sieht, wo ich schrieb, dass die Karte von der Frau nicht akzeptiert wurde.
Tut mir leid. Ich hatte nicht geahnt, daß Du mit der deutschen Grammatik so dermaßen auf Kriegsfuß stehst.

 

Rechtsgrundliagen
Worauf beziehst Du Dich hier bitte?
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Deine Quengelei wird immer unertraeglicher, sie geht gehoerig auf die Nerven........ Aber vielleicht brauchst Du das ja, weil Mami dem Kleinen auch immer Recht gibt?

 

Ja klar. Wer nicht brav ist, ist selber schuld. Auch wenn er im Recht ist.

 

Erklaere doch mal bitte im hier diskutierten Fall, wo denn die dame deiner Meinung nach im Recht war? Ich persoenlich sehe das nach Berichtslage bisher nicht so deutlich, wiue du das zu vernehmen scheinst, deshalb waere da mal eine Erklaerung angebracht, oder?

 

Ich glaube, hier verwechselst Du Ursache und Wirkung.

 

Glauben heisst nicht wissen...... Schon mal an die anderen fahrgaeste gedacht, die wohl in der Mehrheit alle einen gueltigen Fahrausweis hatten? Ich haette die Polizisten explizit aufgefordert, die dame aus dem Zug zu entfernen, damit ich ihretwegen keine Verspaetung erleide......

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Erklaere doch mal bitte im hier diskutierten Fall, wo denn die dame deiner Meinung nach im Recht war? Ich persoenlich sehe das nach Berichtslage bisher nicht so deutlich, wiue du das zu vernehmen scheinst, deshalb waere da mal eine Erklaerung angebracht, oder?
Du hast vielleicht den mehrfachen Hinweis überlesen, daß es kein Verfahren gegen die Dame, dafür aber eine Entschuldigung an sie seitens der Bahn gegeben hat. Es spricht also nach meinem Verständnis doch eigentlich alles dafür, daß sie im Besitz einer gültigen Fahrkarte war.

 

Glauben heisst nicht wissen
Völlig richtig.

 

Schon mal an die anderen fahrgaeste gedacht, die wohl in der Mehrheit alle einen gueltigen Fahrausweis hatten? Ich haette die Polizisten explizit aufgefordert, die dame aus dem Zug zu entfernen, damit ich ihretwegen keine Verspaetung erleide
Ja, diese Haltung ist unter Deutschen weit verbreitet. Erfeulicherweise gibt es aber immmer wieder Menschen, die sich im Zweifel einmischen oder wenigstens versuchen, irgendwelche fragwürdigen oder zumindest fragwürdig erscheinenden Maßnahmen trotz aller rechtswidrigen Behinderungsversuche zu dokumentieren.
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Guest PedroK
Erklaere doch mal bitte im hier diskutierten Fall, wo denn die dame deiner Meinung nach im Recht war?
Du hast mich zwar nicht angesprochen, aber ich versuche mal zusammenzufassen, was oben schon erwähnt wurde und was in dem gedruckten Spiegel-Artikel an weiteren Informationen zu finden ist:
  • A. lebt seit 6 Jahren in D und studiert in Berlin (Spiegel Print).
  • Sie hat schon häufig genau so wie in diesem Fall gebucht und sich mit ihrem russischen Pass identifiziert (Spiegel Print).
  • Die Buchungsseite erlaubt problemlos, anzugeben, man sei Russe und dann die letzten 4 Ziffern der Ausweisnummer als ID einzutragen (ltur.com).
  • Auf der Buchungsseite wird bei der ID „Deutschland“ und nicht „Bitte auswählen“ vorgegeben. Das ist bei Online-Geschäften problematisch, weil der User eine wichtige Information nicht selbst ausgewählt hat (ltur.com).
  • Trotz Nationalität „RUS“ nimmt der Online-Verkäufer Buchung und Zahlung an und stellt ein Ticket aus (ltur.com).
  • So funktioniert es auch auf bahn.de. Da kann man auch noch andere Nationen bei der ID auswählen (BEL, FRA, ITA etc.)

IMO war das gegen akzeptierte Zahlung ausgestellte Ticket gültig und die Bahn zur Beförderung verpflichtet.

 

Gruß, Pedro.

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Das ist schoen un richtig, meine Herren 'Biber' und 'PedroK', jedoch bleibt fest zu halten, dass das vor Ort nicht so einfach fest stellbar war. Damit war also alles, was vor Ort, im Zug, passierte, wohl erst einmal gerechtfertigt - basta!

 

Und lieber 'Biber', Du bist wohl noch nicht weit genug in der Welt herum gekommen und dort mit der Bahn gefahren? Lass Dir sagen, dass es nicht nur die Deutschen sind, die sich ob einer Verspaetung mokieren. Die einzigen, die das wohl nicht tun, sind die Japaner, denn bei denen gibt es einfach keine Verspaetung......

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Guest PedroK

Das ist schoen un richtig, meine Herren 'Biber' und 'PedroK', jedoch bleibt fest zu halten, dass das vor Ort nicht so einfach fest stellbar war. Damit war also alles, was vor Ort, im Zug, passierte, wohl erst einmal gerechtfertigt - basta!

:blink: Ticket gebucht und bezahlt sowie vom Online-Anbieter ausgestellt. ID feststellbar ok.

 

Warum sollte dann der Rauswurf "erst einmal gerechtfertigt" sein?

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Ach ja. Deine übliche Pöbel-Reaktion, wenn Du nicht mehr weiter weißt. Was für ein Armutszeugnis Du Dir ausstellst...

Wie Dein übliches Blabla, wenn man sich auf Dein billiges Niveau herabläßt und Dir einen Spiegel vorhält. Was bist Du doch für ein armseliger Zeitgenosse.....

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Es ist kein Problem der Polizei, es ist ein Problem der Bahn.

 

Mal wird eine Fahrkarte anerkannt, wenn Name, Pass und Fahrschein in Einklang sind, anderes mal nicht. Mal wird eine Fahrkarte anerkannt die am Schalter gekauft wurde, mal nicht. Laut Werbung gilt die Karte den ganzen Tag, in der Praxis erst ab 9:00Uhr.

 

Ein reines organisatorisches und personelles Problem der Bahn. Wenn die zu doof sind über das Internet Fahrkarten zu verkaufen, sollen sie es eben lassen.

 

Wenn dann die Schaffnerin erklärt, der die muss aus dem Zug, hat die Polizei nicht zu denken, sondern muss handeln.Wenn dann noch eine Anzeige kommt, muss sie die aufnehmen. Kann sie nicht im Zug machen, sonst würden die :cop01: schwarzfahren.

 

Noch ein ähnlicher Fall

Für eine Fahrt nach Weimar hatte ich ein Ticket hin und zurück mit Bahncard gekauft. Auf der Hinfahrt verlief alles reibungslos. Auf der Rückfahrt: beanstandete die Schaffnerin das Ticket mit den Worten: Der Fahrschein ist ungültig.

http://www.zeit.de/leben/bahn/bahn_pm_10

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist schoen un richtig, meine Herren 'Biber' und 'PedroK', jedoch bleibt fest zu halten, dass das vor Ort nicht so einfach fest stellbar war. Damit war also alles, was vor Ort, im Zug, passierte, wohl erst einmal gerechtfertigt - basta!

 

 

Ich denke, das wäre auch vor Ort alles feststellbar gewesen, wenn die Bahnmitarbeiter gewußt hätten, wie es zu einem Online-Ticket kommt etc. Allerdings spart die Bahn bei der Ausbildung bzw. viele haben auch kein Interesse daran, sich Details zu merken. Das Problem liegt eindeutig auf Seiten der Bahn.

 

Ich denke, mit Tickets kann fast jeder eine Geschichte erzählen. Ich z.B. fahren seit etlichen Jahren mit einem Jahresabo. 3 Monate nach Gültigkeitsbeginn faucht mich ein "Zugbegleiter" an, was das solle, das Ticket sei ja garnicht abgestempelt, ob ich mir eine Fahrt erschleichen wolle. Auf meinen Hinweis, das sei eine Jahreskarte mit Foto, was da den abgestempelt werden müsse, wußte er auch keine echte Antwort ("auch diese Karte muß entwertet werden"), motzte aber noch 2 Reihen weiter hinten weiter.

 

Von 12 Jahreskarten sind vielleicht 4 abgestempelt worden (davon 1x mit dem Theater), was das soll, weiß ich bis heute nicht, und warum 8 Jahreskarten auch problemlos ohne "Entwertung" durchgegangen sind, ist mir auch noch nicht ganz klar.

 

Anderes Beispiel: über Monate ist ein bestimmter Zug hoffnungslos überfüllt. 2 Tage vor Weihnachten, warum auch immer ist der Zug bei weitem nicht so voll wie sonst (viele schon im Urlaub?), wird die Abfahrt verzögert und verlangt, daß Leute aussteigen: der Zug sei überfüllt. Erstmal Gelächter der Pendler, die diesen Zug über Monate hinweg ganz anders "genießen" durften. Die Spinner haben dann tatsächlich die Polizei gerufen, und nachdem insgesamt 10(!) Personen aus einem Zug mit 6 Wagen ausgestiegen waren, hat es gepaßt und wir konnten starten.

 

Meiner Meinung nach ein Problem von schlecht ausgebildeter Mitarbeiter verbunden mit schlechter Laune, das führt dann zu solchen Ergebnissen.

 

Wenn dann die Schaffnerin erklärt, der die muss aus dem Zug, hat die Polizei nicht zu denken, sondern muss handeln.Wenn dann noch eine Anzeige kommt, muss sie die aufnehmen. Kann sie nicht im Zug machen, sonst würden die :cop01: schwarzfahren.

Nö, meines Wissens nach dürfen Polizisten in Uniform kostenlos mitfahren.

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Hartmut hat es erkannt.

 

Das ist ein Bahnding.

 

Die Polizei muss aber dem Hausrecht helfen und wenn die Bahn sagt raus, muss die Polizei helfen. Für Prävention und Schutz des Hausrechtes ist es Wurscht, ob es im Nachgang ein Verfahren gab

- Zivilrechtlich

- Schwarzfahrt (sehe ich eh nicht)

- Hausfriedensbruch (kommt drauf an)

 

 

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Durch ganz Deutschland.

Fast

In 14 Bundesländern dürfen Polizeibeamte in Uniform nach einer Vereinbarung zwischen den Innenministerien und der Bahn umsonst mit den Zügen des Nah- und Fernverkehrs fahren. In Baden-Württemberg gilt die Vereinbarung nur für den Nahverkehr. In Sachsen-Anhalt müssen Beamte ihre Bahnfahrten bezahlen

http://www.stern.de/panorama/bahnfahrt-erster-klasse-schwarzfahrer-in-uniform-704681.html

 

MfG.

 

hartmut

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Jetzt habe ich mal die Beförderungsbedingungen der Bahn angesehen

 

8.3 Polizei und Bundespolizei

Uniformierte Polizeibeamte und deren Diensthunde werden in den

Verkehrsmitteln des Linienverkehrs im Verbundraum unentgeltlich

befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.

Bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen werden außerdem Bahnschutzmitarbeiter

in Uniform unentgeltlich befördert.

http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/deutschland_erleben/sachsen/regionales/verkehrsverbuende/2012/mdb_87017_web_marego_tarifbroschuere2012.pdf

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Ein reines organisatorisches und personelles Problem der Bahn. Wenn die zu doof sind über das Internet Fahrkarten zu verkaufen, sollen sie es eben lassen.

Jup. Aber warum lassen sich die Cops da vor den Karren spannen?

 

Wenn dann die Schaffnerin erklärt, der die muss aus dem Zug, hat die Polizei nicht zu denken, sondern muss handeln.
Ach so. Eignungsbezogener Personaleinsatz?
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Jup. Aber warum lassen sich die Cops da vor den Karren spannen?

Weil sie funktionieren müssen.

Anzeige => Schwarzfahrer =>mitnehmen => u.U. erkennungsdienstlich behandeln => Protokoll schreiben => Staatsanwaltschaft => gelöste Straftat für die Statistik => Schwarzfahrer entlassen.

 

Alles fein gemacht, Statistik stimmt auch.

 

Da Leistung erschleichen eine Straftat ist, ist das kein zivilrechtliches Problem.

 

Ach so. Eignungsbezogener Personaleinsatz?

Warum sollte ein Polizist ein Risiko eingehen und selber denken, wenn es doch den feinen Dienstweg gibt. Er hat ja nicht das Problem nachher irgendwo in der Pampa ausgesetzt zu sein. Sich mit der Staatsanwaltschaft, u.U Richter auseinander zu setzen.

 

MfG.

 

hartmut

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