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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Ein reines organisatorisches und personelles Problem der Bahn. Wenn die zu doof sind über das Internet Fahrkarten zu verkaufen, sollen sie es eben lassen.

Jup. Aber warum lassen sich die Cops da vor den Karren spannen

Weil die Frau den Zug nicht verlässt und die Bahn das Hausrecht hat!

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Hallo, Biber,

 

Z. B., ob die Angaben zutreffen, dass man auch mit den Daten des russischen Ausweises ein Ticket lösen kann usw.
Wir reden hier doch über eine zivilrechtliche Streitigkeit, oder habe ich da was verpasst?

es ist durchaus denkbar, dass es zum Zeitpunkt der Kontrolle um den Verdacht des Erschleichens von Leistungen ging und nicht nur um zivilrechtliche Maßnahmen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Wohl aber den Schutz des Hausrechtes und zumindest den Gedanken an Hausfriedensbruch.

Deine Platte hat IMO einen Sprung. Das Hausrecht ist hier durch die Beförderungspflicht eingeschränkt.
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Wohl aber den Schutz des Hausrechtes und zumindest den Gedanken an Hausfriedensbruch.

Deine Platte hat IMO einen Sprung. Das Hausrecht ist hier durch die Beförderungspflicht eingeschränkt.

Und die Beförderungspflicht ist durch das, aus Sicht der Bahnkontrolleure, ungültige Ticket einschränkt; so dass das Hausrecht wieder vollumfänglich greift.

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Das ist schoen un richtig, meine Herren 'Biber' und 'PedroK', jedoch bleibt fest zu halten, dass das vor Ort nicht so einfach fest stellbar war.
Das ist falsch. Die Dame hat den Ausweis vorgezeigt, dessen letzte vier Ziffern sie bei der Buchung eingetragen hat. Sie hat also exakt das getan, was bei der Buchung verlangt wurde. Ihr einziger Fehler: sie hat einen russischen Ausweis genutzt. Die Fahrkarte war also defintiv nicht gefälscht, es wurde nur ein nicht der Anforderung 'deutsch' entsprechendes Identifikationsmittel gewählt.

 

Damit war also alles, was vor Ort, im Zug, passierte, wohl erst einmal gerechtfertigt - basta!
Sicher nicht. Das zeigen ja nun auch die Reaktionen von Staatsanwaltschaft und Bahn.

 

Und lieber 'Biber', Du bist wohl noch nicht weit genug in der Welt herum gekommen und dort mit der Bahn gefahren? Lass Dir sagen, dass es nicht nur die Deutschen sind, die sich ob einer Verspaetung mokieren. Die einzigen, die das wohl nicht tun, sind die Japaner, denn bei denen gibt es einfach keine Verspaetung......
Ich traue Dir die Erkenntnis zu, daß sich mein Kommentar nicht auf die Thematik der Beschwerde über eine mögliche Verspätung bezog. Und, aber das nur am Rande: die Verspätung kam überhaupt erst durch das Eingreifen der Polizisten zustande.

 

es ist durchaus denkbar, dass es zum Zeitpunkt der Kontrolle um den Verdacht des Erschleichens von Leistungen ging und nicht nur um zivilrechtliche Maßnahmen.
In diesem Artikel ist davon nicht die Rede.

 

P.S.: Das Thema Fahrzeugkontrolle ist durch?

 

 

Wie Dein übliches Blabla, wenn man sich auf Dein billiges Niveau herabläßt und Dir einen Spiegel vorhält. Was bist Du doch für ein armseliger Zeitgenosse.....
Ach Du je. Glaubst Du wirklich, Du beeindruckst irgendjemanden mit Deinen Beleidigungen?
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Guest PedroK

Und die Beförderungspflicht ist durch das, aus Sicht der Bahnkontrolleure, ungültige Ticket einschränkt; so dass das Hausrecht wieder vollumfänglich greift.

Das erratische Handeln eines Kontrolleurs kann demnach die Beförderungspflicht einschränken?
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Und die Beförderungspflicht ist durch das, aus Sicht der Bahnkontrolleure, ungültige Ticket einschränkt
Du wirst keinen Beleg dafür bringen können, daß die Bahnmitarbeiterin die Fahrkarte als ungültig bezeichnet hat.
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Und die Beförderungspflicht ist durch das, aus Sicht der Bahnkontrolleure, ungültige Ticket einschränkt; so dass das Hausrecht wieder vollumfänglich greift.

Das erratische Handeln eines Kontrolleurs kann demnach die Beförderungspflicht einschränken?

Wenn du es so ausdrücken wills, ja.

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Hallo, Biber,

 

In diesem Artikel ist davon nicht die Rede.

für mich liest sich das hier

 

 

DieBahnfürchtet Betrüger, die das Online-Ticket mehrfach ausdrucken und nutzen. Im Zug

verlangen Schaffner deswegen zum Online-Ticket eine Identifikationskarte.

.....

 

Dass damit dasTicket ungültig ist, wird auf der Website nicht klar

schon danach, dass die Bahn bzw. deren Mitarbeiter von einer ungültigen Fahrkarte und somit von einer Schwarzfahrt ausgegangen ist/sind.

 

P.S.: Das Thema Fahrzeugkontrolle ist durch?

Was möchtest Du denn noch wissen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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für mich liest sich das hier (...) schon danach, dass die Bahn bzw. deren Mitarbeiter von einer ungültigen Fahrkarte und somit von einer Schwarzfahrt ausgegangen ist/sind.
Wie gesagt: eine entsprechende Aussage der Bahnmitarbeiterin wird nicht zitiert. Es ist sicher nicht abwegeig, daß dieser Verdacht im Raum stand - kommuniziert wurde er offenbar nicht.

Möglicherweise hat das ganze Geschehen aber auch was mit dem Ort zu tun - scheinbar haben besonders Mitarbeiter der Bahn aus bzw. im 'Beitrittsgebiet' immer wieder Probleme mit dem, was man landläufig als Kundenfreundlichkeit bezeichnet.

 

Was möchtest Du denn noch wissen?
Das:
Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, sagt der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht das geringste darüber aus, ob der Fahrer das Fahrzeug berechtigt führt.
Was sagt denn zuverlässig und rechtlich einwandfrei etwas darüber aus, ob der Fahrer das Fahrzeug berechtigt führt? Was wäre also die Rechtsgrundlage für ein Verhindern der Weiterfahrt, wenn ich FS und Fz-Schein hätte und das Fahrzeug erkennbar nicht aufgebrochen oder sonstwie manipuliert wurde (anders ausgedrückt: Schlüssel vorhanden)?

 

Allein schon die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer lassen zu, dass nachgeprüft wird, ob der Fahrer berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs ist.
Und was steht in dem Polizeigesetz Deines Landes dazu, wie der Fahrer diese Berechtigung zu beweisen hat?
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Der Link ist schon asbachuralt! Die Infos aus dem Artikel daher nicht mehr aktuell. Tatsächlich können wir in ganz D mit den Zügen kostenlos fahren, WENN wir die Uniform tragen. Und nicht nur im Nahverkehr, sondern sogar im ICE. Wir haben allerdings keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Ich hab hier einen Kollegen, der das ziemlich regelmäßig nutzt, insbes. Fahrten im ICE.

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Ach Du je. Glaubst Du wirklich, Du beeindruckst irgendjemanden mit Deinen Beleidigungen?

Was andere von mir und/oder meinen Äußerungen halten, weiß ich nicht. Was Du davon hältst, interessiert mich nicht. Ob Dich was beeindruckt oder nicht, genauso wenig. Du bist da wie der chinesische Sack Reis.

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Ticket gebucht und bezahlt sowie vom Online-Anbieter ausgestellt. ID feststellbar ok.

 

Warum sollte dann der Rauswurf "erst einmal gerechtfertigt" sein?

 

Weil Zweifel an der Richtigkeit des Tickets bestanden und die Dame die Adresse, an der sie zu erreichen waere, nicht belegen kann. Ergo muss diese korrekt fest gestellt werden, wozu die Dame dann auf die Dienststelle muss.

 

Ich hatte weiter oben schon mal beschrieben, wie das ist, wenn ich ein Flugticket online bestelle. Kann die Kreditkarte - oder eine Kopie - mit der bezahlt wurde, nicht vorgelegt werden, bleibe ich - bzw. meine Frau - draussen, trotz feststellbarer ID et., pp.

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Sie hatte ein Ticket - richtig.

Das Ticket war bezahlt - richtig.

 

Aber es war wohl nicht gültig.

Weil die Legimationsvorschriften nicht beachtet wurden.

 

Frage: steht auf dem Ticket ein Name oder nur eine Ausweisnummer /bzw. die letzten Zahlen eines Ausweises?

Was wenn jetzt zwei Studentinnen an der Uni zufällig die letzten Zahlen ihrer Ausweise identisch haben?'

z.b. eine Russin in ihrem russischen ID und eine Deutsche in ihrem BPA.

Ein Ticket 2x drucken und gut ist (strafrechtlich wäre das Betrug)

Also sagt die Bahn: DEUTSCHER AUSWEIS die Nummer beim Ticketkauf eingeben - Ticket drucken - Ticket mit Ausweis = gültig

 

Man kann auch die Kreditkarte als Legitimation nutzen - z.b. wenn man keinen deutschen Ausweis hat.

 

 

Die Russin hat also was falsch gemacht.

Die Bahn sagt, dass das Ticket so nicht akzeptiert wird.

Damit ist das Ticket nicht gültig.

 

Ich kann ja auch nicht eine Kino-/ Konzert-/ Theaterkarte aus dem Vorverkauf kopieren und dann den Anspruch erheben mit der Kopie Eintritt zu erhalten.

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Frage: steht auf dem Ticket ein Name oder nur eine Ausweisnummer /bzw. die letzten Zahlen eines Ausweises?

Auf dem Ticket ist ein QR-Code. Da bei der Buchung Name Adresse usw. angegeben werden muss, dürften die Daten im QR-Code zu finden sein. Die letzten 4 Ziffern vom Personalausweis dürften als Legitimation wohl nicht ausreichen.

 

Es ist ein altes Problem der (Staats)Bahn, stur wie Beamte die nur ihren Job machen.

 

Meine Frau hat auch mal 40€ gezahlt.

Werbung

Gültig einen Tag lang in Baden-Württemberg

http://www.bahn.de/regional/view/regionen/bawue/freizeit/bawue_ticket.shtml

Hat sie gelesen

 

 

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages

Hat sie nicht gelesen. Bei der Bahn hat ein ganzer Tag nur 18Stunden.

 

Am besten meidet man diesen Verein.

 

MfG.

 

hartmut

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Presseinformation

Deutsche Bahn: Darstellung im Spiegel gibt Sachverhalt verkürzt wieder

 

Problem durch ungültiges Onlineticket hätte durch Angabe von Adressdaten und nachträgliche Überprüfung ohne Eskalation gelöst werden können

(Berlin, 14. April 2013) Die Deutsche Bahn (DB) weist die aktuelle Berichterstattung des Spiegels zu einem Vorfall im ICE 1508 am 12. Januar 2013 zurück, da sie die intensiven Bemühungen des DB-Bordpersonals unterschlägt, mit der betroffenen Kundin zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems zu kommen.

Aufgrund von missbräuchlicher Mehrfachnutzung von Onlinetickets in der Vergangenheit verlangt die DB entsprechende Identifikationsnachweise der Fahrgäste bei der Fahrkartenkontrolle im Zug. Der in diesem Fall von der DB nicht anerkannte russische Personalausweis als Identifikation zum Online-Ticket der Kundin hätte durch die simple Angabe von Adressdaten und eine nachträgliche Überprüfung kompensiert werden können.

In diesem Fall hätte die Kundin ihre Fahrt zum Zielort auch problemlos fortsetzen können. Dieses Verfahren wird täglich hundertfach in den Zügen der DB und der Privatbahnen angewendet und hat in der Regel für die betroffenen Fahrgäste keinerlei negative Folgen.

Da die Kundin jedoch nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten DB-Mitarbeiter alle Versuche zur einvernehmlichen Lösung des Problems und eine Deeskalation der Situation ablehnte, sah sich das Zugteam zur Einschaltung der Bundespolizei gezwungen. Das Zugteam des ICE 1508 hat nach heutigem Kenntnisstand gemäß den geltenden Richtlinien und mit der klaren Maßgabe, eine einvernehmliche Lösung mit der Kundin zu finden, sachgerecht gehandelt.

Die Bahn bedauert ausdrücklich, dass es in diesem Fall zu der für alle Beteiligten unangenehmen Situation kam und betont, dass solche Maßnahmen zur Durchsetzung der gültigen Tarifbestimmungen an Bord nur im absoluten Ausnahmefall angewendet werden. Dies wird dem Zugbegleitpersonal mittels regelmäßiger Schulungen auch intensiv vermittelt.

Auf das weitere Vorgehen der Bundespolizei und das im Artikel erwähnte Ermittlungsverfahren haben das Zugbegleitpersonal und die DB keinen Einfluss.

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/3791706/p20130414.html?start=0&itemsPerPage=20

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Also. ich habe einige Fälle gefunden, wo die einvernehmliche Lösung darin bestand, 40€ + Fahrkarte neu kaufen. Es ist kein neues Problem, es ist ein altes Problem, und die Bahn ist unfähig da eine Lösung zu finden.

 

Wenn die Bahn ausländische Pässe nicht anerkennt zur Identifikation, dann hat die Bahn ein großes Problem.

 

MfG.

 

hartmut

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naja, sie hätte auch ein anderes Identifikationsmittel angeben können.

 

 

 

 

 

nach dem einvernehmlichen Adressenaustausch hätte sie ja weiterfahren können; ob sie nun dann 40Euro hätte zahlen müssen hätte man dan juristisch klären können. (Meiner Ansicht nach hätte sie das nicht)

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Guest PedroK

Weil Zweifel an der Richtigkeit des Tickets bestanden und die Dame die Adresse, an der sie zu erreichen waere, nicht belegen kann.

 

Also sagt die Bahn: DEUTSCHER AUSWEIS die Nummer beim Ticketkauf eingeben - Ticket drucken - Ticket mit Ausweis = gültig

 

hätte durch die simple Angabe von Adressdaten und eine nachträgliche Überprüfung kompensiert werden können.

 

Das würde ja bedeuten, dass die Bahn auf einer ID mit Adresse besteht. Wozu brauchen die die?

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Das würde ja bedeuten, dass die Bahn auf einer ID mit Adresse besteht. Wozu brauchen die die?

 

Ich wuerde dir doch einfach noch einmal empfehlen, den Artikel - und andere zum Thema - sorgfaeltig und aufmerksam zu lesen, bevor du hier solche Fragen stellst, die eigentlich schon geklaert sind.......

Es ist nun einmal so, dass die Fahrkartenkontrolle eben auf den Ausstieg der Dame bestand, weil diese keinen eindeutigen Adressnachweis belegen konnte, die muendliche Angabe der Adresse muss man ihr wohl auch nicht glauben.

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Guest PedroK

na PedroK,

 

wofür braucht die Bahn die ID und die Adresse, wenn bei dem ausgedruckten Ticket Zweifel bestehen, ob die Nutzerin die einzige ist, die das Ticket nutzt?

Ich wuerde dir doch einfach noch einmal empfehlen, den Artikel - und andere zum Thema - sorgfaeltig und aufmerksam zu lesen, bevor du hier solche Fragen stellst, die eigentlich schon geklaert sind.......

Es ist nun einmal so, dass die Fahrkartenkontrolle eben auf den Ausstieg der Dame bestand, weil diese keinen eindeutigen Adressnachweis belegen konnte, die muendliche Angabe der Adresse muss man ihr wohl auch nicht glauben.

 

Vielen Dank für die Empfehlung. Bei eingehender Lektüre des Threads müsste die Erkenntnis gereift sein, dass die Bahn z.B. belgische Ausweise als ID bei der Buchung akzeptiert ;). Auf denen steht aber leider keine Adresse.

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@PedroK

 

 

es geht der Bahn nicht (unbedingt) um die Adresse, sondern darum dass nur eine Person mit dem Ticket fahren kann und das Ticket nicht zweimal ausgedruckt wird. Dazu hat die Bahn sich ein Identifikationssystem überlegt. Im Rahmen diese Identifaktion sind eben nur begrenzte Ausweise möglich, andere Staatsangehörige müssten dann als Identifikation ein anderes Mittel (Kreditakarte o.ä.) wählen, ist das auch nicht vorhanden bleibt der Gang zur normalen Verkaufsstelle und der Erwerb eines Tickets dort.

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sonst zu zig Betrügen kommen würde...

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@Blaulicht

 

Der an der Verkaufsstelle erworbene Fahrschein ist bei Barzahlung anonym und kann ebenfalls weitergegeben und von mehreren Personen benutzt werden. Trotzdem kommt der Beförderungsvertrag gültig zustande und der Besitzer(!) des Fahrscheins muss von der Bahn befördert werden.

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Guest PedroK
... es geht der Bahn nicht (unbedingt) um die Adresse ... sind eben nur begrenzte Ausweise möglich

 

Ach so. Dann können wir ja Dein im Folgenden zitiertes Gequassel (bzw. das der Bahn) gepflegt in die Tonne treten, nicht wahr?

 

Was wenn jetzt zwei Studentinnen an der Uni zufällig die letzten Zahlen ihrer Ausweise identisch haben? [...] Also sagt die Bahn: DEUTSCHER AUSWEIS ...
... hätte durch die simple Angabe von Adressdaten und eine nachträgliche Überprüfung kompensiert werden können.
... nach dem einvernehmlichen Adressenaustausch hätte sie ja weiterfahren können ...

 

Das Argument mit der Adresse zieht nicht (siehe BEL, FRA, ITA etc.). Und ebensolcher Quatsch ist die Behauptung, man akzeptiere nur BPA, wegen der Gefahr, dass einige Ziffern in ausländischen PA übereinstimmen könnten (siehe nochmals BEL, ITA, FRA etc.).

 

Hier hat IMO eine Controlletta ihre schlechte Laune oder ihre Ressentiments ausgelebt und die Cops haben sich zu willigen Vollstreckern machen lassen.

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@Blaulicht

 

Der an der Verkaufsstelle erworbene Fahrschein ist bei Barzahlung anonym und kann ebenfalls weitergegeben und von mehreren Personen benutzt werden. Trotzdem kommt der Beförderungsvertrag gültig zustande und der Besitzer(!) des Fahrscheins muss von der Bahn befördert werden.

 

Richtig!

 

 

Und was hat das damit zu tun, dass ein Fahrschein, der online erworben wird und am heimischen PC ausgedruckt wird und somit über keine Sicherheitsmerkmale verfügt, personalisiert wird, damit der Fahrschein nur von einer Person genutzt werden kann (genauso wie der von der Verkaufstelle nur von einer Person genutzt werden kann). Sonst wird eine Karte bezahlt aber elf mal ausgedruckt und verwendet.

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@PedroK

Was bitte begreifst du daran nicht, dass es nicht um die Adresse auf dem Ausweis geht sondern, dass die Bahn nur bestimmte Ausweise akzeptiert?

Ist doch auch verständlich. Schließlich muss der Schaffner ja kontrollieren und er kann nur kontrollieren, was er kennt und es ist auch besser, wenn die Bahn leicht zu fälschende Dokumente ausschließt.

 

Aber hier wo die Frau eben ein Ticket verwendet hat ,mit einem Ausweis der nicht in Verbindung mit dem Ticket als Identifizierung dient, benötigt die Bahn die Adresse. Dann kann die Frau weiterfahren, die Bahnsachbearbeiter prüfen ob die Frau das Ticket bezahlt hat und alles wäre gut, wenn nicht erstattet die Bahn Anzeige und fordert den Fahrpreis ein (Ident. und Adresse liegen ja vor)

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Und was hat das damit zu tun, dass ein Fahrschein, der online erworben wird und am heimischen PC ausgedruckt wird und somit über keine Sicherheitsmerkmale verfügt,

Dann erkläre mir, wie schafft es die Post, eine Internetbriefmarke zu 45Cent, die auf dem heimischen Drucker ausgedruckt wurde, vor unzulässiger "Vermehrung" zu schützen, aber die Bahn schafft das nicht bei ihren Fahrkarten?

 

Es ist doch ein Problem der Bahn, nicht des Kunden.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich seh das Problem nicht.

 

Die Bahn bietet verschieden Identifikationen an. Dann sollte man doch die wählen, die man leisten kann.

 

Ich bestelle doch auch nicht per Nachnahme, wenn ich kein Geld zu Hause habe.

Ich muss per Lastrschrift oder Nachnahme zahlen, wenn ich keine Kreditkart habe.

Wenn ich Kunde bei Bank X bin und der Geldautomat von Bank A ist, dann muss ich Gebühren zahlen.

Wenn ich in die USA reisen will benötige ich den neuen Pass.

 

Und wenn ich bei LTUR ein Bahnticket kaufe benötige ich einen deutschen Ausweis, eine Kredetikarte oder Maestrokarte.

Wenn ich nix davon habe kann ich da nicht kaufen und sonst muss ich wählen was ich habe.

 

 

Die Welt ist nunmal ungerecht. Beim letzten Flug in den Urlaub durfte ich auch nicht in der ersten Klasse fliegen, weil ich da doch zu wenig für verdiene und mir das Ticket nicht leisten kann.

 

Bei meinem Lieblingsrestaurant kann man nur bar zahlen obwohl man beim Imbiss nebenan sogar mit EC Karte zahlen kann. Also muss ich Bargeld mitnehmen oder zum Imbiss.

 

 

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Die Bahn bietet verschieden Identifikationen an. Dann sollte man doch die wählen, die man leisten kann.

Zu was braucht die Bahn Identifikation von Kunden? Wer seine Karte aus dem Automaten zieht, gibt auch keine Daten an.

 

MfG.

 

hartmut

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Boh... Sach mal.... So schwer ist das doch nicht.

 

 

Wenn du aus'm Automaten zwei Karten willst, dann musst du zwei kaufen. Wenn du die kopierst, dann fehlen Sicherheitsmerkmale.

 

Anders als di LTUR Karte, die du einfach zu hause drölf mal ausdrucken kannst. Aber nur mit einer Identifikationskarte tatsächlich nur einmal benutzen kannst!

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Guest PedroK
Was bitte begreifst du daran nicht, dass es nicht um die Adresse auf dem Ausweis geht sondern, dass die Bahn nur bestimmte Ausweise akzeptiert?
Das klang (siehe oben) vor Kurzem bei Dir noch anders.

 

Der Witz ist doch, dass die Bahn dem Kunden, der angibt er sei Russe, ohne mit der Wimper zu zucken ein Online-Ticket mit PA-ID verkauft, die Kohle mitnimmt, ihn dann aber nachträglich aus dem Zug werfen will. Und die Cops spielen das Spiel mit.

 

Aber hier wo die Frau eben ein Ticket verwendet hat ,mit einem Ausweis der nicht in Verbindung mit dem Ticket als Identifizierung dient, benötigt die Bahn die Adresse.
Warum "benötigen" sie die hier, wenn sie sie bei einem Belgier, Franzosen oder Italiener nicht benötigen? Die ID-Merkmale sind die gleichen.
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Boh... Sach mal.... So schwer ist das doch nicht.

Warum sollte es schwer sein technisch zu überprüfen, ob es Kopien gibt die verwendet werden?

 

Wenn du aus'm Automaten zwei Karten willst, dann musst du zwei kaufen. Wenn du die kopierst, dann fehlen Sicherheitsmerkmale.

Welchen Zweck sollen Sicherheitsmerkmale erfüllen?

 

Anders als di LTUR Karte, die du einfach zu hause drölf mal ausdrucken kannst. Aber nur mit einer Identifikationskarte tatsächlich nur einmal benutzen kannst!

Technisch kein Problem das jede Buchung nur einmal genutzt werden kann.

 

Nur mal so als Lösungsvorschlag.

QR-Code wird am Automaten gelesen, und gibt eine Fahrkarte nur einmal aus. Bisschen umständlich, aber eine Sache von Sekunden.

Oder Lesegerät vom Schaffner merkt sich den QR-Code, taucht er ein zweites mal auf, ist es eine Kopie.

 

Wo soll also ein Problem sein das technisch zu lösen?

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

 

Moin Moin

 

 

Zu was braucht die Bahn Identifikation von Kunden? Wer seine Karte aus dem Automaten zieht, gibt auch keine Daten an.

 

Das ist doch nicht die Frage.

 

Die Bahn will die Daten und macht das zum Bestandteil des Onlineverkaufs.

Bill Gates will sie auch und viele andere.

 

Wer die Daten nicht preisgeben möchte muß anderweitig kaufen.

 

 

 

Der Witz ist doch...

das eine Inhaberin eines russischen Passes ein Auswahlfeld ignoriert, in dem nur "Deutschland" zur Auswahl steht und weiter ignoriert, daß ihr eine andere Möglichkeit geboten wird.

 

Gruß

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Guest PedroK

das eine Inhaberin eines russischen Passes ein Auswahlfeld ignoriert, in dem nur "Deutschland" zur Auswahl steht und weiter ignoriert, daß ihr eine andere Möglichkeit geboten wird.

Ich hatte es IMO oben schon erwähnt: Ein Auswahlfeld, in dem nur ein Item zur Auswahl steht, das zudem voreingestellt ist, ist kein Auswahlfeld. Und das ist im Online-Verkauf sehr problematisch bzw. führt zur Ungültigkeit der "Auswahl".
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Die Bahn will die Daten und macht das zum Bestandteil des Onlineverkaufs.

Bill Gates will sie auch und viele andere.

Nur soweit wie es zur Abwicklung unbedingt erforderlich ist. Und Bill hat meine Adresse nicht.

 

Langsam bekommt jeder so ein Ding auf die Stirn tätowiert.

post-3630-0-31498400-1366910208.jpg

Alles Wesentliche drin. Von dem Namen bis zum Geburtstag.

 

Ruhig mal ausprobieren wer die APP hat.

 

MfG.

 

hartmut

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Weil Zweifel an der Richtigkeit des Tickets bestanden
Die Bahnmitarbeiterin hat laut Bericht keinerlei Zweifel an der Gültigkeit der Fahrkarte geäußert. Auch die Pressemitteilung der Bahn sagt nichts entsprechendes aus.

 

wofür braucht die Bahn die ID und die Adresse, wenn bei dem ausgedruckten Ticket Zweifel bestehen, ob die Nutzerin die einzige ist, die das Ticket nutzt?
Wenn Du Deine eigenen Beiträge lesen und verstehen würdest, wüßtest Du, daß die Bahn die Adresse weder zwingend braucht noch haben will.

Aah, ich sehe, es wurde Dir erklärt und begründet, etwas anders als von mir beabsichtigt, aber egal - Du hast und wirst es weder verstehen noch akzeptieren.

 

Aber vielleicht kann ja jemand aus der die-Frau-ist-selbst-schuld-und-die-Bahn-und-die-Polizei-hat-alles-richtiggemacht-Fraktion erklären, warum es kein Verfahren gegen, dafür aber ein Entschuldigung an die Frau gegeben hat.

 

 

Nun stell Dich nicht blöder als Du bist.
Also ich denke... :sneaky:
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Guest PedroK

Die Presseerklärung habe ich heute Morgen hier hineingestellt.

 

Nun liegt es an euch, ob ihr die verstehen wollt oder nicht....

 

 

So verworren ist das Thema eigentlich nicht.

Drei inhaltlich korrekte Sätze. Glückwunsch.
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Hallo, Biber,

 

Wie gesagt: eine entsprechende Aussage der Bahnmitarbeiterin wird nicht zitiert. Es ist sicher nicht abwegeig, daß dieser Verdacht im Raum stand - kommuniziert wurde er offenbar nicht.

tja, wir wissen alle nicht, ob es so eine Aussage gegeben hat, ob der Reporter diese nicht mitbekommen hat, ob er sie nicht mit aufgeführt hat, weil er diesen Umstand für unwichtig hielt usw.

 

Möglicherweise hat das ganze Geschehen aber auch was mit dem Ort zu tun - scheinbar haben besonders Mitarbeiter der Bahn aus bzw. im 'Beitrittsgebiet' immer wieder Probleme mit dem, was man landläufig als Kundenfreundlichkeit bezeichnet.

Dazu kann ich nicht das Geringste sagen, denn ich bin das letzte (und einzige) Mal 1990 in Ostberlin mit der Bahn gefahren.

 

Was möchtest Du denn noch wissen?
Das: .....Und was steht in dem Polizeigesetz Deines Landes dazu, wie der Fahrer diese Berechtigung zu beweisen hat?

Wie diese Berechtigung nachzuweisen ist, ist nirgends aufgeführt.

 

Selbst der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sind kein eindeutiger Nachweis, dass jemand das Fahrzeug berechtigt führt, es sei denn, Fahrer und Halter sind identisch.

 

Hat der Polizeibeamte den Verdacht, dass das Fahrzeug widerrechtlich genutzt wird, hat er das Recht und die Pflicht, diesem Verdacht nachzugehen.

 

Konkretisieren wir mal das von mir genannte Beispiel:

 

Ein litauischer Staatsbürger, 19 Jahre alt, ohne Wohnsitz in Deutschland, fährt mit einer Luxuslimousine mit deutscher Zulassung und dieses Fahrzeug ist auf eine Privatperson zugelassen.

 

Er kann zwar den Fahrzeugschein vorzeigen, aber keine Vollmacht oder ähnliches, dass er das Fahrzeug nutzen darf.

 

Würdest Du als Polizeibeamter nun einfach so davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat oder würdest Du den Fahrzeughalter vorsichtshalber anrufen und Dir bestätigen lassen, dass dieser Mann berechtigt mit dem Auto fährt?

 

Ähnlich ist es mit den Mietfahrzeugen:

 

Wenn ein anderer als der eingetragene Mieter/Fahrer mit dem Fahrzeug unterwegs ist und diese eingetragene Person nicht mal im Fahrzeug mitfährt, ist es durchaus möglich, dass das Fahrzeug gestohlen wurde und das kann recht schnell mit einem Anruf bei der Mietwagenfirma geklärt werden.

 

Gibt diese an, dass diese Person nicht berechtigt ist, mit dem Fahrzeug zu fahren und bittet sie darum, die Weiterfahrt zu verhindern, bleibt der Polizei nichts anderes übrig, als das Eigentum dieser Mietwagenfirma zu schützen und die Weiterfahrt zu untersagen.

 

Im Zweifelsfall wird die Mietwagenfirma sogar Anzeige und Strafantrag wegen unbefugter Ingebrauchnahme erstatten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dazu kann ich nicht das Geringste sagen, denn ich bin das letzte (und einzige) Mal 1990 in Ostberlin mit der Bahn gefahren.
Ich bezog mich auf mehrere Vorfälle, bei denen Minderjährige von Bahnmitarbeitern aus dem Zug gewiesen und allein stehengelassen wurden.

 

Wie diese Berechtigung nachzuweisen ist, ist nirgends aufgeführt.
Okay. Ganz schlecht, der Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Wo ist denn festgelegt, daß der Fahrer überhaupt die Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges nachweisen muß?

 

Hat der Polizeibeamte den Verdacht, dass das Fahrzeug widerrechtlich genutzt wird, hat er das Recht und die Pflicht, diesem Verdacht nachzugehen.
Wie will er denn einen Verdacht aufklären, wenn er nicht mal weiß, wie eine vorhandene Berechtigung nachzuweisen wäre?

 

Er kann zwar den Fahrzeugschein vorzeigen, aber keine Vollmacht oder ähnliches, dass er das Fahrzeug nutzen darf.
MIt anderen Worten: er ist genauso unterwegs wie wohl jeder Fahrer eines Firmenwagens und jeder LKW-Fahrer, wie das anders-nachnamige Kind oder der Lebenspartner.

 

Würdest Du als Polizeibeamter nun einfach so davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat oder würdest Du den Fahrzeughalter vorsichtshalber anrufen und Dir bestätigen lassen, dass dieser Mann berechtigt mit dem Auto fährt?
Da ich die Rechtslage nicht kenne, kann ich die Frage nicht beantworten.

Was passiert, wenn der Polizist den Halter nicht erreicht? Wie lange darf bzw. kann der Fahrer, dem außer der Tatsache, daß er irgendwie nicht so aussieht wie jemand, der so ein Auto fährt, nichts vorgeworfen werden kann, festgehalten werden? Ab wann könnte man von § 239 StGB reden?

 

Wenn ein anderer als der eingetragene Mieter/Fahrer mit dem Fahrzeug unterwegs ist und diese eingetragene Person nicht mal im Fahrzeug mitfährt, ist es durchaus möglich, dass das Fahrzeug gestohlen wurde und das kann recht schnell mit einem Anruf bei der Mietwagenfirma geklärt werden.
Erstens: wie kommst Du darauf, die Polizei hätte das Recht, den Mietvertrag einzusehen? Zweitens: was macht die Polizei, wenn die MIetwagenfirma nicht erreichbar ist (und das gibt es, mein lokaler Vermieter hat am WE nachmittags dicht, über Nacht sowieso)?

 

Im Zweifelsfall wird die Mietwagenfirma sogar Anzeige und Strafantrag wegen unbefugter Ingebrauchnahme erstatten.
Sofern der Mieter dem Dritten das Fahrzeug überlassen hat, wird sie damit wohl regelmäßig scheitern.

 

Auch für Dich ein Beispiel, welches sich tatsächlich so hätte zutragen können: ich werde am Sonntag abend mit einem Wohnmobil im durchaus gehobenen Preisbereich angehalten. Zugelassen ist das Fahrzeug auf den Hersteller, die Fahrt geht allerdings definitiv nicht in seine Richtung. Ich kann alle notwendigen Papiere vorweisen, sehe allerdings nicht so aus, als ob ich mir das Fahrzeug leisten könnte, nicht mal den Elektro-Smart in der Heckgarage. Soweit Du das von außen beurteilen kannst, befindet sich in dem Fahrzeug keine persönliche Ausstattung, die auf eine Nutzung durch mich hinweisen würde.

 

Zwei denkbare Abläufe: auf Nachfrage bleibe ich freundlich, sage aber nichts dazu, wieso ich mit dem Ding unterwegs bin. Im Werk erreichst Du einen Wachmann, dessen tiefbayerischer Akzent zwar schwierig zu verstehen ist, aber doch klar werden lässt: er hat keine Ahnung. Was also tust Du?

 

Oder ich bin nicht nur freundlich, sondern auch noch kooperativ, zeige Dir das Fahrzeug auch von innen und erkläre Dir dabei, daß ich es von einer Hausmesse abgeholt habe und jetzt zu einem anderen Händler bringe. Den Hausmessehändler erreichst Du nicht, den anderen erwischst Du auf dem Handy. Er bestätigt meine Geschichte. Lässt Du mich aufgrund der telefonischen Aussage eines Dir völlig Unbekannten weiterfahren?

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Hallo, Biber,

 

Ich bezog mich auf mehrere Vorfälle, bei denen Minderjährige von Bahnmitarbeitern aus dem Zug gewiesen und allein stehengelassen wurden.

keine Frage: Hier wurde falsch gehandelt.

 

Das ist für mich allerdings kein Grund, pauschal zu behaupten, dass Bahnmitarbeiter in Ostdeutschland "immer wieder Probleme mit der Kundenfreundlichkeit haben".

 

Okay. Ganz schlecht, der Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Wo ist denn festgelegt, daß der Fahrer überhaupt die Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges nachweisen muß?

Zunächst einmal im § 21 StVG. :abwarten:

 

Scherz beiseite:

 

Ich habe hier ein Urteil gefunden: http://www.gesetze-b...aramfromHL=true

 

Dieses bezieht sich zwar nicht auf die Sicherstellung eines Fahrzeuges, sondern von mitgeführten Gegenständen, aber aus der Urteilsbegründung lassen sich deutliche Parallelen zu Deiner Frage herleiten.

 

Wie will er denn einen Verdacht aufklären, wenn er nicht mal weiß, wie eine vorhandene Berechtigung nachzuweisen wäre?

Moment:

 

Ich habe nicht geschrieben, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Berechtigung nachzuweisen und dass ein Polizeibeamter nicht weiß, wie eine Berechtigung aussehen kann, sondern ich habe nur geschrieben, dass es keine Vorschrift gibt, wie so eine Berechtigung auszusehen hat.

 

Der Halter kann dem Fahrer z. B. eine beglaubigte Vollmacht mitgeben, er kann ihm eine Vollmacht mitgeben und diese z. B. mit einer Kopie seines Personalausweises verifizieren usw.

 

Je plausibler und ausführlicher die Bestätigung, umso glaubhafter ist diese.

 

MIt anderen Worten: er ist genauso unterwegs wie wohl jeder Fahrer eines Firmenwagens und jeder LKW-Fahrer, wie das anders-nachnamige Kind oder der Lebenspartner.

Nö.

 

Der LKW - Fahrer hat in aller Regel eine Fahrerkarte oder Diagrammscheiben, Frachtbriefe und andere Papiere, mit denen er nachweisen kann, dass er berechtigt mit diesem Fahrzeug fährt und dass er auch schon öfter mit diesem Fahrzeug gefahren ist.

 

Angehörige, Lebensgefährten sind oft unter der gleichen Anschrift gemeldet, wie der Halter.

 

Kann der Fahrer bestimmte Fragen zum Halter (Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort oder ähnliches) beantworten, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er das Fahrzeug berechtigt führt, höher, als wenn er von dem Halter nicht das Geringste weiß.

 

Da ich die Rechtslage nicht kenne, kann ich die Frage nicht beantworten.

Für den Anruf beim Fahrzeughalter brauchst Du nicht mal eine Rechtsgrundlage, denn den darf jeder anrufen.

 

Was passiert, wenn der Polizist den Halter nicht erreicht? Wie lange darf bzw. kann der Fahrer, dem außer der Tatsache, daß er irgendwie nicht so aussieht wie jemand, der so ein Auto fährt, nichts vorgeworfen werden kann, festgehalten werden? Ab wann könnte man von § 239 StGB reden?

Das kommt auf den Einzelfall an.

 

Ist absehbar, dass sich die Ermittlungen hinziehen, wird so oder so die Staatsanwaltschaft und der zuständige Bereitschaftsrichter informiert, die über die weiteren Maßnahmen entscheiden.

 

Erstens: wie kommst Du darauf, die Polizei hätte das Recht, den Mietvertrag einzusehen? Zweitens: was macht die Polizei, wenn die MIetwagenfirma nicht erreichbar ist (und das gibt es, mein lokaler Vermieter hat am WE nachmittags dicht, über Nacht sowieso)?

Wie schon geschrieben: Viele Mieter finden den Fahrzeugschein nicht und händigen von sich aus den Mietvertrag aus.

 

Warum sollte ich diesen nicht lesen dürfen, wenn er mir freiwillig ausgehändigt wird?

 

Je nach Sachlage (§§ 26, 29 30 PolGBW) kann ich die Personen und Sachen und somit auch das Fahrzeug durchsuchen und dabei darf ich auch den Mietvertrag lesen.

 

Sofern der Mieter dem Dritten das Fahrzeug überlassen hat, wird sie damit wohl regelmäßig scheitern.

Das zu entscheiden ist nicht Sache des Polizeibeamten sondern der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts.

 

Liegt die Anzeige vor, muss der Polizeibeamte zunächst einmal tätig werden.

 

Was also tust Du?

...

Lässt Du mich aufgrund der telefonischen Aussage eines Dir völlig Unbekannten weiterfahren?

In beiden Fällen kann ich es nicht pauschal sagen, denn es kommt hier sehr viel auf die Gesamtsituation und auch auf das berühmte Bauchgefühl an.

 

Es würde sich in beiden Fällen begründen lassen, Dir die Weiterfahrt so lange zu untersagen, bis Du nachweisen kannst, dass Du berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs bist und ich kann in beiden Fällen auch die Weiterfahrt mit einem freundlichen "Tschüs" gestatten.

 

Diese Situationen haben wir tagtäglich und in den meisten Fällen kommt Fall 2 zum Tragen, aber Fall 1 kommt eben auch ab und an vor.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es ist doch ein Problem der Bahn, nicht des Kunden.

 

Durchaus richtig, ein Problem der Bahn. Aber halten wir doch einmal fest: Die Dame hatte einen Fahrausweis, der auch haette ungueltig sein koennen, jedenfalls war das der Verdacht der Kontrolleurin. Nun fragt sie nach einer Adresse der Dame, um das eventuell spaeter verifizieren zu koennen, jedoch war die Dame eben nicht in der Lage, diese Adresse durch ein Dokument zu bestaetigen. Deshalb wurde die Polizei hinzu gerufen.

 

Das ist nun mal der Umstand bei der Bahn, die Fahrausweise werden in der Bahn, waehrend der Fahrt ueberprueft. Wuerde das vor Fahrtantritt, noch vor dem Besteigen der Bahn, so wie es am Flughafen ueblich ist, durch gefuehrt, haette sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Bahn gar nicht betreten duerfen/koennen. Und niemand haette ob der ungerechten Behandlung gejammert.........

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Die Bahnmitarbeiterin hat laut Bericht keinerlei Zweifel an der Gültigkeit der Fahrkarte geäußert. Auch die Pressemitteilung der Bahn sagt nichts entsprechendes aus.

 

Klar ey..... :wand: Das ganze Brimborium wurde einzig und allein aus lauter Jux und Dollerei veranstaltet - und mit dem Hintergedanken, dass sich dann 'Biber' und Konsorten ueber die ungerechte Behandlung der armen russischen Dame echauffieren koennen....... :vogelzeig:

 

Mal ganz ehrlich, ich halte die seitenlange Diskussion ueber diesen Vorfall hier fuer mehr als bescheuert. Natuerlich hat sich heraus gestellt, dass die Bahn - bzw. deren Mitarbeiterin - falsch gehandelt hat, aber erst im Nachhinein. Und nun tritt hier die Phalanx der Polizeikritiker an und behauptet dreist, das haette den Polizisten schon vor Ort unbedingt klar sein muessen, und sie haetten demzufolge dafuer Sorge tragen muessen, dass die Dame mit der Bahn ihr Fahrtziel erreicht. Wie sagte die Oma schon immer: Hinterher ist man immer schlauer. Ihr aber verlangt, dass fuer die Polizisten hinterher sofort ist.......

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Durchaus richtig, ein Problem der Bahn. Aber halten wir doch einmal fest: Die Dame hatte einen Fahrausweis, der auch haette ungueltig sein koennen, jedenfalls war das der Verdacht der Kontrolleurin. Nun fragt sie nach einer Adresse der Dame, um das eventuell spaeter verifizieren zu koennen, jedoch war die Dame eben nicht in der Lage, diese Adresse durch ein Dokument zu bestaetigen. Deshalb wurde die Polizei hinzu gerufen.

Jeder der etwas kontrolliert hat schon einen Verdacht, sonst würde nicht kontrolliert.

Wie sollte später eine Nachprüfung stattfinden? Es werden ja nicht mehr Daten. Das was sie eingegeben hat, und die Nummer vom Pass, mehr gibt es nicht. Auch kein Beleg ob die "Fahrkarte" mehrfach ausgedruckt wurde oder nicht. Die anderen Möglichkeiten sich zu identifizieren sind wesentlich weniger fälschungssicher. Gefälschte Kreditkarten sind scheinbar recht leicht zu bekommen.

Es wird ja nur geprüft, passt die Angabe auf der "Fahrkarte" mit der Kreditkarte, Ec-Karte, Personalausweis überein. Und wenn denn statt Personalausweis die Passnummer drin steht, ist das nur Prinzipienreiterei.

 

Das ist nun mal der Umstand bei der Bahn, die Fahrausweise werden in der Bahn, waehrend der Fahrt ueberprueft. Wuerde das vor Fahrtantritt, noch vor dem Besteigen der Bahn, so wie es am Flughafen ueblich ist, durch gefuehrt, haette sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Bahn gar nicht betreten duerfen/koennen. Und niemand haette ob der ungerechten Behandlung gejammert.........

Inzwischen kann sich der Passagier auch die Bordkarte aus dem ausdrucken wenn er online gebucht hat. oder hat sie sogar nur auf dem Handy.Also ein ähnliches System wie die Bahn. Dort funktioniert es, jedenfalls habe ich noch nie was davon gelesen das ein Passagier stehengelassen wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Flugreise#Bordkarte

 

MfG.

 

hartmut

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