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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Dann gäbe es aber sehr viel verletzte Polizisten.

Und von wem geht die Gewalt idR zuerst aus? Eben. Von den Demonstranten.

 

Woher beziehst Du diese Behauptung? Ich würde eher behaupten das die meisten Demonstrationen friedlich von Seiten der Demonstranten abgehen. Es fanden gerade viele Ostermärsche statt, wie hoch war dort die Gewalt, wenn doch die meisten Demos gewaltsam sind?

Och, um mal mit Deinen Worten zu reden: Lebens- und Berufserfahrung! Du würdest es nur behaupten (weißt es also nicht), ich dagegen weiß es. Ich bin oft genug dabei. Daß die Ostermärsche friedlich verliefen, ist gut. Warten wir den 1. Mai ab. Dann schaut's wieder anders aus.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Und von wem geht die Gewalt idR zuerst aus? Eben. Von den Demonstranten.

Gibt es auch dafür Belege?

 

Och, um mal mit Deinen Worten zu reden: Lebens- und Berufserfahrung! Du würdest es nur behaupten (weißt es also nicht), ich dagegen weiß es. Ich bin oft genug dabei. Daß die Ostermärsche friedlich verliefen, ist gut. Warten wir den 1. Mai ab. Dann schaut's wieder anders aus.

Lebenserfahrung ist, in BW gingen die ganzen S21 Demos friedlich ab, ja bis eben die Polizei durchgedreht ist. Und auch danach verlaufen die meisten Demos friedlich, Ausnahmen bestätigen die Regel, oft genug hat ein Polizist hier einen Aufrührer gespielt. Und am 1Mai, hattet ihr da nicht mal eine erfolgreiche Taktik? War doch mal was. Außerdem empfinde ich den 1.Mai eher als Event denn als Demo.

 

Jetzt belege doch mal, so als Fachmann für Gewalt dürftest Du keine Probleme haben es zu belegen. Gewalt geht immer nur von den Demonstranten, Fußballfans, Bürgern aus.

 

MfG.

 

hartmut

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Gibt es auch dafür Belege?

1. eigene Berufserfahrungen aus erster Reihe, wo ich selbst im Flaschenhagel stand.

2. viele viele Video (die Du sicherlich nicht als Beleg akzeptieren wirst, da sie Deiner Ansicht nach nur unsere Sicht zeigen. Wobei ich mich frage, wie das gehen soll).

 

Lebenserfahrung ist, in BW gingen die ganzen S21 Demos friedlich ab, ja bis eben die Polizei durchgedreht ist. Und auch danach verlaufen die meisten Demos friedlich, Ausnahmen bestätigen die Regel, oft genug hat ein Polizist hier einen Aufrührer gespielt. Und am 1Mai, hattet ihr da nicht mal eine erfolgreiche Taktik? War doch mal was. Außerdem empfinde ich den 1.Mai eher als Event denn als Demo.

1. S21 war genauso wenig friedlich wie die meisten Anti-Atom-Demos. Klar, bis zu dem Zeitpunkt, wo die Politik sagt bzw. sagte, daß es genug sei und die Demo sich aufzulösen habe. Wollen die Demonstranten natürlich nicht. Die Polizei aber muß den Willen der Politik durchsetzen, ist logischerweise der Buhmann. Die Demonstranten wollen trotz vieler Aufforderungen, sich friedlich zu verflüchtigen, nicht weichen. Letztendlich muß dem Ganzen dann mit mehr oder weniger Gewalt Nachdruck verliehen werden. Wieviel Gewalt dabei eingesetzt wird, liegt dann letztlich insbes. am Widerstand des bzw. der Demonstranten.

 

2. ob nun die 1. Mai-Demo eine reine Demo oder mehr ein Event ist, ist doch völlig egal. Es gibt auch viele andere Demos. Man nehme nur die ganzen Rechten-Demos, Anti-Kriegstags-Demo, Weltwirtschaftsgipfel-Demo uvm.. Friedlich? Unter friedlich verstehe ich etwas anderes.

 

Jetzt belege doch mal, so als Fachmann für Gewalt dürftest Du keine Probleme haben es zu belegen. Gewalt geht immer nur von den Demonstranten, Fußballfans, Bürgern aus.

Was muß ich da belegen. Schau Dir doch die vielen Videos an, die es dazu gibt. Nicht nur die der Polizei, sondern auch die von TV-Sendern. Schau in die Zeitungen. Reicht das nicht?

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@Hartmut

 

(nebenbei war S21 nicht sooooo friedlich von Seiten der Demonstranten)

 

 

Selbst wenn eine Gruppe total friedlich ist kann sie unrecht tun, sich falsch verhalten und Gewalt gegen sie notwendig machen, um nämlich anderer Rechte durchzusetzen.

 

BEISPIEL

Du setzt dich vor die Wohnungstür deines Nachbarn. Bist friedlich. Tust nichts. Er kann seine Wohnung nicht betreten. Da kann Gewalt (in Form von wegtragen) notwendig werden, damit er sein Recht, die Wohnung zu betreten, wahrnehmen kann.

BEISPIEL 2 (Versuch)

Du müsstes es wissen, man verbal, durch nichts tun, also friedlich andere Menschen zur Explosion bringen (ich denke, dass du weißt was ich meine)

 

Nun addiere eins und zwei auf mehrer hundert Menschen, denke an die Phänomie der massendynamischen Prozesse und die Eskalation liegt nicht bei der Polizei, obwohl alle soooo friedlich sind.

 

Und wenn ein Polizist 'überzieht', dann muss man erstmal feststellen ob tatsächlich überzogen wurde oder ob du nur falschen Informationen obliegst. Einige YouTube oder Pressemitteilungen sind nämlich um wesentliche Begleitfaktoren gekürzt; dann muss man feststellen ob der Zwang rechtlich möglich war, wo die Unter- und Obergrenze tatsächlich liegen (manches, was ich zu heftig finde, ist noch im Rahmen - und die bist da ja noch empfindlicher als ich), dann muss man, falls das Level zu hoch ist noch Stress, dynamische Lagen, die Thematik Zwang im gesamten betrachten auch unter dem Aspekt, wie ein Mensch bei Zwang, Gewalt funktioniert, dazu die Frage, was passieren würde, wenn wir denen die wir für hoheitliche Befugnisse mit dem Gewaltmonopol ausgestattet haben zue stark eingeengt werden (das eine was man will, das ander was man muss oder wo gehobelt wird, fallen Spähne) - also Beachtungen von Wechselwirkungen. Unterm Strich bleiben sehr wenige Pol, die sich nicht korrekt verhalten. Davon werden viele das erkennen und ändern; so dass wirklich wenige 'Schläger in Uniform' bleiben. Und die werden, wenn erkannt, entfernt.

 

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(nebenbei war S21 nicht sooooo friedlich von Seiten der Demonstranten)

Am ersten Tag wurde Bilanz gezogen. Einige hundert verletzte Demonstranten, kein verletzter Polizist. Von wem ging denn die Gewalt aus wenn es keine verletzten Polizisten gab?

 

Am nächsten Tag hat man wohl gemerkt das sich NULL verletzte Polizisten nicht so gut macht, und dann hat man etwa 10 verletzte Polizisten aus dem Hut gezaubert.

 

Es war imho ein geplantes Massaker seitens der Politik, Härte zeigen, weitere Demonstrationen verhindern. Demokratie niederknüppeln. Dazu hat man die Wasserwerfer und Polizisten aus verschiedenen Bundesländern angefordert. Es waren die gleichen Demonstranten die schon wochenlang friedlich demonstriert haben. Und wenn Du mal den Verlauf der Demo anschaust, es sah aus wie ein durchgeknallter Hühnerhaufen wo keiner gewusst hat wo vorne und hinten ist. Da wurde auf alles geschlagen, egal Demonstrant oder unbeteiligter Passant.

 

Also komme mir nicht mehr das die Gewalt bei S21 irgendwie gerechtfertigt war. Die Verantwortlichen wollten keine Polizisten, die wollten imho Schlägertrupps, und deshalb haben die Verantwortlichen sich still und leise wie z.B. Mappus auf den Bauerntag verdrückt. Und bei der Wahl, auch Fukushima war entscheidend, wurden die schön abgewählt.

 

In meinen Augen war es ein Verbrechen. Und von dem kann sich keiner der Polizisten die beteiligt waren freisprechen.

 

MfG.

 

hartmut

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?? Dein Rückschluss ist ja drollig... Weil es keine verletzen Polizisten gab, ist die Gewalt von der Polizei ausgegangen...

 

... Drollig, welche Logik du manchmal hast....

 

 

 

Und jetzt verwirre ich:

Wenn die Gewalt von der Polizei ausgeht, dann muss das nicht die Ursache sein, die Ursache für die Gewalt kann (und liegt meistens) beim Gegenüber liegen. Auch wenn das Gegenüber friedlich ist, kann es friedlich die Rechte Dritter verletzen. Zum Schutz der Rechte Dritter muss die Polizei handeln, wenn das Gegenüber nicht Willens ist den Anordnungen zu folgen - also friedlich nichts tut - setzt das Gegenüber die Ursache.

 

Damit könnte man sogar den Rückschluss gewinnen, dass das was du als friedliche betrachtest, gar nicht friedlich ist. Denn es wird ein Recht eines Dritten verletzt und Verwaltungsakten des Staates wird nicht Folge geleistet - obwohl das eine Pflicht wäre.

 

 

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?? Dein Rückschluss ist ja drollig... Weil es keine verletzen Polizisten gab, ist die Gewalt von der Polizei ausgegangen...

 

... Drollig, welche Logik du manchmal hast....

Drollig ist wenn jemand behauptet, andere seien gewalttätig gewesen, aber es keine Spuren von Gewalt gibt. Ist doch sehr seltsam.

 

Und jetzt krame ich mal einen alten Beitrag von mir raus, wo klar hervorgeht wie glaubwürdig die Polizei ist wenn es um Gewalt geht.

 

 

Der Polizeibericht

Ein 15-jähriger(!) Bursche fiel am Samstag um kurz vor 04.00 Uhr morgens besonders negativ auf, als er unweit des Festgeländes aus einer Gruppe heraus einen 27 Jahre alten Rosenheimer mit einem Knieschlag gegen den Kopf verletzte. Bei der Personalienfeststellung leistete er den Polizisten gegenüber Widerstand, so dass er sogar gefesselt zur Wache gebracht werden musste. Auf dem Weg dorthin beleidigte er die Beamten und versuchte auch noch, einen davon mit einem Kopfstoss zu verletzen. Bis ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Mutter dort abholen konnte, setzte er seine Beleidigungstiraden fort. Ihn erwarten demzufolge Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, Widerstands gegen die Polizeibeamten und Beleidigung.

http://www.polizei.b...dex.html/143205

 

Da hast Du die Lügen der Polizei wenn es um die Vertuschung von Gewalt geht. Da wird gelogen und gebogen bis es passt.

 

Kennst Du einen Grund warum ich annehmen sollte, andere Polizisten seien besser als ein Polizeichef?

 

MfG.

 

hartmut

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Mmh..... In dem Bericht steht nichts, wie es zu Gewalt auf dem Revier kam.

Also hier weiß ich noch nicht, ob da was unwahres dran ist.

 

Wir wissen nur, dass der Polizeichef später den Jungen ungerechtfertigt geschlagen hat.

 

 

Ich glaube, dass der Polizeichef die Schläge gemacht hat.

Das Urteil steht wohl noch in zweiter Instanz aus.

 

Aber: warum schlug er? Wie war das Verhalten des Opfers?

Ich denke, wenn man Polizeigewalt thematisiert sollte das auch hinterfragt werden.

Ich kann mir vorstellen, dass die Geschichte (oben) sich so zu getragen hat. Das rechtfertigt bestimmt nicht das Verhalten des PC aber es erklärt Teile der Gesamtsituation.

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Also hier weiß ich noch nicht, ob da was unwahres dran ist.

Polizisten haben ein sehr selektives Wahrnehmungsvermögen.@Bluey kann den Polizeibericht nicht zuordnen, und Du sagst indirekt das nicht gelogen wurde.

 

Schon vergessen das alle Vorwürfe gegen den Jugendlichen fallengelassen worden sind?

 

Jetzt fehlt nur noch der Hinweis der Cops das der Polizeichef richtig gehandelt hat und mein Glaube an den Rechtsstaat geht völlig den Bach runter. Und ich rufe dann, es lebe der Polizeistaat.

 

MfG.

 

hartmut

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Fallengelassene Vorwürfe heißt nicht, dass er sich nicht komplett daneben benommen hat.

 

 

.... Manchmal ist es aber besser die Vorwürfe fallen zu lassen.... gerade dann wenn der Junge noch in der Nacht vom PC verprügelt wurde.... da kann dann sein, dass das Strafverfolgungs bzw Erziehungsinteresse des Staates gegen den Jungen zurück tritt...

 

 

.... Es kann auch sein, dass die Polizei einen netten, unschuldigen Jungen gefangen hat nund ihn mitgenommen hat, damit der PC jemanden zu verprügeln hat.

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Hallo, Hartmut,

 

das Fehlverhalten des Revierleiters wird doch gar nicht abgestritten und er steht/stand zu Recht vor Gericht.

 

Das heißt allerdings nicht, dass der Jugendliche sich gesetzeskonform verhalten und niemanden beleidigt oder sich anderweitig daneben benommen hat.

 

Selbst, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, heißt das nicht, dass er unschuldig ist, denn wäre er unschuldig im Polizeigewahrsam gewesen, hätte man ihn freigesprochen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Selbst, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, heißt das nicht, dass er unschuldig ist, denn wäre er unschuldig im Polizeigewahrsam gewesen, hätte man ihn freigesprochen.

Komisch, es bleibt immer Dreck kleben.

 

Irgendwo im Thread habe ich es sicher verlinkt. Der Jugendliche war an keiner Schlägerei beteiligt, es war nichts an den ganzen Vorwürfen dran. Seit wann werden Gerichtsverfahren mit Freispruch abgehalten, wenn in voraus die Unschuld feststeht?

 

Ihr Polizisten versucht auf Teufel komm raus, jede Polizeimaßnahme zu rechtfertigen. So nach dem Motto, es kann nur Schuldigen was passieren.

 

MfG.

 

hartmut

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Frage doch den
Rosenheim : Gewalttätiger Polizeichef akzeptiert Urteil nicht

Daraus geht nicht hervor, daß die Schliderung aus Deinem 1. Link eine Lüge war.

 

Edit: Du wirst schon entschuldigen müssen, daß ich längst nicht jeden Artikel, der hier irgendwie und irgendwann verlinkt wurde, in Erinnerung behalte. Wenn Du also etwas aufzeigen möchtest, tu das. Aber bitte richtig und nicht Häppchenweise, womit man fast nichts anfangen kann. Bis jetzt habe ich nur hinterfragt. Aber scheinbar ist Dir das auch schon wieder zuviel. Wenn ja, dann laß es einfach. Mir ist das allmählich egal.

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Der Jugendliche war an keiner Schlägerei beteiligt, es war nichts an den ganzen Vorwürfen dran. Seit wann werden Gerichtsverfahren mit Freispruch abgehalten, wenn in voraus die Unschuld feststeht?

 

Wenn dem tatsaechlich so ist, stellt sich die Frage, warum er ueberhaupt zur Wache mitgenommen wurde. Hast du dafuer eine plausible Erklaerung, muss die - ganz offensichtlich sarkastisch/ironisch gemeinte - Anmerkung von 'Blaulicht' als wahrhaftig angenommen werden, dass das nur geschah, damit der Polizeichef auf der Wache jemanden zum Verpruegeln hat? Hat der etwa seine Leute mit den Worten heraus geschickt: "Bringt mir einen - egal, was fuer einen - dem ich hier korrekt die Fresse polieren kann"?

 

Tatsaechlich besteht wohl ein Grund fuer die Personalienfeststellung schon alleine dadurch, dass sich ein 15jaehriger des naechtens um 04:00 Uhr auf der Strasse aufhaelt, meine ich.......

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Hast du dafuer eine plausible Erklaerung,

Nein, habe ich nicht, brauche ich auch nicht, weil ich die Handlung des Polizeichefs nicht erklären muss. Aber gehe mal 10 Beiträge zurück, da findest Du den Polizeibericht.

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/46276-das-ende-einer-polizeil-massnahme-und-deren-folgen-fur-die-betroffenen/page__st__3700#entry807945

 

Hat der etwa seine Leute mit den Worten heraus geschickt: "Bringt mir einen - egal, was fuer einen - dem ich hier korrekt die Fresse polieren kann"?

Nein, der Polizeichef höchst persönlich hat den Jugendlichen festgenommen und auf die Wache gebracht.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, habe ich nicht, brauche ich auch nicht, weil ich die Handlung des Polizeichefs nicht erklären muss. Aber gehe mal 10 Beiträge zurück, da findest Du den Polizeibericht. [......]

Nein, der Polizeichef höchst persönlich hat den Jugendlichen festgenommen und auf die Wache gebracht.

 

Eine Erklaerung der Handlung des Polizeichefs war von mir auch nicht nach gefragt, mich verwundert einzig und allein die Tatsache, dass du den 15jaehrigen als vollkommenes Unschuldslamm darstellst. Tatsache scheint mir jedoch zu sein, dass es einen Grund gegeben haben muss, dass die Polizei erst einmal auf ihn aufmerksam wird und ihn dann auch noch zur Wache verbringt. Ohne jegliche Begruendung mitgenommen erscheint mir wenig plausibel, auch wenn ich es nun nicht voellig von der Hand weisen moechte, denn man weiss ja nie.......

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mich verwundert einzig und allein die Tatsache, dass du den 15jaehrigen als vollkommenes Unschuldslamm darstellst.

Das habe nicht ich festgestellt, es haben die Ermittlungen ergeben die gegen den Jungen geführt wurden. Es lagen ja Anzeigen vor wegen Körperverletzung, Widerstand, Beleidigungen. Sowas wird nicht einfach unter den Tisch gekehrt wenn was dran ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Naja, erst einmal musste ja ein Grund vorhanden sein, warum die Polizei ueberhaupt auf den Jungen aufmerksam wurde, und nur darum ging es mir. Dass die gegen ihn erstatteten Anzeigen der Polizei durch nichts - zumindest aus juristischer Sicht - gerechtfertigt waren, haben dann ja die detaillierten Ermittlungen ergeben......

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Naja, erst einmal musste ja ein Grund vorhanden sein, warum die Polizei ueberhaupt auf den Jungen aufmerksam wurde, und nur darum ging es mir.

Der Grund

Wie berichtet, hatte sich der Chef der Polizeiinspektion und Herbstfest-Einsatzleiter den Buben persönlich "vorgeknöpft", als es am zweiten Wiesn-Samstag gegen 22 Uhr auf dem Freigelände zu einer Rangelei kam. Obwohl der 49-jährige Polizeidirektor offenbar den Falschen erwischt hatte, verpasste er dem 15-Jährigen Handschellen und führte ihn ab. Schon auf dem Weg zur Wiesnwache soll der Mann in Uniform den Schüler geschlagen und getreten haben - doch erst im Gebäude wurde der bis dahin unverletzte Schüler übel zugerichtet und krankenhausreif geschlagen.

http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/pruegelvorwurf-geht-opfer-1527900.html

 

Ich weiß nicht wie Du auf das kommst?

Tatsaechlich besteht wohl ein Grund fuer die Personalienfeststellung schon alleine dadurch, dass sich ein 15jaehriger des naechtens um 04:00 Uhr auf der Strasse aufhaelt, meine ich.......

Der Vorfall begann gegen 22:00 Uhr, und da ist es nicht selten oder außergewöhnlich das sich Jugendliche noch auf der "Straße" aufhalten.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich weiß nicht wie Du auf das kommst?

 

Nun, wenn du das nicht weisst - und nicht von selbst darauf kommst - kann ich dir das gerne erklaeren: Ich bezog diese Aussage auf den vorherigen Bericht, den du in #3711 zitiert hattest, da stand als einzige Uhrzeit 04:00 Uhr morgens.......

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Das ist eben das von mir angemerkte Problem. Es kommen immer nur Teilinfos. Was ist so schwer daran, alle Infos zu präsentieren? So würde so manch ein Mißverständnis erst gar nicht aufkommen. Ich z.B. wußte auch nichts davon, daß das Ganze bereits um 22 Uhr seinen Anfang nahm. Und dann "Polizeichef". Wer oder was ist hier in diesem Sinnzusammenhang ein "Polizeichef"? Daß es sich um einen Polizeidirektor handelte, wußte ich auch nicht. Für gewöhnlich hat der auch keine Handschellen dabei, nimmt auch niemanden Fest. Der sitzt eher irgendwo im Warmen und läßt seine Leute laufen.

 

Es könnte alles recht einfach sein, wenn.......

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Guest PedroK

Schutzmann sein ist gar nicht einfach. Wenn sogar ein PD damit Probleme hat, wieso meinen hier einige User immerwieder, sie hätten Polizeiarbeit verstanden?

Sorry, die Frage lautet doch eher: Wenn sogar ein PD damit Probleme hat, wie soll man dann einem "einfachen" PVB trauen?
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Das ist eben das von mir angemerkte Problem. Es kommen immer nur Teilinfos.

Soviel Rosenheimer Polizeichefs die gelogen haben, hatten wir jetzt doch nicht, und auch keine anderen 15 jährigen die verprügelt wurden. Und ich glaube nicht das ich da jedes mal die komplette Geschichte vom Vorfall bis zur Verurteilung neu erzählen muss. Was so breit diskutiert wurde, sollte wenigstens in den Basics präsent sein. Falls der Zusammenhang dann immer noch fehlen soll, ein Klick auf das Zitat, dann liegt alles ausgebreitet vor.

 

MfG.

 

hartmut

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Schutzmann sein ist gar nicht einfach. Wenn sogar ein PD damit Probleme hat, wieso meinen hier einige User immerwieder, sie hätten Polizeiarbeit verstanden?

Sorry, die Frage lautet doch eher: Wenn sogar ein PD damit Probleme hat, wie soll man dann einem "einfachen" PVB trauen?

Deine Frage zeigt, dass du es nicht verstanden hast.

 

Anders als die Struktur vermuten lässt ist je geringer der Rang, die Wahrscheinlichkeit des professionellen Schutzmanns grösser.

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Guest PedroK

Anders als die Struktur vermuten lässt ist je geringer der Rang, die Wahrscheinlichkeit des professionellen Schutzmanns grösser.

Dann wäre das "sogar" in Deiner Frage unsinnig und reine Augenwischerei.
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Soviel Rosenheimer Polizeichefs die gelogen haben, hatten wir jetzt doch nicht, und auch keine anderen 15 jährigen die verprügelt wurden. Und ich glaube nicht das ich da jedes mal die komplette Geschichte vom Vorfall bis zur Verurteilung neu erzählen muss. Was so breit diskutiert wurde, sollte wenigstens in den Basics präsent sein. Falls der Zusammenhang dann immer noch fehlen soll, ein Klick auf das Zitat, dann liegt alles ausgebreitet vor.

Die Sache ist die, daß mich dieser Vorfall nicht mal ansatzweise so sehr beschäftigt wie Dich. Und deshalb merke ich mir diese EInzelheiten und Zusammenhänge auch nicht großartig. Wenn dann nach einer gewissen Zeit mal wieder ein Happen in den Raum geworfen wird, kann ich ihn ggf. eben nicht mehr einordnen und muß nachfragen. Und da Du die Häppchenpolitik in anderen Themen auch verfolgst, lag ich denke ich mit meiner Anmerkung gar nicht so falsch.

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Guest PedroK

Wie gesagt, @PedroK, wenn ein PD das schon nicht versteht, wie willst du es verstehen?

Die Argumentation geht anders herum: Wenn ich es verstehe, warum versteht es dann ein Polizist nicht?
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Und da Du die Häppchenpolitik in anderen Themen auch verfolgst, lag ich denke ich mit meiner Anmerkung gar nicht so falsch.

Wenn zu einem Thema etwas Neues kommt, dann bringe ich nur das Neue. Welchen Sinn sollte es machen alles was vorher schon war, und idR, in den letzten Beiträgen nachzulesen ist, nochmal bringen? Dann muss sich eben einer die Mühe machen mal einige Beiträge durchlesen statt nur bequem nach irgendeiner Quelle zu fragen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wie war das Verhalten des Opfers?
Es gibt nicht einen einzigen Hinweis darauf, daß der verprügelte Jugendliche durch sein Verhalten irgendeinen rechtlich zulässigen Anlass für die Attacken des Polizisten gegeben hat.

Mal ganz davon abgesehen, daß es eine bodenlose Frechheit ist, dem Opfer eine Mitschuld an dem durch nichts zu rechtfertigenden Verhalten des Schlägers geben zu wollen.

 

es erklärt Teile der Gesamtsituation.
Nein.

 

Fallengelassene Vorwürfe heißt nicht, dass er sich nicht komplett daneben benommen hat.
Was für ein völliger Schwachsinn. Fallengelassene Vorwürfe heißt, daß dem verprügelten Jugendlichen nichts vorzuwerfen ist. Und extra für Dich: komplett daneben benehmen (was auch immer Du darunter verstehst und woher auch immer Du weißt, daß er was auch immer getan hat) ist nicht justiziabel.

 

da kann dann sein, dass das Strafverfolgungs bzw Erziehungsinteresse des Staates gegen den Jungen zurück tritt...
Du schwurbelst Dir hier einen Mist zusammen, da wird einem echt schlecht.

 

Anders als die Struktur vermuten lässt ist je geringer der Rang, die Wahrscheinlichkeit des professionellen Schutzmanns grösser.
Du meinst die Polizeiarbeit verstehen, nehme ich an, richtig? Du bist also Innenminister?

 

Selbst, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, heißt das nicht, dass er unschuldig ist, denn wäre er unschuldig im Polizeigewahrsam gewesen, hätte man ihn freigesprochen.
Äääh - nö. Das eingestellte Verfahren bedeutet, daß er unschuldig ist. Und die 'Aufnahme' ins Polizeigewahrsam bedeutet weder irgendeine Schuld noch, daß anschließend ein Gerichtsverfahren stattfindet.

 

Ich möchte das Geschrei hören, wenn hier behauptet wird, daß ein Polizist nicht unschuldig sei, auch wenn ein Verfahren gegen ihn eingestellt wird, denn wenn die Anzeige (z.B.) wg. Körperverletzung im Amt nicht korrekt gewesen, hätte man ihn ja freigesprochen.

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Hallo, Biber,

 

Es gibt nicht einen einzigen Hinweis darauf, daß der verprügelte Jugendliche durch sein Verhalten irgendeinen rechtlich zulässigen Anlass für die Attacken des Polizisten gegeben hat.

Mal ganz davon abgesehen, daß es eine bodenlose Frechheit ist, dem Opfer eine Mitschuld an dem durch nichts zu rechtfertigenden Verhalten des Schlägers geben zu wollen.

In diesen Punkten gebe ich Dir recht, denn selbst, wenn er Dreck am Stecken gehabt hat, würde dies das Verhalten des Beamten, vor Allem sein Fehlverhalten auf der Wache, nicht rechtfertigen.

 

Was für ein völliger Schwachsinn. Fallengelassene Vorwürfe heißt, daß dem verprügelten Jugendlichen nichts vorzuwerfen ist.

Selbst, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, heißt das nicht, dass er unschuldig ist, denn wäre er unschuldig im Polizeigewahrsam gewesen, hätte man ihn freigesprochen.
Äääh - nö. Das eingestellte Verfahren bedeutet, daß er unschuldig ist. Und die 'Aufnahme' ins Polizeigewahrsam bedeutet weder irgendeine Schuld noch, daß anschließend ein Gerichtsverfahren stattfindet.

In diesem Punkt liegst Du etwas falsch.

 

Lies Dir mal den

 

§ 170 StPO

 

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

genau durch und auch die entsprechenden Kommentare.

 

Die Unschuld des Jugendlichen wäre nur in einem Prozess festzustellen, wenn der Richter ihn wegen erwiesener Unschuld freispricht oder wenn der Staatsanwalt ganz eindeutig in seiner Einstellungsverfügung bekannt gibt, dass das Verfahren wegen eindeutiger Unschuld des Jugendlichen einzustellen war.

 

Im vorliegenden Fall ist das Verfahren gegen den Jugendlichen eher nach § 170 Abs. 2 eingestellt worden, weil man entweder nicht genügend Anhaltspunkte oder Nachweise hat, um die Tat nachzuweisen, oder aber vielleicht auch deshalb, weil der Staatsanwalt die Verletzungen, die der Junge erlitten hat, als so gravierend ansah, dass jede weitere strafrechtliche Maßnahme nicht mehr gerechtfertigt wäre.

 

Bevor dies jemand in den falschen Hals bekommt:

 

Dies rechtfertigt in keinem Fall die Schläge gegen den Jungen und es soll auch nicht heißen, dass man diese Schläge als "Ersatz" für eine möglicherweise zu erwartende Strafe werten könnte.

 

Es kommt nicht selten vor, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger KV im Straßenverkehr gegen den Beschuldigten eingestellt wird, weil er selber schwere Verletzungen davon getragen hat o. ä. und so könnte es auch hier sein.

 

Ich habe keinen eindeutigen Nachweis finden können, aus dem hervor geht, dass der Jugendliche tatsächlich gar nichts gemacht hat und dass er wirklich völlig unschuldig in den Fokus der Polizei geraten und mit auf die Dienststelle genommen worden ist.

 

Ebensowenig habe ich nicht eine eindeutige Aussage der Staatsanwaltschaft finden können, aus der hervor geht, dass das Verfahren gegen den Jugendlichen eingestellt wurde, weil er nachweislich keinerlei Fehlverhalten gezeigt hat.

 

Ich möchte das Geschrei hören, wenn hier behauptet wird, daß ein Polizist nicht unschuldig sei, auch wenn ein Verfahren gegen ihn eingestellt wird, denn wenn die Anzeige (z.B.) wg. Körperverletzung im Amt nicht korrekt gewesen, hätte man ihn ja freigesprochen.

Einen berechtigten Aufschrei würde es nur dann geben, wenn z. B. der Polizeibeamte zur Anzeige gebracht worden wäre, obwohl er definitiv nicht einmal ansatzweise in der Nähe des Tatortes oder des Geschlagenen war und das Verfahren gegen ihn nur nach § 170 Abs. 2 StPO ohne jeden weiteren Kommentar über seine eindeutige Unschuld eingestellt worden wäre.

 

Diese Fälle kommen allerdings wohl kaum vor und die anderen, in denen es darum geht, ob die Maßnahme rechtens ist oder nicht und die dann nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, sagen nur aus, dass dem Beamten kein Fehlverhalten vorzuwerfen und somit kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist, aber sie sagen nicht aus, dass er gar nichts gemacht hat (ein kleiner, aber entscheidender Unterschied).

 

Um es nochmal zusammen zu fassen:

 

Dem Jungen konnte man offensichtlich keine strafbare Handlung nachweisen oder zumindest keine, die nach diesem Vorfall mit dem Revierleiter noch geahndet werden müssten, aber ob er wirklich völlig unschuldig war und definitiv nichts gemacht hat, lässt sich aus den Zeitungsartikeln nicht im Geringsten herauslesen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule,

leider finde ich es nur noch in einem Nebensatz was mit der Schlägerei war.

Ausgangslage der Schläge auf der sogenannten Wiesnwache - das Rosenheimer Herbstfest wird auch Rosenheimer Wiesn genannt - war die Festnahme des 15-Jährigen wegen einer Schlägerei, an der er nach den Ermittlungen aber gar nicht beteiligt war.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/-jaehrigen-zusammengeschlagen-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-ex-polizeichef-1.1309528

 

 

Warum muss man dem Jungen noch unbedingt etwas anhängen? Nach den Ermittlungen war er nicht an der Schlägerei beteiligt, was schon mal ein Zeuge damals am Ort ausgesagt hat. Geht es noch unschuldiger? Willst Du da irgendwas konstruieren ala, die Polizei macht keine Fehler und schnappt nur den Richtigen, auch wenn man den später laufen lässt, ist der schuldig?

Hätte man den noch vor Gericht zerren sollen um die Unschuld zu beweisen?

 

MfG.

 

hartmut

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@Biber

Ergänzend zu Nacheules Beitrag:

1.

Es gibt eine Lehre die sich nur mit dem Opfer beschäftigt. Ich denke, dass man das Verhalten des Opfers auch hinterfragen sollte.

 

2.

Ich bin kein Innenminister.

Warum fragst du?

Wenn du genau lesen würdes habe ich gesagt, dass das Verständis der Polizeiarbeit von einem PD besser wird weiter man nach unten nicht nach oben geht.

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Hallo, Hartmut,

 

Willst Du da irgendwas konstruieren ala, die Polizei macht keine Fehler und schnappt nur den Richtigen, auch wenn man den später laufen lässt, ist der schuldig?

ich will hier gar nichts konstruieren.

 

Wie geschrieben: Ich kenne den Fall nicht im Einzelnen und somit war mir nicht bekannt, dass der Junge scheinbar tatsächlich gar nichts mit der Sache zu tun hat.

 

In dem Fall wäre es m. E. an der Staatsanwaltschaft, bei der Einstellung des Verfahrens hinzuzufügen, dass dieses eingestellt wurde, weil er erwiesenermaßen unschuldig ist.

 

Meine Beiträge bezogen sich auf die Behauptung, dass jemand automatisch als Unschuldig anzusehen ist, wenn das Verfahren nach 170 (2) eingestellt wird und auf die Berichterstattung, dass der Jugendliche scheinbar irgendwie an den Vorfällen beteiligt war, die zu dem Polizeieinsatz geführt haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die Unschuld des Jugendlichen wäre nur in einem Prozess festzustellen
Ganz falscher Ansatz: nicht die Unschuld eines Beschuldigten ist nur in einem Prozeß festzustellen, sondern nur die Schuld. Und das ist kein kleiner, aber feiner, sondern der alles entscheidende Unterschied: in unserem Rechtssystem hat der Beschuldigte bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten.

 

Und das gilt auch in diesem Fall.

 

Ich habe keinen eindeutigen Nachweis finden können, aus dem hervor geht, dass der Jugendliche tatsächlich gar nichts gemacht hat und dass er wirklich völlig unschuldig in den Fokus der Polizei geraten und mit auf die Dienststelle genommen worden ist.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: es gibt keinen Nachweis, daß der Jugendliche irgendwas strafbares gemacht hat und das er irgendwie schuldhaft in die Fänge der Polizei geraten ist und deshalb vorläufig festgenommen wurde.

 

Um es nochmal zusammen zu fassen:
Der Junge ist unschuldig.

 

Ich denke, dass man das Verhalten des Opfers auch hinterfragen sollte.
Ja klar. Irgendwas muß er ja gemacht haben. Schließlich würde niemalsnicht ein Polizeichef einen Unschuldigen zusammenschlagen. Sowas kann nicht passieren, ausgeschlossen, völlig unmöglich.

 

Sie hat es so gewollt, hieß es früher (und wohl leider manchmal auch heute noch). Ist doch immer wieder erstaunlich, wie die Entwicklung an manchen Leuten vorbeigeht.

 

Warum fragst du?
Ich hatte so eine Ahnung, daß Du das nicht verstehen würdest.
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Ich denke, dass man das Verhalten des Opfers auch hinterfragen sollte.
Ja klar. Irgendwas muß er ja gemacht haben. Schließlich würde niemalsnicht ein Polizeichef einen Unschuldigen zusammenschlagen. Sowas kann nicht passieren, ausgeschlossen, völlig unmöglich.

 

Sie hat es so gewollt, hieß es früher (und wohl leider manchmal auch heute noch). Ist doch immer wieder erstaunlich, wie die Entwicklung an manchen Leuten vorbeigeht.

 

 

Nein. So war das nicht gemeint.

Aber wenn man ein Gesamtbild will, dann muss man alle Seiten betrachten, aus allen Seiten heraus. Dazu gehört auch das Verhalten des Opfers aus Sicht des Opfers, des Täters, des neutralen Dritten. Das ganze aus der jeweiligen Sicht rechtlich, taktisch, psycholigisch, was denkt, sieht, fühlt die jewelige Rolle über sich, über andere und was denken, sehen, fühlen die jeweiligen anderen über die Rolle.

 

Was hat die jeweilige Person getan, wie wirkte das auf andere. Wie nehmen die jeweiligen das wahr, was hätte erkannt werden können, was wurde erkannt. Etc

 

Ich denke also weiterhin, dass man das Verhalten des Opfers hinterfragen sollte.

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Guest PedroK

Ich denke also weiterhin, dass man das Verhalten des Opfers hinterfragen sollte.

Das Opfer ist hier nach rechtsstaatlichen Maßstäben als nicht schuldig zu betrachten. Der Täter (Cop) wurde verurteilt. EOD (bis zur nächsten Instanz).

 

Vielleicht verknacken sie ihn da ja noch heftiger,

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Hallo, Biber,

 

es ist mir schon klar, wie Du es meinst und im Großen und Ganzen stimme ich Dir zu.

 

Scheinbar hast Du mich jedoch nicht ganz verstanden.

 

Ich versuche es noch mal zu erklären und hoffe, dass ich es noch richtig in Erinnerung habe:

 

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO für sich allein sagt nicht zwingend aus, dass jemand völlig unschuldig ist, sondern, je nach Sachlage, nur, dass man ihm keine strafbare Handlung vorwerfen kann.

 

Beispiel:

 

Du gibst jemandem eine kräftige Ohrfeige, weil er Dich beleidigt hat und dieser haut Dir ebenfalls eine runter.

 

Ihr erstattet beide eine Anzeige wegen Körperverletzung und der Staatsanwalt stellt diese mangels öffentlichem Interesse nach § 170 Abs. 2 ein.

 

Seid ihr nun beide unschuldig?

 

Ein Ladendieb stiehlt ein paar Kleinigkeiten im Kaufhaus; der Staatsanwalt stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

 

Ist der Ladendieb Deiner Ansicht nach tatsächlich unschuldig? :think:

 

Zu dem von mir angesprochenen Prozess:

 

Richtig ist, dass im Normalfall, wenn es um Owis oder Strafsachen geht, die Schuld des Täters festgestellt werden soll.

 

Es gibt jedoch (zugegebenermaßen recht wenige) Prozesse, die geführt werden, weil jemand eben nicht mit dieser Einstellung nach § 170 Abs, 2 StPO einverstanden ist, sondern eine eindeutige Aussage haben will, dass er unschuldig ist.

 

Diese bekommt er aber in aller Regel nur durch den eindeutigen Freispruch eines Richters, wenn sich erst durch die Hauptverhandlung eindeutig klären lässt, dass er wirklich nichts mit der Tat zu tun hatte und wenn nicht von vornherein seine Unschuld festgestellt wurde (siehe weiter unten unter "Einstellung aus tatsächlichen Gründen").

 

Wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO vom Staatsanwalt eingestellt, bedeutet dies in den allermeisten Fällen, dass entweder kein öffentliches Interesse vorliegt, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für eine Klageerhebung gibt oder dass die Handlung nicht so gravierend ist, dass eine Strafe erforderlich ist (Beispiel Einstellung des Verfahrens bei Ersttätern bei kleineren Delikten).

 

Liegen nicht genügend Anhaltspunkte vor, heißt das nicht, dass man unschuldig ist.

 

Passt zwar nicht ganz zum 170er, aber trotzdem:

 

Selbst, wenn die Handlung nicht strafbar ist, heißt es nicht zwingend, dass man unschuldig ist.

 

Beispiel:

 

Du tötest in Notwehrüberschreitung einen Menschen.

 

Die Handlung wird als nicht strafbar eingestuft, aber bist Du tatsächlich unschuldig am Tod dieses Menschen?

 

Ein Strafunmündiger begeht eine Straftat, für die er nicht belangt werden kann.

 

Ist er nun unschuldig?

 

Wenn festgestellt wird, dass der Beschuldigte definitiv nicht der Täter ist, weil z. B. recht schnell festgestellt wird, dass ein anderer die Tat begangen hat, wird das Verfahren zwar auch nach § 170 Abs. 2. StPO eingestellt, aber dann mit dem Zusatz "Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen",

 

Im Gegensatz zu der Einstellung mangels öffentlichem Interesse, bei dem das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden kann, ist das Verfahren endgültig abgeschlossen, wenn es aus tatsächlichen Gründen eingestellt wurde.

 

Dazu mal ein paar Links:

 

http://www.strafvert...er-170-ii-stpo/

 

http://www.kanzlei-h...strafverfahren/

 

http://www.datenschu...e-20111027.html

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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In Deutschland braucht es nicht viel um als Mörder angeklagt zu werden.

 

Fasern an der Kleidung des Ehepartners

Einen Bruder des Opfers der behauptet der Ehemann sei der Mörder

Ein Ehemann der seine Frau sucht, und ihre Leiche findet.

 

Dem Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er am 15. Juli 2012 seine Ehefrau beim Joggen ermordet hat, obwohl ihm ein Alibi fehlt. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer folgte dem übereinstimmenden Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, den Angeklagten wegen mangelnder Beweise freizusprechen.

http://www.zak.de/ar...uer-den-Ehemann

 

Freigesprochen, aber der Dreck klebt schon. Wird schon was dran gewesen sein heißt es dann.

 

MfG.

 

hartmut

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tja, was ist denn, wenn er es tatsächlich gewesen ist und seine Spuren gut verwischt hat?

Und wenn er es nicht war? Der einzige Beweis ist ja jetzt nur noch, er ist der Ehemann, und Ehemänner sind ja immer die erste Adresse wenn die Ehefrau ermordet wird. War ja auch im Mordfall Maria Bögerl so. Dem Ehemann hat es zum Schluss das Leben gekostet.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Hartmut,

 

Und wenn er es nicht war?

man kann nur hoffen, dass man den tatsächlichen Mörder, wer auch immer es war, findet.

 

Sollte sich herausstellen, dass es doch der Ehemann war, ist er, wenn ich es richtig sehe, nicht mal mehr zu belangen.

 

Im Fall Bögerl ist, soweit ich mich erinnere, ja auch nicht festgestellt worden, ob der Mann nun mit dem Mord zu tun hatte oder nicht.

 

Man darf hier nicht nur die beiden Ehemänner sehen, die möglicherweise zu Unrecht verdächtigt wurden, sondern auch die Angehörigen der Opfer, für die es schlimm ist, wenn die Täter, egal, wer es denn nun war, ungestraft davon kommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich denke also weiterhin, dass man das Verhalten des Opfers hinterfragen sollte.

Das Opfer ist hier nach rechtsstaatlichen Maßstäben als nicht schuldig zu betrachten. Der Täter (Cop) wurde verurteilt. EOD (bis zur nächsten Instanz).

 

Vielleicht verknacken sie ihn da ja noch heftiger,

 

Deine Antwort hat mit dem was du von mir zitierst gar nichts zu tun. Das sind komplett ander Dinge.

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Man darf hier nicht nur die beiden Ehemänner sehen, die möglicherweise zu Unrecht verdächtigt wurden, sondern auch die Angehörigen der Opfer, für die es schlimm ist, wenn die Täter, egal, wer es denn nun war, ungestraft davon kommen.

Es sind doch nicht nur diese zwei Ehemänner, wenn ich jetzt mal aus aktuellen Gründen auf die NSU-Morde hinweisen darf. Auch bei anderen Morden wird gerne mal nur im Beziehungsbereich gesucht, wie bei Günther Kaufmann der sogar ein falsches Geständnis abgelegt hat.

 

Den Angehörigen ist auch nicht geholfen wenn irgendwer als Täter präsentiert wird, und auch ohne Prozess oder mit halblebigen Freispruch zum Abschuss freigegeben wird. Es mag seltsam klingen, aber auch Verdächtige haben Familie und Angehörige, für die es nicht weniger schlimm ist.

 

MfG.

 

hartmut

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