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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Die Frage ist doch, ob die Gewaltanwendung seitens des Cops aus Sicht der anwesenden Cops gerechtfertigt war. Und daran ändert letztlich auch die Verletzung nichts, auch dann nicht, wenn sie später erkannt wird. Fühlt sich jemand zu Unrecht einer polizeilichen Gewaltanwendung ausgesetzt, kann er den Privatklageweg beschreiten.

 

Die anwesenden Cops hätten eine Anzeige gegen den Kollegen vorlegen müssen, wenn seine Gewaltanwendung erkennbar unrechtmäßig gewesen wäre.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Och PedroK,

 

wer schrieb denn was von decken?

 

 

Also,

der Staatsanwalt erhält doch die Akte. Da steht doch genau drinn, dass der Polizist geschlagen hat. Der StA prüft nun die Zeugenberichte, die ebenfalls schriftlich in dem Vorgang sind. Dann, wenn er meint, dass alle Ermittlungen abgeschlossen sind, erhebt er Anklage oder stellt ein

- bezüglich der Frau

- bezüglich des Polizisten

 

Während des Ermittlungsverfahren laufen schon behördliche Prüfungen, ob eine Akte oder zwei gemacht werden.

Alles gut.

Alles in Ruhe von neutralen Ermittlern.

Alles grün.

Von den Beamten vor Ort verlangt man (immer) viel, da müssen sie nicht alle wenns und abers klären und prüfen, sondern Strafverfahren sichern. Bei unklaren Situationen wie z.B. hoheitliche Zwangsanwendung oder Notwehr kann man das über mehrere Vorgänge oder einen Vorgang.

Also alles gut.

(in Hamburg wäre die Sachbearbeitung vermutlich bei D.I.E angesiedelt. Was nicht verkehrt ist. Ob dort ein oder zwei Akten gemacht würden, kann ich dir nicht sagen. -Du merkst, ich finde das Hamburger Modell gut.-)

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Alles in Ruhe von neutralen Ermittlern.

Sicher. Niemand würde je daran zweifeln, daß die Kollegen, die da gegen Kollegen ermitteln, nicht neutral sein könnten. Desahlb wehrt sich ja auch niemand gegen eine neutrale, unabhängige Ermittlungsbehörde.
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Hallo, PedroK,

 

es gab "nur" einen einzigen Schlag von Seiten des Polizeibeamten als Reaktion auf die Spuckattacke und für diesen Schlag muss sich dieser einzelne Beamte zu Recht verantworten.

 

Wenn ich diesen und auch andere Artikel über diesen Fall richtig verstanden habe, wird den anderen Beamten keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, weil sie

 

a) gar nicht mit dieser Reaktion des Kollegen rechnen und sie somit auch nicht verhindern konnten;

 

b) gar nicht weiter einschreiten brauchten oder weil sie eingeschritten sind (genaues darüber weiß man nicht); zumindest ist es offensichtlich bei diesem einen Schlag geblieben;

 

c) weil sie zu diesem Zeitpunkt des Schlages offensichtlich nicht sagen konnten, wie stark dieser tatsächlich war und ob der Schlag als Reaktion auf die Spuckattacke möglicherweise nicht strafbar war.

 

Es geht aus den Artikeln nicht hervor, ob die Beamten sich nach diesem Schlag z. B. bei ihrem Vorgesetzten oder sogar bei der Staatsanwaltschaft gemeldet haben, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

 

Auf ein paar Stunden hin oder oder kommt es bei so einer Anzeige nicht an und somit spricht nichts dagegen, erst einmal die näheren Umstände abzuklären.

 

Ich habe nirgends etwas lesen können, dass die anderen Beamten die Frau angegriffen oder geschlagen haben und auch nichts darüber, dass sie der Frau ärztliche Hilfe verweigert haben oder ähnliches.

 

Was sollte man Deiner Ansicht nach diesen Beamten konkret vorwerfen?

 

Hier nicht unbedingt. Ex ante konnten sie die "Intensität" nicht erkennen. Ex post aber sehr wohl - wie Du zugibst. Hätten sie ihren Kollegen da nicht anzeigen müssen?

Wer sagt, dass sie es nicht getan haben?

 

Selbst, wenn nicht: Wenn die Frau den Beamten, der sie geschlagen hat, schon selber angezeigt hat, gab es keinen Grund, dass die anderen Beamten ihn auch noch anzeigen.

 

Ich gehe mal davon aus, dass die weitere Vorgehensweise nach diesem Schlag sowohl mit der Polizeiführung als auch mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen wurde, um jedem Vorwurf einer Kungelei von vornherein aus dem Wege zu gehen.

 

Die Tendenz scheint ja schon dahin zu gehen, dass mit einer Verurteilung dieses Beamten zu rechnen ist.

 

Warum also auf den anderen Beamten, die im Grunde genommen unbeteiligt sind, einhacken?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Hi Nachteule,

 

Was sollte man Deiner Ansicht nach diesen Beamten konkret vorwerfen?
Versuchte Strafvereitelung im Amt.

 

Wer sagt, dass sie es nicht getan haben?
Ich habe den leisen Verdacht, dass man darüber lesen könnte, wenn sie es getan hätten.

 

Selbst, wenn nicht: Wenn die Frau den Beamten, der sie geschlagen hat, schon selber angezeigt hat, gab es keinen Grund, dass die anderen Beamten ihn auch noch anzeigen.
Warum nicht? Wärest Du als Kollege nicht stinksauer, wenn Du so etwas sähest? Würdest Du nicht mit einer eigenen Anzeige den Druck erhöhen?

 

Ich gehe mal davon aus, dass die weitere Vorgehensweise nach diesem Schlag sowohl mit der Polizeiführung als auch mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen wurde
Davon gehe ich auch aus. Leider.

 

Die Tendenz scheint ja schon dahin zu gehen, dass mit einer Verurteilung dieses Beamten zu rechnen ist.
Das wird sich zeigen.

 

Warum also auf den anderen Beamten, die im Grunde genommen unbeteiligt sind, einhacken?
Siehe oben.

 

Viele Grüße,

 

Pedro.

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@ PedroK, du wirst dir, wenn du weiterhin so argumentierst, schon den Vorwurf der Vorverurteilung gefallen lassen muessen, wie ich meine. Ich denke, man sollte jetzt das ordentliche Verfahren abwarten.......

 

Uebrigens liest sich das, was du da aus der "Welt" verlinkt hast, in anderer Quelle gaenzlich anders, womit auch die Aussage der Staatsanwaltschaft nachvollziehbarer wird:

 

"Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten war es nachvollziehbar, dass die Intensität der Verletzungen für die anderen anwesenden Polizeibeamten nicht erkennbar war und durch die Verständigung des Rettungsdienstes zu diesem Zeitpunkt der 23-Jährigen ausreichende Hilfe geleistet wurde", so die Staatsanwaltschaft. Deshalb könne keinem der anderen Beamten "strafrechtlich relevantes Verhalten bzw. Unterlassen" vorgeworfen werden.

 

Meine Quelle

 

Noch etwas moechte ich anmerken: Die in meiner Quelle dargestellte Schilderung aus Sicht der Polizeibeamten hoert sich fuer mich - basierend auf eigene Erfahrungen - durchaus plausibel und nicht weit her geholt an.... Das aber wiederum ist nur meine persoenliche Meinung.

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Habe eben das hier gelesen (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/anklage-erhoben-polizist-schlaegt-frau-mit-faust-ins-gesicht-a-901050.html) und bin ehrlich gesagt etwas verwundert. Dort steht:

Der Polizist hingegen gibt an, er habe sich mit seinem Kopf dem Kopf der 23-Jährigen angenähert und auf sie eingeredet. Er habe Teresa Z. beruhigen wollen. Doch diese habe in diesem Moment mit ihrem Kopf eine ruckartige Bewegung gemacht. Er habe einen Kopfstoß befürchtet und nur um diesen abzuwehren, habe er einen ungezielten Faustschlag in Richtung ihres Gesichts ausgeführt. Notwehr also.

 

Ok, die Frau hat die Hände auf dem Rücken gefesselt. Der Polizist geht mit seinem Kopf so nah an den Kopf der Frau heran, daß die ihm (trotz Fesselung) einen Kopfstoß verpassen könnte. Wenn der Polizist aber so nah am Kopf der Gefesselten ist, wie kann er dann noch so heftig zuschlagen? Meiner Meinung nach wäre er für einen solchen Schlag viel zu nah an der Frau gewesen. Er hätte also erst zurückgehen müssen (dann wäre er aber schon außerhalb des "Gefahrenbereiches"), um so zuschlagen zu können. Das wäre dann aber keine Notwehr mehr. Klingt für mich jedenfalls sehr konstruiert, seine Aussage...

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Meiner Meinung nach wäre er für einen solchen Schlag viel zu nah an der Frau gewesen. Er hätte also erst zurückgehen müssen (dann wäre er aber schon außerhalb des "Gefahrenbereiches"), um so zuschlagen zu können. Das wäre dann aber keine Notwehr mehr. Klingt für mich jedenfalls sehr konstruiert, seine Aussage...

 

Tja, da ist sie halt wieder, die Eigeninterpretation.... Zwischen 'annaehern' und 'zu nahe dran' ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, oder? Stand irgendwo geschrieben, wie nahe er dran war? Ich wuesste nicht, das dem so ist........

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Guest PedroK

Tja, da ist sie halt wieder, die Eigeninterpretation.... Zwischen 'annaehern' und 'zu nahe dran' ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, oder? Stand irgendwo geschrieben, wie nahe er dran war? Ich wuesste nicht, das dem so ist........

Wie "nah" musst Du denn kommen, damit Dir eine gefesselte Frau einen Kopfstoß verpassen kann?
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Das kommt ganz auf die Koerpergroesse der Dame an. Ich kann dir - wiederum aus eigener Erfahrung - sagen, dass das so nah nicht sein muss....... Obendrein ist auch noch folgendes zu erwaehnen: Der Polizist weicht schon zurueck, waehrend der Kopf der Dame sich noch in Stossrichtung bewegt und dann 'ne schnelle Linke - oder Rechte - abgefeuert, schon hat man das Ergebnis.

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Guest PedroK

Die Sueddeutsche beschreibt es ganz gut:

Manchmal reicht der gesunde Menschenverstand, um einen Sachverhalt zu beurteilen. Zum Beispiel die Frage, welche Gefahr für einen erwachsenen Mann von einer zierlichen, gefesselten Frau ausgehen kann. Und ob für einen Faustschlag ins Gesicht dieser gefesselten Frau deshalb Notwehr geltend gemacht werden kann.

 

Die spontane Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall. Diese Antwort hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft gegeben ...

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Meiner Meinung nach wäre er für einen solchen Schlag viel zu nah an der Frau gewesen. Er hätte also erst zurückgehen müssen (dann wäre er aber schon außerhalb des "Gefahrenbereiches"), um so zuschlagen zu können. Das wäre dann aber keine Notwehr mehr. Klingt für mich jedenfalls sehr konstruiert, seine Aussage...

 

Tja, da ist sie halt wieder, die Eigeninterpretation.... Zwischen 'annaehern' und 'zu nahe dran' ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, oder? Stand irgendwo geschrieben, wie nahe er dran war? Ich wuesste nicht, das dem so ist........

 

Richtig, nachdem ich nicht dabei war, muß ich selbst interpretieren. Dabei bin ich zum Ergebnis gekommen, daß meine persönliche Kopfstoßreichweite mit Hände hinter dem Rücken nicht sehr weit ist. Also war der Polizist entweder so nah dran, daß es ihn zwar hätte treffen können, er aber für den Gegenschlag erstmal hätte zurücktreten müssen, was dann sicher keine Notwehr mehr wäre. Oder er war in sicherer Entfernung, dann hätte es auch keinen Grund für solch einen Schlag gegeben.

 

Ich für mich interpretiere sogar noch weiter: der Polizist war durch die Vorgeschichte einfach nur genervt (was verständlich ist), und mit dem (war es wirklich nur einer?) Schlag hat sich das entladen (was natürlich garnicht geht). Ich bin jedenfalls gespannt, was letztendlich vor Gericht dabei herauskommt...

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Guest PedroK

Richtig, nachdem ich nicht dabei war, muß ich selbst interpretieren. Dabei bin ich zum Ergebnis gekommen ...

... was ja auch durch die Mitteilung der Staatsanwaltschaft gestützt wird:
Ein Gutachten bescheinige, dass der 33-Jährige am 20. Januar in der Haftzelle der gefesselten Teresa Z., 23, "ohne Rechtfertigung (...) mindestens einen Faustschlag in das Gesicht versetzt hat", heißt es in einer Mitteilung.
(SZ)

 

Unschön ist IMO, mit welcher Regelmäßigkeit in solchen Fällen die üblichen Verdächtigen mit "Vorfreisprüchen", Opfer-Verurteilungen oder Beobachtungslücken aufwarten.

 

Hier z.B. hat man es wohl auch versucht:

Die zwei Polizisten aus der Au stehen beim Vorfall etwa drei Meter weit weg. Als Robert P. an ihnen vorbeiging, soll er gesagt haben: „Schaut’s mal kurz weg, Kollegen!“ Dann habe er Dejan R. mit dem Schlagstock in die Bauchregion geschlagen. Dejan R. habe geschrien: „Warum hast du mich geschlagen?“ Antwort Robert P.: „Weil du mich geschlagen hast, du ######.“ Stunden später melden sie das ihrem Vorgesetzten.

 

Ein Polizist aus Giesing schildert es ganz ähnlich – bis auf ein paar Details.

 

Der Beamte, der Dejan R. die Handschellen angelegt hat, steht beim Vorfall neben dem Einbrecher. Er sagt vor Gericht: Robert P. habe nach dem Mann gegriffen. Ein Wortgefecht oder einen Schlag habe es nicht gegeben.

 

Der fünfte Zeuge stand links vom Einbrecher. Er ist seit eineinhalb Jahren Streifenpartner von Robert P. Sie sind Freunde, gingen nach der Suspendierung miteinander Ski fahren. Einen Schlag schließt er aus. Auch das Wort „######“ habe er nicht gehört. Robert P. habe den Einbrecher nur weggeschoben, sagt der Beamte.

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Hallo, NetGhost,

 

Nein. Durch eine «schnelle Linke» entstehen keine Brüche von Nasenbein und Augenhöhle. Dazu bedarf es erheblich grösserer Gewalt.

das ist definitiv falsch, wie so mancher Polizeibeamte schon leidvoll erfahren musste (wobei die "schnelle Linke" auch durch eine "schnelle Rechte" ersetzt werden kann).

 

Hallo, PedroK,

 

Was sollte man Deiner Ansicht nach diesen Beamten konkret vorwerfen?
Versuchte Strafvereitelung im Amt.

 

wo siehst Du eine versuchte Strafvereitelung im Amt?

 

Die Merkmale einer Strafvereitelung sind hier, zumindest nach den vorliegenden Informationen, in keinster Weise gegeben.

 

Wärest Du als Kollege nicht stinksauer, wenn Du so etwas sähest? Würdest Du nicht mit einer eigenen Anzeige den Druck erhöhen?

 

Wäre der Schlag eindeutig ungerechtfertigt, wäre ich ganz sicher sauer.

 

Das heißt aber nicht, dass man nun gleich in die Tasten hauen und Anzeige erstatten muss, denn der Täter läuft ja nicht weg.

 

Es wäre generell besser, wenn Anzeigeerstatter, egal, um was es geht, erst einmal ein wenig durchschnaufen und überlegen würden, bevor sie aktiv werden.

 

Im Gegensatz zu so manchem Anderen erlaube ich mir allerdings kein eindeutiges Urteil darüber, ob es für die Kollegen wirklich erkennbar war, ob bzw, dass der Schlag tatsächlich unrechtmäßig und übertrieben war, denn ich war nicht dabei.

 

Ich gehe mal davon aus, dass die weitere Vorgehensweise nach diesem Schlag sowohl mit der Polizeiführung als auch mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen wurde
Davon gehe ich auch aus. Leider.

Wo siehst Du hier ein Problem?

 

Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, dass Staatsanwaltschaft und Polizeiführung irgendwelchen Schmu betreiben?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, NetGhost,

 

Nein. Durch eine «schnelle Linke» entstehen keine Brüche von Nasenbein und Augenhöhle. Dazu bedarf es erheblich grösserer Gewalt.

das ist definitiv falsch, wie so mancher Polizeibeamte schon leidvoll erfahren musste (wobei die "schnelle Linke" auch durch eine "schnelle Rechte" ersetzt werden kann).

 

Wir sprechen hier vom Unterschied zwischen einer aus normaler Haltung und geringem Abstand ausgeführten Ohrfeige und einem massiven, zwangsläufig aus grösserem Abstand ausgeführten Faustschlag.

 

Letztlich ist aber auch das eine Marginale. Die Süddeutsche hat das einzig richtige Resumee schon gezogen.

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Guest PedroK

Hi Nachteule,

wo siehst Du eine versuchte Strafvereitelung im Amt? Die Merkmale einer Strafvereitelung sind hier, zumindest nach den vorliegenden Informationen, in keinster Weise gegeben.
Schauen wir mal auf das, was bekannt ist:
  • Mehrere Polizisten sehen in einer Haftzelle, dass ein Kollege eine gefesselte, zierliche Dame derartig schlägt, dass sie danach aussieht wie auf den bekannten Fotos und dass Nase und Augenbogen gebrochen sind.
  • Ein Gutachten (siehe oben) bescheinigt, dass der 33-Jährige am 20. Januar in der Haftzelle der gefesselten Teresa Z., 23, "ohne Rechtfertigung (...) mindestens einen Faustschlag in das Gesicht versetzt hat".

Wie sollte/müsste ein Polizist in dem Fall einschreiten?

 

Es wäre generell besser, wenn Anzeigeerstatter, egal, um was es geht, erst einmal ein wenig durchschnaufen und überlegen würden, bevor sie aktiv werden.
Siehe oben.

 

Im Gegensatz zu so manchem Anderen erlaube ich mir allerdings kein eindeutiges Urteil darüber, ob es für die Kollegen wirklich erkennbar war, ob bzw, dass der Schlag tatsächlich unrechtmäßig und übertrieben war, denn ich war nicht dabei.
Der Gutachter erlaubt sich ein Urteil über die Rechtfertigung.

 

Wo siehst Du hier ein Problem?
Es braucht wirklich unabhängige Ermittler.

 

Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, dass Staatsanwaltschaft und Polizeiführung irgendwelchen Schmu betreiben?
Aber reichlich! Schau doch noch mal in den zuletzt verlinkten Artikel der SZ und die darin enthaltenen Links rein.

 

Viele Grüße, Pedro.

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Wie sollte/müsste ein Polizist in dem Fall einschreiten?

Und? Deine Antwort?

 

Der Gutachter erlaubt sich ein Urteil über die Rechtfertigung.

Das ist/war nicht die Aufgabe des Gutachters. Das ist Aufgabe der StA bzw. des Gerichts.

 

Es braucht wirklich unabhängige Ermittler.

Diese Forderung sehe ich anhand des vorliegenden Sachverhalts nicht bestätigt.

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Guest PedroK
Und? Deine Antwort?
Danke für Deine aufschlussreiche Antwort. Um Deine Frage zu beantworten: Mir ist hier - als es um unabhängige Ermittler ging - seitenlang aufs Ohr gequatscht worden, Polizisten müssten so ziemlich jeden Unsinn be- oder veranzeigen (oder wie Ihr das nennt). Darüberhinaus verhalte es sich ja auch so:
Man sollte bedenken das da auch immer die Strafvereitelung im Amt wie ein Damoklesschwert über einem schwebt.
Das alles scheint nicht zu gelten, wenn man sieht, dass ein Kollege einer gefesselten Frau Nase und Augenbogen bricht, richtig? Gibt es da andere Regeln?

 

Das ist/war nicht die Aufgabe des Gutachters. Das ist Aufgabe der StA bzw. des Gerichts.
Die StA hat es so mitgeteilt.

 

Diese Forderung sehe ich anhand des vorliegenden Sachverhalts nicht bestätigt.
,,, und erfüllst damit die Erwartungen.

 

Gruß, Pedro.

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Wenn man schon mal mit einer durchdrehenden Frau/ Person zu tun hatte, dann weiß man, dass das gar nicht so einfach zu händeln ist und in der Tat zu heftiger Gewalt/ Verletzungen führen kann.

Trotzdem ist es immer ein Grund- und Primärziel so wenig wie möglich Verletzungen zu erzeugen. Aber es gibt immer wieder Situationenen, wo das nicht geht und wo es zu wirklichem Austeillen kommt. Das ist immer unschön.

Hier ist es auf jeden Fall unschön. Ich denke, dass egal was da los war, ein Faustschlag in das Gesicht einer gefesselten Frau immer eine der ungünstigsten Handlungen ist, die ein Polizist machen kann. Ich weiß aber, dass das unter Umständen auch notwendig sein kann.

 

 

Wieso hier (im Forum) jetzt Strafvereitelung gerufen wird erschließt sich mir nicht.

Der Vorfall wurde sofort dokumentiert.

Der Polizist, der geschlagen hat, hat die Schläge sofort eingeräumt.

Da passierte das größte Gegenteil von Vereitelung was geht.

Oben schrieb ich schon, dass es verschiede Dokumentationen gibt. Es ist egal, ob das in einer oder zwei Anzeigen steht.

 

Dass der Staatsanwalt hier das Verhalten der anderen Polizisten prüft ist doch gut und richtig! Hier (im Forum) behaupten doch einige immer Klüngelei, keine Prüfung. In dem realen Fall seht ihr den Gegenbeweis! Der Staatsanwalt guckt sich das Verhalten der Frau, des Schlägers und aller anderen Polizisten, die vor Ort waren genau an (normalerweise prüft er auch noch das Verhalten weiterer Polizisten, die nicht vor Ort waren z.b. DGL).

 

Er kommt hier zum Ergebnis, dass die anderen sich strafrechtlich nicht relevant verhalten haben.

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Guest PedroK
Aber es gibt immer wieder Situationenen, wo das nicht geht und wo es zu wirklichem Austeillen kommt. Das ist immer unschön.
So zum Beispiel?

Oder im Streifendienst, wenn Verbreche Ede dem Polizisten vor die Füsse rotzt, dass er eine Schelle bekommt, das die Backe die ganze Nacht leuchtet.

 

Der Vorfall wurde sofort dokumentiert. Der Polizist, der geschlagen hat, hat die Schläge sofort eingeräumt.
Und in welchem Kontext?

 

Er kommt hier zum Ergebnis, dass die anderen sich strafrechtlich nicht relevant verhalten haben.
Dann ist ja alles gut.
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@PedroK

1.

wenn es mal 'gefährlich' ist rufst du die Polizei. Wir müssen aber aggieren. Und da kann das schonmal 'scheppern'.

Das ist nicht schön. Ist aber so. Kann passieren. Wer da keine Erfahrungen hat, darf gerne mitdiskutieren, aber er sollte sich bemühen diese besonderen Situationen zu verstehen.

 

2.

Dass du jetzt eine These aus einem anderen Thema und anderen Sachzusammenhang zitierst, beweist wieder deine Unfähigkeit zu zitieren oder deinen Versuch zu stänkern bzw. das Sachthema kaputt zu machen oder stellt wieder nur einen Versuch dar, mich zu diskreditieren; insgesamt trollst du damit - nicht so stark wie Biber, aber du trollst.

 

3.

Der Kontext war der, dass der Polizei angegriffen wurde und deswegen einer Frau ins Gesicht geschlagen hat und seinen Meldeverpflichtungenund Sicherung des Strafverfahrens nachgekommen ist.

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Guest PedroK
wenn es mal 'gefährlich' ist rufst du die Polizei.
Nein. Wenn ich in den wirklich gefährlichen Situationen nach der Polizei gerufen hätte, würde ich hier und heute nicht schreiben.

 

Dass du jetzt eine These aus einem anderen Thema und anderen Sachzusammenhang zitierst, beweist wieder deine Unfähigkeit zu zitieren oder deinen Versuch zu stänkern bzw. das Sachthema kaputt zu machen oder stellt wieder nur einen Versuch dar, mich zu diskreditieren; insgesamt trollst du damit - nicht so stark wie Biber, aber du trollst.
Bla... Bla... Blaulicht: Sehr sachlicher Beitrag, mein Gutster.

 

Der Kontext war der, dass der Polizei angegriffen wurde und deswegen einer Frau ins Gesicht geschlagen hat und seinen Meldeverpflichtungenund Sicherung des Strafverfahrens nachgekommen ist.
Falsch.
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Ich denke, dass egal was da los war, ein Faustschlag in das Gesicht einer gefesselten Frau immer eine der ungünstigsten Handlungen ist, die ein Polizist machen kann. Ich weiß aber, dass das unter Umständen auch notwendig sein kann.

 

Der Polizist, der geschlagen hat, hat die Schläge sofort eingeräumt.

 

Ein Fehler ist im Bild :abwarten:

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Richtig, nachdem ich nicht dabei war, muß ich selbst interpretieren. Dabei bin ich zum Ergebnis gekommen, daß meine persönliche Kopfstoßreichweite mit Hände hinter dem Rücken nicht sehr weit ist.

 

Du solltest Sport treiben, um mehr Flexibilitaet zu erreichen...... :whistling:

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... was ja auch durch die Mitteilung der Staatsanwaltschaft gestützt wird:
Ein Gutachten bescheinige, dass der 33-Jährige am 20. Januar in der Haftzelle der gefesselten Teresa Z., 23, "ohne Rechtfertigung (...) mindestens einen Faustschlag in das Gesicht versetzt hat", heißt es in einer Mitteilung.
(SZ)

 

Hier wuerde mich schon interessieren, woher das Gutachten - bzw. dessen VerfasserIn - so genau weiss, dass keinerlei Rechtfertigung vorlag. Das konnte er/sie den Verletzungen entnehmen? :blink::wacko:

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Nein. Durch eine «schnelle Linke» entstehen keine Brüche von Nasenbein und Augenhöhle. Dazu bedarf es erheblich grösserer Gewalt.

 

Das ist doch laecherlich, was du hier behauptest, 'Netghost' und zeugt von deiner absoluten Ahnungslosigkeit in solchen Dingen...... Ich habe schon Nasenbeine durch eine simple Rueckhand, die noch nicht einmal ausgeholt war, brechen sehen.

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Wir sprechen hier vom Unterschied zwischen einer aus normaler Haltung und geringem Abstand ausgeführten Ohrfeige und einem massiven, zwangsläufig aus grösserem Abstand ausgeführten Faustschlag.

 

Wir sprechen hier von Dingen, von denen wir alle (!) nicht wissen, wie sie abgelaufen sind. Einzig Du bist offensichtlich in der Lage, bereits jetzt genau zu wissen, was geschehen ist.

 

Letztlich ist aber auch das eine Marginale. Die Süddeutsche hat das einzig richtige Resumee schon gezogen.

 

Man koennte beinahe meinen, dass man vor gar nicht allzu langer Zeit deiner Kreuzigung und nachfolgenden Auferstehung vor schlapp 2,000 Jahren gedachte.... :schreck:

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Ich denke, dass egal was da los war, ein Faustschlag in das Gesicht einer gefesselten Frau immer eine der ungünstigsten Handlungen ist, die ein Polizist machen kann. Ich weiß aber, dass das unter Umständen auch notwendig sein kann.

 

Der Polizist, der geschlagen hat, hat die Schläge sofort eingeräumt.

 

Ein Fehler ist im Bild :abwarten:

Lies mal genau und du wirst sehen, dass kein Fehler in dem Text ist - obwohl einmal Einzahl und einmal Mehrzahl verwendet wurde.

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Nein. Durch eine «schnelle Linke» entstehen keine Brüche von Nasenbein und Augenhöhle. Dazu bedarf es erheblich grösserer Gewalt.

 

Das ist doch laecherlich, was du hier behauptest, 'Netghost' und zeugt von deiner absoluten Ahnungslosigkeit in solchen Dingen...... Ich habe schon Nasenbeine durch eine simple Rueckhand, die noch nicht einmal ausgeholt war, brechen sehen.

 

Bitte nicht in den Goos'schen Modus Operandi verfallen. Das hast Du nicht nötig. Das gebrochene Nasenbein ist eine Sache. Wir diskutieren hier darüber, dass mit einem einzigen Schlag ohne Ausholen und aus unmittelbarer Nähe eine Augenhöhle und ein Nasenbein gebrochen sind. Man muss keine besondere, mit Deinem Segen versehene Ahnung haben, um das ernsthaft anzweifeln zu können.

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Richtig, nachdem ich nicht dabei war, muß ich selbst interpretieren. Dabei bin ich zum Ergebnis gekommen, daß meine persönliche Kopfstoßreichweite mit Hände hinter dem Rücken nicht sehr weit ist.

 

Du solltest Sport treiben, um mehr Flexibilitaet zu erreichen...... :whistling:

 

Wenn ich auf dem Rücken auf einer Pritsche liege mit den Händen hinter dem Rücken (so stand es über die Situation in mehreren anderen Berichten)? Das ist ehrlich gesagt nicht mein sportlicher Schwerpunkt, zumindest nicht im Hinblick auf Kopfstöße ;)

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Hallo, PedroK,

 

man muss hier zwei Dinge strikt trennen:

 

Das Verfahren gegen den Polizeibeamten, der geschlagen hat und die Frage, ob die anderen Beamten sich strafbar gemacht haben.

 

Der eine Beamte wurde zur Anzeige gebracht, es wurde gegen ihn ermittelt und nun steht er vor Gericht.

 

Bislang ist hier nirgends zu erkennen, dass in diesem Fall (und darauf bezog sich auch meine Frage) von Seiten der Ermittlungsbehörden Schmuh betrieben wurde oder wird.

 

Dass es vier Monate gedauert hat, bis das Verfahren vor Gericht verhandelt wurde, ist m. E. nichts außergewöhnliches, denn das passiert bei sehr vielen anderen Straftaten genauso und oft dauert es sogar noch länger.

 

Zu den Beamten, die dabei waren:

 

Es steht nirgends, dass sie keine Anzeige erstattet haben und es steht auch m. W. nirgends etwas darüber, dass sie ihren Zeugenpflichten nicht nachkommen und dass sie irgendetwas beschönigen oder verheimlichen.

 

Man darf aber eines nicht vergessen:

 

Sie sind nicht nur Polizeibeamte mit all den verbundenen Pflichten, sondern sie haben als Polizeibeamte, insbesondere, wenn sie Zeugen so einer Straftat werden, auch Rechte.

 

Dazu gehört der

 

 

§ 55 StPO

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Wie sich ja auch hier zeigt, wird Polizeibeamten gerne unterstellt, dass sie Straftaten von Kollegen vertuschen, nicht sauber bearbeiten, eine Strafvereitelung im Amt begehen usw.

 

Es ist deshalb verständlich und jedem Polizeibeamten zu empfehlen, dass er sich in einer Situation wie dieser zunächst einmal rückversichert, welche Maßnahmen er treffen muss oder kann, ohne sich selber einer Strafverfolgung auszusetzen, ob er eine Aussage macht oder nicht und ob er, bevor er eine Aussage macht, einen Anwalt zu Rate zieht.

 

Kein Polizeibeamter ist verpflichtet, sofort und ohne eine weitere Prüfung eine Strafanzeige gegen einen Dritten zu erstatten, egal, ob es sich bei dem Täter um einen Polizeibeamten oder um eine Person handelt, zu der der Beamte nicht den geringsten Bezug hat.

 

Ich weiß nicht, wie Du Dir generell so eine Ermittlung im Strafverfahren vorstellst.

 

Es ist auf jeden Fall nicht so, dass der Staatsanwalt oder gar das Gericht bei einer Strafanzeige sofort über dieselbe in Kenntnis gesetzt wird.

 

Ob die Beamten nun im vorliegenden Fall um, sagen wir einfach mal, 02.30 Uhr oder irgendwann im Laufe des folgenden Tages ihre Anzeige aufgeben und, ggf. nach Rücksprache mit einem Anwalt oder einem Vorgesetzten, ihre Aussage machen, ist völlig unerheblich.

 

Zu den unabhängigen Ermittlern:

 

Diese Ermittlungen wurden mit Sicherheit nicht von Beamten der gleichen Dienststelle durchgeführt, sondern von einem oder mehreren Beamten einer anderen Dienststelle, vielleicht sogar von einem anderen Präsidium.

 

Wen würdest Du denn mit solchen Ermittlungen betrauen?

 

Wie hättest Du Dich verhalten, wenn Du einer der Beamten vor Ort gewesen wärst?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Danke für Deine aufschlussreiche Antwort. Um Deine Frage zu beantworten: Mir ist hier - als es um unabhängige Ermittler ging - seitenlang aufs Ohr gequatscht worden, Polizisten müssten so ziemlich jeden Unsinn be- oder veranzeigen (oder wie Ihr das nennt).

Ich habe bewußt erstmal auf eine Antwort verzichtet, weil ich zunächst ganz gern Deine auf Deine Frage erfahren wollte. Und Du hast mich auch nicht enttäuscht. Die Antwort fiel wie zu erwarten war aus. Leider stellst Du es viel zu pauschal dar. Denn ganz so "einfach", wie Du es hier zitierst bzw. darstellst, ist es nämlich nicht. Auch wenn Du es vllt. gern so sehen möchtest oder eben hättest.

 

Darüberhinaus verhalte es sich ja auch so:
Man sollte bedenken das da auch immer die Strafvereitelung im Amt wie ein Damoklesschwert über einem schwebt.
Das alles scheint nicht zu gelten, wenn man sieht, dass ein Kollege einer gefesselten Frau Nase und Augenbogen bricht, richtig? Gibt es da andere Regeln?

Du zitierst wohl eher aus einem ganz anderen Sinnzusammenhang und meinst, es würde auch hier passen. Tut es aber leider nicht. Die Aussage von @Sobbel wie zitiert ist nicht falsch, denn bei vielem, was man dienstlich zu erledigen hat oder hätte, schwebt das besagte Damoklesschwert tatsächlich überm eigenen Haupt. Nur hier, und das wurde ja wohl auch schon dargelegt, eben nicht in Form einer Strafvereitelung im Amt. Wo die erforderlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, kann (und sollte) man auch keine herbeidichten. Egal, um wen es sich handelt.

 

Was mir auffällt: es wird immer betont, daß die Frau gefesselt war. So, als solle dies suggerieren, sie sei völlig wehrlos gewesen. Daß jemand so nicht wirklich großen Widerstand leisten kann, möchte ich bestätigen. Daß er aber völlig wehrlos sein soll und gar nichts mehr anzustellen wüßte, eher nicht.

 

Die StA hat es so mitgeteilt.

Das ändert nichts daran, daß es nicht Aufgabe eines Gutachters ist darüber zu befinden, ob eine Maßnahme rechtmäßig/gerechtfertigt war oder nicht.

 

,,, und erfüllst damit die Erwartungen.

Damit habe ich keinerlei Problem.

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Guest PedroK
...man muss hier zwei Dinge strikt trennen: Das Verfahren gegen den Polizeibeamten, der geschlagen hat und die Frage, ob die anderen Beamten sich strafbar gemacht haben.
Klar.

 

Bislang ist hier nirgends zu erkennen, dass in diesem Fall (und darauf bezog sich auch meine Frage) von Seiten der Ermittlungsbehörden Schmuh betrieben wurde oder wird.
Da möchte ich Dich doch noch einmal bitten, Dir die verschiedenen Artikel der SZ zu Gemüte zu führen. Das „Opfer“ bekommt Hausbesuche und darf Haarproben abgeben, der Kollege Schläger wird erst nach vier Monaten aus dem Dienst genommen, der Innenminister quasselt Seltsames über das Opfer im Landtag etc. etc.

 

Es steht nirgends, dass sie keine Anzeige erstattet haben und es steht auch m. W. nirgends etwas darüber, dass sie ihren Zeugenpflichten nicht nachkommen und dass sie irgendetwas beschönigen oder verheimlichen.
Das stimmt. Ich gehe allerdings davon aus, dass darüber berichtet würde, wenn sie denn Anzeige erstattet hätten.

 

Sie sind nicht nur Polizeibeamte mit all den verbundenen Pflichten, sondern sie haben als Polizeibeamte, insbesondere, wenn sie Zeugen so einer Straftat werden, auch Rechte.
Das ist unbestritten.

 

Kein Polizeibeamter ist verpflichtet, sofort und ohne eine weitere Prüfung eine Strafanzeige gegen einen Dritten zu erstatten, egal, ob es sich bei dem Täter um einen Polizeibeamten oder um eine Person handelt, zu der der Beamte nicht den geringsten Bezug hat.
Das halte ich auch für richtig. Wenn ich das jedoch als Schwachstelle beim Thema „interne Ermittlungen“ anführe, wird mir hier regelmäßig erzählt, dem sei nicht so.

 

Wen würdest Du denn mit solchen Ermittlungen betrauen?
Wie in vielen Diskussionen zuvor genannt: Mit den Leuten, die auch die Polizei rekrutiert (siehe Stichwort „Independent Police Complaints Commission“ )

 

Wie hättest Du Dich verhalten, wenn Du einer der Beamten vor Ort gewesen wärst?
Wenn der Kollege die dokumentierten Verletzungen verursacht hätte, hätte ich ihn angezeigt (und ihm am liebsten eins aufs Maul gegeben – sowas geht IMO gar nicht).

 

Viele Grüße, Pedro.

 

Ich habe bewußt erstmal auf eine Antwort verzichtet, weil ich zunächst ganz gern Deine auf Deine Frage erfahren wollte. Und Du hast mich auch nicht enttäuscht. Die Antwort fiel wie zu erwarten war aus. Leider stellst Du es viel zu pauschal dar. Denn ganz so "einfach", wie Du es hier zitierst bzw. darstellst, ist es nämlich nicht. Auch wenn Du es vllt. gern so sehen möchtest oder eben hättest.
Dann spiel doch mal den Erklärbären.

 

Du zitierst wohl eher aus einem ganz anderen Sinnzusammenhang und meinst, es würde auch hier passen. Tut es aber leider nicht.
Siehe oben.

 

Die Aussage von @Sobbel wie zitiert ist nicht falsch, denn bei vielem, was man dienstlich zu erledigen hat oder hätte, schwebt das besagte Damoklesschwert tatsächlich überm eigenen Haupt. Nur hier, und das wurde ja wohl auch schon dargelegt, eben nicht in Form einer Strafvereitelung im Amt.
Das Erstere glaube ich Dir gern. Das Zweitere wird mittlerweile auch vom Strafverteidiger des Opfers (natürlich parteiisch) ins Spiel gebracht. Das Argument der Gefahr der Strafvereitelung wird von „Euch Cops“ gern gebracht, wenn es denn passt. Warum passt es hier nicht?

 

Wo die erforderlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, kann (und sollte) man auch keine herbeidichten. Egal, um wen es sich handelt.
Erzähl das mal all denen, die alle Nase lang „Widerstände“ sehen und "beanzeigen".

 

Was mir auffällt: es wird immer betont, daß die Frau gefesselt war. So, als solle dies suggerieren, sie sei völlig wehrlos gewesen. Daß jemand so nicht wirklich großen Widerstand leisten kann, möchte ich bestätigen. Daß er aber völlig wehrlos sein soll und gar nichts mehr anzustellen wüßte, eher nicht.
Wüsstest Du Dich einer gefesselten Frau zu erwehren, ohne sie derart zu verletzen?

 

Damit habe ich keinerlei Problem.
Das habe ich erwartet.

 

Gruß, Pedro.

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Wüsstest Du Dich einer gefesselten Frau zu erwehren, ohne sie derart zu verletzen?

Ja, wüsste ich.

Ja, würde ich versuchen.

 

Könntest du dir vorstellen, dass es aber auch notwendig sein kann so hart zu zuschlagen?

Ich kann mir das nicht nur vorstellen, ich weiß sogar, dass das notwendig sein kann.

 

Kannst du dir vorstellen, dass meine Haltung, dass ich unter allen Umständen versuchen würde das anders zu lösen, falsch sein kann?

Ich weiß, dass ich damit auch falsch handel; nämlich unter dem Aspekt der größtmöglichen Eigensicherung. Durch diese Haltung riskiere ich Verletzungen.

Ich halte aber eien Faustschlag in das Gesicht für unschön. Aber ich schlage auch mit der Faust ins Gesicht, wenn das notwendig ist.

 

Es ist zumindest nicht so einfach, wie du es dir vorstellst.

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Ich habe bewußt erstmal auf eine Antwort verzichtet, weil ich zunächst ganz gern Deine auf Deine Frage erfahren wollte. Und Du hast mich auch nicht enttäuscht. Die Antwort fiel wie zu erwarten war aus. Leider stellst Du es viel zu pauschal dar. Denn ganz so "einfach", wie Du es hier zitierst bzw. darstellst, ist es nämlich nicht. Auch wenn Du es vllt. gern so sehen möchtest oder eben hättest.
Dann spiel doch mal den Erklärbären.

Meinst Du nicht auch, daß es wenig Sinn macht, jemandem etwas erklären zu wollen, der es naturgemäß/einstellungsbedingt anders sieht und gar nicht verstehen will? Hatten wir doch zurückliegend oft genug. Zudem wurden solche Versuche ebenso oft von diversen Leutchen hier verhohnepiepelt. Muß ich mir nicht antun. Zumal unser beider Ansichten eh ziemlich weit auseinanderliegen.

 

Siehe oben.

Dito. Letztlich auch der Grund, weshalb ich mich mittlerweile größtenteils aus diesen Diskussionen entfernt habe. Es macht wenig Sinn, mit Leuten diskutieren zu wollen, die an einer (vor allem sachlichen) Diskussion gar nicht interessiert sind. Damit bist nicht unbedingt Du gemeint, aber andere, die sich ja einen dummen Kommentar nur allzu oft nicht verkneifen konnten.

 

Das Erstere glaube ich Dir gern. Das Zweitere wird mittlerweile auch vom Strafverteidiger des Opfers (natürlich parteiisch) ins Spiel gebracht. Das Argument der Gefahr der Strafvereitelung wird von „Euch Cops“ gern gebracht, wenn es denn passt. Warum passt es hier nicht?

Die Verteidiger bringen oft irgendwas ins Spiel. Auch und sicherlich wohlwissend, weil es letztlich egal ist, ob es zutrifft oder nicht. Hauptsache, man trommelt erstmal wild herum. Hier paßt es offensichtlich nicht (wie bereits weiter oben angesprochen), da es an der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale fehlt. Und nein, ich selbst habe es nicht abgeklopft. Ich habe die entsprechende Aussage (von @sobbel? / nachteule?) einfach mal so übernommen.

 

Erzähl das mal all denen, die alle Nase lang „Widerstände“ sehen und "beanzeigen".

Ich bin weder die Mami noch der Aufpasser oder Vorgesetzte von jenen, die solches vllt in vorgeworfener Form tun. Wobei man in diesen Fällen auch überlegen sollte, ob es aus deren Sicht nicht doch zunächst ein Widerstand und die Anzeige daher auch gerechtfertigt war. Wenn das ein Richter später anders sieht, muß das vorherige Handeln nicht "falsch" gewesen sein.

 

Wüsstest Du Dich einer gefesselten Frau zu erwehren, ohne sie derart zu verletzen?

Ich spreche hier nur für mich und kann daher mit Ja antworten. Dies aber auch schon deshalb, weil ich von Natur aus ein eher defensiv eingestellter Typ bin.

 

Das habe ich erwartet.

Auch damit habe ich kein Problem.

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Wüsstest Du Dich einer gefesselten Frau zu erwehren, ohne sie derart zu verletzen?

Ja, wüsste ich.

Na also, geht doch. Worüber diskutieren wir dann?

Naja, z.b. darum, dass es auch im Rahmen der Notwehr oder rechtmäßigen Amtshandlung gerechtfertigt sein kann, dass man solche Schläge / Schlag sich in Situationen vorstellen kann, dass man Menschen nicht vorverurteilen sollte, dass das Verhalten der Terresa unter aller Sau war, dass hier nichts vertuscht wurde...

 

Ach und nochwas: ich sagte zwar, dass ich mich anders wehren würde, dass ist aber nur aus der Ferne, hier im Internet so gesagt. Es ist immer leichter von ganz weit eine Meinung zu haben, als wenn man in der Situation ist.

Aus der Ferne betrachtet würde ich auch anders über meine durchgeführten Zwangsanwendungen schreiben. Real habe ich auch schon mit der Faust ins Gesicht schlagen müssen.

Und ich sagte auch, dass das aus anderen Gesichtspunkten auch falsch sein kann, wenn man sich zu gering wehrt. Aber ich kann mit der Kritik leben. Was wiederum heißt, dass die These sich kräftig zu wehren legitimiert ist - und auch das ist gut so.

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@PedroK

 

Ich löse mich in solchen Situationen (Widerstand / Angriff) wenn das möglich ist und ich greife dann auch zum Pfefferspray.

 

Meinst du das ist besser?

 

Es gibt massive Kritiker von Pfefferspray.

Ohne Pfefferspray können solche Verletzungen entstehen.

 

Wobei ich vermute, dass ich gegen eine gefesselte Frau in der Zelle kein Pfefferspray eingesetzt hätte.

 

 

Ich war übrigens nicht bei dem Fall dabei aber nach dem was ich gelesen habe, hätte die Frau im Fahrzeug von mir eingesteckt, so dass es zu der Zellensituation vermutlich gar nicht gekommen wäre.

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Guest PedroK
Meinst Du nicht auch, daß es wenig Sinn macht, jemandem etwas erklären zu wollen, der es naturgemäß/einstellungsbedingt anders sieht und gar nicht verstehen will?
Naja, Du hast mich zum Beispiel mit guten Argumenten davon überzeugt, dass es nicht fair ist, Prügel-Cops wegen einer Entgleisung gleich aus dem Dienst zu entfernen.

 

Zumal unser beider Ansichten eh ziemlich weit auseinanderliegen.
Ich hoffe, dass dem (in Bezug auf den diskutierten Fall) nicht so ist.

 

Damit bist nicht unbedingt Du gemeint, aber andere, die sich ja einen dummen Kommentar nur allzu oft nicht verkneifen konnten.
Ich stimme zu, vermute aber, dass wir unterschiedliche Personen meinen :D.

 

Die Verteidiger bringen oft irgendwas ins Spiel. Auch und sicherlich wohlwissend, weil es letztlich egal ist, ob es zutrifft oder nicht. Hauptsache, man trommelt erstmal wild herum.
Daher schrieb ich ja „parteiisch“. Aber vielleicht nicht zwingend falsch.

 

Hier paßt es offensichtlich nicht (wie bereits weiter oben angesprochen), da es an der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale fehlt.
Ebenda bin ich anderer Ansicht.

 

Wobei man in diesen Fällen auch überlegen sollte, ob es aus deren Sicht nicht doch zunächst ein Widerstand und die Anzeige daher auch gerechtfertigt war.
Ungefähr in der Ecke liegt Euer Problem.

 

Ich spreche hier nur für mich und kann daher mit Ja antworten.
Ich meine, jeder Polizist sollte diese Frage mit „Ja“ beantworten können.

 

Gruß, Pedro.

 

Naja, z.b. darum, dass es auch im Rahmen der Notwehr oder rechtmäßigen Amtshandlung gerechtfertigt sein kann, dass man solche Schläge / Schlag sich in Situationen vorstellen kann,
Wenn es im Rahmen einer „rechtmäßigen Amtshandlung“ gerechtfertigt wäre, eine einspaarundsechzig große, gefesselte Frau derartig zu „behandeln“, dann stimmt was mit der „rechtmäßgen Amtshandlung“ nicht.

 

Ich war übrigens nicht bei dem Fall dabei aber nach dem was ich gelesen habe, hätte die Frau im Fahrzeug von mir eingesteckt...

Wie jetzt? Migrantin? Oder was meinst Du?
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Hallo, PedroK,

 

Da möchte ich Dich doch noch einmal bitten, Dir die verschiedenen Artikel der SZ zu Gemüte zu führen. Das „Opfer“ bekommt Hausbesuche und darf Haarproben abgeben, der Kollege Schläger wird erst nach vier Monaten aus dem Dienst genommen, der Innenminister quasselt Seltsames über das Opfer im Landtag etc. etc.

das hat nichts mit Schmuh oder ähnlichem zu tun.

 

Die Artikel habe ich jetzt nicht extra noch mal alle gelesen, aber wenn ich mich richtig erinnere, wurde die Frau in einem anderen Verfahren bzw, einer Vernehmung belastet, dass sie etwas mit Drogen zu tun hat.

 

Des Weiteren bestand, wenn ich nicht falsch liege, der Verdacht, dass sie zum Tatzeitpunkt unter BTM - Einfluss stand.

 

Die Haarprobe dürfte dazu dienen, zumindest zu klären, ob sie BTM - Konsumentin ist.

 

Zur Suspendierung des Beamten:

 

Diese Dauer hat nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun sondern hängt damit zusammen, dass dienstrechtliche Ermittlungen sehr zeitaufwändig sein können.

 

Das führt regelmäßig und nicht nur in diesem Fall dazu, dass disziplinarische Maßnahmen oft erst sehr viel später nach der eigentlichen Tat getroffen werden.

 

Das stimmt. Ich gehe allerdings davon aus, dass darüber berichtet würde, wenn sie denn Anzeige erstattet hätten.

Warum sollte so etwas extra veröffentlicht werden?

 

Das wird als Selbstverständlichkeit betrachtet und es wird allenfalls darauf eingegangen, wenn die Beamten dies schuldhaft unterlassen haben.

 

Es würde auch reichen (und es wäre der Normalfall), wenn nur einer der Beamten Anzeige erstattet und die anderen als Zeugen genannt hat und trotzdem würde so etwas nicht extra in der Presse erwähnt.

 

Das halte ich auch für richtig. Wenn ich das jedoch als Schwachstelle beim Thema „interne Ermittlungen“ anführe, wird mir hier regelmäßig erzählt, dem sei nicht so.

Daran würde auch eine interne Ermittlungsgruppe nicht das geringste ändern.

 

Es ist doch wurscht, bei wem die Beamten eine Anzeige erstatten: Geht aus ihrer Sachverhaltsschilderung hervor, dass sie möglicherweise ebenfalls etwas falsch gemacht haben, werden Ermittlungen gegen sie eingeleitet.

 

D. h. im Umkehrschluss: Besteht auch nur die geringste Gefahr, sich selbst zu belasten, tun die Beamten gut daran, zunächst einen anwaltlichen Rat einzuholen und erst dann Anzeige zu erstatten und dann ist es egal, ob sie zu einer anderen Dienststelle, direkt zur Staatsanwaltschaft oder zu einer internen Ermittlungsbehörde gehen.

 

Wie in vielen Diskussionen zuvor genannt: Mit den Leuten, die auch die Polizei rekrutiert (siehe Stichwort „Independent Police Complaints Commission“ )

In diesen Diskussionen wurde Dir aber auch schon erklärt, dass in so einer Kommission zwangsläufig auch Polizeibeamte anwesend sein müssen.

 

Warum sollte man so einer Kommission mehr trauen können, als anderen Beamten?

 

Was hätte so eine Kommission anders gemacht als der oder die Ermittler im vorliegenden Fall?

 

Wenn der Kollege die dokumentierten Verletzungen verursacht hätte, hätte ich ihn angezeigt (und ihm am liebsten eins aufs Maul gegeben – sowas geht IMO gar nicht).

Punkt 1 und 3: Volle Zustimmung.

 

Die Frage bei Punkt 1 ist: Hättest Du, mit dem Wissen, dass man Dir möglicherweise aus der Sache auch einen Strick dreht, sofort und ohne nachzudenken Anzeige erstattet oder hättest Du auch erst einmal einen Anwalt oder andere kompetente Berater befragt, vor Allem, wenn Du genau wüsstest, dass sich durch eine zeitliche Verzögerung nicht das Geringste ändert?

 

Zu Punkt 2: In dem Fall wärst Du nicht einen Deut besser als der schlagende Kollege.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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