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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Gegen welches Gesetz hat der Tippgeber verstoßen, der aufgrund seiner Rechts - Links - Schwäche Rechts und Links verwechselt hat?

Dringen die in die Wohnung ein?

 

Wenn nicht nachweislich absichtlich eine falsche Anschrift angegeben wurde, wirst Du hier wohl niemanden finden, der sich strafbar gemacht hat und wenn doch, dann wegen einer Fahrlässigkeit.

Wenn Personen die nicht zu den gesuchten Personen gehören verletzt und gefesselt werden, in deren Räume eingedrungen wird, halte ich es schon für strafbar, auch wenn es aus Fahrlässigkeit geschieht. Wobei bei den Verletzungen es sich um Vorsatz handelt.

 

Nicht jeder Einsatz wird wochenlang vorbereitet; oft sind es auch ad hoc - Einsätze.

Die merkwürdigerweise selten so aus dem Ruder laufen wie die geplanten Einsätze.

 

Traurig und unverständlich ist es allerdings, wenn diejenigen, deren Wohnung fälschlicherweise gestürmt wurde, auf den Kosten für die Reparaturen sitzen bleiben.

Weil eben keiner etwas falsch gemacht haben will.

 

MfG.

 

hartmut

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Dringen die in die Wohnung ein?
Wahrscheinlich nicht. Aber nochmal: gegen welches Gesetz hat nun bitte genau wer verstoßen?

 

Wenn Personen die nicht zu den gesuchten Personen gehören verletzt und gefesselt werden, in deren Räume eingedrungen wird, halte ich es schon für strafbar, auch wenn es aus Fahrlässigkeit geschieht. Wobei bei den Verletzungen es sich um Vorsatz handelt.
Dafür hast Du sicher so das eine oder andere Urteil, oder? Nicht? Also Quatsch.

 

Die merkwürdigerweise selten so aus dem Ruder laufen wie die geplanten Einsätze.
Ich kann irgendwie gerade nicht glauben, daß Du da den Überblick hast.

 

Nicht das ich irgendwas für die fehlerhafte Vorgehensweise des SEK oder ähnlicher Einheiten übrig hätte, aber deshalb bleibt Unsinn trotzdem Unsinn.

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Wie kommst Du darauf?

Hältst Du deine Kollegen für so naiv das wenn sie zulangen das sie Glauben das es ohne Verletzungen abgeht?

Die üben doch zur Genüge um zu wissen was bei Gewaltanwendung passiert.

 

MfG.

 

hartmut

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Im Grunde brigt alles Schreiben nichts, ihr habt da eure Meinung und die wird sich auch nicht ändern.
Sorry, aber den Schuh ziehe ich mir nicht an. Ich lasse mich gerne überzeugen, warum man jemand, der "nur" jemand mit einer Waffe bedroht hat, unbedingt und absolut nachts mit dm SEK in seiner Wohnung dingfest machen muss. Sogar wenn die Möglichkeit besteht, nicht die richtige Wohnung zu stürmen, weil sie evtl. nicht beschriftet ist.

Aber: Ich bin tatsächlich nicht bereit mein Rechtsempfinden am Eure Polizeipraxis anzupassen. Umgekehrt wäre es richtig, so ich da überhaupt repräsentativ wäre.

 

Das stimmt. Aber wo lag der Fehler? Wäre es im konkreten EInsatzgeschehen möglich gewesen, vor Erstürmen der Wohnungden Fehler, von wem auch immer er gemacht wurde, zu erkennen?
Also wenn das einer von uns beiden wissen könnte, dann wohl viel schwieriger ich. Also warum stellst Du mir diese Frage?

 

Nachts und in zeitlich dringlichen Lagen ist das nicht so problemlos möglich wie tagsüber am Schreibtisch, wenn man alle Zeit der Welt hat
Also ich glaube ja nicht, dass das SEK unbedingt nachts da auftauchen muss. Das ist eher in der Taktik begründet, als in der Notwendigkeit. Nur ist es für die Taktik notwendig und damit wird die Taktik ihrerseits notwendig. Es ist nun abslolut nicht die Schuld Dritter, dass das SEK gerne zu Zeiten auftaucht, wo die Informationslage schwer zu verbessern ist, wenn man auf Schwierigkeiten stößt.

Es ist auch zu lesen, dass der Vorfall mit der Bedrohung am Samstag 20.30 Uhr gewesen ist. DIe Meldung auf SPON ist von Samstag und Pedro hat das gestern um 18.23 Uhr hier gepostet. So eilig war es also, dass es eine Woche inkl Amtsgerichtsbechluss dauern konnte, dass man unbedingt sofort und eindringen musste? Durchsuchen geht ja nachts sowieso besser.

.

Weil zum Zeitpunkt der Fesselung noch davon ausgegangen wurde, dass der Gefesselte der gesuchte ist.
Die vom SEK werden doch da wohl nicht hinfahren ohne zu wissen wen sie suchen?

 

Und da das SEK nicht kommt, wenn es um einen kleinen Hühnerdieb geht sondern üblicherweise dann gerufen wird, wenn von der Zielperson eine überdurchschnittliche Gefahr ausgeht, ist es völlig normal, dass man erst fesselt und dann fragt.
Also wie sich so in den Berichten das liest, ist das einer, der lediglich telefonisch beschuldigt wurde, jemand mit einer Waffe bedroht zu haben. Also wenn das schon reicht, um das SEK zu rufen, weiß ich auch nicht, wozu die "normalen" Polizisten sich noch für fähig halten.

 

Das mag für den geneigten Tatort- und Cobra11-Schauer ungewöhnlich zu sein, aber die, die die Realität nicht kennen neigen immer gerne dazu, bei verständlichen Fehlern jegliches Verständnis vermissen zu lassen...
Ich kann keinen verständlichen Fehler entdecken. Für wen soll ich denn genau Verständnis aufbringen? Den EMA-Abfrager, den EMA-Angestellten, den Richter, die Polizisten, die das SEK zur Hilfe gerufen haben, das SEK?
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Alleine aus taktischen Gründen wird man Nachts keine Durchsuchung durchführen. Dem steht der 105 StPO entgegen. Also kann man davon ausgehen, dass in dem Zeitungsbericht nicht alle Informationen waren und sollte sich die Frage stellen, was sonst noch fehlt.

 

Gruß

Goose

 

Und was hast du mit dem EMA? Da steht, in welchem Haus man wohnt, aber nicht, in welcher Wohnung.

 

Gruß

Goose

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Hältst Du deine Kollegen für so naiv das wenn sie zulangen das sie Glauben das es ohne Verletzungen abgeht?

Die üben doch zur Genüge um zu wissen was bei Gewaltanwendung passiert.

Also ist es nur eine billige Annahme bzw. Unterstellung Deinerseits. Dachte ich mir. Ich halte die Kollegen aber für so gut ausgebildet, trainiert und professionell, daß sie zwar um die Möglichkeit einer Verletzung wissen, sie ggf. auch billigend in Kauf nehmen (müssen), sie aber genauso nach Möglichkeit zu vermeiden versuchen. Sie gehen aber ganz sicher nicht mit dem Vorsatz an die Person heran, diese verletzen zu wollen.

 

P.S.: nicht jede Gewaltanwendung hat automatisch Verletzungen zur Folge.

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daß sie zwar um die Möglichkeit einer Verletzung wissen, sie ggf. auch billigend in Kauf nehmen (müssen),

Ja, und was erklärt mir ein Richter sollte ich mal eine Körperverletzung billigend in kauf nehmen?

 

Lies doch mal selber welche Verletzungen die Opfer davon tragen. Mit Opfer bezeichne ich jetzt nur mal diejenigen welche keine Straftaten begangen, aber durch solche Einsätze verletzt wurden. Nur mal so zur Erinnerung, die Polizei ist eigentlich dazu da unschuldige Bürger zu beschützen, schon vergessen?

 

Kleines Beispiel

Plötzlich flogen zwei Blendgranaten durchs Fenster. Die zweite sei gezielt nach der auf dem Sofa sitzenden 52-Jährigen geworfen worden, sagt deren Anwalt Marcus Becker heute.

 

Das Wurfgeschoss landete zwischen den Polstern in der Sofaritze und explodierte. Die Frau erlitt eine faustgroße Wunde im Gesäßbereich.

....................

Ein ärztliches Attest bescheinigt der 52-Jährigen die schweren Verletzungsfolgen. Die zehn mal 15 Zentimeter große Wunde verursache ihr noch heute Schmerzen beim Sitzen und Gehen, außerdem hinke die Frau seitdem. Wie Becker den Akten entnommen hat, behauptet die Polizei, dass sich die Betroffene in eine Glasscherbe gesetzt habe. „Die Art der Verletzung kann aber nicht durch eine Glasscherbe hervorgerufen worden sein.“ Laut Attest wurden in der Wunde Plastiksplitter gefunden.

http://www.merkur-on...ro-1477126.html

 

Nennt man dann wohl billigend in kauf nehmen, wenn die Mutti einen heißen Hintern bekommt. War sicher keine Absicht Muttis Hintern in Luft zu jagen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ja, und was erklärt mir ein Richter sollte ich mal eine Körperverletzung billigend in kauf nehmen?

Och, ich denke, er wird Dir den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen erklären.

 

Lies doch mal selber welche Verletzungen die Opfer davon tragen. Mit Opfer bezeichne ich jetzt nur mal diejenigen welche keine Straftaten begangen, aber durch solche Einsätze verletzt wurden. Nur mal so zur Erinnerung, die Polizei ist eigentlich dazu da unschuldige Bürger zu beschützen, schon vergessen?

Nö, nicht vergessen. Im Regelfall schützt er den Bürger auch. Aber wo Menschen agieren, geschehen auch mal Fehler. Wie Goose schon sagte: wo das SEK aufschlägt, handelt es sich nach unseren Erkenntnissen nicht um kleine Eierdiebe. Da wird nunmal erst gesichert und dann gefragt.

 

Plötzlich flogen zwei Blendgranaten durchs Fenster. Die zweite sei gezielt nach der auf dem Sofa sitzenden 52-Jährigen geworfen worden, sagt deren Anwalt Marcus Becker heute.

Natürlich sagt der Anwalt das. Und wenn der Anwalt das sagt, muß es ja auch ganz genau so gewesen sein.

 

Ich sage dazu nur: Blödsinn!

 

Das Wurfgeschoss landete zwischen den Polstern in der Sofaritze und explodierte. Die Frau erlitt eine faustgroße Wunde im Gesäßbereich.

Hübscher Zufall.

 

Nennt man dann wohl billigend in kauf nehmen, wenn die Mutti einen heißen Hintern bekommt. War sicher keine Absicht Muttis Hintern in Luft zu jagen.

Wenn Du mir jetzt noch verrätst, wie man es bewußt hinbekommen soll, die Blendgranate genau in die Sofaritze und UNTER das Hinterteil der Mutti zu werfen.... bin gespannt.

 

Was die Verletzung betrifft: die wird wohl kaum getürkt sein. Was die noch andauernden Schmerzen, hinken etc. hingegen betrifft, naaaaja.... manches kann man halt auch ärztlicherseits nicht genau nachweisen. Wenn der Patient gut schauspielern kann......

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Och, ich denke, er wird Dir den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen erklären.

Der wird mir deutlich machen was der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatz ist, ausführlich im Urteil erklärt.

 

Nö, nicht vergessen. Im Regelfall schützt er den Bürger auch. Aber wo Menschen agieren, geschehen auch mal Fehler. Wie Goose schon sagte: wo das SEK aufschlägt, handelt es sich nach unseren Erkenntnissen nicht um kleine Eierdiebe. Da wird nunmal erst gesichert und dann gefragt.

Der beste Schutz dürfte sein, jeglichen Kontakt mir der Polizei vermeiden, hilft aber auch nicht immer. Und Fehler geschehen nicht mal so einfach, egal was @Goose sagt, es werden Leute verletzt die nicht mal Eier gestohlen haben. Da wird erst mal alles niedergemacht, und erst dann wird vielleicht mal darüber nachgedacht ob das Handeln nicht doch so ist wie der Gesetzgeber es wünscht wie mit seinen Bürgern umgegangen werden soll. Ist ja dank Maske kein Problem wenn was schief läuft. Aber Eigenschutz geht natürlich vor dem Schutz Unschuldiger.

 

Natürlich sagt der Anwalt das. Und wenn der Anwalt das sagt, muß es ja auch ganz genau so gewesen sein.

 

Ich sage dazu nur: Blödsinn!

Und ich sage, der Anwalt wird sich hüten falsche Behauptungen aufzustellen. Der dürfte bessere Einblicke in den Ablauf haben.

 

Hübscher Zufall.

Aber natürlich wird sowas niemals in Richtung von Personen geworfen.

 

Wenn Du mir jetzt noch verrätst, wie man es bewußt hinbekommen soll, die Blendgranate genau in die Sofaritze und UNTER das Hinterteil der Mutti zu werfen.... bin gespannt.

Das es gerade den Hintern getroffen hat war wohl Zufall, es hätte auch das Gesicht verletzen können mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die hätte nur auf dem Sofa liegen müssen.

 

Erkläre mir aber mal, warum soll die Mutti in eine Glasscherbe gesessen sein, wenn doch die Verletzung eindeutig ist? Was wollte die Polizei damit bezwecken?

 

Was die Verletzung betrifft: die wird wohl kaum getürkt sein. Was die noch andauernden Schmerzen, hinken etc. hingegen betrifft, naaaaja.... manches kann man halt auch ärztlicherseits nicht genau nachweisen. Wenn der Patient gut schauspielern kann......

Kannst Du dich noch an Schmerzensgeld an einen Polizisten wegen Stecknadelkopf großen Abschürfung erinnern, oder Schmerzensgeld an zwei Polizisten weil einer in die Beine geschossen hat. Lange Dienstunfähigkeit und einer sogar deswegen frühzeitig in Pension? Parallelen darfst Du selber ziehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Och, ich denke, er wird Dir den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen erklären.

Der wird mir deutlich machen was der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatz ist, ausführlich im Urteil erklärt.

 

Das glaube ich weniger, das waere einfach zuviel der Muehe. Er wird Dir in wenigen und klaren Saetzen verdeutlichen, dass Du ueberhaupt nicht - nicht einmal ansatzweise - das Recht hast, eine KV billigend in Kauf zu nehmen, weder fahrlaessig noch vorsaetzlich. Das Urteil wird dementsprechend negativ fuer dich ausfallen.......

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Hat er gut gemacht! Er zeigte mir die Ignore-Funktion, auf das ich vor Dummschwall geschützt werde...

Diese Funktion ist nur mäßig effektiv. Erstens sieht man trotzdem, dass derjenige einen Beitrag verfasst hat und zweitens werden Zitate aus ignorierten Beiträgen in richtigen Beiträgen natürlich nicht versteckt.
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Möglicherweise solltest du darüber nachdenken Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Sagt der Trinker zum Raucher: "Hör doch mit dem Rauchen auf, ist doch so schädlich".

 

Der Tag fängt gut an.

snb

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Alleine aus taktischen Gründen wird man Nachts keine Durchsuchung durchführen.

Wenn man es sich aussuchen kann aber wohl lieber als tagsüber. Und dass die Taktik die man für besser hält die Begehrlichkeit nach Umständen, die sie erfordern fördert.

Man kann es sich aber nicht aussuchen. Nachts um 1 Uhr lässt der § 105 StPO eine Durchsuchung alleine aus taktischen Gründen nicht zu, da muss noch mehr gewesen sein, was jedoch aus dem Artikel nicht hervorgeht.

 

Gruß

Goose

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Muss ja nicht immer SEK sein.

Die "normale" Polizei kann es besser. Jedenfalls so das es keine Verletzte gibt.

 

"Wir hörten, dass da jemand die Treppe zu unserer Wohnung im ersten Stockwerk hinaufging, Licht wurde nicht eingeschaltet", erzählt Manfred Nowicki. Im Wohnzimmer seien er und seine Frau dann auf drei Polizisten gestoßen, die einen "sehr unruhigen" Hund dabei gehabt und sie mit Taschenlampen angeleuchtet hätten. "Wir haben einen riesigen Schrecken bekommen und wussten überhaupt nicht, was los war", schildert der 61-Jährige.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/moers/nachrichten/polizei-in-der-falschen-wohnung-1.3040232

 

Immerhin

Nachdem dann in dem Haus nebenan ein Tatverdächtiger festgenommen worden sei, hätten die Beamten erneut die Wohnung der Eheleute Nowicki aufgesucht, ihnen den Sachverhalt geschildert und sich auch für den Einsatz in ihrer Wohnung entschuldigt. Man habe ihnen erläutert, dass man aufgrund des ungenauen Hinweises zu ihnen gekommen sei und dass man jetzt einen Tatverdächtigen festgenommen habe.

 

Bei den Polizisten könnten doch mal verschiedene SEKs Nachhilfe bekommen.

 

MfG.

 

hartmut

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Servus,

 

dass Fehler passieren, kann immer und überall vorkommen. Naturgesetz wäre eigentlich, daß man aus Fehlern lernt.

 

Dies ist aber bei der Polizei scheinbar nicht der Fall. Denn derartige Vorfälle, daß falsche Wohnungen gestürmt werden, oft mit erheblichem Sachschaden und auch verletzten, bzw. misshandelten Unbeteiligten, kommen doch in mehr oder regelmässigen Abständen vor.

 

Erschwerend kommt noch dazu, daß die Behörden oft genug versuchen, die Schuld an ihrem eigenen Versagen den unschuldig zum Handkuss gekommenen anzulasten (Türe nicht gleich geöffnet, sich bei der Fesselung gewehrt etc.) und diese gleich mit Strafanzeigen überschütten.

 

Und Schadenersatz für beschädigtes Eigentum wird oft erst nach langwierigen und kostspieligen Prozessen geleistet.

 

Eine Schande das Ganze..........

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Wie ist denn der Fall mit der falschen Wohnung eigentlich ausgegangen?

Welcher Fall, sind ja einige.

Der in Rollshausen?

Im Kommentar, der Originaltext ist vom Eichsfelder Tageblatt nur gegen Geld zu sehen.

Es wird zunächst die falsche Wohnung durchsucht * Anschließend wird die richtige Wohnung durchsucht, dabei aber äußerst brutal vorgegangen * Es wird keine Waffe gefunden, der Vorwurf der Bedrohung erhärtet sich nicht. * Vielmehr rückt der Anrufer, der im selben Haus wohnt, immer mehr ins Zwielicht und versucht Tageblatt-Mitarbeiter einzuschüchtern. *

http://www.abendzeit...7ea87f6158.html

 

So wie es aussieht hat es da überhaupt keine Bedrohung gegeben.

 

Mir ist kein Fall bekannt wo der Gesuchte stiften gegangen ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Und ich sage, der Anwalt wird sich hüten falsche Behauptungen aufzustellen. Der dürfte bessere Einblicke in den Ablauf haben.

Bitte was? Anwälte stellen regelmäßig falsche Behauptungen auf. Das ist deren täglich Brot. Nur, daß sie versuchen es so aussehen zu lassen, als entsprächen ihre falschen Behauptungen der Realität.

 

Aber natürlich wird sowas niemals in Richtung von Personen geworfen.

Ganz genau. Das wird es auch nicht.

 

Das es gerade den Hintern getroffen hat war wohl Zufall, es hätte auch das Gesicht verletzen können mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die hätte nur auf dem Sofa liegen müssen.

Genau. Zufall. Und war auf ganzer Linie.

 

Erkläre mir aber mal, warum soll die Mutti in eine Glasscherbe gesessen sein, wenn doch die Verletzung eindeutig ist? Was wollte die Polizei damit bezwecken?

Zweck (IMO): daß man für den Körperschaden ggf. nicht aufkommen muß. Denn manche Zeitgenossen fügen sich auch gern mal selbst ein paar Verletzungen zu (im Nachhinein) und behaupten später, daß die Polizei ihnen diese zugefügt hat.

 

Kannst Du dich noch an Schmerzensgeld an einen Polizisten wegen Stecknadelkopf großen Abschürfung erinnern, oder Schmerzensgeld an zwei Polizisten weil einer in die Beine geschossen hat. Lange Dienstunfähigkeit und einer sogar deswegen frühzeitig in Pension? Parallelen darfst Du selber ziehen.

Nö. Es reicht wohl schon, wenn Du solche ziehst.

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Erkläre mir aber mal, warum soll die Mutti in eine Glasscherbe gesessen sein, wenn doch die Verletzung eindeutig ist? Was wollte die Polizei damit bezwecken?
Zweck (IMO): daß man für den Körperschaden ggf. nicht aufkommen muß. Denn manche Zeitgenossen fügen sich auch gern mal selbst ein paar Verletzungen zu (im Nachhinein) und behaupten später, daß die Polizei ihnen diese zugefügt hat.

 

Stimmt. Ich kenne auch einen Fall, wo eine Frau auf der Polizeiwache mehrfach mit dem Kopt gegen die Wand gerannt ist. Anschließend hat sie behauptet, die Polizisten hätten sie gegen die Wand gehauen.

 

Siehe ARD panorama Beitrag Minute 5:15 bis 6:30

[media=]http://www.youtube.com/watch?v=mRw4ttzepb8[/media]

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Bitte was? Anwälte stellen regelmäßig falsche Behauptungen auf. Das ist deren täglich Brot. Nur, daß sie versuchen es so aussehen zu lassen, als entsprächen ihre falschen Behauptungen der Realität.

Aber sicher sagen Polizisten die Wahrheit, wenn sie behaupten, eine 10x15cm große Wunde, gespickt mit Kunststoff, entsteht wenn man sich in eine Glasscherbe setzt. Ganz sicher würden Polizisten niemals lügen wenn es um die eigenen Interessen geht.

 

Ganz genau. Das wird es auch nicht.

Niemals würde die Polizei Waffen gegen Unschuldige einsetzen.

 

Genau. Zufall. Und war auf ganzer Linie.

Aber ganz sicher, könnte ja ein schlechtes Bild abgeben. Die Blendgranate ist ganz sicher dem Cop aus der Hand gerutscht. Ganz sicher sogar.

 

Zweck (IMO): daß man für den Körperschaden ggf. nicht aufkommen muß. Denn manche Zeitgenossen fügen sich auch gern mal selbst ein paar Verletzungen zu (im Nachhinein) und behaupten später, daß die Polizei ihnen diese zugefügt hat.

Aber ganz sicher, und zwar in der Zeit als sie fixiert auf dem Boden gelegen ist, hat sie die Blendgranate unter ihren Hintern geschoben. Oder waren es diejenigen welche die Frau ins Krankenhaus gebracht haben? Und aus welchem Grund wurde die Frau überhaupt gefesselt? Wieso wurde ihr Verlangen nach einem Arzt nicht entsprochen? Das irgendwas gegen die Frau vorlag habe ich nirgends gelesen.

 

Du kannst mir doch ganz sicher auch sagen woher die Frau die Blendgranate gehabt hat, wenn sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat.

http://www.augsburge...id17270181.html

Nö. Es reicht wohl schon, wenn Du solche ziehst.

Dann ist ja gut wenn mir diese Schlüsse erlaubt sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Bitte was? Anwälte stellen regelmäßig falsche Behauptungen auf. Das ist deren täglich Brot.

 

 

Natürlich.

 

Denn Anwälte sind ja nix anderes als die Komplizen der Verbrecher...... :sneaky: :sneaky:

 

... und zusätzlich noch "Volljuristen". Für manche Berufsstände eine dämonische Konstellation.

 

Gruss nach Austria

snb

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Ich weiß, es klingt unglaublich, aber es gibt Menschen, die handeln sehr komisch.

 

Stell Dir vor, die würden auch noch komisch schreiben.

 

Chaostheoretisch grüsst

snb

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Aber sicher sagen Polizisten die Wahrheit, wenn sie behaupten, eine 10x15cm große Wunde, gespickt mit Kunststoff, entsteht wenn man sich in eine Glasscherbe setzt. Ganz sicher würden Polizisten niemals lügen wenn es um die eigenen Interessen geht.

Nun lenk mal nicht ab. DU hast behauptet, die Anwälte würden keine falschen Behauptungen aufstellen. Und das versuchst Du nun auf diese billige Art und Weise zu untermauern. Schwach, Hartmut, äußerst schwach!

 

Niemals würde die Polizei Waffen gegen Unschuldige einsetzen.

Auch hier lenkst Du wieder ab. Bleib mal beim konkreten Fall bzw. belege mal bitte Deine Behauptung, Blendgranaten würden u.a. gezielt auf Menschen geworfen. Kannst Du nicht? Tja, das dachte ich mir.

 

Aber ganz sicher, könnte ja ein schlechtes Bild abgeben. Die Blendgranate ist ganz sicher dem Cop aus der Hand gerutscht. Ganz sicher sogar.

Belege, daß es Absicht war.

 

Aber ganz sicher, und zwar in der Zeit als sie fixiert auf dem Boden gelegen ist, hat sie die Blendgranate unter ihren Hintern geschoben. Oder waren es diejenigen welche die Frau ins Krankenhaus gebracht haben? Und aus welchem Grund wurde die Frau überhaupt gefesselt? Wieso wurde ihr Verlangen nach einem Arzt nicht entsprochen? Das irgendwas gegen die Frau vorlag habe ich nirgends gelesen.

Ich weiß, daß Du das nicht einsehen magst. Aber es ist nunmal so, daß ein SEK die Zielpersonen fixiert. Und zwar so, daß diese keine Gegenwehr leisten können. Da das idR recht schnell geht bzw. schnell gehen muß, ist es oftmals kaum zu vermeiden, daß auch Verletzungen zugefügt werden. Soviel zur Fesselung. Kapier es oder laß es. Ist mir letztlich aber auch wurscht.

Ob sie nach einem Arzt verlangte, weil ich nicht. Ob diesem Wunsch ggf. entsprochen wurde, ebensowenig. Später läßt sich vieles behaupten. Soweit mir bekannt wird ein Arzt gerufen, wenn jemand verletzt wurde. Entweder am Einsatzort oder später z.B. auf der Wache. Nicht selten ist bereits ein Sani-Team schon von vornherein vor Ort. Soweil zum Arzt.

Ob was gegen sie vorlag oder nicht, ist im Moment des Zugriffs unerheblich.

Und nochmals: wie bitte schön soll denn eine Blendgranate unter das den Hintern der Frau gelangt sein? Brandwunden kann man sich übrigens auch später und auf andere Art und Weise zufügen.

 

Du kannst mir doch ganz sicher auch sagen woher die Frau die Blendgranate gehabt hat, wenn sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat.

Siehe oben. Ob die Verletzungen von einer Blendgranate herrührten, konnte ich nirgendwo lesen.

 

Dann ist ja gut wenn mir diese Schlüsse erlaubt sind.

Du kannst Schlüsse ziehen so viel Du willst.

 

Denn Anwälte sind ja nix anderes als die Komplizen der Verbrecher...... :sneaky: :sneaky:

Nö. Aber sie versuchen ihre Mandanten auf jedwede Art und Weise rauszuboxen.

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Nun lenk mal nicht ab. DU hast behauptet, die Anwälte würden keine falschen Behauptungen aufstellen. Und das versuchst Du nun auf diese billige Art und Weise zu untermauern. Schwach, Hartmut, äußerst schwach!

Noch schwächer von dir.

Deine Behauptung war "Bitte was? Anwälte stellen regelmäßig falsche Behauptungen auf. Das ist deren täglich Brot." Und da dürfte der Hinweis das nicht nur Anwälte lügen legitim sein.

 

Auch hier lenkst Du wieder ab. Bleib mal beim konkreten Fall bzw. belege mal bitte Deine Behauptung, Blendgranaten würden u.a. gezielt auf Menschen geworfen. Kannst Du nicht? Tja, das dachte ich mir.

Es ist die Aussage der Frau, und ich habe da keinen Grund, schon wegen den Verletzungen, daran zu zweifeln. Zudem traute ich bisher denen vom SEK zu das sie ihre Spielzeuge fachgerecht einsetzen können. Du etwa nicht?

 

Belege, daß es Absicht war.

Versuche mal einem Polizisten etwas zu belegen. Meinst da hat einer von dem Team etwas gesehen? Belege doch Du mal das es keine Absicht war. Kannste eben nicht.

 

Ich weiß, daß Du das nicht einsehen magst. Aber es ist nunmal so, daß ein SEK die Zielpersonen fixiert. Und zwar so, daß diese keine Gegenwehr leisten können. Da das idR recht schnell geht bzw. schnell gehen muß, ist es oftmals kaum zu vermeiden, daß auch Verletzungen zugefügt werden. Soviel zur Fesselung. Kapier es oder laß es. Ist mir letztlich aber auch wurscht.

Du solltest manchmal versuchen dem zu folgen was da geschrieben steht. Zielperson war der Ehemann, nicht die Ehefrau die verletzt wurde. Oder gibt es inzwischen wieder sowas wie im Mittelalter die Zehntschaft wo andere Mitglieder der Sippe für den Täter den Kopf hinhalten müssen?

 

Also für dich nochmal. Es wurde die Frau verletzt die keine Zielperson war, außer es gibt Polizeiwillkür, dann gibt es nur noch Zielpersonen.

Dann ist aber die Aussage das die Polizei Unschuldige schützt, nur noch Makulatur.

 

Ob sie nach einem Arzt verlangte, weil ich nicht. Ob diesem Wunsch ggf. entsprochen wurde, ebensowenig. Später läßt sich vieles behaupten. Soweit mir bekannt wird ein Arzt gerufen, wenn jemand verletzt wurde. Entweder am Einsatzort oder später z.B. auf der Wache. Nicht selten ist bereits ein Sani-Team schon von vornherein vor Ort. Soweil zum Arzt.

Wenn jemanden der Poppes verbrannt wurde, glaube das der schon gerne behandelt statt misshandelt werden will. Fakt ist, sie wurde erst später ins Krankenhaus gebracht.

 

Ob was gegen sie vorlag oder nicht, ist im Moment des Zugriffs unerheblich.

Klasse Antwort. Da werden Unschuldige verletzt, gefesselt, die Behandlung verweigert, der Freiheit beraubt, und das nennst Du unerheblich. Dann möchte ich lieber nicht wissen was erheblich ist.

 

Und nochmals: wie bitte schön soll denn eine Blendgranate unter das den Hintern der Frau gelangt sein? Brandwunden kann man sich übrigens auch später und auf andere Art und Weise zufügen.

Reicht es nicht als Beweis das die Verletzungen vorhanden sind? Und was soll deine komische Nebelkerze mit Verletzungen selber beibringen. Hast Du dich schon mal freiwillig verbrannt? Finde dich damit ab, den Poppes habt ein Cop demoliert.

 

Siehe oben. Ob die Verletzungen von einer Blendgranate herrührten, konnte ich nirgendwo lesen.

Du solltest nicht selektiv lesen, die Plastiksplitter dürften Beweis genug sein.

 

Denn Anwälte sind ja nix anderes als die Komplizen der Verbrecher...... :sneaky: :sneaky:

Nö. Aber sie versuchen ihre Mandanten auf jedwede Art und Weise rauszuboxen.

Es geht nicht ums rausboxen, weil die Frau nicht angeklagt, sprich unschuldig, sprich Opfer ist. Schon wieder vergessen?

 

MfG.

 

hartmut

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Belege doch Du mal das es keine Absicht war. Kannste eben nicht.

 

Was ist denn los, 'hartmut'? Du, der sonst immer so die Grundrechte der Buerger verteidigt, moechtest hier, weil es um Polizisten geht, darauf verzichten und die Unschuldsvermutung beiseite lassen? :unsure::wacko:

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Man kann es sich aber nicht aussuchen. Nachts um 1 Uhr lässt der § 105 StPO eine Durchsuchung alleine aus taktischen Gründen nicht zu,
Gut, dann missverstehen wir uns eben. Der Grundtenor Deiner Erwiderung auf meinen Beitrag spricht eigentlich für sich.

 

..da muss noch mehr gewesen sein, was jedoch aus dem Artikel nicht hervorgeht.
Was könnte das sein? Gefahr im Verzug? Nach einer Woche? Wahrscheinlich für ein Rechtsgut.
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Man kann es sich aber nicht aussuchen. Nachts um 1 Uhr lässt der § 105 StPO eine Durchsuchung alleine aus taktischen Gründen nicht zu,
Gut, dann missverstehen wir uns eben. Der Grundtenor Deiner Erwiderung auf meinen Beitrag spricht eigentlich für sich.

 

..da muss noch mehr gewesen sein, was jedoch aus dem Artikel nicht hervorgeht.
Was könnte das sein? Gefahr im Verzug? Nach einer Woche? Wahrscheinlich für ein Rechtsgut.

Ich weiß nicht, was da noch für Gründe vorlagen, das geht aus dem Artikel nicht hervor. Ich gehe jedoch davon aus, dass da noch weitere Gründe vorlagen.

 

Gruß

Goose

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Was ist denn los, 'hartmut'? Du, der sonst immer so die Grundrechte der Buerger verteidigt, moechtest hier, weil es um Polizisten geht, darauf verzichten und die Unschuldsvermutung beiseite lassen? :unsure::wacko:

Sprichst Du jetzt von Hongkong, Deutschland oder Global? Bei dir weiß man es ja nie so genau.

 

Aber wenn Du schon die Unschuldsvermutung ins Spiel bringst, die ist kein Grundrecht, die gehört eher zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bei Strafverfahren. Und soweit wird es wohl kaum kommen, was eigentlich bedauerlich ist, damit mal Rechtssicherheit entsteht.

 

Aber was hältst Du von den Grundrechten der Frau die hier missachtet wurden?

 

MfG.

 

hartmut

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Noch schwächer von dir. Deine Behauptung war "Bitte was? Anwälte stellen regelmäßig falsche Behauptungen auf. Das ist deren täglich Brot." Und da dürfte der Hinweis das nicht nur Anwälte lügen legitim sein.

Du gehst auf andere Argumente gar nicht ein, sondern stellst ständig nur billige Gegenfragen. Und im Gegensatz zu Dir erlebe ich es wöchentlich, daß und wie Anwälte lügen. Das war also keine Behauptung, sondern es ist ein Fakt.

 

Es ist die Aussage der Frau, und ich habe da keinen Grund, schon wegen den Verletzungen, daran zu zweifeln. Zudem traute ich bisher denen vom SEK zu das sie ihre Spielzeuge fachgerecht einsetzen können. Du etwa nicht?

Widdewiddewitt.... wo konnte man denn lesen, daß die Frau gezielt beworfen wurde? Und belegt ist es auch nicht, daß die Blendgranate sie Verletzungen hervorrief. Aber ich frage Dich gern noch einmal: wie soll das funktionieren, der Frau - und auch noch gezielt - eine Blendgranate UNTER ihr Gesäß zu werfen? Schon merkwürdig, aber auch bezeichnend, daß Du hier keine Ungereimtheiten erkennst. Paßt wohl mal wieder ins Weltbild.

 

Versuche mal einem Polizisten etwas zu belegen. Meinst da hat einer von dem Team etwas gesehen? Belege doch Du mal das es keine Absicht war. Kannste eben nicht.

Also alles nur eine billige Unterstellung. Dacht ich mir.

 

Du solltest manchmal versuchen dem zu folgen was da geschrieben steht. Zielperson war der Ehemann, nicht die Ehefrau die verletzt wurde. Oder gibt es inzwischen wieder sowas wie im Mittelalter die Zehntschaft wo andere Mitglieder der Sippe für den Täter den Kopf hinhalten müssen?

Irrelevant. In der Regel werden alle angetroffenen Personen so fixiert, daß keine Gegenwehr möglich ist. Auch die Ehefrau.

 

Also für dich nochmal. Es wurde die Frau verletzt die keine Zielperson war, außer es gibt Polizeiwillkür, dann gibt es nur noch Zielpersonen.

Dann ist aber die Aussage das die Polizei Unschuldige schützt, nur noch Makulatur.

Auch für Dich gern noch einmal: wenn - und das ist ja nunmal unstrittig - sich die Frau zur fraglichen Zeit ebenfalls in der Wohnung aufhielt, so wird auch sie w.o. beschrieben behandelt. Und dabei kann es vorkommen, daß Verletzungen entstehen. Auch bei Personen, die nicht die Zielperson darstellen. Und das geschieht insbesondere, um zu verhindern, daß eine dritte Person der Zielperson zu Hilfe eilt und die Beamten angreift.

 

Wenn jemanden der Poppes verbrannt wurde, glaube das der schon gerne behandelt statt misshandelt werden will. Fakt ist, sie wurde erst später ins Krankenhaus gebracht.

Oh. Jetzt sind wir schon bei einer Mißhandlung. Die fand bitte wo und wann statt?

Ich denke, wenn die Person etwas später ins KKH gebracht wurde, sollte das ausreichend gewesen sein. Es war ja offensichtlich keine lebensbedrohende Verletzung.

 

Klasse Antwort. Da werden Unschuldige verletzt, gefesselt, die Behandlung verweigert, der Freiheit beraubt, und das nennst Du unerheblich. Dann möchte ich lieber nicht wissen was erheblich ist.

War mir klar, daß Du das nicht einsehen und verstehen magst. Kann ich nicht ändern.

 

Reicht es nicht als Beweis das die Verletzungen vorhanden sind? Und was soll deine komische Nebelkerze mit Verletzungen selber beibringen. Hast Du dich schon mal freiwillig verbrannt? Finde dich damit ab, den Poppes habt ein Cop demoliert.

Nein, mir reicht das eben nicht. Dir reicht sonst auch so vieles nicht. Ich selbst muß mich nicht schon mal selbst freiwillig verbrannt haben. Ich habe es aber schon mal live erlebt, wie sich jemand, den wir festgenommen hatten, freiwillig seine Rübe durch eine Glasscheibe geballert und sich damit freiwillig Schnittverletzungen beigebracht hat, um der drohenden Abschiebung zu entgehen.

Finde Dich also damit ab, daß Du

a) Blödsinn redest und

b) manche Leute sich durch aus auch freiwillig Verletzungen zufügen.

 

Du solltest nicht selektiv lesen, die Plastiksplitter dürften Beweis genug sein.

Nö. Ganz und gar nicht. Die können auch gut und gern von einem anderen Gegenstand herrühren. Ein Beweis sieht etwas anders aus.

 

Es geht nicht ums rausboxen, weil die Frau nicht angeklagt, sprich unschuldig, sprich Opfer ist. Schon wieder vergessen?

Man kann auch andere Ziele mit so einem Verhalten verfolgen. Schau mal über den Tellerrand, ist ganz einfach zu erkennen.

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Sprichst Du jetzt von Hongkong, Deutschland oder Global? Bei dir weiß man es ja nie so genau.

 

Ich sprach von Dir, haettest Du eigentlich erkennen muessen......

 

Aber was hältst Du von den Grundrechten der Frau die hier missachtet wurden?

 

Die Grundrechte erachte ich als immens hoch und wichtig.

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Du gehst auf andere Argumente gar nicht ein, sondern stellst ständig nur billige Gegenfragen. Und im Gegensatz zu Dir erlebe ich es wöchentlich, daß und wie Anwälte lügen. Das war also keine Behauptung, sondern es ist ein Fakt.

Das Anwälte lügen ist kein Argument wenn es so pauschal gebracht wird. Würde ich Anwälte fragen, die würden das auch von Polizisten behaupten.

 

Widdewiddewitt.... wo konnte man denn lesen, daß die Frau gezielt beworfen wurde? Und belegt ist es auch nicht, daß die Blendgranate sie Verletzungen hervorrief. Aber ich frage Dich gern noch einmal: wie soll das funktionieren, der Frau - und auch noch gezielt - eine Blendgranate UNTER ihr Gesäß zu werfen? Schon merkwürdig, aber auch bezeichnend, daß Du hier keine Ungereimtheiten erkennst. Paßt wohl mal wieder ins Weltbild.

Lies doch einfach mal die Links die ich bringe richtig, und nicht nur selektiv. Und ob die Granate jetzt unter dem Hintern war, oder daneben, spielt das eine Rolle. Und bitteschön woher sollen sonst die Verletzungen kommen. Die Ärzte sind doch auch nicht dämlich.

 

Also alles nur eine billige Unterstellung. Dacht ich mir.

Ja natürlich sind solche Fakten die für den von der Frau geschilderten Ablauf sprechen nur Unterstellungen. Was Du willst sind ganz billige Ausreden.

 

Irrelevant. In der Regel werden alle angetroffenen Personen so fixiert, daß keine Gegenwehr möglich ist. Auch die Ehefrau.

Na klar, völlig irrelevant wenn jemand der erwiesenermaßen unschuldig ist, gefesselt und verletzt wird. Mich würde mal wirklich da die rechtliche Seite interessieren. Wie werden da die Paragraphen wieder bis zur Unkenntlichkeit verbogen?

 

Auch für Dich gern noch einmal: wenn - und das ist ja nunmal unstrittig - sich die Frau zur fraglichen Zeit ebenfalls in der Wohnung aufhielt, so wird auch sie w.o. beschrieben behandelt. Und dabei kann es vorkommen, daß Verletzungen entstehen. Auch bei Personen, die nicht die Zielperson darstellen. Und das geschieht insbesondere, um zu verhindern, daß eine dritte Person der Zielperson zu Hilfe eilt und die Beamten angreift.

Ihr habt erst mal die Rechte der Unschuldigen zu schützen. Und nicht schon mal vorsorglich nieder zu machen.

 

Oh. Jetzt sind wir schon bei einer Mißhandlung. Die fand bitte wo und wann statt?

Ich denke, wenn die Person etwas später ins KKH gebracht wurde, sollte das ausreichend gewesen sein. Es war ja offensichtlich keine lebensbedrohende Verletzung.

Du hast Verbrennungen ins Spiel gebracht, und bei Verbrennungen sollten möglichst sofort durch Erste Hilfe, sprich Kühlung, geholfen werden. Nicht erst noch auf den Boden legen und warten bis mal irgendwann Gelegenheit besteht im Krankenhaus das ansehen zu lassen.

 

War mir klar, daß Du das nicht einsehen und verstehen magst. Kann ich nicht ändern.

Das werde ich nie einsehen dass das im einem Rechtsstaat normal ist.

 

Nein, mir reicht das eben nicht. Dir reicht sonst auch so vieles nicht. Ich selbst muß mich nicht schon mal selbst freiwillig verbrannt haben. Ich habe es aber schon mal live erlebt, wie sich jemand, den wir festgenommen hatten, freiwillig seine Rübe durch eine Glasscheibe geballert und sich damit freiwillig Schnittverletzungen beigebracht hat, um der drohenden Abschiebung zu entgehen.

Reicht wenn es den Ärzten reicht die Gutachten schreiben, oder lügen die auch alle?

 

Finde Dich also damit ab, daß Du

a) Blödsinn redest und

b) manche Leute sich durch aus auch freiwillig Verletzungen zufügen.

Wenn Du argumentativ nicht ankommst ist es Blödsinn, und Fakten die wohl belegt sind, als freiwillige Verletzungen abgetan werden, ist auch kein Argument.

 

Nö. Ganz und gar nicht. Die können auch gut und gern von einem anderen Gegenstand herrühren. Ein Beweis sieht etwas anders aus.

Kennst Du die Arztberichte? Die muss es geben bevor Klage eingereicht wird.

 

Man kann auch andere Ziele mit so einem Verhalten verfolgen. Schau mal über den Tellerrand, ist ganz einfach zu erkennen.

Mal abgesehen vom Schmerzensgeld, welche Ziele sollten das sein?

 

MfG.

 

hartmut

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Und im Gegensatz zu Dir erlebe ich es wöchentlich, daß und wie Anwälte lügen. Das war also keine Behauptung, sondern es ist ein Fakt.

 

 

Das stimmt so nicht. Anwälte tragen in ihren Schriftsätzen und mündlich vor Gericht nur das vor, was Ihnen der Mandant erzählt, d.h., ein Anwalt ist lediglich das juristische Sprachrohr des Mandanten. Demzufolge kann ein Anwalt nicht lügen, wenn er nur das wiedergibt, was ihm sein Mandant zu dem Fall erzählt hat.

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Das stimmt so nicht. Anwälte tragen in ihren Schriftsätzen und mündlich vor Gericht nur das vor, was Ihnen der Mandant erzählt, d.h., ein Anwalt ist lediglich das juristische Sprachrohr des Mandanten. Demzufolge kann ein Anwalt nicht lügen, wenn er nur das wiedergibt, was ihm sein Mandant zu dem Fall erzählt hat.

Nö. Ganz und gar nicht. Sicherlich erzählt der Mandant das Geschehen (und aus seiner Sicht), wonach sich aber der Anwalt überlegt, wie er am besten vorgeht, um seinen Mandanten rauszuhauen. Dabei kommt es sehr wohl und naturgemäß vor, daß der Anwalt nicht nur das wiedergibt, was ihm der Mandant mitgeteilt hat.

Wenn ich mir all die Einlassungen, von Anwälten verfaßt, in Erinnerung rufe, dann ist es nahezu unvorstellbar, daß das einzig und allein auf dem vom Mandanten erzählten beruht. Da hat der RA eine ganze Menge hinzu gefügt.

 

Normalerweise dürfte es so ablaufen:

 

Mandant geht zum RA und teil diesem mit, was vorgefallen ist: zu schnell gefahren, Rotlicht mißachtet.... was auch immer. Und nun überlegt sich der Anwalt, wie man aus dieser Nummer am besten rauskommen kann, wo evtl. Ansatzpunkte sein könnten, mit welchem Märchen er in ähnlichen Fällen schon mal mehr oder weniger Erfolg gehabt hat. Und schon wird der Ausgangsfall um ein paar Punkte erweitert, damit es möglichst paßt.

Schon oft genug erlebt, denn man macht sich nicht selten und vor allem bei solchen Fällen, wo man das Gerichtsverfahren schon förmlich riechen kann, einige Notizen mehr. Und es ist schon irgendwie merkwürdig, wenn später bei Gericht ganz andere Dinge behauptet werden, als sie tatsächlich stattgefunden haben.

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Das Anwälte lügen ist kein Argument wenn es so pauschal gebracht wird. Würde ich Anwälte fragen, die würden das auch von Polizisten behaupten.

Du behauptest, Anwälte würde nicht lügen. Ich halte dagegen, sie tun es und habe im Gegensatz zu Dir mehr als ausreichend Erfahrungswerte, die das Belegen. Wenn Dir das dennoch nicht als Argument reicht, Pech.

 

Und ob die Granate jetzt unter dem Hintern war, oder daneben, spielt das eine Rolle. Und bitteschön woher sollen sonst die Verletzungen kommen. Die Ärzte sind doch auch nicht dämlich.

Nanü.... hattest Du nicht weiter oben behauptet, die Granate wäre unter und nicht neben ihrem Hintern gelandet? Doch, ich denke, das ist schon ein gravierender Unterschied. Denn es sollte einem kaum gelingen, ersteres zu bewerkstelligen. Im übrigen werden die Granaten nicht gezielt geworfen, sondern eben in den Raum hinein. Sollte diese dann neben einer Person landen, so war das ganz sicher keine Absicht, sondern Zufall.

 

Je nachdem, wo die Verletzungen sind, ist es ein Unterschied, ob unter oder neben dem Hintern. Sicherlich sind die Ärzte nicht blöd, aber ich glaube kaum, daß sie zu sagen wissen: Jap, das war eine Blendgranate.

 

Ja natürlich sind solche Fakten die für den von der Frau geschilderten Ablauf sprechen nur Unterstellungen. Was Du willst sind ganz billige Ausreden.

Was Du da geschrieben hattest (worauf ich mich bezog), waren keine Fakten, sondern billiges Gewäsch. Und nur, weil die Frau einen Hergang schildert, müssen das noch lange keine Fakten sein. Zunächst einmal ist es nur eine Aussage, die im weiteren Verlauf überprüft werden wird. Was Du willst, ist, daß man sofort sagt: "Jau, Hartmut, genauso ist bzw. war es. Die pitterpöse Polizei hat mal wieder... man man man.... in was für einem Staat leben wir nur?!"

Kannste vergessen.

 

Na klar, völlig irrelevant wenn jemand der erwiesenermaßen unschuldig ist, gefesselt und verletzt wird.

Ganz genau. In der Situation ist das irrelevant. Da geht die Sicherheit der Eingriffskräfte vor.

 

Mich würde mal wirklich da die rechtliche Seite interessieren. Wie werden da die Paragraphen wieder bis zur Unkenntlichkeit verbogen?

Och, warum soll man Dir das noch großartig erläutern? Daß da natürlich wieder alles verbogen wird, steht für Dich doch schon fest. Also: Perlen vor die Säue.

 

Ihr habt erst mal die Rechte der Unschuldigen zu schützen. Und nicht schon mal vorsorglich nieder zu machen.

Was wir wie zu tun oder auch zu lassen haben, entscheiden wir (natürlich im Rahmen der verbogenen Paragraphen Gesetze), nicht aber Du. Und es ist mir herzlich egal, ob Du es nun einsehen magst oder nicht, aber es werden solche Maßnahmen vorsorglich durchgeführt. Und das ist auch rechtens. Glaub es oder laß es.

 

Du hast Verbrennungen ins Spiel gebracht, und bei Verbrennungen sollten möglichst sofort durch Erste Hilfe, sprich Kühlung, geholfen werden. Nicht erst noch auf den Boden legen und warten bis mal irgendwann Gelegenheit besteht im Krankenhaus das ansehen zu lassen.

Hab ich Verbrennungen ins Spiel gebracht oder warst Du das? Müßte ich glatt mal nachschauen.

Nicht jede Verbrennung muß zwingend sofort gekühlt werden. Die Kühlung dient meistens im Wesentlichen der Schmerzlinderung, sie hebt die Verbrennung jedoch nicht auf.

Und auch hier sei darauf verwiesen, daß nicht Du, sondern letztlich der Einsatzleiter entscheidet. Und sollte jemand verletzt worden sein, so wird im Regelfall für ärztliche Hilfe gesorgt. Und zwar so schnell, wie es erforderlich ist.

 

Das werde ich nie einsehen dass das im einem Rechtsstaat normal ist.

C'est la vie. Dann ist dem eben so und Du wirst Dich auch weiterhin über etwas aufregen, was halt ist, wie es ist.

 

Reicht wenn es den Ärzten reicht die Gutachten schreiben, oder lügen die auch alle?

Hübsch ausgewichen.

Die Ärzte stellen lediglich die Verletzung fest und können sicherlich auch manches als Ursache ausschließen. Daß eine Glasscherbe sehr wahrscheinlich keine Brandverletzung verursacht haben wird, sollte klar sein. Was aber genau als Ursache vorlag, wird ein normaler Arzt in einem Krankenhaus ganz sicher nicht unbedingt feststellen und artestieren können. Nur die Verletzung als solche.

 

Wenn Du argumentativ nicht ankommst ist es Blödsinn, und Fakten die wohl belegt sind, als freiwillige Verletzungen abgetan werden, ist auch kein Argument.

Wenn Du Argumente bringst, setze ich mich mit denen auch argumentativ auseinander. Aber nicht mit offenkundigem Blödsinn. Und Fakt dürfte hier lediglich die Verletzung als solche sein, nicht jedoch die Ursache. Ansonsten darfst Du mir dafür gern eine Quelle zitieren. Was die mögliche freiwillige Verletzung betrifft, so habe ich damit aufzeigen wollen, daß es sehr wohl auch andere Möglichkeiten gibt, die durchaus realistisch sind und damit auch in Betracht gezogen werden sollten.Nichts anderes tust Du hier auch ständig. Nur eben dann nicht, wenn es die Polizei entlasten könnte.

 

Kennst Du die Arztberichte? Die muss es geben bevor Klage eingereicht wird.

Noch einmal: ich kenne genügend Arztberichte. Und nie stand in denen genau die Ursache. Es wurden lediglich genauestens die Verletzungen beschrieben. Manchmal wurden auch, sofern es wirklich eindeutig war, mögliche Ursachen aufgezählt. Lediglich dann, wenn ohnehin schon feststand, wie die Verletzung entstanden war, genau dann wurde das auch im Arztbericht kurz so mit aufgenommen. Im Vordergrund standen aber auch hier die Verletzungen.

Ein Arzt wird ganz sicher nicht sagen, daß eine Schnittverletzung von einem Messer stammt. Denn sie kann auch von anderen messerartigen Gegenständen verursacht worden sein!

 

Mal abgesehen vom Schmerzensgeld, welche Ziele sollten das sein?

Och, z.B. den eingesetzten Beamten eine KViA unterzujubeln und damit eben ein mögliches Strafverfahren.

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......Nicht jede Verbrennung muß zwingend sofort gekühlt werden. Die Kühlung dient meistens im Wesentlichen der Schmerzlinderung, sie hebt die Verbrennung jedoch nicht auf......

 

Das ist ein ganzt grober Irrtum!!

 

Die sofortige Kühlung einer Brandwunde (am besten längere Zeit unter kaltem fliessenden Wasser)

verhindert die Ausweitung der Brandwunde.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Das ist ein ganzt grober Irrtum!!

 

Die sofortige Kühlung einer Brandwunde (am besten längere Zeit unter kaltem fliessenden Wasser)

verhindert die Ausweitung der Brandwunde.

Dann hat uns unser ausgebildeter Rettungssani von unserer Sanistelle, der nebenbei auch regelmäßig an Rettungseinsätzen teilnimmt, die letzten 3 Jahre Blödsinn erzählt. Denn von dem weiß ich das. Und ehrlich gesagt glaube ich ihm auch. Zudem meinte er, man sollte eine Brandwunde nicht unter kaltes fließendes Wasser halten, sondern einfach unter Wasser. Viel wichtiger bei Brandverletzungen sei, daß man dafür sorge, daß dem Verletzten die Kleidung geöffnet oder gar (z.T.) entfernt würde, damit die Hitze nicht quasi unter der Haut an eigentlich nicht verletzten Stellen ebenso für Brandverletzungen sorgt. Und das hat er uns nicht nur einfach erzählt, sondern mit vielen Bildern aus der Praxis belegen können.

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Mandant geht zum RA und teil diesem mit, was vorgefallen ist: zu schnell gefahren, Rotlicht mißachtet.... was auch immer. Und nun überlegt sich der Anwalt, wie man aus dieser Nummer am besten rauskommen kann, wo evtl. Ansatzpunkte sein könnten, mit welchem Märchen er in ähnlichen Fällen schon mal mehr oder weniger Erfolg gehabt hat. Und schon wird der Ausgangsfall um ein paar Punkte erweitert, damit es möglichst paßt.

Schon oft genug erlebt, denn man macht sich nicht selten und vor allem bei solchen Fällen, wo man das Gerichtsverfahren schon förmlich riechen kann, einige Notizen mehr. Und es ist schon irgendwie merkwürdig, wenn später bei Gericht ganz andere Dinge behauptet werden, als sie tatsächlich stattgefunden haben.

Gilt das auch wenn der Mandant Polizist ist?

 

MfG.

 

hartmut

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