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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Noch ein kleiner Fehler.

Schwere Vorwürfe gegen die Kripo Ingolstadt

 

Wurde ein Zeuge im „Fall Rupp“ beim Verhör mit der Dienstwaffe bedroht? Vor Gericht wurden schwere Vorwürfe gegen die Kripo Ingolstadt erhoben.

.............

Im Wiederaufnahmeverfahren im vergangenen Jahr in Landshut (Urteil: Freispruch für alle Angeklagten) überrascht der Schrotthändler das Gericht: Seine Zeugenaussage sei quasi erpresst worden, weil ihm ein Polizeibeamter bei dem besagten Verhör im März 2004 seine Dienstwaffe an die Schläfe gehalten und ihm dabei massiv gedroht habe.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Schwere-Vorwuerfe-gegen-die-Kripo-Ingolstadt-id22449906.html

 

Auch nicht schön.

 

Aber schon irgendwie ein Weichei wenn der sich von Alteisen einschüchtern lässt.

 

MfG.

 

hartmut

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

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Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Naja. Eine gewisse Tendenz, möglichst schnell zum Ergebnis kommen zu wollen, wird wohl bestanden haben:

 

Jeder sagt was anderes: Einmal schubste die Mutter den Vater die Treppe hinunter, schlug dann mit einem Holzscheit auf ihn ein, einmal zerteilte ihn der Verlobte der Tochter. Für die ermittelnden Beamten scheint es egal, dass sich die Tatversionen widersprechen.

 

Von SPIEGEL TV befragt bleibt der Oberstaatsanwalt Christian Veh entspannt. "Ja, da wussten wir: Die Entsorgung mit den Hunden stimmt nicht." Ob er ansonsten ein Problem gesehen habe, nachdem die Verdächtigen behauptet hatten, sie hätten den Toten zersägt? "Nö", antwortet Veh.

 

Der Kieler Professor Günter Köhnken, Leiter des Instituts für Rechtspsychologie, bewertet für SPIEGEL TV die Polizeivideos und zeigt sich entsetzt darüber, dass die Aufnahmen zwischenzeitlich unterbrochen wurden. In jener Pause muss ein Gespräch zwischen den Befragten und den Ermittlern stattgefunden haben.
(Spiegel)
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Vorwürfe... Sind die irgendwie bestätigt?

Wer soll sie wohl bestätigen?

 

Ich meine, dass du das glaubst, ist ja klar, aber außer der Aussage haben wir doch im Moment nichts, oder?

Sagen wir mal so, wenn einer riskiert das er in den Bau wandert, und Dinge zugibt die er nachweisbar nicht gemacht hat, muss da schon etwas Druck gewesen sein.

 

Sieht für dich so ein Ergebnis wie eine ganz normale Zeugenbefragung aus?

 

MfG.

 

hartmut

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Na, für dich sind sie doch schon bestätigt, oder?

Du hast dein Urteil doch schon gefällt, und wenn sich jetzt herausstellt, dass es doch nicht so war, wirst du es für eine unglaubliche Vertuschungsaktion halten...

 

Gruß

Goose

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Na, für dich sind sie doch schon bestätigt, oder?

Du hast dein Urteil doch schon gefällt, und wenn sich jetzt herausstellt, dass es doch nicht so war, wirst du es für eine unglaubliche Vertuschungsaktion halten...

Für dich sind sie unschuldig, so wie immer.

 

Nur zur Wiederholung. Wenn es falsche Geständnisse gibt, die auch noch ungefähr gleichlautend sind, dann ist etwas ganz schief gelaufen. Und ich bin jetzt schon sicher, es wird sich kein Cop finden der die Sache mit der Pistole bestätigt. Und sich kein Cop finden der eine plausible Erklärung dafür hat, wie es falsche Geständnisse geben konnte.

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist sicher kein Problem mehr, wenn man später alle Zeit der Welt hat.

Im EInsatzgeschehen, wenn die Zeit drängt, kann so ein kleiner Fehler leider eher passieren.

 

Das ist nicht schön, aber es passiert.

 

Gruß

Goose

Genau so unschön ist es, wenn Menschen, die im Vollzug arbeiten, so einen Stuss schreiben,

aber es passiert und leider immer öfter.

 

Mit kleinen fehlern

grüsst

snb

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Du hast dein Urteil doch schon gefällt, und wenn sich jetzt herausstellt, dass es doch nicht so war, wirst du es für eine unglaubliche Vertuschungsaktion halten...

 

 

Gut, dass Du noch so objektiv bist.

 

Tusch, tusch

snb

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Im EInsatzgeschehen, wenn die Zeit drängt, kann so ein kleiner Fehler leider eher passieren.
Du meinst also, in der Zeit der Ermittlung des angeblichen Täters und dessen Wohnort, der Anforderung des SEK, der Überprüfung dieser Anforderung, der folgenden Alarmierung, der Anreise zum und der Prüfung vor Ort mit der Erstellung eines Lösungskonzeptes etc. pp. - also in dieser eher kurzen Zeit kann so eine eher unwichtige Information wie 'Ey, der Typ wohnt im 3. Stock' schon mal untergehen? Aaah ja...
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Hallo, Biber,

 

Zeit genug, die Anschrift zu ermitteln, wäre sicher gewesen.

 

Das Problem kann aber ganz woanders gelegen haben.

 

A wird damit beauftragt, die Anschrift des T(äters) zu ermitteln.

 

Die Anfrage ergibt, dass er in der XY - Straße in einem Mehrfamilienhaus wohnt.

 

Wenn sich der A nun um eine Etage vertan hat, könnte der Fehler eigentlich nur dem A selber auffallen, sonst keinem, denn die anderen kennen die Anschrift nicht und verlassen sich auf die Angaben des A.

 

Eins ist ganz klar: Gerade in so einem Fall sollte sich jemand wie der A ganz genau anschauen, ob er tatsächlich die richtige Anschrift abgelesen und auch notiert hat, um so einen Fehleinsatz zu vermeiden, aber 100 % sicher ausschließen kann man so einen Fehler nicht.

 

Da wir die Hintergründe nicht kennen, kann man auch nicht ausschließen, dass schon vor längerer Zeit bei der Eingabe der Anschrift beim Einwohnermeldeamt ein Fehler unterlaufen ist.

 

Wie hätten die Beamten z. B. so einen Fehler bemerken sollen?

 

Anhand der Klingelknöpfe im Bereich der Eingangstüre kann man es oft nicht erkennen und viele Wohnungsinhaber haben zwar eine Klingel, aber keinen Namen mehr an ihrer Tür oder an der Klingel.

 

Das soll jetzt keineswegs heißen, dass diese Familie selber schuld ist, denn die kann nun ganz sicher nichts dafür, aber man sollte erst einmal versuchen, den Fehler zu ermitteln, wer was wie falsch gemacht hat und dann urteilen, nicht vorher.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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[...]

 

Irgendwie habe ich gerade ein deja vu.

Gab`s das hier nicht schon mal (Klingel ohne Namen, Fehler beim EMA- Eintrag..) ?

Falls ich mich irre, sorry und morgen hör ich auf, ischwör.

 

Gruss

snb

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Ja, es kann sehr schwierig sein. Die Aufgabe des SEK ist nicht leicht. Es ist unschön, wenn Fehler passieren, aber es kommt vor.

@Bla... Bla... Blaulicht: Vielen Dank für diese gehaltvolle Erläuterung.
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@Biber: Ich meine nicht, ich weiß, dass es sehr viele Häuser gibt, in denen man nicht so einfach erkennen kann, wer in welcher Wohnung wohnt und sich da auch schon mal irren kann.

 

Wie würdest du denn in tiefer Nacht ermitteln, wer in einem Gebäude in welcher Wohnung wohnt, wenn der Name nicht an der Tür steht?

 

Gruß

Goose

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Wie würdest du denn in tiefer Nacht ermitteln, wer in einem Gebäude in welcher Wohnung wohnt, wenn der Name nicht an der Tür steht?

Das ist doch nun ein albernes Argument. Wie verfährt man denn, wenn man das nicht ermitteln kann?
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Wie würdest du denn in tiefer Nacht ermitteln, wer in einem Gebäude in welcher Wohnung wohnt, wenn der Name nicht an der Tür steht?

Na aber doch wohl auf jeden Fall nicht der absteigenden Wahrscheinlichkeit nach alle Buden hochnehmen? Wenn das SEK nicht weiß, ob es die richtige Wohnung stürmt darf es eben gar nicht stürmen.
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Das ist kein Argument, das ist eine Frage. Mich interessiert, wie Biber das ermitteln würde.

Warum? :blink:

 

Wenn das SEK nicht weiß, ob es die richtige Wohnung stürmt darf es eben gar nicht stürmen.

Jep.
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Hallo, sharknbake,

 

Gab`s das hier nicht schon mal (Klingel ohne Namen, Fehler beim EMA- Eintrag..) ?

ob wir so etwas schon mal im Radarforum hatten, kann ich nicht sagen.

 

Fehler beim EMA - Eintrag habe ich schon erlebt und eine Klingel ohne Namensschild ist mir schon häufig vorgekommen.

 

Hallo, Toxic Waste,

 

wenn das SEK nicht weiß, welche Wohnung gestürmt werden muss, darf es tatsächlich nicht einfach so irgendeine Wohnung stürmen, das dürfte klar sein.

 

Im vorliegenden Fall wissen war aber alle nicht, wo der Fehler liegt und die Beamten sind ganz bestimmt davon ausgegangen, dass sie die richtige Wohnung vor sich haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wie würdest du denn in tiefer Nacht ermitteln, wer in einem Gebäude in welcher Wohnung wohnt, wenn der Name nicht an der Tür steht?

Na aber doch wohl auf jeden Fall nicht der absteigenden Wahrscheinlichkeit nach alle Buden hochnehmen? Wenn das SEK nicht weiß, ob es die richtige Wohnung stürmt darf es eben gar nicht stürmen.

Wenn das SEK aber aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annimmt, dass es sich um die richtige Wohnung handelt, wie siehst du das dann?

 

Es wird immer Einsatzsituationen geben, in denen man mit dem arbeiten muss, was man an Informationen hat, und das kann sich im späteren Verlauf auch schon mal als Falschinformation herausstellen.

 

Stell dir vor, du fragst einen Nachbarn. Dieser sagt, Familie Müller wohnt im dritten Stock rechts. Später stellt sich heraus, dass der Nachbar eine Rechts-Links-Schwäche hat und Müllers links wohnen. Wem willst du dann den Vorwurf machen?

 

Gruß

Goose

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Wie würdest du denn in tiefer Nacht ermitteln, wer in einem Gebäude in welcher Wohnung wohnt, wenn der Name nicht an der Tür steht?
Keine Ahnung. Ist auch nicht so richtig mein Problem. Aber so auf Anhieb fiele mir z.B. der Vermieter ein, der ja eigentlich wissen sollte, wer da wo in seinem Haus wohnt. Klar ist jedenfalls:
Wenn das SEK nicht weiß, ob es die richtige Wohnung stürmt darf es eben gar nicht stürmen.

 

Wenn das SEK aber aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annimmt, dass es sich um die richtige Wohnung handelt, wie siehst du das dann?
Auch nicht anders. Für einen derartig massiven Grundrechtseingriff reicht an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit einfach nicht aus. Schon allein deshalb, weil bei solchen (Fehl-)Einsätzen gern schon mal die Wohnungseinrichtung und das ein oder andere Haustier auf der Strecke bleiben, von nachhaltig gestörten Bewohnern mal ganz zu schweigen.

 

Zumal ich in dem hier in Rede stehenden Fall nun wirklich keine Grund für irgendeine besondere Eile erkennen kann - Haus beobachten und Mann ggf. festnehmen, wenn er es verlassen will.

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Keine Ahnung.

 

Dachte ich mir.

 

Ist auch nicht so richtig mein Problem.
Meinst du nicht, wenn man fordert, etwas "besser" zu machen, sollte man zumindest wissen, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen?

 

Aber so auf Anhieb fiele mir z.B. der Vermieter ein, der ja eigentlich wissen sollte, wer da wo in seinem Haus wohnt.
Auch hier kann ich dir auf Anhieb mehr als ein Haus nennen, bei dem man, insbesondere nachts, nicht mal eben den Vermieter oder einen Hausmeister erreicht
Auch nicht anders. Für einen derartig massiven Grundrechtseingriff reicht an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit einfach nicht aus. Schon allein deshalb, weil bei solchen (Fehl-)Einsätzen gern schon mal die Wohnungseinrichtung und das ein oder andere Haustier auf der Strecke bleiben, von nachhaltig gestörten Bewohnern mal ganz zu schweigen.

 

Zumal ich in dem hier in Rede stehenden Fall nun wirklich keine Grund für irgendeine besondere Eile erkennen kann - Haus beobachten und Mann ggf. festnehmen, wenn er es verlassen will.

 

Die beschädigte Einrichtung wird bezahlt.

 

Ob es hier nun erforderlich war, zur Nachtzeit hineinzugehen, lässt sich aus dem Artikel nicht erkennen. Da jedoch zur Nachtzeit besonders hohe Anforderungen gestellt werden und diese auch beachtet werden gehe ich mal davon aus, dass besondere Gründe vorlagen.

 

Aber es ist ja altbekannt: Hinterher ist man immer schlauer, da kann man dann lange und genüsslich darüber diskutieren, was irgendwann in zeitlicher Dringlichkeit gemacht wurde...

 

Gruß

Goose

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Meinst du nicht, wenn man fordert, etwas "besser" zu machen, sollte man zumindest wissen, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen?
Unabhängig davon, daß ich eine genannt hatte: nein. Ich kann durchaus feststellen, daß hier irgendwas reichlich falsch gelaufen ist, ohne eine konkrete Idee zu haben, wie man es hätte besser machen können. Ist auch nicht mein Job.

Folgte man Deiner Argumentation, dürften sich die Betroffenen nicht beschweren, geschweige denn klagen, solange sie keine Idee haben, wie dieser Fehler vermeidbar gewesen wäre.

 

Auch hier kann ich dir auf Anhieb mehr als ein Haus nennen, bei dem man, insbesondere nachts, nicht mal eben den Vermieter oder einen Hausmeister erreicht
Dann muß man entweder eine andere Lösung finden oder so lange warten, bis man einen kompetenten Menschen erreicht hat.

 

Die beschädigte Einrichtung wird bezahlt.
Hoffentlich. Wobei ich mich dunkel an eine Geschichte erinnere, wo eine fälschlicherweise eingetretene Tür nicht ersetzt werden sollte, da der Einsatz fehlerhaft / illegal / was-auch-immer-war (nein, ich bekomme die Story nicht mehr zusammen, aber es war vergleichbar mit diesem Fall hier - m.E. ging es um einen Durchsuchungsbeschluss).

 

Da jedoch zur Nachtzeit besonders hohe Anforderungen gestellt werden und diese auch beachtet werden gehe ich mal davon aus, dass besondere Gründe vorlagen.
Mag sein. Ein besonders hohes Maß an Sorgfalt war anscheinend keine zwingende Voraussetzung für den Einsatz.

 

Aber es ist ja altbekannt: Hinterher ist man immer schlauer, da kann man dann lange und genüsslich darüber diskutieren, was irgendwann in zeitlicher Dringlichkeit gemacht wurde...
Das ist nun allerdings kein poilzeispezfisches, sondern ein grundsätzliches Problem desjenigen, der irgendwas mit zeitlicher Dringlichkeit begründet und dabei irgendwie ein schlechtes Bild abgibt.
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wenn das SEK nicht weiß, welche Wohnung gestürmt werden muss, darf es tatsächlich nicht einfach so irgendeine Wohnung stürmen, das dürfte klar sein.

 

Im vorliegenden Fall wissen war aber alle nicht, wo der Fehler liegt und die Beamten sind ganz bestimmt davon ausgegangen, dass sie die richtige Wohnung vor sich haben.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Im vorliegenden Fall war der Verbrecher nicht in der Wohnung - das hat sich als Fakt herausgestellt. Die Logik gebietet, dass das SEK entgegen Deinem ersten Satz gehandelt hat. Es ist unmöglich, Nichtanwesende als anwesend zu wissen.

 

Wenn das SEK aber aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annimmt, dass es sich um die richtige Wohnung handelt, wie siehst du das dann?
Was sagen denn Deine §§ dazu? Darf man versehentlich die falsche Wohnung stürmen? Und wenn ja, unter welchen Umständen? Wenn aber nicht, welche Bedingungen müsste man wohl erfüllen, damit das nicht passiert? Könnte irgendwas mit 100% Sicherheit zu tun haben. Alles darunter wäre zu wenig.

 

Es wird immer Einsatzsituationen geben, in denen man mit dem arbeiten muss, was man an Informationen hat, und das kann sich im späteren Verlauf auch schon mal als Falschinformation herausstellen.
Wenn die Informationen nicht zufriedestellend sind darf man aber nicht vorgehen als wäre sie es.

 

Dieser sagt, Familie Müller wohnt im dritten Stock rechts. Später stellt sich heraus, dass der Nachbar eine Rechts-Links-Schwäche hat und Müllers links wohnen.
Du wirst doch wohl nicht im Ernst von mir erwarten, dass ich irgendwie gutheißen würde, dass ein SEK eine Wohnung stürmt, weil jemand sagt, die Müllers würden da wohnen?

 

Wem willst du dann den Vorwurf machen?
Wer falsche Wonungen stürmt hat sich zu erklären. Wenn die Info vom EMA falsch ein kann, kann sich auch der Nachbar irren. Das alles ist so abzuklären, dass ausschließlich eine Wohnung gestürmt werden kann, in der sich der/das Gesuchte auch tatsächlich befindet. Und das ist eine Mindestanforderung, die einzuhalten ich von solchen Spezialkräften bedingungslos erwarte.

 

Was mich diese erst machen dann fragen Mentalität anbricht, ganz ehrlich. Zivilisierte Menschen klingeln wenigstens erstmal, ob sich was regt. Aber nein, die Taktik ist, rein alle fesseln und dann schauen wir mal. Wenns ein Bock ist, entschuldigt sich der Pressesprecher und die Tür wird bezahlt. Ist ja niemand was passiert...

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Zivilisierte Menschen klingeln wenigstens erstmal, ob sich was regt. Aber nein, die Taktik ist, rein alle fesseln und dann schauen wir mal. Wenns ein Bock ist, entschuldigt sich der Pressesprecher und die Tür wird bezahlt. Ist ja niemand was passiert...

Da würde ich fast zustimmen, aber nur fast weil es dann so ausgeht.

Auch wenn die Polizei an der falschen Adresse klingelt - wer nicht unverzüglich öffnet, ist selbst schuld, wenn die Wohnungstür eingetreten wird. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I hat die Schadensersatzansprüche einer Münchner Familie abgewiesen, in deren Heim Rauschgiftfahnder gewaltsam eingedrungen waren und bei der Durchsuchung alles auf den Kopf gestellt hatten. Erst dann wurde den Beamten klar, dass die Wohnung nicht dem eigentlich Gesuchten gehörte, sondern Verwandten mit gleichem Namen.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizei-verwechselt-wohnung-razzia-beim-falschen-1.1134038

 

Dann ist es nicht mehr das Verschulden der Polizei, sondern eigenes Verschulden, und dafür gibt es keinen Schadensersatz.

 

Ich liebe diesen Staat.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn das SEK nicht weiß, ob es die richtige Wohnung stürmt darf es eben gar nicht stürmen.

 

Ich kenne ja nun nicht den Ablauf solcher Einsaetze, aber gemaess dieser Praemisse duerfte das sEK gar nie stuermen, denn woher sollen die nun mit absoluter Sicherheit wissen, dass sie die richtige Wohnung stuermen? Die koennen sich doch nur auf die Angaben verlassen, die ihnen mit geteilt werden.......

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Man kann es drehen und wenden wie man will: Im vorliegenden Fall war der Verbrecher nicht in der Wohnung - das hat sich als Fakt herausgestellt. Die Logik gebietet, dass das SEK entgegen Deinem ersten Satz gehandelt hat.

 

Richtig - und die Fakten deuten auf einen Schluss: Dumm gelaufen. Was nun bleibt, ist sich angemessen zu entschuldigen und grosszuegig zu entschaedigen - abgesehen von der internen Ueberpruefung, ob man es beim naechsten Mal besser und sicherer gestalten kann.

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Es gibt also eine staatlich verordnete Pflicht, beim ersten Klingeln sofort die Wohnungstür zu öffnen?

 

Nicht unbedingt.... aber es gibt für das SEK die Möglichkeit zu klingeln oder ohne zu klingeln herein zu kommen.

 

Jeder Pressebericht wo das SEK die falsche Wohnung betritt, ist ein Fall wo etwas schief gelaufen ist.

Die Gedanken, die ihr euch macht, macht sich das SEK auch. Schließlich hat SEK auch einen großen Wunsch daran die richtige Wohnung zu betreten... es ist nämlich schon ziemlich blöd, wenn der "Täter" mit der Schusswaffe den Lärm hört und somit die Möglichkeit hat zu fliehen oder seine Waffe zum Angriff zu nutzen.

Denkt ihr also wirklich, dass die das gerne machen, dass die so egalisiert sind, dass das ohne internen Aufbereitung bleibt?

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Eins ist ganz klar: Gerade in so einem Fall sollte sich jemand wie der A ganz genau anschauen, ob er tatsächlich die richtige Anschrift abgelesen und auch notiert hat, um so einen Fehleinsatz zu vermeiden, aber 100 % sicher ausschließen kann man so einen Fehler nicht.

Bei Lasermessungen klaptt dies komischerweise zu 100 Prozent, so zumindest die Meinung einiger hier. Warum also nicht auch in den anderen Fällen.

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und grosszuegig zu entschaedigen

Entschädigung gibt es wenn die :cop01: schießen.

A ein Schmerzensgeld in Höhe von 18.000,- EUR,

B ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.225,84 EUR (entspricht seiner Forderung in Höhe von 20.000,- DM)

Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe von knapp 120.000,- EUR

 

Ähm, habe ich erwähnt das A und B die :cop01: :cop01: sind, und der Arbeitgeber das Land Rheinland-Pfalz ist?

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_1-U-1137061-U-116106-und-1-U-111406_Posttraumatische-Belastungsstoerung-bei-Polizeibeamten-im-Einsatz-Angreifer-muessen-Schmerzensgeld-und-Schadensersatz-zahlen.news9674.htm

 

MfG.

 

hartmut

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da gabs doch in Dresden den netten Fall in dem das SEK "angenommen" hatte es wäre nichts vermietet und hat das Erdgeschoß gestürmt.

 

Der Verdächtige war aber im 1. Stock beheimatet.

 

Unten wars nen Polizist mit Frau und 17jährige Tochter und deren Freund.

 

Achso, die 2 Hunde der Familie hat man wie üblich vorsorglich erschossen.

 

Und dann "hoppla sorry, wußte nicht, daß du hier wohnst". :abwarten:

 

 

Und dann erst später wurde wohl die richtige Wohnung gestürmt.

 

 

 

Aber die eigentliche Frage ist, warum hat der Polizist damals seine Kollegen verklagt?

Das ist doch eine Sauerei.

Die haben sich doch bestimmt entschuldigt.

Kann man das nicht gut sein lassen?

Oder ist das eine "Abzock"mentalität die da sichtbar wird?

Wäre nur menschlich und ich verstehe die Klage.

Aber eigentlich müßte der doch wissen, daß Fehler passieren können.

 

 

http://www.spiegel.d...e-a-333647.html

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Aber die eigentliche Frage ist, warum hat der Polizist damals seine Kollegen verklagt?

 

 

Hat er die 'Kollegen' verklagt oder das Land?

Vermutlich ging es um Schadensersatz.

 

Würde das SEK meine Wohnung versehentlich stürmen, dann würde ich die Entschuldigung akzeptieren. Vielleicht würde ich auch mit den Jungs ein Bier trinken.

Ich würde wohl auch einen Anwalt einschalten und Schadensersatz einklagen.

Würde die Form der Fesselung, der Befragung, des 'sicher machens' überzogen sein, würde ich anzeigen.

 

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Das Land. Soweit ich das mitbekommen habe hat der nix gekriegt weil wie man sich bettet so liegt man (mit dem Bruder der Lebensgefährtin = Bordellbesitzer in einem Haus könnte zwar günstig in der Miete sein - keine Ahnung - aber kann auch Nachteile haben).

 

Und nen Schäferhund vorsorglich zu erschießen sieht zwar nicht gut aus, ist aber verständlich und durchaus notwendig.

 

Nur blöd wenns die falsche Wohnung/Stockwerk ist.

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Hallo, Gast225,

 

Bei Lasermessungen klaptt dies komischerweise zu 100 Prozent, so zumindest die Meinung einiger hier. Warum also nicht auch in den anderen Fällen.

bei Lasermessungen gibt es in aller Regel das Vieraugenprinzip (ich weiß, es ist nicht vorgeschrieben), so dass immer mindestens zweimal geprüft wird, ob die Einträge richtig sind.

 

Dazu kommt, dass man hier nur zwei Werte abliest (Geschwindigkeit und Entfernung), während es bei der Ermittlung einer Anschrift einige Datensätze mehr sein können.

 

Im Übrigen war es von mir lediglich als Beispiel genannt, wie so etwas passieren kann.

 

Ob es im vorliegenden Fall so war oder wo der Fehler lag, werden wir vermutlich nie erfahren.

 

Hallo, Toxic Waste,

 

Man kann es drehen und wenden wie man will: Im vorliegenden Fall war der Verbrecher nicht in der Wohnung - das hat sich als Fakt herausgestellt. Die Logik gebietet, dass das SEK entgegen Deinem ersten Satz gehandelt hat. Es ist unmöglich, Nichtanwesende als anwesend zu wissen.

von anwesenden Personen habe ich nicht gesprochen.

 

Um es mal etwas anders auszudrücken:

 

Wenn dem SEK nicht bekannt ist, in welcher Wohnung eines Mehrfamilienhauses die von ihnen gesuchte Person steckt, kann und wird es nicht einfach so auf Verdacht irgendeine Wohnung stürmen.

 

Bekommt das SEK allerdings die Information, dass die Person sich eindeutig z. B. im zweiten Stock, erste Tür links, aufhält, und ist diese Information allem Anschein nach glaubhaft, kann man den Beamten, die in diese Wohnung eindringen, keinen Vorwurf machen, wenn es doch die falsche Wohnung ist.

 

In so einem Fall muss geprüft werden, wo der Fehler lag.

 

Hallo, Hartmut,

 

ausnahmsweise bin ich mal mit Dir einer Ansicht, denn mir ist dieses Urteil ebenfalls unverständlich.

 

Nicht jeder hat einen Türspion oder eine Videokamera, über die er sehen kann, ob tatsächlich die Polizei vor der Tür steht oder irgend jemand, der sich nur so Zutritt zur Wohnung verschaffen will.

 

Wenn sich nun z. B. die 80 jährige Wohnungsinhaberin erst einmal über das zuständige Revier telefonisch vergewissern will, ob es sich tatsächlich um Polizei oder um Einbrecher handelt, kann man ihr dieses m. E. nicht zur Last legen.

 

Klar: Die Begründung, dass die Beamten nicht warten konnten, ist verständlich, aber das heißt noch lange nicht, dass es richtig ist, die Schadensregulierung zu verweigern, wenn man nachweislich die falsche Wohnung gestürmt hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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bei Lasermessungen gibt es in aller Regel das Vieraugenprinzip (ich weiß, es ist nicht vorgeschrieben), so dass immer mindestens zweimal geprüft wird, ob die Einträge richtig sind.

Dem möchte ich ein wenig widersprechen. Denn wäre es die Regel, würde es größtenteils auch erfolgen. Dem ist aber nicht so. Zumindest in NRW wird das Vieraugenprinzip wohl eher - wenn überhaupt - sehr sehr selten angewandt, so daß man hier zumindest nicht von "in aller Regel gibt es das Vieraugenprinzip" sprechen kann.

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Ganz genauso ist es. Ab und an, wenn wir personell stark genug sind und an einer Stelle stehen, wo mit einem höheren Aufkommen an Messungen zu rechnen ist, wird ein/e Kollege/in zum Protokollieren eingesetzt. In den allermeisten Fällen aber ist der Meßbeamte auch gleichzeitig Protokollführer. In NRW gibt es kein Vieraugenprinzip.

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Ich kenne ja nun nicht den Ablauf solcher Einsaetze, aber gemaess dieser Praemisse duerfte das sEK gar nie stuermen, denn woher sollen die nun mit absoluter Sicherheit wissen, dass sie die richtige Wohnung stuermen? Die koennen sich doch nur auf die Angaben verlassen, die ihnen mit geteilt werden.......
Wenn die zu stürmende Bude zweifelsfrei dem Gesuchten zuzuordnen ist, darf man da auch rein. Wenn die Bude aber jemand anderes gehört, mus der/das Gesuchte zweifelsfrei in ihr enthalten sein.

Und wenn man nicht stürmen kann das ist es eben so. In vielen Fällen habe ich den Eindruck, das alternative Vorghensweisen gar nicht bedacht werden. Irgendwer hat es weiter oben schon geschrieben: Vor das Haus stellen und zugreifen, wenn der Gesuchte es verlässt

 

Richtig - und die Fakten deuten auf einen Schluss: Dumm gelaufen. Was nun bleibt, ist sich angemessen zu entschuldigen und grosszuegig zu entschaedigen - abgesehen von der internen Ueberpruefung, ob man es beim naechsten Mal besser und sicherer gestalten kann.
Ich finde, der Fehlermacher sollte eigenmächtig noch einen schönen neuen Fernseher auf die Entschädigungsliste setzen müssen oder einen kleinen Urlaub.

 

Wenn dem SEK nicht bekannt ist, in welcher Wohnung eines Mehrfamilienhauses die von ihnen gesuchte Person steckt, kann und wird es nicht einfach so auf Verdacht irgendeine Wohnung stürmen.
Das ist ja schon mal gut. Und schade, dass man das überhaupt besprechen muss.

 

Bekommt das SEK allerdings die Information, dass die Person sich eindeutig z. B. im zweiten Stock, erste Tür links, aufhält, und ist diese Information allem Anschein nach glaubhaft, kann man den Beamten, die in diese Wohnung eindringen, keinen Vorwurf machen, wenn es doch die falsche Wohnung ist.
Aber es ist die falsche Wohnung. Also müssen die Informationen falsch gewesen sein. Mir war immer so, dass die Polentisten Experten darin sind, Informationen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu können.

Ich weiß, dass das SEK wegen solcher falscher Informtionen eine falsche Wohnung stürmen kann. Und weiß auch nicht wie in solchen Situationen vorgegangen werden sollte. Aber:von mir verlangt keiner dass Ihr alles richtig macht. Ich bin nur einer der Verlanger.

.

Und warum wurde der Wohnungsbewohner eigentlich überwältigt und gefesselt, wenn er doch gar nicht der Gesuchte war? Drillmäßiges Vorgehen hat auch Schattenseiten. Sollte man auch mal dran arbeiten. Wir sind hier ja nicht in Amerika.

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Da würde ich fast zustimmen, aber nur fast weil es dann so ausgeht. (...)
Danke, genau die Geschichte meinte ich!

 

Nicht unbedingt....
DummfugQuatschhochdrei.

 

Jeder Pressebericht wo das SEK die falsche Wohnung betritt, ist ein Fall wo etwas schief gelaufen ist.
Stimmt. Aber so wie ich Dich kennenlernen durfte, bezieht sich schief gelaufen auf Pressebericht.
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Im Grunde brigt alles Schreiben nichts, ihr habt da eure Meinung und die wird sich auch nicht ändern. Trotzdem gehe ich noch auf das eine oder andere ein:

Und wenn man nicht stürmen kann das ist es eben so. In vielen Fällen habe ich den Eindruck, das alternative Vorghensweisen gar nicht bedacht werden. Irgendwer hat es weiter oben schon geschrieben: Vor das Haus stellen und zugreifen, wenn der Gesuchte es verlässt

Garantiert werden alternative Wege bedacht, jedoch nicht in der Presse breitgetreten, so dass der Außenstehende diese Überlegungen nicht mitbekommt. Daraus dann zu unterstellen, es sei nicht bedacht worden ist schlicht und ergreifend falsch.

Man kann leider nicht immer warten.

 

Aber es ist die falsche Wohnung. Also müssen die Informationen falsch gewesen sein.

Das stimmt. Aber wo lag der Fehler? Wäre es im konkreten EInsatzgeschehen möglich gewesen, vor Erstürmen der Wohnungden Fehler, von wem auch immer er gemacht wurde, zu erkennen?

 

Mir war immer so, dass die Polentisten Experten darin sind, Informationen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu können.

Nachts und in zeitlich dringlichen Lagen ist das nicht so problemlos möglich wie tagsüber am Schreibtisch, wenn man alle Zeit der Welt hat

 

 

Ich weiß, dass das SEK wegen solcher falscher Informtionen eine falsche Wohnung stürmen kann. Und weiß auch nicht wie in solchen Situationen vorgegangen werden sollte. Aber:von mir verlangt keiner dass Ihr alles richtig macht. Ich bin nur einer der Verlanger.

Verlangen ist immer leicht...

.

 

Und warum wurde der Wohnungsbewohner eigentlich überwältigt und gefesselt, wenn er doch gar nicht der Gesuchte war? Drillmäßiges Vorgehen hat auch Schattenseiten. Sollte man auch mal dran arbeiten. Wir sind hier ja nicht in Amerika.

Weil zum Zeitpunkt der Fesselung noch davon ausgegangen wurde, dass der Gefesselte der gesuchte ist. Und da das SEK nicht kommt, wenn es um einen kleinen Hühnerdieb geht sondern üblicherweise dann gerufen wird, wenn von der Zielperson eine überdurchschnittliche Gefahr ausgeht, ist es völlig normal, dass man erst fesselt und dann fragt.

 

Das mag für den geneigten Tatort- und Cobra11-Schauer ungewöhnlich zu sein, aber die, die die Realität nicht kennen neigen immer gerne dazu, bei verständlichen Fehlern jegliches Verständnis vermissen zu lassen...

 

Gruß

Goose

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Vor das Haus stellen und zugreifen, wenn der Gesuchte es verlässt

Ist zwar nicht direkt verlassen von dem Haus, ist trotzdem schief gegangen

 

Das Fahrzeug wurde von 2 Zivilfahrzeugen der Polizei gestoppt, auf der Fahrer- und Beifahrerseite wurden die Scheiben eingeschlagen. Der Handwerker wurde von mehreren SEK-Beamten aus dem Lieferwagen herausgezogen, auf dem Boden fixiert und gefesselt. Er erlitt infolge des Einsatzes diverse Verletzungen wie Prellungen und Schürfwunden, auch ergab sich der Verdacht auf Rippenbruch.

 

Bei der an den Polizeieinsatz anschließenden Durchsuchung des Hauses wurden keine Handgranaten gefunden. Im Prozess hat der Geschädigte insbesondere behauptet, seine vielfältigen Verletzungen seien auf den Polizeieinsatz zurückzuführen. Dabei sei es zu einem Gewaltausbruch der Beamten gekommen, die mit Schlagstöcken und Karatetritten auf ihn eingewirkt hätten, obwohl er nur seine Hände schützend vor das Gesicht gehalten habe.

https://www.lawblog....einsatz-zahlen/

 

Hier hat es wenigstens Schadensersatz gegeben.

 

Ich finde, der Fehlermacher sollte eigenmächtig noch einen schönen neuen Fernseher auf die Entschädigungsliste setzen müssen oder einen kleinen Urlaub.

Du wirst wohl niemals einen Finden. Denn dann würde er eingestehen gegen das Gesetz verstoßen zu haben.

Zudem ist, beim SEK wird es wenigstens zugegeben, die Maskierung dazu da das keiner identifiziert werden kann.

 

Und warum wurde der Wohnungsbewohner eigentlich überwältigt und gefesselt, wenn er doch gar nicht der Gesuchte war? Drillmäßiges Vorgehen hat auch Schattenseiten. Sollte man auch mal dran arbeiten. Wir sind hier ja nicht in Amerika.

Wird scheinbar grundsätzlich so gehandhabt. Erst wenn die Identität zweifelsfrei geklärt ist, kann man mal drüber sprechen die Fesselung wegzumachen. Es werden ja alle die angetroffen werden idR. gleich behandelt, sprich gefesselt.

 

MfG.

 

hartmut

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Man kann leider nicht immer warten.

Wenn die Durchsuchung angesetzt wird, wurde oft schon Wochen vorher ermittelt, gerade wenn es um Drogen geht, und das SEK um 6:00 zuschlägt. Da soll keine Zeit sein?

 

Das stimmt. Aber wo lag der Fehler? Wäre es im konkreten EInsatzgeschehen möglich gewesen, vor Erstürmen der Wohnungden Fehler, von wem auch immer er gemacht wurde, zu erkennen?

Mit Sorgfalt sollte es keine Fehler geben.

 

Nachts und in zeitlich dringlichen Lagen ist das nicht so problemlos möglich wie tagsüber am Schreibtisch, wenn man alle Zeit der Welt hat

In wie viel Prozent der Fälle trifft das zu?

 

Verlangen ist immer leicht...

Imho haben die Bürger das Recht es zu verlangen.

 

Weil zum Zeitpunkt der Fesselung noch davon ausgegangen wurde, dass der Gefesselte der gesuchte ist. Und da das SEK nicht kommt, wenn es um einen kleinen Hühnerdieb geht sondern üblicherweise dann gerufen wird, wenn von der Zielperson eine überdurchschnittliche Gefahr ausgeht, ist es völlig normal, dass man erst fesselt und dann fragt.

Und warum werden denn alle gefesselt die in der Wohnung sind? Kann ja nur einer der Gesuchte sein.

 

Das mag für den geneigten Tatort- und Cobra11-Schauer ungewöhnlich zu sein, aber die, die die Realität nicht kennen neigen immer gerne dazu, bei verständlichen Fehlern jegliches Verständnis vermissen zu lassen...

Das ist eher das Pflichtprogramm vom SEK, Die wollen so sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Willst du etwa sagen, dass man doch beim ersten Klingeln öffnen müsste?
Willst Du etwa sagen, man müßte das nicht tun?

 

Wenn die Durchsuchung angesetzt wird, wurde oft schon Wochen vorher ermittelt, gerade wenn es um Drogen geht, und das SEK um 6:00 zuschlägt. Da soll keine Zeit sein?
Die Zauberworte lauten nicht immer.

 

Mit Sorgfalt sollte es keine Fehler geben.
Das stimmt. Sollte ist aber Konjunktiv, wenn ich mich nicht täusche.
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Hallo, Hartmut,

 

Du wirst wohl niemals einen Finden. Denn dann würde er eingestehen gegen das Gesetz verstoßen zu haben.

gegen welches Gesetz hat man denn derjenige verstoßen, der beim Einwohnermeldeamt anstatt der 1 eine 7 vom handschriftlichen Meldezettel abgelesen hat?

 

Gegen welches Gesetz hat der Tippgeber verstoßen, der aufgrund seiner Rechts - Links - Schwäche Rechts und Links verwechselt hat?

 

Wenn nicht nachweislich absichtlich eine falsche Anschrift angegeben wurde, wirst Du hier wohl niemanden finden, der sich strafbar gemacht hat und wenn doch, dann wegen einer Fahrlässigkeit.

 

Nicht jeder Einsatz wird wochenlang vorbereitet; oft sind es auch ad hoc - Einsätze.

 

Traurig und unverständlich ist es allerdings, wenn diejenigen, deren Wohnung fälschlicherweise gestürmt wurde, auf den Kosten für die Reparaturen sitzen bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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