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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Gilt das auch wenn der Mandant Polizist ist?

Ich denke, der RA macht keinen Unterschied zwischen einem Maurer, Kellner, Arbeitslosen etc. und einem Polizisten.

 

Ich weiß, worauf Du mit dieser Frage hinaus willst.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Du behauptest, Anwälte würde nicht lügen. Ich halte dagegen, sie tun es und habe im Gegensatz zu Dir mehr als ausreichend Erfahrungswerte, die das Belegen. Wenn Dir das dennoch nicht als Argument reicht, Pech.

Zum einen behaupte ich das nicht, zum anderen bedeutet es auch nicht das Polizisten nicht auch lügen können. Was soll der Unfug?

 

Nanü.... hattest Du nicht weiter oben behauptet, die Granate wäre unter und nicht neben ihrem Hintern gelandet? Doch, ich denke, das ist schon ein gravierender Unterschied. Denn es sollte einem kaum gelingen, ersteres zu bewerkstelligen. Im übrigen werden die Granaten nicht gezielt geworfen, sondern eben in den Raum hinein. Sollte diese dann neben einer Person landen, so war das ganz sicher keine Absicht, sondern Zufall.

Willst Du dich jetzt darauf festbeißen. Ob unter oder neben, irgendwo steht was von einer Ritze im Sofa wo sie rein ist. Und ich glaube nicht das die Buben vom SEK so dämlich sind die Dinger blind zu werfen. Aber egal, nachweisen wird das keiner können. Wie immer halt.

 

Je nachdem, wo die Verletzungen sind, ist es ein Unterschied, ob unter oder neben dem Hintern. Sicherlich sind die Ärzte nicht blöd, aber ich glaube kaum, daß sie zu sagen wissen: Jap, das war eine Blendgranate.

Brauchen sie auch nicht. Die beschreiben die Art der Verletzung und was sie aus der Wunde rausgepopelt haben. Werden sie ja nicht weggeworfen haben.

 

Was Du da geschrieben hattest (worauf ich mich bezog), waren keine Fakten, sondern billiges Gewäsch. Und nur, weil die Frau einen Hergang schildert, müssen das noch lange keine Fakten sein. Zunächst einmal ist es nur eine Aussage, die im weiteren Verlauf überprüft werden wird. Was Du willst, ist, daß man sofort sagt: "Jau, Hartmut, genauso ist bzw. war es. Die pitterpöse Polizei hat mal wieder... man man man.... in was für einem Staat leben wir nur?!"

Kannste vergessen.

Billiges Gewäsch ist, alles negieren was irgendwie gegen die Polizei gerichtet sein könnte. Korpsgeist nenne ich das.

 

Ganz genau. In der Situation ist das irrelevant. Da geht die Sicherheit der Eingriffskräfte vor.

Ja ich weiß, Eigensicherung, egal wieviel Unschuldige davon betroffen sind. Mein Gott, brauchen wir solche Polizisten die nur auf sich aufpassen können? Ist das Leben und die Gesundheit der Polizisten soviel mehr wert wie das Leben und Gesundheit der Bürger?

 

Och, warum soll man Dir das noch großartig erläutern? Daß da natürlich wieder alles verbogen wird, steht für Dich doch schon fest. Also: Perlen vor die Säue.

Warum gibt es denn Körperverletzung im Amt wenn also rechtlich einwandfrei ist?

 

Was wir wie zu tun oder auch zu lassen haben, entscheiden wir (natürlich im Rahmen der verbogenen Paragraphen Gesetze), nicht aber Du. Und es ist mir herzlich egal, ob Du es nun einsehen magst oder nicht, aber es werden solche Maßnahmen vorsorglich durchgeführt. Und das ist auch rechtens. Glaub es oder laß es.

Dann sage ich mal schlicht ist der Rahmen falsch und sollte dringendst geändert werden.

 

Nicht jede Verbrennung muß zwingend sofort gekühlt werden. Die Kühlung dient meistens im Wesentlichen der Schmerzlinderung, sie hebt die Verbrennung jedoch nicht auf.

Und auch hier sei darauf verwiesen, daß nicht Du, sondern letztlich der Einsatzleiter entscheidet. Und sollte jemand verletzt worden sein, so wird im Regelfall für ärztliche Hilfe gesorgt. Und zwar so schnell, wie es erforderlich ist.

Doch, jede Verbrennung die sofort das Gewebe schädigt muss möglichst mit kaltem fließenden Wasser gekühlt werden, bei großen Flächen auch eine Badewanne mit stehenden Wasser.

Und wenn jetzt der Einsatzleiter weiß das Verbrennungen schmerzhaft sind, und schmerzlindernde Maßnahmen verbietet, dann gehört der wirklich in die Folterkammer, aber nicht zur Polizei. Der hat nicht zu entscheiden ob jemand der zu Unrecht verletzt wurde Hilfe bekommt. Irgendwo sind mal Grenzen.

 

C'est la vie. Dann ist dem eben so und Du wirst Dich auch weiterhin über etwas aufregen, was halt ist, wie es ist.

Und ich werde weiterhin dagegen anstinken.

 

Hübsch ausgewichen.

Die Ärzte stellen lediglich die Verletzung fest und können sicherlich auch manches als Ursache ausschließen. Daß eine Glasscherbe sehr wahrscheinlich keine Brandverletzung verursacht haben wird, sollte klar sein. Was aber genau als Ursache vorlag, wird ein normaler Arzt in einem Krankenhaus ganz sicher nicht unbedingt feststellen und artestieren können. Nur die Verletzung als solche.

Mehr braucht es ja nicht.

 

Wenn Du Argumente bringst, setze ich mich mit denen auch argumentativ auseinander. Aber nicht mit offenkundigem Blödsinn. Und Fakt dürfte hier lediglich die Verletzung als solche sein, nicht jedoch die Ursache. Ansonsten darfst Du mir dafür gern eine Quelle zitieren. Was die mögliche freiwillige Verletzung betrifft, so habe ich damit aufzeigen wollen, daß es sehr wohl auch andere Möglichkeiten gibt, die durchaus realistisch sind und damit auch in Betracht gezogen werden sollten.Nichts anderes tust Du hier auch ständig. Nur eben dann nicht, wenn es die Polizei entlasten könnte.

Selbst wenn da ein reumütiger SEKler gestehen würde, Du würdest es immer noch abstreiten.

 

Och, z.B. den eingesetzten Beamten eine KViA unterzujubeln und damit eben ein mögliches Strafverfahren.

Davon steht nirgends etwas.

Sollte es aber dazu kommen, mein Bedauern würde sich in Grenzen halten.

 

MfG.

 

hartmut

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Und im Gegensatz zu Dir erlebe ich es wöchentlich, daß und wie Anwälte lügen. Das war also keine Behauptung, sondern es ist ein Fakt.

 

 

Das stimmt so nicht. Anwälte tragen in ihren Schriftsätzen und mündlich vor Gericht nur das vor, was Ihnen der Mandant erzählt, d.h., ein Anwalt ist lediglich das juristische Sprachrohr des Mandanten. Demzufolge kann ein Anwalt nicht lügen, wenn er nur das wiedergibt, was ihm sein Mandant zu dem Fall erzählt hat.

Ich erinnere mich an eine kürzlich stattgefundene Hauptverhandlung. Der Anwalt kam mit einer handgemalten Skizze der Örtlichkeit, auf der ich ihm noch mal meinen Standort zum Zeitpunkt der Feststellung zeigte. Daraufhin entgegnete er, er sei am Vortag noch dort gewesen und von diesem Standort aus könne man die LZA nicht sehen, er habe dieses, wie gesagt, am Vortag überprüft. Da die Richterin nun nicht so recht wusste, wem sie glauben solle, wurde die Verhandlung bis zur Fertigung von Lichtbildern vertagt. Ich fertigte die Bilder (auf denen man die Ampel sowie die Haltelinie einwandfrei erkennen konnte), schickte sie zum Gericht und erhielt zunächst eine Ladung zum Folgetermin, wenige Tage später dann jedoch die Abladung mit der Begründung, dass der Betroffene seinen Einspruch zurückgenommen hat.

 

Als was muss man wohl die Aussage des Rechtsanwaltes, er habe sich die Örtlichkeit am Vortag noch angeschaut und man könne vom benannten Standort aus die LZA nicht sehen, wohl werten?

 

Gruß

Goose

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Anwälte stellen regelmäßig falsche Behauptungen auf. Das ist deren täglich Brot. Nur, daß sie versuchen es so aussehen zu lassen, als entsprächen ihre falschen Behauptungen der Realität.
Wenn Du genau hinhörst, wirst Du erkennen, daß Anwälte i.d.R. keine falschen Behauptungen aufstellen, sondern Aussagen / Behauptungen ihres Mandanten wiedergeben, Ermittlungsergebnisse etc. anzweifeln oder einfach nur Fragen stellen. Kein Anwalt, der auch nur einen Funken Verstand in der Birne hat und seinen Beruf noch weiter ausüben will, stellt falsche Behauptungen auf.

 

Und nun überlegt sich der Anwalt, wie man aus dieser Nummer am besten rauskommen kann, wo evtl. Ansatzpunkte sein könnten
Genau das ist sein Job.

 

mit welchem Märchen er in ähnlichen Fällen schon mal mehr oder weniger Erfolg gehabt hat. Und schon wird der Ausgangsfall um ein paar Punkte erweitert, damit es möglichst paßt.
Quatsch.

 

Und es ist schon irgendwie merkwürdig, wenn später bei Gericht ganz andere Dinge behauptet werden, als sie tatsächlich stattgefunden haben.
Wie bereits erwähnt: man unterscheide zwischen Anwalt und Mandant.

 

Ach so: Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Wenn Du genau hinhörst, wirst Du erkennen, daß Anwälte i.d.R. keine falschen Behauptungen aufstellen, sondern Aussagen / Behauptungen ihres Mandanten wiedergeben, Ermittlungsergebnisse etc. anzweifeln oder einfach nur Fragen stellen. Kein Anwalt, der auch nur einen Funken Verstand in der Birne hat und seinen Beruf noch weiter ausüben will, stellt falsche Behauptungen auf.

 

Nach einem Unfall meines Bruders haben die Anwälte der Gemeinde nicht nur gelogen sondern dem Richter auch noch einen uralten Lageplan der Unfallstelle vorgelegt der mit der Realität absolut gar nichts mehr zu tun hatte.

Nur hat sich der Richter dann gewundert das auf dem Plan keine Kurve eingezeichnet war in der der Unfall passierte aber ständig von einer Kurve geredet wurde und auch im Polizeibericht eine Kurve als Unfallort benannt wurde.

Das und noch ein paar Kleinigkeiten führten zum Ortstermin und letztlich dazu das die Gemeindeversicherung sich bei den Anwälten bedanken konnte das sie mit fliegenden Segeln untergingen.

Aber der Richter wunderte sich eh schon das wegen einem alten morschen Strommasten und einem alten Auto dessen Wert sich an der Restlaufzeit des Tüvs bemessen hat zwei der örtlichen Staranwälte vor Gericht bemühten statt den "Praktikanten" zu schicken.

:sneaky: Wie dem auch sei, mein Bruder bekam deswegen rund das Doppelte von der Versicherung als er für die Möhre aus Rost und Glasfasermatten bezahlt hatte. :lol2:

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Kein Anwalt, der auch nur einen Funken Verstand in der Birne hat und seinen Beruf noch weiter ausüben will, stellt falsche Behauptungen auf.

1. siehe Fallbeispiel von Goose.

2. ich hatte einen ähnlichen Fall, zufälligerweise auch eine Rotlichtüberwachung. Sie wurde vorletzten Winter in unserer Stadt durchgeführt und ich war als Beobachter eingesetzt. Vor der Überwachung habe ich mich auf die Straße begeben und überprüft, ob diese glatt sei. Sie war es nicht. Das wurde so auch protokolliert. In der Hauptverhandlung sagte der RA nun, er würde diese Strecke tagtäglich befahren. Sie sei sein Arbeitsweg. Das mag ich ihm auch glauben. Was ich ihm aber nicht glauben mag, war die anschließende Behauptung, daß genau an besagtem Tag die Straße spiegelglatt gewesen sein. Wie bitte wollte er das ca. ein Vierteljahr später noch verläßlich sagen können? Hat er sich etwa Notizen gemacht? In der Erwartung, daß ein paar Monate später jemand ankommt und sagt: "Hilfe, ich bin bei Rot gefahren und will da jetzt raus!"

a) es war nicht glatt. Ich habe es überprüft. Ich habe die Fahrzeuge beobachtet, die dort entlang fuhren. Nicht ein einziges, welches beim Bremsen ins Rutschen geriet. Und da soll es spiegelglatt gewesen sein?

b) ich habe den RA genau beobachtet, als er das sagte. Glaub mir: es war gelogen. Aber sowas von!!!!

 

Genau das ist sein Job.

Natürlich. Aber dabei beschränkt er sich keinesfalls nur auf die Äußerungen und Angaben des Mandanten.

 

Quatsch.

Realität.

 

Wie bereits erwähnt: man unterscheide zwischen Anwalt und Mandant.

Ich kenne/erlebe genügend Anwälte, regelmäßig. Genauso ihre Mandanten.

 

Ach so: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Möglich, daß es auch andere RAs gibt. ;)

Letztlich wollen sie alle nur das Eine: erfolgreich sein! Denn nur das sichert ihnen neue Mandanten. Ich habe genug Lügen bei Gericht erlebt. Und die wurden vom Anwalt vorgetragen und ganz sicher z.T. auch von diesem erdacht. Denn die Betroffenen sind nicht gerade selten alles andere als helle.

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2. ich hätte einen ähnlichen Fall, zufälligerweise auch eine Rotlichtüberwachung. Sie wurde vorletzten Winter in unserer Stadt durchgeführt und ich war als Beobachter eingesetzt. Vor der Überwachung habe ich mich auf die Straße begeben und überprüft, ob diese glatt sei. Sie war es nicht. Das wurde so auch protokolliert. In der Hauptverhandlung sagte der RA nun, er würde diese Strecke tagtäglich befahren. Sie sei sein Arbeitsweg. Das mag ich ihm auch glauben. Was ich ihm aber nicht glauben mag, war die anschließende Behauptung, daß genau an besagtem Tag die Straße spiegelglatt gewesen sein. Wie bitte wollte er das ca. ein Vierteljahr später noch verläßlich sagen können? Hat er sich etwa Notizen gemacht? In der Erwartung, daß ein paar Monate später jemand ankommt und sagt: "Hilfe, ich bin bei Rot gefahren und will da jetzt raus!"

a) es war nicht glatt. Ich habe es überprüft. Ich habe die Fahrzeuge beobachtet, die dort entlang fuhren. Nicht ein einziges, welches beim Bremsen ins Rutschen geriet. Und da soll es spiegelglatt gewesen sein?

b) ich habe den RA genau beobachtet, als er das sagte. Glaub mir: es war gelogen. Aber sowas von!!!!

 

Und, wie ist die Sache ausgegangen ?

So aufgeregt wie Du hier rüberkommst, vermute ich mal, man hat dem Lügner geglaubt.

 

Mal ernsthaft; der RA stellt sich doch nicht vor Gericht hin und sagt locker flockig: "An dem Tag war die Strasse XY glatt". Ende. Einfach so.

Der wird sich für den Tatzeitpunkt/-ort einen Wetterbericht und die Einsatzpläne der Streufahrzeuge besorgt haben (evtl noch Abwasserpläne

und Verlaufspläne möglicher Fernwärmeleitungen; kann ja sein, dass Du genau auf so einem Bereich gelaufen bist).

Dann hat er aus diesen Informationen Schlüsse gezogen, welche ihn zu seiner Behauptung veranlassten.

 

Gruss

snb

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Nun, bei mir hat er sich auch hingestellt und locker flockig gesagt, er habe sich die Örtlichkeit noch einen Tag zuvor aufgesucht und man habe die LZA von dort nicht sehen können.

 

Nun ist sein Versuch, mich zu verunsichern, nicht geglückt und auch die Richterin hat das Verfahren nicht aufgrund von Zweifeln eingestellt, sondern zwecks Abklärung durch Fotos vertagt. Er hoffte wohl auf eine Einstellung.

 

Gruß

Goose

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Nun, bei mir hat er sich auch hingestellt und locker flockig gesagt, er habe sich die Örtlichkeit noch einen Tag zuvor aufgesucht und man habe die LZA von dort nicht sehen können.

 

Nun ist sein Versuch, mich zu verunsichern, nicht geglückt und auch die Richterin hat das Verfahren nicht aufgrund von Zweifeln eingestellt, sondern zwecks Abklärung durch Fotos vertagt. Er hoffte wohl auf eine Einstellung.

 

Gruß

Goose

Na ja, Deiner Aussage hat die Richterin auch kein Glauben geschenkt.

 

Gruss

snb

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Was ich nachvollziehen kann (und womit ich auch kein Problem habe. Geärgert hätte es mich, wenn das Verfahrenaufgrund dieser falschen Aussage des Anwaltes eingestellt worden wäre). Wenn da ein Anwalt felsenfest behauptet, er sei am Vortag noch dort gewesen und habe das überprüft, hätte sie ihn ja indirekt der Lüge bezichtigt, wenn sie mir trotzdem geglaubt hätte. So ist sie halt auf Nummer Sicher gegangen und hat das ganze Klären lassen.

 

Gruß

Goose

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Und, wie ist die Sache ausgegangen ?

So aufgeregt wie Du hier rüberkommst, vermute ich mal, man hat dem Lügner geglaubt.

Du hast eine blühende Phantasie, wenn Du meinst, daß mich das aufregen würde.

Ja, man hat dem Lügner geglaubt. In diesem Fall war das denke ich aber auch dem Umstand zuzuschreiben, daß es sich um einen noch sehr jungen und absolut unerfahrenen Richter handelte.

 

Mal ernsthaft; der RA stellt sich doch nicht vor Gericht hin und sagt locker flockig: "An dem Tag war die Strasse XY glatt". Ende. Einfach so.

Genau so hat er es getan. Oder glaubst Du, daß sich jemand einfach mal eben so nach ca. einem dreiviertel Jahr an genau diesen einen Tag erinnern kann, wie die Straßenverhältnisse an dieser Kreuzung zu einer ganz bestimmten Uhrzeit waren?

 

Der wird sich für den Tatzeitpunkt/-ort einen Wetterbericht und die Einsatzpläne der Streufahrzeuge besorgt haben

Dann hätte er die ja argumentativ vorbringen können. Tat er aber nicht. Das Wetter war ja entsprechend. Aber die Fahrbahn war gestreut und nicht glatt. Weder zu Beginn, als ich selbst die Strecke befuhr, noch als ich zu Fuß testete, ob es glatt war und auch nicht nach Beendigung der VÜ, als ich abermals mit dem Dienst-Kfz. die Strecke befuhr.

 

(evtl noch Abwasserpläneund Verlaufspläne möglicher Fernwärmeleitungen; kann ja sein, dass Du genau auf so einem Bereich gelaufen bist).

Auch das nicht. Wir haben hier auch keine Fernwärmeleitungen. Im übrigen bin ich über die gesamte Fahrbahn gegangen.

 

Dann hat er aus diesen Informationen Schlüsse gezogen, welche ihn zu seiner Behauptung veranlassten.

Ja sicher. So wird's gewesen sein.

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Nein, mir reicht das eben nicht. Dir reicht sonst auch so vieles nicht. Ich selbst muß mich nicht schon mal selbst freiwillig verbrannt haben. Ich habe es aber schon mal live erlebt, wie sich jemand, den wir festgenommen hatten, freiwillig seine Rübe durch eine Glasscheibe geballert und sich damit freiwillig Schnittverletzungen beigebracht hat, um der drohenden Abschiebung zu entgehen.

Finde Dich also damit ab, daß Du

a) Blödsinn redest und

b) manche Leute sich durch aus auch freiwillig Verletzungen zufügen.

Jetzt komme ich doch nochmal auf den Punkt Selbstverletzung zurück, auf die Du dich ja berufst.

 

2003 wurde ein Journalist durch so eine Blendgranate verletzt

http://de.wikipedia.org/wiki/Guy_Smallman

Wer wissen will wie so eine Verletzung aussieht kann den Link anklicken. Wer keine offenen Wunden sehen will. klickt eben nicht an.

http://www.nuj.org.uk/getfile.php?id=673

 

Wenn bei der Frau die Wunde ähnlich aussah, dürfte wohl der Punkt Selbstverletzung abgehakt sein.

 

MfG.

 

hartmut

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WENN die Wunde ähnlich ausschaut. Und? Wie schaut die Wunde nun aus? Hast Du irgendwelche Infos dazu?

 

Ich habe nicht gesagt, daß es völlig ausgeschlossen ist, daß sie durch die Blendgranate verletzt wurde. Ich sagte lediglich, daß es auch noch andere Möglichkeiten gibt, die man in Erwägung ziehen sollte.

 

Selbst wenn sie tatsächlich durch die Blendgranate verletzt wurde, so belegt das noch lange nicht Deine Behauptung, sie sei gezielt in Richtung der Frau geworfen worden. Das ist und bleibt eine (billige) Behauptung.

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WENN die Wunde ähnlich ausschaut. Und? Wie schaut die Wunde nun aus? Hast Du irgendwelche Infos dazu?

Die Größe der Wunde 15x10cm, dürfte also auch so aussehen wie die auf den Bildern. Kunststoffsplitter in der Wunde.

 

Ich habe nicht gesagt, daß es völlig ausgeschlossen ist, daß sie durch die Blendgranate verletzt wurde. Ich sagte lediglich, daß es auch noch andere Möglichkeiten gibt, die man in Erwägung ziehen sollte.

Ja ich weiß, Selbstverletzung.

 

Selbst wenn sie tatsächlich durch die Blendgranate verletzt wurde, so belegt das noch lange nicht Deine Behauptung, sie sei gezielt in Richtung der Frau geworfen worden. Das ist und bleibt eine (billige) Behauptung.

Werfen die Blendgranaten einfach so in Wohnungen wo Unbeteiligte sich aufhalten? Und wenn wäre das auch nicht besser.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, mir reicht das eben nicht. Dir reicht sonst auch so vieles nicht. Ich selbst muß mich nicht schon mal selbst freiwillig verbrannt haben. Ich habe es aber schon mal live erlebt, wie sich jemand, den wir festgenommen hatten, freiwillig seine Rübe durch eine Glasscheibe geballert und sich damit freiwillig Schnittverletzungen beigebracht hat, um der drohenden Abschiebung zu entgehen.

Finde Dich also damit ab, daß Du

a) Blödsinn redest und

b) manche Leute sich durch aus auch freiwillig Verletzungen zufügen.

Jetzt komme ich doch nochmal auf den Punkt Selbstverletzung zurück, auf die Du dich ja berufst.

 

2003 wurde ein Journalist durch so eine Blendgranate verletzt

http://de.wikipedia....ki/Guy_Smallman

Wer wissen will wie so eine Verletzung aussieht kann den Link anklicken. Wer keine offenen Wunden sehen will. klickt eben nicht an.

http://www.nuj.org.u...file.php?id=673

 

Wenn bei der Frau die Wunde ähnlich aussah, dürfte wohl der Punkt Selbstverletzung abgehakt sein.

 

MfG.

 

hartmut

Hartmut, du hast deinen eigenen Link doch gelesen, oder? Wenn nicht: Dieser führt auf den Wiki-Artikel zur Blendgranate, und was steht da...?

 

Eine umstrittene Sonderform der Blendgranate sind Knallkörper, wie sie in manchen Ländern von der Polizei bei der gewaltsamen Auflösung von Demonstrationen eingesetzt werden. Der laute Knall und die Druckwelle sollen dabei die Demonstranten auseinandertreiben. Bei einem Einsatz solcher Granaten bei einer Demonstration gegen den französischen Brutreaktor Superphénix im Juli 1977 starb ein Demonstrant, als die Druckwelle der Explosionen seine Lungenflügel verletzte.[1] Die französische und die Schweizer Polizei setzen die so genannten „Blendschockgranaten“ dennoch ein, in Deutschland ist der Einsatz dieser Sonderform der Blendgranate dagegen verboten.Der Journalist Guy Smallman wurde durch eine solche Schockgranate schwer verletzt.

 

Damit ist schon mal klar, dass es sich um eine andere Blendgranate handelte als die, von der die Frau angeblich verletzt wurde.

 

Zu den üblicherweise in Deutschland eingesetzen Blendgranaten steht dort:

 

In der Regel entstehen bei der Explosion keine Splitter, was Blendgranaten auch einsetzbar macht, wenn sich Zivilpersonen in der Nähe der Explosion aufhalten (z. B. bei Geiselnahmen). Knall und Blitz der Explosion hinterlassen in der Regel keine bleibenden Schäden.

 

Gruß

Goose

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Hartmut, du hast deinen eigenen Link doch gelesen, oder?

Habe ich und noch viel mehr. Es gibt auch irgendwo ein Video wo er verletzt wurde.

Ich habe sogar versucht herauszufinden welche Granaten das SEK einsetzt. Willst Du mir jetzt verkaufen das die vom SEK eingesetzten Blendgranaten harmlose Spielzeuge sind?

 

Schockgranate [bearbeiten]

 

Schockgranaten (auch Blendgranate, englisch stun grenades, auch flash-bangs genannt) sind Handgranaten, Gewehrgranaten oder mit großkalibrigen Flinten verschossene Munition, die durch einen Blitz-Knall-Satz (meist ein Gemisch aus Aluminium-Pulver und Kaliumperchlorat) der Zielperson vorübergehend durch Schreckreaktion, Blendung und Schwerhörigkeit (bis hin zum Knalltrauma) die Orientierung nehmen soll (Knallschreck).

 

Es gibt auch den Einsatz als Ablenkungsmittel. Hier besteht jedoch ein hohes Risiko, dass Brände ausgelöst werden. So müssen von den Einsatzkräften immer Feuerlöscher mitgeführt werden.

 

Schockgranaten werden vor allem bei der Lösung von Szenarien verwendet, bei denen Personen während eines Zugriffs mit Schusswaffen bedroht werden können. Durch die Zündung der Granate soll die Aufmerksamkeit der zu ergreifenden Person kurzzeitig abgelenkt, und seine Orientierung vorübergehend eingeschränkt werden, um Polizeibeamte und Geiseln nicht mehr als nötig zu gefährden. Auch der vorauszusehende Fluchtweg einer Person kann mit solchen Blitz-Knall-Sätzen vermint sein.

 

Typische Gefahren: Detoniert solch eine Granate neben dem Kopf-Hals-Bereich einer am Boden liegenden Person, kann es zu schweren Verletzungen kommen.

http://de.wikipedia....-tödliche_Waffe

 

Ist also schon mehr wie ein Silvesterböller.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Größe der Wunde 15x10cm, dürfte also auch so aussehen wie die auf den Bildern. Kunststoffsplitter in der Wunde.

Genauer gesagt: Du weißt es nicht! Behauptest dafür lieber umso mehr.

 

Ja ich weiß, Selbstverletzung.

Naja, wenigstens etwas, was Du weißt.

 

Werfen die Blendgranaten einfach so in Wohnungen wo Unbeteiligte sich aufhalten? Und wenn wäre das auch nicht besser.

Ganz genau. Die werfen die Blendgranate einfach so in die Wohnung, in die sie unmittelbar danach hineingehen. Doch, ich denke, daß ist sogar um einiges besser. Zeigt nämlich, daß diese Verletzung ganz sicher nicht bewußt und gewollt verursacht wurde.

 

 

BTW: man merkt, woher Dein "Wissen" stammt. Nur weiß Wiki auch nicht alles. Vielleicht solltest Du Dich einmal richtig informieren. Denn das würde wenigstens in diesem Fall vermeiden helfen, daß Du Unsinn schreibst.

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Ich hatte meinen Beitrag zwischenzeitlich editiert.

 

Hättest du den Beitrag und noch viel mehr gelesen, so hättest du auch das gefunden, was ich im Edit geschrieben habe.

 

Ein Silvesterböller ist es gewiss nicht, aber, wenn du dich mit dem Thema befasst hättest, hättest du auch herausgefunden, dass es verschiedne Typen davon gibt. Und, wie gesagt, die von dir zitierten Blendschockgranaten (also die, die in der Schweiz den Journalisten verletzt hat) ist nicht vergleichbar mit der in Deutschland eingesetzen Blendgranate.

 

Gruß

Goose

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Ein Silvesterböller ist es gewiss nicht, aber, wenn du dich mit dem Thema befasst hättest, hättest du auch herausgefunden, dass es verschiedne Typen davon gibt. Und, wie gesagt, die von dir zitierten Blendschockgranaten (also die, die in der Schweiz den Journalisten verletzt hat) ist nicht vergleichbar mit der in Deutschland eingesetzen Blendgranate.

Wenn wir die gleiche Quelle gelesen haben, weiß ich nicht, dann steht auch etwas von aluminierten Kunststoffsplittern die entstehen können drinsteht. Habe ich also gelesen. Es können also auch Verletzungen entstehen. Selbst bei harmloseren Böllern kann es Verletzungen geben, auch wenn es bei den meisten Böllern keine Verletzungen gibt.

 

MfG.

 

hartmut

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Die von dir eingestellte Wiki-Link verweist unmittelbar auf die Blendgranaten, und da steht das von mir zitierte, unter anderem auch, dass die Granate, die die von dir beschriebene Verletzung bei dem Journalisten hervorgerufen hat, in Deutschland nicht eingesetzt wird, womit deine Behauptung, "2003 wurde ein Journalist durch so eine Blendgranate verletzt" definitiv falsch ist.

 

Gruß

Goose

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Genauer gesagt: Du weißt es nicht! Behauptest dafür lieber umso mehr.

Du weißt noch weniger, machst aber Rückschlüsse.

 

Naja, wenigstens etwas, was Du weißt.

Ist schon mehr wie Du weißt.

Ganz genau. Die werfen die Blendgranate einfach so in die Wohnung, in die sie unmittelbar danach hineingehen. Doch, ich denke, daß ist sogar um einiges besser. Zeigt nämlich, daß diese Verletzung ganz sicher nicht bewußt und gewollt verursacht wurde.

Dann können sie ja gleich mal paar Magazine reinballern wenn es nicht drauf ankommt.

Ist dir eigentlich schon mal aufgefallen, bei manchen Einsätzen der Polizei entstehen mehr Schäden, als der Verbrecher verursacht hat. Auch hier wurde nur jemand durch die Polizei geschädigt.

 

BTW: man merkt, woher Dein "Wissen" stammt. Nur weiß Wiki auch nicht alles. Vielleicht solltest Du Dich einmal richtig informieren. Denn das würde wenigstens in diesem Fall vermeiden helfen, daß Du Unsinn schreibst.

Es ist leicht jemanden zu unterstellen er würde Unsinn schreiben ohne selber irgendwelche Fakten zu bringen oder anzuerkennen.

Jetzt unterstelle ich einfach mal, Du bist völlig betriebsblind, lebst in einer eigenen Polizeiwelt. Du siehst alles nur aus der Polizeiperspektive.

 

MfG.

 

hartmut

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Die von dir eingestellte Wiki-Link verweist unmittelbar auf die Blendgranaten,

Ach @Goose, ich habe mehrere Stunden damit verbracht verschiedene Informationsquellen durchzulesen, nicht nur Wiki. Halte dich an @Bluey, der sagt Wiki ist falsch oder so ähnlich, oder weiß der Geier was der brabbelt.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn du Wiki nun als falsch abwertest, warum zitiert du dann Wiki und nicht die anderen Informationsquellen, die du stundenlang durchsucht hast?

 

 

Und hast du bei deinen stundenlangen Internetrecherchen eine Quelle gefunden, die belegt, dass entgegen der Wiki-Aussage die in der Schweiz verwendeten Blendschockgranaten, welche die beschriebene Verletzung bei dem Journalisten hervorgerufen haben, auch in Deutschland verwendet werden?

Dann sei doch so nett und stell sie hier ein.

 

Gruß

Goose

Edited by Goose
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Wenn du Wiki nun als falsch abwertest, warum zitiert du dann Wiki und nicht die anderen Informationsquellen, die du stundenlang durchsucht hast?

Das macht doch @Bluey wenn ich Wiki bringe.

 

Und hast du bei deinen stundenlangen Internetrecherchen eine Quelle gefunden, die belegt, dass entgegen der Wiki-Aussage die in der Schweiz verwendeten Blendschockgranaten, welche die beschriebene Verletzung bei dem Journalisten hervorgerufen haben, auch in Deutschland verwendet werden?

Dann sei doch so nett und stell sie hier ein.

Habe ich irgendwo geschrieben das es die gleiche Ausführung ist?

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

Habe ich irgendwo geschrieben das es die gleiche Ausführung ist?

Der Hinweise von Goose war dir wohl nicht deutlich genug?

 

Dann also nochmal:

2003 wurde ein Journalist durch so eine Blendgranate verletzt

http://de.wikipedia....ki/Guy_Smallman

Mit dieser Formulierung behauptest du, daß es die gleiche Ausführung ist.

 

Gruß

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Es ist leicht jemanden zu unterstellen er würde Unsinn schreiben ohne selber irgendwelche Fakten zu bringen oder anzuerkennen.

Es ist auch leicht, ständig wilde Behauptungen aufzustellen, von hätte, würde, könnte zu reden, aber letztlich nie konkret zu werden, dafür lieber immer hübsch auszuweichen. Der typische Hartmut. Du bist mittlerweile ein richtiger Motzki geworden. Nur leider einer, der sehr viel behauptet, in den Raum stellt, dafür aber um so weniger weiß. Und was Dir nicht in den Kram paßt, akzeptierst Du eh nicht.

 

Zu Deinem anderen Gebrabbele sag ich nichts mehr. Alberner Tüddelkram. Genauso wie

Jetzt unterstelle ich einfach mal, Du bist völlig betriebsblind, lebst in einer eigenen Polizeiwelt. Du siehst alles nur aus der Polizeiperspektive.

Lebe Du hübsch weiter in Deiner kleinen Welt......

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Habe ich irgendwo geschrieben das es die gleiche Ausführung ist?

Ja, hast du. Schau dir deine Beiträge doch noch einmal an, wenn du selber nicht mehr weißt, was du geschrieben hast.

 

 

 

Du hast geschrieben "Durch so eine Blendgranate".

 

Würde es um einen Hundebiss gehen und du würdest ein Bild einstellen, in dem ein Dritter von einem Rottweiler gebissen wurdest, würdest du damit auch unterstellen, dass es bei dem betreffenden Sachverhalt um den Biss eines Rottweilers ging. Ein Hundebiss kann aber auch durch einen Pudel entstehen, und dieser sieht dann doch deutlich anders aus.

 

Gruß

Goose

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@Hartmut

 

Nun geh mal wieder in die reale Welt

 

- Es ist niemals ein Ziel der Polizei mit Blendgranaten jemanden zu verletzten

- Blendgranaten werden nicht auf Menschen geworfen

- Blendgranaten werden nicht gegen Unbeteiligte eingesetzt

- Blendgranaten werden nur in besonderen Lagen verwendet

 

Wenn jetzt Unbeteiligte verletzt wurden ist das sehr unschön, aber es bestimmt nicht passiert, weil wild und aus dollerei Blendgranaten geworfen werden.

 

Natürlich wird das auf Seiten der Polizei aufbereitet. Sowas soll ja nicht passieren.

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Polizist erschießt Betrunkenen:

 

Den Beamten zufolge lag der Gesuchte in seinem Bett und zielte mit einer "täuschend echt aussehenden Schusswaffe" auf die Polizisten.
Das Opfer erlag später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.

 

Merke:

 

man sollte a) niemals mit einer (Schuss-)Waffe auf Polizisten zielen b) niemals Polizisten mit einem Messer angreifen.

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Merke:

man sollte a) niemals mit einer (Schuss-)Waffe auf Polizisten zielen b) niemals Polizisten mit einem Messer angreifen.

Man sollte vielleicht dem einen oder anderen Polizisten mal klar machen, dass menschliches Leben ein hohes Gut ist.

 

Und man sollte die Ausbildung von Polizisten dahingehend verbessern, dass die Mützenträger nicht gleich die Panik kriegen, wenn ein offenbar betrunkener älterer Mensch - im Bett liegend - mit einem Schreckschuss-Revolver rumfuchtelt.

 

Dann könnte man den Mützen-Heinis auch gleich noch beibringen, dass man auf dem Boden sitzenden, verwirrten Menschen nicht in den Nacken kickt.

 

Etc. etc.

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Und man sollte die Ausbildung von Polizisten dahingehend verbessern, dass die Mützenträger nicht gleich die Panik kriegen, wenn ein offenbar betrunkener älterer Mensch - im Bett liegend - mit einem Schreckschuss-Revolver rumfuchtelt.

 

Dann könnte man den Mützen-Heinis auch gleich noch beibringen, dass man auf dem Boden sitzenden, verwirrten Menschen nicht in den Nacken kickt.

 

 

hier vergleichst Du Äpfel mit Birnen.

 

Weißt Du wie es ist wenn Dir jemand eine Waffe vor´s Gesicht hält?

 

Ob die Waffe scharf ist oder nur ne Atrappe kannst Du nicht in Sekunden feststellen

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hier vergleichst Du Äpfel mit Birnen.

Ich vergleiche nicht.

 

… in Sekunden …

Artikel gelesen?
Man habe den 64-Jährigen mehrfach aufgefordert, die Waffe niederzulegen.

 

Wäre „Polizisten raus aus dem Schlafzimmer. Tränengas rein ins Schlafzimmer.“ keine Alternative?

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c) immer bei Verkehrskontrollen die Hände aus den Taschen nehmen

 

Wenn man im Auto sitzt hat man selten die Hände in der Tasche, bei Verkehrskontrollen bietet es sich an die Hände am/ auf dem Lenkrad zu lassen. Bei einer Personenkontrolle sollte man durchaus die Hände aus der Tasche nehmen - ansonsten wird man sehr wahrscheinlich dazu aufgefordert.

 

 

 

Man sollte vielleicht dem einen oder anderen Polizisten mal klar machen, dass menschliches Leben ein hohes Gut ist.

1. das höchste Gut - wissen wir.

2. ist der SWG das ultima Ratio

3. ist laut meinem Empfinden der polizeiliche SWG zum überwiegenden Teil auf Notwehrsituationen eingegrenzt bei der Bedrohung des eigenen oder fremden Lebens. Andere rechtliche Möglichkeiten des SWG sind kaum zu verzeichnen.

 

man sollte die Ausbildung von Polizisten dahingehend verbessern, dass die Mützenträger nicht gleich die Panik kriegen, wenn ein offenbar betrunkener älterer Mensch - im Bett liegend - mit einem Schreckschuss-Revolver rumfuchtelt.

Dein Beitrag ist entweder eine dumme Unterstellung, billige Polemik oder ein interessanter Gedankenansatz.

Wie kommst du darauf, dass die Polizisten Panik hatten?

Wie kommst du darauf, dass ex ante der alkoholisierungs Grad erkennbar war?

Zu dem Zeitpunkt war nicht bekannt, dass es sich um einen Schreckschussrevolver handelte.

Wie meinst du denn ist die Ausbildung der Polizisten im Bezug auf bewaffnete Personen?

 

Ich stimme dir aber insoweit zu, dass man stetig die Aus- und Fortbildung verbessern muss/ sollte. Hoffentlich ist der Staat auch bereit genügend Geld auszugeben, dass Streifenpolizisten mehr Fortbildungstage /-stunden erhalten.

 

 

Dann könnte man den Mützen-Heinis auch gleich noch beibringen, dass man auf dem Boden sitzenden, verwirrten Menschen nicht in den Nacken kickt.

Bei deinem Dummgeschwaffel denkst du vermutlich an den Fall, wo der verwirrte Mann, dem in den Nacken getreten wurde am Boden saß... du verschweigst, dass der Mann jedoch mit einem Messer und einer Axt Passanten angegriffen hat, Polizisten angegriffen hat, angeschossen war und immernoch bewaffnet und gefährlich war und die Polizisten aus zwei Gründen zum Handeln verpflichtet waren:

a) einen gefährlichen Mann, der Menschen angegriffen hat

und b) zur Ersten Hilfe nach der Schussverletzung

 

 

Wäre „Polizisten raus aus dem Schlafzimmer. Tränengas rein ins Schlafzimmer.“ keine Alternative?

Hier - im Internet - ohne alle Fakten zu kennen - ist das eine sehr gute Alternative.

Weitere Alternativen wäre der Taser, das SEK, ein Psychologe

 

bestimmt fallen uns noch viele Alternativen ein.... aber ob die in dem konkreten Fall tatsächlich eine Alternative wären können wir echt nicht sagen. Die Polizisten von dem Einsatz werden aber genau diese Fragen beantworten müssen.

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c) immer bei Verkehrskontrollen die Hände aus den Taschen nehmen
d) Kaugummi raus

e) Kippe aus

f) nicht widersprechen

g) (zumindest leicht) devote Haltung.

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Man sollte vielleicht dem einen oder anderen Polizisten mal klar machen, dass menschliches Leben ein hohes Gut ist.

Das ist es, zweifelsohne. Aber das gilt auch für den Polizisten, der sich in dem Moment von einer (täuschend echten) Waffe bedroht sieht. Was soll er tun? Erst nachfragen, ob es sich um eine echte handelt? Warten, bis der andere geschossen und ihn womöglich getroffen, vllt sogar getötet hat? Wohl eher nicht.

 

Und man sollte die Ausbildung von Polizisten dahingehend verbessern, dass die Mützenträger nicht gleich die Panik kriegen, wenn ein offenbar betrunkener älterer Mensch - im Bett liegend - mit einem Schreckschuss-Revolver rumfuchtelt.

1. auch ein Schreckschußrevolver kann auf kurze Entfernung für (erhebliche oder gar tödliche) Verletzungen sorgen.

2. ist es völlig egal, ob er betrunken und zudem im Bett lag. Gefährlich sein kann er, vor allem mit einer Waffe, trotzdem.

3. sieht man es idR aus der Entfernung nicht, ob es eine richtige Schußwaffe oder eine Schreckschußpistole ist.

 

Dann könnte man den Mützen-Heinis auch gleich noch beibringen, dass man auf dem Boden sitzenden, verwirrten Menschen nicht in den Nacken kickt.

Um mich mal Deinem Jargon "Mützen-Heinis" anzupassen: dann könnte man auch gleich sagen, daß die Volldeppen es besser unterlassen sollten, mit Waffen auf Polizisten zu zielen oder loszugehen. Dazu gehören auch die, die mit Messern o.ä. bewaffnet z.B. auf dem Boden sitzen. Sollte der Kick geeignet sein, den Aggressor kampfunfähig zu machen oder zu entwaffnen, so würde ich auch einen Fußkick anwenden.

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Wäre „Polizisten raus aus dem Schlafzimmer. Tränengas rein ins Schlafzimmer.“ keine Alternative?

Bei Cobra 11 bestimmt. Aber da seilen die sich ja auch vom Hubi aus auf ein über die BAB düsendes Auto ab.

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ist der SWG das ultima Ratio

Junge, Junge! :blink:

 

ist laut meinem Empfinden der polizeiliche SWG zum überwiegenden Teil auf Notwehrsituationen eingegrenzt bei der Bedrohung des eigenen oder fremden Lebens. Andere rechtliche Möglichkeiten des SWG sind kaum zu verzeichnen.
Laut meinen Informationen spielt Dein „Empfinden“ da keine große Rolle.

 

Dein Beitrag ist entweder eine dumme Unterstellung, billige Polemik oder ein interessanter Gedankenansatz.
Bla… Bla… Blaulicht.

 

Wie meinst du denn ist die Ausbildung der Polizisten im Bezug auf bewaffnete Personen?
Offenbar unzureichend.

 

Hoffentlich ist der Staat auch bereit genügend Geld auszugeben, dass Streifenpolizisten mehr Fortbildungstage /-stunden erhalten.
Ob das reicht? Ich erinnere mal an Hans und Hänschen.

 

Bei deinem Dummgeschwaffel
siehe oben.

 

zur Ersten Hilfe nach der Schussverletzung
Merkst Du noch was? Laut sharks Quelle war der Kick die Todesursache und somit eher „letzte Hilfe“.

 

Bei Cobra 11 bestimmt. Aber da seilen die sich ja auch vom Hubi aus auf ein über die BAB düsendes Auto ab.

Prima Argument. Gab es Deiner Ansicht nach keine "mildere Maßnahme" als den Mann zu töten?
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Prima Argument. Gab es Deiner Ansicht nach keine "mildere Maßnahme" als den Mann zu töten?

Es gibt sicher viele Eingriffsmöglichkeiten. Aber da ich nicht vor Ort war und die Situation nicht live miterlebt habe, kann ich auch schwerlich beurteilen, ob in diesem speziellen Fall eine andere Maßnahme möglich war.

 

Btw: wenn du so tolle Gedanken wie "Tränengas" äußerst, solltest Du Dich über entsprechend "Prima Argumente" nicht wundern.

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Sei doch mal konkret und rede nicht um den heißen Brei rum: Wie läuft die Ausbildung, die du als unzureichend abstempelst, ab?
Das steht da: offenbar (das hast Du übrigens vergessen) unzureichend. Und die Begründung dafür findest Du in den vorherigen Beiträgen.
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Man sollte den Messer und Schreckschuss und anderen Waffenheinis mal klarmachen, dass das Leben des Schutzmanns ein hohes Gut ist. Der Schutzmann wird sein hohes Gut, das Leben, schützen. Wer mit einer Waffe auf Menschen ziehlt muss sich bewusst sein, dass Polizisten diese Lebensgefahr auch mittels Schusswaffeneinsatzes abwehren werden.

chusswaffeneinsatz kann tödlich sein. Der mit an Sicherheit grenzende

tödliche Schusswaffeneinsatz ist eher die Ausnahme, der Schusswaffeneinsatz, der auf Wirkung ausgelegt ist kann jedoch auch tödlich enden; manchmal ist sogar ein scheinbar milderes Mittel (der Tritt in den Nacken) tödlich.

 

 

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Sei doch mal konkret und rede nicht um den heißen Brei rum: Wie läuft die Ausbildung, die du als unzureichend abstempelst, ab?

Woher soll ich das wissen? Ich sehe die Ergebnisse und die sind nicht besonders erfreulich. Wir reden über zwei Menschen, die von Cops getötet wurden.

 

Der eine saß mit einem Messer in der Hand auf der Straße, der andere lag im Bett und fuchtelte mit einer Schreckschuss-Waffe rum. Findest Du es richtig, dass deren Leben beendet wurde?

 

Btw: wenn du so tolle Gedanken wie "Tränengas" äußerst, solltest Du Dich über entsprechend "Prima Argumente" nicht wundern.

Dir ist sicher aufgefallen, dass ich eine Frage gestellt habe, oder? Vielleicht magst Du ja antworten und mir erklären, warum das so eine blöde Idee im Vergleich zum Töten ist.
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Willst du zwei Fälle gleichzeitig diskutieren?

 

 

Messermann war bewaffnet. Er hätte die Waffe schon bevor auf ihn geschossen wurde ablegen sollen. Bzw hätter er gar nicht mit Messer und Axt Polizisten und Passanten angreifen sollen.

 

Schreckschussmann hätte auf die Post reagiern sollen, dann wäre die Polizei nicht zur Vollstreckung gekommen. Er hätte uch nicht mit einem Revolver hantieren sollen, als die Polizei in der Tür stand und er hätte den Revolver wegwerfen sollen.

Warum schließlich geschossen wurde und keine andere Alternative gewählt wurde gibt keine der zig Pressemitteilungen her.

 

Der Nackentritt beim Messermann war untypisch. Ich vermute, dass ich nicht so gehandelt hätte. Ich hätte vermutlich gewartet bis das SEK tasert. Hätte er angegriffen hätte ich geschossen. Wäre er an der Schussverletzung gestorben während wir auf das SEK warten, wäre das sein Pech gewesen.

So sehe ich den Sachverhalt aus der Ferne.

 

Ich denke dass der tretende Polizist mit einem milderen Mittel als dem Schusswaffengebrauch handeln wollte.

Die krux ist, dass mildere Mittel manchmal stärke Folgen haben können als die vermeitlich schärferen Mittel.

Ähnlich bei Pfefferspray vs körperliche Gewalt. Auch hier können die Verletzungen beim juristisch milderen Mittel stärker sein.

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Man sollte den Messer und Schreckschuss und anderen Waffenheinis mal klarmachen, dass das Leben des Schutzmanns ein hohes Gut ist. Der Schutzmann wird sein hohes Gut, das Leben, schützen. Wer mit einer Waffe auf Menschen ziehlt muss sich bewusst sein, dass Polizisten diese Lebensgefahr auch mittels Schusswaffeneinsatzes abwehren werden. (...)

 

Also, wenn man deinen rhetorisch ausgereiften Senf so ließt, so kann man nur hoffen, dass sich deine "Einsätze" einmal auf Lärmbelästigung/Ruhestörung im Wochenenddienst beschränken werden.

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Dir ist sicher aufgefallen, dass ich eine Frage gestellt habe, oder? Vielleicht magst Du ja antworten und mir erklären, warum das so eine blöde Idee im Vergleich zum Töten ist.

1. wir haben kein Tränengas.

2. man könnte ggf. Pfeffer ins Zimmer sprühen, hätte aber den grandiosen Erfolg, daß wir es nicht mehr betreten könnten, ohne selbst gepfeffert zu werden. Und da das Zeug bei Betrunkenen nicht unbedingt wirkt, ist das eher ungeeignet.

3. kann man mit Pfefferspray niemanden entwaffnen.

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