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Angeblich Bei Rot Gefahren


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Hallo zusammen

 

Also, ich habe vollgendes Problem.

Ich bin vor ungefähr 2 Wochen mit einem Arbeitskollegen auf Montage gefahren ( er ist vor mir gefahren).

Wir hatten uns also an einer Tanke getroffen und die Polizei stand schräg gegenüber, war also gerade beim tanken.

Als wir Losfuhren, fuhr mein Kollege vorraus, dann ich, dann so ein silberner Mercedes und dann die Polizei.

Es war eine Straße mit 70 kmh worauf eine Ampelkreuzung folgte, an der wir links abbiegen mussten.

So, als nun mein Kollege über die Linie fuhr, schaltete die Ampel erst auf Gelb um und ich bin noch hinterher gefahren. Wobei ich mir aber sicher bin, das ich noch bei gelb auf der Kreuzung war und das vieleicht noch nicht einmal bei Rot( und selbst wenn, dann weit unter einer Sekunde).

Also stand der Mercedes und die Bullenkarre noch auf der Kreuzung( Das Polizeiauto hinter dem Mercedes)

Ich bin dann auf eine Bundesstraße gefahren, durch das erste Dorf durch mit 50kmh ---- hinter mir keine Polizei zu sehen

Nach 8 km das nexte Dorf mit 50 kmh---- keine Polizei hinter mir.

Nach 10 km stehen die Auf einmal hinter mir, fahren mir 1 km nach und halten mich dann an.

Führerschein Fahrzeugpapiere bitte -- ich hab hingegeben.

Wo kommen sie denn her? Ich hab in Doberschütz eine Nebenwohnung!

Das Wollte ich nicht wissen, wo kommen sie jetzt her? Aber richtig pampiger Umgangston!!

Ich sage: Na an der Tanke bin ich los gefahren----da waren sie hinter mir, dann an der Kreuzung links abgebogen und jetzt bin ich hier.

Polizei: Was haben sie an der Kreuzung falsch gemacht?

Ich: Ich bin doch bei gelb gefahren

Polizei: Stimmt nicht, sie sind bei Rot über die Kreuzung gefahren!!!

Das gibt eine Anzeige von der Stadt Eilenburg.

Ich: Wollen sie sich jetzt nich irgendwie Name und sowas aufschreiben?

Polizei: Nein !!!! Wir haben doch ihr Nummernschild!!!

 

So. Das Gespräch hat Höchstens eine halbe Minute gedauert. Ich habe weder Beweise noch sonstwas gesehen.

 

So und nun meine Frage:

 

Was kann jetzt auf mich zukommen ( Strafe und sowas??)

 

Ich bin Fahranfänger und noch in der Probezeit.

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Was kann jetzt auf mich zukommen ( Strafe und sowas??)

 

Ich bin Fahranfänger und noch in der Probezeit.

 

Wenn die :think: eine Anzeige schreiben, wovon ich ausgehe:

 

Ampel bei Rot überfahren 90 Euro, 3 Punkte im VZR (132 BKat)

oder

Ampel bei länger als 1 Sekunde dauernden Rot überfahren 200 Euro, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot ( 132.2 BKat)

 

Probezeit Verlängerung und Seminar sicher auch.

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Hätten die mir normalerweise nicht irgendwie ein Beweismittel zeigen müssen?

Behaupten kann jeder, dass ich bei Rot gefahren bin.

Mit nem Foto hätten die beweisen können das ich zwar bei Rot gefahren bin, aber nicht ob ich über oder unter einer Sekunde drauf wahr.

Damit fällt Foto wahrscheinlich weg.

Ein Video währe die einzigste möglichkeit das zu beweisen und wenn zwischen mir und der Polizei noch ein Auto stand, wie können die mich dann

gefilmt haben.

Ich hab nix an Beweismittel zu Augen bekommen als die mich angehalten haben

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Hätten die mir normalerweise nicht irgendwie ein Beweismittel zeigen müssen?

Die Zeugenaussagen der :think: sind genug Beweis.

 

Behaupten kann jeder, dass ich bei Rot gefahren bin.

Wenn die :nolimit: wissentlich dich falsch beschuldigen, dann würden sie sich strafbar machen.

 

Mit nem Foto hätten die beweisen können das ich zwar bei Rot gefahren bin, aber nicht ob ich über oder unter einer Sekunde drauf wahr.

Wenn die :schreck: glaubhaft darlegen können das der Verstoß über 1 Sekunde war, dann war es über eine Sekunde.

 

Ich hab nix an Beweismittel zu Augen bekommen als die mich angehalten haben

Du hast die Aussage bekommen.

 

Aber wie Gast225 schon geschrieben hat, wollten sie dich anzeigen, dann hätten sie deinen Namen notiert. Nur mit dem Kennzeichen alleine können sie allenfalls den Halter feststellen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wo kommen sie denn her?

'Ich komm' aus dem Swingerclub und fahr' jetzt zu meiner Domina' wäre eine Antwortmögllichkeit. Aber eigentlich nur dann, wenn mit Auto und Fahrer alles in Ordnung ist und man es nicht eilig hat. :think:

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Wenn die :nolimit: wissentlich dich falsch beschuldigen, dann würden sie sich strafbar machen.

 

Joh, aber dann passiert trotzdem nichts :think: .

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Wo kommen sie denn her? Ich hab in Doberschütz eine Nebenwohnung!

Das Wollte ich nicht wissen, wo kommen sie jetzt her? Aber richtig pampiger Umgangston!!

Ich sage: Na an der Tanke bin ich los gefahren----da waren sie hinter mir, dann an der Kreuzung links abgebogen und jetzt bin ich hier.

 

fail..

besser wäre gewesen: "Ich betreibe Carsharing und habe in XXXX(hier die letzte oder vorletzte Ortschaft einsetzen) unser Auto in empfang genommen, weil ich eine Fahrt nach XY antreten möchte. Wieso fragen Sie? Hat mein Kollege etwa eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen?!"

Zu seinem Namen möchtest du ohne deinen Anwalt erstmal keine Aussage treffen.

TÜV, AU, Warnweste usw sollte alles korrekt sein an deinem Auto :think:

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Hätten die mir normalerweise nicht irgendwie ein Beweismittel zeigen müssen?[...]

Ich hab nix an Beweismittel zu Augen bekommen als die mich angehalten haben

Wahrscheinlich hat es deshalb so lange gedauert, bis sie dich angehalten haben. Die Polizisten versuchten, die Ampel abzuschrauben, damit sie sie dir zeigen koennen. Als sie dann fest stellen mussten, dass die Ampel gar nicht mehr auf Rot stehen wird, wenn sie sie dir zeigen wollen, haben sie vom Abbau Abstand genommen und sich gesagt, dass es heute mal ohne Beweismittel gehen muss....... :think:

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Hallo,

Hätten die mir normalerweise nicht irgendwie ein Beweismittel zeigen müssen?

Die Zeugenaussagen der :think: sind genug Beweis.

Das musste ich leidvoll bei meinem bisher einzigen Flenspunkt feststellen. Da gab es eine gezielte Rotlichtüberwachung (wurde mir genau so genannt!), zu der sogar Polizei aus 40km Entfernung hinzugezogen worden war.

Aufgebaut war ein Beobachtungsposten und ein Anhalteposten. Die Mitteilung über rauszuwinkende Fahrzeuge kam dann per Funk.

 

Glücklicherweise war es bei mir unter einer Sekunde.

 

Aber meine Daten wurden "vollständig" aufgenommen, daher verstehe ich auch nicht, was dem TE vorgeworfen werden soll, wenn seine Fahrereigenschaft nicht festgestellt wurde, obwohl dies ja offensichtlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

 

Das stelle ich mir vor Gericht lustig vor:

Polizist: Herr TE ist bei Rot über die Kreuzung gefahren.

Richter: Woher wissen Sie, dass es Herr TE war?

Polizist: Wir haben ihn angehalten.

Richter: Und die Personalien aufgenommen?

Polizist: Nein, wir hatten schon die Nummer vom Nummernschild notiert.

Richter: Häääääh?

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Lol das sind ja scho mal Lustige Antworten, aber ich muss doch wenigstens diese beschissene 1 Sekunde messen und nachweisen können.

Aber wer kann eigentlich gans genau messen, ob ich unter einer Sekunde oder darüber war ohne ein Vid gemacht zu haben.

Ich kann auch schon 5 Minuten ( etwas übertrieben) vorher angefangen haben die Zeit zu stoppen, ich meine damit, wer schütz mich vor dem Messfehler der Polizei????

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Ist zwar merkwürdig, aber mit

Führerschein Fahrzeugpapiere bitte -- ich hab hingegeben.

hat man mindestens den Namen des Fahrers (und m.W auch den Wohnort) und die Meldeadresse des Halters.

Wenn der Name des Halters und des Führerscheininhabers übereinstimmen, besteht doch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der eindeutigen Zuordnung. Oder was meint ihr ?

Okay, bei zufälliger Namesgleichheit und gleichem Wohnort ...

 

aber ich muss doch wenigstens diese beschissene 1 Sekunde messen und nachweisen können

Es muß ja nicht die eineSekunde gemessen werden, sondern es muß deutlich über eine Sekunde abgeschätzt werden.

Es wäre bspw. auch möglich die Umschaltzeit der Fußgängerampel einzubeziehen. Diese steht typischerweise in einem festen Verhältnis zur Fahrzeugampel.

 

ich meine damit, wer schütz mich vor dem Messfehler der Polizei????

Meßfehler setzt ein Meßgerät voraus. Ein solches Gerät gibt es hier nicht.

Der Polizist muß erläutern, wie er zu dem Ergebnis kam. Der Richter entscheidet ob es außreichend Anhaltspunkte gibt.

 

Die Frage muß also heißen: Wer schützt mich vor Fehlurteilen. Antwort : Niemand.

 

 

@Kasperle

Wieso sollte der Richter so was fragen ?

Das der Richter den Halter des Fahrzeuges vor sich hat steht außer Frage (wegen des Nummernschildes).

Der Halter kann jetzt natürlich sagen: 'Dass war ich nicht'

Dann fragt der Richter den Polizisten ob der die Person erkennt, und der Polizist sagt JA.

Als weiteres Indiz ist ja der Name des Fahrers (aus dem Führerschein mit Bild) bekannt.

 

Gruß,

AnReRa

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Na schön,

 

mal gans davon abgesehen, das es früh um 5 war und kein Schwanz sich auf der Kreuzung befand, von daher die Ampel völlig sinnlos auf rot umschaltet,

ist das doch alles witzlos.

Da geht man schon mit angebrochener Hand arbeiten ( als Forstarbeiter), hat weniger Geld am Ende des Monats raus als ein Hartz 4 Empfänger, kriecht nur auf dem Zahnfleisch und wird dann von solchen asolzialen Faulen Schweinen noch abgezockt, damit schön diese faulen Griechen bezahlt werden.

Schön so issa, der deutsche Staat. Stehen 5 Kümmeltürken am Strassenrand, die Randalieren und Leute anpöbeln, da fahren unsere Polizisten schnell weiter ( selbst erlebt),

aber wenn sie es mit n einzelnen zu tuhn haben die auch für ihr Geld hart arbeiten, da müssen se drauf losgehen.

Ach ja, dadurch werd ich meine Arbeit verlieren. SCHÖN!! :huh:

 

 

[mod]

Bei weiteren Verbalentgleisungen sähe ich mich gezwungen, moderativ einzuschreiten!

[/mod]

Edited by Bluey
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Und wieder einmal sind's immer die anderen. :huh: Bei Gelegenheit solltest Du auch mal in den Spiegel schauen, bevor Du ins Jammerhorn stößt. Und solltest Du mich oder meinen Berufsstand mit Deiner Betitelung "asolzialen Faulen Schweinen" gemeint haben, so darf ich dieses niveaulose und mehr als dümmliche Gesabbele gern und ungebraucht an Dich zurückreichen.

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hat weniger Geld am Ende des Monats raus als ein Hartz 4 Empfänger
Dann machst Du irgendwas falsch und bist selbst schuld. Merke: wenn die Zeitung mit den großen Buchstaben sowas behauptet, ist es regelmäßig falsch.

 

(Jede Menge völlig niveaubefreite Dumpfbackensprüche)
Ja nee, schon klar. Die Welt ist schlecht und schuld sind immer andere... :huh:
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hat weniger Geld am Ende des Monats raus als ein Hartz 4 Empfänger
Dann machst Du irgendwas falsch und bist selbst schuld. Merke: wenn die Zeitung mit den großen Buchstaben sowas behauptet, ist es regelmäßig falsch.

 

Hast recht, ich sollte neben bei schwarz arbeiten lol .

PS. Wenn du die Bild meinst, das weiss jeder, dass die Mist schreiben.

 

(Jede Menge völlig niveaubefreite Dumpfbackensprüche)
Ja nee, schon klar. Die Welt ist schlecht und schuld sind immer andere... :huh:

 

Jede Menge völlig niveaubefreite Dumpfbackensprüche : Hast Recht, das nächste mal im aller höchsten Beamtendeutsch, :)

Ja nee, schon klar. Die Welt ist schlecht und schuld sind immer andere... :sneaky: : Die Welt is nicht schlecht, aber Deutschland naja.....

Schuld haben nich immer die anderen, dass ICH Mist baue, weiß ich.

 

Meine Antwort galt diesem Vogel der mich angehalten hat, nicht euch!! Wenn das so rüberkamm, dann entschuldige ich mich dafür!!!!!!!

 

Aber gans ehrlich: Reitet einen die Geldgier, ein Aufmerksamkeitsdefiziet das man sich so aufspielt, oder kann man einfach nicht mehr menschlich denken das man meint mann müsse Fehler anderer mal so richtig bestrafen um ein Gefühl der Zufriedenheit zu verspühren? ( Denn Eindruck hatte ich bei dem Typ)

 

Ihr könnt mir nicht erzählen, dass ihr bei jedem Stopschild 3 Sekunden stehen bleibt, das ihr noch nicht bei gelb gefahren seit, das ihr noch nie jemanden die Vorfahrt genommen habt, oder noch nie n Passfoto bekommen habt.

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Ihr könnt mir nicht erzählen, dass ihr bei jedem Stopschild 3 Sekunden stehen bleibt
Stimmt, ich warte bis alle Reifen einmal standen (dafür braucht mein Auto keine 3 Sekunden).

 

das ihr noch nicht bei gelb gefahren seit
Doch, behaupte ich (zumindest bin ich noch nie bewusst bei gelb gefahren).

 

das ihr noch nie jemanden die Vorfahrt genommen habt,
Doch, ist mir schon zweimal passiert.

 

noch nie n Passfoto bekommen habt
Doch, einmal für 4 km/h zuviel (vorwerfbar nach Abzug 1 km/h).

 

 

Und nu.... :huh:

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Meine Antwort galt diesem Vogel der mich angehalten hat, nicht euch!! Wenn das so rüberkamm, dann entschuldige ich mich dafür!!!!!!!

Dieser "Vogel" hätte auch gut ich sein können.

 

Aber gans ehrlich: Reitet einen die Geldgier, ein Aufmerksamkeitsdefiziet das man sich so aufspielt, oder kann man einfach nicht mehr menschlich denken das man meint mann müsse Fehler anderer mal so richtig bestrafen um ein Gefühl der Zufriedenheit zu verspühren? ( Denn Eindruck hatte ich bei dem Typ)

Das Verhalten des Cops ist eine Sache, Dein Fehlverhalten eine andere. Aufspielen muß sich niemand, aber verfolgt hätte ich Dein Fehlverhalten auch.

 

Ihr könnt mir nicht erzählen, dass ihr bei jedem Stopschild 3 Sekunden stehen bleibt, das ihr noch nicht bei gelb gefahren seit, das ihr noch nie jemanden die Vorfahrt genommen habt, oder noch nie n Passfoto bekommen habt.

Was hat all das jetzt mit Dir und Deiner Rotlichtfahrt zu tun?

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Na endlich einer der es versteht. Ich bin immer noch davon überzeugt, das ich bei gelb gefahren bin. Mir is mal zu Ohren gekomme, das Ampeln automatisch eine 3 Sekündige Gelbphase haben. Wenn ich nun über die Linie fahre und dann erst die Ampel auf Gelb umschaltet ( und ich mit erlaubten 70 angerauscht komme) dann muss es doch trotzdem noch unter einer Sekunde gewesen sein. Der Zeitraum würde mit Toleranz dann bei 4 Sek liegen und ich werde ja keine 4 Sek brauchen um da wieder von der Kreuzung runter zu kommen.

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Nun, dann solltest du möglicherweise noch mal in die Fahrschule (oder einfach einen Blick in § 37 StVO werfen)

 

 

 

§ 37 StVO

Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

 

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

 

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1.

An Kreuzungen bedeuten:

 

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

 

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

 

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

 

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

 

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

 

[...]

 

Um die Kreuzung zu räumen, musst du schon auf der Kreuzung sein. Kannst du vor der auf gelb wechelnden Ampel noch anhalten, so musst du das auch machen.

 

Gruß

Goose

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Ey--- gelb heisst Kreuzung räumen!!!!!!!!

Joh. Warst Du denn schon IM Kreuzungsbereich? Oder vllt doch noch davor?

 

Und ich bin mir sicher das es noch gelb war

Das glaube ich Dir sogar. Und genau das ist in aller Regel auch die Aussage nahezu eines jeden VT, den wir nach einem Rotlichtverstoß anhalten: "Ich habe noch Gelb gesehen". Klar, fragt sich nur zu welchem Zeitpunkt. Wir haben schon häufiger solche Überwachungen unter Einsatz einer Videokamera durchgeführt. Und komisch, wie wortkarg die Leute mit einem Male wurden, wenn sie das Video und ggf. auch noch das Standbild sahen. Manch einer ließ sich sogar zu einem Grinsen hinreißen.

Meintwegen darf ein jeder behaupten, was er will. Von uns hier bekommt er nur dann eine Anzeige, wenn wir es absolut sicher gesehen haben.

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Hallo,

@Kasperle

Wieso sollte der Richter so was fragen ?

Das der Richter den Halter des Fahrzeuges vor sich hat steht außer Frage (wegen des Nummernschildes).

Der Halter kann jetzt natürlich sagen: 'Dass war ich nicht'

Dann fragt der Richter den Polizisten ob der die Person erkennt, und der Polizist sagt JA.

Als weiteres Indiz ist ja der Name des Fahrers (aus dem Führerschein mit Bild) bekannt.

Alles richtig, aber ohne nennenswerten Mehraufwand hätten die Polizisten die Personalien aufschreiben können. Und dann steht nicht der Halter vor Gericht, sondern der festgestellte Fahrer.

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Alles richtig, aber ohne nennenswerten Mehraufwand hätten die Polizisten die Personalien aufschreiben können. Und dann steht nicht der Halter vor Gericht, sondern der festgestellte Fahrer.

ich würde davon ausgehen, dass sie den Namen des Fahrers sehr wohl aufgeschrieben haben. Man muss einen Fahrer ja nicht warten lassen während man den Papierkram fertig macht. Bezüglich der einen Sekunde wird bei einer reinen Beobachtung im fließenden Verkehr nur in sehr eindeutigen Fällen ein qualifizierter Verstoß vorgeworfen. Ich würde mit einem einfachen Verstoß ohne FV rechnen.

 

Grüße

 

Kai

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Ey--- gelb heisst Kreuzung räumen!!!!!!!!

Joh. Warst Du denn schon IM Kreuzungsbereich? Oder vllt doch noch davor?

 

Und ich bin mir sicher das es noch gelb war

Das glaube ich Dir sogar. Und genau das ist in aller Regel auch die Aussage nahezu eines jeden VT, den wir nach einem Rotlichtverstoß anhalten: "Ich habe noch Gelb gesehen". Klar, fragt sich nur zu welchem Zeitpunkt. Wir haben schon häufiger solche Überwachungen unter Einsatz einer Videokamera durchgeführt. Und komisch, wie wortkarg die Leute mit einem Male wurden, wenn sie das Video und ggf. auch noch das Standbild sahen. Manch einer ließ sich sogar zu einem Grinsen hinreißen.

Meintwegen darf ein jeder behaupten, was er will. Von uns hier bekommt er nur dann eine Anzeige, wenn wir es absolut sicher gesehen haben.

 

 

Also wie kann ich mir das jetzt vorstellen, baut ihr da ne Kamera auf ( also an der Kreuzung) oder stellt ihr euch mit dem Wagen an de Krezung hin und filmt aus dem Auto raus.?

Denn wenn dort ein Polizeiauto oder ein Ziviwagen mit Kameras im Fenster steht, das is doch dann ein bisschen zu auffällig. Schließlich müsst ihr euch doch auch so positionieren, das ihr das Nummerschild und das Gesicht des Fahrers seht.

 

 

Ach ja, also ich war max 4-5 m vor der Kreuzung, da ich gerade noch so das gelb aufleuchten sah.

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Die Kamera muss nur Kennzeichen, Ampel und Haltelinie aufnehmen, Gesicht wird beim anschließenden Gespräch mit den Papieren verglichen.

Wenn in Deinem Fall wirklich 70 erlaubt war, dauert die Gelbphase mindestens 5 Sekunden und Du müsstest bei rot die Kreuzung schon wieder verlassen haben.

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