Jump to content

KaiR

Member
  • Content Count

    87
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About KaiR

  • Rank
    Mitglied
  1. in Anbetracht der Tatsache, dass bis zur Verjährung noch 6 Wochen ins Land gehen, erscheint mir Dein Vorhaben aussichtslos. Was jetzt kommt ist nur noch unangehm für alle Beteiligten und wird keinen Erfolg haben. Von der nahezu sicheren Fahrtenbuchauflage mal abgesehen und hat Deine Verlobte darauf Bock? Ich würde den Termin selber wahrnehmen und mir bei der Gelegenheit gleich die Fotos / Beweise zeigen lassen, dann hast Du Klarheit.
  2. nur noch mal zur Klärung: wie nah war der zweite Verstoß am ersten? Hast Du dabei das (kostenpflichtige) Angebot zu einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten? Und wann war das?
  3. seit wann sind denn Engelchen und Teufelchen Geschwister?
  4. andere gefährden um eine Gefährdung abzuwenden ist keine sehr logische Idee. Du hättest ihn auch mit Hupe und Abblendlicht warnen können. Ich gebe Deiner Begründung keine Chance, dem Bußdeld zu entgehen.
  5. ich würde da gar nichts ankreuzen und den Bogen einfach ignorieren. Der Zugang ist sowieso nicht nachweisbar.
  6. für so etwas haben die eine Sondergenehmigung. Und wenn die Dienstmütze fehlte: macht auch nix.
  7. auch bei einer "kann"-Bestimmung sollte man damit rechnen. Aber ihr habt ja recht, so richtig zeitnah ist es nicht mehr und von daher kein "muss"
  8. wäre schön, stimmt aber nicht. Da die Punkte noch eingetragen sind musst Du mit einer spürbaren Erhöhung des Bußgelds (max. verdoppelt) rechnen. Kein Fahrverbot, aber eine neue "Bewährung", Dich innerhalb des nächsten Jahres nicht noch einmal mit 26plus drüber erwischen zu lassen, sonst Fahrverbot.
  9. nix. Natürlich bekommst Du ein Fahrverbot von einem Monat für jeden einzelnen Verstoß. Aber keinen dritten Monat nach der 2*26 km/h Regel. Die Bußgelder können jedes für sich angemessen erhöht bis max. verdoppelt werden, da es ja schon die Voreintragung gibt. Du solltest beide etwa gleichzeitig rechtskräftig werden lassen.
  10. Zum Handling: Du musst den Bogen nicht bekommen haben und musst daher auch keine Aussagen machen. Da Du aber schon einen AHB bekommen hast geht man davon aus, dass Du der Fahrer warst. Die Verjährung wurde dadurch auch neu gestartet.
  11. wieso sollte man auf diesem Bild keinen Fahrer erkennen können. Das schaffen die Polizisten sogar ohne Gutachter, wenn sie Dir gegenüberstehen. Auch ein Abgleich mit Bildern des Einwohnermeldeamts schafft hier schnell Klarheit. Wenn Du darauf bestehst, es nicht gewesen zu sein, kann die Identität aber auch durch ein vierstellig teures Gutachten bekräftigt werden.
  12. wenn Dein Mann der Fahrer ist (was nach dem Foto wohl beweisbar ist) und ihr sicher sagen könnt, dass ihr so schnell nicht wart, dann kann es nur noch an einer fehlerfhaften Messung gelegen haben. Eine solche Messung auseinanderzunehmen erfordert aber Spezialwissen und sollte von einem gewieften Anwalt durchgeführt werden. Dass hier Kosten entstehen ist klar - die Entscheidung liegt bei Euch. Für so etwas ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung dann halt prima.
  13. Du musst den Einspruch nicht begründen. Man kann anmerken, sich noch anwaltlich beraten lassen zu wollen. Ansonsten kannst Du es dann komfortabel bis Oktober liegen lassen, bis dahin hast Du vermutlich keinen Gerichtstermin. Dann einfach zurückziehen und die 4-Monatsfrist beginnt zu laufen.
  14. keine Spielchen. Auf dem AHB "ich war es" ankreuzen, auf den Bußgeldbescheid warten und dann schnell bezahlen. Und die ganze Zeit hoffen und beten.
  15. die Chance, das nichts mehr kommt, ist inzwischen recht groß. Auch wenn @Q-Treiberin natürlich Recht hat mit dem, was kommen könnte. Du kannst Hoffnung schöpfen, aber noch nicht ganz sicher sein.
×
×
  • Create New...