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Auch Abschleppunternehmer Sind Nur Menschen


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Was ist denn deiner Meinung nach sicherer ? Zwei 12 Volt Lämpchen, oder ein BF3 Fahrzeug, das mit reflektierenden Folien beklebt ist, auf dem Dach ein Display hat, in dem verschiedene Piktogramme angezeigt werden können - z.B. Überholverbot - und hinten noch einen ca. 2 Meter hohen gelben, blinkenden Pfeil und in Funkverbindung mit dem Fahrer vorne steht.
Es geht nicht (nur) darum, was man besser sieht. Du willst doch nicht ernsthaft darüber diskutieren, ob es Sinn macht, daß der Zug selber vorne und hinten beleuchtet ist, oder? Die Vorschrift, daß ein Fahrzeug / Gespann selber nach hinten wirkende Rückleuchten haben muss hat doch unstrittig seinen tieferen Sinn.

 

 

Gruß

Goose

 

Ein Halteverbot hat auch seinen tieferen Sinn. Trotzdem darf die Polizei dort parken. Das wird dann auch (meist) seinen guten Grund haben und auf einer besonderen Situation basieren. Genauso sehe ich das hier. Grundsätzlich gilt die Vorschrift mit den Rückleuchten, aufgrund der besonderen Situation kann man aber auf eine Alternative zurückgreifen.

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Als was darf man das denn verstehen, wenn nicht als Weigerung?

 

er weigerte sich doch nicht den lkw abzuschleppen. er weigerte sich den lichtbalken anzubringen, daraufhin durfte er den lkw nicht abschleppen.

also trifft deine aussage so nicht zu:

 

(ich erinnere mich da an einen Thread, in dem er erzählte, sich geweigert zu haben, einen LKW zu bergen)

 

du musst das schon genau lesen

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@Tom: Er weigerte sich, den Abschlepp- / Bergungsvorgang durchzuführen.

 

Gruß

Goose

 

keinesfalls! er weigerte sich den lichtbalken anzubringen. daraufhin wurde ihm die weiterfahrt mit abzuschleppendem lkw untersagt. bitte genau lesen!!!

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Er weigerte sich, den mitgeführten und vorgeschriebenen Lichtbalken anzubringen, was jedoch zum Abschleppvorgang gehört. Also weigerte er sich, den Abschleppvorgang durchzuführen.

 

Nicht nur lesen, sondern auch verstehen :geil:

 

Gruß

Goose

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@Tom: Er weigerte sich, den Abschlepp- / Bergungsvorgang durchzuführen.

 

Gruß

Goose

 

 

Jetzt erzählst Du aber wirklich Käse. Alles war fertig zur Abfahrt, die SZM hing vorne hoch am Haken, die Lichtorgel stand hinten blinkend zur Absicherung, von einer Weigerung kann überhaupt keine Rede sein.

 

Um nicht mitten in der Nacht mit einem vorsintflutlichen Lichterbalken hantieren zu müssen, habe ich gleich zu Anfang das Blinkauto nachgefordert. Bis zu dessen eintreffen was der Rest schon erledigt.

 

Es geht nicht (nur) darum, was man besser sieht.

 

Was denn sonst ?

 

Du willst doch nicht ernsthaft darüber diskutieren, ob es Sinn macht, daß der Zug selber vorne und hinten beleuchtet ist, oder?

 

Der war noch nie besser beleuchtet, als in dieser Nacht.

 

Die Vorschrift, daß ein Fahrzeug / Gespann selber nach hinten wirkende Rückleuchten haben muss hat doch unstrittig seinen tieferen Sinn.

 

Es gibt auch Sachen, die besser ihren Zweck erfüllen, als es jede Vorschrift könnte.

 

 

Dieser Tage hatte ich wieder einen Spezialisten der folgendes zum besten gab:

 

Der havarierte Tankzug darf nicht komplett von der Autobahn abgeschleppt werden, weil es sich hier um zwei Fahrzeuge handelt, sondern der Auflieger muss abgesattelt und die Zugmaschine muss alleine gefahren werden. Übersehen hat er dabei, das es bestimmte Auflieger gibt, die in beladenem Zustand nicht abgesattelt werden können.

 

Nachdem ich ihm das beigebracht habe, war er der Meinung, alles bis zum nächsten Parkplatz, dort anhalten, einen leeren Auflieger bestellen und 30 000 Liter umpumpen :D , dann absatteln, den Auflieger stehenlassen usw. :geil:

 

Selbst der Zugführer der BF hat sich seinen Männern gekringelt. :)

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Nein, es ist kein Käse. Noch mal: Es hat einen Sinn, daß der Zug selber und nicht ein dahinter fahrendes Fahrzeug das Rücklicht führen muss.

Möchtest du bestreiten, daß es vorgeschrieben ist, den Leuchtbakten anzubringen?

 

Gruß

Goose

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Es geht doch darum, daß er an anderer Stelle erzählt, wie er die Polizei "stramm stehen lässt", sich hier aber hinter deren Anordnungen zurückzieht. Nun wundere ich mich halt, warum er sich hier auf die Anordnungen berufen will, selbst wenn sie möglicherweise hinterfragungswürdig sind, an anderer Stelle jedoch, wo es im Gesetz klar geregelt ist, die Anordnung der vorschriftsmäßigen Sicherung und damit den gesamten Abschleppvorgang verweigert.

 

Gruß

Goose

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ach goose,

das ist wieder mal so ein tag an dem ich einsehen muss, dass eine diskussion mit dir einfach zu nichts führt. ich lasse dir also dein glauben zu der weigerung, du würdest es sowieso nicht verstehen wollen.

 

Viele Grüße

Tom

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Es hat einen Sinn, daß der Zug selber und nicht ein dahinter fahrendes Fahrzeug das Rücklicht führen muss.

Welchen denn, wenn eine bessere Sicherung verfügbar ist?

 

Wäre schön, wenn du wirklich einmal den Sinn ausführen würdest und nicht nur auf die Buchstaben der Verordnung hinweist.

 

Es geht doch darum, daß er an anderer Stelle erzählt, wie er die Polizei "stramm stehen lässt"

Auch wenn du dich bemühst es so aussehen zu lassen, ist "stramm stehen lassen" kein Zitat von faun98, sondern lediglich eine von dir gebrauchte Beschreibung der Situation.

100 Minuspunkte für schlechten Stil...

 

Nun wundere ich mich halt, warum er sich hier auf die Anordnungen berufen will, selbst wenn sie möglicherweise hinterfragungswürdig sind, an anderer Stelle jedoch, wo es im Gesetz klar geregelt ist, die Anordnung der vorschriftsmäßigen Sicherung und damit den gesamten Abschleppvorgang verweigert.

Vielleicht, weil er, wie hier bereits erwähnt, im Fall eines Falschparkers "vertraglich dazu verpflichtet ist, alles aufzuladen, was da so kommt", im Fall des havarierten LKWs, der nicht in seinem Stammgebiet geschehen ist aber nicht?

Und schon gar nicht ist er eben verpflichtet eine Abschleppung durchzuführen, wenn er das von der Polizei geforderte Material nicht "dabeihat" ( :whistling: )...

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Welchen denn, wenn eine bessere Sicherung verfügbar ist?
Der Leuchtbalken ersetzt ja nicht nur das Rücklicht, sondern auch das Bremslicht. Wenn nun ein Fahrzeug das BF3 überholt (was ja durchaus zulässig ist) fährt er hinter dem abgeschleppten LKW, welcher kein Bremslicht hat. Die daraus resultierende Gefahr muss ich doch nicht näher beschreiben, oder?

 

Auch wenn du dich bemühst es so aussehen zu lassen, ist "stramm stehen lassen" kein Zitat von faun98, sondern lediglich eine von dir gebrauchte Beschreibung der Situation.

100 Minuspunkte für schlechten Stil...

Schau dir doch mal die Schilderung (und nicht nur diese) an. Wie sonst willst du die Darstellungen denn bezeichnen?

 

Und schon gar nicht ist er eben verpflichtet eine Abschleppung durchzuführen, wenn er das von der Polizei geforderte Material nicht "dabeihat" ( )...
Er hatt es dabei zu habe und hatte es ja tatsächlich auch dabei. Die Aussage, den Balken nicht mitzuführen war ja schlicht gelogen.

 

Gruß

Goose

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Auch wenn du dich bemühst es so aussehen zu lassen, ist "stramm stehen lassen" kein Zitat von faun98, sondern lediglich eine von dir gebrauchte Beschreibung der Situation.

100 Minuspunkte für schlechten Stil...

Schau dir doch mal die Schilderung (und nicht nur diese) an. Wie sonst willst du die Darstellungen denn bezeichnen?

Wie du das bezeichnest ist mir relativ egal, nur lass doch einfach die Anführungsstrichelchen weg, mit denen du versuchst das wie ein Zitat von ihm aussehen zu lassen.

 

Und schon gar nicht ist er eben verpflichtet eine Abschleppung durchzuführen, wenn er das von der Polizei geforderte Material nicht "dabeihat" ( )...
Er hatt es dabei zu habe und hatte es ja tatsächlich auch dabei. Die Aussage, den Balken nicht mitzuführen war ja schlicht gelogen.

Das könnte damit zusammenhängen dass es sonst scheinbar übliche Praxis ist so abzuschleppen und es nicht so unwahrscheinlich ist, dass der Polizist diese Anordnung ausgepackt hat um faun98 eins reinzuwürgen, nachdem man ja vorher bereits aneinandergeraten war.

 

Habe ich das Gefühl Anweisungen werden vor allem gegeben um mich oder andere zu schikanieren habe ich auch regelmäßig ein Problem mit der Befolgung. Aber das geht wohl den meisten so... :whistling:

Eine Notlüge kann da schonmal das Mittel der Wahl sein um sich zu widersetzen.

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Wie du das bezeichnest ist mir relativ egal, nur lass doch einfach die Anführungsstrichelchen weg, mit denen du versuchst das wie ein Zitat von ihm aussehen zu lassen.
Wie das für dich aussieht ist mir offen gestanden auch relativ egal. Daß das ein Zitat von ihm ist habe ich nie behauptet. Ich sage nur, daß das offensichtlich seine Intention ist.

 

Das könnte damit zusammenhängen dass es sonst scheinbar übliche Praxis ist so abzuschleppen und es nicht so unwahrscheinlich ist, dass der Polizist diese Anordnung ausgepackt hat um faun98 eins reinzuwürgen, nachdem man ja vorher bereits aneinandergeraten war.
Übliche Praxis ist es nicht, das BF3 mitzuführen (unternehmerisch auch unsinnig, ein zweites Fahrzeug und Personal zu binden, wenn nicht erforderlich).

Übliche Praxis ist es vielmehr, den vorgeschriebenen Leuchtbalken, dessen Sinn ich dir ja dargelegt habe, anzubringen.

 

Habe ich das Gefühl Anweisungen werden vor allem gegeben um mich oder andere zu schikanieren habe ich auch regelmäßig ein Problem mit der Befolgung. Aber das geht wohl den meisten so...
Welches Gefühl du hast, ist auch relativ egal. Sinn der Anweisung war die Verkehrssicherheit, oder denkst du, Rück- und Bremslichter sind verzichtbar?

 

Gruß

Goose

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Wie du das bezeichnest ist mir relativ egal, nur lass doch einfach die Anführungsstrichelchen weg, mit denen du versuchst das wie ein Zitat von ihm aussehen zu lassen.
Wie das für dich aussieht ist mir offen gestanden auch relativ egal. Daß das ein Zitat von ihm ist habe ich nie behauptet. Ich sage nur, daß das offensichtlich seine Intention ist.

Es ist wohl deine Intention es als seine Aussage hinzustellen, wozu würdest du sonst die Anführungszeichen verwenden?

Faun, der ja sonst immer dazu neigt, darzustellen, wie er die Polizei "stramm stehen lässt"

 

Das könnte damit zusammenhängen dass es sonst scheinbar übliche Praxis ist so abzuschleppen und es nicht so unwahrscheinlich ist, dass der Polizist diese Anordnung ausgepackt hat um faun98 eins reinzuwürgen, nachdem man ja vorher bereits aneinandergeraten war.
Übliche Praxis ist es nicht, das BF3 mitzuführen (unternehmerisch auch unsinnig, ein zweites Fahrzeug und Personal zu binden, wenn nicht erforderlich).

Übliche Praxis ist es vielmehr, den vorgeschriebenen Leuchtbalken, dessen Sinn ich dir ja dargelegt habe, anzubringen.

Dazu haben wir dann wohl zwei verschiedene Aussagen:

ein BF3 nachgefordert. In meiner langjährigen Praxis war das auch der erste :whistling: der das nicht als ausreichend angesehen hat.

Mag jeder in freier Beweiswürdigung entscheiden wem er glaubt... :think:

 

Habe ich das Gefühl Anweisungen werden vor allem gegeben um mich oder andere zu schikanieren habe ich auch regelmäßig ein Problem mit der Befolgung. Aber das geht wohl den meisten so...
Welches Gefühl du hast, ist auch relativ egal. Sinn der Anweisung war die Verkehrssicherheit, oder denkst du, Rück- und Bremslichter sind verzichtbar?

Wenn stattdessen eine riesige Lichtorgel am Heck hängt hielte ich Rück- und Bremslichter beim Abschleppen für verzichtbar, ja.

 

Ansonsten zeigt sich ja auch im täglichen Leben, dass Anordnungen und Anweisungen aus vielerlei Gründen nicht beachtet werden, sei es aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder weil man der Meinung ist dass diese keinen Sinn ergeben. Sonst würde ja niemand zu schnell fahren...

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Es ist wohl deine Intention es als seine Aussage hinzustellen, wozu würdest du sonst die Anführungszeichen verwenden?
In der deutschen Sprache verwendet man Anführungszeichen beispielsweise, um eine Redewendung als solche zu kennzeichnen
Wenn stattdessen eine riesige Lichtorgel am Heck hängt hielte ich Rück- und Bremslichter beim Abschleppen für verzichtbar, ja.
Die "riesige Lichtorgel" (auch hier verwede ich Anführungszeichen, weil es ja keine Lichtorgel, sondern eine Sondersignalanlage ist) hängt nicht am Heck des abgeschleppten Fahrzeugs sondern an einem Fahrzeug dahinter. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn, wie schon gesagt, ein Fahrzeug, welches zulässigerweise das BF3 überholt hängt dann hinter dem abgeschleppten LKW ohne Bremslichter.

 

Gruß

Goose

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Wenn stattdessen eine riesige Lichtorgel am Heck hängt hielte ich Rück- und Bremslichter beim Abschleppen für verzichtbar, ja.

 

In der Tat - zumal in Anbetracht der besonderen Umstände: Da tobte ein heftiges Unwetter (Kyrill), weswegen wohl auf der gesamten Schleppstrecke so wenig Verkehr geherrscht haben wird wie selten. Kein Grund, den Abschlepper im strömenden Regen mit Lichterbalken und Verkabelung rödeln zu lassen - der BF3-Weihnachtsbaum mit VZ276 auf dem Dach dürfte die bessere Absicherung gewesen sein; sonst hätte faun98 den kaum hinzugezogen - was in der Tat einiges an Kosten verursacht haben wird :whistling:

 

lg

c.s.

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Ich sage nur, daß das offensichtlich seine Intention ist.

 

es ist offensichtlich deine meinung, dass es offensichtlich seine intentention ist. mehr aber auch nicht.

aber vielleicht sollte sich faun dazu nochmal äussern, denn letztendlich war er bei der sache anwesend und weiss es sicher am besten.

 

zu den fragen der verkehrssicherheit: mit dem verbot der weiterfahrt und dem daraus folgenden abbruch der bergung des verunglückten lkws, wurde der verkehrssicherheit in diesem fall ein bärendienst erwiesen. also hat der polizist in diesem fall sehr unklug gehandelt. letztendlich stand der verunglückte lkw dann unbeleuchtet in der pampa.

aber so ist dies nun mal mit den vorschriften, die müssen eben eingehalten werden :whistling:

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@Bonsai-Brummi:

- der BF3-Weihnachtsbaum mit VZ276 auf dem Dach dürfte die bessere Absicherung gewesen sein
Getreu dem Motto "Wo ich bin ist vorne, was hinter mir ist, ist egal" also ein Überholverbot veranlassen, welches mit Anbringung des Lichterbalkens nicht erforderlich gewesen wäre?

An anderer Stelle würde es mich nicht wundern, wenn ein Schrei der Entrüstung durchs Forum gehen würde, wenn hier jemand auf die Idee kommt, anderen ein Limit oder eine Beschränkung aufzuerlegen nur um sich selber die Hände nicht schmutzig zu machen...

 

Gruß

Goose

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An anderer Stelle würde es mich nicht wundern, wenn ein Schrei der Entrüstung durchs Forum gehen würde, wenn hier jemand auf die Idee kommt, anderen ein Limit oder eine Beschränkung aufzuerlegen nur um sich selber die Hände nicht schmutzig zu machen...

 

Eben, Goose: An anderer Stelle ;)

 

Dort gibt's öfter mal Limits oder Beschränkungen, die ganz offensichtlich weitaus sinnloser sind als in diesem ganz speziellen Fall das BF3; ohne die, btw, das gesamte Radarforum um einiges ärmer wäre... :whistling:

 

Wem und wie hat's denn nun geholfen, daß Dein Kollege in jenem denkwürdigen Nacht auf Biegen und Brechen "die Vorschrift" durchgesetzt hat? :think:

 

 

:smack:

c.s.

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Wem und wie hat's denn nun geholfen, daß Dein Kollege in jenem denkwürdigen Nacht auf Biegen und Brechen "die Vorschrift" durchgesetzt hat?
Meinst du nun, es wäre besser gewesen, das durchgehen zu lassen? Wo willst du dann die Grenze ziehen. Der nächste ASD hat keine Lust, das Fahrzeug anständig zu verzurren, weil er dabei ja dreckig werden könnte.. Sollte man ihn trotzdem fahren lassen?

 

Faun hatte den Balken dabei, er hatte nur keine Lust, ihn anzubringen.

 

Gruß

Goose

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Meinst du nun, es wäre besser gewesen, das durchgehen zu lassen?

 

Meine ich; wenigstens bis zum nächsten geeigneten Abstellplatz: Der Havarist wäre von der Straße gewesen (angesichts des Unwetters wohl ohne unterwegs hellen Scharen zu schützender VT zu begegnen!) und Dein Kollege wieder im trockenen - oder beim nächsten, der seiner bedurft hätte ;)

 

Wo willst du dann die Grenze ziehen. Der nächste ASD hat keine Lust, das Fahrzeug anständig zu verzurren, weil ...

 

Völlig andere Baustelle - LaSi ist nun mal nicht zu ersetzen, wohl aber zwei Schlußlichter durch einen BF3-Lichterbaum; zudem hat Faun sich bei der Aktion vermutlich ohnehin ausgiebig eingesaut; muß man's denn auf die Spitze treiben? :whistling:

 

Faun hatte den Balken dabei, er hatte nur keine Lust, ihn anzubringen.

 

Und Dein Kollege keinerlei Handhabe, ihn dazu zu zwingen - die Alternative kennt er ja nun ;)

 

Die Frage bleibt: Wem - außer der unverletzt gebliebenen Vorschrift - hat's nun geholfen? :think:

 

Dem Fahrer wird's herzlich egal gewesen sein - seine Fahrt war ohnehin zu Ende und der wird ob der Havarie andere Probleme gehabt haben; und Faun in jener Nacht genug zu tun. Bleibt Dein Kollege, der vermutlich zutiefst befriedigt ob seines "Erfolgs" am Ort des Geschehens zurückgeblieben ist - bei Unwetter allein im Wald mit einem unbeleuchteten Unfall-Lkw; wenn's ja hilft... :smack:

 

lg

c.s.

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Meine ich; wenigstens bis zum nächsten geeigneten Abstellplatz: Der Havarist wäre von der Straße gewesen (angesichts des Unwetters wohl ohne unterwegs hellen Scharen zu schützender VT zu begegnen!) und Dein Kollege wieder im trockenen - oder beim nächsten, der seiner bedurft hätte
Es müssen ja keine hellen Scharen sein. Einer reicht schon.

 

Und Dein Kollege keinerlei Handhabe, ihn dazu zu zwingen - die Alternative kennt er ja nun
Die Alternative war die Untersagung der Weiterfahrt

 

Völlig andere Baustelle - LaSi ist nun mal nicht zu ersetzen, wohl aber zwei Schlußlichter durch einen BF3-Lichterbaum; zudem hat Faun sich bei der Aktion vermutlich ohnehin ausgiebig eingesaut; muß man's denn auf die Spitze treiben?
Auch das Kenntlichmachen gehört zur Ladungssicherung. Und wenn Faun sich eh schon eingesaut hat, frage ich mich, wo das Problem war, den Balken mal eben dran zu machen.

 

Die Frage bleibt: Wem - außer der unverletzt gebliebenen Vorschrift - hat's nun geholfen?
Ob es zu einer Behinderung / Gefährdung / Schädigung gekommen wäre werden wir wohl nie erfahren. Aber was wäre passiert, wenn o.g. Szenario eingetreten wäre: Ein Fahrzeug überholt das BF3 und verunfallt mit dem davor befindlichen Haveristen, weil dieser keine Bremslichter dran hatte. Meinst du nicht, daß das Geschrei groß gewesen wäre, warum die Polizei ihn so hat fahren lassen?

 

Dem Fahrer wird's herzlich egal gewesen sein - seine Fahrt war ohnehin zu Ende und der wird ob der Havarie andere Probleme gehabt haben; und Faun in jener Nacht genug zu tun. Bleibt Dein Kollege, der vermutlich zutiefst befriedigt ob seines "Erfolgs" am Ort des Geschehens zurückgeblieben ist - bei Unwetter allein im Wald mit einem unbeleuchteten Unfall-Lkw; wenn's ja hilft...
Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Kollege nicht die Nacht im Wald verbracht hat...

Und auch wenn Faun in dieser Nacht genug zu tun hatte: Diese Fahrt (und die Zeit, die er dort verbrachte) war wohl umsonst...

 

Gruß

Goose

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Die Alternative war die Untersagung der Weiterfahrt

 

Eben, Goose - mit den bekannten Folgen; zu denen eben auch gehört, daß der Lkw noch eine Zeitlang unbeleuchtet auf der Landstraße gestanden hat.

 

Ob das nun ein geringeres Gefahrenpotential birgt als ein langsamfahrendes BF3 mit ebenso langsam vorausfahrendem Schleppzug im Lichtkegel, vermag ich nicht zu beurteilen - als erklärter Sichtfahrgebotsfanatiker hab' ich mit beiden Phänomenen kein wirkliches Problem :smack:

 

Das ist eben zuweilen das schlimme :whistling: mit uns Pragmatikern: Wer von uns Recht und Gesetz auf Punkt und Komma fordert, kriegt's - auf Punkt und Komma mit allen Risiken und Nebenwirkungen :think:

 

lg

c.s.

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Vielleicht mal ein bißchen Aufklärung.

 

Lichterbalken gehören an und für sich der Vergangenheit an. Pkw werden nur noch ganz verladen, also per Pick away oder per Tieflader. Bei beiden Fz. steht der Pkw auf einem Plateau, wird mit Spanngurten gesichert und ab geht´s.

 

 

 

So wie hier :whistling: .

 

In diesem Fall ist übrigens auch kein Lichterbalken hinten, seltsamerweise stören sich da weder Absender noch Empfänger dran. Normale Abschleppwagen, wie man sie von früher kennt, gibt es heute kaum noch mehr, ich selbst habe nur noch einen und keiner will ihn dauerhaft fahren.

 

Bei einem LKW, der auf der BAB liegt, sind die Herren der Rennleitung kooperativ, weil sie ein großes Interesse daran haben, das es vorwärts geht. Mit Kinkerlitzchen und Kleinkram wie Lichterbalken hält sich da keiner auf. Bergen - Hauptsache die Fahrbahn wird wieder frei. Notfalls wird im nächsten Parkplatz noch einmal abgehängt, um noch einmal zu heben und das ganze richtig transportfähig zu machen. Kein Mensch weit und breit benutzt noch Lichterbalken, gängige Praxis ist ein BF 3, das hinterherfährt. Für den Fahrer des Schleppwagens macht es auch keinen Sinn zu blinken, oder zu wissen die Bremslichter gehen.

 

Manchmal hängt der Havarist schräg, sodass der Fahrer im Rückspiegel garnichts sieht, zudem ist der Schleppzug überlang und muss entsprechend in Kurven weit, weit ausholen, das geht allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit.

 

Auf den von uns betreuten BABen haben die Bergungsmeister mit ihren Mannschaften eigentlich diesbezüglich keine Schwierigkeiten.

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Lichterbalken gehören an und für sich der Vergangenheit an. Pkw werden nur noch ganz verladen, also per Pick away oder per Tieflader. Bei beiden Fz. steht der Pkw auf einem Plateau, wird mit Spanngurten gesichert und ab geht´s.
Auch das Aufladen mit Brille hat diverse Vorteile (z.B., daß weniger Platz benötigt wird und das Plateau nicht überall hin kommt. Bei der Brille hat der Abschleppwagen hier in der Regel einen fest montierten Leuchtbalken , der über das abgeschleppte Fahrzeug hinweg strahlt (also probblemlos)

 

Hier ist das BF3 übrigens definitiv keine gängige Praxis.

 

Bei einem LKW, der auf der BAB liegt, sind die Herren der Rennleitung kooperativ, weil sie ein großes Interesse daran haben, das es vorwärts geht.
Ob die Strecke jetzt zehn Minuten länger voll gesperrt ist oder nicht ist mir offen gestanden auch relativ egal, wenn ich dadurch die Gefahr eines Folgeeinsatzes minimieren kann.

 

Aber bei dir scheint ja einiges anders zu laufen als wo anders...

 

Gruß

Goose

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Lichterbalken gehören an und für sich der Vergangenheit an. Pkw werden nur noch ganz verladen, also per Pick away oder per Tieflader. Bei beiden Fz. steht der Pkw auf einem Plateau, wird mit Spanngurten gesichert und ab geht´s.
Auch das Aufladen mit Brille hat diverse Vorteile (z.B., daß weniger Platz benötigt wird und das Plateau nicht überall hin kommt. Bei der Brille hat der Abschleppwagen hier in der Regel einen fest montierten Leuchtbalken , der über das abgeschleppte Fahrzeug hinweg strahlt (also probblemlos)

 

 

Ein Polizeibeamter will mir erklären, was die Vor- Nachteile eines Abschleppwagens mit Abschleppbrille sind und wo ein Plateau hinkommt, oder auch nicht.

 

Geht´s noch ? :whistling:

 

Ob die Strecke jetzt zehn Minuten länger voll gesperrt ist oder nicht ist mir offen gestanden auch relativ egal, wenn ich dadurch die Gefahr eines Folgeeinsatzes minimieren kann.

 

Wie ein Auto fachgerecht abgeschleppt wird, entzieht sich deiner Kenntnis.

 

Aber bei dir scheint ja einiges anders zu laufen als wo anders...

 

Ja, nämlich besser als wo anders.

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Ein Polizeibeamter will mir erklären
Nicht dir, sondern dem Forum. Der eine oder andere hat bei deiner Schilderung möglicherweise nicht erkannt, daß das Plateau auch seine Nachteile hat.

 

Wie ein Auto fachgerecht abgeschleppt wird, entzieht sich deiner Kenntnis.
Meinst du, du bist der einzige, der erkennt, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert ist? Jetzt bitte ich dich aber...

 

Ja, nämlich besser als wo anders.
Das lasse ich mal dahin gestellt....

 

Gruß

Goose

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Die Ladungssicherung möchte ich durchaus als ein Thema bezeichnen, bei dem sich die Polizei auskennt.

 

Ich behaupte nicht, daß ich das Bergungsgerät bedienen kann. Ich sage nur, daß ich durchaus erkenne, ob die Sicherung ausreichend ist oder nicht.

 

Gruß

Goose

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Die Ladungssicherung möchte ich durchaus als ein Thema bezeichnen, bei dem sich die Polizei auskennt.

 

Ich sage nur, daß ich durchaus erkenne, ob die Sicherung ausreichend ist oder nicht.

 

Jaja, seit uns Bluey mal erklärt hat, das die Kurse und Unterweisungen für die Polizeibeamten in NRW, Samstags bei Limo, Grillwürstchen, Senf und Brötchen auf dem Hof der örtlichen THW Abteilung stattfinden, habe ich an der fachlichen Kompetenz so meine Zweifel.

 

Ich behaupte nicht, daß ich das Bergungsgerät bedienen kann.

 

Das ist auch besser so. Hakenlastversicherungen verstehen keinen Spaß, wenn alle Schlag eine Schadenmeldung eingeht, die in die tausende geht.

 

Damit Du auch mal siehst, das hier ordentlich gearbeitet wird........

 

 

 

.......und es auch Lichterbalken gibt. :whistling:

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Jaja, seit uns Bluey mal erklärt hat, das die Kurse und Unterweisungen für die Polizeibeamten in NRW, Samstags bei Limo, Grillwürstchen, Senf und Brötchen auf dem Hof der örtlichen THW Abteilung stattfinden, habe ich an der fachlichen Kompetenz so meine Zweifel.

Und ich habe so meine Zweifel, was Deinen Verstand und insbes. Dein Erinnerungsvermögen betrifft. Denn das, was ich seinerzeit erläutert habe, las sich denn doch etwas anders als das, was Du hier zu verbreiten versuchst.

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Es ist wohl deine Intention es als seine Aussage hinzustellen, wozu würdest du sonst die Anführungszeichen verwenden?
In der deutschen Sprache verwendet man Anführungszeichen beispielsweise, um eine Redewendung als solche zu kennzeichnen
Wenn stattdessen eine riesige Lichtorgel am Heck hängt hielte ich Rück- und Bremslichter beim Abschleppen für verzichtbar, ja.
Die "riesige Lichtorgel" (auch hier verwede ich Anführungszeichen, weil es ja keine Lichtorgel, sondern eine Sondersignalanlage ist) hängt nicht am Heck des abgeschleppten Fahrzeugs sondern an einem Fahrzeug dahinter. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn, wie schon gesagt, ein Fahrzeug, welches zulässigerweise das BF3 überholt hängt dann hinter dem abgeschleppten LKW ohne Bremslichter.

 

Gruß

Goose

 

Nun, wenn das BF3 mit normalen Abstand - aber wohl eher mit verringertem Abstand - hinter dem Schleppzug herfährt, kann es doch kein zulässiger Überholvorgang sein, wenn sich jemand noch dazwischen reindrängt. Zumindest war der Tenor so in einem anderen Thread, daß man eben nicht überholen und sich in den Sicherheitsabstand reindrängen dürfe.

Und hier wäre es plötzlich ein zulässiges Überholen?

 

Und selbst wenn, dann sollte ich meinen Führerschein abgeben, wenn ich den geschleppten LKW übersehen sollte...

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Du darfst also zwei Fahrzeuge, die im normalen Sicherheitsabstand fahren, nicht überholen? Das ist nun neu...

 

Und selbst wenn, dann sollte ich meinen Führerschein abgeben, wenn ich den geschleppten LKW übersehen sollte...
Es geht nicht darum, daß du den geschleppten LKW übersiehst, es geht darum, daß du dich plötzlich hinter einem Fahrzeug ohne Rück- und Bremsleuchten befindest.

 

Gruß

Goose

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Du darfst also zwei Fahrzeuge, die im normalen Sicherheitsabstand fahren, nicht überholen? Das ist nun neu...
Nein. Ich glaube er meint, dass man sich nicht vor das Begleitfahrzeug und hinter den Zug klemmen dürfte, weil man damit in den Sicherheitsabstand des BF3 einscheren würde.
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Beachte hierzu § 4(2) StVO:

 

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

 

1.wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,

 

2.wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder

 

3.auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

 

Aber auch auf der Autobahn ergibt sich doch ständig die Situation, daß man in den Sicherheitsabstand des Übetholten einschert. Danach haben alle Beteiligten den Sicherheitsabstand wieder anzupassen.

 

Gruß

Goose

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Ein BF3 fällt nicht unter die in §4(2) abschließend aufgezählten Fahrzeuge :whistling:

 

Kein Grund also, warum das nicht so dicht hinter dem Schleppzug (der ob der äußeren Verhältnisse ohnehin eher langsam unterwegs gewesen wäre) herfahren sollte, daß dieser voll im Lichtkegel, mithin bestens zu sehen ist :think:

 

lg

c.s.

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Stimmt, da hast du recht, das BF3 ist in der Regel ein Sprinter o.ä.

 

Ist es denn unzulässig, ein Fahrzeug zu überholen, welches den normalen Sicherheitsabstand zum Vordermann hält? Seit wann ist das so? Und läd ein langsam fahrendes Fahrzeug nicht in besonderem Maße zum Überholen ein?

 

Allzu dicht sollte das BF3 auch nicht hinter dem Schleppzug fahren, da der Fahrer nicht damit rechnen sollte, über jede Bremsung über Funk informiert zu werden.

 

Gruß

Goose

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Allzu dicht sollte das BF3 auch nicht hinter dem Schleppzug fahren, da der Fahrer nicht damit rechnen sollte, über jede Bremsung über Funk informiert zu werden.

 

Richtig, Goose - was freilich im speziellen Fall* keineswegs ausschließt, so dicht (und rechts versetzt!) hinterherzufahren, daß der wenn auch heckseitig unbeleuchtete, aber angestrahlte Schleppzug für potentielle Überholer unübersehbar ist :whistling:

 

lg

c.s.

 

*kurvenreiche Sträßchen in waldreichem Mittelgebirge bei nächtlichem Unwetter!

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Beim reindrängeln zwischen Schlepper und Sicherungsfahrzeug muss aber beachtet werden, das man eine Kolonne nur überholen darf, wenn man alle Fahrzeuge in einem Zug überholen kann.

 

So meiner Erinnerung nach die Aussage von Bluey. :whistling:

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Das mag ja sein, jedoch kann es sich im vorliegenden Fall nicht um einen geschlossenen Verband im Sinne von § 27 StVO handeln, weil ein solcher u.a. aus mindestens drei Fahrzeugen bestehen muss (siehe u.a. LG Verden NZV 89, 324)

 

Gruß

Goose

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