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Auch Abschleppunternehmer Sind Nur Menschen


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Interessante Rechnung, jedoch gilt das Abschleppfahrzeug, die geschleppte SZM und der daran befindliche Auflieger als ein Fahrzeug, zzgl. des BF3 komme ich so auf zwei Fahrzeuge. Da fehlt eins.

 

Gruß

Goose

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Dann soll jetzt also auch noch die Polizei zusätzlich mit absichern (und durch die Bildung eines Verbandes den Verkehr noch mehr einschränken) weil der Abschleppdienstfahrer keine Lust hatte, den Leuchtbalken zu montieren? Man darf hierbei nicht vergessen: Es ist sein Job. Es ist seine Aufgabe, das abgeschleppte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern. Zu sagen, hierzu habe man keine Lust, weil man ja nass oder dreckig werden könne, geht nicht.

 

Gruß

Goose

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Das mag ja sein, jedoch kann es sich im vorliegenden Fall nicht um einen geschlossenen Verband im Sinne von § 27 StVO handeln, weil ein solcher u.a. aus mindestens drei Fahrzeugen bestehen muss (siehe u.a. LG Verden NZV 89, 324)

 

Gruß

Goose

Nein so war dies nicht gemeint. Es ging um das allgemeine Überholen auf einer Landstraße. Lückenspringen war da nicht angesagt.

 

Das mit dem Verband scheint auch kein normaler Autofahrer zu wissen. Immer wieder sieht man dazwischen andere Fahrzeuge. :whistling:

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Auch so darf nicht nur der zweite in einer Kolonne den ersten überholen. Hast du mehrere langsamere Fahrzeuge vor dir, so darfst du diese, sofern das Überholen generell zulässig ist, auch etappenweise überholen.

 

Gruß

Goose

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Bluey hatte das, meiner Erinnerung nach, aber anders gesehen.

 

Das hatte mich damals aber schon gewundert. Mal sehen ob ich das im Forum wieder finde. Mit Modem wird dies hier aber schwierig, vielleicht könnte Bluey sich ja mal dazu äußern. Vielleicht habe ich es ja auch falsch in Erinnerung. :whistling:

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Woraus sollte sich das denn ergeben? Schau doch mal in die StVO, ein entsprechendes Verbot kann ich dort nicht entdecken. Im Gegenteil, da § 5(4) StVO ausdrücklich vorgibt, daß beim Überholen eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden muss, kann man alleine aufgrund dieses Wortlautes davon ausgehen, daß ein Überholen auch für die hinteren Fahrzeuge in einer Kolonne zulässig ist. 8dieses wird in den entsprechenden Kommentaren übrigens auch ausnahmslos bejaht)

 

Gruß

Goose

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Bluey hatte das, meiner Erinnerung nach, aber anders gesehen.

 

Das hatte mich damals aber schon gewundert. Mal sehen ob ich das im Forum wieder finde. Mit Modem wird dies hier aber schwierig, vielleicht könnte Bluey sich ja mal dazu äußern. Vielleicht habe ich es ja auch falsch in Erinnerung. :whistling:

 

 

Bitteschön, ab hier ging die Diskussion ungefähr los:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=680455

 

Ein paar Zitate hieraus:

 

Dann läßt man das Überholen von mehreren Fahrzeugen eben sein, wenn man nicht sicher sein kann, daß

a) man die gesamte Kolonne in einem Zug überholen kann oder

b) weiter vorn die ein oder andere Lücke vorhanden ist, die ein entsprechendes Einscheren OHNE Behinderung anderer zuläßt.

 

 

Ob man es nun Mindestabstand oder Sicherheitsabstand nennt, ist mir egal. Fährt jemand in diesen Abstand hinein, weil er überholen wollte, es aber nicht geschafft hat und das vorher auch so absehbar war (läßt sich idR unschwer erkennen), dann ist er halt fällig, wenn ich ihn dabei erwische. Darüber diskutiere ich dann auch nicht weiter. Es ergibt sich idR immer eine Möglichkeit, korrekt zu überholen. Man muß manchmal nur etwas Geduld haben. Brechstangenmentalität toleriere ich nicht.
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Gott sei Dank war das nicht bei mir :rolleyes:

Was aber wenn? Haettest Du ihn aufgeladen (den Wagen, natuerlich...)? :lol2: Oder haettest Du den Gemeinde-Fredi da zusammen gefaltet? :)

Warum eigentlich wird diese Frage, die ich in diesem Thread bereits zum zweiten Male an 'faun98' richtete, nicht beantwortet? :unsure::whistling:

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Tut mir leid, ich habe das überlesen.

 

Der Fehler dort liegt im System. Grundsätzlich hat der Polizeibeamte so lange vor Ort zu sein, bis der Abschleppwagen fertig ist und abfährt. Kommt in der Zwischenzeit der Fahrer, wird dann die Unterhaltung zwischen der Staatsmacht und ihm geführt, nicht mit dem Fahrer im gelben Auto.

 

Ob da ein Ausweis hinter der Scheibe liegt, oder nicht, hat den Abschlepper nicht zu interessieren, er hat nur dafür zu sorgen, das der Karren da verschwindet.

 

In diesem Fall hätte er allerdings per Funk den anordnenden Beamten wieder bei zitieren müssen, weil ja ganz offensichtlich hier ein behinderter Fahrer vor Ort erschienen ist - jeweils nur ein Arm / Bein. Ob der dann wieder erschienene Beamte dann weiterhin auf die Fortsetzung der Abschleppmaßnahme bestanden hätte, lassen wir mal dahingestellt.

 

Von daher ist dem Abschlepper kein Vorwurf zu machen, er hat seine Arbeit gemacht, das da ein wirklich behinderter Mensch mit Kosten und Ärger belegt wurde, hat er nicht zu verantworten.

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Naja, wenn der Fahrer vor Ort und ein Behindertenausweis vorhanden ist, dann braucht der Abschlepper den Wagen doch nicht aufladen. Entweder der Fahrer faehrt ihn selbst weg oder nicht, unberechtigt steht er da jedenfalls nicht.

Natuerlich kann man dem Abschlepper erst einmal keinen Vorwurf machen - bis zum Zeitpunkt, wo offensichtlich wird, dass die angeordnete Massnahme falsch ist......

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Ich habe noch mal nachgelesen.............und da steht:

 

Seine Frau und zwei weitere Gäste hätten jedoch versucht, das Abschleppen des Wagens zu verhindern. Ohne Erfolg. Der GVD-Bedienstete kümmerte sich nicht um sie und ging davon. Und der Fahrer des Abschleppwagens ließ sich nicht erweichen, das Auto wieder auf einen der beiden freien Behindertenparkplätze zu stellen.

 

Wenn ich das richtig interpretiere war der Beamte sehr wohl noch vor Ort und verlies den Schauplatz des Geschehens, obwohl er von der Ehefrau und zwei Gästen auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde.

 

Das der Fahrer des Abschleppwagens dann nicht das Kfz wieder abgeladen hat, ist nur verständlich, denn er hat ja mitbekommen, das der Beamte nicht von seiner Maßnahme abgerückt ist.

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Das der Fahrer des Abschleppwagens dann nicht das Kfz wieder abgeladen hat, ist nur verständlich, denn er hat ja mitbekommen, das der Beamte nicht von seiner Maßnahme abgerückt ist.

Naja, abgesehen davon, dass der GVD Bedienstete da mies gehandelt hat, erstaunt es mich aber doch ein wenig, dass fuer den Abschlepper Verstaendnis aufgebracht und die Massnahme auch wirklich vollzogen wird. Ich meine, wenn ein Polizist sich an anderer Stelle aehnlich verhaelt, fehlt es offensichtlich des oefteren am Verstaendnis..... :whistling:

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Wenn ich das richtig interpretiere war der Beamte sehr wohl noch vor Ort und verlies den Schauplatz des Geschehens, obwohl er von der Ehefrau und zwei Gästen auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde.

Das ist der eine, um den geht es nicht. :whistling:

Das der Mist gebaut hat ist wohl unbestritten

 

Das der Fahrer des Abschleppwagens dann nicht das Kfz wieder abgeladen hat, ist nur verständlich, denn er hat ja mitbekommen, das der Beamte nicht von seiner Maßnahme abgerückt ist.

und das ist der andere, um den geht es.

 

Hat der keinen eigenen Kopf zum denken?

 

MfG.

 

hartmut

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Naja, abgesehen davon, dass der GVD Bedienstete da mies gehandelt hat, erstaunt es mich aber doch ein wenig, dass fuer den Abschlepper Verstaendnis aufgebracht und die Massnahme auch wirklich vollzogen wird.

 

Mir fehlt da auch das Verständnis. Aber dem Abschlepper sind da die Hände gebunden, sonst könnte ja jeder hinterher kommen und sagen: " Laden Sie mal wieder ab ".

 

Es gibt ja nicht nur Verkehrsbehinderungen, sondern auch Sicherstellungen, Geschäftsführungen ohne Auftrag usw., da wird die Abschleppung angeordnet. Danach kann auch nicht wer daherkommen und abladen lassen.

 

Ich meine, wenn ein Polizist sich an anderer Stelle aehnlich verhaelt, fehlt es offensichtlich des oefteren am Verstaendnis..... :whistling:

 

Du verwechselst hier was. Der eine bestimmt, der andere führt aus.

 

Wenn Du früher bei der BF von der Polizei gerufen wurdest, eine Wohnungstür zu öffnen, hast Du doch auch nicht lange gefragt, sondern das Schließblech abgeschraubt und die Rohrzange angesetzt.

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Wenn Du früher bei der BF von der Polizei gerufen wurdest, eine Wohnungstür zu öffnen, hast Du doch auch nicht lange gefragt, sondern das Schließblech abgeschraubt und die Rohrzange angesetzt.

Ganz klares NEIN! Erst mal habe ich ein dezentes Feuerwehrklopfen an der Tuer angebracht (Schuhgroesse 45, Stahlkappe im Stiefel), das hat sehr oft den im Tiefschlaf befindlichen, volltrunkenen Wohnungsinhaber geweckt und die Tuere oeffnen lassen.

Einmal bin ich zu einem Einsatz gekommen, da hing die Wohnungstuer nur noch an an zwei duennen Splinten, so sehr hatten die beiden Pol.-Beamten um Einlass gebeten. Mir war sofort klar, wenn ich hier weiter mache, dann geht der Schaden aufs Konto der BF. Also habe ich den beiden Beamten gesagt, dass der Einsatz von meiner Seite aus abgeblasen ist. Ueber Funk eine entsprechende Meldung an den Melder, der dieses an die Leitstelle weiter geleitet hat: Fehlalarm in gutem Glauben. Dann noch ein kurzer Tritt an die Tuer, sodass sie ganz in die Wohnung fiel und mich mit einem freundlichen Laecheln von den beiden Kollegen verabschiedet.....

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Von daher ist dem Abschlepper kein Vorwurf zu machen, er hat seine Arbeit gemacht, das da ein wirklich behinderter Mensch mit Kosten und Ärger belegt wurde, hat er nicht zu verantworten.

Kurz um: er muß nur stumpf seiner Arbeit nachgehen, (mit)denken wird von ihm nicht erwartet.

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@faun98: Ist es bei dir üblich, daß du bei einer Verkehrsbehinderung mit dem aufgeladenen Fahrzeug wegfährst, selbst wenn der Halter / Führer zwischenzeitlich vor Ort erscheint?

 

Gruß

Goose

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Von daher ist dem Abschlepper kein Vorwurf zu machen, er hat seine Arbeit gemacht, das da ein wirklich behinderter Mensch mit Kosten und Ärger belegt wurde, hat er nicht zu verantworten.

Kurz um: er muß nur stumpf seiner Arbeit nachgehen, (mit)denken wird von ihm nicht erwartet.

 

Das mitdenken wäre in erster Linie einmal von dem Beamten zu erwarten gewesen, der das Abschleppen angeordnet hat, gelle :whistling: Nur mal zum überlegen: der Beamte kommt zum kontrollieren an den Behindertenparkplatz und sieht dort ein Auto stehen, nimmt dieses in Augenschein und übersieht den Ausweis in der Frontscheibe. Da sind schon die ersten 3 Minuten um. Danach umrundet er das Auto und guckt nach Schäden, die nächsten 3 Minuten sind um. Er funkt nach seiner Leitstelle, gibt Fz. Typ und Kennzeichen, sowie seinen Standort durch, wieder 3 Minuten und wartet noch 10 Minuten auf den Abschlepper. Das aufladen selbst nimmt noch einmal 5 Minuten in Anspruch, sodass der Beamte insgesamt 24 Minuten an dem auf dem Behindertenparkplatz abgestellen Fz. gestanden hat.

 

Innerhalb dieser Zeit - gibt er an - habe er den Behindertenausweis übersehen, obwohl er mehrmals rundherum gelaufen ist. Selbst als die herbeigeeilte Ehefrau und deren Gäste ihn noch darauf aufmerksam gemacht haben, ist ihm keine Erleuchtung gekommen :)

 

Und überhaupt wollte ich bei dir mal sehen, was Du machst, wenn ein Abschlepper das Auto, dessen Abschleppung Du veranlasst hast, so mir nix dir nix, einfach wieder hinstellt. Wahrscheinlich...... :rolleyes:

 

 

@faun98: Ist es bei dir üblich, daß du bei einer Verkehrsbehinderung mit dem aufgeladenen Fahrzeug wegfährst, selbst wenn der Halter / Führer zwischenzeitlich vor Ort erscheint?

 

Gruß

Goose

 

Nein, aber hier stehen deine Kollegen so lange dabei, bis der Fahrer mit dem Auto wegfährt. Von daher stellt sich diese Problematik nicht. Kommt er rechtzeitig, wird natürlich wieder abgeladen und lediglich eine Leerfahrt in Rechnung gestellt, danach wird er noch gleich von der Staatsmacht verarztet.

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Normalerweise machen wir das auch, im Ausnahmefall kann ein wichtiger Folgeeinsatz jedoch auch dazu führen, daß wir früher fahren.

Wenn sich eine solche Situation ergibt, würdest du dann im vorliegenden Fall trotzdem mit dem aufgeladenen Fahrzeug fahren, wenn der Fahrer / Halter vor Ort erscheint? (wie gesagt, wir sprechen ja von einer VB, bei welcher das Fahrzeug ja eh sofort wieder freigegeben ist)

 

Gruß

Goose

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Normalerweise machen wir das auch, im Ausnahmefall kann ein wichtiger Folgeeinsatz jedoch auch dazu führen, daß wir früher fahren.

 

Verkehrsbehinderungen werden hier fast ausschließlich von der Hipo erledigt - und die haben Zeit. Selten auch mal von einem Streifenwagen des Reviers, wobei es da auch schon vorgekommen ist, das die früher fahren mussten, weil was wichtigeres zu erledigen war. Insoweit hast Du Recht.

 

Wenn sich eine solche Situation ergibt, würdest du dann im vorliegenden Fall trotzdem mit dem aufgeladenen Fahrzeug fahren, wenn der Fahrer / Halter vor Ort erscheint? (wie gesagt, wir sprechen ja von einer VB, bei welcher das Fahrzeug ja eh sofort wieder freigegeben ist)

 

Zunächst einmal müsste sich eine solche Situation ergeben, was, wie schon oben beschrieben sehr selten ist, aber es kann ja mal passieren. Dann müsste der Fahrer seinen Funk bedienen und sich die Genehmigung einholen - die wohl auch erteilt wird - und gleichzeitig eine Leerfahrt kassieren, sonst kommt das Fz. auf den Hof.

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Ah ja, interessant. Und auf dem Hof wird das Fahrzeug dann sofort wieder freigegeben... Verhältnismäßigkeitsfragen scheinen ja dann irgendwie nicht zu existieren... :whistling:

 

Nun, bei uns denken die Abschleppfahrer schon soweit mit, daß sie bei einer VB (!) das Fahrzeug auch selbstständig wieder herausgeben (und, wie ich schon sagte, einige von denen sind wirklich schlicht...)

 

Gruß

Goose

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Ah ja, interessant. Und auf dem Hof wird das Fahrzeug dann sofort wieder freigegeben... Verhältnismäßigkeitsfragen scheinen ja dann irgendwie nicht zu existieren... :whistling:

 

Es dreht sich hier nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern um den Ausgleich der Rechnung. Zahlt er sofort an Ort und Stelle, bekommt er auch sofort sein Auto wieder. Möchte er das nicht, oder kann er das nicht, kommt das Fz. solange hier auf den Hof, bis er bezahlen kann oder bezahlen möchte.

 

Diese Vorgehensweise ist im Übrigen nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern Amtlicherseits so bestimmt worden.

 

Nun, bei uns denken die Abschleppfahrer schon soweit mit, daß sie bei einer VB (!) das Fahrzeug auch selbstständig wieder herausgeben (und, wie ich schon sagte, einige von denen sind wirklich schlicht...)

 

In diesem Fall muss keiner meiner Fahrer mitdenken, sondern sich nur an das halten, was behördlicherseits vorgegeben wurde. Ansonsten geben wir das Fz. auch selbstständig wieder heraus, allerdings erst dann, wenn die Rechnung bezahlt wird.

 

Das die Herausgabe in NRW ohne Ausgleich der Rechnung stattfindet, soll mir Recht sein, hier geht das jedenfalls nicht.

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BGH-Urteil vom 26.01.2006:

Ein Abschleppunternehmer, der auf Weisung der Polizeibehörde Kostenansprüche wegen des Abschleppens eines verbotswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs geltend macht, handelt als verlängerter Arm der Behörde und kann die Herausgabe des Fahrzeugs von der vorherigen Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen.

 

Quelle:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/KfzUmsetzung.php#26

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Entsprechende Urteile sind mir bekannt, nur erachte ich es trotzdem als völlig unverhältnismäßig.

 

Interessant wirde es jedoch, wenn der Fahrer vor Ort erscheint und das Fahrzeug trotzdem abgeschleppt wird, weil er die Kosten nicht vor Ort entrichtet. Die Leerfahrt (auch die am Haken) ist ja noch immer preiswerter als das Abschleppen incl. Standgebühren, und sie ist ja nun einmal definitiv nicht mehr erforderlich.

 

Gruß

Goose

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Interessant wirde es jedoch, wenn der Fahrer vor Ort erscheint und das Fahrzeug trotzdem abgeschleppt wird, weil er die Kosten nicht vor Ort entrichtet.

 

Es gibt an jeder Ecke Geldautomaten, es gibt Kreditkarten in grün, gold, platin und mit Brillies, wo ist das Problem, seine Rechnung zu bezahlen ?

 

Die Leerfahrt (auch die am Haken) ist ja noch immer preiswerter als das Abschleppen incl. Standgebühren, und sie ist ja nun einmal definitiv nicht mehr erforderlich.

 

Siehe oben.

 

Wer bezahlen möchte, hat vielerlei Möglichkeiten das zu tun. Wer zum Geldautomaten möchte, kann in aller Ruhe dahingehen und wieder zurück kommen, die Wartezeit wird nicht berechnet.

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Nein, es geht nicht darum, daß der Betroffene die Kosten nicht tragen soll. Es geht darum, daß er sie unter Umständen nicht sofort entrichten kann, ihm hieraus jedoch kein Nachteil entstehen sollte (durch die unnötigen Mehrkosten des Abschleppens im Ggeensatz zur Leerfahrt).

 

Gruß

Goose

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Das mitdenken wäre in erster Linie einmal von dem Beamten zu erwarten gewesen, der das Abschleppen angeordnet hat, gelle [......]

 

Und überhaupt wollte ich bei dir mal sehen, was Du machst, wenn ein Abschlepper das Auto, dessen Abschleppung Du veranlasst hast, so mir nix dir nix, einfach wieder hinstellt. Wahrscheinlich...... :whistling:

Ausreden und Ausflüchte. Daß der Beamte besser oder genauer hinschauen sollte, steht außer Frage. Darum ging es aber nicht. Ich darf ob Deiner Äußerung also davon ausgehen, daß ein Fahrer nicht mitdenken muß, womit dann @Goose wohl wirklich recht hat und auch meine eigenen Erfahrungen hier und da (nicht überall!!!) bestätigt sind, daß so manch (!!) ein Fahrer denn wirklich schlicht ist.

 

 

Ich muss nicht immer eine Karte dabei haben, und daraus dürfen mir keine weiteren Kosten entstehen.

Es gibt sogar nicht wenige Leute, die haben gar keine EC-Karte, können folglich auch nicht an irgendeinem Automaten mal eben Geld abheben.

 

Nun gibt es ja das zitierte BGH-Urteil, und trotzdem halte ich die mancherorts gängige Praxis, das Fahrzeug erst gegen Cash herauszugeben, für unverhältnismäßig, ggf. sogar für rechtswidrig. Im Zweifelsfall würde ich es drauf ankommen lassen und klagen. Ich meine auch, daß diese Problematik mal vom ADAC in der Form behandelt wurde, daß es eben nicht grundsätzlich rechtens ist, wenn die Abschlepper die Herausgabe verweigern, ohne zuvor Bares gesehen zu haben. Denn schließlich haben die die Adresse und können ggf. auch eine Rechnung schicken.

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Es dreht sich hier nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern um den Ausgleich der Rechnung. Zahlt er sofort an Ort und Stelle, bekommt er auch sofort sein Auto wieder. Möchte er das nicht, oder kann er das nicht, kommt das Fz. solange hier auf den Hof, bis er bezahlen kann oder bezahlen möchte.

Aha - hier haben wir doch schon das huepfende Komma, nein - den springenden Punkt: Die Kohle! :whistling: Einerseits verstaendlich, andererseits aber bedenklich, wenn Du darauf bestehst, dass der Fahrer des Fahrzeuges die Leerfahrt zu bezahlen hat. Er hat den Abschleppvorgang doch gar nicht angefordert, sondern das war jemand von der Stadt. Von der also sollte die Kohle eingeholt werden, wenn der ganze Vorgang unrechtmaessig war. Sicher, das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand an administrativen Arbeiten, aber das sollte man doch schon machen - zumal man ja sonst nicht zimperlich ist, den oeffentlichen Kassen moeglichst alle Kosten ans Bein binden zu wollen.

 

Darf ich jetzt schlussfolgern: Abschleppunternehmer = Abzocker? :rolleyes:

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...das war jemand von der Stadt. Von der also sollte die Kohle eingeholt werden... Sicher, das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand an administrativen Arbeiten...

 

Genau: da kann der unrechtmässig abgeschleppte VT aber lange auf sein Auto warten, wenn der Abschleppunternehmer erst das Geld von der Stadt haben möchte.

Grundsätzlich gilt natürlich: wer einen Fehler gemacht, muss dafür bezahlen. Und wenn es hier die Stadt bzw. deren zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzte Bedienstete waren, so muss sie für deren Verfehlungen eben auch die Kosten des unrechtmässigen Abschleppens bezahlen.

Dies darf allerdings nicht zu Lasten des Halters des unrechtmässig abgeschleppten Kfz gehen: dieser muss sein Auto so schnell wie möglich wieder bekommen. Und dazu sollte er die Rechnung an den von der Stadt unnötigerweise beauftragten Abschleppunternehmer selbst vorstrecken. Rechnungsbetrag + Zinsen gehen dann an die Stadt. Und wenn der gehbehinderte VT mit dem Taxi zum Standort des abgeschleppten Fahrzeugs fahren muss: Rechnung an die Stadt.

Spätestens nach dem fünften Vorfall dieser Art schauen die Politessen genauer hin, ob da nicht doch ein Behindertenausweis im Auto liegt...

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Ich muss nicht immer eine Karte dabei haben, und daraus dürfen mir keine weiteren Kosten entstehen.

 

Gruß

Goose

 

Du musst auch keinen Personalausweis dabei haben, musst dann aber damit rechnen, das Du dich auf dem Revier zur Überprüfung wiederfindest. Die Erfahrung hat gezeigt, das dann immer in die Tasche gegriffen und bares auf den Tisch gelegt wird. Man versucht es halt erst mal.

 

 

Das mitdenken wäre in erster Linie einmal von dem Beamten zu erwarten gewesen, der das Abschleppen angeordnet hat, gelle [......]

 

Und überhaupt wollte ich bei dir mal sehen, was Du machst, wenn ein Abschlepper das Auto, dessen Abschleppung Du veranlasst hast, so mir nix dir nix, einfach wieder hinstellt. Wahrscheinlich...... :unsure:

Ausreden und Ausflüchte. Daß der Beamte besser oder genauer hinschauen sollte, steht außer Frage. Darum ging es aber nicht. Ich darf ob Deiner Äußerung also davon ausgehen, daß ein Fahrer nicht mitdenken muß, womit dann @Goose wohl wirklich recht hat und auch meine eigenen Erfahrungen hier und da (nicht überall!!!) bestätigt sind, daß so manch (!!) ein Fahrer denn wirklich schlicht ist.

 

Keine Ausreden und Ausflüchte. Wir sind uns demnach schon mal einig, das der Beamte der eigentliche Verursacher der Misere ist. Der Fahrer des Abschleppwagens kann doch davon ausgehen, das eine Amtsperson weis was sie tut, oder soll der Fahrer täglich mehrere male dessen Tätigkeit in Zweifel ziehen und für einen überaus dämlichen und blöden Polizisten " mitdenken " ?

 

 

Ich muss nicht immer eine Karte dabei haben, und daraus dürfen mir keine weiteren Kosten entstehen.

Es gibt sogar nicht wenige Leute, die haben gar keine EC-Karte, können folglich auch nicht an irgendeinem Automaten mal eben Geld abheben.

 

Nun gibt es ja das zitierte BGH-Urteil, und trotzdem halte ich die mancherorts gängige Praxis, das Fahrzeug erst gegen Cash herauszugeben, für unverhältnismäßig, ggf. sogar für rechtswidrig. Im Zweifelsfall würde ich es drauf ankommen lassen und klagen. Ich meine auch, daß diese Problematik mal vom ADAC in der Form behandelt wurde, daß es eben nicht grundsätzlich rechtens ist, wenn die Abschlepper die Herausgabe verweigern, ohne zuvor Bares gesehen zu haben. Denn schließlich haben die die Adresse und können ggf. auch eine Rechnung schicken.

 

Wie schön zu lesen. Ein Polizeibeamter kritisiert ein Urteil des höchsten Gerichtes in Deutschland und hält den dort ausgeurteilten Sachverhalt für rechtswidrig. :whistling: Schlechter Stil, schließlich haben sich hier studierte Köpfe monatelang einen Kopf darüber gemacht, was Recht ist und was nicht.

 

 

Es dreht sich hier nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern um den Ausgleich der Rechnung. Zahlt er sofort an Ort und Stelle, bekommt er auch sofort sein Auto wieder. Möchte er das nicht, oder kann er das nicht, kommt das Fz. solange hier auf den Hof, bis er bezahlen kann oder bezahlen möchte.

Aha - hier haben wir doch schon das huepfende Komma, nein - den springenden Punkt: Die Kohle! :rolleyes: Einerseits verstaendlich, andererseits aber bedenklich, wenn Du darauf bestehst, dass der Fahrer des Fahrzeuges die Leerfahrt zu bezahlen hat. Er hat den Abschleppvorgang doch gar nicht angefordert, sondern das war jemand von der Stadt. Von der also sollte die Kohle eingeholt werden, wenn der ganze Vorgang unrechtmaessig war. Sicher, das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand an administrativen Arbeiten, aber das sollte man doch schon machen - zumal man ja sonst nicht zimperlich ist, den oeffentlichen Kassen moeglichst alle Kosten ans Bein binden zu wollen.

 

Darf ich jetzt schlussfolgern: Abschleppunternehmer = Abzocker? :lol2:

 

 

Der springende Punkt ist die Kohle, vollkommen richtig. Bis vor Jahren habe ich meine Rechnungen bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und bezahlt bekommen. Damit war für mich die Sache erledigt. Für die Verwaltung allerdings nicht. Die haben dann eine Rechnung geschickt, hinterher Mahnungen, dann Mahnbescheide und anschließend Klagen eingereicht. Kurzum, die Zahlungsmoral lies anscheinend sehr zu wünschen übrig, zudem ist der Verwaltungsaufwand ausgeufert. Um den Beamtenwasserkopf zu entlasten, die Geschäftsgänge zu vereinfachen und dementsprechende Stellen einzusparen, hat man das Inkasso auf den Abschleppdienst verlegt. Findige Juristen haben das so für vollkommen rechtmäßig erachtet und vom OLG auch Recht bekommen. Was ist daran verkehrt ?

 

Dann ist man auf die glorreiche Idee gekommen, das ein Auto nur noch heraus gegeben wird, wenn zuvor bezahlt wird. Und siehe da, schlagartig waren in den Amtsstuben einige Mitarbeiter arbeitslos und konnten an anderer Stelle eingesetzt werden. Keine Rechnungen mehr, keine Mahnungen, keine Mahnbescheide und auch keine Klagen. Zuletzt haben die noch Kellerräume voller alter Akten gespart.

 

Man hat den Spieß einfach umgedreht. Wer jetzt der Meinung ist, im Recht zu sein, wird sich genötigt sehen, selber eine entsprechende Klage einzureichen, dem Anwalt einen Vorschuss zu zahlen, Gerichtskosten zu überweisen usw. etc. pp. - macht aber komischerweise niemand :) .

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Nein, es geht nicht darum, daß der Betroffene die Kosten nicht tragen soll. Es geht darum, daß er sie unter Umständen nicht sofort entrichten kann, ihm hieraus jedoch kein Nachteil entstehen sollte (durch die unnötigen Mehrkosten des Abschleppens im Ggeensatz zur Leerfahrt).

 

Gruß

Goose

 

Und wie behandelst du ausländische verkehrssünder die nicht zahlen? denen entsteht doch auch ein nachteil nur weil sie keine ec-karte mitführen?

 

Abgesehn davon, ist es doch das gleiche wie vor einiger zeit mit dem verwarngeldangebot, wenn es vor ort angenommen wird, aber nicht bezahlt werden kann fallen auch wieder gebühren an, also "unnötige mehrkosten".

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[....]

Komisch - irgendwie kommt mir deine Argumentation jetzt so vor wie die der Foren-Cops, die Du doch immer so bemaengelst.... :whistling:

 

Irgendwie zeigt dieser Thread doch Parallelen zu dem Polizisten-Thread auf, nur dass sich hier nicht so viele am bashing beteiligen.... :rolleyes::)

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Bluey hatte das, meiner Erinnerung nach, aber anders gesehen.

 

Das hatte mich damals aber schon gewundert. Mal sehen ob ich das im Forum wieder finde. Mit Modem wird dies hier aber schwierig, vielleicht könnte Bluey sich ja mal dazu äußern. Vielleicht habe ich es ja auch falsch in Erinnerung. :whistling:

 

 

Bitteschön, ab hier ging die Diskussion ungefähr los:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=680455

 

Ein paar Zitate hieraus:

 

Dann läßt man das Überholen von mehreren Fahrzeugen eben sein, wenn man nicht sicher sein kann, daß

a) man die gesamte Kolonne in einem Zug überholen kann oder

b) weiter vorn die ein oder andere Lücke vorhanden ist, die ein entsprechendes Einscheren OHNE Behinderung anderer zuläßt.

 

 

Ob man es nun Mindestabstand oder Sicherheitsabstand nennt, ist mir egal. Fährt jemand in diesen Abstand hinein, weil er überholen wollte, es aber nicht geschafft hat und das vorher auch so absehbar war (läßt sich idR unschwer erkennen), dann ist er halt fällig, wenn ich ihn dabei erwische. Darüber diskutiere ich dann auch nicht weiter. Es ergibt sich idR immer eine Möglichkeit, korrekt zu überholen. Man muß manchmal nur etwas Geduld haben. Brechstangenmentalität toleriere ich nicht.

 

 

Ups, kaum ist man ein paar Tage nicht da, tut sich einiges. Je genau, das ist der Thread, den ich meinte. Dort hieß es, es sei nicht zulässig, beim Überholen in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen hineinzufahren.

 

Nun heißt es in diesem Thread plötzlich, sowas sei ein zulässiges überholen. Ja was stimmt den nun?

 

 

Du darfst also zwei Fahrzeuge, die im normalen Sicherheitsabstand fahren, nicht überholen? Das ist nun neu...

 

Und selbst wenn, dann sollte ich meinen Führerschein abgeben, wenn ich den geschleppten LKW übersehen sollte...
Es geht nicht darum, daß du den geschleppten LKW übersiehst, es geht darum, daß du dich plötzlich hinter einem Fahrzeug ohne Rück- und Bremsleuchten befindest.

 

Gruß

Goose

 

Es war dunkel. Wenn ich also eine "Lichtorgel" überhole und plötzich hinter einem unbeleuchteten Fahrzeug herfahre, tut sich zumindest bei mir der Verdacht auf, daß da garnichts funktionieren könnte. Aber das ist ja eigentlich egal... Interessanter ist für mich jetzt erstmal der Punkt, ob das einscheren in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen nun zulässig ist oder nicht.

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Nein, es geht nicht darum, daß der Betroffene die Kosten nicht tragen soll. Es geht darum, daß er sie unter Umständen nicht sofort entrichten kann, ihm hieraus jedoch kein Nachteil entstehen sollte (durch die unnötigen Mehrkosten des Abschleppens im Ggeensatz zur Leerfahrt).

 

Gruß

Goose

 

Und wie behandelst du ausländische verkehrssünder die nicht zahlen? denen entsteht doch auch ein nachteil nur weil sie keine ec-karte mitführen?

 

Das ist dann doch ein großer Unterschied. Den durchreisenden Ausländer bekommst du, wenn er das Land verlassen hat, nicht mehr zu packen, beim Betroffenen mit Adresse im Inland kann man das Geld normal mittels Rechnung (bzw. die Behörde mittels Leistungsbescheid) einfordern.

 

Abgesehn davon, ist es doch das gleiche wie vor einiger zeit mit dem verwarngeldangebot, wenn es vor ort angenommen wird, aber nicht bezahlt werden kann fallen auch wieder gebühren an, also "unnötige mehrkosten".
Falsch. Die bekommen eine Zahlkarte, mit der sie das Verwarnungsgeld binnen einer Woche ohne Mehrkosten überweisen können. Erst nach Überschreitung dieser Frist wird das Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

@faun98:

Du musst auch keinen Personalausweis dabei haben, musst dann aber damit rechnen, das Du dich auf dem Revier zur Überprüfung wiederfindest. Die Erfahrung hat gezeigt, das dann immer in die Tasche gegriffen und bares auf den Tisch gelegt wird. Man versucht es halt erst mal.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen...

 

Gruß

Goose

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[....]

Komisch - irgendwie kommt mir deine Argumentation jetzt so vor wie die der Foren-Cops, die Du doch immer so bemaengelst.... :whistling:

 

Komisch, wenn ich mitteile, das ich bei wer weiß wie vielen Blutproben nebendran gestanden und zugeguckt habe, wird mir Unwissenheit und keine Ahnung attestiert. Von mir aus. :unsure:

 

Im Gegenzug kommen die Forencops daher und erklären z.B. von Ladungssicherung eine Ahnung zu haben, wobei erst mal in Erfahrung gebracht werden muss, ob da einer überhaupt einen LKW Führerschein hat und wenigstens in der Fahrstunde einige Meter gefahren ist. Fahrpraxis und Ahnung vom LKW fahren hat eigentlich erst der, der einen Winter bei Schnee und Eis 3 x wöchentlich, die Sauerlandlinie rauf und runter gefahren ist.

 

Aber gut. Jetzt kommt auch noch unser Gooseilein daher, und erklärt den interessierten Forenlesern den Vorzug einer Abschleppbrille gegenüber einem Plateauwagen, oder umgedreht. Die Frage, wieviel Autos er in den letzten Jahren mit welchem Auto abgeschleppt hat, ist leicht zu beantworten, nämlich: gar keins. Da greift man sich als Abschlepper mit über 35 Berufsjahren Praxis nur noch an den Kopf. Von allem und jedem Ahnung, davon eine ganze Menge und alle anderen sind blöd.

 

Wenn ich dann noch die Aussage lese, es muss zwingend ein Lichterbalken hinten dran sein, wenn als Ersatz ein blinkender Leuchtturm hinterherfährt, werden meine Zweifel an der Denkfähigkeit dieser Leute erst recht größer. Im Gegenzug wird vom Fahrer des Abschleppwagens erwartet, das er die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung in Frage stellt und eventuell diese Arbeit verweigert. Spätestens hier sollten sich verschiedene Leute darüber Gedanken machen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben.

 

Schuster bleib bei deinen Leisten.

 

........und noch mal zum Lichterbalken auf der Landstraße. Natürlich hätte ich schon von Anfang an in Erwägung ziehen können, den auch dranzumachen. Der Einfachheit halber, habe ich ein BF3 nachalarmiert, warum soll ich mir die Arbeit machen, wenn mit weniger Aufwand ein besserer Effekt erreicht werden kann. Wie gesagt, ein blinkender Leuchtturm ist allemal besser, als zwei 12 Volt Lämpchen.

 

Nach der kurzen verbalen Auseinandersetzung hat unser grüner Freund versucht hier Macht zu demonstrieren, was aber in die Hose gegangen ist. 40 to standen unbeleuchtet auf der Landstr. und der Abschlepper verschwand um die nächste Kurve. :P

 

Die Argumente, es könnte ja von hinten einer auf den unbeleuchteten Havaristen auffahren ist weitab jeder Realität. Fakt ist, das es viel gefährlicher ist, Nachts im Regen auf einer Landstraße im Schneckentempo durch den Wald unterwegs zu sein, mit lediglich 2 Funzeln hintendran. Das Goose, als geprüfter, lizensierter Abschleppwagenspezialist das besser weiß, ist mir jetzt natürlich auch klar.

 

Irgendwie zeigt dieser Thread doch Parallelen zu dem Polizisten-Thread auf, nur dass sich hier nicht so viele am bashing beteiligen.... :):lol2:

 

Es sind ja auch nicht mehr so viele da. Netghost schreibt nix mehr, Kaimann auch nicht, Landy gibt´s nicht mehr, Mace auch nicht. Ansonsten nur zu, lästert so viel wie ihr wollt über die Abzocker in ihren gelben Auto´s :D .

 

Der Bürger nimmt schon wahr, wo er am meisten abgezockt wird, ohne sich wehren zu können.

 

Radarfallen, Rotlichtkästen, Video auf der BAB, Laser auf den Landstraßen, dazu die üblichen Abstandskontrollen und vieles mehr. In den Städten Heerscharen von Politessen, die gnadenlos Quote machen müssen ( in Frankfurt werden 80 Zettel am Tag erwartet :rolleyes: ) und, und, und..........!!! Die Kartei in Flensburg wird von Jahr zu Jahr dicker - und wer ist dafür verantwortlich ? Die 260 000 Freunde und Helfer, die Tag und Nacht nichts anderes zu tun haben, als Zettel zu verteilen.

 

[mod]

Bitte die Mitgliedsnamen nicht verändern, siehe Boardregeln.

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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Komisch, wenn ich mitteile, das ich bei wer weiß wie vielen Blutproben nebendran gestanden und zugeguckt habe, wird mir Unwissenheit und keine Ahnung attestiert. Von mir aus.
Hierzu hatte ich ja damals schon gefragt, bei wie vielen Blutproben du dabei warst (und damit meine ich wirklich dabei und nicht nur für ein paar Minuten im Nachbarraum). Es ging, wenn ich mich richtig erinnere, darum, daß du erzähltest, daß nicht ordnungegemäß belehrt würde. Und das kann man nun wirklich nur beurteilen, wenn man die gesamte Zeit dabei ist.

 

Im Gegenzug kommen die Forencops daher und erklären z.B. von Ladungssicherung eine Ahnung zu haben, wobei erst mal in Erfahrung gebracht werden muss, ob da einer überhaupt einen LKW Führerschein hat und wenigstens in der Fahrstunde einige Meter gefahren ist. Fahrpraxis und Ahnung vom LKW fahren hat eigentlich erst der, der einen Winter bei Schnee und Eis 3 x wöchentlich, die Sauerlandlinie rauf und runter gefahren ist.
Hierzu spielt es wohl kaum eine Rolle, ob man selber LKW fährt. Das entsprechende Wissen kann man sich auch anderweitig aneignen.

 

Aber gut. Jetzt kommt auch noch unser Gooseilein daher, und erklärt den interessierten Forenlesern den Vorzug einer Abschleppbrille gegenüber einem Plateauwagen, oder umgedreht. Die Frage, wieviel Autos er in den letzten Jahren mit welchem Auto abgeschleppt hat, ist leicht zu beantworten, nämlich: gar keins. Da greift man sich als Abschlepper mit über 35 Berufsjahren Praxis nur noch an den Kopf. Von allem und jedem Ahnung, davon eine ganze Menge und alle anderen sind blöd.
War das, was ich hierzu geschrieben habe, denn falsch? Wenn ja, was war falsch? Ich sagte übrigens nicht, daß alle anderen blöd sind. Ich sagte, daß man in den Reihen der Abschleppfahrer einige schlichte Menschen findet. Das ist ein Unterschied.

 

Wenn ich dann noch die Aussage lese, es muss zwingend ein Lichterbalken hinten dran sein, wenn als Ersatz ein blinkender Leuchtturm hinterherfährt, werden meine Zweifel an der Denkfähigkeit dieser Leute erst recht größer. Im Gegenzug wird vom Fahrer des Abschleppwagens erwartet, das er die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung in Frage stellt und eventuell diese Arbeit verweigert. Spätestens hier sollten sich verschiedene Leute darüber Gedanken machen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben.

 

Schuster bleib bei deinen Leisten.

Die Begründung habe ich genannt. Wenn du jedoch keine Lust hast, einen vorgeschriebenen Leuchtbalken anzubringen solltest du dich nicht darüber aufregen, daß dir die Abfahrt untersagt wird.

Übrigens: Wir hatten auch mal einen Abschleppdienst, der meinte, einen auf dicke Hose machen zu müssen. Da war der Vertrag mit der Polizei dann irgendwann hinfällig. Du solltest nicht vergessen, wer Auftraggeber und wer Dienstleister ist.

 

Gruß

Goose

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Irgendwie zeigt dieser Thread doch Parallelen zu dem Polizisten-Thread auf, nur dass sich hier nicht so viele am bashing beteiligen.... :rolleyes::)

@harryb: Glaub mir, ich lese hier wirklich amüsiert mit, wie sich die Forencop-Helden @bluey&goose gegen d i e Kompetenz von @faun98 versuchen aufzuschwingen :lol2: .

:whistling:

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Im Gegenzug wird vom Fahrer des Abschleppwagens erwartet, das er die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung in Frage stellt und eventuell diese Arbeit verweigert. Spätestens hier sollten sich verschiedene Leute darüber Gedanken machen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben.

Naja - hier verallgemeinerst Du aber recht heftig. Es wird nicht die generelle Ueberpruefung der Abschleppmassnahme vom Fahrer erwartet, die Frage ist, wie der Fahrer reagiert, wenn er ein Fahrzeug von einem Behindertenparkplatz abschleppen soll, obwohl ein Behindertenausweis deutlich im Fahrzeug ausliegt, somit ganz klar die Rechtmaessigkeit in Frage gestellt ist.

 

Es kristallisiert sich heraus, dass Du der Meinung bist, das Fahrzeug wird aufgeladen, selbst wenn der Halter vor Ort erscheint, entstehende Kosten soll er erst einmal vorstrecken und sich dann auf dem Klageweg wieder holen. Rechtlich ist diese Auffassung bestimmt nicht zu beanstanden - hier steht eher die moralische Frage im Raum. Ermessensspielraum heisst das Stichwort, es wird auch immer wieder von den Polizisten eingefordert, dass sie den ihrigen nach besten Kraeften ausnutzen.... :rolleyes:

 

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Polizisten oftmals ein Auge zudruecken und es bei einer muendlichen Ermahnung belassen - bei Abschleppunternehmern scheint das ein Unding zu sein. Ist ja auch klar, denn die Kohle fliesst ja direkt in ihre Tasche.... :whistling:

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Nur weil ein blauer Ausweis hinter der Frontscheibe liegt, heißt dies noch lange nicht, dass derjenige dort berechtigt parkt.

 

Der Ausweis kann immerhin unberechtigt genutzt worden sein.

 

Wie soll der Abschlepper dies prüfen, wenn die Politesse ihm sagt, du schleppst jetzt den Wagen ab?

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