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Starenkästen überwacht?


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Hallo,

 

habe mal zwei Fragen zu den Starenkästen. Werden diese irgendwie überwacht? Eventuell in der Nähe eine Kamera? Oder im Gerät seleber eine Kamera? Es geht um den Schutz gegen Vandalismus gegen die Anlagen. Übermitteln die Kästen die Daten automatisch? Woran erkennt man so etwas? Bei diesen Fragen gehen die Meinungen weit auseinander, wäre mal interessant zu erfahrren wie die wahrheit wirklich ausschaut. Danke für Infos. Viele Grüße

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jo also afaik haben die meisten wohl die möglichkeit "hilfe zu rufen", aber so dilettantisch das man da mit der axt versucht den film rauszukriegen sollte man wohl eh nicht vorgehen...

 

http://www.youtube.com/watch?v=M0pp4TLtaGU ist doch eine saubre lösung wobei hier evtl zu viele potentielle zeugen in der sbahn wären, vielleicht mal selbst mit dem trekker vorbeischaun :unsure:

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einige zeit hat es bei uns in der gegend (österreich) jemanden gegeben der die standkästen mit sprühkleber besprüht hat - hat man am ersten blick nicht gesehen das sie verschmutzt waren, nur aus den fotos ist sicher nichts geworden ;-)

 

sicherheitshalber sturmhaube aufsetzen (ist ja kalt im moment und wir wollen uns ja nicht verkühlen)

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Nee nee, da hätte ich persönlich viel zu viel Angst, im Falle des Erwischtwerdens eine neue Anlage finanzieren zu dürfen, da fände ich es persönlich umsichtiger, irgendwas anzustellen, was die Anlage an sich heil lässt - Vaseline auf die Linse oder, wie im Ortenaukreis geschehen, Anfang Dezember Nikolausmützen darüber ziehen.

 

Würde es eigentlich den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, wenn man im Sichtfeld des Objektivs einen Luftballon schweben lässt oder sonst irgendwie, ohne die Anlage auch nur zu berühren, die Bilder unbrauchbar machte? Ist damit der bestimmungsgemäße Gebrauch gemindert? Ich meine, ein Fotoapparat ist doch bestimmungsgemäß dazu da, ein realitätsnahes Abbild der Welt vor der Objektivlinse zu machen - und das tut er ja auch im Falle des Ballons zwischen Linse und Straße, oder? :nolimit:

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Der hier (B87 Naumburger Str. 73, 06667 Weißenfels - 50 km/h) ist einmal richtig bearbeitet worden, hat nicht lange gedauert, dann war an der benachbarten Laterne in mindestens 4 Metern Höhe (denken mit die Jungs - gelle) eine Kammera installiert worden - ist aber meines Wissene inzwischen wieder weg.

Wann soll das denn gewesen sein?

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Würde es eigentlich den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, wenn man im Sichtfeld des Objektivs einen Luftballon schweben lässt oder sonst irgendwie, ohne die Anlage auch nur zu berühren, die Bilder unbrauchbar machte?

Ich hab' mal vor 10 Jahren meine halbstündige Mittagspause vor einem verbracht - parkenderweise mit einem 13-Tonner mit 1 m Abstand :wacko:

In der Zeit wurden dann 10 Aufnahmen von der Sonnenblende und meinem Wurstbrot gefertigt ... Straße und Lkr. verrate ich jetzt aber nicht :nolimit:

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Würde es eigentlich den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, wenn man im Sichtfeld des Objektivs einen Luftballon schweben lässt oder sonst irgendwie, ohne die Anlage auch nur zu berühren, die Bilder unbrauchbar machte?

Ich hab' mal vor 10 Jahren meine halbstündige Mittagspause vor einem verbracht - parkenderweise mit einem 13-Tonner mit 1 m Abstand :wacko:

In der Zeit wurden dann 10 Aufnahmen von der Sonnenblende und meinem Wurstbrot gefertigt ... Straße und Lkr. verrate ich jetzt aber nicht :nolimit:

 

lol - die Bilder wären sicherlich etwas für´s Netz.

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Ich hab' mal vor 10 Jahren meine halbstündige Mittagspause vor einem verbracht - parkenderweise mit einem 13-Tonner mit 1 m Abstand ;)

In der Zeit wurden dann 10 Aufnahmen von der Sonnenblende und meinem Wurstbrot gefertigt ... Straße und Lkr. verrate ich jetzt aber nicht :nolimit:

Naja, wenn man einen Parkplatz sucht, sollte man auch gucken, ob sich nicht irgendwo eine Kontaktschleife anbietet :wacko:

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strafbar ja, aber nicht nur wegen Sachbeschädigung, es könnte auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen :wacko:

 

"gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" :nolimit: ,... naja und was ist das wenn man nachts irgendwo fähr und vom Blitz erschreckt wird,... ist kein "gefählicher Eingriff" :D man sollte nacht alle Blitzer ausschalten ;)

 

Ne mal ehrlich würde gern mal wissen wie sowas geahndet wird, wenn das mal passiert :D

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Wenn du Anlagen (alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen, Ampeln, Schilder etc.) zerstörst, beschädigst oder beseitigst ist das doch ein Eingriff in den Straßenverkehr. Ich würde auch festinstallierte Blitzer dazu zählen.

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In unserer Stadt wurden gerade wieder einige neue stationäre Blitzkästen aufgestellt.

Es hat nur Tage gedauert da war der viereckige Mast von der örtlicher Sprayertruppe verunstaltet.

Ich frage mich dabei immer, wenn die nun schon Straftaten begehen, könnten die wenigstens auch mal Blitz und Linse mit übersprayen. :wacko:

Wirklich schade, soviel vergeudetes Talent. :nolimit:

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Wenn du Anlagen (alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen, Ampeln, Schilder etc.) zerstörst, beschädigst oder beseitigst ist das doch ein Eingriff in den Straßenverkehr. Ich würde auch festinstallierte Blitzer dazu zählen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Lies dir also am Besten mal den § durch den du hier bemühst, und dann erkläre mal, wo du hier eine konkrete Beeinträchtigung der Sicherheit und eine konkrete Gefährdung sehen willst.

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Wenn du Anlagen (alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen, Ampeln, Schilder etc.) zerstörst, beschädigst oder beseitigst ist das doch ein Eingriff in den Straßenverkehr. Ich würde auch festinstallierte Blitzer dazu zählen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Lies dir also am Besten mal den § durch den du hier bemühst, und dann erkläre mal, wo du hier eine konkrete Beeinträchtigung der Sicherheit und eine konkrete Gefährdung sehen willst.

Ist aber so, zumindest wird es immer wieder so von der Polizei in der Pressemitteilung erwähnt (hier in der Region zum Beispiel wenn Schilder umgedreht werden).

Meiner Meinung nach soll es abschreckend wirken.

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Lies dir also am Besten mal den § durch den du hier bemühst, und dann erkläre mal, wo du hier eine konkrete Beeinträchtigung der Sicherheit und eine konkrete Gefährdung sehen willst.

 

 

Ich würde folgenden § bemühen:

 

§ 315b StGB

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

 

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Erklären würde ich es an diesem Blitzer vor der Schule:

Jeder Ortskundige ist gezwungen, zumindest an der Kontaktschleife langsam zu fahren. Sägt jetzt jemand den Kasten ab, denke ich schon, dass man damit an dieser Stelle eine Gefahr schafft, weil beim Ortskundigen sich zwangsläufig das Empfinden einstellt: "die Kiste ist weg, ich könnte ja mal... zumindest muss ich nicht mehr genau 30 fahren."

 

Letztendlich ist doch die Rechtfertigung aller Blitzanlagen, dass sie für mehr Verkehrssicherheit sorgen sollen.

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Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist ein konkretes Gefährdungsdelikt, kein abstraktes. Deswegen muss erstmal eine konkrete Gefahr bestehen. Dass der ein oder andere Fahrer da unter Umständen schneller fährt, damit unter Umständen ein auf die Straße laufendes Kind mitnimmt ist alles andere als konkret und nicht ausreichend :nolimit:

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Der hier (B87 Naumburger Str. 73, 06667 Weißenfels - 50 km/h) ist einmal richtig bearbeitet worden, hat nicht lange gedauert, dann war an der benachbarten Laterne in mindestens 4 Metern Höhe (denken mit die Jungs - gelle) eine Kammera installiert worden - ist aber meines Wissene inzwischen wieder weg.

Wann soll das denn gewesen sein?

Puh, das sind Fragen - wir sind da in der Zeit von Anfang 2008 bis etwa Mitte 2009 fast tagtäglich (häufig nachts) mitm 40-Tonner durch. Der Blitzer war für uns uninteressant, selbst eine stärkere Zugmaschine wurde durch die Steigung dort entsprechend eingebremst - außer vielleicht mitm leeren Trailer und 480er Maschine...

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Der hier (B87 Naumburger Str. 73, 06667 Weißenfels - 50 km/h) ist einmal richtig bearbeitet worden, hat nicht lange gedauert, dann war an der benachbarten Laterne in mindestens 4 Metern Höhe (denken mit die Jungs - gelle) eine Kammera installiert worden - ist aber meines Wissene inzwischen wieder weg.

Wann soll das denn gewesen sein?

Puh, das sind Fragen - wir sind da in der Zeit von Anfang 2008 bis etwa Mitte 2009 fast tagtäglich (häufig nachts) mitm 40-Tonner durch. Der Blitzer war für uns uninteressant, selbst eine stärkere Zugmaschine wurde durch die Steigung dort entsprechend eingebremst - außer vielleicht mitm leeren Trailer und 480er Maschine...

Das mit der problemlosen Durchfahrt mit einem 40-Tonner kann ich mir vorstellen. Gerade in diesem Zeitraum bin ich dort nicht mehr regelmäßig durchgefahren.

Allerdings habe ich auch nichts in der Zeitung gelesen. Da muss ich doch gleich mal beim nächsten Mal nachfragen.

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So heute gleich mal nachgesehen. Der Kasten wird immer noch mit einer Art Kamera oder sowas überwacht. Zum fotografieren war es aber zu dunkel und Zeit hatte ich für Stativaufbau leider nicht.

Außerdem war besch* Wetter.

 

Ich versuche mal in der nächsten Woche Bilder davon zu machen.

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@Gast225: Ist die Kamera im Blitzer eingebaut?

Nein das Objekt, mal sehen ob es überhaupt eine Kamera ist, ist auf den Kasten selber ausgerichtet.

 

@contra: Die Antenne übermittelt wohl die Bilder...oder?

Wird sicherlich die Funkantenne für die Alarmmeldung (Mobilnetz) sein.

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Sehr interessant ist folgender Artikel:

http://www.polizei.hessen.de/internetzentr...121c7f5087f.htm

 

..Datenrettung durch Spezialisten der Polizei

 

Zunächst schienen die auf einer handelsüblichen Speicherkarte in der Radaranlage festgehaltenen Daten durch den Brand verloren. Als auch eine Fachfirma der Polizei zurück meldete, dass ein Auslesen der Daten nicht mehr möglich sei, unternahmen die IT-Spezialisten des Zentralkommissariats 50 beim PP Nordhessen Anfang August einen eigenen Rettungsversuch. Und es klappte. Die Fotos von rund 60 Temposündern der letzten Stunden vor dem Brand konnten wieder

vollständig hergestellt werden. "Spitzenreiter" der Nacht mit gemessenen 133 Km/h. auf der 80-er Strecke war ein in Bad Berleburg zugelassenes Fahrzeug. Hier drohte also ein Fahrverbot, möglicherweise ein Motiv für diese Tat. Auf dem Foto waren ein junger Fahrer, ein Beifahrer im gleichen Alter und eine junge Frau auf der Rückbank zu erkennen....

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