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Nordpolcamper

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  1. Guten Morgen, ich suche einen Film den ich mal nachts gesehen habe mir aber leider den Titel nicht gemerkt hab und wäre sehr froh, wenn ihr mir weiterhelfen könntet Der Film ist in schwarz/weiß, aber nicht gekünstelt, sondern tatsächlich recht alt. Ich würde mal schätzen in den 30er,40er oder 50er Jahren gedreht, der Film spielt ungefähr am Ende des 19. Jahrhunderts. Er handelt von dem Sohn einer Frau, die aus dem Adel "verstoßen" wurde, weil sie entweder einen Nichtadeligen geheiratet oder ein uneheliches Kind zur Welt brachte. Für die Mutter gab es nie einen größeren Wunsch, wieder "ade
  2. wann war Tattag? Widersprich erstmal dem Bußgeldbescheid ohne Begründung bevor der rechtskräftig wird. Sonst hast du die Kosten und den Punkt unabhängig von deiner Schuld an der Backe. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht dir übrigens nicht zu.
  3. Im Falle einer Gerichtsverhandlung mit Gutachten reicht so ein halbes Gesicht leicht aus. Einzigste Chance: Die Bußgeldstelle hat den falschen angeschrieben und ein Gerichtsverfahren würde gegen den falschen angestrengt werden. Wenn allerdings der Fahrer direkt den Anhörungsbogen erhalten hat, wirds schwierig aus der Sache rauszukommen.
  4. Diese schönen Untersuchungen gehen aber von einem unrealistischen Abstandswert aus. So wird gesagt, Man geht davon aus, dass nur weil man physikalisch gesehen einen größeren Anhalteweg bei höherer Geschwindigkeit hat, auch einen entsprechend größeren Sicherheitsabstand hält. Was bei einem sehr hohen Verkehrsaufkommen schlichtweg nicht der Fall ist. Nun nimmt man zusätzlich den gesetzlich geforderten Abstand zu Hilfe und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser sich nicht quadriert, sondern schlicht linear steigt. So, dann denkt man noch weiter und kommt zu dem Schluss, dass gerade dann, wenn d
  5. *Ab ca. 1:10 anschauen* Der hatte auch Nerven.
  6. Das Original wäre interessant, denn die Reflexionen befinden sich nicht im Gesicht. Mit bisschen kompetenter Spielerei kann man da sicher gut was rausholen. Dürfte ansich kein Problem darstellen. Ob so ein Sachbearbeiter selbst sich sicher sein kann, den richtigen an der Angel zu haben, kann man natürlich nciht sagen ;-) Und wenns dann schlussendlich vor Gericht geht, könnte u.U. ein Gutachter eingeschaltet werden, und dann schaut es schlecht es, wenn du es tatsächlich bist
  7. Ist für die Zustellung (des zukünftigen Bußgeldbescheids) in der Wohnung denn nicht von Nöten, dass es sich um den Lebensmittelpunkt handelt? Und das ist bei einem Zweitwohnsitz, der nur gelegentlich aufgesucht wird, wohl kaum der Fall. Die nächste Frage die sich stellt ist, wie der Briefkasten beschaffen ist. Ist er abschließbar? Welcher Name steht da drauf? Steht dort der Nachname des TE? Oder stehen da vielleicht noch die Vornamen der Eltern oder Abkürzungen der Vornamen dran? (Und heißen die Eltern anders bzw. ist die Abkürzung vom Namen des TE abweichend?). Könnte alles bei der zukünf
  8. igO was ist an der Strecke innerorts?!
  9. Ich wollte darauf hinaus, dass du meinst dass ein Zeuge nichts falsches erzählen darf --> wo wird das sanktioniert?
  10. Damit ein Vertrag zustande kommt musst du nicht genau das wiederholen, was der Antragende erklärt, vielmehr reicht es einfach nur "ja" zu sagen bzw. wie ein ja zu handeln. Und das tust du beim Tanken. Der Pächter offeriert dir den Sprit zu einem auf der Zapfsäule angebotenen Preis. Mit dem Tanken erklärst du dich damit einverstanden. Egal um was für einen Preis es sich dabei handelt, in erster Linie hast du es angenommen. Im Übrigen denke ich handelt es sich um einen Inhaltsirrtum Der Tankende vergreift sich ja nicht, sondern irrt sich im Preis, also dem Inhalt seiner "Ja"-Erklärung. Dein
  11. Ja, die Zapfsäule zeigt 9,99 Euro an und gibt damit wirksam eine Willenserklärung ab Du hast keine Ahnung, hast dir ein paar Fremdworte ergoogelt und gehst damit hausieren. Hoffentlich glaubt dir den Mist keiner. Damit ein Kaufvertrag zu stande kommen kann, hättest du auch andere Fremdwörter mit einfließen lassen können. Dann kommt, wie du richtig erkannt hast der Kaufpreis, der Gegenstand des Vertrages und du wirst es kaum glauben, die dritte erforderliche Bedingung sind die beiden Vertragsparteien. Jetzt kannst du nochmal überlegen, ob eine Zapfsäule nun Vertragspartei sein kann.
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