patrick7074 0 Posted October 10, 2008 Report Share Posted October 10, 2008 Hallo Heute wurde ich angezeigt wegen drängeln. Vor einigen Tagen fur ein PKW auf der Landstraße mich 40 - max 50 kmh vor mir her. Erlaubt 100 km/h! Ich fuhr dichter auf um ihm klarzumachen er sollte weiter rechts fahren ich will überholen! Der Mann zeigte mich an wegen nötigung es giebt aber keine beweise! Keine abstandsmessung keine kontrolle nichts! Kan der Mann mir das beweisen?? Was soll ich tun? Danke patrick Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 10, 2008 Report Share Posted October 10, 2008 Hast du schon zugegeben der Fahrer zu sein? Quote Link to post Share on other sites
patrick7074 0 Posted October 10, 2008 Author Report Share Posted October 10, 2008 nein hab ich nicht! macht das einen unterschied? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 10, 2008 Report Share Posted October 10, 2008 Ja, da nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden kann. Quote Link to post Share on other sites
patrick7074 0 Posted October 10, 2008 Author Report Share Posted October 10, 2008 aber ohne zeugen können die mir das garnicht anhängen oder?? Quote Link to post Share on other sites
shocktrooper 1 Posted October 10, 2008 Report Share Posted October 10, 2008 Immer wieder derselbe Blödsinn - ohne Zeugen passiert nix, Aussage gegen Aussage, mimimi.. Na klar kann Dir was passieren. Wenn der Richter letztendlich zu der Überzeugung kommt, dass der Anzeigende glaubwürdiger ist als Du... Aber man kann keinen hängen, wenn man ihn nicht hat, klar? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted October 10, 2008 Report Share Posted October 10, 2008 aber ohne zeugen können die mir das garnicht anhängen oder??Der Kläger ist doch Zeuge, oder ? Quote Link to post Share on other sites
matze99 0 Posted October 15, 2008 Report Share Posted October 15, 2008 aber ohne zeugen können die mir das garnicht anhängen oder?? Ein Staatsanwalt und später ggf. der Richter gehen erst einmal vom "logischen Menschenverstand" aus. Wenn jemand eine solche Anzeige macht, macht er die nicht aus Langeweile, vor allem wenn er sofort zur Polizei gefahren sein sollte. Dem entsprechend wird die Glaubwürdigkeit des Anzeigenden erst einmal höher bewertet. Auch solche Aussagen wie "ich konnte die Scheinwerfer und Motorhaube nicht mehr im Rückspiegel erkennen" reichen schon als Einschätzung des zu geringen Abstandes aus. Konnte der Anzeigende Dein Nummernschild, Fahrzeugtyp und vor allem Dich genau beschreiben kann es trotz fehlender weiterer Zeugen schon Probleme für Dich geben. Normalerweise bekommst Du eine Vorladung zur Vernehmung und wenn Du nicht erscheinst stehen irgendwann die Cops mit der Personenbeschreibung vor der Tür. Passt die Personenbeschreibung, wird der Staatsanwalt sehr wahrscheinlich einen Strafbefehl beantragen. Solange Du keine Ahnung hast, wie genau die Personenbeschreibung ist, würde ich erst einmal überhaupt nichts zugeben. Quote Link to post Share on other sites
lemon 0 Posted October 17, 2008 Report Share Posted October 17, 2008 Frage: Abstand beim Überholen auf der Landstrasse ?Beim Überholen auf der Landstrasse habe ich eigentlich immer für kurze Zeit einen kurzen Abstand zum Vordermann. Irgendwie sollte die Fahrt auf der Gegenfahrbahn ja auch nicht zu lange dauern. Mir ist natürlich auch schon passiert, dass just in dem Moment wo ich überholen will der Vordermann mittig fährt und ich das überholen abbrechen muss. Wer nötigt da wenn ? ?? ich persönlich finde mich da nicht genötigt, aber der Vordermann beweist seine Unfähigkeit die Spur zu halten. Bei solchen "Mittig-Schleicher" bin ich dann besonders vorsichtig beim Überholen, aber wenn dann möglichst zügig. Quote Link to post Share on other sites
NLaudianer 0 Posted October 18, 2008 Report Share Posted October 18, 2008 Hallo Heute wurde ich angezeigt wegen drängeln. Vor einigen Tagen fur ein PKW auf der Landstraße mich 40 - max 50 kmh vor mir her. Erlaubt 100 km/h! Ich fuhr dichter auf um ihm klarzumachen er sollte weiter rechts fahren ich will überholen! Der Mann zeigte mich an wegen nötigung es giebt aber keine beweise! Keine abstandsmessung keine kontrolle nichts! Kan der Mann mir das beweisen?? Was soll ich tun? Danke patrick 1) Bist du als fahrer identifiziert? Nein.2) Aussagen gegen Aussage, oder hat der Mann Zeugen? Wie wär's mit einer Gegenanzeige?3) Solltest du allerdings den oben geschrieben Teil Hallo Heute wurde ich angezeigt wegen drängeln. Vor einigen Tagen fur ein PKW auf der Landstraße mich 40 - max 50 kmh vor mir her. Erlaubt 100 km/h! Ich fuhr dichter auf um ihm klarzumachen er sollte weiter rechts fahren ich will überholen!bei Polizei, Richter oder Staatsnwalt sagen, dann bist du fällig. lol...überhol ihn einfach, oder lass es sein. @matze99:Nene...es gibt keine Bestrafung aufgrund von "ich glaub dem mehr, als dem" wenn dabei einzig und alleine Aussage gegen Aussage steht. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 18, 2008 Report Share Posted October 18, 2008 @matze99:Nene...es gibt keine Bestrafung aufgrund von "ich glaub dem mehr, als dem" wenn dabei einzig und alleine Aussage gegen Aussage steht. Falsch! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 18, 2008 Report Share Posted October 18, 2008 Nene...es gibt keine Bestrafung aufgrund von "ich glaub dem mehr, als dem" wenn dabei einzig und alleine Aussage gegen Aussage steht. § 261StPO Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Das bedeutet, daß nicht der gewinnt, der die meisten Zeugen auf seiner Seite hat. Auch ein "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht.Selbst wenn eine Seite zehn Zeugen hat und die andere hat nur einen, so kann das Gericht der Aussage dieses einen Zeugen folgen, wenn dieser glaubwürdiger ist als der Rest. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
NLaudianer 0 Posted October 18, 2008 Report Share Posted October 18, 2008 Nene...es gibt keine Bestrafung aufgrund von "ich glaub dem mehr, als dem" wenn dabei einzig und alleine Aussage gegen Aussage steht. § 261StPO Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Das bedeutet, daß nicht der gewinnt, der die meisten Zeugen auf seiner Seite hat. Auch ein "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht.Selbst wenn eine Seite zehn Zeugen hat und die andere hat nur einen, so kann das Gericht der Aussage dieses einen Zeugen folgen, wenn dieser glaubwürdiger ist als der Rest. GrußGoose Das mag ja sein, aber in anbetracht der Sache wird das nicht der Fall sein, wird wohl kein Gericht gegen den Threadöffner entscheiden, wenn ein 40kmh-auf der Landstraße fahrender sagt, dass er sich genötigt fühlt durch zu dichtes auffahren, wenn der TE behauptet, dass er dem langsam fahrenden näher gekommen ist, weil er ihn überholt hat bzw. überholen wollte und ggf. den Überholversuch abgebrochen hat. Damit das Gericht dann dem Anzeigenden so viel mehr glaubt um deutlich zu entscheiden, müsste sich der TE ziemlich daneben benehmen, zum Beispiel durch widersprüchliche Aussagen. Und ansonsten steht Aussagen gegen Aussage und es kann keine Schuld festgestellt werden, sodass die Anzeige fallen gelassen wird. Ach ja nochwas zu deinem Zeugenbeispiel: also das müssen schon sehr ungläubige Zeugen sein, damit sich ein Gericht dazu entscheidet einer Person zu glauben und nicht mehreren Leuten. Das kann zwar passieren, z. B. wenn eine Horde Kleinkinder etwas behauptet, oder ein paar Drogenabhängige, aber bei zwei "normalen" und glaubwürdig erscheinenden Menschen wird das nicht passieren. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 Das mag ja sein, aber in anbetracht der Sache wird das nicht der Fall sein, wird wohl kein Gericht gegen den Threadöffner entscheiden, wenn ein 40kmh-auf der Landstraße fahrender sagt, dass er sich genötigt fühlt durch zu dichtes auffahren, wenn der TE behauptet, dass er dem langsam fahrenden näher gekommen ist, weil er ihn überholt hat bzw. überholen wollte und ggf. den Überholversuch abgebrochen hat. Damit das Gericht dann dem Anzeigenden so viel mehr glaubt um deutlich zu entscheiden, müsste sich der TE ziemlich daneben benehmen, zum Beispiel durch widersprüchliche Aussagen. Und ansonsten steht Aussagen gegen Aussage und es kann keine Schuld festgestellt werden, sodass die Anzeige fallen gelassen wird.Wer will schon verläßlich eine Aussage über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens machen können?! Letztlich kommt es darauf an, wer glaubwürdiger erscheint. Aber ein "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht! Ach ja nochwas zu deinem Zeugenbeispiel: also das müssen schon sehr ungläubige Zeugen sein, damit sich ein Gericht dazu entscheidet einer Person zu glauben und nicht mehreren Leuten. Das kann zwar passieren, z. B. wenn eine Horde Kleinkinder etwas behauptet, oder ein paar Drogenabhängige, aber bei zwei "normalen" und glaubwürdig erscheinenden Menschen wird das nicht passieren.Och, wenn ich mir überlege, wie oft ich schon alleine als Zeuge vor Gericht stand und der Betroffene, z.T. auch Beschuldigte mit einem Male noch Zeugen aus dem Hut zauberte, die es vorher gar nicht gab, die aber in seinem Sinne aussagten, das Gericht aber dennoch meinen Aussagen mehr Glauben schenkte, dann ist Deine Aussage schlichtweg Unsinn. Was letztlich zählt ist, wie glaubwürdig WER rüberkommt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 Das mag ja sein, aber in anbetracht der Sache wird das nicht der Fall sein, wird wohl kein Gericht gegen den Threadöffner entscheiden, wenn ein ...Es kommt darauf an, welche Aussage glaubwürdiger ist.Ich kenne die genaue Aussage des Zeugen nicht, auch habe ich keine Glaskugel, in die ich hineinsehen kann, daher wage ich eine solche Aussage, daß das hier nicht der Fall sein wird, nicht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 Och, wenn ich mir überlege, wie oft ich schon alleine als Zeuge vor Gericht stand und der Betroffene, z.T. auch Beschuldigte mit einem Male noch Zeugen aus dem Hut zauberte, die es vorher gar nicht gab, die aber in seinem Sinne aussagten, das Gericht aber dennoch meinen Aussagen mehr Glauben schenkte, dann ist Deine Aussage schlichtweg Unsinn. Was letztlich zählt ist, wie glaubwürdig WER rüberkommt.Hi,dann müssten ja diese aus dem Hut gezauberten Zeugen alle eine Strafe wegen Falschaussage bekommen haben.Hast du das mitbekommen? Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 Das passiert in der Praxis nicht immer.Nur wenn arglistig gelogen wird. Es kann aber auch sein, das leute unbewusst oder minder klaren Geistes etwas falsches sagen. Ich würd in konkretem Fall erstmal sagen, dass ich nicht gefahren bin. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 Solange der Fahrer nicht festgestellt werden kann ist völlig egal, was eventuell vor Gericht passieren könnte. Also muss das dein Ziel sein! Wer ist der Halter? Du selbst? Wie hast du von der Anzeige gegen dich erfahren? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 dann müssten ja diese aus dem Hut gezauberten Zeugen alle eine Strafe wegen Falschaussage bekommen haben. Hast du das mitbekommen?In zwei Fällen war ich anschließend vor dem Landgericht als Zeuge geladen. In den anderen Fällen nicht, daher weiß ich auch nicht, ob da etwas unternommen wurde. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 19, 2008 Report Share Posted October 19, 2008 dann müssten ja diese aus dem Hut gezauberten Zeugen alle eine Strafe wegen Falschaussage bekommen haben. Hast du das mitbekommen?In zwei Fällen war ich anschließend vor dem Landgericht als Zeuge geladen. In den anderen Fällen nicht, daher weiß ich auch nicht, ob da etwas unternommen wurde.Danke, alles klar. Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 § 261StPO Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Das bedeutet, daß nicht der gewinnt, der die meisten Zeugen auf seiner Seite hat. Auch ein "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. leider bedeutet es aber auch, das völlig irrelevant ist, was wirklich passiert ist... man muß gar nichts anstellen um "verknackt" zu werden, reicht schon, wenn einer halbwegs glaubwürdig behauptet man hätte... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Naja, ein "halbwegs glaubwürdig" auf der einen Seite reicht wohl nur, wenn du selber völlig unglaubwürdig bist. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
TychoGold 0 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Bin mal gespannt, wie das ganze ausgeht. Aber ganz in Ordnung finde ich das vom TE nicht, dass er aufgefahren ist. Wenn der andere irgendein Problem hat? Bin auch neulich mit was extrem zerbrechlichem rumgefahren was man zwar sichern konnte aber trotzdem... da fährt man dann auch vorsichtiger. Da brauch ich keinen "Deppen" (nicht übel nehmen) der mir von hinten schiebt. Vorbei und fertig. Warum auffahren? Muss man dem was zeigen? Vielleicht muss man selber auch mal langsam. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Bin mal gespannt, wie das ganze ausgeht.Aber ganz in Ordnung finde ich das vom TE nicht, dass er aufgefahren ist. Wenn der andere irgendein Problem hat? Bin auch neulich mit was extrem zerbrechlichem rumgefahren was man zwar sichern konnte aber trotzdem... da fährt man dann auch vorsichtiger. Da brauch ich keinen "Deppen" (nicht übel nehmen) der mir von hinten schiebt. Vorbei und fertig. Warum auffahren? Muss man dem was zeigen? Vielleicht muss man selber auch mal langsam. Sorry, wenn einer tatsächlich 40, max. 50 auf einer Landstrasse fährt, auf der 100 erlaubt ist, dann hat der TE mein vollstes Verständnis. Wenn der andere Probleme hat, kann er bei solcher Geschwindigkeit Warnblinker anmachen, dann sieht man von weitem, dass er Probleme hat und kann sich darauf einstellen.So langsam zu fahren grenzt ja schon an Verkehrsgefährdung. Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Naja, ein "halbwegs glaubwürdig" auf der einen Seite reicht wohl nur, wenn du selber völlig unglaubwürdig bist. naja, z.b.: A sagt B wäre zu dicht aufgefahen, B sagt stimmt nicht. A darf nicht lügen und hat auch gar keinen grund dazu. A hat den aufwand die anziege zu stellen. B darf lügen und hätte auch grund dazu, wenn die anschuldigung stimmen würde. da ist ganz pauschal A immer glaubwürdiger als B, völlig egal, was wirklich vorgefallen ist, solange A sich nicht wie ein geisteskranker aufführt. Sorry, wenn einer tatsächlich 40, max. 50 auf einer Landstrasse fährt, auf der 100 erlaubt ist, dann hat der TE mein vollstes Verständnis. Wenn der andere Probleme hat, kann er bei solcher Geschwindigkeit Warnblinker anmachen, dann sieht man von weitem, dass er Probleme hat und kann sich darauf einstellen.So langsam zu fahren grenzt ja schon an Verkehrsgefährdung. trotzdem kein grund den langsamfahrer durch extrem dichtes auffahren zu nötigen. passende gelegenheit abwarten und überholen. fertig. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 naja, z.b.: A sagt B wäre zu dicht aufgefahen, B sagt stimmt nicht. A darf nicht lügen und hat auch gar keinen grund dazu. A hat den aufwand die anziege zu stellen. B darf lügen und hätte auch grund dazu, wenn die anschuldigung stimmen würde. da ist ganz pauschal A immer glaubwürdiger als B, völlig egal, was wirklich vorgefallen ist, solange A sich nicht wie ein geisteskranker aufführt. Ganz so einfach ist das dann doch nicht, durch entsprechende Fragen kann man schon ganz gut herausfinden, was an einer Geschichte dran ist und was dramatisiert wurde. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Sorry, wenn einer tatsächlich 40, max. 50 auf einer Landstrasse fährt, auf der 100 erlaubt ist, dann hat der TE mein vollstes Verständnis. Wenn der andere Probleme hat, kann er bei solcher Geschwindigkeit Warnblinker anmachen, dann sieht man von weitem, dass er Probleme hat und kann sich darauf einstellen.So langsam zu fahren grenzt ja schon an Verkehrsgefährdung. trotzdem kein grund den langsamfahrer durch extrem dichtes auffahren zu nötigen. passende gelegenheit abwarten und überholen. fertig. Der TE hat ja auch nichts von "extrem" dichtes auffahren gesagt. Lediglich, dass er dichter aufgefahren ist.Und wer auf Landstrasse 40-50 fährt, fühlt sich wahrscheinlich schon genötigt, wenn einer 10 mtr auffährt - und das ist mehr als 3/10 des halben Tachowertes. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Der Kläger ist doch Zeuge, oder ?Kläger ist die Staatsanwaltschaft, Zeuge ist der Anzeigeerstatter.... Wie wär's mit einer Gegenanzeige?Unklug, denn dann hätten sie ja den tatsächlichen Fahrer direkt bei der Stange. Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Ich will den Punkt hier nochmal aufgreifen, ist nämlcih nicht so abwegig: Frage: Abstand beim Überholen auf der Landstrasse ?Beim Überholen auf der Landstrasse habe ich eigentlich immer für kurze Zeit einen kurzen Abstand zum Vordermann. Irgendwie sollte die Fahrt auf der Gegenfahrbahn ja auch nicht zu lange dauern. Mir ist natürlich auch schon passiert, dass just in dem Moment wo ich überholen will der Vordermann mittig fährt und ich das überholen abbrechen muss. Wer nötigt da wenn ? ?? ich persönlich finde mich da nicht genötigt, aber der Vordermann beweist seine Unfähigkeit die Spur zu halten. Bei solchen "Mittig-Schleicher" bin ich dann besonders vorsichtig beim Überholen, aber wenn dann möglichst zügig. Was mache ich bei besonders langsamen Fahrzeugen auf der Landstraße? Das können Schleicher sein, Leute mit schlechter Ladungssicherung oder Traktoren, egal. Ich warte eine Stelle ab, an der das Überholden i.d.R. gefahrlos möglich ist. Ich beobachte den entgegenkommenden Verkehr bereits lange vor dem eigentlichen Überholvorgang; auch den hinter mir.ich lasse mich etwas zurückfallen, um den Abstand zu meinem Vordermann zu vergrößern.Wenn es so weit ist, schalte ich runter und beschleunige auf meiner Spur was das Zeug hält. Dabei fahre ich kurzzeitig (für Sekundenbruchteile) etwas dichter auf (nicht "anschieben", aber dichter als erlaubt) , um fast im selben Augenblick auf die linke Spur zu wechseln.Dort geht es weiter, Fuss voll auf dem Gas. Auf diese Weise ist die Zeit auf der Gegenspur optimal minimiert und der Überholvorgang so gefahrlos wie möglich.So habe ich die Möglichkeit, auch einen begonnenen Überholvorgang gefahrlos zu beenden, solange ich noch auf meiner Spur bin. Trotzdem habe auch ich von solchen 50-60-Fahrern bei schon Lichthupe etc. bekommen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass so einer auch mal anzeigt.Ein neutraler Beobachter (z.B. Polizist) würde meinerseits kein Vergehen feststellen, aber der Richter ist ja i.d.R. nicht dabei, wenns passiert... Frage an die Bescheidwisser: ist dieses kurzzeitige Unterschreiten des Abstands in beschriebener Situation rechtlich ein Problem oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 naja, z.b.: A sagt B wäre zu dicht aufgefahen, B sagt stimmt nicht. A darf nicht lügen und hat auch gar keinen grund dazu. A hat den aufwand die anziege zu stellen. B darf lügen und hätte auch grund dazu, wenn die anschuldigung stimmen würde. da ist ganz pauschal A immer glaubwürdiger als B, völlig egal, was wirklich vorgefallen ist, solange A sich nicht wie ein geisteskranker aufführt. Ganz so einfach ist das dann doch nicht, durch entsprechende Fragen kann man schon ganz gut herausfinden, was an einer Geschichte dran ist und was dramatisiert wurde. wenn A nicht aus der rolle fällt ist das mMn so einfach. wenn er seine story sachlich und ruhig rüberbringt wüßt ich nicht, wie man da die glaubwürdigkeit erschüttern sollte. Der TE hat ja auch nichts von "extrem" dichtes auffahren gesagt. Lediglich, dass er dichter aufgefahren ist.Und wer auf Landstrasse 40-50 fährt, fühlt sich wahrscheinlich schon genötigt, wenn einer 10 mtr auffährt - und das ist mehr als 3/10 des halben Tachowertes. ach so, und weils mehr als 3/10 des vorgeschriebenen wertes sind, ist ja völlig harmlos.... denk dir halt das extrem weg, wenn extrem bei dir heißt, das schon lack ausgetauscht wird... Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 @frostwillst du mir sagen, dass du bei Tempo 100 bereits 50 mtr vor dem zu überholenden auf die Gegenspur wechselt, um den Sicherheitsabstand nicht zu unterschreiten und dann erst wieder einscherst, wenn der Abstand wieder stimmt? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Frage an die Bescheidwisser: ist dieses kurzzeitige Unterschreiten des Abstands in beschriebener Situation rechtlich ein Problem oder nicht?So weit hat es die repressive Abstandsahndung und -überwachung also geschafft, daß schon solche Fragen gestellt werden .@stang66: Du mußt den Überholvorgang selbstverständlich so ausführen, daß Du rund um den Überholten immer halben Tachoabstand sicherstellen kannst . Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Wenn man deutlich schneller ist, muss man zumindest beim Wiedereinscheren nicht den vollen Abstand haben. Da gibt's auch Urteile zu. Macht auch Sinn, da man ja Sekundenbruchteile später schon viel weiter weg ist. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Wenn man deutlich schneller ist, muss man zumindest beim Wiedereinscheren nicht den vollen Abstand haben. Da gibt's auch Urteile zu. Macht auch Sinn, da man ja Sekundenbruchteile später schon viel weiter weg ist.Genau. 5 bis 10 m sind genug. Denn ich muss ja beim Überholen deutlich schneller sein, also ist für den Hintermann auch wieder ratzfatz der SA hergestellt. Quote Link to post Share on other sites
atticus 0 Posted November 7, 2008 Report Share Posted November 7, 2008 sind komischerweise immer die richtigen, die andere anzeigen. ob man selber vielleicht was falsch gemacht hat kommt dem anzeigeerstatter erst gar nicht in den sinn. ich hatte vor kurzem auch so einen fall. war mit einem leihwagen (ford transit sport) unterwegs. ich fuhr dann also auf eine kreuzung zu (hatte grün) als einer der rechtsabbieger in seinem mercedes ml von rechts losfuhr (grünpfeil bei rot) und mir direkt vor den transporter. bin dann natürlich automatisch dicht aufgelaufen und habe nicht sofort anker geworfen um zu vermeiden, dass sich meine ladung in alle einzelteile zerlegt. der typ hat also nur noch die transit front mit den ralley-streifen im heckfenster gesehen und am nächsten morgen hatte das autohaus einen brief auf dem tisch, es würde doch beim nächsten mal zur anzeige gegen das unternehmen kommen, wenn noch mal einer so dicht auffährt. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted November 10, 2008 Report Share Posted November 10, 2008 und habe nicht sofort anker geworfen um zu vermeiden, dass sich meine ladung in alle einzelteile zerlegt. Ladung nicht geeignet gesichert? Quote Link to post Share on other sites
atticus 0 Posted November 10, 2008 Report Share Posted November 10, 2008 Ladung nicht geeignet gesichert? die ladung, die ich regelmäßig in transportern transportiere, lässt sich in den meisten fahrzeugen nicht anständig sichern. es gibt zwei haltepunkte für einen spanngurt um z.b. eine europalette mit stückgut oder einen karton von oben zu fixieren. damit kann ich immer nur das gröbste absichern. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 10, 2008 Report Share Posted November 10, 2008 Dann muss man eben das Fahrzeug wechseln. Ein Grund oder Ausrede für ungesicherte Ladung ist dies sicherlich nicht. Quote Link to post Share on other sites
atticus 0 Posted November 10, 2008 Report Share Posted November 10, 2008 Dann muss man eben das Fahrzeug wechseln. keine schlechte idee, aber nach renault master, ford transit, volkswagen t5 und mb sprinter wird die auswahl langsam knapp. außerdem steht mir zzt nur der transit zur verfügung. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 10, 2008 Report Share Posted November 10, 2008 Das mag zwar technisch so sein, jedoch spielt die rechtlich keine Rolle, da der fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich ist. In wei weit es Sonderteile dafür gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht kann ja Bonsai-Brummi oder faun98 was dazu sagen und dir einen Tipp geben. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted November 15, 2008 Report Share Posted November 15, 2008 In wei weit es Sonderteile dafür gibt entzieht sich meiner Kenntnis.Da brauchts keine Sonderteile für. Z.B. einfach Paletten nehmen, Ware drauf, mit Folie umwickeln, ét voilà. Zwar umständlich, aber das ist bei Ladungssicherung eigentlich immer der Fall. Oder bei vielen kleinen Paketen z.B. Gitterboxen..... Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 15, 2008 Report Share Posted November 15, 2008 einfach Paletten nehmen, Ware drauf, mit Folie umwickeln, ét voilà.Et voilà, schon hast Du eine schöne Anzeige am Hals. Denn eine Folie bzw. "Ware einfach mal eben mit Folie umwickeln" ist keine anerkannte Ladungssicherung. Quote Link to post Share on other sites
morty 1 Posted November 16, 2008 Report Share Posted November 16, 2008 Was letztlich zählt ist, wie glaubwürdig WER rüberkommt. Ein guter Satz, zeigt er doch die Crux auf: Wer die beste Glaubwürdigkeitsschau beherrscht, der ist per Definition glaubwürdig. Nicht unbedingt der, der die Wahrheit spricht. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 16, 2008 Report Share Posted November 16, 2008 Ein guter Satz, zeigt er doch die Crux auf: Wer die beste Glaubwürdigkeitsschau beherrscht, der ist per Definition glaubwürdig. Nicht unbedingt der, der die Wahrheit spricht.Naja.... wenn ich mir oftmals überlege und betrachte, wie manch ein guter Anwalt seinen Mandanten raushaut, obwohl der erwiesenermaßen die Tat begangen hat?! Und? Ist nunmal nicht zu ändern, da Menschen über Menschen urteilen. Wollte man immer glasklare Entscheidungen haben, müßte man wohl (falls möglich) Maschinen entsprechend programmieren und entscheiden lassen. Nur bliebe dabei sehr oft die Menschlichkeit auf der Strecke. Da ist mir das derzeitige System doch bedeutend lieber, auch wenn mal jemand nicht ganz gerecht aus einer Sache herausgeht (wie auch immer!). Quote Link to post Share on other sites
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