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westlive

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  1. Lies mal richtig, dann brauchst du auch so einen Blödsinn nicht schreiben. Die Entscheidung lag hier ja wohl eindeutig bei Daddy. Sein Problem.
  2. Nicht ganz richtig. Die Gebühren betragen 5 % vom Bußgeld, aber mindestens 20 € und höchstens 7.500 €. Hinzu kommen dann noch 3,50 € für Porto.
  3. Für deine Frau wäre es dann verjährt. Aber nicht für dich. Und die müssen ja nicht alles glauben, was du schreibst. Lies nochmal durch, was MrMijagi geschrieben hat.
  4. Alle Punkte bis zum Entzug einschließlich die für die Straftat wurden gelöscht. Punkte nach Wiedererteilung kommen natürlich auf das Konto. Mit Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hat die 10jährige Tilgungsfrist begonnen. Bis dahin wird Tilgung von neuen Owi-Punkte gehemmt, die werden also nicht nach 2, sondern erst nach 5 Jahren gelöscht oder mit Ablauf der 10 Jahre, wenn sie dann schon 2, aber noch keine 5 Jahre alt sind....
  5. Nein, die alte Straftat hemmt die Tilgung. Die Owi-Punkte werden mit Tilgung der Straftatat, spätestens aber nach 5 Jahren gelöscht (solange es nicht um Alkohol-Owis geht, wie Mr.Mijagi schon schrieb).
  6. Damit meint er die Bußgeldstelle. Sobald eine Anhörung innerhalb der 3 Monate an dich angeordnet wird, ist die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn.
  7. Das kann ich als Schleswig-Holsteiner nun gar nicht glauben, dann hätte ich schon wesentlich mehr Tickets haben müssen. Das niedrigste was ich hier gesehen habe, waren auch 6 km/h netto. Muss ich direkt mal nachfragen, wenn ich mal wieder einen Blitzer sehe und Zeit habe. Hab gerade noch diesen Artikel gefunden, da wird es bestätigt.
  8. Wo fährst du denn deine 500.000 km? Das Schild sehe ich laufend. Ja, sind aber eben nur Richtlinien. Quelle
  9. Ganz genau. Wobei ich nicht weiß, wie stark der Verdacht sein muss, um suspendiert zu werden. Interessanter ist schon das:
  10. Steht im Eichschein. Den Eichschein hat die Behörde. So wird es sein. Habe nur dies gefunden: 4 bis 5 %.
  11. BW soll kulanter sein. Habe aber keine eigenen Erfahrungen, nur neulich hier irgendwo gelesen. Fahrverbot droht dir nicht, wenn das die einzigen Vergehen sind.
  12. Kann passieren, muss aber nicht. In Bayern soll die Wahrscheinlichkeit höher liegen als in anderen Bundesländern.
  13. Du hättest in deinem Video ja wenigstens noch auf die beiden Ampelblitzer aufmerksam machen können.
  14. Jo, du hast recht, vielen dank, geht wieder alles http://img687.imageshack.us/img687/8063/66136.gif Wenn das alles mal sooo einfach zu lösen wäre.
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