Corsafahrer
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Anfänger
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Pech gehabt hat in diesem Fall dein Vater, der nun die 3 Punkte an der Backe hat. Um nicht zu sagen "schön blöd ..." Wie du schon richtig geschrieben hast: Es war seine Entscheidung. Mein Vater fährt eh nicht mehr viel. Das Risiko ist also überschaubar.
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Merke: Erst lesen, dann schreiben.
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Hallo Gast225, mein Vater war der Ansicht, dass es keinen Sinn macht, gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Er meinte, dass sie mich früher oder später sowieso als Fahrer ermitteln werden. Ich habe ihm also das Geld gegeben und er hat die Geldbuße überwiesen. Na ja, was sollte ich machen? Der Bescheid war ja schließlich an ihn gerichtet und wenn er keinen Widerspruch einlegt, habe ich halt Pech gehabt. Die drei Punkte will mein Vater auf seine Kappe nehmen. Meine Frage: Erhält mein Vater jetzt einen Brief, in dem steht, dass drei Punkt eingetragen werden? Meines Wissens
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Hallo Gast225, vielen Dank für deine Antworten. Noch zwei Fragen: 1. Ist es besser für meinen Vater, wenn er sich im Falle eines Widerspruchs einen Rechtsanwalt nimmt (er hat allerdings keine Verkehrsrechtschutz-Versicherung) oder sich selbst vertritt? Meiner Meinung nach ist der Fall eindeutig, weil er nicht der Fahrer ist. 2. Wenn er sich einen Rechtsanwalt nimmt und das Verfahren gegen ihn eingestellt wird: Bleibt er auf den Kosten für den Anwalt sitzen? Freue mich auf deine Antworten. Dankeschön.
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Hallo Gast225, vielen Dank für die Antworten. Wenn ich dich richtig verstanden habe, bleibt es also bei 113,50 EUR, auch wenn man mich als Fahrer ermittelt. Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist mir bekannt. Folgende Fragen hierzu: 1. Wieviel kostet die Auferlegung eines Fahrtenbuchs (meines Wissens sind es 90,00 EUR)? 2. Wird die Führung des Fahrtenbuchs sehr streng kontrolliert? 3. Du schreibst von einer dreimonatigen Verjährungsfrist. Ab wann beginnt diese zu laufen? Ich meine sogar etwas von einer sechsmonatigen Verjährungsfrist gelesen zu haben. Ist das möglich? 4. Wahl zwisch
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Hallo, ich bin am 07.03.2012 mit dem Wagen meines Vaters stationär geblitzt worden, weil ich bei rot über eine Ampel gefahren bin. Am 21.04.2012 erhielt mein Vater den Anhörungsbogen, den er jedoch nicht zurückgeschickt hat. Vier Wochen später, also am 19.05.2012, kam der Bußgeldbescheid. Da es sich nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, beläuft sich der Bußgeldbescheid auf 113,50 EUR (90,00 EUR Geldbuße und 23,50 EUR Auslagen). Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass mein Vater nicht der Fahrer ist. Folgende Fragen: 1. Soll mein Vater jetzt Widerspruch einlegen? Ihm i
