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HERNE218

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  1. Ein überholen ist an der Stelle nicht untersagt. Ich kann mich höchstens vorwerfen, dass ich vielleicht "etwas" zu knapp vor der Sattelzugmaschiene (LKW mit Tankanhänger) eingeschert habe. Erkennt zufällig jemand von euch die Örtlichkeit? Wenn ja, dann wird er meinen Überholvorgang verstehen. PS: Ich rede nur vom eigentlich Übeholvorgang! Nicht vom zu dichten einscheren.
  2. Ich warte nun erstmal ab ob da noch etwas nachkommt. Ich rechne mit einer Anzeige....
  3. Ich finde die Reaktion des Herren insofern schon sehr bedenklich, da er mich zuvor bereits genötigt hat Im vorherigen Straßenverlauf fuhr der LKW, aus einer Stichstraße kommend, ohne vorher zu halten auf eine Vorfahrtberechtigte Hauptsraße ein. Deshalb musste ich aus normaler Fahrgeschwindigkeit heraus, bis auf ca. 20 KM/H herunterbremsen. Dieses Fehlverhalten rechtfertigt natürlich in keiner Weise ein eventuelle Fehlverhalten durch mich an der Auffahrt! Wollte das nur noch mit bekannt geben.
  4. Guten Tage zusammen, ich hatte heute eine etwas unschöne Begegnung mit einem LKW Fahrer. Nun mal meine Schilderung: 1. LKW steht vor mir an der Ampel und wir wollen beide nach links auf die Autobahnauffahrt auffahren. (gelbe Linie) 2. Der LKW fährt los, schert auf die rechte Spur (rote Linie) 3. Ich, der zu diesem Zeitpunkt noch hinter dem LKW ist, schert nach links aus und überholt den LKW auf dem linken Streifen der Autobahnauffahrt (schwarze Linie im Bild) 4. Ich schere kurz hinter der letzten Mittellinie wieder vor dem LKW ein 5. LKW Fahrer hupt Lautstark, gestikuliert und
  5. Ich bin auf dem rechten Fahrstreifen geblieben und habe, kurz bevor ich die die Abfahrt genommen habe, einen langsam fahrenden PKW welcher sich auf der mittleren Spur befand überholt und bin dann abgefahren. Es gab KEIN Überholverbot.
  6. Ist es nicht so, dass der Fahrer nicht automatisch aufgenommen werden darf sondern erst bei eindeutiger Sachlage? Soll heissen, dass eine nachträglich Bearbeitung nicht rechtens ist wenn der Fahrer nicht beim direkten Verstoss von der Kamera zur Fahreridentifizierung aufgenommen wurde. So lautet die Rechtssprechung. Ist nur die Frage ob die Beamten auch bei bemerken des Überholverstoßes eine Auslösung durchführen lassen.
  7. Nein, es galt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gemessen wurde soweit mir bekannt mit VIDIT VKS 3.0 bzw 3.1. Überholverstösse werden auch dokumentiert?
  8. Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation: Ich befahre die Autobahn A2 von der Auffahrt Oberhausen-Königshardt kommend in Fahrtrichtung Süden. Ich beabsichtige nun auf das Kreuz Oberhausen in Fahrtrichtung Arnheim zu wechseln. Von der Auffahrt kommend bishin zur Überleitung auf die A3 im Kreuz Oberhausen benutze ich den rechten Fahrstreifen und überhole hierbei einen langsamfahrenden PKW der sich auf der Mittelspur befindet. Unmittelbar vor der Überleitung auf die A3 befindet sich eine Brücke, von der aus eine Abstandsmessung gemacht wird. Es handelt sich hierbei um die Brücke an der
  9. Da es sich um einen "alkoholfreien" Verstoß handelt werden die Punkte also 2012 gelöscht. Was habe ich mir dann unter Fristende 2015 vorzustellen? MFG Chris
  10. Nein habe ich nicht. Führerschein wurde erst beschlagnahmt und dann entzogen.
  11. Das ist korrekt. Alle vor der Entziehung aufgelaufenen Altlasten werden gelöscht und man fängt wieder mit 0 Punkten an. Kommen jedoch nach Wiedererteilung neue Punkte dazu werden dies wieder normal gewertet. gruß vom Chris
  12. Danke für die ausführliche Antwort! Also wenn ich das nun richtig verstanden habe würde das bedeuten das alle nach der Wiedererteilung begangene Verstöße bis zum Jahre 2015 eingetragen werden, auch wenn sie normalerweise nach 2 Jahren gelöscht werden? Es grüßt der Chris
  13. Guten Tag zusammen, mir stellt sich hier gerade ein komischer Fall bezüglich meiner Vergangenheit an OWIs. Ich fange mal von vorne an: 20.11.2003: Führerschein beschlagnahmt 23.06.2004: Entscheidung: Führerschein bliebt eingezogen, Fahrerlaubnis wird entzogen mit einer Sperre von 1 Jahr 01.07.2005: Fahrerlaubnis wiedererteilung 18.01.2007: OWI Anzeige bewertet mit 3 Punkten Nun habe ich vor kurzem in Flensburg beim KBA eine Anfrage gestartet um sicherzugehen das meine Punkte vollständig gelöscht sind und siehe da! Die letzten 3 Punkte sind noch immer eingetragen. Zusätzlich
  14. Es sei denn, es ist so wie Golfer geschrieben hat und man würde anstatt des sofortigen anhaltens, eher sich die Mühe machen und versuchen den Fahrer auf anderem Wege ausfindig zu machen
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