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westlive

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Everything posted by westlive

  1. Lies mal richtig, dann brauchst du auch so einen Blödsinn nicht schreiben. Die Entscheidung lag hier ja wohl eindeutig bei Daddy. Sein Problem.
  2. Nicht ganz richtig. Die Gebühren betragen 5 % vom Bußgeld, aber mindestens 20 € und höchstens 7.500 €. Hinzu kommen dann noch 3,50 € für Porto.
  3. Für deine Frau wäre es dann verjährt. Aber nicht für dich. Und die müssen ja nicht alles glauben, was du schreibst. Lies nochmal durch, was MrMijagi geschrieben hat.
  4. Alle Punkte bis zum Entzug einschließlich die für die Straftat wurden gelöscht. Punkte nach Wiedererteilung kommen natürlich auf das Konto. Mit Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hat die 10jährige Tilgungsfrist begonnen. Bis dahin wird Tilgung von neuen Owi-Punkte gehemmt, die werden also nicht nach 2, sondern erst nach 5 Jahren gelöscht oder mit Ablauf der 10 Jahre, wenn sie dann schon 2, aber noch keine 5 Jahre alt sind....
  5. Nein, die alte Straftat hemmt die Tilgung. Die Owi-Punkte werden mit Tilgung der Straftatat, spätestens aber nach 5 Jahren gelöscht (solange es nicht um Alkohol-Owis geht, wie Mr.Mijagi schon schrieb).
  6. Damit meint er die Bußgeldstelle. Sobald eine Anhörung innerhalb der 3 Monate an dich angeordnet wird, ist die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn.
  7. Das kann ich als Schleswig-Holsteiner nun gar nicht glauben, dann hätte ich schon wesentlich mehr Tickets haben müssen. Das niedrigste was ich hier gesehen habe, waren auch 6 km/h netto. Muss ich direkt mal nachfragen, wenn ich mal wieder einen Blitzer sehe und Zeit habe. Hab gerade noch diesen Artikel gefunden, da wird es bestätigt.
  8. Wo fährst du denn deine 500.000 km? Das Schild sehe ich laufend. Ja, sind aber eben nur Richtlinien. Quelle
  9. Ganz genau. Wobei ich nicht weiß, wie stark der Verdacht sein muss, um suspendiert zu werden. Interessanter ist schon das:
  10. Steht im Eichschein. Den Eichschein hat die Behörde. So wird es sein. Habe nur dies gefunden: 4 bis 5 %.
  11. BW soll kulanter sein. Habe aber keine eigenen Erfahrungen, nur neulich hier irgendwo gelesen. Fahrverbot droht dir nicht, wenn das die einzigen Vergehen sind.
  12. Kann passieren, muss aber nicht. In Bayern soll die Wahrscheinlichkeit höher liegen als in anderen Bundesländern.
  13. Du hättest in deinem Video ja wenigstens noch auf die beiden Ampelblitzer aufmerksam machen können.
  14. Jo, du hast recht, vielen dank, geht wieder alles http://img687.imageshack.us/img687/8063/66136.gif Wenn das alles mal sooo einfach zu lösen wäre.
  15. Wo wir schon dabei sind: Ich nutze Firefox / Win 7, und kann seit gewisser Zeit keine Links u. Bilder mehr über die Button setzen. Muss ich manuell machen Außerdem erscheint (fas) nix, wenn ich auf einen Usernamen klicke, sieht dann so aus: http://www4.pic-upload.de/thumb/11.07.10/cupwxutde1wc.jpg Hat noch jemand das Problem?
  16. Ausnahmslos, aber wie gesagt, bei unzähligen Unfällen kann ich diese Fälle locker an einer Hand abzählen.Ok. Als Schuldiger ist es ja eigentlich auch egal, ob ich was sage oder nicht. Das hoffe ich mal. Hmm, nicht schön (nicht, dass du den FS geknipst hast, sondern der Unfall). Einigen ist in der Tat nicht bewusst, was sie mit ihrem Fahrstil anrichten können. Kann man ja leider fast täglich auf den Straßen sehen. Irgendeinen Idioten sieht man meist.
  17. Okay, du hast die Erfahrung, ich zum Glück nur wenig. Wie sah es bei den Schweigenden aus? Waren es meist die Schuldigen? Hattest du es denn noch nie, dass du bei der einen oder anderen Aussage dir gedacht hast, das hätte er lieber nicht sagen sollen?
  18. Hallo Goose, ich hatte es so verstanden, dass er die Verwarnung auch aufgrund seiner Angaben bekommen hat und daraus geschlossen, dass es in diesem Fall besser gewesen wäre, die Klappe zu halten. Einen Vorteil darin, keine Angaben vor Ort zu machen sehe ich dann, wenn die Lage unklar ist. Lass den anderen doch sabbeln, vielleicht reitet er sich ja auch rein. Selbst wenn ich keine Schuld habe, könnte ich durch unbedachte Äußerungen/Spekulationen u.U. etwas falsches sagen, was ihr mir negativ auslegen könntet. Wenn nicht ihr, dann eventuell der findige Anwalt des Gegners, falls es zum Streit k
  19. hat er auch - ausser "ich bin von da gekommen" keine Aussage. Sollte das auch schon zuviel gewesen sein?Nö, das dürfte nicht schädlich sein. Du rückst ja aber auch keine Infos raus. Aus dem, was geschrieben stand, habe ich eben entnommen, dass er sich geäußert hat.
  20. Recht simpel. Da die Firma nicht gefahren sein kann, muss ein Zeugenfragebogen kommen. Da es nur um 35 EUR geht, liegt gleich ein Zahlschein bei. Natürlich hätte das Verwarngeldangebot gleich an den Fahrer gehen können, da bekannt, aber evtl. ist der Fahrername nicht bei der Bußgeldstelle gelandet oder die hatten keinen Bock. Man braucht nicht anworten. Wenn aber nicht bezahlt wird, gibt es den Bußgeldbescheid mit den bereits genannten Gebühren. Der Fahrer steht ja schon irgendwo in der Akte. Naja, außer dem Zeugen gibt es ja nochwas: Man sollte eben die Klappe halten. Wenn er meint, n
  21. Manmanman. Jetzt hab ich mal, neugierig wie ich manchmal bin, auf "Zeige diesen Beitrag an" geklickt und ärgere mich schon wieder über diese äußerst merkwüdige Ausdrucksweise und den Satzbau. Mach ich nicht mehr.
  22. Dann ist die Verjährung gegen dich nicht unterbrochen. Am 2.7.10 ist es für dich verjährt, dürfte kein Problem sein. Dein Vater hat ja 1 Woche Zeit, sich zu äußern. Niemand kann belegen, wann die Post bei euch eingetroffen ist. Deshalb kann man die Woche ruhig dehnen. Ich würde am 1.7. den Bogen per Post wegschicken und den Fahrer nennen. Dann kann die Anhörung nicht mehr innerhalb der Frist gegen dich angeordnet werden. Ob es dann noch evtl. eine Fahrtenbuchauflage geben könnte, weiß ich nicht. Kann wohl passieren, wäre aber eine Frechheit. Ihr könnt ja nichts dafür, dass die Post erst am 2
  23. Nein. 2 Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides werden deine Punkte getilgt (sofern keine neuen dazukommen). Dann wandern sie für 1 Jahr in die Überliegefrist. Die ist aber nur interessant, wenn du vor Ablauf der 2 Jahre eine Owi begehst, die erst nach 2 Jahren in Flensburg eingetragen wird. Kommt drauf an, ob man sich beherrschen kann. Da du bis zum Kontostand von 8 Punkten 4 Stück abbauen kannst, wäre es sinnvoll, so ein Seminar zu machen, wenn man 4-8 Punkte und sich nicht im Griff hat. Oja. Ach, ca. 424.000 Fahrer hatten 2009 zwischen 8 u. 13 Punkten (aber nur ca. 50.000 Fr
  24. Tabelle Ab 40,-- kommen 23,50 EUR Gebühren hinzu, außerdem 3 Punkte.
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